16.431
Die Ausnahmen für die wissenschaftliche Forschung im Betäubungsmittelgesetz konkretisieren
Carobbio Guscetti Marina · 2VP-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Giezendanner, Brunner, Clottu, de Courten, Frehner, Müri, Pezzatti, Steinemann)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Giezendanner, Brunner, Clottu, de Courten, Frehner, Müri, Pezzatti, Steinemann)
Donner suite à l'initiative
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, seconda vicepresidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Letzte Woche, am Weltnichtrauchertag, hörten wir die Schocknachricht in "10 vor 10": Bereits Siebenjährige rauchen täglich, und jeder vierte Teenager ist süchtig nach Nikotin. Das 250-Millionen-Einwohner-Land Indonesien - nicht die Schweiz - ist ein Eldorado für Tabakkonzerne.
Ein noch grösseres, milliardenschweres Geschäft wittern amerikanische Grosskonzerne längst beim Vertrieb von Cannabis. So können wir den Medien mindestens wöchentlich ähnliche Beiträge wie diesen entnehmen: "Nordamerikas Cannabisindustrie floriert weiter". In Nordamerika wächst der legale Handel mit Marihuana rasant. Gemäss einer im März 2017 veröffentlichten Marktstudie legte er um 34 Prozent zu. Konsumenten gaben 2016 über 6,7 Milliarden US-Dollar für Cannabisprodukte aus. Die Forscher sagen jährliche Wachstumsraten von 27 Prozent und ein Marktvolumen von 22,6 Milliarden Dollar bis 2021 voraus. Die Studie zeigt auch, dass trotz Legalisierung der weitaus grössere Teil der Cannabisgeschäfte weiterhin im Schwarzmarkt stattfindet.
Wir wissen es alle: Auch Europa und die Schweiz sind gierig auf ein möglichst grosses Stück Kuchen beim Jahrhundertgeschäft Cannabis. Fragt sich nur: auf wessen Kosten? Aufgrund der gleichzeitig unglaubwürdigen Repression gegenüber den wirklich grossen Fischen - den Händlern und Dealern - und einer absolut verantwortungslosen Politik der Verharmlosung von Cannabis mussten wir am 27. März 2016 der "NZZ am Sonntag" entnehmen, Schweizer Jugendliche seien Kifferweltmeister. Das ist eine traurige und beschämende Nachricht und eine riesige Beleidigung aller ehrenwerten Weltmeistertitel. Jüngst träumte auch ein Liechtensteiner Geschäftsmann von einem neuen Wirtschaftssektor mit 400 Millionen Franken Umsatz. Der Treuhand- und Finanzsektor sei unter Druck. Lange habe man davon gelebt, jetzt sei es an der Zeit, neue gestalterische Schritte zu wagen. Am 27. Mai 2017 stand in der "NZZ am Sonntag" unter dem Titel "Wegen 'Kiffen' in die Therapie", der Konsum von Cannabis dürfte das ganz grosse Drogenproblem des nächsten Jahrzehnts werden. Bei den Cannabiskonsumenten liegt der Anteil der sich erstmals aufgrund von Drogenkonsum in Therapie begebenden Menschen in der EU nach einem stetigen Anstieg seit 2006 mit rund 38 Prozent am höchsten. Der Handlungsbedarf ist unbestritten.
Nun, was bezwecke ich mit meinem Vorstoss? Bei meiner parlamentarischen Initiative geht es nicht um die Frage "pro oder kontra Cannabis?", sondern um eine klare Definition der wissenschaftlichen Forschung. Diese würde auch der Forschung im Bereich der medizinischen Anwendung von Cannabis dienen. Gemäss Artikel 8 Absatz 5 des Betäubungsmittelgesetzes kann das Bundesamt für Gesundheit bei verbotenen Betäubungsmitteln im Ausnahmefall eine Bewilligung für den Anbau, die Einfuhr, die Herstellung und das Inverkehrbringen erteilen, und zwar erstens für die wissenschaftliche Forschung, zweitens für die Arzneimittelentwicklung und drittens für die beschränkte medizinische Anwendung.
Mit meiner parlamentarischen Initiative fordere ich, dass dieser Artikel dahingehend konkretisiert werden soll, dass der Begriff der wissenschaftlichen Forschung klarer und enger gefasst wird. Es sollen deshalb nur Ausnahmebewilligungen für naturwissenschaftliche oder klinisch-medizinische Forschungsprojekte unter restriktiveren Bedingungen als heute möglich sein. Denn es handelt sich hier nicht um Tierversuche, die normalerweise schon sehr kritisch betrachtet werden, sondern um Versuche an Menschen mit nicht unbedenklichen psychotropen Substanzen, die anfänglich entspannend wirken, dann Rauschwirkungen auslösen, Bewusstseins-, Konzentrations- und Schlafstörungen verursachen - bis hin zu Psychosen oder Schizophrenie, wenn man dafür disponiert ist.
Während bei den anderen Ausnahmefällen der Arzneimittelentwicklung explizit enge und unmittelbare medizinisch-pharmazeutische Bezüge vorgegeben werden, fehlt das bei der wissenschaftlichen Forschung. Und wir wissen es alle: Leider erfüllen wissenschaftliche Studien oft einfachste Kriterien nicht. Dem will ich entgegenwirken. Ich finde es schon sehr beschämend, dass der Schweizerische Nationalfonds bereits 720 000 Franken für sogenannte Pilotversuche in Städten gesprochen hat, bevor das Bundesamt für Gesundheit nur ein einziges Gesuch gesehen hat. Ich denke, wir alle wollen exakte wissenschaftliche Arbeiten, die diesen Namen verdienen, und dazu braucht es klare Definitionen. Dazu braucht es diese parlamentarische Initiative.
Ich danke im Namen unserer Jugend und unserer Gesellschaft für Ihre Zustimmung.
Giezendanner Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe ja nicht schlecht gestaunt in der Kommission, als man mit 15 zu 9 Stimmen - Sie haben es gelesen - dieser Initiative keine Folge geben wollte. Ich habe mich dann sofort gefragt: Warum will man so etwas Sinnvolles eigentlich nicht? Kann man durch diese Initiative vielleicht in der Forschung die Gelder nicht mehr mit vollem Schöpflöffel verteilen, ist das der Grund? Sie alle haben in der "NZZ am Sonntag" gelesen - ich glaube, es war vor zwei Wochen -, wie schädlich Cannabis ist, vor allem für jüngere Menschen. Plötzlich kommt das zum Vorschein, was wir schon lange gepredigt haben.
Cannabis kann für Patienten auch schmerzlindernd sein. Da muss man aber genau forschen, um das abzuklären. Ich sage Ihnen hier auch öffentlich als SVP-Mann - aus dieser Ecke ist das ja nicht ganz normal, sagt man -, dass ich die parlamentarische Initiative Ammann 17.439 unterschrieben habe. Er hat sie auch sauber begründet; es geht um Medizinalhanf - hervorragend! Hervorragend wäre es auch für die Landwirtschaft, wenn sie ein weiteres Standbein hätte, wenn sie Medizinalhanf sehr geordnet im eigenen Land produzieren könnte. Aber dazu braucht es eine genaue Erforschung.
Diese Initiative der geschätzten Kollegin Herzog will genau, dass wir geordnet forschen können, sie will genau, dass wir hingehen zu unserem Kollegen Ammann, um das in der Medizin einzusetzen. Stellen Sie sich vor, wie viele Menschen Ihnen dankbar wären, wenn Sie ihnen mit diesem einfachen Mittel - so sage ich jetzt mal - ihre Schmerzen lindern könnten. Aber wir versagen ihnen das, weil es der Forschung wahrscheinlich um Geld geht.
Ich bitte Sie dringend, springen Sie über Ihren Schatten, sagen Sie Ja zu dieser sinnvollen Initiative, die vielen Menschen indirekt Linderung bringen wird und der Landwirtschaft noch zusätzlich Arbeit gibt unter der Kontrolle des Staates, damit hier nichts schiefläuft. Diese Initiative hat es weiss Gott verdient, dass man sie unterstützt.
Schmid-Federer Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion
Die vorliegende parlamentarische Initiative wurde am 27. April 2016 eingereicht und verlangt, dass der Begriff "wissenschaftliche Forschung" in Artikel 8 Absatz 5 des Betäubungsmittelgesetzes konkretisiert und eingeschränkt wird. Dabei sollen insbesondere sozialwissenschaftliche und ökonomische Projekte sowie die nichtklinische Humanforschung keine Bewilligungen mehr erhalten. Ausserdem sollen wissenschaftliche Studien in Verbindung mit politischen Initiativen oder als Zusatzprojekt oder Begleitung zur Realisierung von politischen Projekten ausgeschlossen werden. Ihre Kommission hat die parlamentarische Initiative am 11. Mai 2017 beraten und empfiehlt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, ihr keine Folge zu geben.
Heute können ausnahmsweise Bewilligungen für die Verwendung von Betäubungsmitteln erteilt werden, die gemäss Betäubungsmittelgesetz verboten sind, sofern dies der wissenschaftlichen Forschung, der Arzneimittelentwicklung oder der beschränkten medizinischen Anwendung dient. Der Begriff der wissenschaftlichen Forschung soll gemäss Initiantin enger gefasst werden und nur noch Ausnahmebewilligungen für Projekte der naturwissenschaftlichen und klinisch-medizinischen Forschung vorsehen. Sozialwissenschaftliche oder ökonomische Studien zum regulierten Cannabisverkauf, wie sie derzeit beispielsweise die Städte Bern und Zürich oder die Kantone Genf und Basel-Stadt vorsehen, sollen nicht mehr möglich sein. Die Initiantin kritisiert, die heutige Rechtsgrundlage im Bereich der wissenschaftlichen Forschung sei ungenügend. Es sei keine Einschränkung der Verwendung dieser Stoffe zum definierten Zweck vorgenommen worden, jeder Verwendungszweck sei somit erlaubt.
Gemäss Ausführungen der Verwaltung werden heute Ausnahmebewilligungen unter zwei Hauptkriterien ermöglicht: Erstens muss die Verwendung für einen Zweck erfolgen, der im Gesetz vorgesehen ist; dazu gehört eben die wissenschaftliche Forschung. Zweitens muss im Einzelfall eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen werden. Dies bedeutet insbesondere, dass kein Anspruch auf eine Bewilligung besteht. Vielmehr muss ein wirklicher Sonderfall vorliegen, der es rechtfertigt, vom gesetzlichen Verbot abzuweichen. Es darf keine Normkorrektur vorgenommen werden, das heisst: Der Jugendschutz darf nicht unterlaufen werden; die Förderung der Abstinenz darf nicht unterlaufen werden; es darf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen; die Bekämpfung krimineller Handlungen darf nicht erschwert werden. Zudem muss der Schutz vor negativen Folgen der Sucht gewährleistet sein.
Hier handelt es sich also um einen bereits sehr stark regulierten Bereich. Die heutigen Auflagen stellen sicher, dass nicht Tür und Tor geöffnet werden für Versuche, die nicht forschungsgerecht sind. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass der Bereich nicht überreguliert werden soll, das heisst, dass nicht reguliert werden soll, was das Gesetz heute bereits klar regelt.
Die Mehrheit Ihrer Kommission bestreitet den Handlungsbedarf aus folgenden Gründen:
1. Obwohl das Wort "Cannabis" in der Initiative mit keinem Wort erwähnt wird und obwohl die Initiantin bei der mündlichen Begründung der Initiative betonte, es gehe bei der Gesetzesänderung nicht um pro oder kontra Cannabis, erachtet es die Mehrheit Ihrer Kommission als offensichtlich - wir haben es jetzt gerade gehört -, dass die geplanten Projekte in den bereits erwähnten Städten zu dieser Initiative geführt haben. Die medizinische Forschung aufgrund einzelner Projekte einzuschränken ist aus der Sicht der Mehrheit unverhältnismässig.
2. Wenn die Initiative trotz gegenteiliger Erläuterungen heute offenbar doch Cannabis im Visier hat: Die Mehrheit der Kommission ist überzeugt, dass die heutigen gesetzlichen Bestimmungen den Realitätstest nicht bestehen. Es wird trotz Verbot gekifft, es gibt einen Schwarzmarkt, die Qualität der Substanzen ist schlecht und gefährdet die Gesundheit der Konsumierenden. Es müssen neue Lösungsansätze gefunden werden. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass heute verlässliche Daten fehlen, um neue Lösungen entwickeln zu können. Die vorgesehenen städtischen Projekte, sollten sie denn überhaupt bewilligt werden, könnten wertvolle Erkenntnisse liefern; deshalb wünscht die Mehrheit der Kommission keine Einschränkung der diesbezüglichen Forschung. Zudem ist die Mehrheit überzeugt, dass die Initiative das Ziel der Initiantin verfehlt: Um dem Cannabiskonsum Einhalt zu gebieten, ist dieser Vorstoss nicht der richtige Ansatz.
3. Es ist erwiesen, dass Cannabis bei Schmerztherapien, gerade auch bei Krebs, eine lindernde Wirkung haben kann. Cannabis ist bei schweren Krankheiten ein kostengünstiges Medikament. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass beim medizinisch-therapeutischen Einsatz von Cannabis Handlungsbedarf besteht.
4. Sollte es nicht um Cannabis gehen: Die Initiantin will sozialwissenschaftliche und ökonomische Projekte unterbinden; medizinische Forschung mit Betäubungsmitteln ist aber meist nicht von sozialen und ökonomischen Aspekten zu trennen. Gerade aus wissenschaftlicher Sicht ist es falsch, bei der Forschung einzig auf medizinische Aspekte zu fokussieren.
5. Eine Einschränkung von Forschungsprojekten generell würde auch die medizinische Anwendung und somit die Falschen treffen, z. B. Schmerzpatienten, die sehr lange darauf warten, dass die Anwendung als Schmerzmittel überhaupt erlaubt wird.
6. Die Initiantin beanstandet, der Begriff "wissenschaftliche Forschung" werde im Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz von 2016 ungenügend umschrieben. Sie verkennt aber, dass der Begriff seit 1951 im Gesetz zu finden ist und dass er im Kommentar von 2007 bereits umfassend umschrieben ist. Es gibt hierzu eine detaillierte Praxis mit klaren, strengen Kriterien, ganz im Gegensatz zu den Begriffen "Arzneimittelentwicklung" und "beschränkte medizinische Anwendung", die erst seit 2011 im Gesetz verankert sind.
7. Der Gesetzgeber hat in Absatz 5 explizit die Möglichkeit von Ausnahmebewilligungen zugelassen, damit vor allem Multiple-Sklerose- oder Krebspatienten nicht ihrer Schmerztherapien beraubt werden. Es gibt keinen Grund, dies nun wieder rückgängig zu machen.
Für die Mehrheit Ihrer Kommission besteht kein Handlungsbedarf. Unter dem Begriff "wissenschaftliche Forschung" wurden in der Vergangenheit Projekte genehmigt, die beispielsweise der Entwicklung von labortechnischen Analysegeräten oder der Anwendung von Betäubungsmitteln für die psychiatrische Forschung dienten. Diese Projekte haben zugleich einen naturwissenschaftlichen und medizinischen Hintergrund.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Giezendanner Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Kollegin Schmid-Federer, Sie haben im Zusammenhang mit den Projekten in den Städten gesagt, dass trotz Repression weiter gekifft würde. Sind Sie denn bereit, trotz nachweislicher Schädigung der Gesundheit der Jungen eine Liberalisierung vorzunehmen und einfach alles fahrenzulassen?
Schmid-Federer Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion
Sehr geehrter Herr Kollege Giezendanner, ich bin hier Kommissionssprecherin. Ich möchte Ihnen einfach sagen: Seit ich in diesem Parlament bin, habe ich noch nie so lange für das Vorbereiten der Berichterstattung zu einer Initiative gebraucht. Wissen Sie warum? In dieser Initiative ist schlicht und einfach alles unklar. Sie hat nichts mit den Städten zu tun. Ich muss Ihnen deshalb diese Frage auch gar nicht beantworten. Sowieso spielt meine persönliche Meinung hier keine Rolle.
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, Kollegin Schmid-Federer, nun haben Sie also wirklich Sachen erzählt, die so nicht stimmen! Ich will mit dieser parlamentarischen Initiative nichts rückgängig machen. Ich frage Sie: Was haben Sie gegen eine exakte medizinische Wissenschaft, die ja gerade auch den Arzneimitteln dienen würde?
Schmid-Federer Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion
Genau das haben wir ja heute. Deshalb ist Ihre Initiative unnötig. Aber ich möchte Sie jetzt schon noch auf Ihren Fehler aufmerksam machen: Sie haben gesagt, die beiden anderen Begriffe seien in diesem Kommentar sehr gut definiert, dieser aber fehle dort. Sie hätten aber halt schauen müssen. Zu einem früheren Zeitpunkt wurde der Begriff "wissenschaftliche Forschung" eben erläutert. Er wurde schon einmal umschrieben. Deshalb wurde es in diesem Kommentar nicht mehr aufgenommen. Sie sollten besser recherchieren, bevor Sie eine Initiative einreichen.
Tuena Mauro · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Schmid-Federer, wie erklären Sie gerade der jungen Bevölkerung, die im Moment auf der Tribüne sitzt, den Begriff der Wissenschaftlichkeit, und wie erklären Sie ihr, dass in den Städten Zürich, Bern, Basel und Genf Jugendliche jetzt unter dem Deckmantel der Wissenschaftlichkeit Haschisch in Apotheken abholen können? Was hat das mit Wissenschaftlichkeit zu tun?
Schmid-Federer Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion
Gar nichts, es hat gar nichts damit zu tun! Diese Projekte sind ja übrigens auch gar noch nicht beim BAG eingereicht worden - es gibt noch gar kein Projekt. Wir haben das BAG gefragt, und in der Kommission wurde uns gesagt, von diesen Projekten hätten sie noch nichts auf dem Tisch, mein lieber Herr, noch gar nichts. Deshalb ist auch diese Initiative völlig verfehlt.
Wenn man denn diese Projekte verhindern wollte, dann wäre das sowieso der falsche Zeitpunkt. Bis diese Initiative umgesetzt wäre - davon gehe ich aus -, wären diese Projekte bereits durch; sie werden ja bald eingereicht.
Aber ich sage es noch einmal: Einen Zusammenhang zwischen dieser Initiative und den Projekten kann niemand herstellen - und ich habe viele Juristen gefragt.
Ruiz Rebecca Ana · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
La Commission de la sécurité sociale et de la santé publique a procédé à l'examen préalable de l'initiative parlementaire Herzog le 11 mai dernier. Elle propose, par 15 voix contre 9, de ne pas y donner suite.
De quoi s'agit-il? La loi sur les stupéfiants prévoit, à son article 8 alinéa 5, que l'Office fédéral de la santé publique peut accorder des autorisations exceptionnelles pour la culture, l'importation, la fabrication et la mise dans le commerce de stupéfiants interdits "utilisés pour la recherche, le développement de médicaments ou une application médicale limitée". L'initiative a pour but que la notion de recherche visée à cet article soit précisée et circonscrite afin qu'aucune autorisation ne soit plus accordée à des projets relevant des sciences sociales ou économiques, ni à la recherche sur l'être humain dans un but autre que clinique. L'auteure de l'initiative précise ainsi qu'il s'agirait d'exclure les études scientifiques liées à des initiatives dites politiques.
La majorité de votre commission s'oppose au but recherché pour différentes raisons. Selon elle, la restriction de la recherche dans le domaine des stupéfiants visée par ce texte ouvrirait la voie à une surréglementation. Actuellement, les projets de recherche dans le domaine des stupéfiants sont déjà soumis à des conditions tout à fait strictes et ne sont autorisés qu'après un examen mené selon des règles claires et une pesée des intérêts. En effet, lors de nos discussions, il nous a été précisé par l'administration que les autorisations exceptionnelles étaient aujourd'hui possibles, sous réserve de deux critères. En premier lieu, il faut que le but recherché soit prévu par la loi, la recherche scientifique en faisant partie. Deuxièmement, une pesée d'intérêts détaillée doit être réalisée au cas par cas. Cela signifie en particulier qu'il n'y a pas de droit à l'exception de fait.
Au contraire, un cas réellement particulier doit exister pour justifier de s'écarter de l'interdiction prévue par la loi. Par ailleurs, on ne peut déroger aux principes suivants: la protection de la jeunesse ne doit pas être contournée; la recherche de l'abstinence ne doit pas être contournée; la sécurité publique et l'ordre ne doivent pas être mis à mal; la lutte contre la criminalité ne doit pas être entravée. En outre, la lutte contre les effets négatifs de la dépendance doit être garantie.
Il apparaît aussi à la majorité de la commission que la recherche doit être libre et qu'exclure d'emblée les études sur les aspects sociaux et économiques de la problématique des stupéfiants serait contre-productif puisqu'ils font partie intégrante des questions de recherche médicales et scientifiques, parallèlement à la recherche clinique. Une telle initiative aurait interdit, par exemple, les études menées en Suisse sur l'impact des traitements à base d'héroïne sur la criminalité, puisqu'il ne s'agissait pas d'analyses cliniques. On sait pourtant comme il est important de pouvoir effectuer des recherches en conservant une large perspective, car les questions posées par les stupéfiants ne sont pas des problématiques uniquement cliniques. En effet, elles ont de toute évidence un impact fort sur la société et, dans ce sens, des recherches relevant d'autres disciplines, comme la criminologie, le droit, l'économie et les autres sciences humaines sont naturellement des recherches plus que légitimes.
Depuis l'entrée en vigueur de la loi révisée le 1er juillet 2011, 47 autorisations exceptionnelles en tout ont été accordées à des fins de recherches scientifiques, entre autres à des universités et à des hôpitaux cantonaux. En définitive, seules quelques demandes ont été refusées.
Les projets pilotes souhaités par les villes de Bâle, Berne, Genève et Zurich concernant les essais scientifiques limités de contrôle du cannabis ont été abordés dans le cadre des discussions, étant donné que cette initiative ne les y autoriserait plus. Selon l'auteure de l'initiative, le but de sa proposition, qui ne contient d'ailleurs pas le mot cannabis, ne serait pas de les interdire de manière explicite. Au cours de la discussion, il est toutefois apparu à la majorité de la commission que ce type de projets en lien avec le cannabis étaient bel et bien visés par l'interdiction prônée dans le texte de l'initiative. Pour la majorité de la commission, si le but recherché est effectivement d'interdire les essais limités de contrôle de cannabis, il n'y a pas de raison de modifier la loi sur les stupéfiants dans le sens voulu par l'initiative. La majorité est en effet convaincue que ce type de projets pilotes serait de nature à étayer les connaissances scientifiques sur la consommation et sur le marché du cannabis. Il a aussi été rappelé qu'ils étaient menés dans un cadre bien défini à l'intention d'un cercle restreint d'utilisateurs.
C'est en développant ce type d'expériences que de nouvelles solutions pourront être trouvées pour protéger la santé des consommateurs.
En outre, si le but n'est pas d'interdire les projets pilotes liés à la consommation de cannabis, alors il apparaît à la majorité de la commission que la proposition de Madame Herzog est totalement disproportionnée. Aussi, une modification de la loi, telle que la souhaite Madame Herzog, aurait pour conséquence de limiter drastiquement les possibilités de recherche sur les propriétés thérapeutiques des stupéfiants. Ainsi, à côté du cannabis, les recherches sur les effets d'autres substances seraient également restreintes, par exemple celles sur les analgésiques à base d'opiacés ou celles sur les substances psychoactives utilisées dans le traitement de traumatismes.
Une minorité estime au contraire qu'il y a lieu d'agir et qu'il est nécessaire de définir la notion de recherche scientifique dans le domaine des stupéfiants. Elle souhaite éviter que la recherche scientifique ne soit détournée de son but initial ou politiquement instrumentalisée. Il lui semble donc pertinent de préciser la notion de recherche dans la loi afin qu'à l'avenir des autorisations exceptionnelles soient accordées exclusivement à des projets relevant des sciences de la nature ou de la médecine clinique.
Je le rappelle, la commission n'a pas donné suite à cette initiative parlementaire, par 15 voix contre 9. Je vous invite à en faire de même.
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Kollegin Ruiz, ich möchte Sie fragen, ob Sie im Gegensatz zu Ihrer Kollegin den Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz, den wir in den Unterlagen hatten, gelesen haben. In diesem sind zwar die beiden Begriffe "Arzneimittelentwicklung" und "beschränkte medizinische Anwendung" genauer definiert, nicht aber "wissenschaftliche Forschung". Haben Sie ihn gelesen?
Ruiz Rebecca Ana · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Madame Herzog, je n'ai pas de commentaire à ajouter par rapport à ce que ma préopinante, Madame Schmid-Federer, vient de très bien expliquer.
Abstimmung
Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, ihr Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 69 Stimmen
Dagegen ... 116 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 18.45 Uhr
La séance est levée à 18 h 45