16.3044
Beseitigung der Heiratsstrafe
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Bertschy, Birrer-Heimo, Feller, Jans, Leutenegger Oberholzer, Lüscher, Marra, Pardini, Schelbert, Walti Beat, Wasserfallen)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Bertschy, Birrer-Heimo, Feller, Jans, Leutenegger Oberholzer, Lüscher, Marra, Pardini, Schelbert, Walti Beat, Wasserfallen)
Rejeter la motion
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat sich an der Sitzung vom 14. und 15. November 2016 mit der Motion von Ständerat Pirmin Bischof mit dem Titel "Beseitigung der Heiratsstrafe" befasst. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen.
Worum geht es? Die Motion verlangt vom Bundesrat, er solle die notwendigen Gesetzesrevisionen vorlegen, um die Benachteiligung von verheirateten und eingetragenen Paaren gegenüber Konkubinatspaaren im Steuerrecht zu beseitigen. Basis solle die gemeinschaftliche Besteuerung bilden. Der Motionär begründet seinen Vorstoss damit, dass die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" am 28. Februar 2016 zwar mit deutlichem Ständemehr - 16,5 Stände stimmten dieser Initiative zu - angenommen worden, aber nur an 0,8 Prozent des Stimmenmehrs gescheitert sei. Viele Kantone hätten inzwischen das Problem der Gemeinschaftsbesteuerung meist durch eine Splittingmethode gelöst. Das deutliche Ständemehr vom 28. Februar zeige, dass die Kantone bei diesem System bleiben und nicht auf eine Individualbesteuerung wechseln wollen. Das heutige System auf Bundesebene benachteilige nach wie vor verheiratete Paare, benachteilige nach wie vor eingetragene Paare und benachteilige nach wie vor Rentnerehepaare. Dies sei zu ändern.
Der Ständerat hat diese Motion bereits behandelt und am 13. Juni 2016 mit 25 zu 18 Stimmen gutgeheissen. Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Da muss ich aber auf etwas Spezielles hinweisen: Der Bundesrat gab seine Stellungnahme zu dieser Motion zu einem Zeitpunkt ab, als er sich noch nicht auf ein Modell festgelegt hatte. Diesen Modellentscheid habe er erst Anfang August getroffen, deshalb sei die Stellungnahme des Bundesrates nicht mehr aktuell; das wurde in der Kommission so dargelegt. Der Bundesrat will gemäss Medienmitteilung vom 31. August 2016 bis Ende März 2017 eine Botschaft zur Beseitigung der Heiratsstrafe nach dem Modell "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" vorlegen.
Die Befürworter der Motion haben betont, dass der Gesetzgeber, 32 Jahre nachdem das Bundesgericht diese Diskriminierung festgestellt hat, nun endlich handeln müsse. Zudem sei es jetzt wichtig, dass wir möglichst rasch einen Entscheid erhalten würden. Der Bundesrat sei daran, die Botschaft zu erarbeiten. Wenn jetzt die Motion angenommen werde, sende das Parlament eine Willensäusserung aus und der Bundesrat habe die Möglichkeit, diese noch in die Botschaft einzuarbeiten. Der Bundesrat habe dann die Chance, das Thema umfassend aufzuarbeiten und dem Parlament eine fundierte Vorlage zuzuleiten.
Zudem wurde in der Kommission argumentiert, dass man nicht jetzt entscheiden könne, ob die Motion noch nötig sei oder nicht, da man die Botschaft des Bundesrates ja noch nicht kenne. Deshalb sei es umso wichtiger, dass diese Motion jetzt angenommen werde und die Idee des Motionärs sicher noch in die Überlegungen des Bundesrates einfliesse. Zudem will die Mehrheit der Kommission eine Lösung auf der Basis einer gemeinschaftlichen Besteuerung von Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften.
Die Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Hauptargument dafür ist, dass diese Motion die Einführung der Individualbesteuerung verhindere. Die Individualbesteuerung setze positive Arbeitsanreize und sei deshalb ein Instrument gegen den Fachkräftemangel. Nur eine Individualbesteuerung erlaube es, das vorhandene Arbeitskräftepotenzial im Inland besser auszuschöpfen.
Zusammenfassend halte ich Folgendes fest: Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Im Namen und im Auftrag der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nous sommes très fatigués, mais permettez-moi une petite remarque préliminaire un peu humoristique. En français, je n'ai jamais trouvé de mot pour traduire "Heiratsstrafe" parce que ce serait un pléonasme de parler de "Heiratsstrafe"!
La motion Bischof charge le Conseil fédéral de préparer les révisions législatives nécessaires à l'élimination de la discrimination que le droit fiscal fait subir aujourd'hui à des couples mariés et à des partenaires enregistrés par rapport aux couples de concubins. Ce but doit être atteint grâce à une imposition en commun.
Des couples mariés et des partenaires enregistrés continuent de subir une discrimination fiscale par rapport aux couples de concubins et aux personnes vivant seules. Non seulement des dizaines de milliers de couples mariés ne disposant que d'un seul revenu, notamment, mais aussi de nombreux couples mariés disposant de deux revenus et une grande partie des rentiers mariés subissent une discrimination due à la progressivité de l'imposition à cause des liens du mariage. En outre, les couples à un revenu sont désavantagés par rapport aux couples à deux revenus en raison de possibilités de déductions différentes. Cette discrimination due au mariage, qui est injustifiable, aussi bien du point de vue économique que du point de vue de la politique familiale, doit enfin être éliminée. La grande majorité des cantons a entre-temps introduit le système de l'imposition en commun, la plupart des cantons ayant adopté la méthode du splitting.
J'en viens aux considérants de la commission. La majorité entend rappeler la nécessité d'éliminer la discrimination fiscale que subissent les couples mariés et les partenaires enregistrés. Opposée à l'imposition individuelle, elle souhaite une solution fondée sur un modèle d'imposition commune.
Une minorité de la commission rejette cette motion au motif qu'elle va à l'encontre de la motion Pelli 04.3276, "Passage à l'imposition individuelle", adoptée par notre conseil, qui vise à l'introduction de l'imposition individuelle. J'imagine que les porte-parole des groupes reviendront sur cette proposition.
Je vous informe encore que le Conseil des Etats a accepté cette motion, par 25 voix contre 18, et que votre commission l'a adoptée, par 12 voix contre 11.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Monsieur Rime, vous savez je suis très préoccupé par le respect des institutions, et du Code civil en particulier. Pourriez-vous expliciter votre remarque selon laquelle la punition du mariage serait une notion pléonastique?
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Parce qu'il semblerait qu'en Suisse romande, ou dans les pays francophones, une majorité des gens considèrent que l'institution du mariage induit déjà certaines charges qui sont parfois difficiles à supporter. Il suffit pour s'en convaincre de voir les statistiques des divorces.
Mazzone Lisa · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Monsieur Rime, quelle amende êtes-vous prêt à payer à la Confédération pour renflouer les comptes de la Confédération en raison de votre mariage?
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Madame Mazzone, je ne suis pas sûr d'avoir une réponse à vous donner, excusez-moi.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Die Motion Bischof kommt zum falschen Zeitpunkt in einem bereits aufgegleisten Prozess. Sie ist einseitig und widerspricht einem vorgängigen Entscheid unseres Rates. Ich bitte Sie darum im Namen meiner Minderheit, die Motion abzulehnen.
1. Zum Prozess: Der Nationalrat hat am 10. März die Motion unserer Finanzkommission 16.3006, "Individualbesteuerung auch in der Schweiz. Endlich vorwärtsmachen", angenommen. Diese fordert den Bundesrat auf, eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche zum einen die ungleiche Steuerbelastung von Konkubinats- und Ehepaaren und zum andern die negativen Erwerbsanreize für die Zweitverdiener korrigiert. Der Bundesrat hat sich mittlerweile für ein Modell der alternativen Steuerberechnung ausgesprochen. Er erarbeitet aber zurzeit die Botschaft, in welcher schon nur aufgrund der in diesem Rat angenommenen Motionen die Vor- und Nachteile aller möglichen Modelle aufgezeigt werden. Eine weitere Motion zum selben Thema ist zum jetzigen Zeitpunkt deshalb völlig unnötig. Ein Modell auszuschliessen, das von unserem Rat favorisiert wird, ist vom Prozess her widersprüchlich. Es ist auch nicht im Sinne der Ratseffizienz.
2. Die Minderheit beurteilt die Motion als einseitig. Was versteht die Bevölkerung unter der steuerlichen Heiratsstrafe? Es ist zum einen die Realität, dass gewisse Verheiratete mit bestimmten Erwerbskonstellationen mehr Steuern zahlen als nichtverheiratete Paare mit gleichen Konstellationen. Richtigerweise muss man aber anmerken, dass das nur noch eines von zwanzig Ehepaaren betrifft. Neunzehn von zwanzig Ehepaaren zahlen ergo weniger Steuern, als wenn sie unverheiratet wären. Statistisch ist also die Wahrscheinlichkeit, von einem Ehebonus oder von einer Konkubinatsstrafe betroffen zu sein, weitaus grösser. Ich will nicht dagegen sprechen, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, ich möchte einfach relativieren und zeigen, wo das Problem liegt und wie gross es ist.
Unter dem Begriff der Heiratsstrafe werden zum andern aber auch die stossenden stark negativen Erwerbsanreize auf dem Zweiteinkommen subsumiert, da es mit der gemeinsamen Veranlagung von Ehepartnern hohe Grenzsteuersätze gibt. In Kombination mit den anfallenden Kosten für familienexterne Kinderbetreuung oder Verlusten von Prämienverbilligungen wegen des höheren Einkommens ist die Folge, dass sich eben arbeiten finanziell häufig nicht mehr lohnt. Das ist etwas, was Zweitverdienende betrifft; es sind grossmehrheitlich Frauen, die betroffen sind. Hier haben wir einen ganz grossen Handlungsbedarf in unserem Land.
Es sind zwei verschiedene Dinge, die unter dem Begriff der Heiratsstrafe subsumiert werden. Wir können das eine ohne das andere lösen, es ist eben nicht dasselbe. Das ist das, was die Motion tun will. Sie will die erste Ungleichbehandlung angehen, indem sie eine Besserstellung des einen Modells, des Ehemodells, verlangt, dies aber, ohne die Abhalteeffekte zu korrigieren. Das geschieht zum Beispiel mit dem Vorschlag zu einem Splittingmodell. Das ändert aber nichts am Problem, dass das Einkommen des Zweitverdieners - meist das Einkommen der Frau - höher belastet wird als das Ersteinkommen. Die Haushalte fahren dann zwar finanziell besser, doch für Frauen werden eben keine zusätzlichen Erwerbsanreize geschaffen. Die Motion ist darum sehr einseitig und unvollständig.
Inhaltlich lesen wir als Minderheit die Motion so, dass sie einfach die Individualbesteuerung verhindern will. Das sollten wir zum heutigen Zeitpunkt nicht tun, sondern wir sollten die Diskussion im Frühjahr führen, wenn die Botschaft des Bundesrates vorliegt. Das Finanzdepartement hat in einer Simulation geschätzt, dass eine Individualbesteuerung positive Arbeitsanreize im Umfang von rund 50 000 zusätzlichen vollzeitäquivalenten Arbeitsplätzen oder Arbeitswilligen zur Folge hätte. Das ist viel. Die OECD rät der Schweiz zu diesem Modell, zu einem Modell der Individualbesteuerung. Sie sagt, dass wir das BIP um bis zu 3 Prozent steigern könnten, wenn es endlich gelänge, die Frauen besser ins Erwerbsleben zu integrieren. Das ist unter anderem mit einem Wechsel des Steuermodells möglich.
Das Parlament diskutiert eine Beschränkung der Zuwanderung und denkt an das Potenzial der Arbeitslosen. Vergessen geht aber jenes Potenzial, das eigentlich die Fachkräfte-Initiative adressieren sollte. Ich rufe gerne in Erinnerung, dass sich in unserem Land 11 Prozent der erwerbstätigen Frauen als unterbeschäftigt bezeichnen - unfreiwillig, sie würden gerne mehr arbeiten. Sie können oder tun dies aber nicht, weil es sich finanziell nicht lohnt oder weil es sich nicht vereinbaren lässt. Das hängt alles auch mit der Motion zusammen.
Es liegt auf der Hand, dass wir ein sich gesamtvolkswirtschaftlich lohnenderes Steuersystem finden könnten, welches die volkswirtschaftliche Wertschöpfung und das Arbeitspotenzial dank persönlichen Grenzsteuersätzen mit Mehreinnahmen erhöht. Es würde Nutzen generieren, der sogar insgesamt tiefere Steuersätze ermöglichen würde, sodass letztendlich alle in unserem Land davon profitieren. Sich aber heute auf ein Modell zu versteifen, das ein Familienmodell begünstigt und es verpasst, die negativen Erwerbsanreize zu korrigieren, ist nicht der zukunftsfähige Weg.
Ich bitte Sie darum im Namen der Minderheit, die Motion abzulehnen.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Kollegin Bertschy, es geht hier um eine Motion zur Beseitigung der Heiratsstrafe. Sie packen sehr viele andere Sachen mit hinein. Und irgendwie kommt mir einfach eine Melodie aus einer Oper von Gioacchino Rossini in den Sinn, sie hat irgendetwas mit einer Elster zu tun. Finden Sie nicht, dass es jetzt, nach 32 Jahren Diskussion, an der Zeit ist, ohne lange Reden endlich diese Heiratsstrafe, die bei der direkten Bundessteuer noch besteht, abzuschaffen?
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Ich freue mich, dass mein Votum musikalische Erinnerungen auslöst.
Es ist, wie ich es gesagt habe: Wir wollen die Heiratsstrafe auch korrigieren, aber wir wollen sie nicht korrigieren, indem wir ein Modell einführen, das ein Lebensmodell, ein Familienmodell einseitig besserstellt und alle anderen schlechterstellt und heute erst noch mit all den negativen Effekten auf dem Arbeitsmarkt einhergeht, die ich erwähnt habe. Wir und damit auch Ihr Gewerbe verzichten auf 50 000 Vollzeitarbeitskräfte, weil wir nicht auf ein Steuersystem wechseln, das diese negativen Erwerbsanreize endlich korrigieren würde. Genau das wollen wir machen, helfen Sie uns dabei!
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Das Geschäft Heiratsstrafe hat in diesem Saal schon viele Parlamentarier kommen und gehen sehen. Frau Blättler, die das Geschäft bei uns bei der Steuerverwaltung betreut, macht das seit 13 Jahren. Sie ist nach wie vor optimistisch, dass wir das irgendwann noch schaffen werden. Die Situation ist eigentlich immer die gleiche: Wir haben eine Pattsituation zwischen einer Hälfte, die eine Individualbesteuerung will, und einer anderen Hälfte, die eine Splittinglösung will. Das ist unverändert. Wir haben auch zu beiden Themen Motionen, die hängig sind.
Der Bundesrat hat ja nach der Volksabstimmung gesagt, dass er dem Parlament eine neue Botschaft vorlegen wolle. Sie haben gesehen, wir schlagen Ihnen ein sogenannt alternatives Steuermodell vor. Das heisst, man kann die günstigere Möglichkeit wählen. Wir sind mit der Botschaft relativ weit und werden Ihnen diese in der ersten Hälfte des neuen Jahres zustellen. Ich würde Ihnen jetzt vorschlagen, die Motion abzulehnen. Wir legen sozusagen die Startbahn für dieses Geschäft frei. Alles, was jetzt noch kommt, sind wieder Hindernisse. Sie werden die Diskussion zu all diesen verschiedenen Modellen dann ja anhand einer konkreten Vorlage ohnehin wieder führen können. So, wie ich es beurteile, müssen wir die Gräben, in die wir uns eingegraben haben, etwas verlassen. Wir bringen weder ein Splittingmodell noch eine volle Individualbesteuerung durch. Ich denke, dass der Bundesrat mit dieser alternativen Steuerberechnung und indem wir noch einmal alles auslegen und erklären, eigentlich auf dem Weg ist, hier vielleicht eine Mehrheit zu finden.
Ich bitte Sie also, Gewehr bei Fuss, die Motion abzulehnen, die Vorlage abzuwarten und die Diskussion dann noch einmal zu führen. Wenn es dann nicht gelingt, müssten wir wohl die Heiratsstrafe abschaffen und Freude haben an der Heirat - weil es eigentlich ein Heiratsgeschenk ist und keine Strafe.
Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Kommissionsberichterstatter verzichten auf ein Votum. Die Kommissionsmehrheit beantragt, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit und der Bundesrat beantragen, sie abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 96 Stimmen
Dagegen ... 89 Stimmen
(0 Enthaltungen)