17.3008

Anpassung von Artikel 44 Absatz 3 und Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a RTVG zur Stärkung von elektronischen Service-public-Angeboten ausserhalb der SRG

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Ich suche noch den französischsprachigen Kommissionssprecher, aber ich fange mal auf Deutsch an.

Wir werden uns in dieser Session intensiv mit der Medienpolitik auseinandersetzen. Am Donnerstag steht als Hauptgang die No-Billag-Initiative auf der Speisekarte. Heute werden wir als Einstieg über einige Kommissionsvorstösse diskutieren. Den Auftakt macht eine Motion, welche die Service-public-Angebote ausserhalb der SRG stärken will.

Worum genau geht es bei dieser Motion mit dem etwas sperrigen Titel? Der mediale Service public in der Schweiz steht bekanntlich auf zwei Beinen: Für den nationalen Service public in den vier Landessprachen ist die SRG zuständig, ein privater Verein, der einen Leistungsauftrag des Bundesrates umsetzt. Neben dem nationalen Service public gibt es auch einen regionalen Service public, der die kleinen, die lokalen und regionalen Räume in den verschiedenen Sprachgebieten der Schweiz bedient. Dieser Auftrag ist auf 21 private lokale Komplementärradiosender und 13 Fernsehsender mit Leistungsauftrag verteilt, die dafür einen Teil der Radio- und Fernsehgebühren erhalten. Mit der Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vor einigen Jahren haben wir ihren Anteil am Gebührensplitting erhöht. Heute erhalten die Privaten 5 Prozent der gesamten Gebühreneinnahmen, ab 2019 werden es 6 Prozent sein.

Diese Erhöhung des Gebührenanteils war ein wichtiger Entscheid zur Stärkung der regionalen und privaten Service-public-Sender in diesem Land. Doch es wird weitere Massnahmen brauchen, um die Qualität und die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Der kleinräumig strukturierte regionale Radio- und Fernsehmarkt führt nämlich zu sehr hohen Gestehungskosten und einer geringen Rentabilität der Angebote. Eine Analyse der wirtschaftlichen Situation der Regionalfernsehveranstalter hat aufgezeigt, dass insbesondere die privaten Regionalfernsehveranstalter in Schwierigkeiten stecken. Die Erträge aus Werbung und Sponsoring stagnieren seit 2011. 2014 betrugen sie insgesamt noch rund 40 Millionen Franken, im gleichen Jahr waren fünf von 13 Veranstaltern unterfinanziert oder sogar überschuldet. Nur sechs Veranstalter verfügten über genügend Eigenkapital. Gründe dafür sind die hohen Fixkosten beim Fernsehen und die Tatsache, dass die regional ausgerichteten Veranstalter zu klein sind, um diese Fixkosten auf eine ausreichend grosse Zahl von Zuschauerinnen und Zuschauern zu verteilen. Zudem bieten die Regionalfernsehen keine Vollprogramme an, was ihre Positionierung auf dem Publikumsmarkt und damit auch im Werbemarkt erschwert.

Wenn die wirtschaftliche Situation der privaten regionalen Service-public-Angebote nicht verbessert werden kann, dann ist das schweizerische Modell mit den zwei Beinen, dem nationalen und dem regionalen Service public, grundsätzlich infrage gestellt. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat der Verwaltung deshalb im Oktober 2016 den Auftrag erteilt, Vorschläge für eine Verbesserung dieser Situation aufzuzeigen. In einem Bericht vom Januar 2017 wurde aufgezeigt, dass eine Verbesserung der Situation durch die Aufhebung der sogenannten Zwei-plus-zwei-Regel und eine Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete möglich ist und in organisatorischer, personeller und finanzieller Hinsicht Synergien genutzt werden können.

Genau diesen Auftrag hat nun die Kommission erteilt, indem sie diese Motion ausgearbeitet hat. Sie fordert nämlich, dass der Teufelskreis durchbrochen werde; die sinkenden Werbeeinnahmen, die sinkenden Zuschauerzahlen sollen aufgefangen werden, indem es möglich sein soll, dass sich die privaten Service-public-Angebote besser vernetzen und grössere Versorgungsgebiete bespielen. Die Kommission hat deshalb an ihrer Sitzung vom 14. Februar dieses Jahres beschlossen, einen Auftrag zur Verbesserung der Marktbedingungen auszulösen. Mit dem Abstimmungsergebnis von 12 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen wurde genau diese Motion jetzt auf den Weg gebracht.

Unterdessen hat sich der Bundesrat dazu bereiterklärt, die Zwei-plus-zwei-Regel im Rahmen der Erarbeitung eines Gesetzes über elektronische Medien aufzuheben. Der entsprechende Gesetzentwurf soll 2018 in die Vernehmlassung gehen. In diesem Punkt wird diese Motion also so oder so umgesetzt. Bedenken hat der Bundesrat bei der geforderten Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete. Wir sehen in der Kommission aber ganz klar, dass die Versorgung der kleinräumigen Strukturen über Leistungsaufträge besser umgesetzt werden kann als durch diese Einschränkung im Gesetz.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission darum, dieser Motion hier zuzustimmen.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Herr Borloz, der französischsprachige Berichterstatter, ist noch im Zug unterwegs. Er verzichtet infolge der geografischen Distanz auf seine Berichterstattung. (Heiterkeit)

Leuthard Doris · BPR-F · Bundesrat · Aargau

Sie haben ja gesehen, dass der Bundesrat die Motion Ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen zur Ablehnung empfiehlt. Wir hatten, wie die Frau Kommissionssprecherin zu Recht ausgeführt hat, Ende Oktober des vergangenen Jahres im Rahmen der Service-public-Debatte den Auftrag erhalten, einen Bericht zu verfassen, um allfällige Möglichkeiten zur Stärkung der privaten lokalen Veranstalter mit Leistungsauftrag aufzuzeigen. Das Bakom hat diesen Bericht im Januar abgeliefert. Man hat sich darin, was die Aufhebung der Zwei-plus-zwei-Regel, also von Artikel 44 Absatz 3 RTVG, betrifft, offen gezeigt, hingegen ablehnend, was Artikel 39 Absatz 2 RTVG betrifft, d. h. die Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete.

Der Bundesrat ist nach wie vor dieser Meinung und beantragt deshalb aufgrund der geforderten Änderung von Artikel 39 Absatz 2 RTVG die Ablehnung der Motion. Mit der Begründung, der Text der Motion sei nicht unterteilt, hat der Nationalrat eine differenzierte Antwort in dem Sinne, wie es der Bundesrat vorschlägt, abgelehnt. Deshalb bleibt mir formal nur die Möglichkeit, die Ablehnung der ganzen Motion zu beantragen.

Die Zwei-plus-zwei-Regel, welche bestimmt, dass ein Unternehmen maximal zwei Fernseh- und zwei Radiokonzessionen erwerben darf, ist aus heutiger Sicht und im Lichte der digitalen Entwicklung tatsächlich zu starr. Es gibt auch sinnvolle Entwicklungen, die wir damit verhindern. Deshalb ist der Bundesrat bereit, diese Regel anzupassen bzw. aufzuheben. Das werden wir schon im Entwurf zum Gesetz über elektronische Medien, den wir im nächsten Jahr unterbreiten werden, umsetzen.

Anders ist es beim zweiten Anliegen, bei den publizistischen Versorgungsgebieten. Hier erachten wir eine Vergrösserung als kontraproduktiv. Technisch ist die Verbreitung schon lange realisiert: Über Internet sind regionale Fernsehprogramme weltweit zu empfangen. Hier braucht es aus technischen Gründen keine Vergrösserung der Versorgungsgebiete. Regionale Programme können auch in grösseren Räumen kommerzialisiert werden. Daher verspricht eine Vergrösserung der publizistischen Versorgungsgebiete kaum eine ökonomische Verbesserung der Lage der privaten Regionalfernsehstationen, ganz im Gegenteil: Vergrösserte publizistische Versorgungsgebiete bedeuten, dass grössere und auch komplexere Regionen journalistisch abgedeckt werden müssen. Das bedeutet, dass mehr Journalistinnen und Journalisten nötig sind, um die Berichterstattung über das politische, soziale oder kulturelle Geschehen in diesem geografisch grösseren Raum sicherzustellen. Das kostet primär also mal mehr Geld, ohne dass gleichzeitig Mehreinnahmen im gleichen Mass garantiert wären.

Heute erhalten 13 regionale Fernsehstationen einen Anteil an den Empfangsgebühren, um flächendeckend einen regionalen publizistischen Service public sicherzustellen. Vergrössert man nun diese publizistischen Versorgungsgebiete, gibt es auch mehr Überschneidungen, und mit den Empfangsgebühren bezahlen wir indirekt den wirtschaftlichen Konkurrenzkampf unter den Stationen, was nicht effizient ist. Senkt man aber die Anzahl der Versorgungsgebiete, in welchen die Fernsehstationen finanziell unterstützt werden, ist das aus Sicht des Bundesrates aus föderalistischen Gründen heikel.

Es ist deshalb symptomatisch bis erhellend, dass sich der Dachverband der Schweizer Regionalfernsehen in einer jüngeren Stellungnahme vehement für die Beibehaltung der publizistischen Versorgungsgebiete in ihrer bestehenden Anzahl und in ihrer bestehenden Form ausgesprochen hat.

Deshalb glaube ich: Der Vorschlag ist gut gemeint, aber die Nachteile überwiegen die angeblichen Vorteile klar.

Stahl Jürg · P-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Stahl Jürg, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 106 Stimmen

Dagegen ... 72 Stimmen

(0 Enthaltungen)