17.006
Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2016. Bericht
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Antrag WAK-SR
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Die Motion 10.3818 nicht abschreiben)
Proposition CER-CE
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Ne pas classer la motion 10.3818)
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Der Ständerat beschloss am 8. Juni 2017, die Motion Darbellay 10.3818, "Verhandlungen mit der EU über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich stoppen", abzuschreiben. Demgegenüber beschloss dann der Nationalrat am 12. Juni 2017, diese Motion nicht abzuschreiben. Wir haben die Motion in der Kommission noch einmal geprüft und kommen zum Schluss, dass sich der Ständerat dem Nationalrat anschliessen und die Motion nicht abschreiben sollte.
Der Grund dafür ist, dass wir den Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft als Vertreter des Bundesrates angehört haben und er darauf hingewiesen hat, dass es aufgrund der Diskussion im Nationalrat falsch wäre, diese Motion abzuschreiben, weil mit der Abschreibung Missverständnisse entstehen könnten und damit falsche Signale ausgesendet würden. Deswegen könne sich auch der Bundesrat damit abfinden, dass die Motion nicht abgeschrieben werde, obwohl seit 2010 keine offiziellen Gespräche mehr mit der EU über ein Freihandelsabkommen für die Landwirtschaft stattgefunden hätten. Mit der Konferenz in Nairobi hätten substanzielle Beschlüsse gefasst werden können, und auch die Doha-Runde sei in diesem Sinne nicht mehr aktuell. Es wurde dann in unserer Kommission der Antrag gestellt, dem Nationalrat zu folgen.
Es gab auch Gründe, die für eine Abschreibung sprachen. Es wurde vorgebracht, dass es schwierig sei, eine Motion nicht abzuschreiben, die nicht mehr umsetzbar sei. Das ist ein Grund, der eigentlich für den ursprünglichen Beschluss des Ständerates sprach, und auch, dass ja jetzt offenbar keine Gespräche mehr stattfinden.
In Abwägung dieser Vor- und Nachteile hat die Kommission dann entschieden, Ihnen zu beantragen, dem Nationalrat zu folgen. Da der Nationalrat der Abschreibung nicht zugestimmt hat und der Bundesrat sich mit diesem Entscheid auch anfreunden konnte, sind wir also zum Ergebnis gekommen, Ihnen zu beantragen, die Motion nicht abzuschreiben.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Herr Schmid hat das sehr richtig zusammengefasst. Momentan ist sowieso nichts an Verhandlungen im Gang. Der Bundesrat ist einverstanden, wenn Sie sich dem Entscheid des Nationalrates, den Vorstoss nicht abzuschreiben, anschliessen.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté
Antrag WBK-SR
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
(= Die Motion 13.3367 nicht abschreiben)
Schriftliche Begründung
Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Beschluss des Nationalrates, die Motion nicht abzuschreiben. Aufgrund des Berichts zum Schutz der Bienen vom 24. April 2017, der Informationen zum Umsetzungsstand des "Nationalen Massnahmenplans für die Gesundheit der Bienen" sowie der Schätzungen der Verdachts- und der bestätigten Fälle von Bienenvergiftungen hält sie es für verfrüht, die Motion abzuschreiben.
Proposition de CSEC-CE
Adhérer à la décision du Conseil national
(= Ne pas classer la motion 13.3367)
Développement par écrit
La commission a pris connaissance de la décision du Conseil national de ne pas classer la motion. Sur la base du rapport relatif à la protection des abeilles du 24 avril 2017, des informations concernant le degré de mise en oeuvre du "Plan national de mesures pour la santé des abeilles" ainsi qu'au vu des estimations des cas suspects et des cas avérés d'empoisonnement des abeilles elle estime prématuré le classement de la motion.
Häberli-Koller Brigitte · Mit-F · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion
Unsere Kommission hat sich am 28. August nochmals mit der Motion 13.3367 befasst. Der Ständerat hat diese in der ersten Runde abschreiben wollen, der Nationalrat will sie nicht abschreiben. Mit 7 zu 3 Stimmen beantragt Ihnen nun die WBK unseres Rates, diese Motion, wie im Nationalrat bereits beschlossen, nicht abzuschreiben.
Wir haben ein Schreiben der Apisuisse, das ist der Dachverband der schweizerischen Bienenzüchtervereine, erhalten. Darin schreiben die besorgten Imkerinnen und Imker, dass die Zahl von akuten Bienenvergiftungen durch Pflanzenschutzmittel in der aktuellen Saison zeige, dass im Bereich der Anwendung von Pestiziden nach wie vor Handlungsbedarf bestehe. Auch betreffend Winterverluste kann keine Rede von Entwarnung sein. Gemäss den Imkerinnen und Imkern haben 20 Prozent der Bienenvölker den letzten Winter nicht überlebt.
Es ist uns wahrscheinlich allen bekannt, dass die Bienen eine grosse Bedeutung für die Aufrechterhaltung funktionierender Ökosysteme haben. Millionen von Bienenvölkern sichern weltweit die Bestäubung der Pflanzen für Lebens- und Futtermittel, aber auch der Wildpflanzen und produzieren zudem Tonnen von Honig.
Eine Abschreibung dieser Motion würde bei dieser Situation ein falsches Signal aussenden. Ich bitte Sie, diesen Vorstoss deshalb nicht abzuschreiben, damit dem Nationalrat zu folgen und die Differenz so zu bereinigen.
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Frau Häberli-Koller hat auch hier sehr zutreffend festgehalten, dass die Abschreibung Signalwirkung hätte. Sachlich besehen ist es aber so, dass die bienengefährdenden Neonicotinoide, von denen hier die Rede ist, ja schon verboten sind, nämlich seit 2013. Man erwartet nun vonseiten der Branche, dass sie belegen muss, dass diese Neonicotinoide wirklich keine schädigende Wirkung haben. Es geht also nicht darum, dass das BLW etwas entscheiden müsste: Vielmehr ist es an der Branche zu belegen, dass Neonicotinoide nicht schädigend sind.
Insofern steht kein Entscheid des Bundesrates an. Der Bundesrat ist aber einverstanden, wenn Sie diesen Vorstoss nicht abschreiben.
Bischofberger Ivo · P-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté