16.041
Voranschlag 2017 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Behörden und Gerichte - Autorités et tribunaux
Müller Philipp · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich spreche zu Ihnen über die Ergebnisse der Beratungen der Subkommission Behörden und Gerichte.
Zur Bundesversammlung: Der Voranschlag liegt im Rahmen der letzten Jahre. Hingegen ist beim Beratungsaufwand gegenüber der Rechnung 2015 eine starke Erhöhung festzustellen, dies vor allem, weil der Beratungsaufwand aus den Investitionen herausgenommen und in den Betriebsaufwand überführt worden ist.
Zum Bundesrat: Im Bereich Bundesrat gibt es keine Auffälligkeiten, die Zahlen werden fortgeschrieben.
Zur Bundeskanzlei: Das Budget der Bundeskanzlei reduziert sich auf der Zeitachse von 2016 bis 2020 um 7,7 Millionen Franken beziehungsweise um 11,6 Prozent. Darin ist der Verpflichtungskredit für das Projekt Gever Bund nicht enthalten, dem Nationalrat und Ständerat zugestimmt haben. Dies sind 25,7 Millionen Franken für 2017, 22,3 Millionen Franken für 2018 und 1,7 Millionen Franken für 2019. Hier haben wir einen Nachtragskredit, eine Kreditübertragung. Sie ist die Folge der Beschwerde wegen des Projektes Gever Bund. Für dieses Projekt wurden der Bundeskanzlei von den Departementen Gelder abgetreten. Das Geld kann erst in diesem Jahr gebraucht werden, da das Projekt erst jetzt deblockiert wurde. Deshalb kommt es zur Kreditübertragung von 556 000 Franken. Dies entspricht den von den Departementen für das letzte Jahr abgetretenen Mitteln.
Zum Bundesgericht: Das Budget 2017 des Bundesgerichtes entspricht weitgehend einer Fortschreibung der Vorjahre. Eine Änderung ist die Schaffung dreier zusätzlicher befristeter Stellen für die Umsetzung des Projektes Gever in der Verwaltung des Bundesgerichtes und für die Einführung des elektronischen Gerichtsdossiers. Es werden drei zusätzliche Stellen geschaffen. Neu ist dieses Jahr ein Betrag von 750 000 Franken für die Digitalisierung der Protokollbücher, d. h. der Originale sämtlicher Bundesgerichtsurteile, vorgesehen.
Zum Bundesstrafgericht: Das Budget für 2017 weist keinerlei Besonderheiten auf. Es liegt alles im Bereich des Finanzplans und der vorangehenden Rechnungen und Voranschläge. Der Grund, dass die Strafverfahrenskosten von 600 000 Franken im Budget separat ausgewiesen sind, ist derselbe wie in den vergangenen Jahren. Es sind Ausgaben, die vom Gericht nicht beeinflusst werden können, sondern ausschliesslich von den Aufwendungen in den Verfahren abhängen. Die vorgesehenen 600 000 Franken entsprechen einem Erfahrungswert.
Zum Bundesverwaltungsgericht: Der Voranschlag 2017 des Bundesverwaltungsgerichtes ist stabil. Im Vergleich zu jenem von 2016 hat sich das Budget 2017 von 84,3 auf 83,2 Millionen Franken reduziert. Gegenüber dem Voranschlag 2016 nimmt der Aufwand hauptsächlich aufgrund von Einsparungen im Personalbereich um rund eine Million Franken ab.
Der Voranschlag 2017 des Bundespatentgerichtes ist unauffällig. Im Vergleich zu 2016 wurden die Personalaufwendungen realistischer, das heisst ohne grosse Reserven, eingeschätzt. Es sind dafür 160 000 Franken weniger budgetiert. Das Gleiche gilt für die IT, wo es 40 000 Franken weniger ausmacht. Insgesamt ist der Aufwand im Voranschlag 2017 fast 8 Prozent tiefer als im Voranschlag 2016.
Zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Das Budget entspricht hier weitgehend demjenigen von 2016. Es gibt keine Auffälligkeiten.
Zuletzt zur Bundesanwaltschaft: Gemäss dem neuen Führungsmodell des Bundes weist die Bundesanwaltschaft mit der Strafverfolgung, welche auch die Rechtshilfe umfasst, nur noch eine Leistungsgruppe auf. Im Vergleich zum Durchschnitt der letzten vier Jahre sinkt der Ertrag etwas. Der Ertrag besteht vor allem aus den Gebühren. Diese waren über die letzten Jahre relativ konstant. Ansonsten hat die Bundesanwaltschaft kaum Einnahmen. Der Aufwand ist im Vergleich zum Voranschlag 2016 um 2,3 Prozent höher; 50 Prozent, die Hälfte dieses Anstiegs, machen die Haft- und Untersuchungskosten aus, welche schlecht bis nicht planbar sind. Der Personalbestand ist stabil. Hier wird zudem ein Nachtragskredit von 500 000 Franken beantragt. Die Haft- und Untersuchungskosten sind wie gesagt schlecht bis nicht planbar. Die Budgetplanung erfolgt immer gestützt auf den Durchschnitt der letzten vier Jahre. Mit einer Budgeterhöhung 2017 will die Bundesanwaltschaft dem entgegenwirken. Es erfolgt eine volle Kompensation.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Département des affaires étrangères
Hefti Thomas · Mit-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Die Finanzkommission beantragt Ihnen hier Zustimmung zu dem vom Bundesrat vorgelegten Budget für das EDA und zu den beiden Nachtragskrediten von einerseits 60 000 Franken für die OSZE und 12 Millionen im Hinblick auf die Planungsarbeiten für den Neubau des Sitzes der Internationalen Fernmeldeunion.
Nachdem wir in der letzten Session das Stabilisierungsprogramm behandelt und diskutiert hatten, teilweise parallel dazu Mehrjahresbotschaften, hat die Finanzkommission darauf verzichtet, Anträge, die sie in diesen früheren Debatten gestellt und mit denen sie in der Minderheit geblieben ist, wieder aufzurollen. Die Finanzkommission hat also die Ergebnisse dieser Debatten meist in die Ihnen heute vorliegenden Anträge zum Budget 2017 eingebaut.
Es ist beim EDA festzuhalten, dass es für 2017 ein Budget vorlegt, das gegenüber 2016 einen Rückgang aufweist, und zwar effektiv einen Rückgang. Das Gesamtbudget des EDA für 2017 beträgt 3124 Millionen Franken. Davon sind 3032 Millionen finanzierungswirksam. Das heisst, wir liegen 30 Millionen oder 1 Prozent unter dem Gesamtbudget für 2016 und rund 90 Millionen oder 3 Prozent unter der Rechnung 2015. Für 2017 haben die verschiedenen Massnahmen und Stabilisierungsprogramme in den Zahlen des EDA folgenden Niederschlag gefunden: 5,2 Millionen Franken bei den Personalkosten, 0,6 Millionen für Diverses im Transferbereich und 121,4 Millionen bei der internationalen Zusammenarbeit.
Es lohnt sich vielleicht, kurz noch auf die Personalkosten einzugehen. Dort wurden folgende Massnahmen getroffen: Die Lohnerhöhungen wurden reduziert, externe Rekrutierungen wurden auf ein Minimum beschränkt, um von den Sparmassnahmen betroffene Mitarbeiter intern platzieren zu können. Sieben konsularische Mitarbeitende wurden an das SEM detachiert, und bei den Angestellten, die effektiv gemäss Bundespersonalverordnung als Angestellte zählen, ergibt sich über alles ein Rückgang von 81 Vollzeiteinheiten.
Wenn man das hört, dann fragt man sich, wie es nun kommt, dass in Band 2A des Voranschlages 2017 auf Seite 77 steht, dass der Personalbestand einen Zuwachs von 4057 auf 5580 Personen erfahren hat. Das tönt etwas abenteuerlich. Der Grund ist allerdings die Umstellung im Rechnungswesen und in der Präsentation. Diese Leute waren bereits für das EDA tätig. Sie haben bereits in der Vergangenheit Kosten für das EDA bewirkt, die wir in den Budgets hatten; diese waren nur an anderen Stellen aufgeführt. Es handelt sich bei diesen Personen insbesondere um lokale Angestellte beim Botschaftsnetz, um Angehörige des Korps für humanitäre Hilfe, um Angestellte bei der internationalen Zusammenarbeit oder beim Expertenpool für die zivile Friedensforschung.
Man kann aus dem Stabilisierungsprogramm noch eine Zahl herausziehen: Es ergibt sich, dass im Stabilisierungsprogramm 2017-2019 doch annähernd 590 Millionen Franken auf die internationale Zusammenarbeit entfallen. Das entspricht etwa einem Viertel des Stabilisierungsprogrammes. Nun mag man das als sehr grossen Beitrag empfinden. Es gibt aber andere, die diesen Beitrag zur Stabilisierung als noch erheblich zu klein empfinden. Das hängt selbstverständlich vom Standpunkt ab. Erinnern wir uns aber daran, dass der Bundesrat vor vier Jahren in diesem Bereich erheblich weniger weit gehen wollte, als es dann das Parlament getan hat. Wenn man das bedenkt, dann scheint dieser Beitrag durchaus gerechtfertigt zu sein.
Zum Schluss noch ein Wort zu den Investitionen: Diese sollen gemäss Budget um rund 49 Millionen Franken auf 121 Millionen Franken steigen. Der Grund dafür ist die Zunahme bei den Darlehen für die Fipoi.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Departement des Innern - Département de l'intérieur
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Die finanzierungswirksamen Ausgaben des EDI-Budgets 2017 betragen 17,663 Milliarden Franken und liegen damit um 384 Millionen Franken oder 2,2 Prozent über dem Budget des Vorjahres. Die grössten Veränderungen ergeben sich bei den Transferausgaben, die mit 96,7 Prozent wie immer den Hauptanteil des EDI-Budgets ausmachen. Im Bereich der Sozialversicherungen erhöhen sich die Ausgaben um 193 Millionen Franken, im Bereich Gesundheit um 173 Millionen Franken. Darüber wird Kollege Zanetti berichten. Auch beim Bundesamt für Statistik ist eine Erhöhung um 114 Millionen Franken zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die drittmittelfinanzierten Leistungen zurückzuführen, welche mit der Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung im Globalbudget ausgewiesen werden.
Der Personalkredit erhöht sich um 8,4 Millionen Franken bzw. 2,2 Prozent. Die finanzierungswirksamen IT-Kosten sind auf 37,7 Millionen Franken budgetiert, was einer Erhöhung um 4,2 Millionen Franken entspricht. Diese ist auf eine Mittelverschiebung auf den zentralen Kredit des Informatiksteuerungsorgans des Bundes für ein bestimmtes Projekt zurückzuführen. Der Beratungsaufwand nimmt um 3,4 Millionen Franken zu, hauptsächlich beim Bundesamt für Gesundheit und beim Bundesamt für Statistik. Das EDI-Budget weist im Vergleich zum gesamten Bundeshaushalt ein moderates Ausgabenwachstum auf. Der Anteil am Gesamtbudget ist von 29,4 auf 29,2 Prozent gesunken. Markante Einsparungen können auch beim EDI nur mit Gesetzesrevisionen vorgenommen werden, weil es sich hauptsächlich um gebundene Ausgaben handelt.
Die Einnahmen des gesamten Departementes werden sich auf 202,4 Millionen Franken belaufen. Bei rund 10,4 Millionen Franken handelt es sich um Leistungsverrechnungen. 76,3 Millionen Franken sind nichtfinanzierungswirksame Erträge. Die wichtigsten Veränderungen ergeben sich hier beim Generalsekretariat und beim Bundesamt für Statistik. Beim Generalsekretariat erhöhen sich beispielsweise die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht.
Die Budgets des Bundesamtes für Kultur und der Schweizerischen Nationalbibliothek sind rechnungstechnisch zusammengelegt worden. Organisatorisch war die Nationalbibliothek schon zuvor ein Teil des Bundesamtes für Kultur. Als Flag-Amt befand sie sich jedoch in einem eigenen Rechnungskreis. Beim Bundesamt für Kultur geht es um das zweite Budget, das auf der Kulturbotschaft 2016-2020 beruht. Die Umsetzung dieser Botschaft erfolgt durch Förderungskonzepte. Die Förderung des Sprachaustauschs und der Mobilität in der Schweiz und im Ausland wird 2017 durch eine neugeschaffene Stiftung übernommen.
Beim Bundesamt für Statistik steigen die budgetierten Ausgaben von 166,6 auf 172,5 Millionen Franken. Der Hauptgrund dafür sind die veränderten Rahmenbedingungen durch das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung. Aufwände und Erträge aus durch Drittmittel finanzierten Leistungen werden neu im ordentlichen Budget abgebildet.
Nun noch zu den vier Nachtragskrediten:
Erstens werden für das Bundesamt für Kultur 116 500 Franken beantragt. In der Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes muss es dem Schweizerischen Bühnenverband rückwirkend für die Jahre 2012 bis 2015 diesen Betrag für dessen Leistungen als kulturelle Organisation nachzahlen.
Zweitens benötigt das Bundesamt für Gesundheit zusätzlich 188 500 Franken im Zusammenhang mit der Kostenbeteiligung des Bundes als Genossenschafter der Nagra - konkret, weil eine wissenschaftliche Untersuchung Mehrkosten verursacht hat.
Beim Bundesamt für Sozialversicherungen beläuft sich ein dritter Nachtragskredit auf 5 Millionen Franken. Bei der Budgetierung für das Jahr 2016 wurde das Wachstum der Anzahl von Bezügerinnen und Bezügern von IV-Ergänzungsleistungen und damit auch der Ausgaben des Bundes unterschätzt. Der Nachtragskredit wird benötigt, damit der Bund seinen Verpflichtungen gegenüber den Kantonen rechtzeitig nachkommen kann.
Der vierte Nachtragskredit betrifft die Rückerstattung von Gebühren der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge. Das Bundesgericht hat die für die Jahre 2012 und 2013 erhobenen Gebühren als zu hoch beurteilt.
Ich beantrage Zustimmung zu sämtlichen Positionen.
Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Ganz so schnell wie mein Vorredner kann ich nicht sprechen, aber ich hoffe, ebenso kurz. Ich berichte Ihnen über das Bundesamt für Gesundheit, das Bundesamt für Sozialversicherungen, das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie das Institut für Virologie und Immunologie. Gewisse Sachen hat Kollege Abate bereits erwähnt. Ich fasse deshalb zusammen und kann bereits zu Beginn sagen, dass die Subkommission beantragte, den jeweiligen Posten zuzustimmen. Dasselbe beantragt Ihnen auch das Kommissionsplenum.
Zuerst zum Bundesamt für Gesundheit: Der Gesamtaufwand beträgt 3,14 Milliarden Franken. Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr beträgt rund 170 Millionen Franken oder 5,8 Prozent. Der Funktionsaufwand beträgt rund 160 Millionen Franken, das sind 4 Millionen Franken oder 2,5 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Transferaufwand - das ist der Löwenanteil in diesem Amt - macht rund 2,98 Milliarden Franken aus, er erhöht sich um 176 Millionen Franken oder 6,3 Prozent. Davon entfallen 151 Millionen Franken auf die individuellen Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung. Das ist gesetzlich vorgegeben und kann im Rahmen des Budgetprozesses nicht geändert werden. Der Gesamtertrag des Bundesamtes sinkt ganz leicht um 0,7 Millionen Franken auf rund 106 Millionen Franken. Der Personalaufwand steigt ebenso leicht um 0,2 Millionen Franken oder 0,3 Prozent. Insgesamt haben wir den Eindruck, dass das Bundesamt sehr gut funktioniert, sehr wertvolle Arbeit leistet und dass deshalb am Budget nicht herumzuflicken sei.
Zum Bundesamt für Sozialversicherungen: Das ist ein sehr voluminöses Amt. Der Gesamtaufwand beträgt 13,88 Milliarden Franken. Das ist eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um rund 193 Millionen Franken oder 1,4 Prozent. Der Funktionsaufwand sinkt um 1,1 Millionen Franken oder rund 1,7 Prozent auf 67,5 Millionen Franken. Der Gesamtaufwand von 13,88 Milliarden Franken setzt sich vor allem aus Transferausgaben zusammen; das sind 99,5 Prozent des Budgets. Da geht es vor allem um die Leistungen des Bundes an die einzelnen Sozialversicherungszweige, diese erhöhen sich für die AHV um 1,8 Prozent, für die IV um 0,2 Prozent, für die Ergänzungsleistungen zur AHV um 3,9 Prozent und für die Ergänzungsleistungen zur IV um 1,6 Prozent. Die Ausgaben für die Familienzulagen in der Landwirtschaft sinken um 5,4 Prozent. Das ist zum einen auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft zurückzuführen, zum andern auf die Ausdehnung des Geltungsbereichs des Familienzulagengesetzes.
Das Amt, so haben wir den Eindruck erhalten, arbeitet sehr haushälterisch. Aber selbst wenn dort ganz massive Einsparungen, z. B. bei den Personalkosten, gemacht würden, könnte man das fast gar nicht bemerken. Ich habe Ihnen ja gesagt, dass 99,5 Prozent der Ausgaben Transferausgaben sind. Selbst wenn man also das ganze Amt wegrationalisieren würde, könnte man sagen, das sei bezogen auf das Gesamtvolumen eine Schätzungenauigkeit. Aber selbstverständlich ist das nicht möglich. Aber eben, wir haben wirklich den Eindruck gewonnen, dass dieses Amt sehr, sehr effektiv und effizient arbeitet.
Zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: Das ist dasjenige Amt, das uns jeweils vor schwierigen Problemen im Zusammenhang mit Lebensmitteln warnt oder uns in Erinnerung ruft, dass wir ein bisschen bewusster mit unserer Nahrung umgehen sollten. Die Gesamtausgaben sinken um 2 Prozent auf 78,7 Millionen Franken. Der Ertrag steigt um rund 4,5 Prozent auf 8,2 Millionen Franken. Das Globalbudget bleibt mit 69,8 Millionen Franken praktisch unverändert. Da haben wir eigentlich keine weiteren Bemerkungen zu machen.
Zum Institut für Virologie und Immunologie: Von diesem Institut hören wir glücklicherweise wenig. Es ist nämlich das Institut, das sich um hochansteckende Tierkrankheiten kümmert, und da sind wir ja froh, wenn wir nicht allzu viel davon hören. In der letzten Zeit war allerdings im Zusammenhang mit der Vogelgrippe der Institutsdirektor im Fernsehen zu sehen. Da ist auch nichts Spektakuläres passiert. Wir sind im Rahmen der Subkommissionssitzung informiert worden, dass 1 Million Franken eingestellt wurde, weil die Impfstoffe gegen Maul- und Klauenseuche ausgewechselt werden müssen. Das macht proportional bei diesem Amt relativ viel aus. Im Zusammenhang mit der Maul- und Klauenseuche - damit das hier auch erwähnt ist - hat uns der Direktor des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen gesagt, beim Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Grossbritannien 2001 oder 2002 habe man von Schäden in der Grössenordnung von 15 bis 20 Milliarden Franken gesprochen. Wenn dieses Amt nun quasi den Giftschrank der Impfstoffe neu auffüllt, dann sind wir da gut beraten. Ein allfälliger Ausbruch der Maul- und Klauenseuche hätte nicht nur für die Landwirtschaft ganz schlimme Folgen; er könnte zu Reiseverboten mit entsprechenden Auswirkungen auf Tourismus usw. führen. Ein paar Mitglieder des Rates gesetzteren Alters erinnern sich vielleicht auch noch; ich erinnere mich, dass es während meiner Schulzeit die Maul- und Klauenseuche gab und was für riesige Auswirkungen diese hatte. Das wären meine Ausführungen zum Institut für Virologie und Immunologie, von dem man nichts hört, von dem wir jetzt aber wissen, dass es ganz wichtige Präventionsarbeit und im Seuchenfall auch "Sofortreparaturarbeit" leistet.
Wie gesagt: Sowohl die Subkommission wie auch das Kommissionsplenum beantragen Ihnen, den entsprechenden Budgetposten zuzustimmen.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Justiz- und Polizeidepartement
Département de justice et police
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gesamthaft verzeichnet das EJPD gemäss Voranschlag 2017 einen Aufwand von 3,32 Milliarden Franken, was weit über dem Wert der Vorjahre liegt. Diese Zunahme ist durch die markante Erhöhung der Migrationsausgaben mit einem Plus von rund 860 Millionen Franken zu begründen. Natürlich ist das in Realität ziemlich anders. Im vergangenen Jahr wurden zu tiefe Asylgesuchszahlen budgetiert, was wir nun bereits mit dem zweiten Nachtragskredit büssen. Die effektive Erhöhung der Migrationskosten von 2016 auf 2017 liegt um einiges tiefer als bei den Budgetvergleichen. Ich werde darauf sowie auf weitere Details bei der Information über die einzelnen Ämter zurückkommen.
Eine sehr starke Zunahme ist auch bei den Personalkosten im EJPD zu verzeichnen. Der Bundesrat hat bei seiner Beurteilung für Ressourcen im Personalbereich 25 Millionen Franken für neue Stellen beschlossen. Hier schlagen nebst den Stellen im Asylbereich auch die Aufstockungen bei der Terrorismusbekämpfung, für die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und für den Ausbau sowie den Betrieb des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung zu Buche. Auch wenn dies teilweise nur befristete Stellen sind, ist bisher kein Trend zur Eindämmung der Personalkostensteigerung erkennbar.
Nun zu den einzelnen Ämtern: Beim Generalsekretariat halten sich die substanziellen Auffälligkeiten in Grenzen. Da die Budgetmittel für die Einführung eines standardisierten Gever-Produktes neu bei der Bundeskanzlei ausgewiesen werden, reduziert sich der Gesamtaufwand gegenüber dem Vorjahr um 6 Millionen Franken oder um über 8 Prozent. Dafür verantwortlich zeichnet aber auch die im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes vorgenommene Streichung der Stellenpoolreserven, welche für das Departement beim Generalsekretariat eingestellt waren. Dadurch ist eine gewisse Personalflexibilität weggebrochen. Im Informations- und Datenschutzbereich wurde eine Stelle gestrichen. Mit einem Anteil von 64 Prozent ist der Personalaufwand im Globalbudget des Generalsekretariates hoch.
Zum Bundesamt für Justiz: Der Voranschlag innerhalb des Globalbudgets zeigt keine spektakulären Veränderungen. Für die Wiedergutmachung aus fürsorgerischen Zwangsmassnahmen wird im kommenden Jahr erstmals Administrationsaufwand anfallen. Die dafür veranschlagten Kosten von rund 1,1 Millionen Franken stellen denn auch mehr oder weniger die Kostenzunahme gegenüber dem Vorjahr dar. Im Transferbereich wurde der Budgetbetrag für Baubeiträge an die Administrativhaft von 5 auf 12 Millionen Franken erhöht; dies, obwohl bisher unter diesem Titel überhaupt noch kein Geld geflossen ist. Nun sind aber mehrere Projekte weit fortgeschritten, und man darf annehmen, dass 2017 erstmals definitive Projekte auf kantonaler Ebene vorliegen. Bei den Modellversuchen sind mehrere hängige Gesuche vorhanden. Die Voraussetzungen sind aber sehr anspruchsvoll, und so wurden in den vergangenen Jahren die Kredite nie ganz ausgeschöpft; doch man geht davon aus, dass sich dies nun ändert. Der nächste Bericht über das Kapazitätsmonitoring im Strafvollzug ist in Bearbeitung. Er wird sich qualitativ weiter verbessern. Er ist ein gutes Führungsinstrument und soll anschliessend ins Kompetenzzentrum der KKJPD, welches im Aufbau begriffen ist, überführt werden.
Zum Bundesamt für Polizei, dem Fedpol: Beim Funktionsaufwand von rund 236 Millionen Franken machen die Personalausgaben etwas über 60 Prozent aus, und weitere 20 Prozent entfallen auf die Informatik. Währenddem der Personalaufwand gegenüber dem letztjährigen Budget um 2 Prozent steigt, reduziert sich der Informatikaufwand im gleichen Prozentbereich. Bei den kriminalpolizeilichen Aufgaben richtet sich das Fedpol immer mehr auf die Bundesanwaltschaft aus. Damit die vorhandenen Ressourcen auch effektiv eingesetzt werden, hat man bei der Bundeskriminalpolizei eine Reorganisation an die Hand genommen; dies, weil sich die Bundesanwaltschaft neu thematisch und weniger organisationsorientiert aufgestellt hat. Darauf hat sich die Bundeskriminalpolizei einzustellen.
Die Terrorismusbekämpfung bleibt weiterhin ein Hauptthema beim Bundesamt für Polizei. Hier liegt das Hauptaugenmerk auch auf dem Terrorismusexport. Die gesetzlichen Grundlagen für präventivpolizeiliche Massnahmen werden nun erarbeitet. Für die Themenbereiche IT-Forensik und Cyberkriminalität werden innerhalb des Amtes eigene Kompetenzzentren mit den entsprechenden Spezialisten gebildet. Zurzeit ist noch nicht abschliessend bekannt, ob sich Grossbritannien auch aus der IT-Agentur der EU zurückzieht - was nicht zu hoffen ist. Falls ja, würde das sicherlich kostenmässige Auswirkungen auf die anderen Länder und somit auch auf die Schweiz haben. Afis New Generation, das automatisierte Fingerabdrucksystem, hat den Betrieb aufgenommen, und es läuft gut. Die Zahlungen an den Lieferanten sind nun vollumfänglich erfolgt. Auf diesen Erfolg darf das Amt nach all den schwierigen Momenten stolz sein.
Beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung ist nichts Auffälliges zu erwähnen. Das Globalbudget mit dem Aufwand von 7,7 Millionen Franken ist klein.
Bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission ist man guten Mutes, dass die Erträge erstmals wieder gesteigert werden können. Dank dem neuen Geldspielgesetz sollen auch die Online-Spiele zu Buche schlagen, weshalb die budgetierten Erträge um 20 Millionen Franken auf 276,6 Millionen Franken erhöht wurden, was letztlich der AHV zugutekommt.
Zum Staatssekretariat für Migration: Die aktuelle Migrationslage in Europa entspricht wieder etwa derjenigen von 2013 und 2014. Nicht mehr die Balkanroute ist dominant, sondern die Migration über das zentrale Mittelmeer. Der Deal zwischen der EU und der Türkei, der im März abgeschlossen wurde und immer noch hält, hat diese Veränderung bewirkt. Was sich gegenüber der Zeit von 2013/14 aber extrem verändert hat, ist die Schutzquote: Diese ist von knapp 30 auf 50 bis 60 Prozent hochgeschnellt, was natürlich finanziell sehr nachhaltige Auswirkungen hat. Obwohl die Zahlen rückläufig sind, ist Eritrea immer noch das wichtigste Herkunftsland, gefolgt von Afghanistan und Syrien. Anfang Jahr ging man für 2016 von 45 000 Asylgesuchen aus. Die jetzt vorliegenden Zahlen zeigen eher Richtung 30 000. Dem Budget 2017 sind aber die im Frühjahr angenommenen 45 000 Asylgesuche für dieses Jahr zugrunde gelegt worden. Für das kommende Jahr wird im Budget 2017 mit 33 000 Gesuchen gerechnet.
Der Gesamtaufwand beim SEM beträgt 2,389 Milliarden Franken, was massiv über dem Voranschlag 2016 liegt. Rechnet man jedoch die zwei Nachtragskredite, welche für dieses Jahr noch nötig wurden, mit, beträgt die Kostenerhöhung von 2016 auf 2017 nicht mehr 863, sondern nur noch rund 400 Millionen Franken. Aufgrund der Entwicklung der Asylgesuchszahlen im zweiten Halbjahr 2016 liegt der Betrag im Budget 2017 zu hoch. Es ist sogar absolut möglich, dass die Kosten im Jahr 2017 nicht über denjenigen von 2016 liegen werden.
Noch ein Wort zur Behandlungsstrategie für Asylgesuche, da dies doch immer wieder ein öffentliches Thema ist: Es ist festzustellen, dass Italien gut registriert, was eine Erhöhung der Anzahl Entscheide gemäss Dublin-Bestimmungen ermöglicht. Die Schweiz hat beim Vollzug der Dublin-Bestimmungen eine sehr gute Quote, obwohl es immer noch Problemländer gibt. Griechenland, Ungarn und Bulgarien sind dazu zu zählen. Das 48-Stunden-Verfahren bei schwach begründeten Gesuchen wird weiterhin konsequent angewendet. Die Standortplanung betreffend Bundesasylzentren ist gut vorangekommen. Von den 5000 geplanten Plätzen konnten Standorte mit insgesamt 3400 Plätzen kommuniziert werden. Noch keine Lösungen haben sich bisher in der Zentral- und der Südschweiz ergeben.
Das Informatikzentrum des EJPD ist der IKT-Leistungserbringer für das EJPD. Es betreibt und entwickelt national und international vernetzte, komplexe sowie aufgabenübergreifende Fachanwendungen. Das Globalbudget mit 95,8 Millionen Franken liegt für 2017 knapp unter dem Wert vom Vorjahr. Das über einen Einzelkredit geführte Investitionsprojekt "Programm Fernmeldeüberwachung" mit Gesamtkosten von 100 Millionen Franken ist nun beim zweiten Anlauf gut unterwegs. Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat ihm bei ihrer Überprüfung einen guten Bericht ausgestellt.
Ihre Finanzkommission stellt Ihnen folgende Anträge: Das Budget EJPD sei gemäss Vorlage des Bundesrates mit Ausnahme der Integrationsmassnahmen für Ausländer zu genehmigen. Bei der Position 420.A231.0153, "Integrationsmassnahmen Ausländer", sei die vom Bundesrat im Rahmen des Stabilisierungsprogramms beantragte Kürzung um 500 000 Franken nicht zu vollziehen und gemäss Entscheid des Ständerates in der Herbstsession um den erwähnten Betrag aufzustocken.
Zu den Nachtragskrediten: Der Nachtrag II zum Voranschlag 2016 über 98 840 000 Franken für Sozialhilfe an Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge sei zu genehmigen.
Das sind die Anträge Ihrer Finanzkommission.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Département de la défense, de la protection de la population et des sports
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion
Ich werde über das gesamte VBS berichten, ohne auf das Bundesamt für Sport einzugehen. Erlauben Sie mir zuerst ein paar allgemeine Bemerkungen.
Mit der Verabschiedung der Weiterentwicklung der Armee in der Frühjahrssession 2016 sind die gesetzlichen Grundlagen für den Um-, Aus- und Aufbau der Armee geschaffen worden. Gleichzeitig beschloss das Parlament den Zahlungsrahmen für die Armee 2017-2020 von 20 Milliarden Franken und legte damit auch die Basis für die mehrjährigen Zahlungsverpflichtungen. Deshalb sind markant steigende Ausgaben für die Armee vorgesehen. Im Voranschlag 2017 sind es 4,5 Milliarden Franken, im Finanzplan 2020 sind es 5,3 Milliarden Franken. Dieser starke Anstieg der Ausgaben um 200 bis 300 Millionen Franken pro Jahr widerspiegelt sich in der jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate von 4,6 Prozent. Deshalb steigt der Anteil der Kosten für die Landesverteidigung an den Bundesausgaben von 6,8 Prozent im Jahr 2015 auf 7,3 Prozent im Jahr 2020. Die starken Steigerungen entsprechen den Beschlüssen des Parlamentes, weshalb wir auch darauf verzichteten, Kürzungsanträge zu stellen. Wir erwarten aber, dass die Gelder sparsam und effizient verwendet werden.
Mit der neuen Rechnungslegung verbunden ist auch die erstmalige Aktivierung der Rüstungsgüter. Das führt zu einer massiven Erhöhung der Aufwände der nichtfinanzierungswirksamen Kredite um 850 Millionen Franken. Der gesamte Buchwert dürfte dann bei 9 Milliarden Franken liegen und in der Eröffnungsbilanz 2017 ersichtlich sein. Es ist ebenfalls neu, dass die Rüstungsgüter abgeschrieben werden. Im Jahr 2017 schlagen die Abschreibungen mit 580 Millionen Franken zu Buche. Damit ist zu einem grossen Teil der starke Anstieg des Budgets von 6,6 Milliarden Franken um fast eine Milliarde auf 7,6 Milliarden Franken erklärt.
Neu wird auch der Aufwand für das Personal für die Friedensförderung im Personalaufwand verbucht. Es handelt sich um 52,9 Millionen Franken. Die gleiche Änderung wurde auch beim EDA vorgenommen. Beim EDA gibt es 175 Stellen für die Friedensförderung, beim VBS sind es 508 Stellen.
Ich komme zum Generalsekretariat: Dieses nimmt neben der Koordination und Steuerung der politischen Sachgeschäfte auch die Eignerinteressen des Bundes gegenüber der Ruag wahr. Die Aufwandsteigerung von 94 Millionen auf 101 Millionen Franken ist hauptsächlich auf die Verschiebung des Bereichs Informations- und Objektsicherheit von der Verteidigung ins Generalsekretariat des VBS zurückzuführen. Es handelt sich um eine Einheit von 57,4 Stellen oder eine Summe von 17,6 Millionen Franken. Das VBS gibt dem Sachverhalt ein hohes Gewicht und unterstellt die Abteilung der Generalsekretärin. Es wurde uns versichert, dass es eine aufwandneutrale Verschiebung sei. Aufgrund der Massnahme hätte ich erwartet, dass der Bereich Informations- und Objektsicherheit jetzt als strategischer Schwerpunkt des VBS deklariert würde.
Ich komme zum Nachrichtendienst des Bundes (NDB): Am 25. September 2016 hat das Volk das neue Nachrichtendienstgesetz verabschiedet. Damit bekommt der NDB eine moderne Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird frühestens im September 2017 in Kraft treten. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage wurden kurzfristig Massnahmen ergriffen, die auch befristet sind. Der Bundesrat wird die Befristung der Massnahmen dann prüfen. In den Budgetzahlen 2017 sind die Massnahmen insofern ersichtlich, als der Aufwand von 75,6 Millionen Franken auf 80 Millionen Franken im Jahr 2017 steigt, das Wachstum in den kommenden Jahren dann aber stagniert oder sogar rückläufig ist.
Zum Bundesamt für Bevölkerungsschutz: Hier sehen wir einen Funktionsaufwand von 136 Millionen Franken, davon sind 86 Millionen Franken finanzierungswirksam. Wir gewärtigen zwei markante Erhöhungen: Die eine ist für 2017 vorgesehen, nämlich 28,2 Millionen Franken für die Werterhaltung des Systems Polycom, wobei für 2018 nochmals ein Plus von 30 Millionen Franken vorgesehen ist und auch 2019 und 2020 nochmals 5 Millionen Franken fliessen werden. Die zweite Erhöhung betrifft die bundesinternen Leistungsbezüge. Eingestellt sind 7 Millionen Franken für Kommunikationssysteme, die die Armee für ihre Aufwendungen entschädigen, weil sich Polycom auch auf das Führungsnetz Schweiz der Armee abstützt. Erstaunlicherweise wurde und wird das Polycom-System aber nicht aktiviert, weil offenbar Zivilschutzmaterial auch zukünftig nicht aktiviert werden soll. Wir haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass uns das Vorgehen bezüglich Werterhaltung Polycom störe. Es wurde uns zugesichert, die Ablösung im Jahr 2030 werde frühzeitig an die Hand genommen und Sachzwänge würden verhindert.
Beim Bundesamt für Landestopografie stehen drei Schwerpunkte im Vordergrund: der Betrieb der Geodateninfrastruktur des Bundes, der Aufbau des topografischen Landschaftsmodells und der digitalen kartografischen Modelle sowie die Sicherstellung der nachhaltigen Verfügbarkeit der Geodaten von Bund und Kantonen. Swisstopo stehen 2017 Kredite von 76 Millionen Franken zur Verfügung. Das sind 3,2 Millionen Franken weniger als im Voranschlag 2016. Beim finanzierungswirksamen Aufwand haben wir eine Abnahme von 0,9 Millionen Franken zu verzeichnen. Das zeigt, dass die Anforderungen bezüglich Kürzungen des Stabilisierungsprogramms hier umgesetzt worden sind.
Ich komme zur Verteidigung: Die neue Gliederung ergibt im Voranschlag 2017 einen Gesamtaufwand und Ausgaben von 6,1 Milliarden Franken. Davon sind 3,9 Milliarden finanzierungswirksam, 1,2 Milliarden sind Aufwände für die Leistungsverrechnung, und 982 Millionen Franken sind nicht finanzierungswirksam. Aufgrund der Aktivierung erhöht sich das nichtfinanzierungswirksame Budget um 858 Millionen Franken. Demgegenüber werden Erträge und Einnahmen von 376 Millionen budgetiert. Insgesamt liegt bei der militärischen Landesverteidigung das Verhältnis von Transfer- und Betriebsausgaben zu Rüstungs- und Investitionsausgaben im Jahr 2017 bei 67 zu 33 Prozent, was eine leichte Verbesserung bedeutet. Das Ziel wäre ein Verhältnis von 60 zu 40 Prozent.
Ich komme noch zu den Verwaltungseinheiten des Bundesamtes für Rüstung (Armasuisse) im Bereich der Beschaffungen: Hier verringern sich über alle drei Kreditarten hinweg die Aufwände gegenüber dem Voranschlag um rund 1,2 Millionen Franken. Ertrag und Aufwand verringern sich gegenüber dem Voranschlag durch die Umsetzung der im November 2015 beschlossenen Massnahmen aus den Sparvorgaben des Bundes. Die finanzierungswirksamen Ausgaben bestehen zu 76 Prozent aus dem Personalaufwand. Dieser erhöht sich gegenüber dem Voranschlag 2016 um 5,4 Millionen Franken. Dies ist zur Hauptsache auf Abtretungen aus dem Bereich Verteidigung im Zusammenhang mit der Beschleunigung und Optimierung der Beschaffungsprojekte und mit der Internalisierung von externen Projektmitarbeitern bei der Rüstungsbeschaffung zurückzuführen. Gemäss Auskunft sollen die 160 Millionen Franken aus dem sistierten Projekt Bodluv ab 2017 für andere prioritäre Vorhaben eingesetzt werden.
Ich komme noch zur Einheit Armasuisse Immobilien: Der Aufwand über alle drei Kreditarten hinweg nimmt um 75 Millionen Franken auf 692 Millionen Franken ab, was einer Veränderung von etwa 10 Prozent des Gesamtaufwandes entspricht. Im Vergleich mit anderen Immobilienbesitzen liegt die Investitionsquote deutlich unter den Vergleichswerten. Dies bedeutet, dass der Wert des heutigen Portfolios längerfristig nicht erhalten wird und sich dessen Zustand verschlechtert. Bei den Immobilien erfolgt zudem eine Optimierung des Immobilienmanagements des VBS. Dadurch werden Vereinfachungen der Prozesse bewirkt. Auffällig ist, dass eine Task-Force eingesetzt wurde; diese steht unter der Leitung der Generalsekretärin.
Damit beende ich meine Berichterstattung und beantrage Ihnen Zustimmung zu den Anträgen der Finanzkommission zum Voranschlag 2017 des VBS, aber auch zu den Kreditüberträgen und zu den Nachtragskrediten.
Abate Fabio · Mit-M · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Das Globalbudget des Bundesamtes für Sport sinkt gegenüber dem Vorjahr um 3,3 Millionen Franken. Das ist eine Konsequenz des Stabilisierungsprogramms. In der Folge werden temporäre Belastungsspitzen im Betrieb der nationalen Sportzentren vermehrt durch Leihpersonal abgedeckt. Zu erwähnen sind die Senkungen des Aufwandes für Raummieten und des IKT-Aufwandes. Bei den Transferkrediten besteht eine Abweichung gegenüber dem Budget 2016 von 4,6 Millionen Franken. Finanzierungswirksam sind 7,9 Millionen Franken.
Für "Jugend und Sport"-Aktivitäten und Kaderbildung werden 7,7 Millionen Franken mehr ausgegeben, was vorwiegend auf das Breitensportkonzept des Bundes zurückzuführen ist. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang beschlossen, die Mittel für "Jugend und Sport" nächstes Jahr um 10 Millionen Franken aufzustocken. Dieser Betrag wurde durch Massnahmen des Stabilisierungsprogramms um 1,5 Millionen Franken, durch Verschiebungen von Mitteln in den Transferkredit "Sportverbände und andere Organisationen" im Kontext der Nachwuchsförderung um 0,6 Millionen Franken sowie durch Verschiebungen von Mitteln für die Evaluation des Programms "Jugend und Sport" in den Funktionsaufwand um 1 Million Franken reduziert, sodass netto 7,7 Millionen Franken verbleiben.
Die Abrechnungsmethode im Bereich von "Jugend und Sport" wird sich im kommenden Jahr ändern: Wenn die Kurse beendet sind, werden zunächst 80 Prozent der Subventionen ausbezahlt. Den Rest der Subventionen erhalten die Kursorganisatoren zu Ende des Kalenderjahres. Nachtragskredite sollen mit diesem System ausgeschlossen werden.
Beim Nationalen Sportanlagenkonzept (Nasak) sind aufgrund des Stabilisierungsprogramms Kürzungen von 2 Millionen Franken vorgesehen. Das wird aber keine direkten Auswirkungen haben, weil aufgrund von unrealisierten Projekten eine Kompensation möglich ist.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Finanzdepartement - Département des finances
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion
Ich spreche zum EFD allgemein, dann zum Generalsekretariat, zum Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) und zum Eidgenössischen Personalamt (EPA).
Schwerpunktthemen des Finanzdepartementes sind, natürlich neben den Finanzen, die Migration und die Schweiz im internationalen Kontext. Ein weiteres Sparpaket 2018-2020 ist im EFD in Vorbereitung. Bezüglich Migration geht es vor allem um das Grenzwachtkorps, welches im EFD angesiedelt ist. Es wird erwartet, dass die Anzahl der ankommenden Menschen eher abnehmen wird. Das Problem wird sich jedoch nächstes Jahr wieder stellen.
Betreffend Finanzplatz Schweiz ist es zentral, die Schweiz im internationalen Umfeld und im Ausland selbstbewusst zu präsentieren. Die Rahmenbedingungen für Finanzdienstleister sollen optimiert werden. Der Marktzugang ist äusserst wichtig.
Das Generalsekretariat arbeitet an einer Übersicht über die Informatikprojekte, welche längerfristig zu erwarten sind. Im Moment ist die Sicht auf ein paar Jahre fokussiert, und hier möchte man verbessern.
Zum Generalsekretariat: Der Aufwand im Generalsekretariat beläuft sich auf 34 Millionen Franken und nimmt gegenüber dem Voranschlag 2016 um rund 7 Millionen Franken ab. Hauptgründe sind die neu bei der Bundeskanzlei zentralisierte Budgetierung von Gever und eine Mittelverschiebung zum Informatikstrategieorgan Bund für das Projekt Arbeitsplatzsysteme 2020. Weiter sind in dieser Reduktion Einsparungen im Rahmen des Stabilisierungsprogramms enthalten, wozu das Generalsekretariat rund eine Million Franken beiträgt. Die Hälfte betrifft den Personalaufwand, und der Rest entfällt auf die Positionen Informatikreserve, Sachausgaben und Beratungsaufwand. Die Anzahl der Stellen liegt im Voranschlag 2017 um drei Stellen tiefer als im Vorjahr.
Zum BBL: Ein wichtiger strategischer Schwerpunkt sind die Bundesasylzentren. Diese stellen eine Herausforderung dar. 2017 werden zwei wichtige Betriebe aufgenommen: das Zieglerspital in Bern mit 350 Schlafplätzen und 105 Arbeitsplätzen und das Zentrum in Giffers mit 300 Schlafplätzen.
Die Einführung des NFB wurde im BBL mit rund 4000 Stunden rapportiert, somit bedeutete es einen grossen Aufwand. Die strategische Zielsetzung sieht vor, dass die Investitionskosten pro Arbeitsplatz in den für das Unterbringungskonzept 2024 relevanten Gebäuden bis 2024 kontinuierlich von 150 000 auf 138 000 Franken gesenkt werden. Die Betriebskosten pro Geschossfläche in den für das Unterbringungskonzept 2024 relevanten Gebäuden werden bis dahin von 71 Franken pro Quadratmeter auf 65 Franken pro Quadratmeter reduziert. Die Konzentration von Verwaltungseinheiten wird durch verschiedene Zwischenziele erreicht, so zum Beispiel durch den Neubau Liebefeld, erste Etappe, für das BAG, die Um- und Neubauten Guisanplatz für die Bundesanwaltschaft, für das Fedpol und die Armasuisse, den Neubau in Ittigen für das UVEK, den Neubau Zollikofen für das BIT und die Gesamtsanierung und Erweiterung Taubenhalde Bern für das EDA.
Zum EPA: Der Personalaufwand im Voranschlag 2017 nimmt gegenüber dem Voranschlag 2016 um gut 183 Millionen Franken zu; das sind 2,9 Prozent. Dieser Zuwachs erklärt sich vollumfänglich mit den neuen Kontierungs- und Rechnungslegungsvorschriften, die auch den Personalbereich betreffen und die mit dem NFB eingeführt werden. Der Zuwachs beim Personalaufwand wird durch Minderaufwände beim Sach- und Betriebsaufwand sowie beim Transferaufwand bzw. durch Mehrerträge kompensiert. Werden diese Effekte und die geplanten Internalisierungen ausgeklammert, geht der Personalaufwand um gut 20 Millionen Franken zurück. Der Rückgang ist jedoch geringer, als dies mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 anvisiert wurde. Der Grund dafür ist der personelle Mehrbedarf in den Bereichen Sicherheit und Migration.
Zum Personalbestand: Im Voranschlag 2017 werden von den Departementen und Verwaltungseinheiten 37 365 Vollzeitstellen geplant. Dies entspricht einer Zunahme von 2306 Stellen bzw. 6,2 Prozent. Rund 90 Prozent dieser zusätzlichen Stellen stehen in Verbindung mit Anpassungen der Kontierungs- und Rechnungslegungsvorschriften. Die neuen zusätzlichen Stellen entfallen zur Hauptsache auf den Terrorismusbereich, nämlich 86 Vollzeitäquivalente (FTE), und auf den Asylbereich, 62,5 FTE. Hinzu kommen Aufstockungen für die Umsetzung des Nachrichtendienstgesetzes und des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen sowie andere, kleinere Bereiche.
Zum Staatssekretariat für internationale Finanzfragen habe ich betreffend den Voranschlag 2017 keine weiteren Bemerkungen zu machen.
Die Finanzkommission ersucht Sie, dem Voranschlag in den genannten Bereichen zuzustimmen.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich mache die Berichterstattung zu den Bereichen Eidgenössische Finanzverwaltung, Zentrale Ausgleichsstelle, Swissmint und Eidgenössische Steuerverwaltung.
Zur Eidgenössischen Finanzverwaltung: Hier gehören zu den strategischen Schwerpunkten die Wahrung des Gleichgewichts der Bundesfinanzen und die Budgetstabilität. Das ist keine einfache Aufgabe in Anbetracht der anstehenden Herausforderungen durch die Schuldenbremse und durch drohende Budgetdefizite. Wichtig sind auch die Bereitstellung der IT-Infrastruktur für den Supportprozess Finanzen in der Bundesverwaltung sowie die Weiterentwicklung des nationalen Finanzausgleichs.
2017 gehört die Verabschiedung des Sparpakets 2018-2010 zu den zentralen Vorhaben. Mit Spannung erwarten wir auch den Wirksamkeitsbericht zum NFA, der dannzumal dem Chef EFD vorgelegt werden sollte. Schliesslich soll das Projekt IT-Infrastruktur bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung abgeschlossen werden.
Gemessen an der Bedeutung der Aufgaben und Zielsetzungen nimmt sich das Budget mit einem Ertrag von 1,6 Milliarden Franken, das ist ein Minus von 2,2 Prozent versus den Voranschlag 2016, und einem Aufwand von 4,868 Milliarden Franken, der sogar 6,5 Prozent tiefer ist, relativ bescheiden aus. Der Ertrag fällt fast ausschliesslich ausserhalb des Globalbudgets an und besteht im Wesentlichen aus dem Ertrag aus namhaften Beteiligungen wie Swisscom, Post und Ruag, Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank, Reingewinn der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, der freilich dann der AHV zugutekommt, sowie Erträgen aus Geld- und Kapitalmarktanlagen. Der Gesamtaufwand in der Finanzverwaltung ist zu 99 Prozent gebunden, oder, umgekehrt ausgedrückt, für die Eidgenössische Finanzverwaltung ist der Eigenbereich sehr klein - etwa 1 Prozent von Finanzierungsaufwand und Finanzausgleich. Er ist eher rückläufig, was mit den Folgen des Stabilisierungsprogramms im Personalbereich, in der Informatik usw. zu tun hat. In der Informatik steuert die Finanzverwaltung - das nehmen wir mit einer gewissen Genugtuung zur Kenntnis - bei gewissen grossen Projekten dem Ende entgegen, weshalb der Aufwand dort etwas abnimmt.
Noch ein Wort zu den Passivzinsen - diese Problematik ist ja bereits angesprochen worden -: Die Finanzverwaltung nimmt an, dass die Kurzfristzinsen 2017 noch im Minus bleiben und die Langfristzinsen, also die Zinsen für 10 Jahre, bei knapp 0 Prozent liegen, dass aber die Zinsen ab 2018 langsam in einen positiven Bereich wechseln, sodass wir ab 2020 eine einigermassen normale Situation hätten. Das ist allerdings eine Planungsannahme. Interessant ist gleichwohl, dass trotz diesem erwarteten Anstieg der Zinsen die Zinsausgaben mindestens nächstes Jahr noch sinken werden. Der Grund dafür ist, dass die Verzinsung der auslaufenden Schulden höher ist als die derjenigen Schulden, die man zur Refinanzierung neu aufnehmen muss. Die Agios werden in Zukunft tiefer ausfallen. Für dieses Jahr werden sie noch viel höher herauskommen als die 660 Millionen Franken, die budgetiert waren. Im nächsten Jahr werden sie aber durch den Effekt der sukzessiven Auslösung nur noch bei etwa 320 Millionen Franken liegen.
Zur Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS): Sie ist das zentrale Vollzugsorgan des Bundes im Bereich der Sozialversicherungen der ersten Säule - AHV, IV, EO. Sie nimmt die operativen Aufgaben wahr, die zentral zu erbringen sind, so die Führung diverser Register, die Buchhaltung und die Aufsicht über den Geldverkehr der Ausgleichskassen. Darüber hinaus führt die ZAS die Ausgleichskasse für Versicherte im Ausland. Es sind dies rund 900 000 Renten, die monatlich ausgerichtet werden müssen. Zudem führt sie die Ausgleichskasse des Bundespersonals und des Personals bundesnaher Betriebe (EAK). Der Ertrag im Voranschlag 2017 liegt bei 144,6 Millionen Franken; das sind 2,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Der Aufwand sinkt ebenfalls, auf 150,7 Millionen Franken; das sind minus 1,5 Prozent. Man liegt also leicht unter dem Budget des Vorjahres. Der Funktionsaufwand entfällt zu knapp 90 Prozent auf das Personal und die Informatik. Der Ertrag setzt sich aus der Rückerstattung der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO - das macht 90 Prozent des Aufwandes aus - sowie den Verwaltungskostenbeiträgen von Bund und angeschlossenen Organisationen an die EAK zusammen. Positiv zu würdigen ist die Umstrukturierung, die Reorganisation der ZAS in Genf. Man hat die Führungsprobleme behoben und strukturelle Unzulänglichkeiten mit sehr viel Teilzeitpersonal, externem Personal, bereinigt oder ist immer noch daran.
Ebenfalls positiv zu würdigen ist dank Kennziffern die klar messbare Leistungseffizienz. Bei den IV-Renten zum Beispiel fallen durchschnittliche Kosten pro Beschluss von 2886 Franken an, pro laufende Rente, die es auszurichten gilt, 218 Franken und pro Revision dann wieder 2210 Franken; dies die Zahlen gemäss dem Voranschlag 2017. Diese Leistungskennziffern sind aber allesamt bis ins Jahr 2020 stabil, und das ist doch positiv.
Fazit: Die ZAS ist auf gutem Weg und legt insgesamt ein unspektakuläres Budget vor.
Das Gleiche gilt für Swissmint, die Eidgenössische Münzstätte. Sie beschäftigt 22 Personen und prägt die Umlaufmünzen, also den ganzen Bedarf der Schweizerischen Nationalbank. Das waren 2016 etwa 100 Millionen Münzen, im Jahr 2017 werden es noch 92 Millionen sein. Darüber hinaus macht die Swissmint aber auch Sonderprägungen, um die Auslastung zu erhöhen. Sie hat aber eigentlich die kritische Grösse bei allem doch nicht ganz erreicht, und so hat das EFD auch verschiedene Massnahmen ins Auge gefasst. Die Aufträge werden jetzt nicht mehr extern vergeben, das Marketing wird verbessert, die Produktion wird rationalisiert, und man hat auch Verkaufsziele definiert. Man verkauft nicht mehr quasi unter dem Einstandspreis für Metall. Dies alles ist einfach zur Kenntnis zu nehmen.
Dann noch zur Eidgenössischen Steuerverwaltung: Hier laufen ja die meisten Kosten respektive die Einnahmen zusammen, was doch sehr bemerkenswert ist. Diese Zahlen fallen positiv aus. Die Mehrwertsteuer legt um 0,1 Milliarden auf 23,3 Milliarden Franken zu. Die direkte Bundessteuer für natürliche Personen legt um 0,6 Milliarden auf 10,9 Milliarden Franken zu. Die direkte Bundessteuer für juristische Personen, also für die Unternehmen, legt um 0,2 Milliarden auf 9,4 Milliarden Franken ebenfalls zu. Die Verrechnungssteuer legt um eine halbe Milliarde auf 6,2 Milliarden Franken zu. Die Stempelabgaben wachsen um 0,2 Milliarden auf 2,5 Milliarden Franken. Das sieht also bei der Steuerverwaltung alles sehr erfreulich aus.
Beim Funktionsaufwand liegt die Eidgenössische Steuerverwaltung mehr oder weniger im bisherigen Bereich. Etwa zwei Drittel sind Personalkosten, ein Sechstel sind Informatikkosten, das restliche Sechstel betrifft die weiteren Bereiche Raummiete, Beratung, Betriebsaufwand, Abschreibungen usw. Hier verzichte ich auf weitere Ausführungen.
Bei der Steuerverwaltung ist man im neuen Jahr selbstverständlich noch mit diversen anderen Herausforderungen konfrontiert. Unter anderem muss ja die Unternehmenssteuerreform III implementiert werden. Hier finden zurzeit intensive Gespräche mit den kantonalen Verwaltungsstellen statt. Dann müssen auch im internationalen Bereich weitere Hürden genommen werden. Es geht um den automatischen Informationsaustausch. Die Plattform muss Anfang 2017 bereitstehen; die Banken müssen ab 2017 Daten melden, die dann ab 2018 an die Drittstaaten, mit denen wir Vereinbarungen haben, weitergereicht werden müssen.
Noch etwas Bemerkenswertes: Über Fatca haben wir gesprochen. Es gilt Fatca 2, wir möchten aber eigentlich mit den USA das Abkommen auf den Standard Fatca 1 reduzieren, denn man hat ja diese Abkommen, den automatischen Informationsaustausch, inzwischen angenommen. Dann wäre das einfacher.
Das Finanzdepartement möchte auch die Steuerprüfungen verstärken. Es wird geplant, im nächsten Jahr weitere 19 Stellen bei der Steuerprüfung zu schaffen. In der Rechnung 2015 war der Ertrag pro zusätzlichem Steuerprüfer immerhin 20,9 Millionen Franken. Ihnen kann man also einen anständigen Lohn zahlen, und sie rentieren immer noch. Für das nächste Jahr sind wiederum knapp zwanzig Stellen mit einem Zusatzertrag von jeweils 14,5 Millionen Franken geplant. Insgesamt lohnt sich dieser Aufwand, weil die Erträge auf der anderen Seite stimmen, es sei denn, das Parlament streiche diese Stellen, was wir hier drin aber nicht vorhaben.
Zum Informatikprojekt Fiscal-IT rapportiert die Steuerverwaltung an die Finanzdelegation, hierzu sage ich nichts.
Ich sage nur noch etwas zum Nachtrag II, der die Eidgenössische Steuerverwaltung betrifft. Es geht hier um die Informatikplattform der OECD: Der Beitrag, den die einzelnen Länder zu übernehmen haben, fällt - welche Überraschung - höher aus als ursprünglich angekündigt. Darum muss man hier 90 000 Franken bewilligen; das ist aber ein kleiner Betrag.
Alles in allem beantragen wir Ihnen zu den Budgetpositionen und zum Nachtrag II Zustimmung im Sinne der Entwürfe des Bundesrates.
Müller Philipp · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Zur Eidgenössischen Zollverwaltung: Der Aufwand im Globalbudget setzt sich aus Personalaufwand, 67 Prozent, IKT-Aufwand, 10 Prozent, sowie übrigem Sach- und Betriebsaufwand zusammen. Der Aufwand im Globalbudget nimmt im Vergleich zum Voranschlag 2016 aufgrund des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 sowie aufgrund von Verschiebungen auf Einzelkredite im Eigenbereich ab. Die Begründung des Antrages der Minderheit Germann, einerseits zum Funktionsaufwand der Zollverwaltung, andererseits zum "Schoggi-Gesetz", wird noch von Herrn Germann selbst oder allenfalls von jemand anderem vorgetragen.
Hier haben wir auch zwei Anträge auf Nachtragskredite vorliegen. Ein Nachtragskredit von 6,6 Millionen Franken basiert auf der Berechnung des Anteils der Schweiz an Frontex; er wird hier mit 3,59 Prozent beziffert. Als Hauptgrund wird eine Verzögerung der Angaben vonseiten Frontex angegeben. Dann haben wir es noch mit einem Nachtragskredit von 2,1 Millionen Franken im Bereich "Informatik Sachaufwand" zu tun. Hier geht es um die Ausrüstung von Angehörigen des Grenzwachtkorps mit Smartphones. Bei der Budgetierung blieb unberücksichtigt, dass Smartphones seit 2016 nicht mehr als herkömmliche Bürotechnik, sondern als IKT-Hardware gelten.
Zum Informatiksteuerungsorgan des Bundes: Das Wachstum im Voranschlag 2017 gegenüber dem Voranschlag 2016 beträgt 17 Millionen Franken, wovon der grösste Teil auf haushaltneutrale Strukturveränderungen zurückzuführen ist. Es gibt hier eine Kreditübertragung von 18,73 Millionen Franken. Es sind insbesondere drei bundesweite Projekte betroffen, bei denen Fristverlängerungen nötig waren. Die entsprechenden Kredite werden deshalb übertragen. Bei allen Programmen ist sichergestellt, dass der Gesamtkreditrahmen eingehalten wird.
Als Letztes zum Bundesamt für Informatik und Telekommunikation: Die IKT-Leistungserbringer müssen ihre Leistungen zu kostendeckenden Preisen anbieten. Den Leistungsbezügern werden gemäss Verrechnungspreiskonzept die vollen Kosten für die Leistungserbringung verrechnet. Der Voranschlag 2017 zeigt nur einen Teil der effektiv zu erwartenden Aufwände und Erträge im Voranschlagsjahr 2017 wie auch in der Periode des integrierten Aufgaben- und Finanzplans 2018-2020. Im Voranschlag sind erst die bereits laufenden und mit den Leistungsbezügern vereinbarten Projekte enthalten.
Ansonsten habe ich nichts weiter zu bemerken.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Das Budget der Eidgenössischen Finanzkontrolle hat die Finanzdelegation im Juni dieses Jahres besprochen. Es ist auch das erste nach den Vorgaben des NFB. Im Wesentlichen geht es um einen Aufwand von rund 27 Millionen Franken bei einem geplanten Ertrag von rund 1,8 Millionen Franken. Die Finanzkontrolle rechnet, mit rund 25 Millionen Franken Saldo dazustehen. Sie erinnern sich, dass das Parlament für die Jahre 2015 und 2016 eine Erhöhung der Personalkredite zur Verstärkung des Personalstandes bewilligt hat. Das ist unterdessen umgesetzt worden. Ansonsten bleibt alles auf dem gleichen Niveau wie 2016. Es gibt zwar eine Zunahme im Voranschlag 2017 von rund 0,5 Millionen Franken gegenüber dem Voranschlag 2016. Diese geht aber ausschliesslich auf die neue Kontierungspraxis zurück.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion
Ich werde Ihnen einen Teil des WBF vorstellen, Kollegin Fetz wird dann vor allem zum SBFI sprechen.
Eine Vorbemerkung zum neuen Führungsmodell für die Bundesverwaltung: Wir haben dieses mit der Leitung des WBF angeschaut und festgestellt, dass vor allem die Zielsetzungen für die Leistungsgruppen etwas zu detailliert gesetzt wurden, vielfach sind die Ziele nicht unbedingt anforderungsgerecht oder werden im nächsten Jahr aus anderen Gründen nicht mehr erforderlich sein. Hier haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass man ruhig einen pragmatischen Weg gehen darf.
Nun aber zum Budget des WBF: Das WBF weist für das nächste Jahr einen Gesamtaufwand von 12,75 Milliarden Franken aus. Das entspricht einer Zunahme um 3,58 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für die nächsten Jahre ist ein umfangreiches Programm garantiert: Schwerpunkte des Departementes werden die Agrarpolitik 2018-2021, die Weiterentwicklung des Netzes von Freihandelsabkommen, die BFI-Botschaft 2017-2020, Horizon 2020, Erasmus sowie die internationale Zusammenarbeit sein, wobei man sich unter anderem an der globalen Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung orientiert. Von den Ausgaben des WBF entfallen 91,5 Prozent auf Beiträge an Dritte; es handelt sich somit um ein typisches Durchlaufdepartement. Dabei beträgt der Anteil von Bildung und Forschung rund 56 Prozent, jener von Landwirtschaft und Ernährung 26 Prozent und der Anteil der übrigen Aufgabengebiete etwa 10 Prozent.
Zum Generalsekretariat des WBF: Der Gesamtaufwand beträgt 2,66 Milliarden Franken, was einer Zunahme um 2,3 Prozent entspricht. Darin enthalten sind rund 2,3 Milliarden Franken für die Kredite an die ETH; darüber wird Frau Kollegin Fetz informieren. Der ausgewiesene Mehraufwand von 12,68 Prozent im Globalbudget ist auf eine haushaltneutrale Verschiebung von Informatiksachmitteln zwischen dem Globalbudget des Generalsekretariates und dem departementalen Ressourcenpool zurückzuführen. Es geht also nicht um einen realen Mehraufwand. Seit 2016 beziehen die Verwaltungseinheiten des WBF ihre Bürokommunikationsdienstleistungen und -leistungen direkt vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation. Bei der Preisüberwachung besteht eine hohe personelle Belastung. Sie hat zunehmend auch aufwendigere Fälle zu behandeln, vor allem im Gesundheitsbereich. Das Projekt Gever betrifft das Generalsekretariat natürlich stark, kann aber jetzt gestartet werden. Die Umsetzung dieses Projekts wird in Zukunft angegangen.
Beim Budget des Generalsekretariates beantragt Ihre Finanzkommission eine Erhöhung des Finanzierungsbeitrages an den ETH-Bereich um 40 Millionen Franken; wie gesagt, wird Frau Fetz darüber informieren. Der Antrag der Finanzkommission für diese Budgetposition beläuft sich somit auf 2,353 Milliarden Franken.
Zum Staatssekretariat für Wirtschaft: Die wichtigsten Positionen hier sind der Beitrag des Bundes an die Arbeitslosenversicherung und an die Entwicklungszusammenarbeit. Der Gesamtaufwand beträgt 1,575 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Zunahme um 27,68 Prozent, wobei darin 374 Millionen Franken für die Umwandlung des Bundesdarlehens an den Swiss Investment Fund for Emerging Markets (Sifem) in Aktienkapital enthalten ist. Auch darauf wird Kollegin Fetz näher eingehen. Der Transferaufwand des Staatssekretariates für Wirtschaft teilt sich in stark gebundene Ausgaben, 47 Prozent für die ALV, 7 Prozent für den Beitrag an die EU-Erweiterung, und in schwach gebundene Ausgaben, 29 Prozent für die wirtschaftliche Zusammenarbeit, 12 Prozent für die Standortförderung, auf.
Bezüglich der Beiträge an die EU-Erweiterung kann gesagt werden, dass die Zahlungsspitze ins Jahr 2016 fiel und nun ein starker Rückgang erfolgen wird. Der OECD-Beitrag steigt um 10,3 Prozent. Dies ist auf neue Berechnungen zur wirtschaftlichen Stärke der Schweiz und zur Mindestquote kleinerer Staaten zurückzuführen. Im Bereich des Seco wird ein Nachtragskredit von 733 000 Franken für das World Economic Forum beantragt. Begründet wird dies durch verstärkte Sicherheitsvorkehrungen für das Jahrestreffen 2016 nach den Attentaten im Ausland. Die Finanzkommission hat diesem Nachtragskredit zugestimmt.
Zum Bundesamt für Landwirtschaft (BLW): Hier beträgt der Gesamtaufwand 3,587 Milliarden Franken. Dies entspricht einer Abnahme um 2,64 Prozent. Zu den Vorhaben für das nächste Jahr gehören unter anderem die Botschaft zur Ablösung des "Schoggi-Gesetzes", die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2018-2021 sowie die Umsetzung des Swissness-Ausführungsrechts. Das Globalbudget sinkt gegenüber dem Vorjahr um 3,2 Prozent. Drei volle Stellen sowie drei Praktikumsstellen werden nicht wieder besetzt. Rund 80 Prozent der Gesamtausgaben machen die Direktzahlungen an die Landwirtschaft aus. Diese sollen nächstes Jahr um zirka 60 Millionen Franken und ab 2019 um weitere 9 Millionen Franken reduziert werden, wie dies im Stabilisierungsprogramm vorgesehen ist. Dabei sind ab 2017 jährliche Versorgungssicherheitsbeiträge von 1,056 Milliarden Franken vorgesehen. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr einer Kürzung um 40 Millionen Franken. Die Wirkung dieser Beiträge wird vom BLW evaluiert. Die Ergebnisse sollten Ende 2017 vorliegen. Die Biodiversitätsbeiträge werden bei 400 Millionen Franken stabilisiert. Mehrbeteiligungen an Programmen sollen durch gezielte Kürzung der Beiträge für die Flächen mit Qualitätsstufe I finanziert werden.
Die Subkommission, die mit dem BLW gesprochen hat, wurde auch über die Einkommen in der Landwirtschaft informiert. Diese haben sich unterschiedlich entwickelt und haben vor allem bei den Milchproduzenten von 2015 auf 2016 tatsächlich abgenommen. Langfristig gibt es aber sogar Einkommenszunahmen. Betriebszusammenlegungen müssten eigentlich die Einkommen verbessern. Es wird allerdings zu stark investiert. Die Zahl der Betriebe nimmt jährlich um 1,2 bis 2 Prozent ab, die Fläche wegen der Umwandlung in Bauland um 0,3 Prozent. Somit wächst die Fläche pro Betrieb um 1,5 Prozent pro Jahr. Die Skalenerträge können aber nicht richtig verwirklicht werden, sodass sich die Einkommen noch nicht verbessert haben.
Im Jahr 2015 erhielt jeder Betrieb durchschnittlich 55 000 Franken an Direktzahlungen. Bei 35 Betrieben kam die Begrenzung von 70 000 Franken pro Standardarbeitskraft zur Anwendung. Rund 420 Betriebe haben insgesamt mehr als 200 000 Franken erhalten. Die Finanzkommission beantragt bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft, auf die Kürzung um 61,8 Millionen Franken zu verzichten und den budgetierten Betrag somit auf 2,8 Milliarden Franken zu erhöhen. Weitere Anträge liegen in diesem Bereich nicht vor.
Ein Antrag auf Erhöhung bei der Qualitäts- und Absatzförderung wurde in der Subkommission zurückgezogen. Denn es wurde uns aufgezeigt, dass die budgetierten 67,5 Millionen Franken gar nie voll ausgeschöpft worden sind, sodass eine Erhöhung keinen Sinn ergäbe.
Zum Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung: Dessen Budget reduziert sich um 5,75 Prozent auf 8,2 Millionen Franken. Es ist eine Analyse zur Verwundbarkeit durch Cyberrisiken vorgenommen worden. Die Umsetzung der Ergebnisse ist in Arbeit. In Angriff genommen wird auch die Umsetzung einer Bedarfsanalyse zur Pflichtlagerernährung.
Zu Agroscope: Der budgetierte Gesamtaufwand beträgt 191 Millionen Franken. Der Ertrag wird um 16 Prozent auf 23,1 Millionen Franken gesteigert. Im Rahmen einer Umstrukturierung sind vier Institute aufgelöst und zehn neue Einheiten gebildet worden. Dies ist nicht ganz ohne Nebengeräusche abgelaufen. Im Thurgau ist ein Agroscope-Betrieb vom Kanton übernommen worden. Es mussten deshalb durch Agroscope auch Entlassungen vorgenommen werden.
Zur Wettbewerbskommission: Der Aufwand nimmt nächstes Jahr um 3 Prozent ab. Die Schätzung des Ertrags ist schwierig, weil dieser von der Durchsetzung verhängter Bussen abhängt. Das Verhängen von Bussen ist nicht das Ziel der Wettbewerbskommission, aber es fallen trotzdem Einnahmen daraus an. Es sind momentan mehrere grosse Fälle vor Bundesgericht hängig.
Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Seit 2001 gibt es keine neuen Verpflichtungen mehr. Aber die bestehenden Programme laufen noch bis zu dreissig Jahren. Wir haben uns über die Auswirkung der Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" informieren lassen. Solche ergeben sich vor allem bei den Vorkaufsrechten gegenüber den Gemeinden und den SBB. Die Initiative verlangt, dass sich 10 Prozent der neugebauten Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern befinden müssen. Heute liegt dieser Wert erst bei 4 Prozent.
Zur Vollzugsstelle für den Zivildienst: Hier wird die Abgabepflicht für die Einsatzbetriebe angepasst. Neu fliessen 5 Franken pro Tag und Zivildienstleistenden an die Vollzugsstelle und nicht mehr an den Zivildienstleistenden selbst. Dadurch erhöhen sich die Erträge, steigt der Kostendeckungsgrad und sinkt die Attraktivität des Zivildienstes. Grosse Auswirkungen wird ab 2018 auch die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee haben, weil die Verkürzung der Dienstdauer in der Armee auch im Zivildienst zu einer Verkürzung führt, was Entlassungen zur Folge hat.
Wir haben auch nach den Wettbewerbsverzerrungen gefragt, die durch die Hilfestellung der "Zivis" bei Betrieben stattfinden könnten. Es liegen keine vor, weil die Einsatzbetriebe ja nie sicher damit rechnen können, dass ihnen Zivildienstleistende zugeteilt werden, und sie sich für die Erledigung von Daueraufgaben somit anderweitig umsehen müssen. Es sind auch keine Klagen hängig, mit denen irgendwie geltend gemacht würde, dass Wettbewerbsverzerrungen vorliegen. Für das Jahr 2017 sind 1,917 Millionen Diensttage geplant. Die Nettokosten pro Diensttag fallen aufgrund des neuen Entschädigungsmodells von Fr. 5.70 auf Fr. 1.40. Der Kostendeckungsgrad steigt auf über 90 Prozent. Das Ziel sind aber 100 Prozent.
Zur Schweizerischen Akkreditierungsstelle habe ich keine Bemerkungen, da haben sich keine grossen Veränderungen ergeben.
Zum Information Service Center WBF: Dieses betreibt im Auftrag von Leistungsbezügern Anwendungen, Dienste und Systeme im IT-Bereich. Gerade auch der Betrieb der Gever-Anwendungen wird von diesem Center übernommen. Es sind hier 1288 Server sowie 151 Fachanwendungen in Betrieb.
Zusammenfassend beantragt Ihnen Ihre Kommission Zustimmung zum Budget 2017 mit den Ausnahmen, die ich erwähnt habe. Bei den "Direktzahlungen Landwirtschaft" beantragt die Finanzkommission eine um etwa 61 Millionen Franken erhöhte Budgetposition. Wir beantragen auch Zustimmung zum Nachtrag II zum Voranschlag 2016, soweit das WBF davon betroffen ist.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich äussere mich zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Der Löwenanteil des WBF geht ja in die Bildung und Forschung; 56 Prozent des ganzen WBF-Budgets gehen in die Bildung und Forschung. 2017 sind es rund 7,2 Milliarden Franken. Der Hauptteil davon, mal abgesehen von den ETH - dazu komme ich nachher noch -, wird an die Hochschulen, Fachhochschulen und kantonale Universitäten, ausgeschüttet. Der zweitgrösste Teil betrifft die Grundlagenforschung - dort geht es über den Nationalfonds -, die angewandte Forschung, zum Teil betrifft dies auch die KTI, und die Berufsbildung. Das sind die grossen Brocken im SBFI, die von diesen rund 7,2 Milliarden Franken bestritten werden.
Zwei, drei inhaltliche Bemerkungen, was nächstes Jahr auch passiert: Bei der Berufsbildung sind wir ja daran, das Berufsbildungsgesetz so zu ändern, dass es dann im Januar 2018 voll wirksam sein kann. Dort gibt es dann die lange versprochene Subjektfinanzierung von Kursen für die Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen in der höheren Berufsbildung. Darüber haben wir im Rahmen der BFI-Botschaft gesprochen.
Ab 2017 werden bei den Hochschulen auch die Finanzierungsbestimmungen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes umgesetzt. Kantonale Universitäten und Fachhochschulen sind neu unter dem Dach eines gemeinsamen Gesetzes und erhalten vom Bund nach einheitlichen Finanzierungsgrundsätzen ihre Grundbeiträge.
Bei der KTI sind wir ja in der Phase der Überführung der Kommission für Technologie und Innovation in die künftige Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse). Das wird im Laufe des Jahres 2017 passieren.
Beim EU-Forschungsrahmenprogramm sind wir sozusagen in der Endphase. Da haben wir den Entscheid ja an die Zustimmung zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative gebunden. Da werden wir hoffentlich bis zu den Schlussabstimmungen noch eine Lösung finden, sodass der Bundesrat im Dezember dann noch das Protokoll zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien ratifizieren kann. Das muss bis spätestens am 9. Februar 2017 geschehen; nur dann erhält die Schweiz ab 2017 wieder einen vollberechtigten Zugang zu allen Programmteilen. Hier befinden wir uns in der Schlussphase.
Ich denke, das ist das Wesentliche zum SBFI.
Dann werde ich die ETH gleich noch anhängen. Die ETH gehören ja - darauf dürfen wir stolz sein - zu den besten Hochschulen der Welt, das zeigen mehrere Rankings. Ihr Budget für 2017 beträgt 3,42 Milliarden Franken. Der Beitrag des Bundes von 2,5 Milliarden Franken entspricht einer Trägerfinanzierung von 73 Prozent. Hinzu kommen Erträge von über 200 Millionen Franken aus anderen Forschungsbeiträgen sowohl von der Privatwirtschaft als auch von anderer Seite. Indirekt kommen dann noch etwa 500 Millionen vom Bund dazu, und zwar über die Forschungseinrichtungen; diese Gelder werden aber ausschliesslich wettbewerbsorientiert vergeben.
Die ETH müssen ja trotz unserer leichten Aufstockung im Stabilisierungsprogramm einiges kürzen. Ihre Vertreter haben bei unserer Diskussion in der vorberatenden Kommission auch angekündigt, dass sie, wenn es zu weiteren Kürzungen kommt, bei ihren Aussenstellen ansetzen werden müssen. Bekanntlich ist der ETH-Bereich in dreizehn Kantonen präsent und hat dort, in Kooperation zum Teil mit kantonalen Universitäten und zum Teil mit anderen Trägern, verschiedene Aussenstationen. Die Aussage der ETH war im Prinzip: Wenn weitere Kürzungen kommen, werden die Kantone die entsprechenden Aussenstellen selber finanzieren müssen, oder man schliesst sie.
Nach wie vor hält der Andrang der Studierenden bei den beiden ETH in Zürich und Lausanne an; es hat immer noch eine Zunahme der Neueintritte von fast 6 Prozent. Obwohl das Bevölkerungswachstum eigentlich vorbei ist und wir bei den Prognosen davon ausgegangen sind, dass in den nächsten Jahren weniger Studierende kommen, ist es doch so, dass immer noch ein enorm hoher Andrang herrscht. Zur Erinnerung: Die beiden ETH werden erstmals direkt in der Medizinerausbildung tätig. Dafür hat der Bund 100 Millionen Franken zugewiesen.
Das sind die wesentlichen Punkte, die Sie zu den ETH wissen müssen. In der Detailberatung werden wir noch zu den einzelnen Zahlen kommen. Wir haben in der Finanzkommission beschlossen, Ihre Entscheide zum Stabilisierungsprogramm eins zu eins umzusetzen. Der Bundesrat wird aber an seinen Kürzungsanträgen festhalten.
Dann gibt es beim WBF noch einen Nachtragskredit von 15 Millionen Franken. Es geht um Betriebsbeiträge bei den Fachhochschulen. Es verbleibt per Ende 2016 ein Fehlbetrag von 15 Millionen Franken. Dieser Betrag ist eigentlich schon zugesagt worden. Deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat diesen Nachtragskredit, den wir auch unterstützen.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
Comte Raphaël · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
La commission et la sous-commission ont porté une attention particulière au budget, au plan financier, au programme d'économies et aux conséquences respectives de ces différents actes sur les activités du département.
Le département est largement influencé par deux dossiers importants: le fonds d'infrastructure ferroviaire, qui a été accepté par le peuple et les cantons et qui est mis progressivement en oeuvre, et le fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération, qui sera soumis au vote du peuple et des cantons dans quelques semaines. Si ce nouveau fonds est accepté, cela aura des conséquences à partir de 2018.
Pour 2017, les charges et les dépenses d'investissement représentent 17,8 milliards de francs, dont 11,5 milliards avec incidences financières. Les revenus et les recettes d'investissement représentent 1,1 milliard de francs, dont 840 millions avec incidences financières. Par rapport à l'année précédente, les dépenses avec incidences financières augmentent de 112 millions de francs, soit de 1 pour cent. Cette augmentation concerne avant tout le domaine des transferts spécifiques à la redistribution de la taxe sur le CO2 sur les combustibles et à la redistribution de la taxe d'incitation sur les COV.
Par rapport à l'exercice précédent, 78 millions de francs supplémentaires sont sollicités pour la redistribution de la taxe sur le CO2, le produit de la taxe ayant été revu à la hausse. S'agissant de la taxe sur les COV, le montant de la restitution augmente de 13 millions de francs. Enfin, 10 millions de francs supplémentaires sont destinés à financer les stations d'épuration pour répondre aux nouvelles normes légales en la matière.
Le plan financier présente une augmentation constante des dépenses. Le taux annuel moyen d'augmentation des dépenses avec incidences financière est de 6 pour cent jusqu'en 2020, ce qui est lié au fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération, si ce fonds est accepté en votation populaire.
Dans la répartition des dépenses du département, les dépenses d'investissement représentent 60 pour cent, les dépenses de transfert 30 pour cent et les dépenses de personnel, de biens, de services et d'exploitation 10 pour cent. Les contributions cantonales à affectation obligatoire, qui sont versées dans le fonds d'infrastructure ferroviaire, sont comptabilisées dès 2016 comme des contributions à des investissements.
Les charges de transfert se montent à 3,55 milliards de francs, soit 249 millions de plus que l'année précédente, et sont destinées essentiellement au fonds d'infrastructure ferroviaire et à la redistribution de la taxe sur le CO2.
Quant aux dépenses d'investissement, elles augmentent sensiblement, soit de 670 millions de francs d'ici à 2020 en raison du fonds pour les routes nationales et le trafic d'agglomération.
S'agissant de la répartition en fonction des groupes de tâches, le domaine des transports se taille la part du lion, avec environ 80 pour cent des dépenses du DETEC en 2017, ce qui correspond à peu près au niveau de 2016. Les dépenses augmenteront aussi bien pour les transports publics que pour les transports privés.
Dans le domaine de la circulation routière, les dépenses diminueront de 85 millions de francs en 2017, soit de près de 3 pour cent. Pour l'aviation, c'est une baisse de 7 millions de francs des montants prévus par rapport à 2016.
Les dépenses en matière de protection de l'environnement et d'aménagement du territoire augmentent de 106 millions de francs par rapport au budget 2016 en raison des différentes taxes.
Dans le domaine de l'énergie, une augmentation de 20 millions de francs est prévue, essentiellement dans le programme Bâtiments et dans le programme Suisse Energie.
Pour ce qui est des charges de personnel du département, elles s'élèvent à un peu moins de 400 millions de francs dans le budget 2017. Elles sont inférieures de 3 millions de francs, soit de 0,7 pour cent, par rapport à l'année précédente. Cela est notamment lié à la mise en oeuvre du programme de stabilisation 2017-2019.
Pour ce qui est du programme de stabilisation, le DETEC contribue à ce dernier pour 158 millions de francs, soit 20 pour cent du volume global d'allègement pour l'année 2017. La contribution sera un peu moins élevée en 2018 et 2019. Les mesures qui ont été prises sont un ajournement unique du versement au fonds d'infrastructure routière pour 65 millions de francs, une réduction du versement pour le fonds d'infrastructure ferroviaire pour 53 millions et une réduction des contributions pour le programme de protection contre les crues pour 20 millions, dans la mesure où plusieurs cantons ont du retard dans les travaux relatifs à la protection contre les crues.
Dans le domaine propre, des économies annuelles entre 8,7 et 9,6 millions de francs sont faites, notamment dans le domaine du personnel par le biais d'optimisations internes.
Enfin, un certain nombre de reports de crédits sont prévus. Ils n'ont pas suscité de discussions particulières.
La commission et la sous-commission se sont également attachées à analyser, dans la nouvelle présentation des comptes, les objectifs fixés par unité administrative. La commission salue la nouvelle manière de faire qui permet de gagner en clarté et qui donne plus d'indications sur la façon dont l'argent est utilisé. Elle relève toutefois qu'un certain nombre d'améliorations sont possibles, certains des critères utilisés semblant un peu trop timorés, manquant un peu d'ambition. Mais c'est un premier exercice pour un certain nombre d'unités administratives, et nous partons donc du principe qu'il y aura une amélioration à ce niveau au cours des prochaines années.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Sonderrechnungen - Comptes spéciaux
Bahninfrastrukturfonds
Fonds d'infrastructure ferroviaire
Comte Raphaël · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Très rapidement, puisque je ne l'ai pas évoqué dans la présentation du budget du Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication, pour ce qui est du fonds d'infrastructure ferroviaire dans le budget 2017, les apports au fonds se montent au total à 4654 millions de francs et les charges à 4646 millions, le résultat est donc positif de 8 millions de francs. On voit dans le projet d'arrêté fédéral III concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure ferroviaire pour l'année 2017, où figure l'affectation des différents crédits, que c'est le maintien de la qualité de l'infrastructure ferroviaire, pour 2,538 milliards de francs, qui en constitue la partie principale. On a aussi des sommes importantes pour Rail 2000, soit 754 millions de francs; 662,8 millions pour l'exploitation de l'infrastructure ferroviaire; la nouvelle ligne ferroviaire à travers les Alpes (NLFA) ne représente plus que 132 millions. Vous voyez ici toute l'utilisation qui est faite de ce fonds.
Il faut souligner, puisque cela concerne le fonds, que dans le projet d'arrêté fédéral II concernant des prélèvements supplémentaires sur le fonds d'infrastructure ferroviaire pour l'année 2016, il y a un crédit de 390 000 francs qui est destiné au fonds d'infrastructure ferroviaire. Ce montant concerne l'exploitation et la maintenance de l'infrastructure des Chemins de fer rhétiques. Ces coûts sont entièrement compensé par le crédit budgétaire qui est consacré au maintien de l'appareil de production de l'infrastructure ferroviaire.
Il n'y a donc pas de dépenses supplémentaires et la commission propose, à l'unanimité, d'accepter ce crédit complémentaire.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Eidgenössische Alkoholverwaltung
Régie fédérale des alcools
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich kann es kurz machen. Der Reinertrag ist mit 247 Millionen Franken etwas tiefer veranschlagt als im Vorjahresbudget. Er geht zu 90 Prozent an die AHV respektive zu 10 Prozent an die Kantone.
Mit der Ablehnung des Alkoholgesetzes ist eine Teilrevision zu den unumstrittenen Teilen in die Wege geleitet worden. Sie umfasst die Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in die Eidgenössische Zollverwaltung, die Privatisierung des EAV-Profitcenters Alcosuisse und die Aufhebung des Bundesmonopols für die Ethanol-Einfuhr. Mit diesem Vorhaben befindet man sich auf Kurs.
Das Ergebnis respektive der Ertrag fallen tiefer aus, aber immerhin ist es auch gelungen, den Personalaufwand um eine halbe Million Franken respektive um 2,4 Prozent zu reduzieren. Auch hier beantrage ich Zustimmung.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Wir kommen nun zur Beschlussfassung gemäss der Ihnen vorliegenden Fahne. Da der Nationalrat den Entwurf in der Gesamtabstimmung abgelehnt hat, basiert die Detailberatung des Ständerates direkt auf dem Entwurf des Bundesrates.
Detailberatung - Discussion par article
Sofern nichts anderes vermerkt ist:
- beantragt die Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates;
- stimmt der Rat den Anträgen der Kommission zu.
Sauf indication contraire:
- la commission propose d'adhérer au projet du Conseil fédéral;
- le conseil adhère aux propositions de la commission.
Justiz- und Polizeidepartement
Département de justice et police
420 Staatssekretariat für Migration
420 Secrétariat d'Etat aux migrations
Antrag der Kommission
A231.0159 Integrationsmassnahmen Ausländer
Fr. 123 017 100
Proposition de la commission
A231.0159 Mesures d'intégration des étrangers
Fr. 123 017 100
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Sie erinnern sich vielleicht, dass wir beim Stabilisierungsprogramm darauf verzichtet haben, so weitgehende Kürzungen zu machen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hatte; dies deshalb, weil uns die Kantone inständig gebeten haben, hier nicht zu kürzen, weil das einfach auf ihre Kosten geht. Sie müssen die Integrationsmassnahmen dennoch finanzieren; sie bekommen dafür einfach weniger Geld.
Deshalb sind wir unserer Leitlinie treu geblieben, die Entscheide, die wir im Stabilisierungsprogramm beschlossen haben, auch im Budget 2017 umzusetzen, und beantragen Ihnen, hier weniger zu kürzen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Es ist ja eine kleine Differenz von nur 500 000 Franken. Wir haben grössere Probleme. Ich möchte Sie trotzdem bitten, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Wir kürzen hier 500 000 Franken im Ausländerbereich und fokussieren mit einem Verpflichtungskredit in den nächsten Jahren auf den Flüchtlingsbereich, also dort, wo wir Integrationspotenzial haben. Dieser Verpflichtungskredit besteht aus 54 Millionen Franken, eine erste Tranche von 15 Millionen Franken soll im Budget 2018 eingestellt werden. Hier geht es also nicht eigentlich um eine Kürzung, wenn Sie so wollen, sondern wir haben einfach die Prioritäten noch einmal geprüft und festgestellt, dass wir hier das kleinste Kosten-Nutzen-Verhältnis haben. Wir haben zudem festgestellt, dass wir im Flüchtlingsbereich Bedarf haben, und daher möchten wir hier diese 500 000 Franken wegnehmen. Sie werden dann die erwähnten 54 Millionen Franken Verpflichtungskredit ab 2018 haben. Es ist also eigentlich eine Prioritätensetzung, die in die richtige Richtung geht. Das ist die fachliche Begründung.
Die etwas banalere Begründung ist vielleicht folgende: Es bestünde keine Differenz zum Nationalrat, wenn Sie dem Bundesrat zustimmen, weil der Nationalrat hier diese Position nicht aufgenommen hat.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 35 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 7 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Finanzdepartement - Département des finances
606 Eidgenössische Zollverwaltung
606 Administration fédérale des douanes
Antrag der Mehrheit
A231.0173 Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Germann, Ettlin Erich, Häberli-Koller, Hegglin Peter, Hösli)
A231.0173 Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte
Fr. 94 600 000
Proposition de la majorité
A231.0173 Contributions à l'exportation de produits agricoles transformés
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Germann, Ettlin Erich, Häberli-Koller, Hegglin Peter, Hösli)
A231.0173 Contributions à l'exportation de produits agricoles transformés
Fr. 94 600 000
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das ist der berühmte Dauerbrenner bei der Budgetberatung. Wir wissen es: Wir haben bis jetzt die Ausfuhrbeiträge an die verarbeitenden Unternehmen im Lebensmittelbereich ausgerichtet, und zwar, um das Rohstoffhandicap, das die Schweiz in diesen Bereichen hat, teilweise auszugleichen. Wir haben uns bis jetzt immer mehr oder weniger WTO-konform verhalten. Wir wollen das auch weiterhin tun, im Wissen darum, dass dieses System dann über kurz oder lang abgelöst werden soll.
Der Bundesrat strebt nun eine Verkürzung der von der WTO eingeräumten Übergangsfrist bis Ende 2018 an. Dementsprechend möchte er natürlich auch bei dieser Position hier kürzen. Aber wir wissen, dass es sich bei dieser WTO-Auslegung nicht um ein Gesetz oder einen Vertrag handelt, sondern es ist ein sogenanntes Soft Law. Es ist also rechtlich keine verbindliche Verpflichtung enthalten.
Rechtlich ausschlaggebend ist nach wie vor die WTO-Obergrenze für die Schweiz für solche Beiträge. Sie bewegt sich bei 114,9 Millionen Franken, und der Bundesrat möchte ja dieses Handicap zu 85 Prozent ausgleichen respektive auf 85 Prozent des Handicaps hinuntergehen. Das würde dann eben diese 94,6 Millionen Franken geben, wie sie im Nationalrat vorgeschlagen und auch verabschiedet worden sind. Allerdings ist das jetzt noch nicht gültig. Ich beantrage Ihnen hier, auch diesem Beschluss des Nationalrates zu folgen.
Einfach noch zum Argument, das immer wieder kommt, man subventioniere hier Nestlé und die anderen Grossen: Natürlich ist Nestlé ein grosser Verarbeiter. Emmi ist auch ein grosser Verarbeiter. Aber letztlich geht es natürlich darum, dass diese Industriebetriebe statt ausländische Milch oder ausländisches Getreide eben das Schweizer Produkt verwenden. Wir haben schliesslich auch mit der Swissness-Vorlage die Marke Schweiz gestärkt, und insofern ist es nichts als konsequent, wenn wir auch versuchen, hier dieses Handicap mindestens teilweise wettzumachen.
Ich ersuche Sie wirklich, hier diesem Minderheitsantrag zu folgen. Er lässt sich mit den WTO-Regeln vereinbaren. Es handelt sich um eine sinnvolle Sache für die Förderung der einheimischen Produkte. Wichtig ist natürlich auch die Verarbeitung in diesem Land. Es sind aber keine Subventionen an die Industriebetriebe, sondern es sind vergünstigte Produkte. Dies dient indirekt natürlich der Landwirtschaft. So muss man das sehen. Es spielt eigentlich keine Rolle, an welchen Verarbeiter diese Beiträge gehen, ob nun Nestlé den grössten Anteil hat, während viele andere kleinere Anteile haben. Es ist vielmehr wichtig, dass dieses System funktioniert.
Es handelt sich also, wie gesagt, nicht um eine Subventionierung von Unternehmen. Es ist aus meiner Sicht ein Gebot der Stunde, hier Kontinuität zu wahren, bis der Bundesrat das Ablöseregime verabschiedet hat. Dann werden wir sehen, wie es nachher aussieht. Es ist klar, dass ein Ende dieser Beiträge in Sicht ist. Solange wir den rechtlichen Spielraum dazu haben, sollten wir ihn ausnützen. Im Moment ist von einer Übergangsfrist bis Ende 2020 die Rede.
Nützen wir den Spielraum also aus, und sprechen wir hier den höheren Beitrag. Mir ist es einfach lieber - und es ist auch ehrlicher -, wenn wir das im Budget festlegen, im Wissen darum, dass es sonst zu einem Nachtragskredit führt. Darauf wird dann der Bundesrat oder möglicherweise auch die Mehrheit verweisen. Mir ist es aber lieber, wenn man das jetzt gleich festlegt und nicht nachher die Schuldenbremse und alles, was wir noch ritzen können, via Nachtragskredit einfach aushebelt. Wir haben gute Gründe, hier bei der bewährten Praxis der vergangenen Jahre zu bleiben.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
"Alle Jahre wieder", ist man geneigt zu sagen, doch dieses Jahr ist es etwas anders oder ein bisschen anders, weil nämlich die Beiträge im Jahr 2018 auslaufen. Das war die WTO-Verpflichtung an der Konferenz in Nairobi. Das neue Gesetz - ich weiss nicht, ob es dann auch "Schoggi-Gesetz" genannt wird - ist im Moment in Vernehmlassung. Die Lösung geht dahin, dass die Direktzahlungen an die Bauern erhöht werden, um diesen Ausgleich in der Rohstoffsituation zu machen, und die Bauern dann die Industrie für die Verarbeitung ihrer Produkte bezahlen.
Deshalb bitte ich Sie, beim Antrag des Bundesrates zu bleiben. Mit der Aufhebung der Ausfuhrbeiträge hat sich die Schweiz auch politisch verpflichtet, diese im Durchschnitt der letzten vier Jahre zu belassen und sie nicht zu erhöhen. Der Durchschnitt der letzten Jahre beträgt 72 Millionen Franken. Mit den jetzt vom Bundesrat beantragten 67 Millionen Franken halten wir diese in Nairobi eingegangene Verpflichtung ein. Wenn wir diesen Betrag überschreiten, verstossen wir gegen diese Abmachung.
Es gibt aber auch noch eine andere Überlegung, warum Sie lieber beim Antrag des Bundesrates bleiben sollten: Wenn wir diesen Betrag jetzt auf 94 Millionen Franken erhöhen, dann wird das nachher der Referenzwert werden für die Bauern gegenüber den Verarbeitern. Emmi ist ja hier auch vertreten und wird gerne hören, dass das dann so viel sein wird. Gerade auch, wenn man die Bauern in diesem Verhandlungsprozess unterstützen will, sollte man jetzt nicht so hohe Verarbeitungsbeiträge sprechen; das scheint mir verhandlungstechnisch nicht sehr clever zu sein. Man sollte dann lieber, falls nötig, mit einem Nachtragskredit operieren.
Ein letzter Hinweis: Wenn alles so läuft, wie die Finanzkommission das vorbesprochen hat - das werden wir ja noch sehen -, dann wird das hier die einzige Verhandlungsmasse sein, die wir gegenüber dem Nationalrat für die Differenzbereinigung haben werden. Das heisst, entweder haben wir dann noch etwas, womit wir verhandeln können, oder wir müssen in diese Differenzbereinigung, ohne irgendetwas anbieten zu können. Das sollten Sie sich auch aus ratsverhandlungstechnischen Gründen überlegen. Den Bauern schaden Sie damit überhaupt nicht: Sie können das verrechnen, was sie effektiv brauchen; nötigenfalls kann man auch einen Nachtragskredit machen. Aber man sollte nicht schon falsche Präferenzwerte für die neue Umsetzung festlegen. Und wir sollten das einzige Verhandlungspaketchen, das wir bei der Differenzbereinigung haben, nicht auch noch zur Verfügung stellen.
Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
J'aimerais revenir sur la dernière remarque de Madame Fetz. Je ne m'exprimerai pas sur le fond, vous connaissez ma position, et tout a été dit. Par contre, la dernière remarque me paraît très importante parce qu'elle concerne non seulement cette position, mais également la position 708.A231.0234, "Paiements directs versés dans l'agriculture", et la procédure d'élimination des divergences.
Nous sommes dans une situation un peu particulière. En effet, personne ne peut nous dire aujourd'hui ce que s'apprête à décider le Conseil national. A ce stade, le projet de budget a été rejeté. Ce qui a été refusé, c'est de faire des coupes transversales de l'ordre de 120 à 150 millions de francs, donc des coupes extrêmement importantes. Vous savez que, dans la procédure d'examen du budget, l'élimination des divergences se passe de la manière suivante: la Conférence de conciliation fait une proposition, si celle-ci est rejetée, ce sont les montants les plus bas adoptés dans chaque conseil qui l'emportent.
Or si nous continuons les travaux comme ils sont prévus et que nous augmentons les crédits alloués en vertu de la "loi chocolatière", que nous augmentons immédiatement aussi les crédits sur les paiements directs, non seulement nous nous retrouverons à la Conférence de conciliation, comme le dit Madame Fetz, sans "masse de négociation", mais encore nous rendrons possible le rejet de la proposition de conciliation par le Conseil national. Peut-être même parviendrons-nous à former une majorité en Conférence de conciliation. Mais la majorité des membres du Conseil national, qui veut des coupes beaucoup plus importantes, de plusieurs centaines de millions de francs, peut simplement rejeter la proposition de la Conférence de conciliation et imposer sa vision des choses.
Ce sur quoi nous décidons en fait aujourd'hui sur ce point et sur les paiements directs, c'est sur l'influence qu'entend exercer le Conseil des Etats dans le processus d'examen du budget. Si nous accordons maintenant l'augmentation des crédits alloués conformément à la "loi chocolatière" et celle des paiements directs, nous pouvons nous épargner d'aller jusqu'à la Conférence de conciliation parce que ce seront les majorités qui se seront formées au Conseil national qui imposeront complètement leur vision du budget 2017. Il n'y a pratiquement aucune position, à part les deux positions précitées, pour laquelle le montant que nous avons décidé ou que nous nous apprêtons à décider sera inférieur à celui adopté par le Conseil national.
S'agissant des paiements directs, je suis favorable à un montant plus élevé - vous avez vu qu'en ce qui concerne cette position, je ne suis pas dans la sous-commission compétente. En effet, je suis d'avis que nous ne devons pas réduire les montants des paiements directs. Toutefois, si nous augmentons maintenant ce montant, nous acceptons alors des coupes transversales de 150 millions de francs que le Conseil national peut nous imposer sans que nous ayons la moindre possibilité de faire valoir une alternative.
Je sais bien que ces arguments tactiques, qui ont trait au déroulement des débats et à la procédure budgétaire, sont peut-être un peu particuliers, mais réfléchissez-y une seconde, parce que toute l'expérience des dernières années nous montre que si l'on fait l'économie de ces réflexions tactiques, nous baissons pavillon complètement devant le Conseil national, qui veut aller beaucoup plus loin que nous.
Le seul levier réel que nous avons pour obtenir une majorité, c'est de contraindre un certain nombre de conseillers nationaux - qui, globalement, auraient tendance à suivre leur parti - à se prononcer en faveur de la proposition de la Conférence de conciliation, parce qu'ils veulent défendre le budget agricole. C'est le seul levier réel que nous avons. Sinon, croyez-en mon expérience dans ces questions budgétaires, nous ouvrons la voie à des coupes massives de l'ordre de quelques centaines de millions, qui se feraient à trois semaines de la fin de l'année.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich bitte Sie hier ebenfalls, bei der Mehrheit Ihrer Kommission und damit beim Bundesrat zu bleiben. Die Schweiz hat sich an der WTO-Konferenz in Nairobi verpflichtet, diese Ausfuhrbeiträge bis Ende 2020 abzuschaffen. Inzwischen ist bereits eine Vorlage unterwegs, von der wir hoffen, dass wir sie auf Anfang 2019 in Kraft setzen können; dies zur Ablösung des Gesetzes, das so gut in die Vorweihnachtszeit passt, des "Schoggi-Gesetzes".
In Zukunft sollen diese Beiträge produktebezogen an die Bauern bezahlt werden, und zwar in Form von Direktzahlungen bei Getreide und Milch; dies sind die wesentlichen Produkte. Dies ist einerseits bereits eingeleitet worden; das ist unterwegs, Sie werden dieses Gesetz nächstes Jahr beraten. Es wird diese direkten Ausfuhrbeiträge ablösen. Gleichzeitig mit dieser Verpflichtung, die Ausfuhrbeiträge abzulösen, hat sich die Schweiz verpflichtet, in den letzten Jahren diese Ausfuhrbeiträge auf der Höhe des Durchschnitts der letzten Jahre zu belassen. Dieser Durchschnitt der letzten Jahre beträgt 72 Millionen Franken.
Wenn Sie der Minderheit Ihrer Kommission folgen und diesen Betrag nun auf 94 Millionen Franken erhöhen, schaffen wir uns damit bei der WTO Probleme. Wir müssen zumindest damit rechnen, dass dieser Betrag in Zukunft sehr genau überwacht wird. Wir sollten uns diese Probleme nicht schaffen. Wir sind der Meinung, dass diese 67,9 Millionen Franken, die wir vorschlagen, eigentlich genügen sollten, im Vergleich zu den letzten Jahren.
Die Kommissionspräsidentin hat durchaus einen Hinweis gemacht: In Zukunft findet dieser Ausgleich ja zwischen Produzenten und Verarbeitern direkt statt. Mit einem höheren Sockelbeitrag, den die Minderheit Ihrer Kommission fordert, ist zumindest nicht auszuschliessen, dass dieser eine Verhandlungsposition der verarbeitenden Industrie sein wird. Dies wiederum würde bedeuten, dass die Bauern einen Teil ihrer Produktestützung im Bereich dieser Ausgleichszahlungen an die Industrie "abliefern" müssen. Ein eher tieferer Sockel könnte die Verhandlungen zugunsten der Bauern eher erleichtern, als sie grundsätzlich zu erschweren. Es ist auch davon auszugehen, dass die Exporteure von verarbeiteten Nahrungsmitteln mit der Swissness-Vorlage eigentlich einen Vorteil haben, wenn sie Schweizer Produkte verarbeiten.
Wenn wir alles zusammennehmen und als Paket sehen, denken wir, dass diese rund 68 Millionen Franken, die der Bundesrat und die Mehrheit Ihrer Kommission beantragen, ein vernünftiger Vorschlag sind, auch im Hinblick auf die Ablösung des "Schoggi-Gesetzes".
Ich bitte Sie also, der Mehrheit und nicht der Minderheit zu folgen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 25 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 17 Stimmen
(1 Enthaltung)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
701 Generalsekretariat
701 Secrétariat général
Antrag der Kommission
A231.0181 Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich
Fr. 2 353 300 000
Proposition de la commission
A231.0181 Contribution financière au domaine des EPF
Fr. 2 353 300 000
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Hier übertragen wir einfach den Entscheid, den Sie im Stabilisierungsprogramm beschlossen haben, also den Teil für 2017, auf das Budget 2017. Das heisst, wir kürzen ein bisschen weniger beim ETH-Bereich. Das Gleiche gilt dann auch für das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation. Ich weiss, der Bundesrat hält an seinem Antrag fest, aber ich denke, wir sollten die damals geführte Debatte nicht neu aufrollen. Im Prinzip schlägt Ihnen Ihre Finanzkommission vor, einfach die damals gefällten Entscheide eins zu eins im Budget 2017 umzusetzen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich versuche es noch einmal. Der Antrag, den der Bundesrat stellt, ist identisch mit der BFI-Botschaft. Sie haben ihn dann um diese 40 Millionen Franken aufgestockt.
Jetzt sind wir in einem Sparprogramm. Ich habe es gesagt: Auch in den nächsten Jahren werden wir immer wieder Kürzungen vornehmen müssen. Sie haben bis jetzt den Bildungsbereich nicht nur davon ausgenommen, sondern ihn immer auch wieder aufgestockt. Hier erlaube ich mir doch noch einmal den Hinweis und die Frage, ob ein Überdenken dieser Position nicht sinnvoll wäre.
Wenn wir das Wachstum sehen, ist es so, dass wir auch mit dem bundesrätlichen Antrag ein Wachstum von weiterhin etwa 2 Prozent haben. Nehmen Sie die ETH oder die Bildungskosten generell: Hier haben Sie die Ausgaben für die Bildung in den letzten rund 18 Jahren um 75 Prozent erhöht. Damit liegt der Zuwachs weit über jenem bei den übrigen Budgetpositionen. Wenn Sie die ETH heute anschauen, sehen Sie, dass sie einen Personalbestand von 18 000 Vollstellen hat. Wenn Sie die Bundesverwaltung nehmen und die Uniformierten wegnehmen - Armee, Grenzwachtkorps, Polizei, Nachrichtendienst -, dann hat die ETH etwa gleich viele Vollzeitstellen wie die übrige Bundesverwaltung. Ich bin der Meinung, dass ein Betrieb, der in den letzten Jahren immer überdurchschnittlich gewachsen ist, durchaus ein gewisses Potenzial hat, wenn Abläufe und Prozesse einmal überprüft werden. Eine Verlangsamung des Wachstums muss also nicht nur negativ sein, sondern kann auch dazu führen, dass man sich einmal überlegt, wo dann allenfalls auch Synergien oder Effizienz gewonnen werden könnten.
Ich denke, der Entwurf des Bundesrates ist nicht so völlig daneben. Diese 40 Millionen Franken, die Sie aufstocken, müssen Sie an einem anderen Ort wieder einsparen - das ist einfach so. Ich bitte Sie einfach noch einmal, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Es mag durchaus ein gutes Gefühl sein zu sagen: Wir sparen bei der Bildung nicht! Aber ob Sie der Bildung langfristig einen Gefallen tun, wenn Sie sie nie zu einem Überdenken der Prozesse zwingen - diese Frage stelle ich mir. Ich glaube nicht, dass Bildung und Bildungserfolg nur vom Geld abhängen, sondern der Erfolg hängt auch von den Prozessen und von den Leuten ab, die diese Prozesse gestalten.
Ich versuche es noch einmal: Bleiben Sie bitte beim Entwurf des Bundesrates.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 33 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 8 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
704 Staatssekretariat für Wirtschaft
704 Secrétariat d'Etat à l'économie
Antrag der Kommission
E131.0101 Rückzahlung Darlehen und Beteiligungen, Ausland
Fr. 3 719 300
A235.0101 Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer
Fr. 0
Proposition de la commission
E131.0101 Remboursement de prêts et de participations, étranger
Fr. 3 719 300
A235.0101 Prêts et participations, pays en développement
Fr. 0
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Wir sind mit Ihrem Antrag einverstanden. Wir werden einen Bericht abliefern. Wenn Sie mit dem Bericht einverstanden sind, können wir das im nächsten Budget dann so vorsehen.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté
708 Bundesamt für Landwirtschaft
708 Office fédéral de l'agriculture
Antrag der Mehrheit
A231.0234 Direktzahlungen Landwirtschaft
Fr. 2 812 366 800
Antrag der Minderheit
(Fetz)
A231.0234 Direktzahlungen Landwirtschaft
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la majorité
A231.0234 Paiements directs versés dans l'agriculture
Fr. 2 812 366 800
Proposition de la minorité
(Fetz)
A231.0234 Paiements directs versés dans l'agriculture
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Eigentlich habe ich mich gefreut, meinen Minderheitsantrag zurückzuziehen. Ich habe in der Finanzkommission nämlich gesagt, dass ich ihn zurückziehen werde, falls kein Einzelantrag auf eine weitere Erhöhung des Betrages gestellt werde. Die Idee war, das Ganze einzumitten, falls ein solcher Antrag gestellt wird. Leider hat sich jetzt dadurch eine neue Ausgangslage ergeben, dass sich der Nationalrat ein bisschen komisch verhalten hat. Wir brauchen einfach Verhandlungsmasse, um am Schluss etwas in der Hand zu haben. Weil ich aber weiss, dass Sie mir im Bereich Landwirtschaft nichts glauben, beende ich jetzt mein Votum und ermögliche es Christian Levrat, dem man in diesem Fall gar nichts Negatives vorwerfen kann, sich zu melden, damit er dazu noch etwas sagen kann.
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion
Frau Kollegin Fetz, ich glaube Ihnen im Bereich Landwirtschaft. Ich denke, auch Sie haben eine Beziehung zur Landwirtschaft, auch wenn Sie in Basel-Stadt nicht viele solche Betriebe haben. Ich bin aber dann gespannt auf das Votum von Kollege Levrat.
Ihre Kommission beantragt Ihnen, bei den Direktzahlungen auf dem Niveau der Vorjahre zu bleiben und die gemäss dem Stabilisierungsprogramm vorgesehene Kürzung nicht im Voranschlag 2017 aufzunehmen. Der Ständerat hat ja im Rahmen der Beratung des Stabilisierungsprogramms 2017-2019 beschlossen, auf die Kürzungen im Bereich der Direktzahlungen und der Qualitäts- und Absatzförderung zu verzichten, hat allerdings bei den Positionen "Investitionskredite Landwirtschaft" und "Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen" einer Kürzung zugestimmt.
Jetzt hat die Finanzkommission den Beschluss des Ständerates zur Qualitäts- und Absatzförderung ebenfalls nicht aufrechterhalten, d. h., sie folgt hier dem Bundesrat und auch dem Budget des Bundesrates. Sie sehen das bei der Position 708.A231.0229: Dort folgt die Kommission dem Bundesrat. Die nationalrätliche Version wäre, wenn sie denn angenommen worden wäre, bei 70 Millionen Franken gelegen.
Es geht bei uns also nur noch um die Direktzahlungen. Die Direktzahlungen - ich habe es schon bei der Beratung des Stabilisierungsprogramms gesagt - betreffen die Bauernfamilien bzw. deren Einkommen direkt. Deshalb kann ich auch aus Überzeugung hier für ein Beibehalten der Lösung der Kommissionsmehrheit sprechen. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 hat man den Landwirten Vorgaben gemacht und Anreize gewährt, auf die sie sich - das erstaunt ja nicht - eingestellt haben. Nun sollte man nicht im vierten Jahr die Einkommen kürzen. Bei den anderen Positionen, wie gesagt, wird das Stabilisierungsprogramm umgesetzt, und die Landwirtschaft trägt ihren Teil zum Sparprogramm bei.
Noch etwas zu Ihrem Votum von vorhin, Herr Levrat: Ich verstehe die Vorgehensweise sehr gut. Sie haben auch viel Erfahrung mit Differenzbereinigungsverfahren, und wir haben einen möglichen Lösungsansatz in dieser speziellen Situation. Aber wir spielen mit dem Feuer bzw. mit dem Einkommen der Landwirte. Da muss man vielleicht nicht die Taktik bemühen, sondern klar aufzeigen, wer für die spezielle Situation verantwortlich ist; es sind nämlich diejenigen, die das Budget abgelehnt haben.
Deshalb bleibe ich überzeugt beim Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission und bitte Sie, ihren Antrag zu unterstützen.
Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte Herrn Ettlin in allen Punkten Recht geben - bis auf die Schlussbemerkung. Das ist auch der Grund dafür, dass ich nicht bei der Minderheit aufgeführt bin. Ich bin effektiv der Meinung, dass wir bei den Direktzahlungen nicht kürzen sollten, aus all den guten Gründen, die Sie erwähnt haben. Ich befürchte allerdings, dass Sie es sich etwas einfach machen, wenn Sie aus der jetzigen Budgetsituation den Schluss ziehen, man müsse nur darauf schauen, was bei der Landwirtschaft geschehe; man könne den Landwirten Kürzungen nicht erklären. Ich bin nicht sicher, ob die Landwirte viel besser fahren, wenn wir uns praktisch überall dem Nationalrat ausliefern.
Die Ausgangslage sieht so aus: Wenn wir hier keine Differenz schaffen - am Schluss gibt es, das verspreche ich Ihnen, auch in diesem Rat eine Mehrheit dafür, die Direktzahlungen zu erhöhen -, sind wir dem Nationalrat völlig ausgeliefert. Momentan haben wir kein Budget. Wir wissen aber trotzdem mehr oder weniger, was uns im Nationalrat droht. Ich lese es Ihnen einfach vor: Bei den Kontengruppen "Beratung und externe Dienstleistungen", "Informations- und Kommunikationstechnik (IKT)" und "Personalausgaben" sind Querschnittkürzungen von 60 Millionen, 17 Millionen und 50 Millionen Franken vorgesehen. Es sind im Sozialhilfebereich sowie im Asylsuchenden- und Migrationsbereich Kürzungen von 294 Millionen bzw. 49 Millionen Franken vorgesehen.
Wir verlieren also im Einigungsprozess jegliche Kontrolle über sehr grosse Budgetbeträge, wenn wir nicht Positionen entwickeln, bei denen wir tiefere Beträge haben. Es geht nicht um die Frage, wie wir es den Landwirten sagen, sondern um die Frage, wie wir als Ständerat unsere Verantwortung für das Gesamtbudget wahrnehmen. Wir wollen doch am Schluss nicht bei einer Position landen, in der wir einem Budget zustimmen müssen, das praktisch vom Nationalrat geschrieben wurde! Mit der Regel, dass sich bei Uneinigkeit die kleineren Beträge durchsetzen, haben wir ja gar keine andere Möglichkeit, als die Mehrheit im Nationalrat dadurch zu erreichen, dass wir Differenzen bei Punkten schaffen, in denen die Nationalräte empfindlich sind - und die Landwirtschaft ist weiss Gott ein solcher Punkt, wo wir eine Mehrheit schaffen können.
Wir haben einen ersten richtigen Schritt beim "Schoggi-Gesetz" gemacht. Die Differenz beim "Schoggi-Gesetz" allein reicht aber nicht, weil der Bundesrat die von mir aus schlechte Angewohnheit angenommen hat, mit Nachtragskrediten zu kommen, wenn die Gelder nicht reichen. Das bedeutet, dass wir eine andere, erhebliche Differenz zum Nationalrat brauchen, wenn wir irgendetwas mitreden wollen. Wir können immer noch entscheiden, nur die Hälfte dieser Querschnittkürzungen zu machen, aber wenn wir mitreden wollen, brauchen wir eine Differenz zum Nationalrat. Das ist die Ausgangslage. Das kann ich auch meinen Bauern im Dorf erklären. Ich pflege ja zu sagen, dass ich in meiner Strasse mehr Bauern habe als Anita Fetz in ihrem ganzen Kanton. Aber ich erkläre ihnen problemlos, dass das Budget ein Gesamtprozess ist, dass wir am Schluss für das Budget eine Gesamtverantwortung tragen und dass wir deswegen eine Lösung brauchen, die einigermassen für alle stimmt und nicht nur für eine Berufsgruppe.
Ich bitte Sie deshalb hier nochmals darum, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, auch wenn ich weiss, dass das unschön ist, und auch wenn ich weiss, dass wir über diesen Überlegungen stehen sollten: Aber am Ende des Tages und am Ende dieser Session werden wir einem Budget zustimmen, das der Nationalrat geprägt hat, wenn wir jetzt nicht handeln.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich habe eigentlich mein ganzes berufliches Leben in der Landwirtschaft verbracht, und ich habe natürlich durchaus Verständnis für die Positionen, die hier vertreten werden. Allerdings bin ich wirklich der Meinung, dass man beim Entwurf des Bundesrates bleiben kann. Sie erhöhen diese Beiträge wieder; ich habe aber das Gefühl, dass wir da auch eine etwas falsche Sicherheit schaffen. Sehen Sie, ich glaube, dass ein Berufsstand, der für ein Viertel der Fläche unseres Landes Verantwortung übernimmt und diese pflegt und darauf Nahrungsmittel produziert, ernst genommen werden muss. Mir scheint manchmal, die Erhöhung dieser Direktzahlungen sei eine Art billiges Almosen - vielleicht kann ich das am besten so beschreiben.
Ich denke wirklich, dass wir den Berufsstand der Landwirtschaft ernst nehmen müssen. Die Landwirtschaft muss ein ordentliches Einkommen verdienen. Mir scheint ein bisschen, dass wir am Ende jedes Jahres in der Budgetberatung wieder eine Scheibe darauflegen, und dann sind Sie wieder zufrieden. Man kann das auch dieses Jahr machen, aber wir lösen damit natürlich die strukturellen Probleme der Landwirtschaft und die Probleme, die sie tatsächlich hat, eigentlich nicht. Es sollte mehr sein als Ende Jahr Almosen verteilen: Wir müssen darangehen, Strukturen und Einkommensverhältnisse zu schaffen, die junge Leute dazu motivieren, in der Landwirtschaft zu bleiben, sodass sie weiterhin bereit sind, für das Land zu sorgen. Das machen wir aber mit der Erhöhung der Direktzahlungen nur ungenügend, und das beunruhigt mich, weil ich sehr viele dieser Bauern kenne und jahrelang junge Bauern unterrichtet habe. Das kann aber eigentlich nicht die Lösung sein.
Wenn Sie dieser Erhöhung nochmals zustimmen, ja gut, dann ist es so, aber gehen Sie dann nicht zufrieden heim! Sie haben dann einfach etwas gemacht für nächstes Jahr, aber Sie haben damit die Probleme nicht gelöst. Wir sollten bei der Landwirtschaft wirklich versuchen, den hohen administrativen Aufwand abzubauen, und wir sollten versuchen, ihr mehr Einkommensmöglichkeiten zu geben mit dem Erlös ihrer Produkte, weil unsere Schweizer Bauern hervorragende Produkte produzieren. In unserem Hochlohnland sind sie aber mit den Verkaufspreisen im internationalen Umfeld an der oberen Grenze.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Sie dann in der Pflicht sind, die anderen Probleme zu lösen, wenn Sie einmal die Direktzahlungen nicht erhöhen. Sonst sind Sie nicht in der Pflicht, weil Sie das Problem wieder für ein Jahr weghaben, und das kann nicht die Problemlösung sein. Ich würde gerne mitmachen, wenn Sie sich vornehmen, mutig zu sein und zu sagen: "Wir erhöhen nicht!", aber dafür an die tatsächlichen Probleme herangehen.
Ich bitte Sie, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 21 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 20 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
750 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
750 Secrétariat d'Etat à la formation, à la recherche et à l'innovation
Antrag der Kommission
A231.0261 Grundbeiträge Universitäten HFKG
Fr. 684 431 100
A231.0263 Grundbeiträge Fachhochschulen HFKG
Fr. 536 302 200
A231.0273 Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung
Fr. 105 130 300
Proposition de la commission
A231.0261 Contributions de base Universités LEHE
Fr. 684 431 100
A231.0263 Contributions de base Hautes écoles spécialisées LEHE
Fr. 536 302 200
A231.0273 Etablissements de recherche d'importance nationale
Fr. 105 130 300
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Hier beim BFI-Bereich geht es auch darum, das umzusetzen, was wir im Stabilisierungsprogramm beschlossen haben. Das betrifft die Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten, die Grundbeiträge an die Fachhochschulen und die Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung, denen Sie ein wenig mehr zugestanden haben, als der Bundesrat es wollte. Ihre Finanzkommission hat sich bei ihren Entscheiden daran gehalten.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Auch hier bitte ich Sie, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Es sind ja Bundesbeiträge, die wir an kantonale Einrichtungen bezahlen. Wir stellen fest, dass die Kantone, wenn der Bund mehr bezahlt, entsprechend kürzen. Das war in den letzten Jahren der Fall. Das kommt langsam aus dem Gleichgewicht. Ich habe Ihnen das auch schon gesagt. Auch bei diesen Bildungseinrichtungen können wir uns nach diesen Jahren des Aufstockens einmal einen Marschhalt gönnen - es gibt ja immer noch ein Wachstum - und uns überlegen, ob diese Finanzflüsse stimmen und ob damit das Optimum herausgeholt wird. Die Beträge einfach nur zu erhöhen, ohne sie zu hinterfragen, ist qualitativ nicht die beste Möglichkeit. Ich bitte Sie also, überall dem Bundesrat zu folgen.
Zuletzt noch zu den Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung: Hier beträgt das Wachstum auch mit dem Entwurf des Bundesrates 5 Prozent pro Jahr, ist also weit überdurchschnittlich. Mit den 5 Millionen Franken, die wir für das Technologiekompetenzzentrum gesprochen haben, wächst der Betrag sogar um 16 Prozent. Man kann also nicht einfach immer sagen, es werde bei der Bildung gespart. Der Bereich der Bildung wächst etwas langsamer als in den letzten fünfzehn Jahren, aber er wächst immer noch.
Sie können hier mit einem guten Gefühl dem Bundesrat folgen und sich trotzdem bei Ihrer Wählerschaft als jemanden darstellen, der etwas für die Bildung macht. Das will der Bundesrat ja auch, wir wollen in den Wirtschafts- und Bildungsstandort Schweiz investieren und weiterhin diese Beiträge sprechen. Es macht aber durchaus Sinn, hier im Rahmen der Sparmassnahmen das Wachstum etwas zu verlangsamen und damit das Signal zu geben, Synergien zu schaffen, Abläufe zu prüfen, Prozesse zu prüfen und effizienter zu werden. Das ist ja schlussendlich auch ein Ziel der Bildung.
Ich bitte Sie also, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.
Abstimmung
Pos. 750.A231.0261
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 31 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 8 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Pos. 750.A231.0263
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 32 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 8 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Pos. 750.A231.0273
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 32 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 8 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Département des affaires étrangères
202 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
202 Département fédéral des affaires étrangères
Antrag der Kommission
A231.0356 Auslandschweizerbeziehungen
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Lombardi
A231.0356 Auslandschweizerbeziehungen
Fr. 3 157 000
Proposition de la commission
A231.0356 Relations avec les Suisses de l'étranger
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Lombardi
A231.0356 Relations avec les Suisses de l'étranger
Fr. 3 157 000
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion
Zu meiner Interessenbindung: Ich bin inländischer Vizepräsident der Auslandschweizer-Organisation und kämpfe seit Jahren für deren Interessen, die meines Erachtens im Einklang mit den Interessen des Bundes sind.
Hier schlägt uns der Bundesrat vor, im Gesamtbudget den Betrag für die Beziehungen mit den Auslandschweizern um 400 000 Franken zu kürzen, und zwar zulasten der "Schweizer Revue". Die "Schweizer Revue" ist bekanntlich die Informationszeitung, das einzige offizielle Mittel, das Amtsblatt für die Auslandschweizer; sie wird im Auftrag des Bundes von der Auslandschweizer-Organisation sechsmal pro Jahr veröffentlicht und verschickt. Die 400 000 Franken machen einen Viertel des Kredites aus, der für die "Revue" vorgesehen ist - also ein Viertel weniger. Das ist natürlich nur mit sehr schweren Eingriffen zu erreichen. Es würde sicherlich eine Ausgabe weniger pro Jahr und weitere Kürzungen bei den restlichen Betriebskosten, bei der Redaktion usw. bedeuten.
Die Auslandschweizer-Organisation verhandelt im Moment mit dem Bund, mit dem EDA, um eine neue Lösung für die Zukunft zu finden, die wahrscheinlich auch Einsparungen ermöglichen wird. Aber diese Diskussionen haben erst soeben angefangen.
Deswegen mein Antrag, dass man nicht jetzt eine solche Kürzung um 400 000 Franken vornimmt, sondern allenfalls nach einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zwischen dieser Organisation und dem EDA. Deswegen der Vorschlag in meinem Antrag, nur um 100 000 Franken zu kürzen. Das ist nicht eine Aufstockung um 300 000 Franken, sondern eine kleinere Kürzung: nur 100 000 Franken statt 400 000 Franken weniger für das Jahr 2017. Das würde es einerseits ermöglichen, die Diskussionen mit dem EDA weiterzuführen, und andererseits, die sechs Ausgaben der "Schweizer Revue" weiterhin zu veröffentlichen und zu verschicken.
Die Einsparung von 100 000 Franken ist tatsächlich möglich, weil die Organisation schon seit einigen Jahren versucht, ihre Leser davon zu überzeugen, die digitale Version statt der Papierversion zu beziehen. Je mehr Leser von der Papierversion auf die digitale Version wechseln, desto mehr kann man natürlich an Druck- und Versandkosten sparen, aber eben nicht 400 000 Franken in einem Jahr.
Deswegen mein Vorschlag, nur um 100 000 Franken zu kürzen und den vom Bundesrat vorgesehenen Betrag um 300 000 Franken zu erhöhen. Dies ist, wie gesagt, auch so in der Finanzplanung zu belassen, solange nicht in den Verhandlungen eine neue, kreative Lösung gefunden wird, die tatsächlich auch grössere Einsparungen ermöglicht. Aber es wäre nun falsch, ein Signal in diese Richtung zu geben.
Der Nationalrat hat diesen Gedanken im Stabilisierungsprogramm übernommen und dort vorgesehen, vorübergehend nur um 100 000 Franken zu kürzen - nicht im Budget, sondern im Stabilisierungsprogramm. Ich werde entsprechend in einer Woche hier denselben Antrag stellen. Wir müssen heute kohärent sein und diesen Schritt bereits beim Budget und bei der Finanzplanung tun, damit wir dann in einer Woche beim Stabilisierungsprogramm dasselbe tun können, was der Nationalrat getan hat.
Ich ersuche Sie namens der 750 000 Auslandschweizer, aber auch namens der Information des Bundes im Ausland und zwecks Beteiligung der Auslandschweizer an der direkten Demokratie, dieser Kürzung der Kürzung zuzustimmen und das Budget um 300 000 Franken zu erhöhen, das heisst, nur um 100 000 Franken zu kürzen.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Dieser Antrag lag der Finanzkommission nicht vor. Deshalb werde ich mich dazu nicht äussern.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich ging bis gestern Abend bei der "Schweizer Revue" davon aus - und so argumentierten wir auch in den Kommissionen und im Nationalrat -, dass jetzt vollständig auf den elektronischen Versand umgestellt wird. Gestern erhielt ich eine neue Notiz, in der es heisst, die Umstellung auf elektronischen Versand für die Abonnenten im Ausland sei freiwillig; es gibt also ein Wahlsystem. Die Kosteneinsparung erfolgt unter anderem durch dieses Wahlsystem - weniger Versandkosten - und indem man die Zahl der Ausgaben von sechs auf fünf pro Jahr reduziert. Damit ist die Einsparung, die hier erzielt werden soll, durchaus sinnvoll: Man kann zwischen elektronischer Version und Papierform wählen.
Wir stellen fest, dass auch Auslandschweizer immer mehr Dienstleistungen in elektronischer Form beziehen; es gibt auch eine 24-Stunden-Hotline, Apps, die man herunterladen kann und mit denen man informiert wird, man hat die entsprechenden Websites und Homepages. Ich denke, man kann bei dieser Kürzung bleiben; mit dieser Wahlmöglichkeit sollte es eigentlich möglich sein. Tatsächlich argumentierte ich bis gestern, der Versand werde nur noch elektronisch erfolgen, auch in der Kommission habe ich das so gesagt. Jetzt habe ich ein neues Factsheet, und daraus geht hervor, dass man die Wahl hat. Damit kann man meines Erachtens der Kürzung zustimmen.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion
Ich spreche ungern nach dem Herrn Bundesrat. Die Auslandschweizer-Organisation versucht aber tatsächlich seit Jahren, ihre Leser zu überzeugen, die elektronische Fassung zu beziehen. Bis jetzt hat das aber nur ein Viertel der Leser gemacht. Die Zahl derjenigen, die wechseln, steigt jährlich, aber nicht im gewünschten Ausmass.
Wenn Sie argumentieren, dass Sie eine der sechs Jahresausgaben streichen, okay, dann sparen Sie 300 000 Franken plus 100 000 Franken für den Wechsel auf die elektronische Fassung. Man kann die Leute aber nicht forcieren, von einem Jahr auf das andere in so grosser Anzahl zur elektronischen Fassung zu wechseln. Man würde dann einfach auf den Versand in gewisse Länder verzichten müssen. Man würde gewisse Auslandschweizer nicht mehr bedienen, man würde sie verlieren.
Noch eine letzte Bemerkung: Eine Umfrage hat etwas gezeigt, was, glaube ich, jeder von uns versteht, weil es uns genau gleich passiert. Wenn wir diese Newsletter elektronisch mit unseren Mails erhalten, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man sie gleich löscht oder am Ende der Liste mit den Mails belässt und sie ein Jahr später von selbst gelöscht werden.
Wenn man diese sechs Ausgaben pro Jahr auf Papier bekommt, dann ist das wirklich ein Bindeglied mit der Schweiz. Das hat einen hohen Wert. Ich würde nicht sagen, dass man eine der sechs Ausgaben einfach so streichen kann. Wenn wir das tun, dann entsprechen wir nicht dem, was wir mit dem Auslandschweizergesetz soeben beschlossen haben. Wir haben darin vorgesehen, dass der Bund verpflichtet ist, die Auslandschweizer mit allen bestehenden Mitteln ausreichend zu informieren.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Machen Sie, was Sie wollen! (Heiterkeit) Nein, ich denke wirklich, der Bundesrat und insbesondere das EDA haben diese Frage geprüft, und das EDA schlägt Ihnen diese Kürzung vor. Aufgrund der getroffenen Massnahmen ist es der Meinung, dass es möglich ist, die Auslandschweizer qualitativ genau gleich gut zu bedienen und zu informieren, weil man offenbar die Freiwilligkeit vorsieht und eben viele andere Angebote hat, um über die Schweiz zu informieren. Ich denke, in Anbetracht der technischen Fortschritte ist es wirklich möglich, hier diesen Weg zu gehen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Lombardi ... 20 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 18 Stimmen
(1 Enthaltung)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
2. Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2017
2. Arrêté fédéral Ia concernant le budget pour l'année 2017
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 4a
Antrag der Minderheit
(Hösli, Germann, Müller Philipp)
Titel
Kreditsperre
Abs. 1
Die nach den Artikeln 1 und 2 bewilligten Aufwände und Investitionsausgaben werden gestützt auf Artikel 37a des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 im Umfang von ... Millionen Franken gesperrt, damit die Obergrenze der Schuldenbremse eingehalten werden kann.
Abs. 2
Die Hälfte oder ... Millionen Franken sind bei der Entwicklungszusammenarbeit zu sperren. Die Einzelheiten der Kreditsperrung sind im Anhang 1 geregelt.
Abs. 3
Der Bundesrat wird ermächtigt, die gesperrten Kredite über Artikel 37b des Finanzhaushaltgesetzes vom 7. Oktober 2005 hinaus teilweise oder ganz freizugeben, wenn dadurch die Einhaltung der Schuldenbremse aufgrund veränderter Entwicklungen, namentlich bei den Ausgaben im Asylbereich, trotzdem gewährleistet werden kann.
Art. 4a
Proposition de la minorité
(Hösli, Germann, Müller Philipp)
Titre
Blocage des crédits
Al. 1
En vertu de l'article 37a de la loi du 7 octobre 2005 sur les finances de la Confédération, les charges et les dépenses d'investissement approuvées selon les articles 1 et 2 sont soumises à un blocage des crédits pour un montant de ... millions d francs, afin que le plafond du frein à l'endettement puisse être respecté.
Al. 2
La moitié ou ... millions de francs sont à bloquer dans la coopération au développement. Les modalités du blocage des crédits sont réglées dans l'annexe 1.
Al. 3
Le Conseil fédéral est autorisé à lever totalement ou partiellement, en vertu de l'article 37b de la loi du 7 octobre 2005 sur les finances de la Confédération, le blocage de crédits si le frein à l'endettement peut quand même être respecté, compte tenu des changements de situation, notamment en ce qui concerne les dépenses dans le domaine de l'asile.
Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich berufe mich bei der nachfolgenden Aussage auf den offiziellen Teuerungsrechner des Bundes. Von Januar 2008 bis Januar 2016 hatten wir gesamthaft eine Minusteuerung von 1,3 Prozent. Hätten sich also die Bundesausgaben sec und trocken teuerungsbedingt entwickelt, müsste das Ausgabenniveau bei knapp 63 Milliarden Franken liegen; das ist die eigentliche Ausgangslage. Doch es liegt mehr als 6 Milliarden Franken höher.
Wenn es die Einnahmenentwicklungen zulassen respektive die Entwicklung des BIP, muss man ja nicht auf Teufel komm raus ein Erbsenzähler sein. Dem kann ich noch folgen. So kann man, wenn es die Situation erlaubt, auch die eine oder andere Finanzsünde begehen. Wenn dann aber die Ausgaben bei einem Etat von 60 bis 70 Milliarden Franken in acht Jahren über 6 Milliarden Franken real wachsen, dann haben der Bundesrat und auch das Parlament ohne Zweifel übertrieben. Wenn dies dann mit Mehrkosten im Asylbereich von 1,8 Milliarden Franken jährlich im Vergleich zu 2008 begründet wird, tönt es zwar zum Teil sicherlich noch einigermassen plausibel, ist aber nicht einmal die halbe Wahrheit. Denn wir werden gegenüber 2008 mehr als diese 1,8 Milliarden Franken, nämlich etwa 2,3 Milliarden Franken jährlich, bei den Schuldzinsen sparen. Sie sehen also, die erhöhten Ausgaben im Asylbereich können im Budget 2017 und in den Folgejahren mit der ausserordentlichen Situation im Zinsbereich sogar mehr als aufgefangen werden.
Also muss der Grund für diese reale Kostensteigerung von 6 Milliarden Franken seit 2008 anderswo liegen. Das ist natürlich auch so. Im BFI-Bereich haben wir in diesen acht Jahren eine Kostensteigerung von 40 bis 50 Prozent, bei der Entwicklungszusammenarbeit von 35 Prozent, bei der sozialen Wohlfahrt von nahezu 30 Prozent und bei den Personalausgaben des Bundes von rund 25 Prozent. In welch locker-flockiger Art wir zudem die Kulturbotschaft mit enormen Mehrkosten in den kommenden Jahren auf Antrag des Bundesrates genehmigt oder im BFI-Bereich ohne Not - hier dann gegen den Willen des Bundesrates - noch fast 100 Millionen Franken jährlich draufgepackt haben, ist finanzpolitisch schlicht und einfach verantwortungslos.
In Kenntnis dieser Fakten fragt sich unsere steuerzahlende Bevölkerung, deren Treuhänder wir eigentlich sind, wirklich besorgt: Ja, träume ich, oder habe ich plötzlich ein Problem bei den Zahlenreihen? Wegen solch überbordender Undiszipliniertheit kommt es beispielsweise dazu, dass man über Sparmassnahmen bei der Krankenkassenprämienverbilligung zu diskutieren beginnt, wovon dann Personen betroffen sind, die mit 2000 Franken im Monat ihren gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten haben und auch bestreiten. Das plappere ich nicht irgendwem nach: Das weiss ich von mehreren Fällen aus meinem Umfeld mit absoluter Sicherheit. Haben Sie sich in diesem Saal überhaupt einmal gefragt, welche übermässigen Lohnentschädigungen im Verhältnis zu diesen 2000 Franken im Monat Sie, z. B. nicht zuletzt im BFI-Bereich, teilweise ganz direkt subventionieren? Vermutlich nicht im Detail, sonst würden Sie merken, auf was für einem Abweg Sie sich befinden und in welch abgehobener Sphäre Sie mit Volkes Geld umgehen.
Zu guter Letzt wollen Sie jetzt noch die Todsünde auf diesem Weg begehen und den finanzpolitischen Schlendrian mit der Ausserordentlichkeit von 400 Millionen Franken, welche an der Schuldenbremse vorbeigeschleust werden sollen, krönen. Allein dies ist ja der ultimative Beweis dafür, wie unersättlich man bei den Bundesausgaben geworden ist! Das Volk hat diese Schuldenbremse damals mit grossem Mehr angenommen, weil es Bundesrat und Parlament nicht zutraute, dies aus freien Stücken zu tun. Das wirklich Tragische, um nicht zu sagen Traurige daran ist: Das Volk hatte völlig Recht. Zwar sieht das Finanzhaushaltgesetz eine Ausserordentlichkeit vor, aber da, sehr geehrter Herr Bundesrat, steht nichts von einem Referenzszenario der durchschnittlichen Kosten der letzten sechs Jahre. Das ist für mich eine willkürliche Annahme, man findet das nirgends so festgeschrieben - jedenfalls ich nicht.
Wir wissen doch alle, dass diese reale und teuerungsbereinigte Ausgabendynamik schlicht und einfach gestoppt werden muss, und dies, Herr Bundesrat, wenn immer möglich schon in den Vorlagen und Botschaften, die uns der Bundesrat vorlegt. Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie meine Bitte auch an Ihre "Bundesrats-Gspänli" weiterleiten.
Das Budget 2017 hat sich gemäss meinem Minderheitsantrag ohne die Ausserordentlichkeit von 400 Millionen Franken für die Sozialhilfe im Asylbereich an die Schuldenbremse zu halten. Dafür braucht es, falls das Parlament in den Beratungen keine Lösung bei einzelnen Budgetpositionen findet, eine Kreditsperre für den über die Schuldenbremsengrenze hinausgehenden Betrag, wie es sie in schwierigen Vorjahren auch schon gab.
Wenn ich die mögliche Kreditsperre zur Hälfte bei der Entwicklungszusammenarbeit fordere, dann deshalb, weil die Ausgaben für den Gesamtbereich Asylwesen und Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen acht Jahren von rund 2,8 auf nahezu 5,5 Milliarden Franken pro Jahr gestiegen sind. Die Ausgaben pro Jahr sind also um etwa 2,5 bis 3 Milliarden Franken angewachsen. Die Losbindung des Schweizerfrankens vom Euro war für die Schweizer Wirtschaft eine riesige Herausforderung, die nur dank intensiver Kostenreduktionen gemeistert werden konnte. Die Kredite für die Entwicklungszusammenarbeit haben von dieser Losbindung und von der Frankenstärke noch profitiert, was uns auch der dazu vorgelegte separate Bericht bestätigt.
Die andere Hälfte des von der Kreditsperre betroffenen Betrags ist dann in den übrigen Bereichen mit schwach gebundenen Ausgaben einzusparen.
Im Jahre 2017 wird diese Kreditsperre angesichts der heute bekannten Asylzahlen keine Wirkung entfalten; der Herr Bundesrat hat dies in seinem Eintretensvotum erläutert. Das heisst, die gesperrten Kredite können aller Voraussicht nach bis im Herbst freigegeben werden. Aber mein Minderheitsantrag setzt einen dringend nötigen Prozess in Gang: dass sich nämlich alle Bundesbereiche ernsthaft damit auseinanderzusetzen beginnen, dass diese übermässigen Ausgabenerhöhungen - ich habe die extremsten Bereiche erwähnt - einmal ein Ende haben könnten, ja ein Ende haben müssen. Dieser Denkprozess muss unbedingt heute angestossen werden. Der Bundesrat hat denn auch in der ganzen Verwaltung darauf hinzuweisen, dass dies für das Jahr 2018 nicht mehr wie für das Jahr 2017 eine Anlage zum Trockenüben ist, sondern dann voraussichtlich scharfgestellt werden muss. Es ist von grosser Wichtigkeit, dass wir die Weichen heute stellen. Sonst werden wir in einem Jahr wieder die gleiche Leier hören, dass man nicht so kurzfristig Kredite sperren oder reduzieren oder gar Projekte stoppen könne.
Ich bitte Sie, den finanzpolitischen Auftrag des Volkes wahrzunehmen. Nur dann werden wir die kommenden Jahre durchdacht und mit den strategisch richtigen Bereichsentscheiden bewältigen. Darauf haben wir uns alle spätestens heute vorzubereiten. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Die Mehrheit Ihrer Finanzkommission unterstützt den Bundesrat, der vorschlägt, maximal 400 Millionen Franken der Asylkosten über das Amortisationskonto zu finanzieren. Das ist durchaus schuldenbremsenkonform. Es ist auch alles andere als sicher, dass dieses Vorgehen wirklich notwendig sein wird, weil die Asylzahlen wider Erwarten deutlich zurückgehen. Dennoch ist es so, dass das Amortisationskonto eben genau für ausserordentliche Massnahmen vorgesehen ist, die man nicht steuern kann. Wir können nicht steuern, wie viele Menschen kommen und wie viele wir dann definitiv aufnehmen müssen. Wir müssen im Prinzip bei allen abklären, ob sie einen Anspruch haben hierzubleiben oder nicht. Deshalb scheint uns diese Abwicklung über das Amortisationskonto durchaus angebracht zu sein. Denn genau dafür ist es nämlich da. Das Amortisationskonto wird mit ausserordentlichen Einnahmen alimentiert. Zurzeit befinden sich darin buchhalterisch 2,5 Milliarden Franken. Also geht es darum, hier die Ausserordentlichkeit anzuerkennen und das so abzuwickeln. Vermutlich werden wir es nicht brauchen oder sicher sehr, sehr viel weniger. Aber es ist jetzt sicher nicht der richtige Moment, daraus ein Drama zu machen.
Müller Philipp · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich bin ja in der Minderheit vertreten und erlaube mir daher noch zwei, drei kurze Bemerkungen.
Wenn man sagt, das seien Ereignisse, die nicht vorhersehbar sind, die nicht steuerbar oder einmalig sind, dann muss ich dem widersprechen. Es geht ja bei diesem Budget nicht nur um die Asylgesuchszahlen, es geht auch um den Bestand von Personen im Asylbereich. Dieser dürfte einen wesentlichen Teil der gesamten Kosten ausmachen. Also ist es wenig relevant - natürlich spielt es eine Rolle, aber es ist wenig relevant -, wie viele Asylgesuche es eigentlich gibt, denn der Bestand ist teuer, und dieser steigt zudem zunehmend an, weil wir eine sehr hohe Schutzquote haben.
Aus dieser Sicht ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass man diese 400 Millionen Franken an der Schuldenbremse vorbeischleusen will. Ich bin vielleicht zu wenig Fachmann, aber ich bin der Meinung, dass die Kriterien des einschlägigen Gesetzes nicht erfüllt sind, um dieses Geld nicht ins ordentliche Budget aufzunehmen - mit den entsprechenden Konsequenzen, das ist mir natürlich klar.
Nochmals: Wir haben im Asylbereich als Bestand 68 000 Personen, und diese Bestände gehen nicht zurück, sondern sie steigen kontinuierlich an. Die Asylgesuchszahlen sind zwar volatil, aber in der Tendenz mittelfristig steigend.
Und wenn wir nur die Schutzquoten-Asylgesuche rechnen, dann steigen die Zahlen sowieso kontinuierlich - das heisst, es gibt nicht einmal mehr eine Volatilität, sondern wir steigen, steigen, steigen und haben eine Zunahme in allen Bereichen.
Daher scheint es mir, dass die Voraussetzungen für die Sonderbuchung nicht gegeben sind. Entsprechend werde ich auch weiterhin dem Antrag der Minderheit zustimmen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Die Diskussion, die Herr Hösli mit seinem Minderheitsantrag anstösst, ist tatsächlich von grundsätzlicher Bedeutung; das kann man sagen. Gehen wir zurück zum Ausgangspunkt, zur Schuldenbremse in der Verfassung: Damals hat man im Finanzhaushaltgesetz die Möglichkeit der Ausserordentlichkeit vorgesehen. Insbesondere das Parlament argumentierte so und sagte, wenn etwas Ausserordentliches passiert, müssen wir die Kernaufgaben des Bundes erfüllen können, ohne zu viel sparen zu müssen. Deshalb wurde dieses Kriterium der Ausserordentlichkeit geschaffen.
Auf der Einnahmenseite sind es spezielle Positionen, die man nicht budgetieren kann: Eine Busse der Wettbewerbskommission wird dieses Jahr in der Rechnung auftauchen; auch eine Schlussabrechnung des Swissair-Konkurses ist eine ausserordentliche Einnahme. Das verbuchen wir auf einem Amortisationskonto, das inzwischen etwa 2,5 Milliarden Franken enthält. Wohlverstanden: Das ist nicht Geld, das auf der hohen Kante liegt; dieses Konto vermindert letztlich die Schulden.
Bei der damaligen Diskussion über das Finanzhaushaltgesetz sagte man, ausserordentliche Ausgaben könnten ausserhalb der Schuldenbremse über dieses Amortisationskonto verbucht werden. Wenn man in den Materialien nachschaut, sieht man, dass man damals von einem Betrag der Ausserordentlichkeit in der Höhe von etwa 350 Millionen Franken gesprochen hat. Das ist schon einige Zeit her, man kann heute also eine Grössenordnung von 400 Millionen Franken annehmen. Dieses Konstrukt baute man damals, und der Bundesrat stellt es jetzt in Rechnung.
Bei der Budgetierung im Juni gingen wir davon aus, dass wir Ende Jahr etwa 45 000 Asylbewerber haben werden. Damit hat auch diese grosse Kostensteigerung zu tun. Jetzt werden es glücklicherweise weniger Asylbewerber sein, aber die grundsätzliche Frage bleibt natürlich: Sollen solche ausserordentlichen Ausgaben, die sich beschränkt korrigieren lassen - der Bundesrat sitzt nicht am Schalter, kann aber gewisse Massnahmen treffen -, ausserordentlich und ausserhalb der Schuldenbremse verbucht werden oder nicht? Das ist die Grundsatzfrage. Der Bundesrat ist der Meinung, diese Ausgaben sollen ausserordentlich verbucht werden. Er erstellte dafür ein Modell und sagte, der Durchschnitt der letzten vier Jahre könne so abgerechnet werden. Diese Annahmen des Bundesrates lassen sich aufgrund der damaligen Diskussionen auch so rechtfertigen.
Wenn Sie dem Antrag der Minderheit Hösli folgen, hat das wohl so etwas wie eine Weichenstellung zur Folge. Das würde heissen, dass in Zukunft die Grenze, die Limite für die Ausserordentlichkeit ausserordentlich hoch gelegt würde. Es könnte natürlich dann auch heissen, dass Sie allenfalls sehr kurzfristig gezwungen wären, massive Einsparungen am Budget vorzunehmen. Das ist dann wieder die Crux, wenn wir kurzfristige Einsparungen vornehmen müssen; dann trifft es die ungebundenen Bereiche: Dann kommt die Bildung, die Sie jetzt aufgestockt haben, dann kommt die Landwirtschaft, die Sie aufgestockt haben, dann kommt die Armee, der Sie einen höheren Plafond geben wollen, und dann kommt die internationale Zusammenarbeit. In anderen Bereichen haben wir nur sehr beschränkte Möglichkeiten, um zu sparen.
Wenn wir jetzt von Ausgaben von 400 Millionen Franken sprechen, die nicht ausserordentlich sein sollen, können das in Zukunft auch 400 Millionen Franken plus sein. Dann geraten wir im Dezember oder irgendwann im Laufe des Jahres einfach miteinander in Schwierigkeiten, wenn so kurzfristig eingespart werden soll. Der Vorschlag des Bundesrates ist also nicht unvernünftig, weil er auch Ihnen Handlungsspielraum verschafft. Sie haben jetzt bei der Bildung aufgestockt, Sie haben bei der Landwirtschaft aufgestockt - wenn Sie die Sparmassnahmen dann beschlossen haben und nicht bereit sind, das ausserordentlich zu verbuchen, sind Ihnen die Hände gebunden. Das kann man wollen oder nicht, aber das sind eigentlich die Konsequenzen.
Es ist also eine grundsätzliche Frage, die Herr Hösli aufwirft und die man damals beim Finanzhaushaltgesetz so beantwortet hat, wie es Ihnen der Bundesrat jetzt vorschlägt. Dies hat - ich weiss nicht, ob man es so sagen kann - auch Nachteile; da teile ich die Befürchtungen von Herrn Hösli durchaus. An der Schuldenbremse zu rütteln ist gefährlich. Das sollten wir eigentlich bleibenlassen. Ich glaube, wir rütteln aber nicht an der Schuldenbremse, sondern schaffen mit dieser Ausserordentlichkeit etwas Handlungsspielraum. Das sind die Überlegungen, die dazu zu machen sind.
Es sind grundsätzlich beide Wege möglich; das ist tatsächlich so. Ich bin der Meinung, dass die Lösung des Bundesrates Ihnen als Parlamentariern, die Sie die Budgethoheit haben, eigentlich mehr Spielraum verschafft. Wenn Sie diesen Spielraum nicht haben wollen, müssen Sie dem Antrag der Minderheit Hösli zustimmen. Wenn Sie auch in Zukunft Kredite erhöhen wollen, wäre es wohl der Entwurf des Bundesrates, der den richtigen Weg aufzeigt.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen
Dagegen ... 29 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Art. 1
Antrag der Kommission
...
a. Aufwänden von 68 887 609 100 Franken;
...
c. einem Aufwandüberschuss von 808 889 400 Franken.
Art. 1
Proposition de la commission
...
a. des charges de 68 887 609 100 francs;
...
c. un excédent de charges de 808 889 400 francs.
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
...
a. Investitionsausgaben von 8 484 493 600 Franken;
b. Investitionseinnahmen von 711 820 800 Franken;
...
Art. 2
Proposition de la commission
...
a. des dépenses d'investissement de 8 484 493 600 francs;
b. des recettes d'investissement de 711 820 800 francs;
...
Angenommen - Adopté
Art. 3, 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Über Artikel 4a haben wir bereits entschieden.
Art. 5
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 2
...
a. Ausgaben von 69 173 592 700 Franken;
b. Einnahmen von 68 418 094 600 Franken;
c. einem Ausgabenüberschuss von 755 498 100 Franken.
Antrag der Minderheit
(Hösli, Germann, Müller Philipp)
Abs. 3
Die Gesamtausgaben vermindern sich um die nach Artikel 4a gesperrten Teilkredite.
Art. 5
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 2
...
a. des dépenses de 69 173 592 700 francs;
b. des recettes de 68 418 094 600 francs;
c. un excédent de dépenses de 755 498 100 francs.
Proposition de la minorité
(Hösli, Germann, Müller Philipp)
Al. 3
Les dépenses totales diminuent à hauteur des parts de crédits bloquées selon l'article 4a.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 6
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... Gesamtausgaben von 68 760 185 073 Franken ...
Abs. 2
... auf 69 160 185 073 Franken ...
Antrag der Minderheit
(Hösli, Germann, Müller Philipp)
Abs. 2
Streichen
Art. 6
Proposition de la majorité
Al. 1
... totales de 68 760 185 073 francs.
Al. 2
... de 69 160 185 073 francs ...
Proposition de la minorité
(Hösli, Germann, Müller Philipp)
Al. 2
Biffer
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Abs. 2 - Al. 2
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 37 Stimmen
Dagegen ... 5 Stimmen
(1 Enthaltung)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Art. 7
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 40 Stimmen
Dagegen ... 3 Stimmen
(1 Enthaltung)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Art. 8
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 9
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 38 Stimmen
Dagegen ... 6 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Art. 10
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 39 Stimmen
Dagegen ... 4 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2017
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au budget 2017
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 39 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(3 Enthaltungen)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2018-2020
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2018-2020
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Lombardi
Auftrag an den Bundesrat: Die im Rahmen des Voranschlages 2017 vorgenommene Erhöhung der Mittel zugunsten der "Schweizer Revue" ist im Finanzplan 2018-2020 fortzuführen.
Art. 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Lombardi
Mandat au Conseil fédéral: L'augmentation des moyens alloués à "la Revue suisse" décidée dans le cadre du budget 2017 est reconduite dans le plan financier 2018-2020.
Angenommen gemäss Antrag Lombardi
Adopté selon la proposition Lombardi
Art. 3-5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Beim Bundesbeschluss über den Finanzplan wird keine Gesamtabstimmung durchgeführt.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
5. Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2017
5. Arrêté fédéral III concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure ferroviaire pour l'année 2017
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 43 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
6. Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Infrastrukturfonds für das Jahr 2017
6. Arrêté fédéral IV concernant les prélèvements sur le fonds d'infrastructure pour l'année 2017
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1-3
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 43 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
7. Bundesbeschluss V über den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2017
7. Arrêté fédéral V concernant le budget de la Régie fédérale des alcools pour l'année 2017
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 43 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)