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Eine Sistierung des Verfahrens wegen häuslicher Gewalt darf nur bei Ersttätern möglich sein
Amherd Viola · Mit-F · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion
Mit meiner Motion wird der Bundesrat beauftragt, Artikel 55a StGB so anzupassen, dass eine Sistierung des Verfahrens bei Gewalt in Paarbeziehungen nur noch bei Ersttätern möglich ist.
Seit 2004 sind Delikte wie die einfache Körperverletzung Offizialdelikte, wenn sie im Rahmen einer Ehe oder einer Partnerschaft begangen werden, das heisst, sie werden von Amtes wegen verfolgt. Gleichzeitig wurde im Gesetz vorgesehen, dass diese Verfahren auf Antrag des Opfers während sechs Monaten sistiert werden können. Widerruft das Opfer die Zustimmung zur Sistierung während dieser sechs Monate nicht, wird das Verfahren eingestellt. Dies zeigt, dass die spezielle Situation der Opfer von häuslicher Gewalt ernst genommen wird und dass notwendige gesetzliche Grundlagen vorhanden sind.
Es ist nachvollziehbar, dass ein Opfer dem Täter, mit welchem es in enger Verbindung steht, eine zweite Chance geben will. Wer als Täter diese Chance aber nicht nutzt, darf nicht mehr geschont werden. Oft bleibt es bei häuslicher Gewalt nicht bei einer einmaligen Gewaltanwendung. Eine Sistierung des Verfahrens im gleichen Fall darf deshalb nur bei Ersttätern gewährt werden, sonst besteht die Gefahr, dass die Opfer unter Druck immer wieder einer Sistierung des Verfahrens zustimmen und diese Zustimmung nicht widerrufen. So wird das Verfahren eingestellt, und die Verfolgung von Amtes wegen wird untergraben.
Ich bitte Sie, meiner Motion zuzustimmen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Ich habe gestern im Rahmen der Beratung der Istanbul-Konvention erwähnt, dass wir in diesem Bereich bereits aktiv geworden sind. Wir haben ja im Oktober 2015 das Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen in die Vernehmlassung geschickt; da ist unter anderem auch dieses Anliegen, und zwar in Artikel 55a StGB, aufgenommen worden. Wir werden im Bundesrat voraussichtlich im Herbst die Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschieden.
Damit kann man also sagen, dass dem Anliegen dieser Motion mit diesen Gesetzgebungsarbeiten bereits Rechnung getragen wird. Die Vorlage sieht vor, dass wir Artikel 55a StGB so ändern, dass der Entscheid über die Sistierung oder die Fortsetzung des Strafverfahrens nicht mehr alleine in die Verantwortung des Opfers gestellt wird. Vielmehr soll die Behörde neben dem Willen des Opfers auch weitere Umstände berücksichtigen. Aber vor allem - das ist in diesem Zusammenhang jetzt besonders wichtig - soll eine Sistierung des Strafverfahrens dann nicht mehr möglich sein, wenn der Verdacht auf wiederholte Gewalt in einer Paarbeziehung besteht. Ich glaube, das entspricht genau dem, was Sie hier auch wollen.
In diesem Sinne haben wir Sie wieder rechts oder links überholt. Sie können sich darauf verlassen, dass wir mit dieser Vorlage kommen, und die Motion hat sich somit erübrigt.
Amherd Viola · Mit-F · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion
Ich bin froh, dass der Bundesrat in dieser Frage meine Motion überholt hat und demnächst eine entsprechende Gesetzesgrundlage vorgelegt wird. Das ist ein für die Opfer wichtiges Anliegen.
Bei dieser Sachlage ziehe ich meine Motion zurück.
Verfahrensbeitrag
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Das Postulat Amherd ist zurückgezogen worden.
Zurückgezogen - Retiré