16.027

Ausländergesetz. Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen)

Loi fédérale sur les étrangers (Gestion de l'immigration et amélioration de la mise en oeuvre des accords sur la libre circulation des personnes)

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Wir beginnen mit der Differenzbereinigung. Wir führen die Debatte in zwei Teilen. Im ersten Teil behandeln wir die Konzepte der Mehrheit, der Minderheit I (Romano) und der Minderheit II (Rutz Gregor). Die Anträge der Minderheiten III bis VIII verlangen Änderungen im Konzept der Mehrheit. Im zweiten Teil der Debatte beraten wir einzig Artikel 61a.

Romano Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion

Die Bundesversammlung muss eine politische Lösung finden, welche den Volkswillen umsetzt, aber nicht den gesamten verfassungsrechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schadet.

Das Freizügigkeitsabkommen gilt und muss weiter gelten. Die Schweiz steht dahinter. Das Abstimmungsresultat vom 9. Februar 2014 und die Entwicklung des Arbeitsmarkts haben aber bewiesen, dass ein Bedarf besteht, die Einwanderung dort bedarfsgerecht eigenständig zu steuern, wo sie sozioökonomische Verzerrungen generiert.

Die Minderheit I (Romano) stützt sich auf die Beschlussfassung des Nationalrates vom letzten September. Wir haben nichts Neues erfunden. Die FDP hat sich leider in einer sinnlosen Two-Men-Show verloren. Die Kritik an diesem Konzept ist leer und widersprüchlich. Sie haben es bei der ersten Beratung im Nationalrat stark mitgeprägt, und Sie wissen, dass es FZA-kompatibel ist. In unserem souveränen Land liegt es in unseren Händen, Abhilfemassnahmen in ausserordentlichen Situationen zu ergreifen.

Der Antrag der Minderheit I vereint alle auf dem Tisch liegenden und lang diskutierten Elemente. Der Ansatz ist föderalistisch, nicht exzessiv bürokratisch, zielführend und als Kaskade aufgebaut, damit die Antworten dort gegeben werden - in Umfang und Dauer auf das erforderliche Mindestmass beschränkt -, wo sie nötig sind.

Wo unterscheidet sich dieser Minderheitsantrag vom Antrag der Mehrheit? Der Antrag der Minderheit I ist eine realistische und pragmatische Konkretisierung der neuen Verfassungsbestimmung. Der Antrag der Mehrheit ist eine starre, realitätsfremde arbeitsrechtliche Bestimmung, welche den Schweizer Arbeitsmarkt lähmt und keine Steuerung der Migration ermöglicht. Vor allem in Grenzregionen sind schwere Nebeneffekte zu erwarten.

Schaut man auf die positiven und gemeinsamen Aspekte der Anträge der Minderheit I und der Mehrheit, stellt man fest: Beide wollen das inländische Arbeitskräftepotenzial ausschöpfen, beide wollen einen Inländervorrang einführen, und beide wollen keinen Konflikt mit der EU auslösen. Der Antrag der Minderheit I ist aber gezielter, weniger bürokratisch und setzt den Volkswillen deutlicher um. Das System der Minderheit I ist föderalistisch, stützt sich auf die reelle sozioökonomische Situation der einzelnen Kantone und ermöglicht es, regionale Verzerrungen zu bewältigen. Nachdem der Bundesrat seit Jahren urbi et orbi verkündet, dass die Schweiz kein Arbeitslosigkeitsproblem hat, kann als Auslösefaktor nicht eine "erheblich über dem Durchschnitt liegende Arbeitslosigkeit" gelten. Es ist widersprüchlich; die Massnahmen der Mehrheit werden, so, wie es formuliert ist, voraussichtlich nie in Kraft treten - und das muss die Bevölkerung zur Kenntnis nehmen.

Ein Inländervorrang und, wenn nötig, Abhilfemassnahmen müssen zielgerichtet, ohne unnötige bürokratische Lasten für die KMU dort eingeführt werden, wo die Arbeitslosigkeit steigt, die Löhne sinken und die Einwanderung dies stark beeinflusst. Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion hat bereits publik gemacht, dass in fünfzehn sogenannten Mangelberufen vier von fünf Zuwanderern nicht in die Kategorie der dringend benötigten Fachkräfte gehören. Bei den Grenzgängern ist sogar nur jeder Sechste eine solche Kraft. Der Substitutionseffekt ist in den betroffenen Kantonen Realität, die Löhne sinken. Der Inländervorrang, im Sinne der ansässigen Arbeitslosen, muss hier bei Verzerrungen gelten.

Nach dem Konzept der Minderheit I kann und muss die Schweiz, wenn sich die Situation auch nach der Stellenmeldepflicht nicht entschärft, Abhilfemassnahmen ergreifen, die zeitlich und lokal beschränkt sind. Wir stützen uns auf Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens. Unser Land hat doch genügend Selbstbewusstsein und Kraft, um mit der EU über ausserordentliche Situationen zu diskutieren; EU-intern geschieht dies täglich. Wenn keine Einigung erzielt wird, erstattet der Bundesrat Bericht, Kantone und Sozialpartner werden konsultiert, und die Bundesversammlung erhält die Verantwortung, wenn nötig per einfachen Bundesbeschluss zu entscheiden. Dies bedeutet nicht, das Freizügigkeitsabkommen infrage zu stellen, und auch nicht, die Bilateralen in Gefahr zu bringen.

Das Konzept der CVP legt für die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative eine Lösung vor, welche wirtschaftsverträglich ist, den verfassungsrechtlichen Bestimmungen genügt und auf die unterschiedlichen Situationen in den Kantonen Rücksicht nimmt.

Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir kommen zum Minderheitsantrag II (Rutz Gregor) und damit zum Konzept, welches die Volksinitiative, die im Februar 2014 von Volk und Ständen angenommen worden ist, gerne umsetzen möchte.

Wir sind hier in einer eigentlichen Verweigerungsdebatte: Sie wollen nicht umsetzen, Sie können nicht umsetzen, Sie sehen das Problem nicht, die Vorschläge sind unklar für Sie, und Sie vergessen dabei: Volk und Stände haben klar entschieden. Artikel 121a, einfach damit dies noch einmal festgehalten ist, gibt vor: Die Schweiz steuert ihre Zuwanderung eigenständig. Dafür sind jährlich Höchstzahlen und Kontingente festzulegen, unter Beachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und unter Beachtung eines Inländervorrangs.

Die Situation zeigt deutlich, dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Seit 2007 haben wir eine Nettozuwanderung von 750 000 Personen. Vier von fünf Personen sind keine Fachkräfte. Nur knapp 20 Prozent der seit 2007 eingewanderten Personen arbeiten in einem Beruf, in dem ein Mangel an Fachkräften herrscht. Das sind 150 000 Leute, welche die Wirtschaft brauchen kann. Die anderen 600 000 Personen würden wir nicht brauchen. 144 000 Arbeitslose sind per Oktober 2016 registriert. Davon sind 40 000 EU-Bürger. Fast jeder dritte Arbeitslose ist ein EU-Bürger! Vergessen Sie nicht, dass wir letztes Jahr darüber hinaus noch für 27 000 weitere Leute 200 Millionen Franken an Arbeitslosenentschädigungen ins Ausland gezahlt haben. Dies alles zeigt: Es ist dringender Handlungsbedarf gegeben!

Und ich muss Ihnen sagen - Albert Einstein hat es einmal so gesagt -: Die reinste Form des Wahnsinns ist es, nichts zu tun, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Was wir hier seitens der Mehrheit vorliegen haben, ist eine bedingungslose Kapitulation gegenüber der EU. Es ist das schockierende Eingeständnis, dass Sie nichts machen möchten. Sie wollen die Probleme nicht sehen. Wenn man solche Angstzustände hat, ist dies eine schlechte Grundlage, um vernünftige Politik zu machen.

Die Frage, ob die Lösung der Mehrheit verfassungswidrig sei, ist mittlerweile beantwortet. In der ersten Debatte in diesem Saal war es noch bestritten. Mittlerweile sagt sogar die Frau Bundesrätin klar, das sei verfassungswidrig. Und darum will man dann über den Gegenvorschlag zu einer anderen Initiative, zur Rasa-Initiative, nachträglich die Verfassung dann noch so zurechtkneten, dass es zu diesem Unsinn passt, den wir hier im Begriff sind zu beschliessen.

So funktioniert das in einer Demokratie nicht. Es funktioniert nicht, wenn Sie immer sagen, es gebe eben noch andere Volksentscheide, die man auch berücksichtigen müsse, das Freizügigkeitsabkommen dürfe nicht verletzt werden. In einer Demokratie gilt der jüngste Entscheid. Sonst können wir gerade aufhören, denn dann gilt ja überhaupt nichts mehr, dann muss man gar nicht mehr abstimmen gehen. Als die Schweiz den Uno-Beitritt beschlossen hatte, haben Sie auch nicht gesagt: "Bei der EWR-Abstimmung und bei der Ablehnung des EU-Beitritts war auch eine gewisse aussenpolitische Zurückhaltung zu spüren, jetzt können wir diesen Entscheid nicht eins zu eins umsetzen." Nein, die Spielregeln sind klar: Entscheide gelten. Es ist traurig, es ist ein Armutszeugnis für dieses Parlament, dass wir hier im Begriff sind, verfassungswidrige Gesetze zu beschliessen.

Schauen Sie einmal diese Anträge an. Klammheimlich wurde der Abschnitt "Begrenzungsmassnahmen", den wir neu ins Gesetz aufnehmen wollten, wieder herausgestrichen. Der Mehrheitsantrag bezieht sich auf Artikel 21a und dreht sich damit nur um Fragen der Zulassung zum Arbeitsmarkt. Es geht nicht mehr um Begrenzungen - und das war eigentlich der Sinn der Abstimmung, das war der Sinn der einstigen Vorlage. Es geht hier nur noch um die Frage, wie viel Spielraum ein Arbeitgeber bei der Einstellung von Arbeitskräften haben soll. Das ist die Frage, und es geht nicht mehr um Begrenzungsmassnahmen und eine Steuerung der Zuwanderung. Ein Inländervorrang ist auch nicht mehr gegeben; er war auch nie in Ihren Anträgen drin.

Aber Sie müssen sich schon bewusst sein: Wenn wir das so beschliessen, wie es die Mehrheit heute möchte, dann sind 510 Millionen Europäer von Sevilla über Hamburg bis nach Korfu berechtigt, einen Tag in die Schweiz zu kommen und sich beim RAV anzumelden, und müssen dann prioritär vermittelt werden. Das ist vollkommen absurd - wie auch die Bürokratie, die Sie damit verursachen.

Schauen Sie einmal Artikel 21a Absatz 5 an: Wenn ein Inländer, der beim RAV gemeldet ist, eingestellt wird, muss die offene Stelle nicht gemeldet werden - obwohl sie ja gar nicht mehr offen ist, wenn Sie jemanden eingestellt haben. Aber wenn Sie einen Inländer, der nicht beim RAV gemeldet ist, einstellen, müssen Sie die offene Stelle melden, auch wenn sie gar nicht mehr offen ist. Und warum? Nur weil Sie panische Angst vor der EU haben. Weil das Kriterium "Inländer" nicht zur Unterscheidung dienen darf, wird das Kriterium "dem RAV gemeldet" herangezogen. Und Sie sehen, mit dem Einzelantrag Jauslin soll nun sogar noch der zeitliche Vorsprung herausgestrichen werden. Ehrlicher wäre es wahrscheinlich, das ganze Konzept zurückzuziehen und sich einzugestehen: Es bringt nichts. Was Sie hier bringen, ist eine absolute Nullnummer.

Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.

Es besteht Handlungsbedarf! Ich schäme mich, hier Diskussionen zu führen, bei denen Volksentscheide zur Nebensächlichkeit werden. Staaten, in welchen Volksentscheide ignoriert werden, sind keine Demokratien - Sie wissen das ganz genau. Diese bedingungslose Kapitulation gegenüber der EU ist gefährlich. Da machen wir nicht mit. Wir wollen eine starke Schweiz, eine eigenständige Schweiz, eine Schweiz, die in der Lage ist, ihre Probleme an die Hand zu nehmen und zu lösen. Das erreichen wir einzig mit der Annahme des Antrages der Minderheit II, den wir Ihnen empfehlen.

Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion

La politique dans ce Parlement, c'est résoudre des problèmes complexes par des solutions subtiles avec des explications simples. Depuis le 9 février 2014, nous avons l'obligation de résoudre la quadrature du cercle: trouver une solution compatible avec l'accord sur la libre circulation des personnes, que tout le monde veut maintenir, avec notre Constitution, qui nous impose de limiter l'immigration, et avec les impératifs économiques, qui veulent que nous cherchions le bien de chaque citoyen de notre pays, qui veut vivre dans un pays de prospérité qui lui offre un emploi et un avenir.

Pour ces raisons, nous avons mis en oeuvre l'article 121a de la Constitution en proposant une solution, et les libéraux-radicaux y ont mis leur grain de sel - si on peut s'exprimer ainsi. La solution de la préférence indigène, dont nous parlons depuis quelques mois, est devenue manifestement la solution de la majorité de notre chambre et de celle du Conseil des Etats. En quelques mots, cette solution se déploie par étapes - ou par "étages de fusée", comme cela a aussi été écrit dans la presse. La première étape concerne l'ensemble des travailleurs, et le bras de levier qui existe pour l'Etat; la deuxième étape concerne les mesures propres aux secteurs connaissant une crise économique; la troisième concerne les mesures dans les secteurs beaucoup plus touchés par le chômage.

Ce que je vous propose concerne le premier étage, ce premier étage dont on a très peu parlé non seulement dans les débats parlementaires, mais aussi dans la presse. Selon la décision du Conseil des Etats: "Le Conseil fédéral arrête des mesures visant à épuiser le potentiel qu'offre la main-d'oeuvre en Suisse." On ne sait pas exactement ce qu'on entend par là. On en a peu parlé et peu entendu parler. Je vous propose d'ajouter la phrase suivante: "Il peut notamment agir par la politique d'embauche de la Confédération et des entreprises qu'il contrôle." On l'a lu la semaine passée: l'Office fédéral de la statistique a constaté que 730 000 emplois en Suisse dépendaient directement de la Confédération, des cantons ou des communes. Le secteur public est le premier employeur de Suisse. Vous pouvez inclure encore les entreprises contrôlées directement par les pouvoirs publics, à savoir Swisscom, RUAG, les CFF, etc. La Confédération et le Conseil fédéral ont la possibilité, par leur politique d'embauche, de soutenir l'ensemble des travailleurs de Suisse, de soutenir le potentiel de main-d'oeuvre intérieure sans provoquer de discrimination illégale au regard des accords de la libre circulation des personnes.

C'est un bras de levier extrêmement important parce qu'il concerne non seulement l'ensemble des chômeurs de notre pays qui cherchent un emploi, mais aussi l'ensemble de la population qui a soutenu l'initiative du 9 février 2014, en lui offrant une réponse directe et concrète qui s'appliquera dès la mise en oeuvre de cet article constitutionnel dans la loi que nous traitons aujourd'hui.

Pour ces raisons, je vous invite à soutenir ma proposition de minorité III, qui n'est pas exclusive, qui n'interdira pas de prendre d'autres mesures, des mesures structurelles, des mesures en vue d'établir des conditions-cadres meilleures pour l'économie et pour l'emploi, mais qui donnera une piste, une ligne au Conseil fédéral, en vue de favoriser l'embauche des Suisses et des gens résidant en Suisse au sein des institutions publiques et des entreprises qui en dépendent directement.

Je vous remercie, au nom du groupe libéral-radical, de soutenir cette proposition.

Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Monsieur Nantermod, j'ai suivi attentivement le développement de vos arguments. Dans votre introduction, vous avez fait toute une description des tâches que nous devons remplir lorsque nous prenons nos décisions. Ne pensez-vous pas que vous avez oublié la tâche principale du Parlement et de notre conseil en particulier, qui est de mettre en pratique les décisions populaires, notamment celles issues des votations populaires?

Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion

Monsieur Rime, j'ai énuméré trois choses que nous devons faire lors du traitement de cette modification de loi. La première, c'est de respecter l'accord sur la libre circulation des personnes, que tous les partis ont déclaré vouloir soutenir, y compris le vôtre, puisque jusqu'ici je n'ai vu aucune proposition visant à abroger cet accord, ce que vous auriez pu faire. Deuxièmement, il s'agit de mettre en oeuvre l'initiative "contre l'immigration de masse", soit l'article 121a de la Constitution - c'est l'article que vous avez fait introduire. Le troisième point, c'est de trouver une solution qui soit compatible avec les intérêts de l'économie. Je crois que vous m'avez mal entendu ou mal écouté.

Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege, wollte das Schweizervolk eine Korrektur der Zuwanderung, auch mit einer Korrektur der Personenfreizügigkeit: ja oder nein?

Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion

Cher collègue Amstutz, si nous voulons une correction de la libre circulation des personnes, nous pouvons la faire, mais nous devons la renégocier. Nous avons eu des explications extrêmement claires du Conseil fédéral. Demander l'ouverture de ces négociations a été tenté par tous les moyens possibles, en tout cas selon les informations dont je dispose - peut-être que vous en disposez d'autres. Malheureusement, une négociation, comme vous le savez, se fait à deux et cela n'a pas abouti. La seule solution qui nous reste si nous ne voulons plus de la libre circulation des personnes, c'est de dénoncer l'accord. Vous avez la possibilité de demander cette dénonciation, mais vous ne l'avez pas fait, ni personne de votre groupe jusqu'ici. Nous devons donc croire que l'Accord sur la libre circulation des personnes reste en vigueur, et ce qui est en vigueur doit être appliqué, comme le Tribunal fédéral l'a dit, le 26 novembre de l'année dernière, dans un arrêt. Donc, il est maintenant de notre responsabilité, à mon avis et selon, à ma connaissance, la majorité des membres du Parlement, de respecter un accord tout en mettant en oeuvre la Constitution fédérale. C'est un art difficile que de faire de la politique et du droit à la fois.

Moret Isabelle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Ma proposition de minorité IV vise à ce que les mesures qui seront prises soient non seulement limitées dans le temps, mais aussi par régions. Pourquoi? Les situations économiques sont différentes selon les régions de Suisse. En effet, la situation économique n'est pas identique au Tessin, sur l'arc lémanique ou en Suisse centrale.

Dans le cadre des travaux de la commission, nous avons entendu plusieurs représentants de conseils d'Etat, par exemple ceux des cantons de Vaud, de Genève et du Tessin, et nous avons vu que leurs positions étaient très différentes.

Cela ressort aussi de la proposition d'origine des cantons. Rappelez-vous, lors des débats en commission, les cantons avaient présenté une proposition propre, et un des éléments centraux de leur proposition était une action différenciée par canton. Ma proposition de minorité IV permet ainsi de respecter une demande des cantons.

Si l'on veut aussi respecter la volonté populaire, il faut permettre à la Confédération de prendre des mesures qui soient véritablement efficaces et crédibles. C'est ce qui est prévu à l'article 21a alinéas 1, 2 et 5 et - je le rappelle - à l'alinéa 8, qui prévoit des mesures plus dures. Or, l'alinéa 8 prévoit expressément que les cantons soient consultés.

Donc, si nous voulons que, dans le cadre de la consultation, les cantons se montrent favorables aux mesures proposées par la Confédération, il est essentiel que ces mesures puissent être modulées par régions.

C'est pourquoi nous vous proposons d'accepter la proposition de la minorité IV.

Rickli Natalie · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Statt die Zuwanderung zu begrenzen, wie es Artikel 121a der Bundesverfassung vorsieht, hat die Mehrheit von Ihnen von einem "Inländervorrang" gesprochen - der ja keiner ist -, dann vom "Inländervorrang light", dann vom "Inländervorsprung", und jetzt sind wir beim Titel "Massnahmen für stellensuchende Personen" angelangt. Gemäss Bundesrätin Sommaruga darf nicht einmal mehr der Begriff "inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" vorkommen, weil dies dem Personenfreizügigkeitsabkommen widerspreche. Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlamentes wollen eine Scheinlösung als Alternative zur Masseneinwanderungs-Initiative verkaufen.

Wieso soll das Wort "Inländer" nicht mehr vorkommen? Weil seit 2007, seit der Einführung der Personenfreizügigkeit, EU-Bürger genau gleich zu behandeln sind wie Schweizerinnen und Schweizer und schon lange hier lebende Ausländer. Dies hat zur Folge, dass sich auf unseren RAV auch Grenzgänger und nicht in der Schweiz wohnhafte EU-Bürger anmelden können. Das heisst also, dass von den heute diskutierten Massnahmen nicht nur Inländer profitieren würden, sondern eben auch Grenzgänger und EU-Bürger, die nicht in der Schweiz wohnen. Das ist völlig absurd.

Ich bitte Sie darum, meine folgenden drei Minderheitsanträge zu unterstützen:

1. Die Formulierung von Artikel 21a Absatz 2 lautet jetzt, dass Massnahmen zur Förderung von Personen zu ergreifen sind, die "als stellensuchend registriert sind". Das bedeutet, wie gesagt, dass Grenzgänger und EU-Bürger, die nicht in der Schweiz wohnen, gleichermassen von dieser Förderung profitieren sollen. Dies ist nicht zielführend. Deshalb bitte ich Sie, meinen Minderheitsantrag V zu unterstützen, wonach das nur den Personen "mit Wohnsitz in der Schweiz" zugutekommen würde. Dass zusätzlich 40 000 Personen aus dem EU-Raum in der Schweiz als arbeitslos gemeldet sind, ist noch eine andere Baustelle. Dieses Problem können wir heute aber nicht lösen.

2. Mein Minderheitsantrag VI bezieht sich auf Artikel 21a Absatz 4. Nachdem der Ständerat die nationalrätliche Nulllösung unter Federführung der FDP zu einem Bürokratiemonster aufgeblasen hat, will die nationalrätliche SPK die Begründungspflicht zwar streichen, formuliert aber so unklar, dass der Bundesrat in der Verordnung immer noch eine solche einführen kann. Ebenfalls kann er in der Verordnung selber festlegen, wie viele Gespräche zu führen sind usw. Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen, lediglich den ersten Satz zu übernehmen: "Die öffentliche Arbeitsvermittlung stellt den Arbeitgebern passende Dossiers von angemeldeten Stellensuchenden zu." Dies sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. So können die Arbeitsvermittlungsstellen und Unternehmen einen unbürokratischen, unkomplizierten Austausch pflegen, ohne Verpflichtung zu Anhörung und Begründung. Alles weiter Gehende schadet dem freien, liberalen Arbeitsmarkt und Wirtschaftsstandort Schweiz - dies vor allem auch an die Adresse der FDP.

3. Bei Artikel 21a Absatz 5 ist die Formulierung anzupassen. Es soll um "inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" gehen, nicht um Grenzgänger und nicht um in der Schweiz wohnhafte EU-Bürger.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung. Wenn Sie diesen Minderheitsanträgen nicht zustimmen, sagen Sie: Es gibt diesen Inländervorrang gar nicht, er ist eine Farce. Sie verkaufen das Stimmvolk für blöd. Es profitieren, falls die Massnahmen irgendwann noch genau definiert werden, ausgerechnet Grenzgänger und EU-Bürger, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind.

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Der grosse Vorteil an der Lösung des Antrages der Mehrheit - oder der Lösung von Ständerat Philipp Müller, wie Sie wollen - ist ja eigentlich die Symmetrie der Verantwortung und der Opfer zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Sie ist hier im Wesentlichen vielleicht sogar näher am Verfassungstext als die nationalrätliche Version. Die SVP wollte ja mit Kontingenten und Höchstzahlen eine sehr weitgehende Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, aber auch eine grosse administrative Belastung in den Text schreiben. Es ist etwas symptomatisch, Frau Rickli, dass Sie ausgerechnet hier, wenn es ernst gilt und wenn es wirklich umgesetzt werden soll, wieder eine Ausnahme machen wollen.

Ich bitte Sie, dem Antrag meiner Minderheit VII zu Absatz 4 zu folgen und den Einzelantrag Jauslin abzulehnen. Kollege Jauslin möchte mit dem Einzelantrag die zeitliche Befristung, den Vorrang für Leute, die bereits beim RAV gemeldet sind, aufheben. Das ist ein bisschen wie der Beginn des dreistufigen Modells: zuerst die Meldepflicht mit zeitlicher Beschränkung, dann Interviewpflicht, dann Begründungspflicht. Wenn Sie es am Anfang schon für alle aufmachen, dann ist natürlich völlig unklar, in welchem Moment dann nachher die vom RAV zugewiesenen Dossiers greifen und was verpflichtend ist. Sie komplizieren den Prozess damit, Sie vereinfachen ihn nicht. Sie heben zwar das System nicht gleich am Anfang aus den Angeln, aber Sie schaden ihm und der Intention des Ständerates doch ganz massiv.

Die Mehrheit möchte - jetzt kommen wir zu den einzelnen Sätzen von Absatz 4 - im ersten und zweiten Satz nicht nur festlegen, dass das RAV den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die passenden Bewerbungen zustellt, sondern auch, dass diese innerhalb dieser Auswahl dann die geeigneten anhören können und die anderen nicht. Tatsächlich machen Sie damit das System im Endeffekt auch hier unübersichtlicher. Selbstverständlich will das System der Minderheit, die der Mehrheit im Ständerat entspricht, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet werden, eben auch Leute einzuladen, bei denen sie vielleicht nicht auf den ersten Blick überzeugt sind, dass sie geeignet sind. Das ist ja das Prinzip des Modells Müller Philipp, das Modell Müller Philipp will eben genau nicht, dass man im Bewerbungsprozess ein neues Kriterium wie das Alter oder die Sprache dazunehmen kann, sondern dass die Chance auf einen persönlichen und direkten Kontakt ermöglicht wird. In diesem Sinne ist diese Interviewpflicht logisch, genauso, wie es die Begründungspflicht ist.

Erst letzte Woche habe ich im Kanton Aargau mit einem 62-jährigen Arbeitslosen gesprochen, der nach 40 Jahren in einem Schweizer KMU entlassen wurde. Sein Punkt war: Das Schlimmste an der Situation, in der er sich befinde, sei, dass er nicht mehr eingeladen werde und gar nicht mehr die Chance bekomme zu erklären, was er könne; und niemand sage ihm, warum er abgelehnt werde. In diesem Sinne ist dieser Passus zu verstehen. Überspitzt gesagt, ist Artikel 21 nicht ein Inländervorrang light oder heavy, sondern ein Chancenartikel für Arbeitslose, die sonst auf dem Arbeitsmarkt keine Chance mehr haben. Das ist der richtige Weg, wenn wir schon auf diese Schiene gehen.

An jene, die nun zu viel Bürokratie befürchten: Ich gebe ehrlich zu, ich war auch kritisch, als ich das erste Mal von dieser Lösung hörte. Aber erstens, zur CVP-Fraktion: Ihr Kollege Bischof hat im Ständerat wortgleich dasselbe Modell vorgeschlagen, einfach auf einer anderen Stufe und mit einem anderen Auslöser. Und so wahnsinnig wirtschaftsfeindlich ist Kollege Bischof meines Erachtens nicht. Zweitens, zur anderen Seite: Irgendeinmal in der Diskussion müssen Sie sich einfach entscheiden: Entweder ist die Begründungspflicht ein Papiertiger und wirkungslos, oder sie ist eine Katastrophe für den liberalen Arbeitsmarkt. Beides kann es nicht sein. Entweder wirkt es, oder es wirkt nicht. In der Konsequenz des Konzepts Müller Philipp ist es richtig. Wenn Sie schon über Bürokratie sprechen, müssen Sie den richtigen Vergleich anstellen. Nehmen Sie die Studie, die für das Modell Föhn erstellt wurde, um einen Vergleich zu haben. Dort errechnet die Verwaltung den zusätzlichen Aufwand für die Abklärung von jährlich 280 000 Gesuchen. Wenn das nur jeweils eine Stunde dauert, sind dies 140 Vollzeitstellen, bei einem halben Tag sind wir bei 500 bis 600 Vollzeitstellen - ein neues Bundesamt, das geschaffen werden müsste. Dagegen ist abzugleichen, ob das Konzept Müller Philipp bürokratisch ist oder nicht. In diesem Vergleich ist es eben sehr zielgerichtet und sehr unbürokratisch. Wenn es hoch kommt, betrifft es nach heutigen Schätzungen etwa 1 Prozent der Stellenwechsel. Wenn daran die Schweizer Wirtschaft zugrunde gehen soll, dann haben wir ein anderes Strukturproblem als nur betreffend diesen Arbeitslosenvorrang.

Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Wermuth, können Sie mir erklären, warum Sie und die SP den EU-Bürgern, die heute nicht in der Schweiz wohnen und nicht in der Schweiz arbeiten, über die RAV-Vermittlung einen Vorzug gegenüber Studienabgängern und Lehrabgängern in der Schweiz gewähren wollen?

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Es ist bereits heute so, Frau Kollegin Martullo - besten Dank für die Frage. Diese Menschen haben bereits heute die Möglichkeit, wenn sie in der Schweiz sind, sich beim RAV zu melden. Es ist aber wichtig, dass man weiss, dass diese Personen die RAV-Gelder im Ausland, dort, wo sie wohnen, entsprechend beziehen. Es sind nicht Millionen. Nach Auskünften, die wir von der Verwaltung bekommen haben, wären im Moment schätzungsweise etwa tausend Personen betroffen - vielleicht kommen dann ein paar dazu, da bin ich mit Ihnen einverstanden. Das ist ja das Prinzip des liberalen Binnenmarktes, des liberalen Arbeitsmarktes in der Europäischen Union. Darum sagen wir Ihnen ja: Wenn Sie diesen liberalen Arbeitsmarkt im Prinzip infrage stellen wollen, tun Sie das. Aber dann lancieren Sie die richtige Initiative, die Initiative zur Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens und zur Kündigung der Bilateralen. Dann sprechen wir über die Abschaffung des liberalen Arbeitsmarktes. Aber hier ist das System logisch richtig.

Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege, stellen Sie den Vergleich, den Sie jetzt angestellt haben, mal dem Verfassungsauftrag gegenüber: Was haben Volk und Stände beschlossen? Erklären Sie das doch den Anwesenden im Saal. Erklären Sie auch den Vorzug aller EU-Bürger vis-à-vis Lehrabgängern, Studienabgängern und allen Menschen, die in diesem Land schlicht und einfach die Stelle wechseln wollen.

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Amstutz, Sie versuchen, hier so zu tun, als würde die Kommission einen neuen Vorzug für Ausländer und EU-Bürger einführen, weil die Kommissionsmehrheit wirklich ganz fest etwas gegen die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes hat. Ich bitte Sie: Wir sind im Differenzbereinigungsverfahren. Die Show ist vorüber, versuchen wir doch hier, Lösungen zu finden! Die Kommission ändert einfach die bisher geltenden Abkommen nicht. Bereits heute können EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in dieses Land kommen, eine Arbeitsstelle suchen, sich beim RAV anmelden. Das ist das inländische Arbeitspotenzial. Von diesem Konzept geht die Kommission aus.

Jetzt bin ich in einem Punkt mit Ihnen einverstanden, Herr Kollege Amstutz. Ich habe nie behauptet, Artikel 121a sei in allen Punkten umgesetzt. Tatsächlich hat die Mehrheit der Kommission entschieden, im Konzept über eine indirekte Förderung auf diesen Artikel einzugehen. Wenn Sie Höchstzahlen und Kontingente wollen, gebe ich Ihnen gegenüber zu: Das ist nicht im Konzept. Aber ich habe es Ihrer Kollegin Martullo schon gesagt: Wenn Sie das wollen, müssen Sie die richtige Initiative lancieren.

Herr Präsident, Herr Rösti will mich fragen, welche Punkte des Artikels umgesetzt sind. Soll ich das gleich vorwegnehmen? (Heiterkeit)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Wir bleiben formal korrekt. Herr Rösti hat das Wort für eine Frage.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Da Sie auf diese Frage keine konkrete Antwort hatten, stelle ich jetzt noch eine andere: Ist es korrekt, Herr Wermuth, dass sich letztlich jemand aus der EU beim RAV melden kann und damit in der Kategorie jener ist, die bevorzugt werden und sich vorstellen können, während eben Lehrlinge oder Studienabgänger benachteiligt werden? - Ich weiss, es ist eine gewisse Wiederholung. Wenn ein Unternehmen schon drei vom RAV anhören muss, fehlen die anderen dann allenfalls. Ist das richtig? Das ist doch eine klare Bevorzugung der EU-Bürgerinnen und -Bürger.

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Nein, es ist eben nicht eine klare Bevorzugung der EU-Bürgerinnen und -Bürger. Das Modell Müller Philipp will das spezifisch nur in den Berufsgruppen, in denen - wir haben jetzt diese Formulierung gewählt - "eine erheblich über dem Durchschnitt liegende Arbeitslosigkeit" herrscht. Dies wäre im Moment, je nach Definition, wahrscheinlich vor allem in den Bereichen Gastronomie und Baugewerbe sowie in der Gruppe der Hilfskräfte der Fall. Tatsächlich finden Sie genau dort in Zukunft ziemlich sicher eben auch Universitätsabgängerinnen und Universitätsabgänger, die zunehmend Schwierigkeiten haben werden, eine Stelle zu finden.

Dieser Antrag versucht, eine nichtdiskriminierende Variante umzusetzen. Das Parlament hat immer gesagt: Es gibt den Vorbehalt des Freizügigkeitsabkommens. Herr Rösti, das ändert nichts an der jetzigen Situation. Wir verbessern die Situation für Leute mit Defiziten und für Menschen, die älter sind und deshalb nicht mehr angehört werden. Wie Sie Ihren Leuten erklären wollen, dass die SVP sich gegen die bessere Arbeitsintegration von Menschen über 50, die ihre Stelle verloren haben, einsetzt, das würde ich dann gerne noch sehen.

Köppel Roger · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Wermuth, sind Sie sich bewusst, dass mit dem, was Sie als "Inländervorrang" bezeichnen, alle Bürger und Stellensuchenden aus den EU-/Efta-Staaten zu Schweizer Inländern erklärt werden?

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Also, ich habe die Frage jetzt dreimal beantwortet. Das Freizügigkeitsabkommen schliesst einen liberalen Arbeitsmarkt ein, Herr Köppel. Tatsächlich will dieser Umsetzungsvorschlag daran anknüpfen. Alle Menschen, die hier sind, haben das Recht, hier Arbeit zu suchen, und alle Menschen, die beim RAV gemeldet sind - da haben Sie Recht -, haben ohne Unterscheidung der Nationalität Zugang zu den Massnahmen, die die Mehrheit beschliessen will. Es ändert sich morgen nichts gegenüber gestern mit dieser Lösung, ausser dass Sie die Arbeitslosen in eine bessere Position bringen. Das wollen Sie nicht. Sie stört, dass Sie nicht einfach irgendwoher billige Leute holen können, dass Sie nicht weiterhin blind rekrutieren können. Das ist das Problem, das Sie mit dieser Lösung haben.

Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Wermuth, es wurde jetzt die Geschichte aufgetischt, dass Studienabgänger sich nicht beim RAV melden könnten. Können Sie kurz bestätigen, dass Stellensuchende sich jederzeit beim RAV melden können?

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Danke, Herr Nussbaumer, das ging vorhin unter. Es ist tatsächlich richtig: Dieses Modell unterscheidet nur zwischen Leuten, die beim RAV gemeldet sind, und solchen, die nicht gemeldet sind. Die Frage ist mit Ja zu beantworten.

Rickli Natalie · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Wermuth, Sie betonen jetzt die ganze Zeit, es ändere sich ja gar nichts. Meine Frage: Warum wollen Sie denn diese Änderungen überhaupt?

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Offenbar haben Sie nicht zugehört, Frau Rickli. Aber ich versuche, es noch einmal zu erläutern.

Es ändert sich nichts an den bisherigen Regelungen des Freizügigkeitsabkommens bezüglich der Frage, wer in der Schweiz das Recht hat, sich bei einem RAV zu melden. Sie tun hier so, als würden sich mit dieser Lösung morgen 320 Millionen Europäerinnen und Europäer in der Schweiz anmelden und dann eine Stelle suchen. Dem ist nicht so. Dieses Modell will die Arbeitslosen in diesem Land bevorzugen. Es sagt, ein Arbeitgeber müsse zuerst Inländerinnen und Inländer einladen. Sie wollen das nicht; Sie wollen, dass die Arbeitslosen in diesem Land nicht unterstützt werden, dass diese keine Chance mehr haben, damit möglichst viele billige Arbeitskräfte angestellt werden können, ohne dass es begründet werden muss. Das geht nicht. Dieser Artikel enthält einen Arbeitslosenvorrang und ist darum richtig.

Chiesa Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Savez-vous qu'avec le modèle que vous proposez, pour ce qui concerne le canton du Tessin, vous êtes en train de donner la préférence aux frontaliers, à la place de la donner aux Tessinois qui cherchent du travail sur le marché intérieur?

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Das ist auch falsch, und zwar hat genau auf unseren Antrag hin die Kommissionsmehrheit in Artikel 21abis - das sehen Sie, wenn Sie ihn richtig lesen - den Beschluss des Ständerates wieder korrigiert. Ich bin sehr froh, dass Sie mir die Möglichkeit geben, hier etwas zu sagen. Wir schlagen explizit vor, dass die Kantone, die von speziellen Problemen im Zusammenhang mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern betroffen sind, ein Recht bekommen, sich an den Bund zu wenden, politisch eine Antwort zu erhalten und gemeinsam mit dem Bund Abhilfemassnahmen zu beschliessen. Das ist genau der Antrag. Deshalb müssen Sie jetzt der Mehrheit folgen. Sonst ist das weg.

Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD

Die BDP-Fraktion hat in der ersten Runde das Konzept der Kommissionsmehrheit unterstützt und wird auch in dieser zweiten Runde das nun angepasste Konzept der Kommissionsmehrheit unterstützen, dies aus drei Gründen:

1. Wir sind in einem Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat, und es wäre an der Zeit, sich gedanklich mit einer Kompromisslösung auseinanderzusetzen und den Krieg der Eitelkeiten zu beenden, auch wenn diese Debatte live am Schweizer Fernsehen übertragen wird.

2. Die jetzige Lösung der Kommissionsmehrheit ist aus bürokratischer Sicht zwar etwas weniger gut als die erste Lösung, aber aus unserer Sicht immer noch vertretbar, was die Bürokratie betrifft.

3. Das Wichtigste für uns ist, dass die Lösung der Kommissionsmehrheit die Personenfreizügigkeit schützt; das ist richtig, weil am 9. Februar 2014 kein Entscheid gegen die Personenfreizügigkeit gefällt worden ist.

So weit, so gut. Wir sind aber nach wie vor dezidiert der Meinung, dass mit diesem Gesetz der Volksauftrag noch nicht umgesetzt ist. Wir sind mit diesem Gesetz nicht am Ende, sondern am Anfang eines Prozesses. Es ist ein erster Schritt, und weitere Schritte müssen folgen, vor allem drei Schritte: Erstens muss der Bundesrat weiterhin verhandeln; zweitens müssen wir die Frage über das Verhältnis der Bilateralen in der Verfassung klären, und zwar mit dem Stimmvolk; drittens müssen wir die Zuwanderung senken.

Zum ersten Schritt: Verhandeln kann der Bundesrat nun dank einem Zeitgewinn. Wir haben mit diesem Gesetz das Korsett der dreijährigen Übergangsfrist abgelegt, und der Bundesrat kann dadurch externen Faktoren, beispielsweise der neuen Situation nach der Brexit-Abstimmung, viel besser Rechnung tragen. Er kann auch auf Reformbestrebungen und Reformbedarf, die innerhalb der Europäischen Union absehbar sind, reagieren.

Zum zweiten Schritt: Wir behaupten - und das tun wir schon seit der Volksabstimmung -, dass das Schweizervolk im Februar 2014 zwar Ja gesagt hat zu einer tieferen Zuwanderung, nicht aber die Bilateralen über Bord werfen wollte. Andere behaupten das Gegenteil. Beantworten kann diese Frage nur das Stimmvolk - also stellen wir diese Frage doch dem Stimmvolk! Wir haben keine Angst davor. Der Gegenvorschlag zu Rasa bietet dafür demnächst eine Gelegenheit, bei der wir die Verfassung und damit den Volkswillen präzisieren lassen können, und zwar vom Stimmvolk selber.

Zum dritten Schritt: Wir müssen die Zuwanderung senken. Damit sage ich auch, dass die Zuwanderung mit dieser Gesetzesänderung noch nicht im gewünschten Ausmass gesenkt ist. Unser Rezept zur Senkung der Zuwanderung ist klar: eine konsequente Förderung inländischer Arbeitskräfte. Das Potenzial ist bei Weitem nicht ausgeschöpft. Unsere Motion 14.3844, welche gesetzliche Massnahmen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte verlangt - damit ist nicht der Inländervorrang gemeint, sondern eine konsequente Ausschöpfung dieses Potenzials -, ist schon lange angenommen, schlummert seitdem allerdings in einer bundesrätlichen Schublade vor sich hin, und das ist nicht gut. Wir gehen auch davon aus, dass alle diejenigen, die jetzt am lautesten nach einer tiefen Zuwanderung schreien, auf unserer Seite kämpfen werden, wenn wir das nächste Mal hier drin über die Individualbesteuerung oder über echte, glaubhafte Rahmenbedingungen für berufstätige Eltern diskutieren.

Das Konzept der Kommissionsmehrheit, das wir heute verabschieden, ist für uns gut. Es ist ein erster Schritt; wir müssen uns bewusst sein, dass uns weitere, möglicherweise viel wichtigere Schritte noch bevorstehen.

Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Landolt, Sie haben gesagt, das Volk solle abstimmen, wir seien am Anfang, nicht am Ende des Weges, es sei ein erster Schritt. Geben Sie mir Recht, dass das Volk bereits abgestimmt hat und ganz konkret eine Umsetzung mit Höchstzahlen, Kontingenten und einer eigenständigen Regelung der Zuwanderung verlangt hat?

Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD

Und damit, Frau Kollegin Martullo, hat das Volk einen Entscheid gefällt, der im Widerspruch zu anderen Verfassungsbestimmungen steht, die eben auch gelten. Wir sind der gesamten Verfassung verpflichtet und nicht nur einem Artikel. Wenn wir uns darüber unterhalten, wer die Hoheit hat, den Volkswillen zu interpretieren, zu verstehen, was uns das Volk genau sagen wollte, müssen wir zugeben: Wir wissen es eigentlich nicht. Deshalb sollten wir diese Frage dem Volk explizit stellen. Ich glaube, davor haben weder wir noch Sie als Vertreterin einer Volkspartei Angst.

Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das Volk und die Stände mehrheitlich entschieden haben, dass keine völkerrechtlichen Verträge, die gegen diesen Artikel verstossen, abgeschlossen werden dürfen? Allfällige Verträge sind neu zu verhandeln und anzupassen. Was machen Sie, wenn Sie einen Vertrag verhandeln und nicht anpassen können? Was machen Sie dann?

Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD

Dann gehe ich zum Absender zurück und teile ihm das mit. Ich sage ihm, dass wir das nicht haben machen können, wie er es gewollt hat, und frage ihn, wie wir jetzt weiterfahren sollen.

Köppel Roger · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Kollege Landolt, wie kommen Sie dazu, vor den Kameras des Schweizer Fernsehens und in diesem Saal hier zu behaupten, das Schweizervolk habe am 9. Februar 2014 nicht über die Personenfreizügigkeit abgestimmt? Ich darf Sie daran erinnern, dass der Beschluss eines Inländervorrangs faktisch die Beendigung der Personenfreizügigkeit bedeutet, denn Inländervorrang heisst, dass man Inländer gegenüber EU-Bürgern bevorzugen muss - also das Gegenteil von Personenfreizügigkeit. Warum erzählen Sie hier so eine Unwahrheit?

Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD

Es gibt zwei Gründe, warum ich das erzähle, Herr Köppel. Der erste Grund ist, dass ich heute Abend in der "Tagesschau" kommen möchte; die erreicht mehr Leute als die "Weltwoche". Der zweite Grund ist, dass in der Abstimmungsfrage weiss Gott aber auch gar nichts darüber stand, ob man das Personenfreizügigkeitsabkommen kündigen wolle oder nicht. Im Unterschied zu Ihnen haben wir immer gesagt, dass diese Verfassungsbestimmung die Personenfreizügigkeit gefährden werde. Sie haben vor der Abstimmung gesagt, dass das kein Problem sei. Nach der Abstimmung interpretieren Sie es klar als Auftrag des Volkes, die Personenfreizügigkeit zu kündigen. Da würde ich jetzt lieber nochmals das Volk dazu befragen wollen, um da sicher zu sein, bevor ich so schwerwiegende Aussagen mache.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollege Landolt, Sie haben bezüglich der Personenfreizügigkeit nochmals gesagt, das Volk habe es nicht gewusst. Ist es richtig, dass in der Botschaft des Bundesrates zuhanden der Abstimmung vom 9. Februar 2014 klipp und klar steht, dass bei der Umsetzung nach einem Ja zu dieser Initiative - und ein solches gab es ja dann - das Personenfreizügigkeitsabkommen neu ausgehandelt werden müsste bzw. gefährdet wäre? Ist es richtig, dass das Volk also im Wissen um diesen Konflikt Ja gesagt hat?

Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD

Nein, wir haben gegenüber dem Volk die Frage offengelassen, was passiert, wenn diese Verhandlungen nicht zum gewünschten Ziel führen. Ich glaube, das Volk hat sich tatsächlich erhofft, dass die Verhandlungen des Bundesrates zu einem Ergebnis führen und dass es zu einer Anpassung der Personenfreizügigkeit kommen könnte. Das hat der Bundesrat leider nicht geschafft, also müssen wir dem Volk sagen: "Es geht nicht, wie du es bestellt hast", und ihm die Frage stellen, was es nun mit den Bilateralen genau auf sich hat.

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Landolt, Sie haben gesagt, das Volk wolle die Einwanderung reduzieren. Können Sie mir sagen, auf welcher Seite hier im Umsetzungsgesetz ich die Reduzierung der Einwanderung finde?

Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD

Da haben Sie mir nicht gut zugehört, Herr Kollege Matter. Ich habe gesagt, dass mit diesem Gesetz der Volksauftrag noch nicht erfüllt ist. Der Inländervorrang bringt in meiner Interpretation des Volkswillens nicht den gewünschten Beitrag zur Senkung der Zuwanderung. Deshalb bestehen wir vehement auf der Umsetzung unserer Motion zur Förderung der inländischen Arbeitskräfte.

Giezendanner Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Kollege Landolt, die Initiative könnte das Ende der Personenfreizügigkeit und der weiteren Abkommen der Bilateralen I bedeuten - das steht hier viermal. Wie kommen Sie darauf, gegenüber Herrn Kollege Rösti eine anderslautende Antwort zu geben? Würden Sie sich jetzt bitte korrigieren und akzeptieren, was hier steht?

Landolt Martin · Mit-M · Nationalrat · Glarus · Fraktion BD

Ich werde meine Antwort nicht korrigieren, Herr Kollege Giezendanner. Das Volk ist davon ausgegangen, dass wir mit der EU über eine neue Personenfreizügigkeit verhandeln. Diese Verhandlungen sind - das habe ich übrigens gesagt - weiterhin zu führen. In der gewünschten Frist von drei Jahren ist man leider zu keinem Ergebnis gekommen. Also werden wir diese Frage zu gegebener Zeit mit dem Volk klären müssen. Ich sehe nicht ein und begreife nicht, warum ausgerechnet Ihre Partei als Volkspartei so nervös wird, wenn wir dem Volk eine präzisierende Frage stellen wollen. Wenn Sie davon so überzeugt sind, ist das ja kein Problem. Ich habe gelesen, dass selbst Ihre Partei sich die Frage überlegt, ob sie explizit eine Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit einreichen soll. Also ist Ihre Partei offenbar auch nicht sicher, ob das Volk tatsächlich diesen Auftrag erteilt hat oder nicht.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Es ist effektiv so, wie es Kollege Gregor Rutz sagte: Wir wollen eine starke Schweiz. Doch es ist halt politisch bedingt, dass nicht alle denselben Ansatz bzw. dieselben Massnahmen für eine starke Schweiz sehen. Für die FDP-Liberale Fraktion ist die Erhaltung der Bilateralen ein wichtiger Punkt. Wir möchten eine Umsetzung, die freizügigkeitskonform ist. Nach 2014 ist der Auftrag klar, da gebe ich der SVP Recht. Ich gebe ihr auch Recht, dass die Umsetzung zurzeit auf recht labilem Fundament steht. Wir werden den politischen Prozess heute Abend sehr wahrscheinlich nicht abschliessen können und eine weitere Runde in der Differenzbereinigung machen. Wenn man aber die damaligen Varianten des Nationalrates und die jetzige ständerätliche Variante vergleicht, stellt man fest, dass die Differenz gar nicht so wahnsinnig gross ist. Es gibt eine Verschiebung von Artikel 17 zu Artikel 21, aber mit der gleichen Zielsetzung: Man will die Zuwanderung steuern, indem man auf den Arbeitsmarkt Einfluss nimmt. Die problematische Zuwanderung entsteht dort, wo Leute zu uns kommen, aber keine Arbeit haben, was zu hohen Zahlen führt.

Die FDP-Liberale Fraktion wird sämtliche Anträge der Mehrheit unterstützen. Wo wir der Minderheit folgen, haben die beiden Minderheitssprecher unserer Fraktion bereits ausgeführt. Wir sind überzeugt, dass die einzige Messgrösse, die nun mit der Arbeitslosenquote im Raume steht, doch die richtige ist. Wir gehen davon aus, dass eine erhebliche Arbeitslosigkeit bei einzelnen Berufsgruppen bei rund 10 bis 15 Prozent liegt. Wenn man eine so hohe Quote nimmt, wird man feststellen, dass nur sehr wenige betroffen sein werden. Es wird nicht jedes Mal flächendeckend über die ganze Schweiz eine riesige Bürokratie ausgelöst. Ebenfalls begrüssen wir, dass der Nationalrat Regionen und Wirtschaftsräume fixiert und festgeschrieben hat.

Wir begrüssen es auch sehr, dass die Interviewpflicht abgeschwächt worden ist und wir hier mit den Begriffen "passende Dossiers" und "geeignete Kandidaten" eine Formulierung gefunden haben, die es doch zulässt, dass der Arbeitgeber einen gewissen Einfluss nehmen kann auf die Vorstellungsgespräche, die er machen muss. Nehmen Sie an, eine kaufmännische Angestellte bewirbt sich auf eine 60-Prozent-Stelle. In den Augen des RAV wäre es eine passende Stelle, Sie als Arbeitgeber wissen aber, dass diese 60 Prozent eben nur am Nachmittag geleistet werden können, und die Arbeitnehmerin sagt schon in einem Vorgespräch, sie könne nur am Morgen kommen. Dann macht es wirklich keinen Sinn, dass diese Person noch zu einem Vorstellungsgespräch aufgeboten wird - das wäre unnötige Bürokratie.

Auch die Begründungspflicht möchte man weglassen. Es ist nur noch anzugeben, dass man die Person nicht anstellt, eine Begründung ist nicht notwendig. Auch hier erachten wir diese Idee und diese Vorgabe als richtig, vor allem für die Arbeitgeber, weil auch damit die Bürokratie abgeschwächt wird.

Schlussendlich liegen uns drei Konzepte vor: das Konzept des Nationalrates, durch die ständerätliche Version korrigiert, das Konzept der CVP-Fraktion und das Konzept der SVP-Fraktion. Wir als FDP-Fraktion sind überzeugt, dass wir mit der Kommissionsmehrheit auf dem richtigen Weg sind und die richtige Folgerung betreffend Umsetzung dieser Initiative ziehen. Selbstverständlich sind wir uns bewusst, dass wir den Auftrag des Volkes in diesem Sinne nicht eins zu eins umsetzen. Aber wir sind nahe, sehr nahe daran.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.

Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir haben letzten Donnerstag und Freitag im Ständerat ein vehementes Plädoyer für die Begründungspflicht gehört, und die FDP-Fraktion hat das unterstützt.

Ich komme hier nicht mehr ganz mit: Warum rücken Sie jetzt von der Begründungspflicht ab? Könnte es sein, dass der Antrag Müller Philipp nicht ganz ausgereift war?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank für diese Frage. Ich kann hier nicht für Herrn Ständerat Müller Stellung nehmen. Ich kann aber für unsere Partei, die FDP, Stellung nehmen. Wir haben das eingehend diskutiert und die Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen. Wir haben festgestellt, dass wir die Unternehmer - und Sie sind ja eine Unternehmerin - möglichst wenig belasten dürfen. Das ist auch der Grund, warum hier eine Abschwächung zustande kam.

Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich stelle Ihnen eine Frage zu Ihren persönlichen Aussagen hier in diesem Saal, nämlich zur Aussage, dass eine Arbeitslosenquote von 10 bis 15 Prozent erforderlich ist, damit der Nichtumsetzungsartikel überhaupt greift. Es braucht 10 bis 15 Prozent Arbeitslosigkeit, damit Sie reagieren wollen! Erklären Sie mir das mal.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank für diese Frage, Kollege Amstutz. Es ist nicht abschliessend definiert, was eine erhebliche Arbeitslosigkeit ist. Im Ständerat wurde die erforderliche Höhe der Arbeitslosigkeit mit 10 bis 15 Prozent angetönt. Es wird sich aber bei der Umsetzung zeigen, bei welcher Grössenordnung der Bundesrat hier die nötigen Massnahmen ergreifen wird.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Jauslin, ich habe die Frage schon Herrn Wermuth gestellt; ich möchte Ihnen als liberalem Geist diese doch auch stellen. Finden Sie es nicht absurd, dass man bei der Steuerung der Zuwanderung - es geht um eine Reduktion der Zuwanderung - ausgerechnet EU- und Efta-Bürgerinnen und -Bürger bevorteilt, nämlich durch das RAV, und zwar gegenüber Schweizer Stellensuchenden, die nicht zum RAV gehen, z. B. Studenten und Lehrabgänger?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank, Herr Kollege Rösti, für diese Frage. Ich muss hier wiederholen: Es ist jedem stellensuchenden Erwerbslosen selbstverständlich freigestellt, sich beim RAV zu melden oder sich dort nicht zu melden. Es wurde bereits gesagt, diese Möglichkeit besteht.

Stimmen Sie noch meinem Einzelantrag zu, dann wird der inländische Arbeitslose, der sich nicht meldet, nicht einmal benachteiligt; dann wird er gleich behandelt wie die angemeldeten Erwerbslosen.

Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion

Herr Kollege Jauslin, Sie haben vorhin die überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit mit 10 bis 15 Prozent definiert. In Ihrer Branche beträgt sie 7,5 Prozent. Heisst das, dass mit Ihrer Lösung die gesamte Baubranche ausgenommen wird?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank für diese Frage! Ich denke nicht, dass alle Bauunternehmen ausgenommen werden, aber wir kennen die Arbeitslosenzahlen, die in einem halben Jahr oder in einem Jahr gelten, noch nicht. Wir können nicht sagen, welche Arbeitsgattungen oder Berufsgruppen sich unter diesen 10 oder auch 15 Prozent befinden werden. Aber irgendeine Grössenordnung sollten wir annehmen. Wir haben hier den Begriff einer erheblichen Arbeitslosigkeit gewählt, und ich bin überzeugt, dass sich dieser Wert einpendeln wird.

Vogt Hans-Ueli · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Jauslin, Sie haben eingeräumt, dass der Verfassungsauftrag mit dieser Gesetzesänderung nur teilweise umgesetzt wird. Nun steht in der Übergangsbestimmung zur Initiative, dass, soweit der Verfassungsauftrag innerhalb von drei Jahren nicht umgesetzt wird, der Bundesrat ihn umsetzen muss. Werden Sie die SVP bei einer Motion unterstützen, mit der sie verlangt, dass der Bundesrat den Verfassungsartikel, soweit er in diesem Saal nicht durch Gesetz umgesetzt wird, auf dem Verordnungsweg umsetzt?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Diese Frage muss ich mit Nein beantworten. Das zu verhindern ist ja genau das Ziel, das wir jetzt in dieser Umsetzung verfolgt haben. In der Kommission haben wir Stunden darüber diskutiert, wie schnell es eigentlich gehen muss und wie wenig Zeit wir haben, um überhaupt zu einer Umsetzung zu kommen. Genau das, was Sie vorschlagen, möchten wir ja eigentlich nicht: Wir möchten keine Umsetzung auf dem Verordnungsweg. Wir sind überzeugt, dass wir nun einen Ansatzpunkt gefunden haben, der diesem Artikel 121a relativ nahe kommt.

Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion

Herr Kollege Jauslin, vor ein paar Jahren haben die FDP-Liberalen die Volksinitiative "Bürokratie-Stopp!" lanciert - leider erfolglos. Unter anderem war darin Folgendes vorgesehen: Dazu treffen Bund und Kantone "Massnahmen, um die Regelungsdichte und die administrative Belastung für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten; sie berücksichtigen dabei insbesondere die Anliegen der Kleinst- bis mittelgrossen Unternehmen". Ich stelle fest, dass die FDP-Liberalen heute die bürokratischere Lösung unterstützen. Haben Sie diesbezüglich Ihre Meinung gewechselt?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank für diese Frage aus der Südschweiz. Nein, wir haben unsere Meinung überhaupt nicht geändert; wir haben ja genau ein System eingeführt, das die Bürokratie eben senkt und nicht steigert. Wenn man das auf der Fahne genau durchliest, dann sieht man ja, dass man auf diese erhebliche Arbeitslosigkeit zielt, also dorthin, wo sie hoch ist. Wir haben auch die Änderung hin zu den passenden Dossiers von geeigneten Kandidaten vorgenommen, sodass genau die Unternehmer, die Sie angesprochen haben, nicht mehr, sondern weniger Bürokratie haben. Aber machen wir uns nichts vor, mit Artikel 121a haben wir nicht einfach nichts gemacht, sondern wir haben einer Vorlage zugestimmt, die so oder so einen Mehraufwand auf der Seite der Unternehmer, aber auch auf der Seite des Staates nach sich ziehen wird.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Ich habe eine präzise Schweizer Uhr neben mir und behandle alle gleich. Bis jetzt waren die Fragen und die Antworten kurz, und ich erwarte, dass es so bleibt.

Rickli Natalie · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich nehme es nicht persönlich, Herr Präsident, dass Sie das vor meiner Frage sagen; ich mache es ganz kurz.

Herr Jauslin, Ihre Partei möchte das Wort "Inländer" aus der Vorlage streichen. Warum wollen Sie, dass Grenzgänger und EU-Bürger, die nicht in der Schweiz wohnhaft sind, von diesen Massnahmen profitieren können?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank auch für diese Frage. Ich gehe davon aus, dass wir im Freizügigkeitsabkommen eben genau dies geregelt haben: Wer in Europa davon profitiert, soll auch in der Schweiz davon profitieren können. Genau das haben wir mit der Arbeitslosenquote geregelt. Hier ist anzumerken, dass es selbstverständlich jedem Erwerbslosen freigestellt ist, sich beim RAV zu melden oder nicht zu melden.

Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Jauslin, Sie sagen, dass es keine Benachteiligung geben darf. Wie ist es dann, wenn sich einer meiner Mitarbeiter, der noch bei mir angestellt ist, beim RAV meldet? Dann wird das ja publik. Glauben Sie, dass das in seinem Sinn ist?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank für diese Frage. Ich weiss nicht, ob ich die Frage richtig verstanden habe. Ich möchte hier aber noch einmal auf meinen Einzelantrag verweisen. Was die Problematik der Bevorteilung betrifft, je nachdem, ob jemand beim RAV gemeldet ist oder nicht, gebe ich Ihnen Recht. Das kann bei einem Mitarbeiter, der stellensuchend, aber nicht erwerbslos ist, zu einem Problem führen. Da gebe ich Ihnen Recht, da möchte ich Sie ermuntern, meinem Einzelantrag zuzustimmen.

Romano Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion

Caro collega, Ihr Konzept geht davon aus, dass der Auslösefaktor die Arbeitslosigkeit ist. Sie wissen sicher, dass vor allem in Grenzregionen nicht die Arbeitslosigkeit das Problem ist, sondern vielmehr der Druck auf die Löhne - gegen unten. Welche Lösung enthält Ihr Konzept für diese Problematik? Ich stelle diese Frage im Wissen darum, dass die FDP stets gegen flankierende Massnahmen war.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank auch für diese Frage! Wir haben ja eigentlich angemerkt, dass der Bundesrat diese Lage durchaus ständig beobachten und beurteilen muss. Ich möchte hier auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir regional eigentlich je nachdem unterschiedliche Ansätze haben könnten; wir haben ja von diesen sieben Regionen gesprochen, die durchaus jeweils anders behandelt werden. Die Südschweiz wird sicher niemals die gleichen Ansatzpunkte haben wie z. B. die Genferseeregion oder wie die Ostschweiz. Aber die Tiefstlöhne, mein lieber Kollege, können wir nicht mit diesem Gesetz bekämpfen; das wäre eigentlich Sache der Arbeitgeber und der Vertragsteilnehmer und läge in ihrer Verantwortung.

Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich kann die Frage auf Deutsch stellen. Sie haben in Ihrer Argumentation erwähnt, die Arbeitslosenquote müsse 10 bis 15 Prozent betragen, bevor der Staat interveniere. Haben Sie diese Zahlen mit Ihren Kollegen von der SP diskutiert?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Nein.

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich hätte eigentlich zwanzig Fragen, aber ich darf, glaube ich, nur eine stellen. Sie haben gesagt, dieses Umsetzungsgesetz "zéro" sei praktisch kongruent mit dem Verfassungsartikel; es sei fast alles umgesetzt worden. Können Sie mir sagen, wo ich in diesem Gesetz die Höchstzahlen, die Kontingente, den Einbezug des Asylwesens, den Einbezug der Grenzgänger und das Kriterium einer ausreichenden, eigenständigen Existenzgrundlage finde - können Sie mir sagen, wo ich das alles hier finde?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank für diese Frage. Ich kann Ihnen sagen, dass Sie Höchstzahlen und Kontingente effektiv nicht finden, vor allem, wenn es um das Freizügigkeitsabkommen geht. Das ist ja genau der Knackpunkt, über den wir schon seit Monaten diskutieren und an dem wir herumdoktern, weil es so mit dem Freizügigkeitsabkommen schlichtweg nicht kompatibel ist.

Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Jauslin, können Sie mir wenigstens sagen, wo in Ihrem Konzept die selbstständige Steuerung zu finden ist?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Kollege Glarner, ich kann Ihnen das sehr gerne sagen. Die selbstständige Steuerung passiert eigentlich ja genau dort, wo wir die Schwelle bei der Arbeitslosenquote setzen, und das können wir selbstverständlich direkt steuern. Wir sagen es noch einmal: Wir sind überzeugt, dass die massive Zuwanderung, die wir in der Schweiz haben, nicht einfach so vom Himmel gegeben ist, sondern darauf zurückzuführen ist, dass wir eine gute Wirtschaftslage, ein sehr gutes Arbeitsumfeld und einen sehr guten Beschäftigungsgrad haben. Genau das führt dazu, dass ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer halt sehr gerne in der Schweiz einen entsprechenden Job suchen.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Jauslin, vorhin hat Herr Matter Sie gefragt, wo in diesem Umsetzungsgesetz irgendetwas von Höchstzahlen und Kontingenten stehe. Nun sind Sie ja schon lange in der Kommission: Haben Sie in Ihrer gesamten Kommissionstätigkeit über die letzten drei Jahre irgendeinen Vorschlag über Kontingente und Höchstzahlen von der SVP gesehen, den man hätte diskutieren können?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Besten Dank, Frau Badran, für diese Frage. Ich muss Ihnen halt gestehen, dass ich erst seit zwölf Monaten in diesem Rat bin, weshalb ich Ihre Frage für die vorangehenden zwei Jahre leider nicht beantworten kann. (Zwischenruf Badran: Und jetzt?) (Unruhe)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Sie können das nachher noch im Vorzimmer besprechen.

Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Jauslin, Sie haben vorhin gesagt, dass Ausländerinnen und Ausländer vor allem hierherkommen, weil es hier gute Jobs gibt. Ist es nicht eher so, dass auch viele Leute hierherkommen, weil sie eben wissen, dass wir gute Sozialwerke haben, wenn sie ihre Jobs wieder los sind?

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Hier ist halt das Erfolgsmodell Schweiz, das wir haben, massgebend. Wir können stolz sein, dass es uns in der Schweiz so gut geht - und uns geht es wirklich gut. Das führt natürlich dazu, dass viele Leute aus der ganzen Welt, die suchen und finden, vielleicht hier landen. Kennen Sie den Spruch vom Licht und von den Motten? Das ist genau dieselbe Situation. Damit müssen wir uns abfinden. Wir können nicht den Wohlstand herunterfahren, damit weniger Ausländerinnen und Ausländer zu uns kommen. Wir müssen auch bereit sein, hier Flagge zu zeigen.

Masshardt Nadine · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion trägt das vom Ständerat weiterentwickelte Konzept mit. Unsere rote Linie wird noch immer eingehalten: Die Umsetzung von Artikel 121a soll erstens die Bilateralen nicht gefährden, zweitens ist der Fokus auf die Förderung des inländischen Potenzials zu legen, und drittens darf mit der Umsetzung der Arbeitnehmerschutz nicht verschlechtert werden. Zudem schaffen wir damit wieder mehr Rechtssicherheit. Grundsätzlich ist die SP also auch für das Konzept der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission. Wir sehen aber Verbesserungspotenzial und bitten Sie deshalb, der Minderheit VII (Wermuth) zu folgen. Die Anträge der anderen Minderheiten lehnen wir ab, mit Ausnahme des Antrages der Minderheit IV (Moret), den wir annehmen. Wie bereits erwähnt, lehnen wir auch den Einzelantrag Jauslin ab. Auf die Defizite der zwei anderen Konzepte und damit auf die Minderheitsanträge Romano und Rutz Gregor wird mein Nachredner eingehen.

Im Vergleich zum Beschluss des Nationalrates vom September schlägt der Ständerat darauf aufbauende Optimierungen vor. Die erste Stufe bleibt die Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Zusätzlich kommt die Stellenmeldepflicht, dies aber neu sehr auf bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche fokussiert. Wichtig dabei ist auch, dass offene Stellen nur bei überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit gemeldet werden müssen. Darauf wird das RAV den Arbeitgebern geeignete Stellensuchende zuweisen, die zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden. Die letzte Stufe des Ständerates, die Begründungspflicht bei Absagen, ist nun leider nur noch im Minderheitsantrag VII enthalten.

Insgesamt überzeugend ist am weiterentwickelten Konzept, dass sich dieses direkt an der Arbeitslosigkeit orientiert. Ein Vorrang von Arbeitslosen steuert die Zuwanderung gezielt. Er greift dort, wo hohe Arbeitslosigkeit herrscht. Denn es gibt in der Schweiz Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche mit Tausenden Arbeitslosen, und trotzdem werden gerade in diesen Bereichen jedes Jahr Tausende ausländische Arbeitskräfte rekrutiert. Das ist störend, und genau dort müssen wir ansetzen.

Das Fazit ist klar: Mit dem Konzept der Mehrheit der SPK-NR sind wir auf Kurs. Am kommenden 16. Dezember können wir in der Schlussabstimmung hoffentlich über eine mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatible, effiziente und wirksame Lösung abstimmen. Schaffen wir dies nicht, verlieren wir das wichtige Forschungsabkommen Horizon 2020 und setzen die Bilateralen insgesamt aufs Spiel, und damit auch unseren Wohlstand. Das wollen wir nicht.

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Dank der Fragen von vorhin bin ich eigentlich schon weitgehend durch. Ich möchte nur noch ergänzend zu dem, was meine Kollegin Masshardt gesagt hat, erwähnen, dass der grosse Vorteil dieser Lösung die sofortige Wirkung ist, die sehr treffende Wirkung: dort, wo wir trotz hoher Arbeitslosigkeit eine - man kann es vielleicht so sagen: - unsorgfältige Rekrutierungspraxis haben. Es ist tatsächlich eine Änderung des ursprünglichen Konzeptes des Inländervorranges, wenn Sie so wollen, hin zu einem Arbeitslosenvorrang, eben zu einem Chancenartikel, würde ich sagen, für diejenigen Leute, die im Arbeitsmarkt sonst tatsächlich keine grosse Chance haben. Wer hätte gedacht, dass wir dank Ihrer Volksinitiative hier noch einen sozialpolitischen Fortschritt erreichen!

Wichtig ist aber, dass dafür alle drei Stufen in diesem Konzept funktionieren, das heisst erstens die Beschränkung der Möglichkeit, am Anfang die Stelle auszuschreiben, zweitens die Interviewpflicht und drittens die Begründungspflicht; damit wäre das Wichtigste nochmals erwähnt. Bedenken Sie, dass die Lösung der Mehrheit bei Artikel 21abis eben genau auch die Frage der Grenzgängerinnen und Grenzgänger wieder aufnimmt, dies im Unterschied zu anderen Konzepten.

Beim Konzept Romano/CVP sind wir uns darin einig, dass die Differenz nicht mehr so wahnsinnig gross ist. Darum glauben wir auch, dass wir uns am Schluss finden werden. Wir lehnen dieses Konzept aber ab, weil dessen Artikel 17d entweder Worthülse bleibt, das heisst nicht zur Anwendung kommt, oder dann aber eine bewusste Provokation und eine Verletzung des Freizügigkeitsabkommens darstellt. Mit beiden Varianten ist niemandem geholfen. Sie wollen in einem Nebensatz auch noch den kleinen Bruder oder die kleine Schwester des Saisonnierstatuts wieder einführen. Das führte zu einer weiteren Prekarisierung auf dem Arbeitsmarkt, und das lehnen wir ab.

Ein Letztes - ich habe es dank der Fragen vorhin schon erwähnt -: Wenn Sie von Bürokratie sprechen, dann seien Sie sich einfach bewusst, dass der Entscheid zu Artikel 121a ein "Bürokratie ja"-Entscheid ist. Das Parlament ist verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen. Aber das Modell der SVP würde zu einem regelrechten Konjunkturprogramm in der Beschäftigung auf der Ebene des Bundes und der Kantone, zu einer massiven Ausweitung der Tätigkeit direkt im Arbeitsmarkt führen. Die Variante des Ständerates beziehungsweise der Mehrheit der Kommission des Nationalrates ist hier präziser, effizienter und zielgerichteter.

Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Monsieur Wermuth, il y a quelques minutes, notre collègue Jauslin a dit que l'Etat ne devrait intervenir que lorsque le taux de chômage se situe entre 10 et 15 pour cent. Je lui ai demandé si ce sujet avait été discuté entre alliés de circonstance; il a répondu que non. J'aimerais savoir ce que vous pensez de cette limite: est-elle trop élevée, trop basse?

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Besten Dank, Herr Kollege Rime! Sehen Sie, unsere Verbündeten sind alle Mitglieder dieser Kommission, nicht nur die der FDP, weil wir an ihren guten Willen glauben, dieses Land mit uns voranzubringen. Darum werden wir uns am Schluss auch finden.

Ich diskutiere auch mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in der SPK sehr gerne darüber, was denn die richtige Grösse ist. Aber es wäre unseriös, heute festzulegen, in welcher Berufsgruppe genau welcher Prozentsatz gilt. Wichtig ist: Wir meinen "erheblich über dem Durchschnitt"; das sind nicht 0,5 Prozent mehr als ein Grenzwert. Da - das muss ich Ihnen ehrlicherweise sagen - lasse ich mich dann sehr gerne von Ihnen und den Sozialpartnern belehren, wo diese Grenze sinnvollerweise anzusetzen wäre.

Stimmen Sie mit uns! Dann können wir diese Debatte führen.

Köppel Roger · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Kollege Wermuth, mit grossem Staunen habe ich festgestellt, dass Sie ein Experte in Rekrutierungs- und Arbeitsmarktbelangen sind mit bis ins Jahr 1970, also in die Zeit des Kontingentsystems, zurückreichenden Kenntnissen. Darf ich Sie Folgendes fragen: Wie viele Arbeitsplätze haben Sie bisher in Ihrer Laufbahn geschaffen, und wie viele Menschen haben Sie konkret schon angestellt?

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Köppel, danke für die Frage. Sie dürfen mich alles fragen, keine Angst - die Frage ist nur, ob Sie eine Antwort bekommen. Sehen Sie, die Idee, Arbeitsplätze zu schaffen, ist blasphemisch. Schaffen tut, wenn schon, dann höchstens Ihr Gott etwas. Wir anderen kaufen Arbeitskraft auf dem freien Arbeitsmarkt ein und profitieren dann in der einen oder anderen Weise davon. Da ist nichts Göttliches dabei, nichts Übermenschliches. Es ist der plumpe konstituierende Vorgang des Kapitalismus, wenn Sie so wollen. Es ist das Geburtsmoment der modernen Volkswirtschaft. Das finden wir alle sehr gut.

Ich beantworte Ihnen aber Ihre Frage sehr gerne: Ich komme jetzt gerade von Bewerbungsgesprächen; ich habe für die Besetzung einer Sekretariatsstelle zwölf solche Gespräche geführt. Selbstverständlich erhalten alle diese Personen eine schriftliche Rückmeldung, auch wenn sie den Job nicht erhalten.

Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Wermuth, ich gehe jetzt von mir selber aus. Ich bin eine Unternehmerin. Zum Glück bin ich nicht in einer Branche, die so hohe Arbeitslosenzahlen kennt, aber nehmen wir mal an, ich wäre dort. Was würde mich konkret davon abhalten, einen neuen, von aussen kommenden Ausländer einzustellen, wenn ich bei Bewerbungen von beim RAV Angemeldeten Interviews führen müsste und eine Nichtanstellung begründen würde? Was hält mich davon ab, trotzdem einen Ausländer einzustellen?

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Besten Dank für Ihre Frage, Frau Kollegin. Ich bin einverstanden, wenn Sie sagen, am Schluss bleibe es Ihr Entscheid. Das ist ja auch das Wichtige an diesem Konzept. Ich habe es Ihnen vorhin, bei Ihrer letzten Frage, schon einmal erklärt; es tut mir leid, wenn ich nicht präzis genug war. Der Antrag der Mehrheit der Kommission will einen Vorrang, eine Chancenerhöhung für arbeitslose Menschen in diesem Land - etwas, das Ihnen als sozial verantwortungsvoller Unternehmerin sehr am Herzen liegen sollte.

Dann gehe ich von Ihren besten Tugenden aus, Frau Martullo: Dann werden Sie diese Dossiers bekommen, und Sie werden diesen Menschen in die Augen schauen. Dann werden auch Sie es sinnvoll finden, zuerst Leute anzustellen, die verzweifelt auf der Suche nach einer Arbeitsstelle sind, bevor Sie das mit Personen aus dem Ausland tun. Im Unterschied zu Ihnen glaube ich an den guten Geist der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in diesem Land. (Teilweiser Beifall; Zwischenruf des Präsidenten: Darf ich Sie bitten! Ich habe gedacht, das sei die letzte Frage, aber es gibt noch weitere.)

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Wermuth, Ihre letzte Antwort bringt mich zu folgender Frage: Bestätigen Sie damit, dass im vorliegenden Gesetz keinerlei zwingende Massnahmen enthalten sind, die eine Reduktion der Zuwanderung garantieren?

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Danke, Herr Kollege Rösti. Genauso, wie es in Artikel 121a der Bundesverfassung nicht vorgesehen ist, ist es auch hier nicht vorgesehen. Sie fordern eine Steuerung, nicht eine Senkung. Sie können hier noch zehnmal etwas anderes behaupten - es ist einfach so. Zudem hat sich das Parlament entschieden, in seiner politischen Verantwortung eine indirekte Steuerung dieser Migration vornehmen zu wollen und dort den Finger daraufzulegen, wo Sie wegschauen wollen: bei den Leuten in diesem Land, die arbeitslos sind und auf dem Arbeitsmarkt keine Chance mehr haben.

Wir übernehmen die Verantwortung für die Menschen in diesem Land, die Sie, Herr Rösti, mit Ihrem Scheingefecht vor sich herzutreiben versuchen.

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollege Wermuth, Sie sprechen von den chancenlosen Arbeitslosen. Ich gebe Ihnen Recht, das ist immer sehr schwierig. Aber die Erwerbslosenquote ist heute bei uns höher als in Deutschland, sie beträgt über 5 Prozent - das hat es früher, glaube ich, erst ein einziges Mal gegeben. Könnte es nicht sein, dass wir wegen der Personenfreizügigkeit eine so hohe Erwerbslosenquote haben?

Wermuth Cédric · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Könnte es nicht sein, dass das etwas mit der Finanzkrise zu tun hat, die uns Ihre Branche beschert hat? (Teilweiser Beifall)

Moser Tiana Angelina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Die grünliberale Fraktion hat sich von Beginn weg für eine pragmatische Umsetzung dieser Volksinitiative eingesetzt, und sie hat immer darauf geachtet, dass wir die breitgefächerten Gesamtinteressen dieses Landes nicht einfach gesamthaft den migrationspolitischen Anliegen unterordnen. An diesen Eckwerten werden wir auch in der Differenzbereinigung festhalten.

Zu diesen Interessen zählen wir selbstverständlich das wirtschaftliche Gesamtinteresse. Es zählen aber auch die Interessen unseres Bildungs- und Forschungs- und Innovationsstandortes dazu. Deshalb ist ja auch die Umsetzung bis zum 16. Dezember so wichtig. Für unser kleines, hochvernetztes, exportorientiertes Land sind die Beziehungen zu unseren Nachbarländern, zu den Ländern Europas und damit zur Europäischen Union zentral. Eine Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, die den Fortbestand der Bilateralen ermöglicht, war deshalb stets, von Anfang an, unser Ziel. Gleichzeitig lehnen wir bürokratische Leerläufe ab, insbesondere dann, wenn sie nur unseren liberalen Arbeitsmarkt belasten, aber keine Verbesserungen bringen. Wir wollen also eine schlanke Umsetzung, und das nur da, wo es auch einen Handlungsdruck gibt. Das heisst, Massnahmen sollen da greifen, wo wir beispielsweise in einer Berufsgruppe oder in einer Region eine hohe Arbeitslosigkeit haben.

Die grünliberale Fraktion hat sich seit Beginn der Debatte an diesen Eckwerten orientiert. Das heisst, wir wollen eine Umsetzung, die die Bilateralen nicht gefährdet und unseren liberalen Arbeitsmarkt sichert. Der Beschluss des Nationalrates mit dem Schwellenwert und der Meldepflicht kam unseren Vorstellungen am nächsten. Der Ständerat hat zusätzlich zum Beschluss des Nationalrates drei Stufen eingebaut. Die drei Stufen sind die exklusive Meldefrist, die zwingende Interviewpflicht und die Begründungspflicht - drei Stufen, die deutlich mehr Bürokratie bedeuten, aber kaum zu Verbesserungen führen, so, wie sie vorgelegt wurden. Alle drei bewegen sich im Graubereich der FZA-Kompatibilität, und alle drei erfüllen die Kriterien einer schlanken Umsetzung nur ungenügend. Anpassungen sind deshalb für die grünliberale Fraktion angezeigt.

Wir werden deshalb im Rahmen der Differenzbereinigung konsequent für eine FZA-kompatible und eine schlankere Umsetzung votieren. Das heisst, wir stimmen im Grundsatz für das Konzept der Mehrheit. Dabei lehnen wir die Begründungspflicht ab und stimmen für eine Verschlankung der Interviewpflicht, wie sie dargelegt wurde. Ebenso wollen wir eine regionale Beschränkung und unterstützen damit die Minderheit IV (Moret). Wir müssen uns nichts vormachen: Die Masseneinwanderungs-Initiative verlangt per se mehr Bürokratie. Wenn wir aber die genannten Punkte anpassen, ist das Ausmass vertretbar. Die beiden Konzepte Rutz Gregor und Romano lehnen wir entschieden ab. Beide bewegen sich nicht im Graubereich der FZA-Kompatibilität, sondern sind nicht FZA-kompatibel.

Wir müssen uns entscheiden: Entweder geben wir der strikten Umsetzung der Initiative den Vorrang und riskieren damit die Bilateralen, oder wir setzen die Initiative pragmatisch um und ermöglichen dadurch den Erhalt der Bilateralen. Beides zugleich geht nicht. Wir Grünliberalen setzen auf eine pragmatische Umsetzung und damit auf den Erhalt der Bilateralen und votieren deshalb für das Konzept der Mehrheit.

Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion

Das Konzept der CVP und der Minderheit I (Romano) bietet einen Lösungsvorschlag, der aus dem Dilemma zwischen einer wörtlichen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative und der Personenfreizügigkeit führt. Das mehrstufige Modell entspricht auch den Vorstellungen der Kantone. In einer ersten Stufe sind Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitspotenzials vorgesehen. In der zweiten Stufe geht es um Massnahmen auf dem Arbeitsmarkt wie die Pflicht zur Meldung offener Stellen. In der dritten Stufe ist ein Schutzmechanismus vorgesehen, der in aussergewöhnlichen Situationen aktiviert werden kann.

Das ständerätliche Konzept, das von der Kommissionsmehrheit abgeschwächt worden ist, hat schwerwiegende Mängel:

1. Das einzige Kriterium ist die Arbeitslosigkeit. Es ist sicher richtig und wichtig, das inländische Arbeitspotenzial besser zu nutzen und Arbeitslose wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Es gibt aber weitere Indikatoren wie die Lohnentwicklung, die Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung, die Beschäftigung insgesamt, wie sie in Artikel 17e der nationalrätlichen Fassung definiert sind und von der Minderheit I aufgenommen werden. Im Tessin, wo die Masseneinwanderungs-Initiative mit 68 Prozent angenommen wurde, ist der Lohndruck das weit grössere Problem als die Arbeitslosigkeit.

2. Selbst bezüglich Arbeitslosigkeit vermag das Mehrheitskonzept nicht zu genügen. Die Meldepflicht gilt nur für Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit, und die SPK hat die Voraussetzungen mit der Formulierung "erheblich über dem Durchschnitt" noch verschärft. Von Kollege Jauslin haben wir gehört, was er darunter versteht, nämlich eine Arbeitslosigkeit zwischen 10 und 15 Prozent. Darunter würden aktuell nur noch die Gastrobranche sowie Handel und Verkauf fallen. Die Baubranche, die im Ständerat eigentlicher Diskussionspunkt war, hat er ausgenommen. Vor allem aber gehören Arbeitslose aus der Banken- und Versicherungsbranche sowie aus technischen Berufen nicht dazu. Gerade in diesen Branchen aber dürften vor allem ältere Arbeitslose auf Stellensuche sein.

3. Bei den regionalen Arbeitsvermittlungsämtern können sich alle EU-Bürger melden, welche zur Stellensuche in der Schweiz sind, wie auch alle Grenzgänger. Die Massnahme bezieht sich damit nicht nur auf inländisches Personal und ist daher auch keine Massnahme, um die Zuwanderung zu reduzieren. Wir sind jetzt aber an der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, und da müssen wir neben arbeitsmarktlichen Massnahmen auch die Entwicklung der Zuwanderung im Auge behalten. Für den Fall, dass die Zuwanderung mit den vorgesehenen arbeitsmarktlichen Massnahmen nicht wirksam gebremst werden kann, sieht das CVP-Konzept in einer dritten Stufe Abhilfemassnahmen vor.

In der Herbstsession hat Frau Bundesrätin Sommaruga ausgeführt, dass das Konzept aus der CVP nicht FZA-widrig sei. Ich zitiere aus dem Protokoll der Ratsdebatte vom 21. September: "Das in ein Gesetz zu schreiben ist aus unserer Sicht nicht FZA-widrig. Der Bundesrat hat ja in sein Gesetz auch geschrieben, dass er Kontingente und Höchstzahlen festlegen wird, wenn der Schwellenwert überschritten ist. FZA-widrig wird das erst bei der Anwendung." (AB 2016 N 1524) Kritisiert hat die Frau Bundesrätin hingegen die grosse Kompetenzdelegation an den Bundesrat: Der Bundesrat könne nicht in eigener Kompetenz gegebenenfalls FZA-widrige Massnahmen beschliessen. Diesen Mangel haben wir korrigiert, indem der Bundesrat dem Parlament Massnahmen zur Beschlussfassung unterbreiten muss.

Für die CVP ist Artikel 17d die Ultima Ratio. Erst wenn die Zuwanderung nach allen arbeitsmarktlichen Massnahmen nicht gebremst wird und den zu definierenden Schwellenwert überschreitet, sind Abhilfemassnahmen zu beschliessen. So weit muss es indes nicht kommen, wenn die Wirtschaft den Inländervorrang praktiziert. Wie die Erfahrung zeigt, braucht es aber einen gewissen Druck auf die Wirtschaft, und dafür braucht es die Möglichkeit von Abhilfemassnahmen.

Der Minderheitsantrag I setzt die Masseneinwanderungs-Initiative sinngemäss um, bremst die Zuwanderung, verstösst nicht gegen das Freizügigkeitsabkommen und gefährdet damit in keiner Weise die bilateralen Verträge. Die CVP-Fraktion unterstützt daher den Minderheitsantrag I und empfiehlt Ihnen, dies auch zu tun.

Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Kollegin Humbel, Sie sagen, dass Sie als Ultima Ratio noch Zusatzmassnahmen wollen, die zwar am Freizügigkeitsabkommen ritzen können, die dieses aber wohl nicht verletzen. Warum haben Sie in Ihrem Antrag dem Bundesrat im Fall von schweren sozial- und wirtschaftspolitischen Problemen, bei denen diese Ultima Ratio dann zur Anwendung kommt, trotzdem nur mit einer Kann-Formulierung ermöglicht, Zusatzmassnahmen zu treffen? Warum haben Sie geschrieben, der Bundesrat "kann" Zusatzmassnahmen treffen, warum nicht, er "muss" Zusatzmassnahmen treffen?

Humbel Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion

In der jetzigen Variante steht, der Bundesrat unterbreite dem Parlament Massnahmen zur Beschlussfassung.

Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Wir sind noch nicht im Endspurt, aber doch am Einbiegen in die Schlussrunde. Ich möchte einfach zuerst nochmals etwas klarstellen, was jetzt in dieser ganzen Debatte untergegangen ist. Ich habe das Bundesbüchlein zur Abstimmung vom 9. Februar 2014 etwas grösser ausgedruckt, damit man es sieht. Dort heisst es in den Argumenten des Initiativkomitees: "Die Initiative will dabei weder einen generellen Stopp der Zuwanderung, noch verlangt sie die Kündigung der bilateralen Abkommen mit der Europäischen Union." An diese Massgabe der Initianten, die auch die Botschaft der Initianten an Sie, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, war, haben wir uns bei der Umsetzung gehalten.

Ich muss Ihnen sagen, wenn ich Mails erhalte und dann mit Arbeitslosen über 50, die sich bei mir beklagen, in einen Austausch trete, dann verstehe ich sie. Sie sagen: "Ich schreibe Dutzende Bewerbungen und kriege nicht einmal die Chance, irgendwann zu zeigen, dass ich nicht zum alten Eisen gehöre, sondern in meinem Beruf noch etwas leisten kann." Sie fordern von mir nicht, dass man irgendwelche Kontingente und Höchstzahlen festlegt und viel Bürokratie bei der Bewilligung macht, sondern sie fordern genau das, was wir in der Mehrheit mit dieser Vorlage wollen: Sie wollen eine Chance, sich dem möglichen zukünftigen Arbeitgeber oder der möglichen zukünftigen Arbeitgeberin von Angesicht zu Angesicht zeigen zu können. Sie fordern eine Chance, hinstehen zu können und sagen zu können: Ich bin arbeitsfähig, ich bin arbeitswillig, gebt mir eine Chance.

Da habe ich wirklich eine weniger schlechte Vorstellung von den vielen KMU in diesem Land, die immer noch die Mehrheit der Arbeitsplätze schaffen. Es sind nicht die Grosskonzerne, sondern es sind die KMU, die Arbeitsplätze schaffen. Von diesen KMU habe ich offenbar eine bessere Meinung als Sie auf der rechten Ratsseite. Der Druck ist leider nötig. Er führt bei dem einen Prozent der Stellen, die nach diesem Konzept vergeben werden müssen, zu etwas mehr Bürokratie.

Es ist ein Druck auf die Arbeitgeber, dass sie diese Leute, wenn sie geeignet sind, einladen müssen. Dann müssen sie ihnen in die Augen schauen. Da habe ich offenbar eine bessere Meinung von den Arbeitgebern als Sie von der SVP. Sie glauben, diese Leute würden dann einfach abgetischt. Ich glaube, wenn ein Bauunternehmer sieht, dass ein Schweizer mit 45 Jahren noch bereit ist anzupacken, wenn jemand, der eine Beiz betreibt, sieht, dass jemand mit einem Schweizer Pass oder jemand mit einem portugiesischen Pass, der aber seit Jahren hier lebt, bereit ist, im Service anzupacken, dann wird man ihnen auch eine Chance geben.

Tragen Sie doch nicht den Popanz der bürokratischen Kontingente und Höchstzahlen vor sich her, statt etwas zu machen, was wie dieser Arbeitslosenvorrang den Arbeitslosen in diesem Land wirklich etwas bringt! In der Debatte, auch in der Kommission, vor der Abstimmung, in diesem ganzen langen Diskussionsprozess wurde gesagt, es sei doch ein Skandal, dass 80 Prozent der Einwandernden nicht in die Mangelberufe kämen. Genau dort haken wir mit der Lösung der Mehrheit ein, genau dort, wo es in der Schweiz schon Menschen gibt, die eine Arbeit suchen.

Der Arbeitslosenvorrang geht punktgenau dorthin, wo es wehtut. Es tut dann jenen Firmen weh, die nicht von sich aus darauf kommen, den Menschen eine Chance zu geben. Für diejenigen, die von sich aus darauf kommen, diesen Menschen eine Chance zu geben, haben wir Absatz 5, also die Möglichkeit, dass sie von sich aus, ohne Bürokratie, entscheiden können, diesen Arbeitslosenvorrang anzuwenden.

Geben Sie sich einen Schupf, verlassen Sie die Symbolpolitik, und machen Sie etwas für die betroffenen Menschen in diesem Land.

Grüter Franz · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Herr Kollege Glättli, als jemand, der eine Stiftung betreibt, die Leuten über fünfzig Jahren hilft, spreche ich auch wie Sie mit vielen Betroffenen. Sie geben mir Recht, wenn ich sage, dass jetzt in diesem Gesetzesvorschlag keine Pflicht enthalten ist für die Arbeitgeber, den Inländern einen Vorrang zu gewähren, dass also zuerst eben Inländer angestellt werden, sondern dass das eine Pseudoübung ist. Am Schluss, wenn der Arbeitgeber will, kann er eben trotzdem eine ausländische Arbeitskraft anstellen.

Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Die schweizerische Administration ist, da haben Sie Recht, keine Administration, die am Schluss dem Unternehmer sagt, den und den Bewerber müsse er einstellen. Ich möchte letztlich Sie hören, wie Sie dann aufschreien würden, wenn wir das verlangen würden! Aber was es bringt, ist eine Verpflichtung zur Menschlichkeit, eine Verpflichtung, diesen Personen in die Augen zu schauen. Franz Grüter, ich kenne Sie als jemanden, der ganz viele andere politische Ansichten hat als ich, aber ich glaube, auch Sie würden in einer solchen Situation eben einer über 50-jährigen Person mit entsprechenden Qualifikationen - mit vielleicht etwas höheren Lohnerwartungen, weil sie schon länger in ihrem Bereich tätig ist - eine Chance geben. Ich würde Ihnen jetzt nicht vorwerfen, dass Sie das nicht machen würden. Deshalb ist das eben wirksam.

Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es ist warm hier drin, und wenn Sie weiter so viel heisse Luft verbreiten, brauchen wir wahrscheinlich bald keine Heizung mehr. Am 9. Februar 2014 hat Frau Bundesrätin Sommaruga gesagt, das Volk habe entschieden, es habe sich für einen Systemwechsel entschieden. Das war richtig - logisch, die Hauptzuwanderung kommt ja aus der Europäischen Union, und darum muss man auch dort ansetzen. Es ist schade, dass sich die Frau Bundesrätin mittlerweile umentschieden hat. Und menschlich ist, Kollege Glättli, wenn man sich um Probleme kümmert, und nicht, wenn man Probleme unter den Teppich kehrt und wegreden will.

Noch einmal: Wir haben hier eine Verweigerungsdebatte. Sie sagen, die Schweiz darf nicht eigenständig steuern. Das akzeptieren wir nicht! Das ist eine Kapitulation vor der Europäischen Union, da machen wir nicht mit. Sie haben es gehört: Kollege Landolt hat gesagt, wir müssten ein Gesetz machen, das das Freizügigkeitsabkommen schütze. Nein: Wir müssen die Leute in diesem Land schützen, dafür sind wir gewählt. Wir müssen doch nicht die EU schützen! Die Freisinnigen sagen, die Bestimmung sei fast eins zu eins umgesetzt. Kollege Jauslin, ich gebe Ihnen einmal die Adresse meines Optikers. So nahe dran, wie Sie meinen, sind wir bei Weitem nicht. Und Kollege Wermuth möchte einen Chancenartikel ins Gesetz schreiben, der sozialpolitische Fortschritte bringt. Faktum ist, dass mit dem Mehrheitsantrag der Abschnitt zu Begrenzungsmassnahmen klammheimlich wieder aus dem Gesetz entfernt wird. Darum ging es bei dieser Abstimmung: um eine Begrenzung, um eine Steuerung der Zuwanderung und nicht um Stellenvermittlungsprogramme.

Schauen Sie einmal diese undurchdachte und schludrig formulierte Vorlage an: Es ist ja überhaupt nicht klar, wer hier welche Pflichten hat, wer hier was zu bestimmen hat, ob die Leute anzuhören sind, wer das entscheidet, das RAV oder der Arbeitgeber. Es ist auch kein Inländervorrang. Sie sagen es ja selber, dass wir das Freizügigkeitsabkommen millimetergenau beachten müssen. Also kann jeder Europäer - eine halbe Milliarde Leute - hierherkommen, kann sich registrieren, muss prioritär behandelt werden. Dann sagt Kollege Wermuth, das gehe dann schon auch für Lehrlinge und Studenten, die müssten sich halt registrieren. Ja, glauben Sie denn, ein Lehrling, der seine Lehre, oder ein Student, der seine Studien abschliesst, renne auf das RAV und lasse sich dort registrieren? Mit Verlaub, aber das lässt doch auf eine relativ theoretische Kenntnis des Arbeitsmarktes schliessen.

Wir machen hier nicht mit, wir machen nicht mit bei dieser Verweigerungsdebatte, wir machen nicht mit bei dieser Nichtumsetzungsvorlage, wir unterschreiben diese bedingungslose Kapitulation nicht. Wir wollen die Zuwanderung steuern und die Probleme lösen.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Monsieur Rutz, pourquoi ne lancez-vous pas une initiative pour résilier les accords bilatéraux, puisque vous avez l'air de vouloir les résilier? Dans les promesses que vous aviez faites, citées par Monsieur Glättli, vous aviez précisé que votre initiative ne compromettait pas les accords bilatéraux. Or, on voit que si on la mettait en oeuvre à la lettre, avec des contingents et des plafonds, cela conduirait à la résiliation de ces accords. Pourquoi ne demandez-vous pas cette résiliation?

Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollege Glättli hat es ja richtig zitiert. Wir haben im Abstimmungskampf gesagt, wir wollten keinen generellen Stopp der Zuwanderung und wir wollten die bilateralen Verträge nicht kündigen. Es geht hier darum, dass wir die Zuwanderung eigenständig steuern können. Die Leute, welche die Wirtschaft braucht, soll die Wirtschaft haben. Aber schauen Sie die Zahlen an. Die Nettozuwanderung seit 2007 beträgt 750 000 Leute, davon 80 Prozent in Berufen, in denen kein Mangel herrscht, also nur 20 Prozent Fachkräfte, von denen Sie immer reden. 80 Prozent oder 600 000 Leute kommen hierher, obwohl die Wirtschaft sie nicht benötigt. Darum geht es uns. Das müssen wir steuern. Denn das produziert Arbeitslosigkeit, und das schmälert die Chancen der Schweizer, gerade auch der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die Sie sich einsetzen wollen. So funktioniert es nicht.

Die bilateralen Verträge - falls Sie das nicht begriffen haben - sind verschiedene Verträge. Bei diesen Dossiers verhandelt man, wo man Interessen hat; wo man keine oder andere Interessen hat, muss man allenfalls noch einmal an den Tisch sitzen. So funktioniert das in der Wirtschaft, so funktioniert das in der Politik. Das ist das, was das Volk beschlossen hat, und diesem Auftrag können und sollen wir uns hier nicht entziehen, nur weil Sie die Probleme, die sich stellen, nicht lösen oder nicht wahrhaben wollen.

Guldimann Tim · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Wenn es das klare Ziel der Initiative war, im Rahmen der bilateralen Verträge eine Lösung zu finden, und wenn dafür das Ziel definiert worden ist, das Freizügigkeitsabkommen neu zu verhandeln, und wenn sich nun herausgestellt hat, dass eine solche Neuverhandlung nicht möglich ist - behaupten Sie dann, dass der Vertragsbruch, den Sie heute wollen, im Einklang steht mit Artikel 121a der Bundesverfassung? Behaupten Sie, dass dieser Vertragsbruch, den Sie wollen, im Einklang steht mit der Verfassung und der Garantie der Einhaltung internationaler Verpflichtungen, die in der Verfassung steht?

Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Kollege Guldimann, der Auftrag in Artikel 121a der Bundesverfassung ist klipp und klar: Es steht, was zu tun ist, nämlich Höchstzahlen und Kontingente festzulegen unter Beachtung der gesamtwirtschaftlichen Interessen und eines Inländervorrangs. Wenn es nicht geht, dass man die Zuwanderung eigenständig steuert, wenn es Verträge gibt, die dem entgegenstehen oder bei denen sich Spannungsfelder öffnen, dann muss neu verhandelt werden, dann sind die Verträge anzupassen. Das steht klipp und klar. Das ist das, was gilt; alle anderen Volksabstimmungen waren früher. Das ist der jüngste Entscheid. Ich glaube, der Auftrag ist wirklich klar.

Wenn man diesen Auftrag umsetzen will, muss man natürlich einen Vorschlag haben, wie man das lösen will. Das hatte der Bundesrat offensichtlich nicht. Wir haben das auch im Parlament gesehen. Frau Bundesrätin Sommaruga ist mit einer Vorlage gekommen, von der sie von Anfang an gesagt hat, das sei nur Plan B. Sie hat von Anfang an gehofft, dass die Vorlage, die uns der Bundesrat hier unterbreitet, nicht angenommen wird. Ich frage Sie zurück: Ist das eine ehrliche Politik? So kann man doch nicht in Verhandlungen gehen! Wer verhandelt, muss doch wissen, was er will. Dann kann er es auch klar sagen. Das ist das Problem, das wir haben: Wir haben zu wenig Leute, zu wenig Politiker, die hinstehen und sich getrauen, einmal zu sagen, welche Probleme die Schweiz drücken, die Partei nehmen für die Schweiz. Das ist es, was mich als Politiker beelendet, dass wir immer wieder Repräsentanten haben, die nach Brüssel gehen und das Gefühl haben, die oberste Maxime sei, freundlich zu sein, eine gute Atmosphäre zu schaffen. Politik heisst Einstehen für Interessen! Unser Auftrag hier ist, für die Interessen der Schweizerinnen und Schweizer einzustehen. Geschehen tut das Gegenteil, und das finde ich beschämend.

Béglé Claude · Mit-M · Nationalrat · Waadt · CVP-Fraktion

Monsieur Rutz, comment concilier ce désir légitime de réduire l'immigration et l'article 5 de la Constitution, qui assure au droit international la primauté?

Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es ist in der Rechtswissenschaft, wie Sie zweifellos wissen, ja so, dass die spezielle Bestimmung der allgemeinen vorgeht. Die Bestimmung in Artikel 5, die Sie zitieren, ist sehr allgemein formuliert. Mit Artikel 121a wurde ein klarer Entscheid gefällt, was in einem speziellen Bereich zu tun ist: Die Zuwanderung soll gesteuert werden. Sie sagen selber, dass das legitim ist.

Ich sage Ihnen an dieser Stelle nochmals: Ich habe in diesem Jahr mit Wirtschaftsverbänden und mit anderen Parteien Stunden und Tage verbracht, um Lösungen zu suchen. Wir haben uns nicht dagegen verschlossen, Lösungen zu finden, die einer Mehrheit in diesem Saal passen. Wir wären auch da und dort, wo es möglich gewesen wäre, einen Schritt entgegengekommen. Wichtig war für uns immer die Wirkung. Wichtig war für uns, dass mit der Vorlage, die wir in diesem Rat beschliessen, eine Steuerung der Zuwanderung erreicht werden kann.

Es ist schade, dass dies nicht gelungen ist. Sehr viele unter Ihnen leiden unter panischen Angstzuständen, die EU könnte wütend auf uns sein oder es könnte ihr irgendetwas nicht gefallen. Das ist der Fehler. Juristisch gesehen kann man nicht mit allgemeinen Grundsätzen kommen und so Volksabstimmungen unterlaufen. Das entspricht nicht den Regeln der Demokratie.

Addor Jean-Luc · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Le 9 février 2014, le peuple a voulu restaurer la souveraineté de la Suisse dans la gestion de son immigration. Il a voulu limiter l'immigration, ce qui n'est possible que par deux moyens: des nombres maximaux et des contingents. Il a voulu aussi que les travailleurs étrangers, y compris en provenance de l'Union européenne, y compris les frontaliers, ne puissent plus, sans limitation ou presque, prendre le travail des travailleurs suisses.

Cette volonté du peuple est devenue un article de la Constitution. Pour notre Parlement, c'est devenu du même coup un ordre. Or, le seul concept qui respecte la volonté du peuple et la Constitution, qui traite vraiment de l'immigration au lieu de quelques avatars du marché du travail, c'est le concept présenté par l'UDC. Tout le reste n'est que mépris de la Constitution et de la volonté populaire, tout cela dans un esprit très clair: se soumettre non pas au peuple et à la Constitution, mais à l'Union européenne - Monsieur Gregor Rutz a parlé à juste titre de capitulation sans condition.

Que va-t-il se passer? Eh bien, l'invasion migratoire va se poursuivre, la population va continuer à augmenter sans vraie limitation et les travailleurs suisses resteront livrés, sans vraie protection, à la concurrence étrangère. Dans une démocratie qui se veut semi-directe, lorsqu'un Parlement ne respecte ni la volonté du peuple, ni la Constitution, il s'agit d'un grave dysfonctionnement du système. Un ancien professeur de droit constitutionnel - qui a d'ailleurs été mon professeur -, Monsieur Etienne Grisel, a eu des mots assez forts, qui ne viennent ni de moi, ni de l'UDC, en disant ceci: "Cela s'appelle un coup d'Etat." Il n'y a pas de chars devant le Palais fédéral, mais c'est un coup d'Etat.

Cela est inacceptable et je vous invite évidemment à suivre la seule voie qui respecte la Constitution et la volonté populaire, à savoir la voie que vous propose l'UDC.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Eigentlich sind wir ja im Differenzbereinigungsverfahren. Das ist die Phase, in welcher sich die beiden Räte anzunähern beginnen und versuchen, eine Lösung zu finden, auf welche sie sich dann in der Schlussabstimmung einigen können. Bei dieser Vorlage ist das besonders wichtig - das haben Sie mehrmals gesagt, es wurde auch im Ständerat gesagt -, weil wir die Schlussabstimmung brauchen, um die Voraussetzungen zu schaffen, damit auch das Kroatien-Protokoll ratifiziert werden kann. Das wiederum ist die Voraussetzung dafür, dass wir wieder voll beim Forschungsprogramm Horizon 2020 dabei sein können.

Es wurde jetzt nochmals ein bisschen grundsätzlich in diesem Saal. Aber es ist in der Tat so, dass nicht mehr einfach alles zur Disposition steht. Sie haben sich ja bereits einmal entschieden in dieser Frage. Sie haben in der Herbstsession mit beträchtlicher Mehrheit entschieden, wie Sie die Masseneinwanderungs-Initiative umsetzen wollen. Und Sie haben sich entschieden, dass Sie bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative die bilateralen Verträge nicht aufs Spiel setzen wollen. Das ist der Entscheid, den Sie im Herbst gefällt haben. Selbstverständlich hat dieser Entscheid bedingt, dass Sie sich vom Verfassungstext ein Stück weit entfernen mussten, weil das eine mit dem anderen nicht zusammengeht. Das war Ihr Entscheid.

Der Bundesrat hat im Nachgang zu Ihrem Entscheid die Situation noch einmal analysiert. Der Bundesrat musste Ende Oktober auch Stellung nehmen zur Rasa-Initiative. Diese ist ja in der Zwischenzeit auch eingereicht worden. Der Bundesrat hat Ende Oktober entschieden, dass er die Rasa-Initiative ablehnt. Das hat der Bundesrat ebenfalls entschieden. Sollten aber die eidgenössischen Räte, sollte also der Ständerat, wie das der Nationalrat gemacht hat, einer FZA-kompatiblen Umsetzung den Vorrang geben, mit - das war allen klar - der entsprechenden Entfernung vom Bundesverfassungstext, dann wird der Bundesrat einen Gegenentwurf zur Rasa-Initiative vorlegen. Denn der Bundesrat ist der Meinung, dass der Entscheid des Parlamentes, eben dem Freizügigkeitsabkommen und den Bilateralen den Vorrang zu geben, in der Bundesverfassung abgebildet werden soll und dass dazu die Bevölkerung das letzte Wort haben soll.

Nach diesem Grundsatzentscheid des Bundesrates für einen Rasa-Gegenentwurf konnte der Bundesrat auch mit den Konzepten leben, die eine mit dem Freizügigkeitsabkommen konforme Umsetzung vorsahen. Der Ständerat hat sich in der Zwischenzeit, das wissen Sie, ebenfalls für eine Umsetzung entschieden, die mit dem Freizügigkeitsabkommen kompatibel ist. Wenn man eine FZA-kompatible Umsetzung will, dann sollte man das richtig machen. Ich habe das im Ständerat sehr deutlich gesagt.

Das Schlechteste, was Sie tun können, ist, die Verfassung nicht vollständig umzusetzen und trotzdem Rechtsunsicherheit oder keine FZA-Kompatibilität zu schaffen. Dann haben Sie am Schluss weder Verfassungskonformität noch FZA-Konformität bzw. Rechtssicherheit. Deshalb habe ich namens des Bundesrates im Ständerat ausschliesslich dazu Stellung genommen, dass wir, für den Fall, dass der Ständerat eine FZA-kompatible Umsetzung will, diese Kompatibilität geprüft haben, und habe unsere diesbezügliche Analyse dargelegt. Das Gleiche werde ich heute in Ihrem Rat auch tun.

In Bezug auf die FZA-Kompatibilität ist der Bundesrat aufgrund der Analyse, die wir gemacht haben, zum Schluss gekommen, dass das Konzept der Mehrheit im Ständerat mit einer Ausnahme FZA-konform umgesetzt werden kann. Das Konzept der Minderheit I (Bischof) im Ständerat, das ziemlich analog ist zu dem, was Sie heute diskutieren, ist in einem Punkt nicht FZA-konform und in einem zweiten Punkt potenziell FZA-widrig. Das geht einher mit Rechtsunsicherheit. Das Konzept der Minderheit II (Föhn), das auch analog ist zu dem, was Sie heute diskutieren, kann nicht FZA-konform umgesetzt werden und ist folglich mit den bilateralen Verträgen I auch nicht konform.

Ihre Staatspolitische Kommission hat jetzt die Ausgangslage noch einmal beraten und diskutiert. Die Kommissionsmehrheit übernimmt weitgehend das Konzept des Ständerates. In jenem Punkt, in dem es eigentlich betreffend die Personenfreizügigkeit noch eine Differenz gab, hat die Mehrheit Ihrer Kommission jetzt eine Anpassung vorgenommen; das betrifft Artikel 21a Absatz 6. Deshalb kann ich heute sagen, das Konzept der Mehrheit Ihrer Kommission kann FZA-konform umgesetzt werden.

Was das Konzept der Minderheit I (Romano) anbelangt, sind die beiden problematischen Punkte nach wie vor drin. Es geht auf der einen Seite um Artikel 17c Absatz 5, wonach die Erteilung einer ausländerrechtlichen Bewilligung an die Einhaltung der Meldepflicht geknüpft ist. Das steht dem Freizügigkeitsabkommen entgegen. Auf der anderen Seite geht es um Artikel 17d Absatz 4. Da sieht die Minderheit I vor, dass der Bundesrat auch vertragswidrige Abhilfemassnahmen vorsehen kann. Das wurde vom Vertreter der Minderheit I (Bischof) im Ständerat explizit so gesagt. Vertragswidrige Abhilfemassnahmen müssten gemäss dem Konzept der Minderheit I dann aber von der Bundesversammlung beschlossen werden. Das heisst, man nimmt hier in Kauf, dass man auch nichtkompatible Massnahmen beschliessen würde, mit der möglichen Folge einer Kündigung des Freizügigkeitsabkommens - ich sage nicht, dass das automatisch zur Kündigung führen würde - und entsprechend dann auch des Wegfalls der Bilateralen I.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft, die er im März dieses Jahres verabschiedet hat, auch eine solche potenziell FZA-widrige Massnahme vorgesehen. Allerdings war sie wenigstens verfassungskonform. Der Bundesrat hat gesagt: Wenn ein gewisser Schwellenwert überschritten ist, dann können Höchstzahlen und Kontingente eingeführt werden, im Wissen darum, dass das vertragswidrig ist; dafür wäre es aber verfassungskonform. Der Bundesrat hat seit Februar 2014 immer gesagt, dass er Ihnen eine verfassungskonforme Vorlage unterbreitet, dass diese aber einen Preis hat. Der Preis ist Rechtsunsicherheit: Unsicherheit, ob die bilateralen Verträge I eines Tages auch wegfallen werden. Deshalb war das auch der Plan B des Bundesrates.

Ich komme zurück zur Minderheit I (Romano). Der Antrag der Minderheit I ist hier mindestens potenziell FZA-widrig, er schafft deshalb Rechtsunsicherheit. Wir sind der Meinung, man sollte eine potenziell FZA-widrige Massnahme nicht ins Gesetz schreiben, weil damit doch auch zum Ausdruck kommt, dass man eben bereit ist, diesen Vertrag zu verletzen. Das können Sie sowieso, jederzeit; das müssen Sie nicht ins Gesetz schreiben. Aber wenn Sie es explizit ins Gesetz schreiben, bringen Sie damit auch zum Ausdruck, dass Sie diesen Willen haben. Deshalb sind wir der Meinung, dass diese Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Umsetzung nicht hilfreich ist.

Die Minderheit II (Rutz Gregor) will mit ihrem Konzept die Drittstaatenangehörigen und die EU-Bürgerinnen und -Bürger gleich behandeln, nämlich mit Höchstzahlen und Kontingenten. Sie will keine Höchstzahlen für Aufenthalte bis neun Monate. Es ist ein bisschen merkwürdig, dass man ausgerechnet dort, wo es um die Zuwanderung von beruflich schlechtqualifizierten Personen geht, Tür und Tor offen hält, damit diese Menschen kommen. Und ein paar Artikel weiter sagt man wieder, dass man in Bezug auf die Arbeitslosigkeit an den Hürden entsprechend festhalten will. Das sagt man, nachdem man die Tore ausgerechnet dort geöffnet hat, wo das Risiko für Arbeitslosigkeit am höchsten ist. Das ist für den Bundesrat etwas schwierig nachzuvollziehen. Insgesamt müsste man aber sowieso sagen: Wenn die Minderheit II ihr Konzept aufrechterhalten will, dann sollte sie eigentlich konsequenterweise zur Kündigung des Freizügigkeitsabkommens und damit auch zum Wegfall der Bilateralen I stehen. Das steht nämlich nicht in der Masseneinwanderungs-Initiative. Wenn Sie die Masseneinwanderungs-Initiative lesen, sehen Sie nichts von Kündigung.

Es gab ja eine andere Initiative. Diese hat die Kündigung verlangt. In der Ecopop-Initiative stand explizit, welche Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Zuwanderung zu reduzieren. Sie hatte übrigens auch noch eine Zahl drin, sie hat gesagt, wie stark die Zuwanderung reduziert werden muss. In der Ecopop-Initiative stand auch explizit: Wenn das nicht geht, muss das Freizügigkeitsabkommen gekündigt werden, und damit fallen die Bilateralen I weg. Sie wissen alle, was die Bevölkerung dazu gesagt hat, und das war nach der Abstimmung zur Masseneinwanderungs-Initiative. Die Bevölkerung hat gesagt: Nein, das wollen wir nicht. Die Initiative, in welcher die Kündigung der Bilateralen vorgesehen war, hat die Bevölkerung abgelehnt.

Nun, wie eine FZA-konforme Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative vorgenommen werden kann, dazu gibt es - das sehen Sie auf der Fahne - verschiedene Möglichkeiten. Aus institutionellen Gründen hält sich hier der Bundesrat zurück, wenn es darum geht, Ihnen jetzt zu sagen, welches Modell besser oder schlechter wäre. Das ist ein Entscheid, der im Parlament gefunden werden muss. Der Bundesrat hofft, dass Sie sich hier bis zur Schlussabstimmung auch noch finden werden. Ich werde mich im Zusammenhang mit den Anträgen der Minderheiten III bis VIII ausschliesslich in Bezug auf die FZA-Konformität äussern.

Mit dem Minderheitsantrag V möchten Frau Natalie Rickli und jene, welche diesen Antrag unterstützen, dass Massnahmen nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ergriffen werden und nicht für Personen, die als stellensuchend bei den RAV gemeldet sind. Das widerspricht dem Freizügigkeitsabkommen. Es ist eine indirekte Diskriminierung, das ist mit dem Freizügigkeitsabkommen nicht kompatibel. Deshalb bitten wir Sie, das abzulehnen - noch einmal: natürlich unter der Voraussetzung, dass Sie eine Umsetzung wollen, die mit der Personenfreizügigkeit kompatibel ist.

Das Gleiche gilt für den Antrag der Minderheit VIII (Rickli Natalie). Diese Minderheit möchte, dass nicht bei der Anstellung von Stellensuchenden, die beim RAV gemeldet sind, von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden kann. Auch hier hätten wir einen Verstoss gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen, was ja wiederum zum Wegfall der Bilateralen I führen könnte. Auch das empfehlen wir Ihnen zur Ablehnung - immer unter der Voraussetzung, Sie wollen die Bilateralen erhalten und verstehen die Masseneinwanderungs-Initiative nicht als Kündigungs-Initiative, kommt doch das Wort "Kündigung" in der Masseneinwanderungs-Initiative gar nicht vor.

Pardini Corrado · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich möchte eine Präzisierung. Die SVP hat, sehr wahrscheinlich getrieben durch die Live-Übertragung, hier mehrmals behauptet, dass die Arbeitslosigkeit erst als erheblich erklärt werden kann, wenn in der Schweiz eine Arbeitslosigkeit von 10 oder 15 Prozent herrscht.

1. Können Sie sagen, dass das nicht stimmt?

2. Trifft die Interpretation zu, dass eine erhebliche Arbeitslosigkeit bereits dann vorhanden sein kann, wenn ein Durchschnitt von heute 3,3 Prozent auch nur leicht ansteigt, sofern negative Aussichten damit verbunden sind? Es kann sogar sein, dass in einer Branche die Arbeitslosigkeit unterdurchschnittlich ist, z. B. bei 2 Prozent, aber innerhalb von sechs oder neun Monaten auf 3 Prozent ansteigt. Kann in diesem Fall in dieser Branche die Arbeitslosigkeit bereits als erheblich erklärt werden? (Unruhe)

Damit hier nicht Schaumschlägerei und Angstmacherei die Runde machen, bitte ich Sie, diese Fragen zu beantworten.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Herr Pardini, ich kann Ihnen so viel sagen: Was in den Kommissionen, auch in der ständerätlichen, diesbezüglich diskutiert wurde, war die Frage, ob man die Arbeitslosenzahlen innerhalb einer Branche miteinander vergleicht - dann kann es solche Entwicklungen geben, wie Sie sie genannt haben - oder ob man sie mit der generellen Arbeitslosigkeit vergleicht; dann kommt man zu anderen Zahlen. Das ist jetzt genau der Inhalt einer Verordnung. Das muss in der Verordnung umgesetzt werden, und Sie wissen alle, zu Verordnungen können sich die Kommissionen äussern. Eine solche Verordnung, das ist heute schon klar, würden wir den Staatspolitischen Kommissionen beider Räte auch vorlegen.

Rickli Natalie · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, Sie haben mehrmals "potenziell FZA-widrig" gesagt. Sie haben dann gesagt, das betreffe Artikel 21a Absatz 5. Sie wollen ja dort, das haben Sie im Ständerat gesagt, die Formulierung "inländische Arbeitnehmer" streichen; sie wird jetzt durch "stellensuchende Personen" ersetzt. Wurde Ihnen - Sie sagen ja immer, das Freizügigkeitsabkommen werde gekündigt - in Ihren Gesprächen mit Vertretern der EU gesagt, dass die EU das Freizügigkeitsabkommen kündige, wenn wir Grenzgänger und EU-Bürger, die nicht in der Schweiz angemeldet sind, hier ausschliessen?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ja, Frau Rickli, da muss ich nicht nach Brüssel, um das zu fragen. Da genügt es, wenn ich das lese, was wir unterzeichnet haben. Die Schweiz hat einen Vertrag zur Personenfreizügigkeit unterzeichnet. Die Bevölkerung hat sich dazu geäussert, sie hat mehrmals Ja gesagt. Wenn Sie lesen, was dort drinsteht, dann sehen Sie, dass es eben so ist, dass auch EU-Bürgerinnen und -Bürger, die zum Beispiel in der Schweiz als Grenzgänger gearbeitet haben und arbeitslos werden, sich bei einem Schweizer RAV als stellensuchende Person melden können.

Nur damit das klar ist, weil das ja auch im Freizügigkeitsabkommen steht: Sie müssen vermittelbar sein. Sie müssen in die Schweiz kommen, um sich anzumelden. Sie müssen sich dann bewerben. Es gibt sehr wenige, die hier in die Schweiz kommen, um eine Stelle zu suchen und sich bei einem RAV anzumelden. Denn dann müssen sie liefern, dann müssen sie etwas tun.

Etwas ist heute ein wenig untergegangen: 470 000 Auslandschweizerinnen und -schweizer leben und arbeiten im europäischen Raum - einfach damit das klar ist. Alles, was Sie jetzt gegen EU-Angehörige zu unternehmen versuchen, fällt dann auf diese halbe Million Schweizerinnen und Schweizer zurück. Denken Sie an diese; sie gehören auch zu unserem Land.

Salzmann Werner · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die 10 bis 15 Prozent kamen nicht von der SVP, die kamen von Herrn Jauslin, das wollte ich noch sagen.

Zu meiner Frage: In der Argumentation des Bundesrates im Abstimmungsbüchlein haben Sie geschrieben, die Initiative setze das Prinzip der Personenfreizügigkeit ausser Kraft. Das waren die Argumente des Bundesrates. Was sind denn diese Argumente wert, wenn Sie jetzt sagen, das Volk habe nicht gewusst, dass Sie die Personenfreizügigkeit kündigen müssten? Und warum schreiben Sie das dann überhaupt hinein?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Da muss ich zurückfragen: Warum haben die Initianten nicht hineingeschrieben, dass sie das Personenfreizügigkeitsabkommen künden wollen?

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Sie haben nun ausgeführt, dass die Lösung der CVP-Fraktion nicht mit der Personenfreizügigkeit kompatibel ist. Aber um das Zusatzprotokoll 3 unterschreiben zu können und nach wie vor voll an Horizon 2020 assoziiert zu sein, ist es doch Bedingung, dass wir eine Lösung finden, die mit der Personenfreizügigkeit kompatibel ist. Bedeutet die Lösung der CVP-Fraktion - und diese Frage möchte ich auch der CVP-Fraktion stellen -, dass das Kroatien-Protokoll nicht ratifiziert werden kann?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Erstens vertritt der Bundesrat keine parteipolitischen Konzepte, sondern er äussert sich zu den Mehrheits- und Minderheitsanträgen.

Zweitens hat der Bundesrat gesagt, nachdem Sie ihm den Auftrag zum Kroatien-Protokoll gegeben haben, dass er, wenn der Entscheid der eidgenössischen Räte vorliegt, diesen analysieren werde. Dann schauen wir, ob die Voraussetzungen, die Sie - der Nationalrat und der Ständerat - für die Ratifikation des Kroatien-Protokolls gesetzt haben, erfüllt sind. Wenn sie erfüllt sind, dann können wir es ratifizieren. Wenn sie nicht erfüllt sind, können wir es nicht ratifizieren. Diese Analyse machen wir, nachdem Sie Ihre Entscheide gefällt haben.

Estermann Yvette · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, Sie haben betreffend Ecopop-Initiative erwähnt, dass man in der Bevölkerung nicht wollte, dass die bilateralen Verträge gekündigt werden, und dass man deshalb zur Ecopop-Initiative Nein gesagt habe.

Ich kenne sehr viele Bürger, die Folgendes gesagt haben: "Wir stimmen für die Masseneinwanderungs-Initiative, und wir lehnen die Ecopop-Initiative ab, weil wir Vertrauen in den Bundesrat und in das Parlament haben, dass die Masseneinwanderungs-Initiative richtig umgesetzt wird." Ist es jetzt nicht ein bisschen ein Vertrauensbruch, was wir da machen?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich kann nicht in die Leute hineinschauen, wie Sie das auch nicht können. Ich habe nur gesagt, was in der Ecopop-Initiative drinstand, nämlich dass als Folge dann eine Kündigung vorgenommen werden müsse; und ich habe gesagt, dass das bei der Masseneinwanderungs-Initiative nicht drinstand.

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe eine allgemeine Frage. Wir reden heute ja sehr viel über die Kompatibilität mit der Personenfreizügigkeit. Was ist die Meinung des Bundesrates: Ist die Meinung des Bundesrates dieselbe wie jene von Kommissionssprecher Fluri, wonach die Verfassung sekundär und das Völkerrecht primär ist? Was ist die offizielle Meinung des Bundesrates?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Der Bundesrat hat eine eigene Meinung, nicht die Meinung von irgendjemandem. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Masseneinwanderungs-Initiative - das hat er schon vor der Abstimmung deutlich gesagt - die bilateralen Verträge aufs Spiel setzen kann, wenn sie angenommen wird. Das hat der Bundesrat deutlich gesagt und auch, dass es nicht möglich ist, gleichzeitig die Bilateralen zu behalten und die Masseneinwanderungs-Initiative in der Form, wie sie in der Verfassung steht, umzusetzen. Der Bundesrat hat nach der Annahme der Initiative das gemacht, was darin steht: Er hat nämlich verhandelt und versucht, das Freizügigkeitsabkommen anzupassen. Er hat ein Verhandlungsmandat verabschiedet, er hat im letzten Jahr 15 Konsultationsrunden durchgeführt. Er hat eine mögliche Lösung mit der EU identifiziert, mit welcher man die Verfassung umsetzen könnte, ohne gleichzeitig das Freizügigkeitsabkommen zu verletzen und damit auch die Bilateralen zu gefährden. Dann ist halt etwas hinzugekommen, worauf der Bundesrat keinen Einfluss hatte, nämlich die britische Innenpolitik. Darauf hat der Bundesrat jetzt echt keinen Einfluss gehabt. Ich muss Ihnen sagen: Der Brexit-Entscheid war der Dolchstoss für diese Verhandlungen; das war das Ende dieser Verhandlungen.

Nachdem von der britischen Bevölkerung entschieden worden ist, kam Ihre Staatspolitische Kommission und musste einen Entscheid fällen: Will sie die bilateralen Verträge aufs Spiel setzen? Oder will sie diese nicht aufs Spiel setzen, ist aber dann bereit, sich auch entsprechend vom Verfassungstext zu entfernen? Ich glaube, niemand in diesem Saal hat irgendwann behauptet, dass man mit der Lösung, die Sie in der letzten Session verabschiedet haben, jetzt eine wortgetreue Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative hätte. Das war ein Entscheid, den Sie gefällt haben, und ich glaube, das liegt auch in Ihrer Verantwortung. Die Bevölkerung hat mehrmals über die Personenfreizügigkeit, mehrmals über die Bilateralen abgestimmt.

Vielleicht noch etwas zu Volksinitiativen: Eine Volksinitiative ist eine Teilrevision der Bundesverfassung und nicht eine Totalrevision der Bundesverfassung. Folglich können Sie nicht sagen, dass alle anderen Artikel der Bundesverfassung faktisch ausser Kraft gesetzt sind, wenn in einer Volksinitiative ein Artikel oder bestimmte Absätze angenommen worden sind. Das ist nicht Sinn und Zweck der Volksinitiativen; das haben Sie auch noch nie so gehandhabt.

Amstutz Adrian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Gesetzt den Fall, es gibt ein Referendum zu diesem Gesetz: Wann unterschreiben Sie dann das Kroatien-Protokoll?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Als Sie das Kroatien-Protokoll diskutiert und diese zusätzliche Bedingung hineingeschrieben haben, sagte ich, dass es für die Ratifizierung des Kroatien-Protokolls einen stabilen Entscheid im Parlament brauche. Ich sagte damals: Wenn die Schlussabstimmung zu diesem Gesetz im Parlament erfolgt ist, dann prüfen wir, ob die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Kroatien-Protokolls erfüllt sind. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, dann können wir es ratifizieren. Was ich damals sagte, gilt auch weiterhin.

Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, Sie haben in diesem Saal anlässlich Ihrer Vereidigung immerhin gelobt, die Verfassung zu achten. Weshalb wollen Sie dies nun nicht mehr tun?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich glaube nicht, dass das wirklich eine Frage ist. (Zwischenruf Glarner: Doch, es ist eine Frage!) Herr Glarner, vielleicht haben Sie das noch nicht gemerkt: Ich vertrete den Bundesrat. Ich bin hier als Vertreterin des Bundesrates, der die Entscheide gemeinsam fällt. Wir sind ein Kollegium. Deshalb bitte ich Sie auch, diese institutionellen Voraussetzungen zur Kenntnis zu nehmen, dass nämlich die Mitglieder des Bundesrates in diesem Rat und in der Öffentlichkeit nicht irgendeine persönliche Meinung vertreten, sondern die Meinung der Landesregierung.

Martullo-Blocher Magdalena · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das trifft sich gerade gut. Ich meine mich zu erinnern, dass der Bundesrat die Meinung vertreten hat, wenn man mit der EU in der Verhandlung keine Einigung erreichen könne, dann würde man eine eigenständige Lösung wählen. Da könnten Sie ja eigentlich mit den heute vorliegenden Konzepten nicht glücklich sein, denn es ist ja keine eigenständige Lösung.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Niemand muss den Bundesrat glücklich machen. Aber wenn Sie die Botschaft des Bundesrates vom März 2016 gelesen haben, dann wissen Sie, dass der Bundesrat eine verfassungskonforme Lösung mit Höchstzahlen und Kontingenten vorgelegt hat. Aber der Bundesrat hat auch deutlich gesagt, dass Sie für eine solche Umsetzung einen Preis zu bezahlen haben, nämlich die mögliche Kündigung des Freizügigkeitsabkommens und den Wegfall der Bilateralen I. Das hat Ihnen der Bundesrat gesagt.

Das Parlament hat nun entschieden, dass es im Dilemma zwischen Verfassung und Freizügigkeit bzw. bilateralen Verträgen, die eben nicht vereinbar sind, den Akzent auf die bilateralen Verträge legt. Das ist legitim, aber deshalb sagte der Bundesrat, dass Sie sich dazu zwangsläufig vom Verfassungstext entfernen müssen. Wenn Sie diesen Entscheid fällen, dann ist der Bundesrat der Meinung, dass dies auch in der Verfassung abgebildet werden und die Bevölkerung dazu das letzte Wort haben soll. Deshalb hat er sich im Grundsatz ja bereits für einen Rasa-Gegenentwurf ausgesprochen. Das ist ein starkes Zeichen für die direkte Demokratie.

Portmann Hans-Peter · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Frau Bundesrätin, Sie haben vorhin gesagt, dass Sie die Situation beurteilen und das Kroatien-Protokoll unterschreiben werden, wenn das Parlament das Gesetz verabschiedet haben wird - unabhängig davon, ob das Gesetz dann in Kraft ist oder nicht.

Es steht in Artikel 197 Ziffer 11 der Bundesverfassung, dass der Bundesrat, wenn drei Jahre nach der Annahme kein Gesetz in Kraft getreten ist, eine Verordnung zu erlassen hat. Heisst das, dass der Bundesrat eine Verordnung machen müsste, wenn zuerst das Kroatien-Protokoll unterschrieben würde, dann das Referendum ergriffen würde, dann dieses vom Volk angenommen würde und somit kein Gesetz in Kraft wäre? Habe ich die Verfassung richtig gelesen?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich muss nochmals sagen: Wenn Sie Ihre Gesetzgebung verabschiedet haben, prüft der Bundesrat, ob die Voraussetzungen für die Ratifikation des Kroatien-Protokolls erfüllt sind. Wenn sie erfüllt sind, wird der Bundesrat das Protokoll ratifizieren.

Wenn das Referendum kommt und die Bevölkerung das Gesetz, das Sie verabschiedet haben, dannzumal nicht unterstützt, wird der Bundesrat die Ausgangslage sicher wieder prüfen müssen. Er wird prüfen müssen, was das bedeutet. Es kommt dann noch der Entscheid zur Rasa-Initiative und zum Gegenvorschlag zur Rasa-Initiative. Der Bundesrat wird sicher prüfen müssen, ob es opportun ist, eine Verordnung zu erlassen oder zuerst die Bevölkerung über die Rasa-Initiative entscheiden zu lassen.

Ich kann Ihnen jetzt noch nicht namens des Bundesrates sagen, wie sich dann der Bundesrat entscheiden wird.

Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, habe ich es tatsächlich richtig verstanden? Sie erwägen also, das Kroatien-Protokoll zu unterschreiben, während die Referendumsfrist noch läuft und Sie nicht wissen, ob es ein Referendum geben wird?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Das habe ich bereits so gesagt. Wir haben gesagt, für eine Ratifizierung braucht es einen stabilen Entscheid. Das können wir seitens des Bundesrates auch vertreten - im Wissen darum, dass mit einem Referendum natürlich noch einmal ein anderslautender Entscheid der Bevölkerung möglich ist.

Ja, das war ein Abwägen zwischen dem Interesse der Schweiz, bei Horizon 2020 dabei zu sein, und dem Interesse daran, einen Entscheid zu haben. Das habe ich Ihnen so dargelegt, und das wird der Bundesrat genau so machen.

Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion

Ich möchte eine Frage zuhanden der Materialien klären. Wenn ich es richtig verstanden habe - sonst bitte ich Sie, es nochmals zu erläutern -, haben Sie ausgeführt, dass bei Annahme des Antrages aus der CVP-Fraktion das Kroatien-Protokoll nicht unterzeichnet werden könne. Meine Frage: Mit dem Bundesbeschluss zum Kroatien-Protokoll, den die eidgenössischen Räte am 17. Juni 2016 angenommen haben, wurde der Bundesrat ermächtigt, das Kroatien-Protokoll zu ratifizieren, "wenn mit der Europäischen Union eine mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung besteht". Gemäss diesem Bundesbeschluss braucht es nicht nur eine innerstaatliche Regelung, sondern es braucht eine Regelung mit der Europäischen Union. Können Sie das Kroatien-Protokoll ratifizieren, auch wenn wir keine Regelung mit der Europäischen Union haben?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Besten Dank, Herr Fässler! Ich bitte Sie wirklich, genau hinzuhören. Ich habe es Ihnen gesagt, und ich sag's gerne noch einmal: Wenn Sie Ihre Entscheide gefällt haben, wird der Bundesrat prüfen, ob die Voraussetzungen, um das Kroatien-Protokoll zu ratifizieren, wie Sie sie zuhanden des Bundesrates formuliert haben, erfüllt sind. Ich habe nicht gesagt, mit welcher Minderheit oder Mehrheit man es ratifizieren kann oder nicht. Es ist nicht an mir, heute diesen Entscheid zu fällen, sondern diese Analyse und diesen Entscheid wird der Bundesrat vornehmen. Er wird die Prüfung sicher sehr schnell vornehmen, nach der Schlussabstimmung, sofern es zu einer Schlussabstimmung kommt. Da sind ja Sie jetzt noch ziemlich gefragt.

Zu Ihrer Frage betreffend die Formulierung, mit der Sie damals die Voraussetzungen festgelegt haben, damit der Bundesrat das Kroatien-Protokoll ratifizieren kann: Wenn Sie eine FZA-konforme Regelung verabschieden, dann muss der Bundesrat mit Brüssel nichts mehr verhandeln. Dann sind wir ja im Rahmen der vereinbarten Regelungen, die wir vor einiger Zeit miteinander ausgehandelt haben. Von daher muss man dann auch nicht nach Brüssel und mit der EU irgendetwas vereinbaren; dann haben wir uns an das gehalten, was wir vor einiger Zeit mit Brüssel ja schon vereinbart haben. Von daher wäre es möglich, mit einer FZA-konformen Regelung diese Ratifizierung vorzunehmen.

Aber noch einmal: Diesen Entscheid fälle nicht ich, und er wird auch nicht heute Abend gefällt, sondern wir prüfen es, sobald Sie Ihre Entscheide gefällt haben.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Ich stelle eine Vermehrung der Fragen fest.

Brand Heinz · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Bundesrätin, gestatten Sie mir eine Frage zu Ihren Ausführungen zur Rechtswidrigkeit einzelner Bestimmungen, die die Minderheit I beantragt. Sie halten fest, dass zwei Bestimmungen angeblich FZA-widrig seien. Woraus schliessen Sie dies? Ist es verwegen zu glauben, dass man mit der EU auch auf dem Verhandlungsweg eine Lösung mit einer konventionskonformen Auslegung dieser Bestimmungen findet? Deutschland hat das ja jetzt beispielsweise mit der Mautgebühr vorgemacht, wo man eine Regelung mit der EU gefunden hat.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Herr Brand, erstens habe ich gesagt, dass beim Antrag der Minderheit I ein Punkt FZA-widrig und ein weiterer Punkt potenziell FZA-widrig sei - einfach, damit das geklärt ist.

Die Kommissionen beider Räte haben sich ja für die Umsetzungsgesetzgebung auch umgeschaut, was andere europäische Staaten tun, und haben sich zum Teil auch auf das Luxemburger Modell bezogen. Ich denke, es war richtig, dass man geschaut hat, wie das andere Staaten handhaben, und sich auch hier Ideen geholt hat.

Wenn Sie jetzt als Beispiel bringen, was Deutschland aushandeln konnte, muss ich sagen: Entschuldigung, Deutschland ist EU-Mitgliedstaat! Ich denke, Sie können sich vorstellen, dass die EU-Mitgliedstaaten miteinander ein bisschen anders umgehen als mit einem Nichtmitgliedstaat. Noch einmal: Sie haben uns die Frist gesetzt mit der Masseneinwanderungs-Initiative! Vielleicht würden Sie das nicht noch einmal tun: drei Jahre für die Umsetzung vorgeben. Damit haben Sie natürlich einen Druck aufgesetzt, der unsere Verhandlungsposition schwächt. Sie wissen auch, dass es Sie nicht stärker macht, wenn Sie mit jemandem verhandeln müssen und Ihr Gegenüber weiss, dass Sie noch eine Frist im Nacken haben.

Jetzt haben wir aber die Frist, wir haben den Druck wegen Horizon 2020. Ich höre dann das Parlament wieder, wenn es knapp wird: Ich habe die Debatte zum Kroatien-Protokoll schon noch in Erinnerung! Wenn der Bundesrat kommt und sagt: "Okay, Sie haben jetzt mal nicht entschieden" - lassen Sie dann Horizon 2020 fahren? Das müssen Sie entscheiden. Aber ich kann Ihnen sagen: Wenn Sie bis zum 16. Dezember keine Gesetzgebung haben, dann können wir auch nicht prüfen, ob Ihre Voraussetzungen erfüllt sind.

Brunner Toni · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zum Kroatien-Protokoll: Ihre Antworten waren alles andere als klar und bedürfen hier im Saal tatsächlich noch einer Klärung. Sie sagten, Sie würden die Ratifizierung mit Kroatien bei Vorliegen einer stabilen Mehrheit in den Räten prüfen. Was ist für Sie eine stabile Mehrheit? Aus welchem Beschluss des Parlamentes werden Sie schliessen, dass es eine stabile Mehrheit ist, und wann ist das?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Erstens prüfen wir, ob Ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Sie haben ja dem Bundesrat Voraussetzungen genannt, unter denen er das Kroatien-Protokoll ratifizieren darf. Das haben Sie entschieden. Der Bundesrat wird prüfen, ob Ihre Voraussetzungen erfüllt sind. Zweitens habe ich nicht gesagt, es brauche eine stabile Mehrheit, sondern es brauche einen stabilen Entscheid. Eine Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte ist ein stabiler Entscheid - ich sage das im Wissen darum, dass die Bevölkerung bei einem Referendum darauf zurückkommen kann. Übrigens bin ich etwas erstaunt, dass Sie jetzt mit diesen Fragen kommen. Sie haben damals, als wir über das Kroatien-Protokoll diskutiert haben, gar nichts gefragt. Ich habe es damals genau so gesagt. Ich sage jetzt, ein paar Monate später, immer noch das Gleiche.

Chiesa Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ho una semplice domanda: vorrei sapere qual è il vantaggio di questa legge - nell'opzione, nella versione che il Consiglio federale sostiene - che un cittadino svizzero, per esempio un ticinese, ha sul mercato di lavoro indigeno rispetto ad un frontaliero.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Für den Schweizer Stellensuchenden bedeutet es, dass er mehr Möglichkeiten hat, wenn er sich eben beim RAV meldet. Er kann jetzt für ein solches Gespräch eingeladen werden. Der Grenzgänger wird gleich behandelt, so, wie es das Freizügigkeitsabkommen vorsieht. Die Bevölkerung hat ja dieses Freizügigkeitsabkommen angenommen. Das heisst, der arbeitslose Grenzgänger, der in der Schweiz gearbeitet hat, kann entscheiden, ob er sich in seinem Wohnsitzland oder dort, wo er gearbeitet hat, beim RAV anmeldet und dann auch die entsprechenden Leistungen erhält. Aber er bekommt beim RAV nicht nur etwas, sondern er muss dann auch etwas tun. Er muss vermittlungsfähig sein, er muss sich bewerben, er muss sich anstrengen - das gilt auch für den Grenzgänger.

Köppel Roger · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Gemäss Freizügigkeitsabkommen ist die EU verpflichtet, mit der Schweiz über die Personenfreizügigkeit zu verhandeln; siehe Artikel 14 und Artikel 18 des Abkommens. Die EU hat von Anfang an gesagt, sie werde mit der Schweiz nicht verhandeln. Meine Frage an Sie, Frau Bundesrätin: In welcher Form hat der Bundesrat gegen diesen offenkundigen Vertragsbruch der EU protestiert? Oder stimmt mein Eindruck, dass Sie alle vor der EU kraftlos in die Knie gegangen sind?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Gemäss Freizügigkeitsabkommen gibt es keine Pflicht, sondern es gibt die Möglichkeit, dass man Verhandlungen eröffnet. Der Bundesrat hat ein Verhandlungsmandat verabschiedet. Sie wissen, es braucht immer zwei, um zu verhandeln und um sich zu einigen. Ich habe vorhin, glaube ich, den Weg und das, was der Bundesrat auf diesem Weg gemacht hat, detailliert genug aufgezeigt. Ich glaube, weitere Ausführungen erübrigen sich.

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wer ist der Souverän in diesem Land: das Parlament oder das Volk? Und wie kommen Sie dazu zu sagen, dass ein Beschluss des Parlamentes ein stabiler Entscheid sei?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Das habe ich im Zusammenhang mit dem Kroatien-Protokoll ausgeführt; es hat Sie damals offenbar nicht interessiert.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich würde nicht sagen, dass uns das nicht interessiert hat. Man kann auch immer schlauer werden und Fragen später stellen.

Deshalb jetzt noch einmal: Sie sprechen von einem stabilen Entscheid. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ein Entscheid nicht als stabil qualifiziert werden kann, wenn nach der Zustimmung des Parlamentes das Referendum ergriffen wird und davon auszugehen ist, dass die Bevölkerung diesen Entscheid wieder umstösst?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Schauen Sie, Herr Rösti: Es stimmt, man darf gescheiter werden - das finde ich auch.

Es gab ja in Bezug auf die Ratifizierung des Kroatien-Protokolls unterschiedlichste Meinungen und unterschiedlichste Vorstellungen. Es gab auch Rechtsprofessoren, die der Meinung waren, der Bundesrat hätte das Protokoll zu Kroatien sofort unterzeichnen können - nach dem Entscheid über die Masseneinwanderungs-Initiative. Es gab auch Rechtsgelehrte, die fanden, man könnte es sofort ratifizieren. Der Bundesrat hat hier eine Haltung entwickelt, die auch mit seinen früheren Haltungen in Bezug auf die Ratifizierung konsistent ist, und hat diesen Entscheid dann auch so festgelegt.

Es gab ja damals beim Kroatien-Protokoll noch die Frage, was wäre, wenn noch die Verfassung angepasst werden müsste, welche Entscheide dann vorliegen müssten. Der Bundesrat hat damals - und es gab keinen einzigen Widerspruch aus den Räten - genau das gesagt, was ich heute gesagt habe: Es braucht mindestens eine Schlussabstimmung im Parlament, damit man das Kroatien-Protokoll ratifizieren kann.

Nachdem im Parlament niemand reagiert hat und diese Meinung offensichtlich auch von Ihnen so geteilt wurde, geht der Bundesrat nach wie vor davon aus, dass das die Grundlage ist, aufgrund welcher er das Kroatien-Protokoll ratifizieren kann, aber - noch einmal - nur, sofern die Voraussetzungen, die Sie festgehalten haben, erfüllt sind. Und diese Prüfung werden wir vornehmen.

Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Zum Abschluss noch eine etwas andere Frage: Mich hat in den letzten Tagen der Hilferuf aus der Slowakei erreicht, dass Spitäler geschlossen werden müssen, weil die Fachkräfte nach Deutschland, nach Österreich und in die Schweiz auswandern. Wer in Europa, wenn nicht die Schweiz, ist in der Position, diese unliebsame Entwicklung infrage zu stellen?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Wir sind in der Differenzbereinigung. Man kann aber natürlich noch einmal grundsätzlich darüber sprechen, was die Beziehungen zu Europa für die Schweiz bedeuten, welche Verträge die Schweiz mit Europa abschliesst, was die bilateralen Verträge I und die bilateralen Verträge II unserem Land gebracht haben. Diese Grundsatzdiskussion können Sie immer wieder führen. Sie ist sehr wichtig. Sie ist auch wichtig für die Bevölkerung. Die Personenfreizügigkeit und das, was Sie jetzt diskutieren, ist ja ein Bestandteil dieser bilateralen Verträge. Ich gehe schon davon aus, dass sich auch die Bevölkerung in den nächsten Jahren wieder zu diesen Fragen äussern kann. Dann werden wir diese Diskussion sicher auch führen.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Ich äussere mich vorweg zu den Minderheitsanträgen innerhalb des Mehrheitskonzeptes: Die Minderheit III (Nantermod) will, dass der Bundesrat im eigenen Bereich, nämlich in seiner Anstellungspolitik in der Bundesverwaltung und in den von ihm kontrollierten Betrieben, die Inländerinnen und Inländer fördert. Die Mehrheit ist der Meinung, dies sei bereits in Absatz 1 der Mehrheitsfassung enthalten, weshalb diese Ergänzung nicht notwendig sei.

Die Minderheit IV (Moret) will eine Regionalisierung der Massnahmen und eine Differenzierung nach Wirtschaftsregion. Mit der Annahme des Antrages der Minderheit IV hätten Sie Kongruenz zwischen Absatz 1 und den beiden anderen Absätzen. Die Mehrheit der Kommission findet, diese Regionalisierung und Differenzierung sei bereits in den anderen beiden Absätzen enthalten, weshalb es diesen Minderheitsantrag nicht mehr brauche.

Die Minderheiten V, VI und VIII (Rickli Natalie) äussern den Verdacht, bei der Mehrheitsfassung könne die Begründungspflicht durch den Bundesrat gewissermassen auf dem Verordnungsweg dennoch eingeführt werden. Nein, Frau Kollegin Rickli, da sind wir dezidiert anderer Auffassung: Der Bundesrat wird dies bei diesem klaren Wortlaut, der, wenn Sie das heute so beschliessen, eine Begründung ausschliesst, nicht einführen können, erst recht nicht nach gehabter Diskussion und in Kenntnis dieser Diskussion. Es wird bei dieser Meldepflicht des Ergebnisses der Bewerbungsgespräche bleiben.

Schliesslich komme ich zu Ihrem Antrag bezüglich Wohnsitz in der Schweiz: Hier geht es um die Frage, ob Sie neben den heutigen Voraussetzungen für den Inländerbegriff gemäss Artikel 21 Absatz 2 AuG nun noch den zivilrechtlichen Begriff des Wohnsitzes einführen wollen. Der zivilrechtliche Wohnsitz ist dort, wo man den Lebensmittelpunkt wählt. Wenn Sie diesen Begriff neu einführen, gibt es eine Unklarheit im Vergleich zu den übrigen Definitionen des Inländerbegriffs in Artikel 21 Absatz 2. Deswegen sowie wegen der ausgeführten FZA-Widrigkeit lehnt die Mehrheit der Kommission diesen Minderheitsantrag ab.

Die Minderheit VII (Wermuth) will eine Anhörungspflicht mehr oder weniger in der Fassung des Ständerates. Die öffentliche Arbeitsvermittlung stellt sogenannt passende Dossiers dem Arbeitgeber zu - passend gemäss Stellenprofil und Stellenbeschrieb. Der Arbeitgeber muss dann diese Personen einladen und Vorstellungsgespräche führen. Die Minderheit VII will zudem eine Begründungspflicht gemäss Ständerat einführen. Die Mehrheit will das gelockerte Verfahren der Anhörung und ausdrücklich keine Begründung, gerade auch, um eine unnötige Bürokratie zu verhindern. Eine Begründungspflicht tel quel, ohne Überprüfbarkeit der Substanz einer Absage auf eine Bewerbung, ist nichts wert und bringt nichts, ausser eben die Notwendigkeit, dies mit einem Mail oder einem Kurzbrief zu erläutern.

Dann ist neu Artikel 21abis auf Seite 24 der deutschsprachigen Fahne hinzugekommen, nämlich die Grenzgängerregelung. Diese Regelung hat in der Kommission keine Gegenstimme gefunden. Sie wird also mit dem Konzept der Mehrheit heute so akzeptiert. Wenn Sie die Minderheit II unterstützen, wird diese Grenzgängerregelung wieder gestrichen.

Es gibt heute noch den Einzelantrag Jauslin. Dieser Einzelantrag war Thema in der Kommission, deswegen kann ich mich zu ihm äussern. Es geht darum, dass auch andere als nur die beim RAV gemeldeten Stellensuchenden Zugriff auf die offenen Stellen haben sollen. Sie finden diesbezüglich keine Minderheit auf der Fahne, weil sich die "Minderheit" getäuscht hat: Das Resultat der Abstimmung war 7 zu 7 Stimmen bei 11 Enthaltungen; der Präsident der Kommission hat der jetzigen Mehrheit zugestimmt, also den heutigen Einzelantrag Jauslin abgelehnt. Wir hatten uns in der Kommission verhört und waren der Meinung, er hätte diesem Antrag zugestimmt, weshalb wir es verpasst haben, einen Minderheitsantrag zu formulieren - deswegen nun dieser Einzelantrag. So viel zur Bereinigung des Konzepts der Mehrheit.

Der Antrag der Minderheit I wird von der Mehrheit abgelehnt, weil in Artikel 17d Absatz 4 gemäss der Minderheit I Massnahmen verlangt werden, die, sofern sie vom Gemischten Ausschuss nicht einvernehmlich beschlossen worden sind, durch den Bundesrat aufgenommen und der Bundesversammlung zum Beschluss vorgelegt werden sollen, was ganz eindeutig FZA-widrig ist. Beschlüsse bleiben vorbehalten, müssen sogar durch den Bundesrat der Bundesversammlung vorgeschlagen werden, ohne dass der Gemischte Ausschuss diese einvernehmlich beschlossen hat. Das geht gemäss Artikel 14 des Freizügigkeitsabkommens nicht. Das kann man drehen und wenden, wie man will.

Zur Minderheit II: Man muss hier einfach mal festhalten, dass auch die Minderheit II keine vollständige Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative will. Eine solche hat noch nie jemand verlangt, weder in den von Herrn Rutz erwähnten Vorgesprächen mit Wirtschaftskreisen noch in der Kommission, noch am 21. September, noch im Ständerat, noch heute. Niemand will den Einbezug des Asylwesens, niemand will den Einbezug der Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Es ist allen bekannt und allen klar, dass damit die inländische Steuerung der Zuwanderung gar nicht mehr möglich wäre. Wenn man all diese Zahlen einberechnen wollte, würde es in Anbetracht der Zahlen nicht mehr um eine Nettoeinwanderung, sondern eigentlich um eine Nettoauswanderung gehen.

Es ist auch keine Kapitulation vor der EU, wie heute immer wieder behauptet wird. Es geht um die Frage der Redlichkeit angesichts einmal eingegangener vertraglicher Verpflichtungen. Wer im Vorfeld der Masseneinwanderungs-Initiative - wie im zitierten Auszug aus dem Bundesbüchlein - behauptet hat, eine Kündigung oder eine Verletzung des Freizügigkeitsabkommens sei durch die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative nicht gegeben, ist entweder naiv oder hat dies wider besseres Wissen gesagt.

Wir wissen unterdessen, dass dasselbe Volk die bilateralen Verträge insgesamt sechsmal unterstützt hat, davon dreimal ausdrücklich das Freizügigkeitsabkommen. Ausserdem haben wir nun einmal Artikel 5 Absatz 4 in der Bundesverfassung, der sagt, dass Bund und Kantone das Völkerrecht zu beachten haben.

Die Aussage von Herrn Rutz ist seine eigene Theorie, nämlich dass jüngere Abstimmungen auch auf Verfassungsebene ältere derogieren würden. Dem ist nicht so, die Staatsrechtslehre stützt Ihre Theorie nicht: Sie können nicht mit einem Artikel wie Artikel 121a eine allgemeine Bestimmung wie eben Artikel 5 Absatz 4 aufheben. Dass Sie das können, ist Ihre persönliche und wahrscheinlich nur Ihre Meinung.

Schliesslich gibt es in der Bundesverfassung noch Artikel 190, der, wie wir wissen, das Bundesgericht anhält, nicht nur Bundesrecht zu beachten, sondern auch Völkerrecht - wie es das Bundesgericht zu Recht am 26. November 2015 festgehalten hat.

Herr Vogt hat noch die Theorie entwickelt, dass, wenn die Umsetzungsgesetzgebung nicht innert dreier Jahre erfolgt sei, der Bundesrat eine Verordnung zu erlassen hätte. In Ihrem Initiativtext heisst es aber "Ausführungsgesetzgebung", und Sie haben in der Initiative nie eine wörtliche Umsetzung der Initiative verlangt.

Wir setzen mit dieser Ausführungsgesetzgebung jetzt die Initiative um - ob vollständig, unvollständig oder überhaupt nicht, sei dahingestellt. Aber wir haben den Titel so gewählt - über diese Revision des Ausländergesetzes -, und deshalb braucht es eben keine bundesrätliche Verordnung.

Zum Schluss vielleicht noch ein Wort zum immer wieder zitierten Bürokratievorwurf: Die wörtliche Umsetzung der Initiative selbst hätte mit der Kontingentierung eine viel grössere Bürokratie zur Folge, wie wir aus der Zeit der Kontingente wissen. An sich müssten die Initianten bei einer wörtlichen Umsetzung ihrer Initiative selbst das Referendum dagegen ergreifen.

Die Mehrheit der Kommission will die Differenzbereinigung so durchführen, dass am 16. Dezember eine bereinigte Fassung verabschiedet werden kann, die das Freizügigkeitsabkommen nicht verletzt, die uns vom institutionellen Rahmenabkommen unabhängig macht, die die Ratifizierung des Kroatien-Protokolls ermöglicht und die damit die Vollassoziierung der Schweiz an Horizon 2020 ermöglicht. Deswegen bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, ihrem Konzept zu folgen.

Das Konzept der Minderheit II hat in der Kommission mit 13 zu 12 Stimmen gegen das Konzept der Minderheit I obsiegt. Das Konzept der Minderheit II ist dann mit 9 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen das Konzept der Mehrheit unterlegen.

de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Fluri, Sie haben aus der Kommission berichtet, dass gewisse Konzepte eine Begründungspflicht des Arbeitgebers vorsehen. Der Ständerat hat das unter anderem beschlossen. Können Sie mir sagen, was gemäss Diskussion in der Kommission als Begründung des Arbeitgebers akzeptiert wird? Reichen Aussagen wie "Der Kandidat ist mir zu alt", "Der Kandidat genügt fachlich nicht" oder "Die Nase des Kandidaten passt mir nicht"? Was wird als Begründung anerkannt, und wer entscheidet über diese Anerkennung?

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Diese Begründungspflicht ist ja eben von der Mehrheit abgelehnt worden, wie Sie unterdessen gehört haben. Diejenigen, die eine Begründungspflicht wollten, haben sich nicht explizit dazu geäussert. Aber es war uns allen klar, dass diese Begründungspflicht bloss eine Erschwerung einer leichtfertigen Absage auf eine Bewerbung darstellt. Niemand hat verlangt oder den Antrag gestellt, dass man diese Begründungspflicht im Gesetz selbst zu substanziieren hätte. Und die Mehrheit der Kommission war der Auffassung, dass unter diesen Umständen die Festlegung einer Begründungspflicht nichts wert sei. Wenn man die Substanz einer Ablehnung oder einer Absage nicht eruieren kann, ist eine Begründungspflicht nichts wert. Die Mehrheit will denn auch nicht, dass irgendjemand die Substanziierung einer Absage überprüfen kann, weil das letztlich auf eine Verfügungsgewalt einer amtlichen Stelle über das Ergebnis der Bewerbung hinausliefe. Das will die Mehrheit nicht. Letztlich liefe das auf eine Anstellungsverfügungskompetenz der Stellenvermittlungsämter oder welcher Stelle auch immer hinaus. Und das will die Mehrheit nicht.

Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Fluri, wollen Sie mit Ihrer abenteuerlichen Auslegung von Artikel 5 der Bundesverfassung, die ich natürlich in aller Form bestreite, wirklich sagen, dass der Grundsatz "Lex specialis derogat legi generali" hier nicht mehr gilt und es faktisch also gar nicht möglich ist, irgendeinen Volksentscheid zu fällen, mit dem man einen bestehenden, gültigen internationalen Vertrag abändern oder kündigen würde?

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Doch, das Letzte trifft zu. Wir haben Ihnen schon x-mal gesagt, doch endlich einmal eine Initiative mit dem Ziel zu ergreifen, die bilateralen Verträge oder meinetwegen das Freizügigkeitsabkommen zu kündigen, statt das immer durch die Hintertüre zu versuchen; selbstverständlich ist das akzeptabel! Dann ist das nicht mehr Völkerrecht. Dann ist eben Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung nicht mehr anwendbar. Anwendbar ist diese Bestimmung nur für die völkerrechtlichen Verträge. Aber wenn Sie einen solchen Vertrag gekündigt haben, kommt das auf dasselbe hinaus, wie wenn Sie einen Vertrag gar nicht abgeschlossen haben. Dann ist der Vertrag eben nicht Teil des Völkerrechts und unterliegt deshalb auch nicht mehr Artikel 5 Absatz 4 der Bundesverfassung. Aber es braucht vorher eine Kündigung. Man kann abgeschlossene Verträge nicht einseitig abändern, sondern man muss solche Verträge zuerst kündigen. Im Prinzip ist das genau dasselbe wie in Ihrem Unternehmerleben: Wenn Ihnen ein Vertrag mit einem Ihrer Vertragspartner nicht passt, brechen Sie ihn hoffentlich auch nicht, sondern sprechen zuerst mit dem Partner, und wenn dieser den Vertrag nicht abändern will, dann kündigen Sie ihn und beginnen die Neuverhandlungen - aber zuerst machen Sie eine Kündigung. Das wäre der korrekte Weg, wenn Sie internationales Recht abändern wollten.

Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Herr Kollege Fluri, Sie haben zu Recht erwähnt, dass es in der Verfassung heisst, die völkerrechtlichen Verträge seien zu beachten. Aber wie kommen Sie darauf, dass "beachten" bedeute, dass ihnen Vorrang zu geben sei?

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

"Beachten" heisst in meiner bescheidenen linguistischen Auslegung des Wortes "nicht widersprechen". Wenn Sie einen Vertrag beachten und ihn gleichzeitig verletzen, dann beachten Sie ihn eben nicht. Das ist ein Widerspruch in sich selbst.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Fragen werden in der Tendenz etwas länger. Ich bitte Sie, sich kurzzuhalten.

Béglé Claude · Mit-M · Nationalrat · Waadt · CVP-Fraktion

Vous qui connaissez bien le droit constitutionnel, quel est l'ordre de prééminence entre l'article 121a et l'article 5 alinéa 4 de la Constitution?

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Wenn Sie die Verfassung anschauen, dann sehen Sie: Es gibt am Anfang, nach der Präambel, einen Katalog allgemeiner Bestimmungen. Dort ist unter anderem das Föderalismusprinzip festgelegt, es werden die Kantone aufgezählt, es wird das Subsidiaritätsprinzip festgelegt, und es wird eben die Beachtung des Bundesrechts und des Völkerrechts vorgeschrieben. Sie können nicht mit einer Detailbestimmung weit hinten, mit Artikel 121a, diese allgemeine Bestimmung aufheben. Sie können im Privatrecht auch nicht den Gutglaubensschutz in den Einleitungstiteln des ZGB beispielsweise mit einer Detailbestimmung im Sachenrecht aufheben. Das geht nicht. Da müssen Sie zuerst die allgemeine Bestimmung abändern bzw. hier eben das Völkerrecht.

Vogt Hans-Ueli · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nach der Bundesverfassung liegt die Aussenpolitik in der Zuständigkeit des Bundesrates. Darum ist der Bundesrat zum Abschluss von Staatsverträgen ermächtigt, auch wenn das nicht explizit so in der Verfassung steht. Gilt das umgekehrt für die Kündigung nicht auch? Ist es nicht auch so, dass der Bundesrat aufgrund seiner Zuständigkeit in der Aussenpolitik auch dann verpflichtet ist, Verträge zu kündigen, wenn innerstaatliches Verfassungsrecht dies von ihm verlangt?

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Es gibt das sogenannte Staatsvertragsreferendum gemäss Artikel 141 unserer Bundesverfassung. Dort ist geregelt, wer zum Abschluss von Staatsverträgen kompetent ist. Wenn Staatsverträge unkündbar sind, dann unterliegen sie dem fakultativen Referendum.

Wenn das Volk das Referendum ablehnt, dann ist der Vertrag ratifizierbar. Der Bundesrat entscheidet nicht über das Eingehen von internationalen Verträgen, sondern er ratifiziert eingegangene Verträge. Das ist der grosse Unterschied. Deswegen reden wir ja im Falle von Kroatien nicht vom Eingehen, sondern von der Ratifizierung genehmigter Verträge. Das ist der grosse Unterschied. Wir haben zurzeit in der Staatspolitischen Kommission genau jene parlamentarische Initiative (16.456) zu behandeln, die nicht nur den Abschluss des Vertrages dem Staatsvertragsreferendum unterstellt, sondern auch die Kündigung, um die Parallelität wiederherzustellen.

Der Bundesrat ist aber nicht autonom beim Abschluss aller Staatsverträge; das geht nicht.

Amarelle Cesla · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ce projet de loi d'application a fait l'objet d'une gestation animée, vous le savez, en particulier en raison de la complexité de la disposition à mettre en oeuvre. Vous connaissez la façon dont le débat politique a été mené et je n'y reviendrai pas dans les détails.

Au bout du compte et à la suite des travaux du Conseil des Etats, la Commission des institutions politiques de notre conseil a analysé trois concepts, non pas dans un esprit de capitulation, mais dans un souci de stabilisation et de sécurité du droit. Trois concepts ont été analysés: celui du Conseil des Etats, celui qui est défendu par la minorité I (Romano) et celui qui est défendu par la minorité II (Rutz Gregor). Le concept de la minorité I se fonde sur le modèle préconisé par le Conseil national, avec les trois seuils et le maintien à l'article 2 des alinéas 2 et 3, ainsi que sur la conformité avec l'accord sur la libre circulation des personnes. Il prévoit un modèle similaire au système genevois, avec une approche en cascade: épuisement du potentiel indigène, en ciblant particulièrement les travailleurs âgés, instauration d'une valeur seuil et réinstauration, à l'article 17d alinéa 4, d'un processus selon lequel, si le comité mixte rejette les mesures correctives, le Conseil fédéral établit un rapport dans un délai de soixante jours, puis soumet des mesures à l'Assemblée fédérale après une consultation des cantons et des partenaires sociaux. Selon la commission, ce dernier point ne paraît pas compatible avec l'accord sur la libre circulation des personnes.

Je ne reviens pas sur la minorité II puisque nous en avons déjà discuté le 21 septembre dernier. Elle constitue en soi en retour à l'ancien régime puisqu'elle supprime de fait le régime préférentiel de l'accord sur la libre circulation des personnes.

La commission a opté pour le modèle du Conseil des Etats, dans le cadre de la procédure "de nettoyage". Par 12 voix contre 9 et 4 abstentions, elle a préféré la proposition défendue par la minorité I à celle défendue par la minorité II puis, par 13 voix contre 12 et 0 abstention, elle a préféré le modèle du Conseil des Etats à la proposition défendue par la minorité I. Notre commission a assorti le modèle du Conseil des Etats de modifications dont les trois plus importantes sont les suivantes.

A l'article 21a alinéas 2 et 3, pour les mesures touchant les demandeurs d'emploi, la majorité de la commission propose de remplacer le seuil de déclenchement de ces mesures lorsque le "taux de chômage est très supérieur à la moyenne" et non lorsque le "taux de chômage est supérieur à la moyenne". Je tiens à signaler, concernant ce qui a été dit tout à l'heure, qu'aucun pourcentage n'a été articulé en commission. L'idée était vraiment, à cet article, de faire en sorte que ce n'est pas parce qu'on dépasse la moyenne de 0,2 pour cent qu'on applique systématiquement les mesures prévues.

A l'article 21a alinéa 4, nous examinons à coup sûr la modification la plus importante effectuée par la majorité de la commission par rapport au modèle du Conseil des Etats, puisqu'il a été prévu, pour éviter une bureaucratisation, essentiellement, que l'obligation de motiver le refus d'un candidat soit supprimée.

L'article 21abis - je tiens à le signaler parce que la problématique a été abordée - prévoit que les cantons peuvent proposer des mesures correctives dans le cadre de l'octroi d'autorisations frontalières. C'est un élément qui a été ajouté par la commission.

J'explique les propositions des minorités. A l'article 21a alinéa 1, la minorité III (Nantermod) veut accentuer la portée des mesures concernant les demandeurs d'emploi par le biais de la politique d'embauche de la Confédération et des entreprises qu'elle contrôle, en tant que premier employeur du pays. La majorité de la commission pense qu'il s'agit d'une limitation et non d'une clarification et que, par conséquent, on ne peut pas l'accepter. Par 16 voix contre 6 et 2 abstentions, la commission vous invite à rejeter la proposition défendue par la minorité III.

A l'article 21a alinéa 2, la minorité IV (Moret) propose d'intégrer la notion de "régions économiques" pour définir où le chômage est élevé. On le fait par région économique de manière distincte. La majorité de la commission pense que le concept de "régions économiques" ne permet pas de faire une bonne distinction. Donc, par 15 voix contre 8 et 2 abstentions, elle vous invite à rejeter la proposition défendue par la minorité IV.

Toujours à l'article 21a alinéa 2, la minorité V (Rickli Natalie) prévoit de favoriser les personnes domiciliées en Suisse qui sont enregistrées auprès des services de l'emploi. Cette inscription dans la loi du critère de domicile pour pouvoir bénéficier des mesures est considérée comme contraire à l'Accord sur la libre circulation des personnes. La majorité de la commission vous invite à rejeter cette proposition.

Quant à la proposition de la minorité VI (Rickli Natalie), qui prévoit d'éliminer les obligations faites aux employeurs de convoquer les candidats aux entretiens ainsi que la communication aux offices régionaux de placement, la majorité de la commission vous invite à ne pas soutenir cette proposition, de sorte à maintenir des mesures efficaces pour préserver les emplois pour les travailleurs indigènes.

Vient ensuite la proposition de la minorité VII (Wermuth), à l'article 21a alinéa 4, qui concerne la question de l'obligation de justification. La majorité craint un risque de bureaucratisation et de judiciarisation avec cette obligation de motivation et vous invite, ici aussi, à ne pas retenir cette proposition.

Enfin vient la proposition de la minorité VIII (Rickli Natalie), qui prévoit dans la clause d'exception, à l'article 21a alinéa 5, d'inscrire dans la loi une priorité indigène proprement dite. Vous savez que trois catégories de travailleurs sont prévues dans la version du Conseil des Etats: les travailleurs domiciliés en Suisse, les travailleurs qui ont déjà travaillé en Suisse et les travailleurs qui sont inscrits aux offices régionaux de placement. Or, pour des raisons liées à l'eurocompatibilité, seule la dernière catégorie est susceptible d'être conforme à l'Accord sur la libre circulation des personnes. La commission vous invite donc à ne retenir que les personnes inscrites aux offices régionaux de placement et à éliminer les autres catégories. Par conséquent, nous vous invitons à rejeter la proposition de la minorité VIII (Rickli Natalie).

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 21a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2

Bei einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit ...

Abs. 3

In den Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen und Wirtschaftsregionen mit einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit ...

Abs. 4

Die öffentliche Arbeitsvermittlung stellt den Arbeitgebern passende Dossiers von angemeldeten Stellensuchenden zu. Der Arbeitgeber lädt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch ein. Das Resultat des Bewerbungsgesprächs ist der Arbeitsvermittlung mitzuteilen.

Abs. 5

Werden offene Stellen nach Absatz 3 durch bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldete stellensuchende Personen besetzt, ist keine Meldung der offenen Stellen an die Arbeitsämter erforderlich.

Abs. 6

Der Bundesrat kann weitere Ausnahmen von der Meldepflicht gemäss Absatz 3 festlegen, insbesondere um der besonderen Situation von Familienunternehmen Rechnung zu tragen oder betreffend Personen, welche bereits früher bei einem Arbeitgeber tätig waren; vor Erlass der Ausführungsbestimmungen hört er die Kantone und die Sozialpartner an. Er erstellt zudem periodisch Listen mit Berufsgruppen und Tätigkeitsbereichen mit erheblich über dem Durchschnitt liegender Arbeitslosigkeit, in welchen eine Meldepflicht besteht.

Abs. 7, 8

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Streichen

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Streichen

Antrag der Minderheit III

(Nantermod, Fluri, Glättli, Jauslin, Moret)

Abs. 1

Gemäss Mehrheit, aber:

... und Sozialpartner an. Er kann insbesondere durch die Anstellungspolitik des Bundes und der von ihm kontrollierten Betriebe handeln.

Antrag der Minderheit IV

(Moret, Amarelle, Campell, Fluri, Nantermod, Piller Carrard)

Abs. 2

Gemäss Mehrheit, aber:

... in bestimmten Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen und Wirtschaftsregionen sind zeitlich befristete Massnahmen pro Region zu treffen ...

Antrag der Minderheit V

(Rickli Natalie, Addor, Buffat, Glarner, Humbel, Pantani, Pfister Gerhard, Reimann Lukas, Romano, Rutz Gregor, Steinemann)

Abs. 2

Gemäss Mehrheit, aber:

... zur Förderung der Personen mit Wohnsitz in der Schweiz zu ergreifen ...

Antrag der Minderheit VI

(Rickli Natalie, Addor, Glarner, Hess Erich, Pantani, Pfister Gerhard, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)

Abs. 4

Die öffentliche Arbeitsvermittlung stellt den Arbeitgebern passende Dossiers von angemeldeten Stellensuchenden zu. (Rest streichen)

Antrag der Minderheit VII

(Wermuth, Amarelle, Barrile, Glättli, Masshardt, Piller Carrard)

Abs. 4

Die öffentliche Arbeitsvermittlung stellt den Arbeitgebern passende Dossiers von angemeldeten Stellensuchenden zu. Der Arbeitgeber lädt diese zu einem Bewerbungsgespräch ein. Das Resultat des Bewerbungsgesprächs ist der Arbeitsvermittlung mitzuteilen. Erfolgt keine Anstellung, ist eine Begründung erforderlich.

Antrag der Minderheit VIII

(Rickli Natalie, Addor, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)

Abs. 5

... durch inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besetzt ...

Antrag Jauslin

Abs. 3

Gemäss Mehrheit, aber:

... den Arbeitsämtern zu melden. (Rest streichen)

Schriftliche Begründung

Der Zugriff auf die gemeldeten offenen Stellen soll nicht nur den angemeldeten Erwerbslosen zur Verfügung stehen, sondern allen Stellensuchenden. Mit dieser Einschränkung werden nicht beim RAV gemeldete Personen benachteiligt. Zudem soll ein Arbeitgeber jederzeit freie Stellen auf seinen eigenen Kanälen publizieren dürfen. Dieser Antrag wurde in der Kommission gestellt und mit Stichentscheid abgelehnt.

Art. 21a

Proposition de la majorité

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2

... un taux de chômage très supérieur à la moyenne, il y a lieu ...

Al. 3

... des groupes de profession, domaines d'activités ou régions économiques qui enregistrent un taux de chômage très supérieur à la moyenne ...

Al. 4

Le service public de l'emploi adresse à l'employeur des dossiers pertinents de demandeurs d'emploi inscrits. L'employeur convoque à un entretien les candidats dont le profil correspond au poste vacant. Le résultat des entretiens doit être communiqué au service public de placement.

Al. 5

Si les postes vacants selon l'alinéa 3 sont pourvus par des personnes inscrites auprès des services publics de l'emploi comme demandeurs d'emploi, il n'est pas nécessaire de communiquer les postes vacants aux services de l'emploi.

Al. 6

Le Conseil fédéral peut arrêter des exceptions supplémentaires à l'obligation de communiquer selon l'alinéa 3, notamment pour tenir compte de la situation particulière des entreprises familiales ou pour les travailleurs qui étaient déjà actifs auparavant auprès d'un employeur; avant d'arrêter les dispositions d'exécution, il entend les cantons et les partenaires sociaux. Il établit périodiquement des listes de groupes de profession et de domaines d'activités enregistrant un taux de chômage très supérieur à la moyenne, qui sont tenus de communiquer les postes vacants.

Al. 7, 8

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Biffer

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Biffer

Proposition de la minorité III

(Nantermod, Fluri, Glättli, Jauslin, Moret)

Al. 1

Selon majorité, mais:

... et les partenaires sociaux. Il peut notamment agir par la politique d'embauche de la Confédération et des entreprises qu'il contrôle.

Proposition de la minorité IV

(Moret, Amarelle, Campell, Fluri, Nantermod, Piller Carrard)

Al. 2

Selon majorité, mais:

Lorsque certains groupes de profession, domaines d'activité ou régions économiques enregistrent un taux de chômage très supérieur à la moyenne, il y a lieu de prendre des mesures limitées dans le temps et par région visant à ...

Proposition de la minorité V

(Rickli Natalie, Addor, Buffat, Glarner, Humbel, Pantani, Pfister Gerhard, Reimann Lukas, Romano, Rutz Gregor, Steinemann)

Al. 2

Selon majorité, mais:

... à favoriser les personnes domiciliées en Suisse qui sont enregistrées ...

Proposition de la minorité VI

(Rickli Natalie, Addor, Glarner, Hess Erich, Pantani, Pfister Gerhard, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)

Al. 4

Le service public de l'emploi adresse à l'employeur des dossiers pertinents de demandeurs d'emploi inscrits. (Biffer le reste)

Proposition de la minorité VII

(Wermuth, Amarelle, Barrile, Glättli, Masshardt, Piller Carrard)

Al. 4

Le service public de l'emploi adresse à l'employeur des dossiers pertinents de demandeurs d'emploi inscrits. L'employeur convoque ces derniers à un entretien. Le résultat des entretiens doit être communiqué au service public de placement. Le cas échéant, l'employeur doit indiquer les motifs pour lesquels il n'engage aucun candidat.

Proposition de la minorité VIII

(Rickli Natalie, Addor, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rutz Gregor, Steinemann)

Al. 5

... sont pourvus par des travailleurs en Suisse, il n'est pas nécessaire ...

Proposition Jauslin

Al. 3

Selon majorité, mais:

... employeurs aux services de l'emploi. (Biffer le reste)

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Bevor die drei Konzepte einander gegenübergestellt werden können, müssen wir zuerst das Konzept der Mehrheit bereinigen. Die Anträge der Minderheiten III bis VIII betreffen alle Artikel 21a und verlangen Änderungen am Konzept der Mehrheit.

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 148 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit III ... 45 Stimmen

(1 Enthaltung)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Abs. 2 - Al. 2

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Da die Anträge der Minderheiten IV (Moret) und V (Rickli Natalie) unterschiedliche Sätze in Absatz 2 von Artikel 21a betreffen, bringe ich sie nacheinander zur Abstimmung.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit IV ... 119 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 75 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 97 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit V ... 91 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 3 - Al. 3

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 156 Stimmen

Für den Antrag Jauslin ... 37 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Über Absatz 4 von Artikel 21a stimmen wir satzweise ab.

Abstimmung

Abs. 4 zweiter Satz - Al. 4 deuxième phrase

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 140 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit VII ... 54 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit VI ... 81 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 4 dritter Satz - Al. 4 troisième phrase

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit/Minderheit VII ... 97 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit VI ... 92 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 4 vierter Satz - Al. 4 quatrième phrase

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit VII ... 54 Stimmen

Dagegen ... 139 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 5 - Al. 5

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 122 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit VIII ... 66 Stimmen

(7 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Wir haben nun das Konzept der Mehrheit bereinigt. Damit können wir die drei Konzepte einander gegenüberstellen.

Art. 2

Antrag der Mehrheit

Abs. 2, 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Abs. 2, 3

Festhalten

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Abs. 1

Dieses Gesetz gilt für Ausländerinnen und Ausländer, soweit keine anderen Bestimmungen des Bundesrechts zur Anwendung kommen.

Abs. 2, 3

Aufheben

Art. 2

Proposition de la majorité

Al. 2, 3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Al. 2, 3

Maintenir

Proposition de la minorité II

(RutzGregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Al. 1

La présente loi s'applique aux étrangers dans la mesure où leur statut juridique n'est pas réglé par d'autres dispositions du droit fédéral.

Al. 2, 3

Abroger

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 17a bis 17f, Artikel 18 bis 20, Artikel 21 Absatz 1, Artikel 21a, Artikel 21abis, Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2, Artikel 26, Artikel 40 Absatz 1, Artikel 83 Absatz 1 und Artikel 117a sowie für die Ziffern 1 und 3 der Änderung anderer Erlasse.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag der Minderheit II ... 101 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit I ... 50 Stimmen

(44 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 99 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit II ... 66 Stimmen

(29 Enthaltungen)

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 17a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Festhalten

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Festhalten, aber:

Titel

Höchstzahlen

Abs. 1

... Bei Bedarf, insbesondere bei Vorliegen eines Arbeitskräftemangels, kann er ...

Abs. 2

...

a. ... für mehr als neun Monate zur ...

...

d. Grenzgängerbewilligungen (Art. 35).

Abs. 4

...

a. ... einen Aufenthalt über neun Monate bei ...

...

Abs. 6

Die Begrenzung der Zahl der Grenzgängerbewilligungen im Rahmen der kantonalen Kontingente (Art. 17b) ist Sache der Kantone. Sie legen zusammen mit dem Bund die Eckwerte fest. Die Oberaufsicht liegt beim Bund.

Art. 17a

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Maintenir

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Maintenir, mais:

Titre

Nombres maximaux

Al. 1

... En cas de besoin et notamment en cas de pénurie de main-d'oeuvre, il peut ...

Al. 2

...

a. ... de plus de neuf mois en vue ...

...

d. d'une autorisation frontalière (art. 35).

Al. 4

...

a. ... pour un séjour de plus de neuf mois ...

...

Al. 6

La limite du nombre d'autorisations frontalières dans le cadre des contingents cantonaux (art. 17b) est du ressort des cantons. Ceux-ci déterminent les valeurs de référence conjointement avec la Confédération. La haute surveillance incombe à cette dernière.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 17abis

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Abs. 1

In Berufsgruppen, deren durchschnittliche Arbeitslosenquote über dem Schwellenwert liegt, geniessen Stellenbewerbungen von Personen aus der Schweiz stets Vorrang.

Abs. 2

Die Bundesversammlung legt den Schwellenwert fest.

Abs. 3

Der Inländervorrang gilt unter Einbezug des Berufsbildungswesens.

Art. 17abis

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Al. 1

Dans les groupes de profession dont le taux de chômage moyen dépasse le seuil de déclenchement, les candidatures déposées par des personnes en Suisse sont systématiquement privilégiées.

Al. 2

2 L'Assemblée fédérale fixe le seuil de déclenchement.

Al. 3

La préférence donnée à la main-d'oeuvre en Suisse s'applique au domaine de la formation professionnelle.

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Das Konzept der Minderheit II ist bereits bei Artikel 2 abgelehnt worden.

Art. 17b

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Festhalten

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 17b

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Maintenir

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 17c

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Festhalten, aber:

Abs. 1

... Sozialpartner an. Er erstattet der Bundesversammlung jährlich Bericht über Massnahmen und Wirkung.

Abs. 2

... erteilten Grenzgänger- oder Aufenthaltsbewilligungen sowie arbeitsmarktlicher Indikatoren Schwellenwerte fest, bei deren Überschreitung eine Stellenmeldepflicht gilt.

Abs. 2bis

Wird der Schwellenwert für eine Berufsgruppe in einem Kanton erreicht, so kann dieser beim Bundesrat die Einführung einer Meldepflicht beantragen.

Abs. 3, 4

Streichen

Abs. 5

Die Erteilung einer neuen Ausländerbewilligung setzt den Nachweis der erfüllten Meldepflicht voraus.

Abs. 6

Die öffentliche Arbeitsvermittlung weist dem Arbeitgeber innert kurzer Frist eine beschränkte Anzahl von geeigneten angemeldeten Stellensuchenden zu.

Abs. 7

Werden offene Stellen durch inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besetzt oder sollen abgelaufene Kurzarbeitsverhältnisse erneuert werden, sind diese Stellenbesetzungen von den Massnahmen nach den Absätzen 2 bis 6 ausgenommen.

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 17c

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Maintenir, mais:

Al. 1

... et les partenaires sociaux. Il établit chaque année un rapport portant sur les mesures et leur efficacité à l'intention de l'Assemblée fédérale.

Al. 2

... y compris des autorisations frontalières délivrées pour la première fois et des autorisations de séjour initiales, et ... les seuils à partir desquels s'applique une obligation de communiquer les postes.

Al. 2bis

Lorsque, dans un canton, le seuil de déclenchement est atteint pour un groupe de profession, le canton en question peut proposer au Conseil fédéral d'introduire l'obligation de communiquer les postes vacants.

Al. 3, 4

Biffer

Al. 5

Une nouvelle autorisation d'engager des personnes résidant à l'étranger ne peut être délivrée que s'il est prouvé que l'obligation de communiquer les postes a été respectée.

Al. 6

Le service de l'emploi transmet à l'employeur, dans un bref délai, une liste restreinte de demandeurs d'emploi inscrits convenant au poste.

Al. 7

Si des postes vacants sont occupés par des personnes résidant en Suisse ou si des rapports de travail de courte durée arrivés à échéance doivent être renouvelés, les mesures visées aux alinéas 2 à 6 ne s'appliquent pas au pouvoir de ces postes.

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 17d

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Abs. 1

Festhalten

Abs. 1bis

Die Kantone können beim Bundesrat Abhilfemassnahmen beantragen, wenn die Voraussetzungen dafür auf ihrem Gebiet erfüllt sind. Dies gilt auch bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen, die durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger verursacht werden.

Abs. 2, 3

Festhalten

Abs. 4

Kommt der gemischte Ausschuss zu keiner einvernehmlichen Lösung über die von der Schweiz vorgeschlagenen Abhilfemassnahmen, erstattet der Bundesrat der Bundesversammlung innert 60 Tagen Bericht. Er unterbreitet der Bundesversammlung diese und allenfalls andere Massnahmen in Form eines einfachen Bundesbeschlusses, nach Konsultation der Kantone und der Sozialpartner, zum Entscheid.

Abs. 5

In begründeten Fällen kann der Bundesrat für bestimmte Berufe, namentlich in Saisonbetrieben, die Kurzaufenthaltsbewilligungen bis zu neun Monaten von den Abhilfemassnahmen ausnehmen.

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 17d

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Al. 1

Maintenir

Al. 1bis

Les cantons peuvent proposer au Conseil fédéral des mesures correctives si les conditions pour cela sont remplies sur leur territoire. Cela vaut aussi pour les problèmes économiques et sociaux importants causés par les frontaliers.

Al. 2, 3

Maintenir

Al. 4

Si le comité mixte ne parvient pas à trouver un consensus concernant les mesures correctives proposées par la Suisse, le Conseil fédéral établit un rapport dans un délai de 60 jours à l'intention de l'Assemblée fédérale. Après avoir consulté les cantons et les partenaires sociaux, il soumet à l'Assemblée fédérale pour approbation les mesures en question ainsi que, le cas échéant d'autres mesures, sous la forme d'un arrêté fédéral simple.

Al. 5

Dans des cas justifiés, le Conseil fédéral peut décider, pour certains métiers, notamment au sein d'entreprises saisonnières, que les mesures correctives ne s'appliquent pas aux autorisations de courte durée dont la validité est égale ou inférieure à neuf mois.

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 17dbis

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Streichen

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 17dbis

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Biffer

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 17e

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Festhalten

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Festhalten, aber:

Titel

Kriterien für die Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente

Abs. 1

Streichen

Abs. 2

Bei der Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente berücksichtigt der Bundesrat insbesondere:

a. die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz sowie weitere Grundsätze der Zulassung (Art. 3);

b. ... namentlich die Entwicklung des Bruttoinlandprodukts pro Kopf, der ...

...

e. Streichen

f. den Ausländeranteil bei den Sozialwerken, namentlich bei der ALV, der IV, den EL und der Sozialhilfe, sowie bei der Arbeits- und Erwerbslosigkeit.

Art. 17e

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Maintenir

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Maintenir, mais:

Titre

Critères de détermination des nombres maximaux et des contingents

Al. 1

Biffer

Al. 2

Lors de la détermination des nombres maximaux et des contingents, le Conseil fédéral tient notamment compte:

a. des intérêts économiques de la Suisse ainsi que des autres principes d'admission (art. 3);

b. ... notamment de l'évolution du produit intérieur brut par habitant, de ...

...

e. Biffer

f. de la proportion d'étrangers bénéficiant des assurances sociales, notamment de l'AC, de l'AI, des PC et de l'aide sociale ainsi que du taux de chômage et d'inactivité parmi les étrangers.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 17f

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Festhalten

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 17f

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Maintenir

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 18-20

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Festhalten

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Festhalten

Art. 18-20

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Maintenir

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Maintenir

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 21

Antrag der Mehrheit

Abs. 2 Bst. e

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Abs. 1

Ausländerinnen und Ausländer können zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass keine dafür geeigneten inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefunden werden können.

Art. 21

Proposition de la majorité

Al. 2 let. e

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Al. 1

Un étranger ne peut être admis en vue de l'exercice d'une activité lucrative que s'il est démontré qu'aucun travailleur en Suisse correspondant au profil requis n'a pu être trouvé.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 21abis

Antrag der Mehrheit

Titel

Abhilfemassnahmen bei Grenzgängerbewilligungen

Text

Die Kantone können beim Bundesrat Abhilfemassnahmen bei schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen beantragen, die durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger verursacht werden. Der Bundesrat entscheidet über die Abhilfemassnahmen unter Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz.

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Streichen

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Streichen

Art. 21abis

Proposition de la majorité

Titre

Mesures correctives dans le cadre de l'octroi d'autorisations frontalières

Texte

Les cantons peuvent proposer des mesures correctives au Conseil fédéral en cas de problèmes économiques et sociaux importants causés par les frontaliers. Le Conseil fédéral décide de la mise en oeuvre de ces mesures respectueuses des engagements de la Suisse relevant du droit international.

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Biffer

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Biffer

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 25

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 Bst. c, 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Abs. 2

Festhalten

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Abs. 1 Bst. c

c. Höchstzahlen und Kontingente nach Artikel 17a eingehalten werden.

Abs. 2

Festhalten

Art. 25

Proposition de la majorité

Al. 1 let. c, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Al. 2

Maintenir

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Al. 1 let. c

c. si les nombres maximaux et contingents prévus à l'article 17a sont respectés.

Al. 2

Maintenir

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 26

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Festhalten

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Festhalten

Art. 26

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Maintenir

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Maintenir

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 40 Abs. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Festhalten

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Festhalten, aber:

... im Rahmen von Begrenzungsmassnahmen (Art. 17a und 17b) sowie ...

Art. 40 al. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Maintenir

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Maintenir, mais:

... en matière des mesures de limitation (art. 17a et 17b), de ...

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 83 Abs. 1

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Festhalten

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Festhalten

Art. 83 al. 1

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Maintenir

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Maintenir

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 117a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

... wer die Stellenmeldepflicht (Art. 21a Abs. 3) oder die Pflicht zur Durchführung eines Bewerbungsgesprächs (Art. 21a Abs. 4) vorsätzlich verletzt.

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Streichen

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Streichen

Art. 117a

Proposition de la majorité

Al. 1

... viole l'obligation de communiquer les postes vacants (art. 21a al. 3) ou l'obligation de mener un entretien (art. 21a al. 4).

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Biffer

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Biffer

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Änderung anderer Erlasse

Antrag der Mehrheit

Ziff. 1, 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Ziff. 1

Unverändert

Ziff. 3

Festhalten

Antrag der Minderheit II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Ziff. 1

Festhalten

Ziff. 3

Streichen

Modification d'autres actes

Proposition de la majorité

Ch. 1, 3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité I

(Romano, Humbel, Pfister Gerhard)

Ch. 1

Inchangé

Ch. 3

Maintenir

Proposition de la minorité II

(Rutz Gregor, Addor, Brand, Glarner, Hess Erich, Pantani, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Steinemann)

Ch. 1

Maintenir

Ch. 3

Biffer

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Wir kommen nun zum zweiten Teil der Debatte.

Art. 61a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Rutz Gregor, Addor, Glarner, Hess Erich, Pantani, Pfister Gerhard, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Romano, Steinemann)

Festhalten

Art. 61a

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Rutz Gregor, Addor, Glarner, Hess Erich, Pantani, Pfister Gerhard, Reimann Lukas, Rickli Natalie, Romano, Steinemann)

Maintenir

Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Wir kommen noch zu Artikel 61a. Bei Artikel 61a geht es um Personen aus der Europäischen Union, welche ihre Arbeitsstelle nicht mehr haben. Der Grundsatz - das wissen Sie, und das wurde im Abstimmungskampf immer wieder gesagt - ist, dass nur Leute kommen, die Arbeit haben. Wer keine Arbeit hat, verliert die Aufenthaltsgenehmigung. Wir sehen heute, dass dies eine Regelung ist, die sehr unklar ist und die völlig verschieden umgesetzt wird. Beim Zuger Migrationsamt heisst es zum Beispiel, Arbeitslosigkeit habe bei Arbeitnehmenden keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Aufenthaltsregelung. Beim Kanton Bern heisst es, massgebend sei die Arbeitnehmereigenschaft und diese könne auch dann noch gegeben sein, wenn man nicht mehr arbeitstätig sei, aber Arbeitslosenversicherungsansprüche habe. Es herrscht hier ein ziemlicher Wirrwarr.

Wir haben - ich habe es heute Abend schon einmal erwähnt - 40 000 Arbeitslose aus der EU. Von den 144 000 Arbeitslosen, die wir im Oktober hatten, ist fast jeder Dritte Bürger eines Unionsstaates. Wir finanzieren zudem 27 000 weitere Arbeitslose mit 200 Millionen Franken. So war das letztes Jahr. Diese befinden sich irgendwo im Ausland. Nun geht es darum, dass wir in der Kommission gesagt haben, es sei nicht richtig, dass Leute, wenn sie ihre Arbeit verlieren, noch ein halbes Jahr hier sein können. Es genügt, hier eine Übergangsfrist von drei Monaten zu schaffen, die einsetzt, nachdem das Aufenthaltsrecht verwirkt ist. Das ist genau das, was den Bürgerinnen und Bürgern ja vor der Abstimmung immer versprochen worden ist, nämlich dass man hier sein kann, wenn man eine Arbeit, eine Stelle hat. Wenn man keine Stelle mehr hat, hat man auch kein Aufenthaltsrecht mehr, kein Recht mehr, hier zu sein.

Es wird nun gesagt, möglicherweise könnte diese Verkürzung auf drei Monate FZA-widrig sein. Das ist wahrscheinlich das Unwort des Jahres: "potenziell FZA-widrig". Auch hier: Es geht darum, dass wir hier eine Verbesserung schaffen. Sie kriegen die Arbeitslosenquote in der Schweiz nie hinunter, wenn Sie immer noch mehr Leute hereinlassen, in Berufsgattungen, bei denen wir kein Bedürfnis haben und diese Leute dann einfach die Stelle jemand anderem wegnehmen und dann diese andere Person arbeitslos ist. Das ist nicht der Sinn der Übung. Darum macht es wirklich Sinn, diese Frist auf drei Monate zu verkürzen.

Es ist traurig, dass die Kommission hier wieder eingeknickt ist. Wir sind der Auffassung, dass wir an dieser Bestimmung, einer der ganz, ganz wenigen, die wirklich noch eine kleine Verbesserung bringen würden, unbedingt festhalten müssen. Wenn Sie der Minderheit zustimmen, retten Sie mindestens ein kleines Stück an Verbesserungen. Wenn Sie hier der Mehrheit folgen, müssten wir eigentlich gar keine Vorlage mehr beschliessen, weil dann alles wirklich nur noch ein hundertprozentiger Leerlauf ist.

Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Ich kann es wirklich kurz machen. Wir haben jetzt eine Kaskade von Abstimmungen gehabt mit dem Resultat, dass wir ein klares Mehr für eine Lösung gefunden haben, die mit den bilateralen Verträgen und mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen kompatibel ist. Es wäre absurd, wenn wir jetzt bei dieser Detaildifferenz von drei oder sechs Monaten einen Entscheid treffen würden, der das Ziel dieser ganzen langen Übung zunichtemachen würde.

Also, stimmen Sie mit der Mehrheit, stimmen Sie für die Variante mit sechs Monaten.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die FDP-Liberale Fraktion und die grünliberale Fraktion unterstützen den Antrag der Mehrheit. Die CVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Rutz Gregor.

Piller Carrard Valérie · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Le groupe socialiste soutient la majorité de la commission et défend la position du Conseil fédéral, comme c'était le cas en première lecture. En effet, le droit de séjour des ressortissants des Etats membres de l'Union européenne ou de l'AELE, titulaires d'une autorisation de courte durée ou de séjour, doit cesser six mois après un licenciement intervenant durant la première année d'activité. La minorité veut un droit de séjour qui s'éteigne plus vite: trois mois après le licenciement. Cette modification, comme l'a relevé Monsieur Glättli, est contraire à l'article 2 alinéa 1 de l'annexe I de l'Accord sur la libre circulation des personnes et également contraire à la jurisprudence du Tribunal Fédéral ainsi que de la Cour de justice de l'Union européenne. Comme indiqué dans le message du Conseil fédéral, le délai de six mois pour le maintien du droit de séjour des ressortissants des Etats membres de l'Union européenne ou de l'AELE, titulaires d'une autorisation de courte durée ou de séjour, durant la première année de séjour, tel que le projet le prévoit, se base sur le délai considéré comme raisonnable dans l'Accord sur la libre circulation des personnes lui-même pour la recherche d'un emploi. Aussi, suivant ce même raisonnement, la fin du versement des indemnités de chômage peut servir de critère pour définir la fin du droit de séjour, sans que des prestations d'aide sociale soient octroyées durant cette période.

Nous estimons que l'Accord sur la libre circulation des personnes permet déjà d'exclure les titulaires d'une autorisation de courte durée ou de séjour de l'aide sociale, lorsqu'ils perdent leur emploi durant la première année de séjour dans notre pays. Par ailleurs, l'article constitutionnel 121a sur la gestion de l'immigration prévoit à son alinéa 3 que les étrangers désirant séjourner en Suisse doivent disposer d'une source de revenus suffisante et autonome.

C'est pour toutes ces raisons que je vous invite à soutenir la version du Conseil fédéral, soit la décision du Conseil des Etats et de la majorité de la commission, qui est eurocompatible.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die BDP-Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.

Barrile Angelo · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Wir haben es gehört, es geht um das Erlöschen des Aufenthaltsrechts bei Kurzaufenthalterinnen und -aufenthaltern nach der Kündigung. Es geht um Menschen, die in die Schweiz gekommen sind, im ersten Jahr als Angestellte gearbeitet, den Job aber wieder verloren haben.

Die SP-Fraktion wird der Mehrheit folgen. Das Aufenthaltsrecht soll noch weitere sechs Monate gelten und dann erlöschen. Den Antrag der Minderheit Rutz Gregor lehnen wir aus folgenden Gründen ab:

1. Diese Forderung verstösst gegen das Freizügigkeitsabkommen. Ich werde nicht müde zu wiederholen, dass die SP-Fraktion keine Anträge unterstützt, die die bilateralen Verträge und das Freizügigkeitsabkommen gefährden.

2. Die Forderung von Kollege Rutz widerspricht der Rechtsprechung unseres Bundesgerichtes.

3. Die Betroffenen sind Menschen, die bereits in der Schweiz sind. Ihnen wurde versprochen, sie könnten hier arbeiten. Sie haben die Stelle verloren und sollen genügend Zeit bekommen, um eine neue Stelle zu suchen. Das ist nichts anderes als fair und rechtens. Sie sollten diese Zeit bekommen.

Bitte folgen Sie der Mehrheit, und wählen Sie die FZA-konforme Lösung!

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Ich habe Ihre Kolleginnen und Kollegen avisiert, in den Saal zu kommen. Wenn sie hereinkommen, bitte ich sie, dies mit der nötigen Gelassenheit und vor allem mit Ruhe zu tun.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ich kann auch nicht garantieren, dass ich so lange spreche, bis alle hier sind.

Herr Rutz sagte, Sie möchten diese Bestimmung diskutieren, weil der Widerruf der Bewilligung und das Erlöschen des Aufenthaltsrechts in den Kantonen zum Teil unterschiedlich gehandhabt wird, vor allem wenn es darum geht, dass jemand seine Stelle verliert. Das kann ich bestätigen, es wird in den Kantonen in der Tat unterschiedlich gehandhabt. Genau deshalb nahm das der Bundesrat mit Artikel 61a auf: damit geklärt wird, wann eben diese Frist abläuft.

Wir haben uns hier natürlich auf das gestützt, was die Bevölkerung entschieden hat, nämlich auf das, was im Freizügigkeitsabkommen steht. Das hat die Bevölkerung so entschieden, und daran halten wir uns. Wenn Sie Artikel 2 Absatz 1 im Anhang 1 des Freizügigkeitsabkommens lesen, dann sehen Sie, dass dort eben steht: sechs Monate. Nach allen Entscheidkaskaden und den Entscheidungen, die Sie hier gefällt haben, ist es wahrscheinlich konsequent, wenn Sie sich jetzt für eine freizügigkeitskonforme Lösung einsetzen. Sie können es im Freizügigkeitsabkommen nachlesen; da steht eben: sechs Monate. Das haben wir damals auch dem Ständerat so mitgeteilt, was dort auch zu einem Umdenken geführt hat.

Ich denke, es ist jetzt nichts als konsequent, hier zu entscheiden, was die Bevölkerung schon einmal entschieden hat, und bei der Kommissionsmehrheit zu bleiben.

Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion

Am 21. September dieses Jahres haben wir beschlossen, dass wir eine Verknüpfung herbeiführen zwischen einer ausländerrechtlichen Bewilligung und der Arbeitnehmereigenschaft. Wir haben dort festgehalten, dass das Aufenthaltsrecht bei Angehörigen von EU- und Efta-Staaten mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung nach drei Monaten nach unfreiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt. Ebenso haben wir festgehalten, dass Angehörige von EU- und Efta-Staaten mit einer Aufenthaltsbewilligung gleich behandelt werden: Ebenfalls drei Monate nach unfreiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlöscht ihre Kurzaufenthaltsbewilligung.

Nun hat aber der Ständerat in Beachtung des Freizügigkeitsabkommens diese Frist auf sechs Monate abgeändert und damit wieder Kongruenz mit dem Bundesratsentwurf und dem Völkerrecht herbeigeführt. Ich glaube, wir müssen da nicht sämtliche Ausführungen zum internationalen Recht und zum Freizügigkeitsabkommen wiederholen. Es ist so, wie Frau Bundesrätin Sommaruga ausgeführt hat, dass in einem Annex des Freizügigkeitsabkommens die Frist explizit festgehalten ist, und diese beläuft sich nun eben auf sechs Monate und nicht auf drei Monate.

Deshalb bitte ich Sie, in Konsequenz der vorhin gefassten Beschlüsse sich FZA-konform zu verhalten, auch hier diese Korrektur vorzunehmen und sich dem Ständerat anzuschliessen. Dieser Entscheid ist in der Staatspolitischen Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung so gefällt worden.

Amarelle Cesla · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

L'extinction du droit de séjour des ressortissants des Etats membres de l'Union européenne ou de l'AELE ne peut prendre fin que six mois après la cessation involontaire des rapports de travail. Notre conseil avait certes décidé de raccourcir ce délai à trois mois, mais le Conseil des Etats n'a pas validé cette décision et souhaite qu'on maintienne la version du Conseil fédéral pour des raisons bien évidentes. J'attire votre attention sur le fait que ce délai de six mois durant la première année de séjour ne peut pas être raccourci et que le délai proposé par le Conseil fédéral, après la fin des prestations, selon la loi sur l'assurance-chômage pour des séjours supérieurs à un an, découle de la pratique actuelle du Tribunal fédéral.

Pour ces raisons, nous vous prions de ne pas soutenir la décision de notre conseil ni la proposition de la minorité Rutz Gregor, qui visent à réduire les délais, puisque cette réduction de délai à trois mois n'est compatible ni avec l'Accord sur la libre circulation des personnes, ni avec la pratique du Tribunal fédéral, ni avec celle de la Cour de justice de l'Union européenne. Si vous souhaitiez insister et maintenir ce délai à trois mois et non à six, cela pourrait provoquer des problèmes importants sur l'ensemble du compromis que nous essayons de tisser depuis plusieurs mois.

Votre commission, par 13 voix contre 11 et 1 abstention, vous invite instamment à soutenir la version du Conseil fédéral et du Conseil des Etats et donc à rejeter la proposition défendue par la minorité Rutz Gregor.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 84 Stimmen

(3 Enthaltungen)