17.3665

Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion

Sie haben eine ungewöhnliche Kommissionsmotion vor sich. Die Motion verlangt Folgendes: "Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Vorlage 'Revision des Steuerstrafrechts', die er vom 29. Mai 2013 bis zum 30. September 2013 in die Vernehmlassung gegeben und am 4. November 2015 zurückgestellt hat, definitiv zu verzichten."

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser Motion zuzustimmen. Worum geht es?

Hintergrund der Motion ist die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre", über die wir in diesem Rat schon verschiedentlich debattiert haben. Sie erinnern sich, dass sich bei dieser Volksinitiative beide Räte konstant und deutlich uneins sind: Der Nationalrat hat zweimal die Initiative und einen Gegenentwurf zur Annahme empfohlen, der Ständerat hat ebenfalls zweimal Initiative und Gegenentwurf abgelehnt. Verfahrenstechnisch sind wir in einer Situation, in der das Differenzbereinigungsverfahren weitergehen könnte und am Schluss in einer Einigungskonferenz enden würde, und zwar nach verlängerter Frist gegenüber dem Normalverfahren.

Ihre Kommission hat dann folgende Überlegungen angestellt, um aus dieser verfahrenen Situation herauszukommen: Ausschlaggebend für das Einreichen der Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" war nach nach Auskunft der Initianten, auch bestätigt durch Nationalrat Matter in der Nationalratsdebatte vom 13. September dieses Jahres, die Vorlage des Bundesrates über die Revision des Steuerstrafrechts, über die wir jetzt sprechen. Mit dieser Vorlage beabsichtigte der Bundesrat, das steuerliche Bankgeheimnis in der Schweiz, also innerhalb der Schweiz, parallel zum automatischen Informationsaustausch einzuschränken, indem die Steuerbehörden auch beim Verdacht auf Steuerhinterziehung einen weitgehenden Zugang auf Bank- und Finanzdaten bekommen hätten. Die Volksinitiative wollte als wesentlichstes Ziel diese Reform verhindern.

Die Vernehmlassung, die der Bundesrat durchgeführt hat, führte zu einem relativ vernichtenden Ergebnis. Das Ergebnis der Vernehmlassung ist schlecht ausgefallen. Deshalb hat der Bundesrat am 4. November 2015 beschlossen, die Revision des Steuerstrafrechts zurückzustellen, wie er es ausgedrückt hat. Das heisst so etwas wie sistieren: nicht weiterführen, aber auch nicht darauf verzichten.

Ihre Kommission schlägt nun mit der vorliegenden Motion vor, dass der Bundesrat eben definitiv auf diese Vorlage, wie sie damals in der Vernehmlassung war, verzichtet, mit der Folge, dass den Initianten Hand geboten würde, die Initiative zurückzuziehen. Entsprechende Signale vonseiten des Initiativkomitees gibt es. Es stellte sich auch heraus, dass die Vorlage so, wie sie ursprünglich geplant war, von der Mehrheit der Kommission als unnötig bezeichnet wurde. In dieser Situation wurden im Nationalrat und im Ständerat zwei gleichlautende Motionen eingereicht. Der Nationalrat hat die eine Motion (17.3706) am 7. Dezember 2017 mit 120 zu 64 Stimmen angenommen, und Ihre Kommission beantragt Ihnen nun, bei der ständerätlichen Motion das Gleiche zu tun.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Der Berichterstatter und Präsident der Kommission hat es gesagt: In der Kommission ist diese Motion mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedet worden. Die zwei Enthaltungen können wohl als knurrende Billigung dieses Vorstosses interpretiert werden. Der Wortlaut bezieht sich ausdrücklich auf die Vorlage, die im Jahr 2013 in die Vernehmlassung gegeben worden ist. Es geht also eigentlich um eine ganz konkrete Vorlage, auf die nun verzichtet werden soll.

Immerhin geht die ursprüngliche Revisionsvorlage auf eine Motion (10.3493) unseres ehemaligen Ratskollegen Rolf Schweiger zurück. Rolf Schweiger war kein wild gewordener Fiskalist, sondern sah Notwendigkeiten für eine Revision dieses Steuerstrafrechts. Es ging auch darum, die Gafi-Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei umsetzen zu können. Zu den Hauptzielen dieser Revisionsvorlage zitiere ich aus der Zusammenfassung des Berichtes des Bundesrates: "Die Vorlage verfolgt deshalb zwei Hauptziele: Einerseits sollen auf alle Steuerstrafverfahren dieselben Verfahrensbestimmungen Anwendung finden, und andererseits soll die Beurteilung des Lebenssachverhalts unabhängig von der betroffenen Steuer nach möglichst einheitlich ausgestalteten Straftatbeständen und strafrechtlichen Grundsätzen erfolgen. Damit wird eine rechtsgleiche, effiziente und effektive Aufklärung von Steuerstraftaten sichergestellt und gleichzeitig eine Überbestrafung vermieden." Das waren also die Hauptziele dieser Revision, die der Bundesrat ins Auge gefasst hat.

Der Berichterstatter hat es erwähnt: Es wurde von einer desaströsen Vernehmlassung gesprochen. Ich sehe das nicht ganz so. Immerhin haben 21 Kantone im Rahmen der Vernehmlassung die Revision grundsätzlich unterstützt und befürwortet. Ich würde also sagen, es war eine durchzogene Vernehmlassung. In den Details gab es dann ein paar Nebengeräusche, einverstanden. Aber immerhin ist die Notwendigkeit einer Revision von 21 Kantonen bejaht worden, das ist eine beachtliche Zahl.

Mit Blick auf diese Privatsphäre-Initiative hat man die Sache dann mal auf Eis gelegt. Ich würde die Revision, die im Jahr 2013 aufgegleist worden ist, als "Revision 13" bezeichnen. Die Zahl 13 ist nicht unbedingt ein gutes Omen; der Herr Bundesrat hat das in der Kommission gesagt. In der Zwischenzeit hat sich die Welt weiter verändert. Wahrscheinlich könnte man das Thema auf dieser Basis nicht einfach reaktivieren. Deshalb kann ich damit leben, dass man diese Vorlage jetzt definitiv abschreibt.

Das Thema ist aber weiterhin auf dem Tisch; das will ich hier feierlich zu Protokoll geben. Es ist mitnichten so, dass die Sache endgültig beerdigt ist - ich erwähne das einfach, damit man zu einem späteren Zeitpunkt nicht sagen kann, man habe mit gezinkten Karten gespielt. Das Thema ist für mich weiterhin auf dem Tisch, und zwar erstens die formaltechnische Optimierung, die zumindest Rolf Schweiger auch im Auge gehabt hat. Zweitens geht es aber auch um die Bekämpfung von Steuervergehen. Es ist für mich stossend, wenn ausländische Steuervögte mehr Rechte und bessere Karten haben als inländische Steuervögte. Das finde ich stossend und nicht ganz verständlich. Es ist für mich auch stossend, wenn Versicherungsschelme mit grobem Geschütz bekämpft werden sollen - wir werden am Donnerstag eine entsprechende Vorlage haben -, aber Steuerschelme praktisch unter Artenschutz gestellt werden. Das geht für mich auch nicht auf. Schliesslich ist es für die Steuerehrlichkeit fatal, wenn Steuerunehrlichkeit nicht sehr rigoros bekämpft wird. Unsere drei Staatsebenen sind vital daran interessiert, dass möglichst das ganze Steuersubstrat - immerhin segelt die ganze Sache ja unter der Flagge des Finanzdepartementes - angezapft werden kann. Die kleine Steueramnestie, die wir vor einigen Jahren beschlossen haben, lässt immerhin den Schluss zu, dass doch beträchtliche verborgene Gelder zum Vorschein kommen könnten.

Deshalb bin ich der Meinung, dass man jetzt diesen Marschhalt machen kann, aber mehr als ein Marschhalt ist es nicht. Sie werden also weiterhin gefordert sein, Herr Bundesrat, die Sache zu gegebener Zeit wieder vorzulegen. Wir können nicht einfach Steuerunehrlichkeit ungeahndet lassen. Das ist ein Thema, das auf Ihre To-do-Liste gehört. Das ist meine Erklärung, wieso im Rat kein Minderheitsantrag deponiert worden ist. Trotzdem muss diese Fragestellung mit Blick auf die Zukunft zu gegebener Zeit noch einmal diskutiert werden.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Wenn diese Motion jetzt gewissermassen stillschweigend angenommen werden soll, will ich doch auch noch eine kurze Bemerkung dazu machen.

Wenn man das Parlamentsgesetz anschaut, sieht man, dass eine Motion ein Auftrag an den Bundesrat ist, der Bundesversammlung einen Erlass vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Als Vorstossform ist die Motion nicht dazu da, etwas nicht zu tun, also keinen Erlass vorzulegen oder keine Massnahme zu treffen. Eine Motion will etwas Positives, einen Erlass oder eben eine Massnahme. Was hier jetzt verlangt wird, ist aber eigentlich, wenn man den Gegenstand anschaut, eine Nichtmotion mit einem Nullinhalt, und das ist doch etwas verwunderlich, wenn nun so etwas seitens der Kommission vorgeschlagen wird.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Es geht um die Gesichtswahrung für eine missglückte Volksinitiative, die Matter-Initiative. Deshalb richtet diese Nullmotion - mein Vorredner, Herr Kollege Zanetti, hat es gesagt - als Antwort nur mässigen Schaden an, weil es mit dem Geschäft sowieso nicht vorwärtsgeht. Aber inhaltlich ist es nicht das, was eine Motion nach unseren Regeln eigentlich wäre, sondern es ist das Gegenteil davon, eine Nichtmassnahme.

Man kann sich darüber wundern, dass der inländische Fiskus - Steuern werden ja zu Zwecken des Staates erhoben - jetzt schlechter gestellt werden soll als bei der Steuererhebung im internationalen Verhältnis. Was hier beabsichtigt ist, ist ja politisch eine Form von Inländerdiskriminierung, kann man auch sagen. Aber es ist eine Motion nach der Logik "Aufgeschoben ist nicht aufgehoben": Früher oder später wird es so weit kommen müssen, dass auch die inländische Steuerehrlichkeit hier doch höher gewertet wird. - Das doch noch eine kurze Bemerkung zu diesem Vorstoss der Kommission.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Das Schweizer Steuerrecht unterscheidet sich ja in einigen Punkten von ausländischen Gesetzgebungen. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass die Steuerzahler ehrlich sind und ihre Einkünfte und Vermögen deklarieren. Das ist unser Grundsatz, und dieses Vertrauen zwischen Staat und Bürgern finden wir auch bei anderen Fragen. Daher sprechen wir hier bei diesen Fragen wohl nicht nur von Finanzen und Steuern, sondern auch von einer staatspolitischen Dimension, die das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regelt.

Nun ist diese Grenze zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug ein ständiges Thema. Das war ja auch der Ursprung des Vorstosses, der dann zur Vorlage geführt hat. Offensichtlich hat dann der Bundesrat etwas überzogen, denn auch der damalige Motionär hat gesagt, dass es dann doch nicht so gemeint war. Mit der Vorlage, die der Bundesrat gebracht hat, hätte man eigentlich das inländische Bankkundengeheimnis aufgehoben. Sie ist in der Vernehmlassung dann auch durchgefallen.

Die Vorlage hat dazu geführt, dass die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" eingereicht wurde, weil man eigentlich dem Bundesrat auf Verfassungsstufe etwas entgegensetzen wollte. Sie kennen die Geschichte dieser Volksinitiative: Inzwischen sind wir etwa bei der dritten Version eines möglichen Gegenvorschlages. Das befriedigt immer noch nicht ganz. Der Bundesrat hat aufgrund dieser Volksinitiative dann seine Vorlage sistiert. Er hat sie zurückgestellt. Sie ist immer noch zurückgestellt. Sie ist inzwischen, seit dem damaligen Entwurf, aber etwa fünfjährig. Die Vorlage, so wie sie bestanden hat, kann man heute nicht mehr einfach aus der Schublade nehmen und sie wieder in eine Abstimmung bringen. Dazu muss sie in jedem Fall überarbeitet werden. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat der Meinung ist, dass wir diese Motion annehmen und die damals schubladisierte Vorlage definitiv beseitigen sollten.

Damit ist aber die Frage betreffend Steuerbetrug/Steuerhinterziehung sicher nicht definitiv geregelt. Ich nehme an, das wird uns in einer anderen Form wieder beschäftigen. Die Frage, wo wir diese Grenze durchziehen, ist sozusagen ein Dauerbrenner der letzten Jahrzehnte. Aber es macht Sinn, diese Vorlage, die wir damals schubladisiert haben, jetzt definitiv aus dem Geschäft zu ziehen. Es muss dann einmal geprüft werden, ob, wie, wann und was wir allenfalls machen. Ich nehme an, es wird auch Vorstösse geben. Mindestens im Nationalrat wurde bei der Verabschiedung dieser Motion eine neue Motion angekündigt. Das Thema bleibt auf jeden Fall erhalten.

Ob das dann dazu führt, dass die Initiative zurückgezogen wird - das ist der Hintergrund der Diskussion dieser Motion -, kann ich nicht abschliessend sagen. Das wäre das eine, dass die Initianten die Initiative zurückziehen. Gleichzeitig gibt es jetzt diesen Gegenvorschlag. Der wird nicht automatisch hinfällig mit dem Rückzug der Initiative, sondern das würde dann noch den Entscheid des Nationalrates bedingen, dass man auf diesen Gegenvorschlag nicht eintritt, damit auch das bereinigt wäre.

Ich denke, es ist eine pragmatische Politik, wenn Sie dieser Motion zustimmen. Dann ist diese Geschichte für einmal begradigt, und das Thema Steuerbetrug bzw. Steuerhinterziehung wird uns finanzpolitisch, aber auch staatspolitisch, denke ich, auch in Zukunft wieder beschäftigen. Ich habe durchaus eine gewisse Sympathie für das, was hier diskutiert wird; es hat nämlich nicht nur eine finanzpolitische Bedeutung, sondern auch eine staatspolitische, denn hier bei diesen Fragen regeln wir auch das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Das ist bei uns von Vertrauen geprägt, und diesem Vertrauen sollten wir Sorge tragen. Weil es immer mehr da und dort wieder infrage gestellt wird, ist das wohl auch etwas, das wir in Zukunft dann berücksichtigen müssen.

Aber hier bitte ich Sie, dieser Motion zuzustimmen, dann haben wir das einmal begradigt.

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Die Motion geht direkt an den Bundesrat, nachdem der Nationalrat bereits die gleichlautende Motion der WAK-NR 17.3706 angenommen hat.