17.5348, 17.5353

Qualität des Dolmetschens in der Beratung und Rechtsvertretung beim beschleunigten Asylverfahren / Schaffung von Voraussetzungen für eine qualitativ gute Übersetzung im Asylverfahren

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Die Qualität der Asylverfahren wird auch mit der Beschleunigung der Asylverfahren höchste Priorität geniessen. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Fragestellenden, dass dabei der Qualität der Dolmetscherinnen und Dolmetscher gebührend Rechnung getragen werden muss. Im beschleunigten Asylverfahren werden künftig zwei unterschiedliche Dolmetschergruppen eingesetzt: einerseits die Asyl-Dolmetscherinnen und Asyl-Dolmetscher des SEM, welche bei den offiziellen Befragungen und bei den Anhörungen dolmetschen; andererseits die Dolmetscherinnen und Dolmetscher, welche ausschliesslich für die Rechtsvertretung für Vorbereitungs- und Begleitgespräche eingesetzt werden. Diese Trennung ist notwendig, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Erste gute Erfahrungen mit dieser Arbeitsweise konnten bereits im Testbetrieb Zürich gemacht werden. Im Rahmen der künftigen schweizweiten Ausschreibung zur Rechtsvertretung prüft das SEM, ob Qualitätskriterien für die Dolmetscherinnen und Dolmetscher der Rechtsvertretung aufgenommen werden sollen. Das SEM stellt selber hohe Qualitätsansprüche an die Asyl-Dolmetscherinnen und Asyl-Dolmetscher und praktiziert ein bewährtes, mehrstufiges Rekrutierungsverfahren. Zusätzlich verfolgt das SEM seit 2015 eine Strategie zur Weiterentwicklung des Dolmetscherwesens, unter anderem im Bereich Bildung und Qualität. So ist das SEM zusammen mit dem Fedpol und der Bundesanwaltschaft z. B. daran, einen Lehrgang zum eidgenössisch diplomierten Behördendolmetscher bzw. zur eidgenössisch diplomierten Behördendolmetscherin zu lancieren. Das SEM beteiligt sich zudem finanziell und durch Dozententätigkeit an der Ausbildung von interkulturellen Dolmetscherinnen und Dolmetschern und Vermittelnden.

Friedl Claudia · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Sie haben gesagt, dass es zwei Gruppen gibt, Asyl-Dolmetscherinnen und -Dolmetscher und Rechtsvertretungs-Dolmetscherinnen und -Dolmetscher. Sind Sie auch der Meinung, dass die Qualität des Dolmetschens aber die gleiche sein muss?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Ja, die Qualität muss hoch sein. Die Asyl-Dolmetscherinnen und -Dolmetscher werden vom SEM selbst angestellt. Da kann das SEM bei der Rekrutierung natürlich unmittelbaren Einfluss nehmen und entscheiden, wer unter welchen Voraussetzungen angestellt wird. Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher bei der Rechtsvertretung sind nicht vom SEM selbst angestellt. Wir prüfen aber, ob gewisse Vorgaben gemacht werden sollen, damit auch dort die Qualität sichergestellt ist.