16.3945
Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Präsident (Bischofberger Ivo, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die vorliegende Motion möchte den Bundesrat beauftragen, gemeinsam mit den Kantonen aufzuzeigen, ob bzw. welche Massnahmen zu treffen wären, um im Zusammenhang mit terroristischer und extremistischer Gefahr die Sicherheit von religiösen Gemeinschaften zu gewährleisten, und ob allfällige gesetzliche Anpassungen notwendig sind.
Seit den Vorfällen im September 2001 besteht in Europa und weltweit eine gewisse Terrorgefahr und eine Bedrohungslage, wie Sie alle wissen. In jüngerer Vergangenheit ist diese Bedrohung stetig angestiegen, und sie ist in unangenehmer oder bedrohlicher Art und Weise auch immer näher gekommen. Die verantwortlichen Behörden betrachten die Schweiz nicht als primäres Ziel. Doch auch ein nichtprimäres Ziel ist ein Ziel und kann zum Ziel werden. Deshalb sind wir gut beraten, wenn wir die entsprechenden Schutzmassnahmen ergreifen. Weil wir natürlich Prioritäten setzen müssen, müssen wir uns auf diejenigen Gruppen konzentrieren, die besonders gefährdet sind.
Nicht alle Gruppen in unserem Land sind gleich gefährdet, gewisse Minderheiten stehen hier im Vordergrund. Sie wissen auch, dass sich die Gefahr, die von terroristischer und extremistischer Gewalt ausgeht, gegenüber früheren Gefährdungen, zum Beispiel jenen in den Siebzigerjahren, gewandelt hat. Heute geht die Gefahr auch von Einzeltätern aus, die im Internet radikalisiert werden, natürlich auch weniger kontrolliert werden können und irgendwo - auch in unserem Land - auftreten können. Anschläge in Nachbarländern haben gezeigt, dass hier sehr wenig notwendig ist und dass - ich sage das jetzt etwas zynisch - die Fantasie solcher Täter, wie sie ihre Taten verüben möchten, fast keine Grenzen kennt.
Bestimmte Minderheiten, die besonders exponiert sind, machen sich natürlich auch in unserem Land Sorgen. Der Bundesrat hat einen Bericht erstellen lassen. Dieser Bericht vom November des vergangenen Jahres stammt vom EDI und stellt fest, dass zurzeit klar eine erhöhte Gefahrenlage mit Bezug auf jüdische Institutionen und jüdische Gemeinschaften in unserem Land besteht. Es wird auch anerkannt, dass es die Pflicht der Behörden ist, die Pflicht des Staates ist, den notwendigen Schutz für bedrohte Minderheiten in unserem Land zu gewährleisten. Aktuell übernehmen die jüdischen Gemeinschaften in unserem Land diesen Schutz, ich würde sagen, ergänzend zu den Massnahmen der öffentlichen Hand auf privater Basis.
Ich denke, dass das eine - ich sage es jetzt einmal vorsichtig - nicht ganz befriedigende Lösung ist, auf der einen Seite aus rechtsstaatlichen Gründen. Es ist letztlich die Aufgabe des Staates, den Schutz der Personen, der Menschen in unserem Land zu gewährleisten. Es ist eine der zentralen öffentlichen Funktionen, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und sie geht mit dem Gewaltmonopol einher, das der Staat zu Recht in Anspruch nimmt. Auf der anderen Seite sind solche privaten Schutzmassnahmen natürlich auch unkontrolliert, unkoordiniert oder unkoordinierter, so professionell sie auch sein mögen.
Insofern ziehe ich es vor, dass der Schutz von Minderheiten, die in unserem Land besonders gefährdet sind, mindestens in enger Absprache mit der öffentlichen Hand oder in erster Linie von der öffentlichen Hand ausgeht. Mit der Motion möchte ich deshalb den Bundesrat auffordern, mit den Kantonen zusammen eine Auslegeordnung zu erstellen und zu evaluieren, ob und in welchem Umfang in diesem Bereich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Wenn Sie das Gefühl haben, wir hätten vor Kurzem die gleiche Debatte hier schon einmal geführt, dann spielt Ihnen Ihr Gedächtnis keinen Streich. Wir haben in der letzten Session über ein ähnliches Postulat von mir (16.3650) bereits entschieden. Damals waren die Kritiker hier in diesem Rat in der Überzahl. Man fürchtete, die Kantone seien zu wenig eingebunden und würden in diesem Bereich, der eigentlich in ihrer Kompetenz liegt, übergangen. Mit der vorliegenden Motion wird klar zum Ausdruck gebracht, dass es um eine Koordination der kantonalen Aufgaben geht, dass also den Kantonen nichts weggenommen wird, sondern dass eine Koordinationsfunktion des Bundes zusammen mit den Kantonen stattfinden soll.
Damit können wir dieses, ich nenne es einmal, unwürdige Schwarz-Peter-Spiel, das in den vergangenen Monaten in dieser Frage stattgefunden hat, unterbrechen. Der Bund sagt jeweils, die Kantone seien zuständig; die Kantone sagen, die Gemeinden seien zuständig; die Gemeinden sagen, sie hätten nicht die Möglichkeiten und Kräfte, um sich dieses Problems anzunehmen. Wir sind gut beraten, hier aktiv zu werden, bevor - was ich nicht hoffe, was man aber auch nicht ausschliessen kann - irgendetwas passiert. Wir sollten präventiv handeln und das Heft in die Hand nehmen. In diesem Sinne ersuche ich Sie, die Motion anzunehmen.
Ich habe jetzt vor allem oder ausschliesslich von der jüdischen Gemeinschaft und von jüdischen Institutionen in der Schweiz gesprochen. Sie stehen im Moment aufgrund der aktuellen Terrorsituation etwas im Vordergrund, auch aufgrund der Ereignisse im Ausland. Aber wenn Sie die Motion lesen, sehen Sie, dass es nicht ausschliesslich um die jüdische Minderheit geht. Es geht generell um religiöse Minderheiten, die einer entsprechenden Bedrohung ausgesetzt sind. Denken Sie z. B. an die aktuellen Ereignisse in der Türkei. Es ist durchaus möglich, dass aufgrund dieser Situation in ein paar Monaten bestimmte Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind. Es geht generell darum, dass gefährdete Minderheiten in unserem Land geschützt werden.
Entsprechend ersuche ich Sie, wie es auch der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
J'ai demandé la parole avant que Monsieur Jositsch conclue. Mon intervention sera donc extrêmement brève. On ne peut évidemment qu'adhérer aux propos de Monsieur Jositsch: oui, l'Etat a un devoir de protection des concitoyens; oui, c'est l'Etat qui doit exercer le monopole de la force publique et cela ne doit pas être délégué à des institutions privées; oui, il y a un besoin de coordination. Mais ce qui m'inquiète un peu par rapport aux développements qui ont été réalisés, c'est que ceux-ci faisaient essentiellement référence - pour ne pas dire exclusivement - aux communautés juives, alors qu'aujourd'hui les communautés musulmanes sont elles aussi très clairement menacées par des extrémistes. C'est pourquoi il faudra être très attentif à toutes les communautés religieuses de notre pays au moment où on se préoccupera de ces questions parce que, très malheureusement, le monopole de l'extrémisme ne se situe pas dans un camp ou dans un autre. Il est aujourd'hui généralisé et il suffit d'être un peu attentif à l'actualité, et internationale et locale, pour constater que les actes de violence extrêmement graves se multiplient à l'égard des communautés musulmanes.
En ce sens aussi, je trouve que cette motion est bienvenue. Elle permettra de prendre des mesures de protection pour des communautés qui sont peut-être moins bien organisées que les communautés juives dans notre pays.
Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Auch ich unterstütze das Anliegen von Kollege Jositsch. Ich habe nur eine formale Frage bzw. einen formalen Hinweis: Ist es nicht vielmehr ein Postulat? Sie verlangen ja nur, dass der Bundesrat etwas "aufzeigt" bzw. "Klarheit schafft"; der Bundesrat sagt, er wolle "analysieren". Wenn das so wäre, bräuchten wir nicht die Zustimmung beider Räte.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Kollege Caroni, ich habe mein Postulat, das wir in der letzten Session behandelt haben, etwas erweitert und gesagt, allenfalls müssten gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden. Insofern denke ich, dass es sich um eine Motion handelt, aber wir sind hier sicher im Grenzbereich. Ich möchte mich allerdings nicht als Spezialist des Parlamentsgesetzes hervortun, aber das ist meine Interpretation. Ich hoffe, dass die Motion jetzt nicht an Formalien scheitert.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Zur Frage von Herrn Ständerat Caroni: Es ist für den Bundesrat immer wieder ein Dilemma, wie streng er mit Ihren Motionstexten sein soll - ist es wirklich eine Motion oder nicht doch eher ein Postulat? Sie haben heute gemäss Parlamentsgesetz nicht mehr die Möglichkeit, eine Motion in ein Postulat umzuwandeln; der Bundesrat kann dem Zweitrat eine Änderung der Motion suggerieren, aber grundsätzlich sind Sie für Ihre Motionstexte verantwortlich. Wir wollten hier nicht kleinlich sein und sagen, das sei nicht wirklich eine Motion, wenn das Kriterium ist, dass eine Gesetzesänderung vorgeschlagen wird. Hier wird der Auftrag gegeben zu prüfen, ob gesetzliche Grundlagen geändert werden müssen. Wir wollten etwas grosszügig sein und haben gesagt, dass wir das Anliegen der Motion entgegennehmen und teilen. Allenfalls kann der Zweitrat überlegen, ob das nun doch eher nur Postulatscharakter hat.
Die Hauptsache ist - das ist ja die Stossrichtung dieser Motion, und die teilen wir, Herr Ständerat Jositsch hat es gesagt -, dass hier explizit gesagt wird, dass es gemeinsam mit den Kantonen gemacht werden soll. Bei allen Fragestellungen, die manchmal mit grosser Ernsthaftigkeit vorgebracht werden, ist es immer wieder wichtig und sinnvoll, dass wir die Kompetenzordnungen in unserem Land nicht plötzlich unter Druck vergessen oder verlassen. Wenn Sie Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung lesen, sehen Sie, dass der Bund und die Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit koordinieren. Wir haben ganz klare Kompetenzordnungen.
Ich bitte Sie, vielleicht wieder mal den Bericht Malama hervorzunehmen; er wurde damals aufgrund eines Postulates Malama (10.3045) mit grossem Aufwand erstellt. Es ist ein umfassender Bericht darüber, wie die innere Sicherheit in unserem Land, wie die Kompetenzen aufgrund der Bundesverfassung festgelegt sind. Wer macht was? Wie soll die Koordination erfolgen? Ihre Sicherheitspolitische Kommission und auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates haben diesen Bericht intensiv diskutiert und sind zum Schluss gekommen, dass es keinen Anlass gibt, an dieser Kompetenzordnung etwas zu ändern. Deshalb muss ich nun manchmal wieder darauf verweisen. Es ist auch für die Bevölkerung ganz wichtig, einerseits zu wissen, dass diese Kompetenzen und Zuständigkeiten geklärt sind. Andererseits, und das ist der wesentliche Inhalt der Motion Jositsch, ist natürlich klar, dass es hier eine Koordination braucht.
Es gibt ja den Sicherheitsverbund Schweiz von Bund und Kantonen. Er besteht aus der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz und der Militär- und Zivilschutzdirektorenkonferenz aufseiten der Kantone, aus dem EJPD und dem VBS aufseiten des Bundes. Dieser Sicherheitsverbund stellt eigentlich sicher, dass genau bei solchen Fragestellungen die Koordination funktioniert. Das heisst aber nicht, dass wir da etwas ändern und zum Beispiel sagen: Der Bund macht jetzt mehr. Vielmehr geht es darum, dass sichergestellt ist, dass die Koordination funktioniert.
In diesem Sinne können wir die Motion zur Annahme empfehlen. Selbstverständlich teilt der Bundesrat auch die Ansicht des Motionärs, dass dem Schutz der Bevölkerung vor terroristischen und extremistischen Anschlägen höchste Priorität gehört, auch im Bewusstsein, dass gerade religiöse Gemeinschaften und Minderheiten besonders bedroht sind. Auch den Beitrag von Herrn Ständerat Cramer nehme ich gerne entgegen. Es geht um die jüdischen Gemeinschaften, aber es geht auch um andere, gerade auch um muslimische Gemeinschaften, die hier sicher besonders exponiert sind. Ich glaube aber, es ist wichtig, dass wir hier nicht gewichten, sondern uns einfach bewusst sind, wo die besonderen Gefährdungen sind, und in Koordination mit den Kantonen wirklich mit allen Mitteln, die möglich sind, sicherstellen, worauf unsere Bevölkerung ein Anrecht hat, nämlich den Schutz vor terroristischen und extremistischen Anschlägen.
Die Anliegen der religiösen Gemeinschaften werden natürlich regelmässig auch an die Bundesbehörden herangetragen. Wir haben auch versucht, eine Antwort darauf zu geben, indem wir gesagt haben: Ja, man muss dann auch noch bei verschiedenen Bundesstellen vorbeigehen. Sie haben das Eidgenössische Departement des Innern erwähnt. Selbstverständlich ist auch das VBS betroffen, selbstverständlich auch mein Departement. Uns ist es ein grosses Anliegen, dass auch innerhalb der Bundesverwaltung gut koordiniert wird und dass die religiösen Gemeinschaften eine Ansprechstelle in der Verwaltung haben, um ihre Anliegen einbringen zu können. Aus diesem Grund habe ich im EJPD jetzt das Bundesamt für Justiz beauftragt, die EJPD-interne Koordination zu verstärken und vermehrt auch als Kontaktstelle nach aussen zu fungieren. Ich denke, das Bundesamt für Justiz ist hier eigentlich die richtige Stelle, in Bezug auf seine Aufgabenstellung, in Bezug auch auf die Neutralität und die Querschnittaufgaben, die es innerhalb der Bundesverwaltung eh wahrnimmt. Wir möchten, dass klar ist, dass es auch auf Bundesebene eine Ansprechstelle für die religiösen Gemeinschaften gibt.
Wir werden diese Fragen sicher auch im Bundesrat noch vertiefen, aber wir haben bereits versucht, die Koordination auf Bundesebene und mit den Kantonen zu verstärken, wo es mit Blick auf das Ziel nötig ist, die Schutzfunktion und das Gewaltmonopol des Staates sicherzustellen und die Aufgaben erledigen zu können, die der Staat zu erledigen hat.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
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