01.022
"MoratoriumPlus" und "Strom ohne Atom". Volksinitiativen und Kernenergiegesetz
Verfahrensbeitrag
La présidente (Maury Pasquier Liliane, présidente): Nous menons un débat général sur les projets 1 à 3. L'entrée en matière sur les projets 1 et 2 est acquise de plein droit.
3. Kernenergiegesetz
3. Loi sur l'énergie nucléaire
Antrag der Kommission
Mehrheit
Eintreten
Minderheit I
(Teuscher, Fehr Jacqueline, Leutenegger Oberholzer, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Stump, Wyss)
Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, im Gesetz folgende Punkte zu verankern:
die Betriebszeit der Atomkraftwerke auf maximal 30 Jahre beschränken;
den Abtransport und die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente sofort stoppen;
die Atombewilligungsverfahren demokratisieren;
die unbeschränkte Haftpflicht für die AKW-Betreiber einführen;
die AKW-Betreiber zur vollen Deckung der Entsorgungskosten verpflichten.
Minderheit II
(Rechsteiner-Basel, Baumann Stephanie, Fetz, Marty Kälin, Sommaruga, Stump, Teuscher, Wyss)
Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, eine schrittweise Ausserbetriebnahme der laufenden Atomkraftwerke nach spätestens 40 Betriebsjahren gesetzlich zu regeln.
Proposition de la commission
Majorité
Entrer en matière
Minorité I
(Teuscher, Fehr Jacqueline, Leutenegger Oberholzer, Marty Kälin, Rechsteiner-Basel, Sommaruga, Stump, Wyss)
Renvoi au Conseil fédéral
avec mandat d'ancrer les points suivants dans la loi:
limiter la période d'exploitation des centrales à 30 ans;
arrêter immédiatement le transport et le retraitement des éléments combustibles usés;
démocratiser la procédure d'octroi des autorisations dans le domaine de l'énergie atomique;
soumettre les exploitants de centrales atomiques à la responsabilité illimitée;
obliger les exploitants de centrales atomiques à s'acquitter de la totalité des coûts d'évacuation des déchets.
Minorité II
(Rechsteiner-Basel, Baumann Stephanie, Fetz, Marty Kälin, Sommaruga, Stump, Teuscher, Wyss)
Renvoi au Conseil fédéral
avec mandat de régler dans la loi la mise hors service progressive des centrales atomiques en activité au plus tard après 40 ans d'exploitation.
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Formelles: Zunächst meine Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der Aare-Tessin AG, die an den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt beteiligt ist. Diese Tatsache wird mich aber nicht daran hindern, die Resultate der Kommissionsberatung korrekt wiederzugeben.
Nachdem der Ständerat diese Vorlagen im Dezember 2001 als Erstrat verabschiedet hatte, befasste sich die UREK des Nationalrates, des Zweitrates, während nicht weniger als zehn Sitzungstagen mit diesem Geschäft, besuchte das Kernkraftwerk Gösgen und das Zwischenlager für radioaktive Abfälle, hörte während eines ganzen Tages Experten beider Seiten an, führte eine ausgedehnte Eintretensdebatte durch und behandelte 112 Anträge. Das Plenum des Nationalrates wird sich noch mit 43 Minderheitsanträgen und ein paar wenigen Einzelanträgen befassen müssen.
Nachdem der Bundesrat das Kernenergiegesetz (KEG) dem Parlament als indirekten Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen unterbreitet und der Erstrat diesen genehmigt hat, haben die eidgenössischen Räte bis zum 28. März 2003 Zeit, abschliessend zu den Initiativen Stellung zu nehmen. Die Frist kann somit eingehalten werden.
Das Schweizervolk hat sich schon verschiedentlich zur friedlichen Nutzung der Kernenergie in unserem Land geäussert. Nachdem Volk und Stände die Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich Kernenergie 1957 mit einem Verfassungsartikel dem Bund übertragen hatten, stimmten sie nicht weniger als dreimal über Ausstiegs-Initiativen ab: 1979, 1984 und 1990. Während diese Initiativen jeweils mehr oder weniger deutlich abgelehnt wurden, nahmen Volk und Stände 1990 ein zehnjähriges Moratorium für den Bau neuer Kernanlagen an. Noch vor dem Auslaufen des Moratoriums wurden am 28. September 1999 die beiden nunmehr zur Diskussion stehenden Volksinitiativen, eine weitere Ausstiegs-Initiative und eine neue Moratoriums-Initiative, eingereicht und von der Bundeskanzlei als gültig erklärt.
Der Bundesrat seinerseits setzte sich an einer Klausurtagung intensiv mit der Frage auseinander, ob die Option Kernenergie offen gehalten oder eine Frist für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke festgelegt werden sollte. Er entschied sich zugunsten der Option Kernenergie, verabschiedete in der Folge am 28. Februar 2001 die Botschaft zu einem neuen Kernenergiegesetz und empfahl die beiden Initiativen zur Ablehnung. Mit der Vorlage zur Totalrevision des Kernenergiegesetzes erledigte er auch eine seit vielen Jahren anstehende Gesetzgebungsaufgabe, die er immer wieder hinausgeschoben, aber nun unter dem Druck der neuen Initiativen endlich ernsthaft in Angriff genommen hatte.
Etant donné qu'il n'y a pas de rapporteur de langue française, je me permets de présenter une partie de mon exposé en français. Lors du débat d'entrée en matière, la CEATE a examiné un certain nombre de questions fondamentales concernant l'utilisation de l'énergie nucléaire. Elle a également pris position sur les initiatives populaires.
Tandis qu'une minorité jugeait que le recours à ce type d'énergie ne se justifiait pas - un exposé détaillé à ce sujet suivra sans doute -, la majorité de la commission était d'avis que le nucléaire était et restait un pilier important de l'approvisionnement électrique de notre pays. En effet, sa part dans la production de courant électrique s'élève à 40 pour cent, et on ne dispose à court et à moyen terme d'aucune solution de rechange. Cela ne signifie en aucun cas que la majorité juge les énergies alternatives - par exemple, éolienne ou solaire - incapables d'apporter une contribution valable. Néanmoins, elle considère que leur potentiel, surtout en Suisse, est largement insuffisant.
La solution avancée par les opposants à l'énergie nucléaire, consistant à importer du courant produit par des installations éoliennes au Nord de l'Europe, en partie grâce à des parcs implantés en pleine mer, souffre d'incertitudes techniques, requiert d'énormes capacités de transport supplémentaire et accroît la dépendance énergétique de la Suisse, sans parler de la question du prix du kilowattheure.
Pour des raisons qui tiennent autant à la politique d'approvisionnement qu'à la politique environnementale, la Suisse est condamnée pour de nombreuses années encore à produire du courant d'origine nucléaire, surtout que cette production n'entraîne aucun rejet de CO2 dans l'atmosphère. Faudra-t-il le moment venu remplacer les centrales nucléaires suisses existantes, qui fonctionnent d'une manière irréprochable, par de nouvelles unités ou même, comme en Finlande, en construire d'autres? La majorité de la commission estime que l'heure n'est pas venue de trancher cette question, l'essentiel étant de ne pas fermer la porte au nucléaire et de garder la liberté de recourir ultérieurement à cette forme d'énergie.
Après avoir entendu les autorités compétentes en matière de sécurité, la majorité est convaincue que les centrales nucléaires suisses présentent un standard de sécurité parmi les plus élevés au monde. Elles correspondent en permanence à l'état de la technique et de la sécurité grâce à la modernisation continuelle des équipements. Si le niveau de sécurité d'une centrale devait, pour des motifs d'ordre technique ou économique, s'avérer insuffisant, les exploitants ou, dans tous les cas, les autorités compétentes en matière de sécurité n'hésiteraient pas à en ordonner la fermeture.
L'impossibilité d'assurer la sécurité est toutefois la seule raison qui peut entraîner la désaffectation d'une installation nucléaire. Jusqu'à présent, chaque centrale a fait l'objet d'un contrôle permanent sur ce point. Les événements du 11 septembre 2001 ont en outre entraîné une réévaluation des mesures de sécurité. En revanche, la fermeture pour des motifs d'ordre politique, ainsi que le prévoient les initiatives, a été rejetée par la majorité de la commission.
Die Lösung der Entsorgungsfrage stellt eine wichtige Voraussetzung für die weitere Nutzung der Kernenergie in der Schweiz dar. Obwohl wissenschaftlich-technisch die möglichen Optionen längst bekannt sind, haben in der Schweiz vor allem politische Implikationen die nötigen Untersuchungen vor Ort und damit die Lösung der Standortfrage verhindert. Nach Auffassung der Kommission erfüllt das Konzept der Expertengruppe "Entsorgungskonzepte für radioaktive Abfälle mit einer kontrollierten Langzeitlagerung" die Anforderungen der Langzeitsicherheit und der Reversibilität, was im Entwurf des Kernenergiegesetzes seinen Niederschlag gefunden hat.
Die Kommission kam im Wesentlichen aufgrund dieser Erwägung zum Schluss, die beiden Initiativen seien zur Ablehnung zu empfehlen - allerdings erst, nachdem das Kernenergiegesetz als indirekter Gegenentwurf zu Ende beraten war. Die Initiative "Moratorium plus", die neben einem neuen zehnjährigen Moratorium für die Erteilung von bundesrechtlichen Bewilligungen für Kernanlagen auch einen referendumspflichtigen Bundesbeschluss für den Betrieb einer Anlage vorsieht, der über vierzig Jahre hinausgeht, wurde mit 13 zu 10 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Die radikalere Initiative "Strom ohne Atom", die eine Stilllegung von Beznau und Mühleberg bereits zwei Jahre nach Annahme der Initiative und jene von Gösgen und Leibstadt spätestens nach 30 Betriebsjahren verlangt, wurde mit 13 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Demgegenüber trat die Kommission mit 20 zu 0 Stimmen auf das Kernenergiegesetz ein. Zwei Rückweisungsanträge, der eine mit dem Begehren auf eine Überarbeitung der Vorlage und der Aufnahme einer Beschränkung der Betriebsdauer auf 40 Jahre, der andere mit einer solchen auf dreissig Jahre und verschiedenen anderen Klauseln, wurden mit 12 zu 8 beziehungsweise 12 zu 7 Stimmen abgelehnt.
Zum Kernenergiegesetz als indirektem Gegenvorschlag: Einer der wichtigsten Diskussionspunkte bei der Beratung des KEG ist zweifellos die Frage einer Zulassung der Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente. Während der Bundesrat diese nach Auslaufen der gültigen Verträge vollständig verbieten wollte, hat der Ständerat ein Moratorium für zehn Jahre ab dem Jahr 2006, wenn die bestehenden Verträge auslaufen, vorgesehen.
Die Mehrheit der UREK ist dagegen zum Schluss gekommen, dass weder ein Verbot noch ein Moratorium in dieser Sache sinnvoll ist, denn Gründe der Ressourcenschonung und der Reduktion der Abfallmenge sprechen für die Wiederaufbereitung; auch wenn sie zurzeit nicht mehr überall praktiziert wird, wäre ein Verbot unzweckmässig. Die Wiederaufbereitungsanlagen in England und Frankreich unterstehen ihrerseits den dortigen strengen Betriebskriterien, auf welche die Schweiz keinen Einfluss nehmen kann. Jedenfalls werden aber die dortigen Umweltvorschriften eingehalten.
Die Kommission stimmt hinsichtlich der Entsorgung der radioaktiven Abfälle dem Bundesrat und dem Ständerat insofern zu, als diese grundsätzlich im Inland erfolgen soll und die Anstrengungen in dieser Richtung intensiv weitergeführt werden müssen. Die Mehrheit geht mit Bundesrat und Ständerat darin einig, dass auch die Zusammenarbeit mit dem Ausland vorgesehen werden kann, was aus Gründen der Ökologie und der Sicherheit vor allem bei den hochaktiven Abfällen mit ihrem geringen Volumen durchaus sinnvoll sein könnte. Eine allfällige ausländische Entsorgungsanlage hätte aber dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik zu entsprechen. Ein Abschieben in irgendein Entwicklungsland, welches die Abfälle irgendwo im Wüstensand verscharren würde, ist demnach ausgeschlossen. Entsprechende Befürchtungen sind daher unbegründet. Die Minderheit verlangt demgegenüber in jedem Fall eine inländische Lösung.
Auch hinsichtlich der Sicherstellung der nötigen Finanzmittel für die Entsorgung ist mit der Schaffung eines Entsorgungsfonds im Gesetzentwurf vorgesorgt worden. Die Kommission erachtet jedoch die von Bundesrat und Ständerat vorgesehene Nachschusspflicht - gewissermassen eine Solidarhaftung aller Betreiber zur allfälligen Alimentierung des Entsorgungsfonds bei Zahlungsunfähigkeit eines Betreibers - als nicht notwendig.
Anlass zu einer längeren Diskussion gab die Frage der Haftung für die Auswirkungen eines zwar höchst unwahrscheinlichen, aber dennoch nicht gänzlich auszuschliessenden Unfalles und die entsprechende Versicherung. Unbestritten war die unbeschränkte Haftung der Betreibergesellschaft. Weil indessen bei den Versicherungsgesellschaften keine unbeschränkte Haftpflichtversicherungsdeckung erhältlich ist, schlägt die Kommission die Auflage vor, dass die Betreiber den Versicherungsvertrag mit der höchsten erhältlichen Deckungssumme abschliessen müssen. Im Übrigen soll diese Frage im Detail in der noch ausstehenden Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes geregelt werden. Der Bundesrat hat ja vor wenigen Tagen angekündigt, dass diese Revision nun in Angriff genommen werden solle.
Die UREK - da war man sich einig - begrüsst die Demokratisierung des Verfahrens durch die Einführung des fakultativen Referendums bei der Erteilung von Rahmenbewilligungen. Unterschiedlicher Auffassung war man dagegen in der Frage, wie weit das Mitentscheidungsrecht der Kantone gehen solle. Im Einklang mit dem Bundesrat, aber im Gegensatz zum Ständerat beschloss die Kommission mehrheitlich, am Verfügungsrecht der Kantone über die Nutzung des Untergrundes und der Gewässerhoheit auch bei Verfahren aus dem Gebiet der Kernenergie festzuhalten und damit von der sonst gültigen Bundeskompetenz in dieser Sache abzuweichen.
Schliesslich fanden in der Kommission zwei Anträge eine Mehrheit, die auf die Förderung alternativer Energien hinzielen. Während der eine Antrag eine Ergänzung des Energiegesetzes hinsichtlich der Einspeisung alternativer Energien zu Gestehungskosten in das Netz verlangt, wobei die Mehrkosten über einen Zuschlag auf die Kosten des Übertragungsnetzes zu finanzieren wären, verlangt der andere in den Übergangsbestimmungen zum KEG eine Lenkungsabgabe von 0,3 Rappen pro Kilowattstunde auf Elektrizität aus Kernenergie zur Förderung von Energie aus Biomasse - Holz, Geothermie, Windenergie und Sonnenenergie. Die Kommission nimmt damit einen Teil der Regelungen wieder auf, welche von Volk und Ständen im September 2000 abgelehnt wurden.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass ihre Fassung des Kernenergiegesetzes einen sinnvollen Gegenentwurf zu den Initiativen darstellt. Sie ermöglicht die weitere Nutzung der Kernenergie in der Schweiz, versieht diese indessen mit strengen Leitplanken, welche den Erfordernissen der Sicherheit und des Umweltschutzes entsprechen, und unterstellt das Bewilligungsverfahren einer demokratischen Meinungsbildung.
Noch ganz kurz zu den Rückweisungsanträgen, zuerst zur Minderheit I (Teuscher): Mit ihrem Rückweisungsantrag verlangt die Minderheit I eine Änderung des Entwurfes zum Kernenergiegesetz, mit Elementen, die von der Kommission abgelehnt wurden, die unmöglich oder im Entwurf bereits erfüllt sind.
1. Bundesrat und Ständerat haben auf eine politisch motivierte Beschränkung der Betriebszeit für Kernkraftwerke ausdrücklich verzichtet - eine Auffassung, der die Kommissionsmehrheit beipflichtet.
2. Die Kommission will kein Verbot für die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente.
3. Mit dem fakultativen Referendum für Rahmenbewilligungen wird die Demokratisierung des Verfahrens gewährleistet.
4. Die unbeschränkte Haftung der Kernkraftwerkbetreiber besteht, hingegen ist eine unbeschränkte Versicherungsdeckung nicht erhältlich.
5. Die volle Deckung der Entsorgungskosten durch die Kernkraftwerkbetreiber ist gesetzlich vorgeschrieben.
Deshalb: Ablehnung des Rückweisungsantrages der Minderheit I (Teuscher) und Beratung des Entwurfs auf der Basis der von der Kommission verabschiedeten Fassung. Die Kommission hat sich hierfür mit 12 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden.
Die Minderheit II (Rechsteiner-Basel) verlangt eine Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke durch gesetzliche Regelung spätestens nach 40 Jahren. Diese Forderung entspricht sinngemäss der Ausstiegs-Initiative, wobei lediglich die Frist 40 statt 30 Jahre beträgt. Die Kommission beantragt mit 12 zu 8 Stimmen Ablehnung.
Die Kommission stellt Ihnen folgende Anträge: Eintreten auf die Volksinitiativen - es ist obligatorisch -, Eintreten auf das KEG und Ablehnen der Rückweisungsanträge.
Scheurer Rémy · Nationalrat · Neuenburg · Liberale Fraktion
J'aimerais remercier très sincèrement M. Fischer d'avoir pris la peine de prononcer une bonne partie de son rapport en français, et je souhaite aussi que cet effort ne soit pas trop souvent demandé à nos collègues alémaniques, même s'ils le font très bien et de bon coeur.
Schmid Odilo · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Ich rede zur Volksinitiative "Moratorium plus". Eine starke Kommissionsminderheit empfiehlt Ihnen, die Volksinitiative "Moratorium plus" anzunehmen. Die Argumente für und gegen diese Initiative werden in den langen Debatten zum Kernenergiegesetz episch und hinlänglich ausgebreitet werden. Aus diesem Grund kann ich mich relativ kurz halten.
Bei der Volksinitiative "Moratorium plus - für die Verlängerung des Atomkraftwerk-Baustopps und die Begrenzung des Atomrisikos", mit einem ähnlichen Moratorium haben wir übrigens während der letzten zehn Jahre ohne Probleme gelebt, handelt es sich um eine sehr moderate Initiative, die grundsätzlich drei wichtige Ziele verfolgt:
1. Zunächst gilt für die zehn Jahre nach Annahme der Initiative ein eigentlicher Baustopp für neue AKW sowie für die Aufrüstung bestehender Anlagen.
2. Die Modalitäten für Betriebsverlängerungen werden nach 40 Jahren Betrieb verbindlich festgelegt, vor allem was die Sicherheitsaspekte betrifft, und es wird ein referendumspflichtiger Bundesbeschluss postuliert.
3. Schliesslich verlangt die Volksinitiative "Moratorium plus" eine Deklaration der Herkunft der Art der Stromproduktion.
Die Volksinitiative verhindert somit keinesfalls die Nutzung der Atomenergie, sondern will als zentrales Element eine demokratische Mitsprache der Bevölkerung, denn diese soll entscheiden, ob für sie das Risiko des weiteren Betriebs alter AKW tragbar ist oder eben nicht. Es ist irgendwie bemühend zu sehen, wie gerade jene Kreise, die bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit die Fahne der Volksrechte hochhalten, die die Volksrechte bei jeder zaghaften Öffnung unseres Landes gefährdet sehen, in einer so wichtigen Frage dem Volk in seiner Entscheidungsfindung misstrauen. Das ist pure Heuchelei.
Was die viel zitierte Stromlücke ab den Jahren 2015/2020 betrifft, so weise ich darauf hin, dass wir bis zu diesem Zeitpunkt einen Stromüberfluss haben, der vor allem von den zu teuren und überdies mit Milliardenbeträgen quersubventionierten Bezugsverpflichtungen von ausländischem Atomstrom herrührt. Dann muss man endlich damit aufhören, den Windstrom geringschätzig abzutun. Bereits heute wird im Norden Europas - ohne die geplanten Offshore-Anlagen - jährlich die dreifache Leistung eines AKW Gösgen neu installiert. So wie man sich früher an AKW im Ausland beteiligt hat, kann man dies auch bei den Windanlagen tun, und der Strom aus Windturbinen wird erst noch jährlich billiger.
Durch einen rationelleren und einen sparsameren Umgang mit Energie kann man gut und gerne 15 bis 20 Prozent Energie sparen; dies kann nicht mehr ernsthaft bestritten werden. Zudem werden durch die Sparmassnahmen Tausende von neuen Arbeitsplätzen geschaffen. Das Argument, dass man ohne AKW auf Kohle- und Gas-Wärmekraftkoppelung umsteigen müsse, was vor allem bei der Kohle umwelttechnisch bedenklich sei, ist pure Augenwischerei. Das wollen wir auch nicht, und es ist gar nicht notwendig.
Ein Innehalten in Sachen Atomenergie ist auch schon daher angezeigt, weil die Entsorgung der radioaktiven Abfälle immer noch nicht gelöst ist. Der Leidensdruck ist scheinbar noch zu gering, die Versuchung zu gross, diese Abfälle zu exportieren. Hier könnte man von der chemischen Industrie lernen, die heute kein einziges Produkt mehr lanciert, für das die umweltgerechte Entsorgung nicht sichergestellt ist. Die ungelöste Entsorgungsfrage sowie die nicht zu leugnenden negativen gesundheitlichen und umweltrelevanten Auswirkungen der Wiederaufbereitungsanlagen in La Hague und Sellafield verstärken das generelle Missbehagen der Bevölkerung, denn die Leute fühlen sich hinters Licht geführt - ich meine: zu Recht.
Schliesslich muss man festhalten, dass das vorliegende Kernenergiegesetz, so wie es aus der Kommission kommt, nicht als indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative "Moratorium plus" gelten kann, denn es geht sogar hinter bestehendes Recht zurück.
Aus all diesen Gründen - weitere Interventionen werden sicher noch weitere Gründe und Argumente aufzeigen - lade ich Sie ein, nein, ich fordere Sie auf: Zeigen Sie Flagge, setzen Sie auf Erneuerung in Sachen Energie, und empfehlen Sie die Volksinitiative "Moratorium plus" zur Annahme. Die gesamte Bevölkerung und alle unsere Nachkommen werden es Ihnen danken.
Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Als die letzten Atom-Initiativen zur Abstimmung kamen, war ich noch nicht stimmberechtigt. Es ist also schon einige Zeit her. Dennoch hätte man in der Kommission die Tonbänder von anno dazumal abspielen können. Ehrlich gesagt, es erfüllt mich mit einer gewissen Schadenfreude, dass vonseiten der Atombefürworter in keiner Art und Weise neue Argumente dazugekommen sind. Schon 1990 waren sie nicht in der Lage, das Volk zu überzeugen. Schon dazumal wollte das Volk keine neuen Atomkraftwerke mehr, und seither ist kein neues Argument dazugekommen.
Zahlreiche Befürchtungen vonseiten der Atomkritiker haben sich hingegen mittlerweile als wissenschaftlich erhärtete Einsichten gegen diese risikoreiche Technologie verdichtet, die uns Atommüll hinterlässt, der mindestens während den nächsten 4000 Generationen weiterstrahlen wird. Hier sind wir auch schon beim Argument, das von den Atomkraftwerkbetreibern gerne vorgetragen wird, nämlich dass wir die Option für künftige Generationen offen halten sollten. Was sind denn das für Optionen, wenn wir den nachwachsenden Generationen atomare Hinterlassenschaften bescheren, die Tausende von Jahren weiterstrahlen? Dies geschieht, notabene, ohne dass sie je den geringsten Profit daraus ziehen werden; diesen hat sich nämlich exklusiv die Nachkriegsgeneration in den letzten dreissig Jahren geholt. Von jetzt an bringen die Folgen der Atomenergie, in Form von Atommüll, nur noch Kosten und Probleme. Für dreissig Jahre schnellen Wohlstandstaumel 300 000 Jahre atomaren Katzenjammer: Sieht so Verantwortung aus?
Obwohl die SP-Fraktion für Eintreten auf das Atomgesetz sein wird, stellt dieses in keiner Art und Weise einen valablen Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen dar. Das Atomgesetz zielt auf die Weiterführung der Atomenergie, die Initiative "Strom ohne Atom" auf einen sicheren und geordneten Rückzug. Die Atomanlagen wurden für eine klar beschränkte Laufzeit konzipiert. Damals war klar, dass Atommeiler nicht für die Ewigkeit gebaut werden. Damals war auch klar, dass Atomanlagen nicht beliebig nachgerüstet werden können. Stellen Sie sich vor, wir würden alle noch mit den Automobilen der Vorkriegsära "herumbrettern". Glauben Sie vielleicht, wir könnten diese gemäss den heutigen Abgasnormen nachrüsten? Der Bundesrat schreibt denn auch in seiner Botschaft zur Initiative "Strom ohne Atom": "Es ist unbestritten, dass vor 30 Jahren gebaute Kernkraftwerke .... heute in dieser Form nicht mehr bewilligt und gebaut würden." (BBl 2001 2685) Und dennoch will das Atomgesetz die Betriebsdauer über die Sicherheit der AKW definieren. Dies ist nach "Tschernobyl" reiner Zynismus.
Die Kommission hat anlässlich ihrer Beratungen das AKW Gösgen besucht - Herr Fischer hat es erwähnt. Der Besuch von Leibstadt, der ursprünglich auch geplant war, wurde nach dem Skandal der gefälschten Sicherheitspapiere und des mangelnden Personals kurzfristig abgesagt. Beim Besuch des AKW Gösgen ist mir vor allem eines klar geworden: Der menschliche Risikofaktor wird in der Schweiz schlicht negiert. Auch nach dem 11. September kann sich die Atombranche nicht vorstellen, dass es jemals zu einem einplanbaren, durch menschliches Versagen verursachten atomaren Unfall kommen könnte. Erinnern Sie sich noch, dass es Bedienungsfehler und mangelhafte Sicherheitsvorschriften waren, die uns die Katastrophe von Tschernobyl bescherten? Was muss denn noch passieren, damit wir endlich begreifen, dass auch die Schweiz wider die Katastrophen dieser Welt nicht gefeit ist? Die Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield und La Hague - wir werden in der Detailberatung noch darauf zurückkommen -, an die die Schweiz ihren Atommüll liefert, sind seit letztem Herbst mit Bodenabwehrraketen gesichert. In der Schweiz jedoch liess die HSK noch eine Woche nach dem 11. September verlauten, die Schweizer Atomkraftwerke seien gegen jegliche Art von Flugzeugabstürzen sicher. Ihre Aussagen stützten sich auf das Prinzip Hoffnung. Erst nach langem Hin und Her waren sie überhaupt bereit, eine Untersuchung in Auftrag zu geben, mit der geprüft werden soll, ob die AKW einem Flugzeugabsturz standhalten könnten oder nicht. Die Studie ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Aufgrund von vergleichbaren Untersuchungen an deutschen AKW ist es aber schon heute klar, dass insbesondere Atomkraftwerke des Typs Mühleberg und Beznau einem Flugzeugabsturz nicht standhalten könnten.
Es gibt leider zahlreiche weitere Beispiele, die zeigen, dass die Atomwirtschaft erst auf massiven öffentlichen Druck hin bereit war, etwas für die Sicherheit von uns allen zu tun. Es geht hier nicht um Ideologie, es geht hier um Sicherheit, und es geht hier darum, dass auch die Zukunft eine Zukunft hat.
Sie sehen, sich auf die Sicherheitsstudien der HSK zu verlassen, ist für den Entscheid, wie lange AKW betrieben werden sollen, keine sehr verantwortungsvolle Haltung. Auch wer sich noch so doktrinär hinter die Atomenergie stellt, kommt nicht um die Frage herum, wie Atomkraftwerke in absehbarer Zukunft zu ersetzen sind. Dafür möchte ich gerne politisch vorausschauende Vorschläge; diese liefert die Volksinitiative "Strom ohne Atom".
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Ich möchte Ihnen ausführen, warum ich der Meinung bin, dass man das Kernenergiegesetz an den Bundesrat zurückweisen soll.
Es war die Absicht des Bundesrates, dem Parlament mit dem Kernenergiegesetz einen indirekten Gegenvorschlag zu den Volksinitiativen "Moratorium plus" und "Strom ohne Atom" vorzulegen. Doch die Prüfung des vorliegenden Textes zeigte schnell, dass der Entwurf völlig ungenügend und das Kernenergiegesetz ein untauglicher Vorschlag ist; er verdient die Bezeichnung Gegenvorschlag eigentlich nicht. Insgesamt beschränkt sich der Entwurf des Kernenergiegesetzes weitgehend auf eine redaktionelle Bearbeitung des bisher geltenden Atomrechtes und der bisher von den Behörden auch ohne gesetzliche Grundlagen geübten Praxis. Der vorliegende Entwurf geht auf keine einzige der Hauptforderungen der beiden Initiativen wirklich ein. Im Grunde genommen bezweckt er nichts anderes als die Weiterführung der Atomenergienutzung ohne jegliche Einschränkungen.
Mit den Rückweisungsanträgen soll das Gesetz an den Bundesrat zurückgewiesen werden, damit dieser einen echten Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen ausarbeiten kann. In einem echten Gegenvorschlag muss die Sicherheit der Bevölkerung deutlich höher gewichtet werden, und die demokratische Mitbestimmung der Bevölkerung muss ausgebaut werden. Daher lege ich im Rückweisungsantrag meiner Minderheit fünf Punkte fest, welche im Kernenergiegesetz verankert werden sollten.
Ich möchte Ihnen diese fünf Punkte kurz erläutern:
1. Die Betriebszeit der Atomkraftwerke ist auf maximal 30 Jahre zu beschränken. Der Entwurf des Kernenergiegesetzes ist ein Heimatschutzgesetz für alte AKW, weil die Betriebsdauer für die bestehenden AKW durch das Kernenergiegesetz grundsätzlich nicht beschränkt wird. Immer wieder wurde wider besseres Wissen gesagt, die alten AKW seien ja nachgerüstet worden und würden nun dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Aber auch wenn man einen Ferrari-Motor in einen VW-Käfer einbaut, wird daraus noch lange kein Rennauto - trotz aller Nachrüstung. Alte AKW wären heute, wie Ursula Wyss das vorhin ausgeführt hat, nicht mehr bewilligungsfähig.
2. Der Abtransport und die Wiederaufbereitung der abgebrannten Brennelemente müssen sofort gestoppt werden. Die Wiederaufbereitung ist eine äusserst gefährliche Angelegenheit: Die abgebrannten Brennelemente werden aus der Schweiz über Hunderte von Kilometern nach Sellafield oder La Hague transportiert. Bei der Wiederaufbereitung fällt atombombenfähiges Plutonium an. Die Strände von La Hague und Sellafield und das Meer sind radioaktiv verseucht. Das Krebsrisiko der lokalen Bevölkerung ist im Vergleich zum Landesdurchschnitt wesentlich höher. Die Wiederaufbereitung ist eigentlich ein Verbrechen an den Menschen in der Umgebung der Aufbereitungsanlagen. Indem die Schweiz ihre Brennelemente nach La Hague und nach Sellafield schickt, macht sie sich an diesem Verbrechen mitschuldig. Dem gibt es eigentlich nichts mehr beizufügen. Die Wiederaufbereitung ist zu stoppen, denn die Wiederaufbereitung ist nicht nötig, auch wenn wir weiterhin auf Atomenergie setzen.
3. Die Atombewilligungsverfahren sind zu demokratisieren. Wenn wir eine Technologie nutzen, die gesellschaftlich weit reichende Folgen hat, dann muss diese Nutzung demokratisch abgesichert sein. Die Atomenergienutzung kann die Lebensgrundlagen unserer Gesellschaft langfristig zerstören und weite Teile der Schweiz unbewohnbar machen. Daher hat auch die Gesellschaft zu entscheiden, ob und welches Risiko sie mit dieser High-Risk-Technologie eingehen will.
4. Für die AKW-Betreiber ist die unbeschränkte Haftpflicht einzuführen. Es müsste doch selbstverständlich sein, dass derjenige, der ein Geschäft mit hohem Risiko betreibt, auch für alle Kosten bei einem allfälligen Schaden aufkommt. Daher müssen die Betreiber von AKW auch sicherstellen, dass entweder sie oder allenfalls eine Versicherung den ganzen Schaden abdecken, der durch einen Unfall entstehen kann. Wenn den Versicherungsgesellschaften das Risiko zu gross ist, dann ist dies kein Argument gegen die unbeschränkte Haftung, sondern vielmehr ein weiterer Beweis dafür, welches inakzeptable Risiko wir mit der Atomenergienutzung eingehen.
5. Die AKW-Betreiber werden zur vollen Deckung der Entsorgungskosten verpflichtet. Diese Forderung entspricht dem Verursacherprinzip.
Damit das Kernenergiegesetz dem Anspruch des Bundesrates gerecht werden kann, ein indirekter Gegenvorschlag zu den Initiativen zu sein, braucht es eine intensive Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs. Mit meinem Minderheitsantrag auf Rückweisung zeige ich die Stossrichtung auf, damit aus umweltpolitischer Sicht überhaupt von einem Gegenvorschlag gesprochen werden kann.
Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Atomkraftwerke sind nie sicher. Wer dieses Land liebt, schliesst sie. Wir wollen nicht warten, bis ein weiterer Unfall passiert. Wir sind nicht heimatmüde, und wir wollen die Schweiz nicht einer Lobby opfern. Wir wollen dieses Land schützen, denn die Folgen von Atommüll und Atomunfällen sind ganz einfach unmenschlich, sie sind kriminell.
Bundesrat und Kommission wollen weitermachen. Sie wollen die Atomenergie mit einer einmaligen Strukturerhaltungspolitik unter Heimatschutz stellen. Das ist vollkommen verkehrt, und zwar aus acht Gründen:
1. Die Unfallrisiken sind zu gross.
2. Es besteht Terrorgefahr. Atomkraftwerke sind Atombomben auf dem Serviertablett für Selbstmordattentäter. Die Verseuchung ist bei einem AKW viel grösser als bei einer Atombombe.
3. Die Entsorgung funktioniert nicht. Radioaktivität kann man nicht abstellen; man muss sie jahrtausendelang hüten.
4. Die Strahlung bei Normalbetrieb wird heute wesentlich anders beurteilt als in den euphorischen Sechzigerjahren.
5. Es besteht die Gefahr der Verbreitung von Plutonium für Waffenzwecke.
6. Die Versicherung bei Unfällen fehlt. Die Branche zahlt gerade 6 Millionen Franken Haftpflichtprämie. Das ist absolut lächerlich.
7. Der Atomstrom ist zu teuer. Die meisten Kosten werden in die Zukunft verschoben.
8. Das ist neu: Wir haben heute CO2-freie, billigere Alternativen, und diese Möglichkeiten wurden weder vom Bundesrat noch in der Kommission seriös geprüft.
Herr Bundesrat, frei nach Bob Dylan möchte ich Ihnen zurufen: "The answer, my friend, is blowing in the wind." Es ist nämlich ganz einfach; den Ausstieg kann man einfach einkaufen, man muss nur bestellen. Das wurde überhaupt nie ernsthaft versucht. Wir haben den Bericht von Infras erhalten, er liegt nun vor. 2000 Windräder in der Nordsee ersetzen unseren Atomstrom zu 100 Prozent, und dazu wird Wasserkraft als Back-up-System genutzt. Wir beziehen Erdgas aus Sibirien, Erdöl aus Afrika und dem Mittleren Osten; die Haltung des Bundesrates, man dürfe erneuerbare Energien nur im Inland herstellen oder nur der importierte französische Atomstrom sei einheimischer Strom, ist inakzeptabel und zynisch. Die Ausstiegsstudien sind Makulatur, weil sie alle diese Möglichkeiten ausser Acht lassen und die wahren Kosten der Atomkraft verschweigen.
Im Zeitalter der europäischen Marktöffnung für Strom haben sich die Dinge verändert:
1. Die Kosten der Windenergie sind um 80 Prozent gefallen.
2. Wir können den Atomstrom in der Nordsee 1200-mal ersetzen, wenn wir wollen.
3. Die Kosten für Windstrom sinken weiter; sie betragen heute 7 Rappen und in zehn Jahren 3,5 Rappen. Deshalb verspreche ich Ihnen, dass die Atomlobby gewaltige finanzielle Probleme haben wird; sie wird ihre Schulden und ihre Entsorgungslasten nie aus eigener Kraft bezahlen können.
Die Schweiz - das wissen Sie vielleicht nicht - exportiert schon heute Hunderte von Windturbinen nach Nordeuropa, dazu Wechselrichter, Leistungselektronik, Übertragungsanlagen sowie Finanzdienstleistungen und Versicherungen für Windfarmen. Die erneuerbaren Energien sind mitnichten eine Petitesse. Wir können und wollen eine Stromversorgung ohne Risiko, ohne Vergewaltigung der Bevölkerung, ohne Polizeistaat. Wir wissen, dass damit Tausende von neuen Arbeitsplätzen geschaffen werden können. Wir wollen auch die Energieeffizienz nicht vernachlässigen, und wir wissen, dass wir mit Biomasse in der Schweiz viel herstellen können.
Atomstrom ist eine grosse Schweinerei, das weiss jedes Kind. Dumm ist nicht, wenn man Fehler macht - wir alle machen Fehler -; dumm ist, wenn man die gleichen Fehler zweimal macht und so tut, als ob es keine Unfälle gegeben hätte. Nehmen Sie Tschernobyl: 155 000 Quadratkilometer sind verseucht, 600 000 Liquidatoren wurden zwangsrekrutiert, 1 Million Menschen sind invalid oder krank, und Tausende sind gestorben.
Die Atompolitik ist voll von Illusionen und Anmassungen; sie verweigert den Blick auf die Realitäten. Sie bringen den Opfern dieser Unfälle nur Verachtung entgegen, indem Sie diese Realitäten verschweigen. Das ist absolut pietätlos. In einem anderen Kontext würde die Verwerflichkeit dieser Haltung sofort erkannt werden - Stichwort Holocaust.
Herr Fischer, Herr Steiner, Herr Keller, Herr Speck, Frau Leuthard, Herr Kohn und alle anderen: Ich lade Sie ein, gehen Sie nach Weissrussland, helfen Sie den Kindern und den Krüppeln dort, oder spenden Sie wenigstens Geld. Die Atomenergie hat noch nie einen Rappen bezahlt. Sie betreibt ständig Fahrerflucht. Sie verursacht Unfälle, und niemand steht dafür gerade. Wir wollen keine Experimente. Wir wollen, dass diese Technik abgestellt wird.
Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion
Es geht bei der Behandlung des indirekten Gegenvorschlages zu den Kernenergieausstiegs-Initiativen, die von den Liberalen beide abgelehnt werden, um sehr viel, nämlich um die Zukunft der Energieversorgung der Schweiz. 40 Prozent unserer Stromversorgung resultieren aus der Kernenergie, und 40 Prozent lassen sich nicht in absehbarer Zeit durch Alternativenergien oder Sparmassnahmen ersetzen. Das ist nicht möglich. Dass ein radikaler Ausstieg aus der Kernenergie, wie sie die Volksinitiative "Strom ohne Atom" postuliert, zudem der Volkswirtschaft schaden und den Wirtschaftsstandort Schweiz schwächen würde, ist doch unbestritten. Das wollen und können wir nicht verantworten. Die Initiative "Moratorium plus" gesteht zwar eine Betriebsdauer von 40 Jahren zu, hat aber ebenfalls den Ausstieg im Visier. Es ist also ein so genannter Einstieg in den Ausstieg. Das Investitionsrisiko wird für die Betreiber durch das in Abständen von zehn Jahren vorgesehene Referendum untragbar, und ein erneuter Grabenkampf ist absehbar. Die Sicherstellung der Energieversorgung verlangt Investitionsentscheide, die erst nach Jahrzehnten wirksam werden und die Auswirkungen auf ein halbes Jahrhundert haben.
Frau Teuscher, Frau Wyss, Herr Rechsteiner: Ich habe Verständnis für die Gegnerschaft der Kernenergie, wenn sie das Kernenergiegesetz nicht als indirekten Gegenentwurf zu den Ausstiegs-Initiativen ansieht. Es ist nicht der Weg zu einem Ausstieg, sondern es ist die Fortsetzung des eingeschlagenen Weges in die Kernenergie. So muss es gewertet werden. Allerdings ist es ein massvoller Weg, und er ist an künftige Entwicklungen anpassbar. Es wäre nun wirklich wünschenswert, wenn wir diesen Weg weiterverfolgen könnten und die Kette der Ausstiegs-Initiativen abbrechen würde. Der Souverän hat sich schliesslich mehrmals dazu geäussert; er wurde also in diesen demokratischen Entscheid mit einbezogen.
Wir Liberalen sind keine blinden oder einseitigen Befürworter der Kernenergie. Andere Optionen, insbesondere die Förderung eines sparsameren oder effizienteren Umganges mit der Energie, sind längerfristig vorzuziehen. Aber wir wollen nicht, dass eine der wichtigen und wohl unverzichtbaren Optionen zur Sicherstellung unserer Versorgung einseitig und von vornherein blockiert wird.
Nein, neue Argumente - damit haben sie Recht, Frau Wyss - sind bei den Befürwortenden nicht dazugekommen, denn die bereits angeführten Argumente behalten ihre Gültigkeit. Hingegen hat die wertvolle Diskussion zu dieser komplexen Materie in der Kommission dazu beigetragen, dass künftig die Kernenergie auf eine noch sicherere Basis gestellt werden soll. Die Vorreiterrolle dabei hat der Ständerat eingenommen. Der Ständerat hat bei seiner Beratung das bundesrätliche Verbot der Wiederaufbereitung der Brennelemente gelockert und mit einem zehnjährigen Moratorium versehen. Doch Letzterem können sich die Liberalen nicht anschliessen. Abgesehen von diesem Artikel 9 verfolgen die beiden Kommissionen ungefähr die gleichen Grundsätze. Generell erleichtert hat diese Haltung die Tatsache, dass bis heute in der Schweiz keine nennenswerten Zwischenfälle zu verzeichnen sind; das muss auch einmal gesagt werden.
Kernstücke des Kernenergiegesetzes sind sicher die Wiederaufbereitung, die solidarische Nachschusspflicht und die dreifache zusätzliche kantonale Konzessionspflicht für Tiefenlager. Dazu kommt die erneute Forderung nach einer Förderabgabe, wenngleich die Lenkungsabgabe nur die Kernenergie und nicht die nichterneuerbaren Energien betrifft, wie in der entsprechenden Volksinitiative, die vor knapp zwei Jahren vom Volk verworfen wurde. Die Liberalen können diese Abgabe, die die Wirtschaft und die Bevölkerung zusätzlich belasten würde, nicht gutheissen.
Auch für das geforderte dreifache, zusätzliche kantonale Veto für die Konzessionspflicht haben wir kein Verständnis. Der Bund beauftragt die Abfallverursacher mit der Entsorgung. Die Kantone könnten dreimal sehr teure Steine in den Weg legen, indem sie die Baukonzessionen verweigern. Kernenergie ist Sache des Bundes, und sie soll es auch bleiben. Die Entsorgung der radioaktiven Abfälle muss zeitgerecht gelöst werden. Es wird Jahrzehnte dauern, bis die hochradioaktiven Abfälle zur Entsorgung in ein Endlager kommen. Deshalb sollte die Möglichkeit, internationale gemeinsame Endlager zu errichten, unbedingt offen gelassen werden.
Ich habe mir mithin erlaubt, die Haltung der Liberalen zu einzelnen umstrittenen respektive infrage gestellten Gesetzesartikeln bereits im Eintretensvotum offen darzulegen, in der Überzeugung, dass die Meinungen bereits gemacht sind und grösstenteils nicht mehr zu ändern.
Nochmals: Die Liberalen sind für Eintreten auf das Kernenergiegesetz und lehnen die Ausstiegs-Initiativen ab.
Speck Christian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ordnungsgemäss auch von meiner Seite ein Hinweis auf meine Interessenbindungen: Als Präsident der AEW Energie AG bin ich durch unsere Beteiligungen in den Verwaltungsräten von NOK, Leibstadt und Gösgen vertreten. Als Präsident der UREK habe ich mich bemüht, die Beratungen zum Geschäft neutral zu führen. Heute vertrete ich zusammen mit Kollege Keller die SVP-Fraktion.
Unsere Fraktion hat sich an ihrer Sitzung vom 11. Juni 2002 einstimmig für die weitere Nutzung der Kernenergie in unserem Land ausgesprochen. Wir sind überzeugt, dass wir kurz- und mittelfristig nicht ohne grosse wirtschaftliche Schäden auf den Anteil nuklear erzeugten Stroms verzichten können. Das Potenzial der ebenfalls CO2-freien neuen erneuerbaren Energien ist - realistisch betrachtet - auf längere Zeit noch nicht genügend. Unser Land hat mit einem Anteil der Wasserkraft von 60 Prozent und einem Anteil der Kernkraftproduktion von annähernd 40 Prozent bei der Stromerzeugung eine hervorragende Ausgangslage. Beide Erzeugungsarten tragen wesentlich dazu bei, dass wir unsere CO2-Verpflichtungen in der Klimapolitik erfüllen können. Nach Ansicht der SVP-Fraktion wäre es unverantwortlich, die bisherige, erfolgreiche Energiepolitik zu verlassen, denn das würde unseren Wirtschaftsstandort und den Wohlstand gefährden.
Wir lehnen deshalb die beiden Ausstiegs-Initiativen ab, im Einklang mit dem Bundesrat, der sich klar für die weitere Nutzung der Kernenergie in unserem Land ausgesprochen hat. Mit seiner Botschaft zum Kernenergiegesetz stellt er die Zukunft der Kernenergie auf eine sichere Basis und verzichtet folgerichtig auch auf eine Beschränkung der Betriebsdauer der schweizerischen Kernkraftwerke - immer unter der Voraussetzung, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Die Kraftwerke sollen so lange betrieben werden, als sie einwandfrei unterhalten und wo notwendig nachgerüstet werden. Der Zustand der Anlagen wird durch die Aufsichtsbehörden des Bundes kontrolliert. Sind die sicherheitstechnischen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, wird die Betriebsbewilligung entzogen. Unsere sehr strengen Sicherheitsanforderungen liegen auch im Interesse der Betreiber der Anlagen. Sie haben in den vergangenen Jahren mit einem klaglosen Betrieb wie auch mit einem im internationalen Vergleich hohen Sicherheitsstandard zu Recht das Vertrauen der Bevölkerung erworben.
Herr Rechsteiner-Basel, die Kernkraft ist keine "Schweinerei"; sie ist eine sichere Energieproduktion, und es stehen Menschen dahinter, die Verantwortung dafür tragen. Ein sicherer Betrieb der Kraftwerke steht auch im Zentrum der geltenden Gesetzgebung. Dafür wäre eigentlich keine neue Gesetzgebung notwendig.
Handlungsbedarf besteht hingegen bei der Lösung der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Das Gesetz soll deshalb neben den Rahmenbedingungen für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der Kernkraftwerke vor allem die Realisierung der notwendigen Entsorgungsanlagen mit praxisnahen Lösungen ermöglichen. Hier haben wir Nachholbedarf. Nach der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle, die wir mit dem Zwilag in Würenlingen realisiert haben, hoffe ich, dass nun für den Sondierstollen Wellenberg im September in Nidwalden grünes Licht gegeben wird. Die Frage der Endlagerung hochaktiver Abfälle müssen wir aktiv angehen.
Nun zu einigen Punkten, auf die wir in der Detailberatung Gewicht legen werden - Kollege Keller wird mich ergänzen -: Was die Initiativen und die Rückweisungsanträge zum KEG anbelangt, wird als Ersatz für den Strom aus Kernenergie in jüngster Zeit - vor einigen Minuten insbesondere auch von Kollege Rechsteiner-Basel - vor allem der Windstrom aus der Nordsee propagiert. Wir haben in der Kommission darüber diskutiert. Es ist nicht so, dass wir das gar nicht geprüft hätten. Wir haben die Experten angehört. Windstrom ist auch nach meiner Überzeugung eine Stromerzeugungsart mit Zukunftspotenzial. In der Schweiz ist jedoch die Möglichkeit neuer Standorte bekanntlich sehr beschränkt. Die Produktion wird deshalb bei uns marginal bleiben. Ob wir dereinst Strom aus einem Windpark in der Nordsee in ausreichendem Mass zu wirtschaftlichen Preisen beziehen werden, ist mehr als ungewiss. Abgesehen von der Auslandabhängigkeit werden die Reservehaltung und die Transportkosten den Preis auf ein Mehrfaches der heutigen Produktionskosten steigen lassen.
Die Initiativen bieten keine Alternative zu den 40 Prozent Strom aus Kernenergie und müssen zur Ablehnung empfohlen werden. Die Rückweisungsanträge mit Befristung der Betriebsdauer hat die Kommission klar abgelehnt.
Ein zentraler Punkt wird zweifellos die Frage der Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente sein. Der Bundesrat beantragt bekanntlich ein Verbot. Der Ständerat hat ein zehnjähriges Moratorium ab 2006 beschlossen. Die SVP-Fraktion betrachtet die Wiederaufbereitung abgebrannter Kernelemente als wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Reduktion der Abfallmenge. Wir wollen deshalb mit der Mehrheit der Kommission die Wiederaufbereitung mit den formulierten Leitplanken weiterhin zulassen, auf ein Moratorium aber verzichten.
Letztendlich: Neue Steuern und Abgaben im Kernenergiegesetz haben wir in der Fraktion einstimmig abgelehnt. Dieser alte Wein in neuen Schläuchen ist im KEG sachfremd und belastet Bevölkerung und Wirtschaft. Zudem zeugen die zwei Anträge in der Folge der Volksabstimmungen über die Energieabgaben von einem etwas merkwürdigen Demokratieverständnis der Antragsteller.
Ich bitte Sie im Namen der SVP, die Initiativen abzulehnen, auf das KEG einzutreten und die Rückweisungsanträge Teuscher und Rechsteiner-Basel abzulehnen.
Keller Robert · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich habe als zweiter Sprecher der SVP-Fraktion den Auftrag, meinen Kollegen Speck zu ergänzen. Meine Interessenlage ist nicht so, wie sie Herr Rechsteiner-Basel beschrieben hat: Ich bin weder bei den Stromproduzenten noch bei den Verteilern oder Händlern engagiert. Als Vertreter der KMU bin ich aber daran interessiert, dass die Kosten für die Energie in unserem Land so tief wie möglich gehalten werden. Auch die Versorgungssicherheit muss gewährleistet werden. Ich bin ein Befürworter der Kernkraft, da wir neben der Wasserkraft (60 Prozent) - es wurde gesagt - für 40 Prozent des Strombedarfs keine tragfähigen Alternativen haben. Für die nächsten 20 bis 25 Jahre müssen wir also alle Optionen offen halten. Die nächste Generation wird mit Sicherheit die Lage neu beurteilen und die entsprechenden Entschlüsse fassen.
Zu den Argumenten von Frau Wyss möchte ich noch sagen, dass nicht alles Gute neu und nicht alles Neue gut ist.
Gestatten Sie mir, zu drei Punkten kurz Stellung zu nehmen: Es geht um das Verfahren für die Rahmenbewilligung, um das Kernenergiehaftpflichtgesetz und um die Nachschusspflicht:
Zur dreifachen zusätzlichen kantonalen Konzessionspflicht für geologische Tiefenlager werde ich später, bei Artikel 43, sprechen. Sie sind aber sicher mit mir einverstanden, wenn ich festhalte, dass die Kernenergie auf absehbare Zeit ein wichtiger Pfeiler der Stromversorgung bleibt. Daraus ergibt sich die Verpflichtung, auch die Entsorgung der Abfälle zeitgerecht sicherzustellen. Für die Endlagerung ist der Bund verantwortlich. Er muss nun die entsprechenden Weichen stellen. Die Details werden Sie später hören.
Zum Kernenergiehaftpflichtgesetz: Eine Revision ist in Vorbereitung; sie sollte nach der Totalrevision des KEG folgen. Zurzeit haben wir eine Deckungssumme von einer Milliarde Franken. Das war bis vor kurzer Zeit die höchste Deckungssumme der Welt, und es sind immerhin über 400 Kernkraftwerke in Betrieb. Die Kommission will die Summe im Kernenergiehaftpflichtgesetz aber höher setzen. Die internationalen Normen sollten jedoch respektiert werden. Mit einer Summe von über 200 Milliarden Schweizerfranken für die Deckung von Schäden haben die Gegner die Latte jedoch zu hoch angesetzt. Diese Summe kommt in ihrer Wirkung einem Moratorium gleich und ist abzulehnen. Die neuen Beschlüsse, die aufgrund internationaler Konventionen geschlossen werden, werden zwischen einer und 5 Milliarden Franken liegen. Sie sind durch die Schweiz - die Betreiber, die Versicherungen und den Bund - sicher erfüllbar. Leider wird das Gerangel noch ein bis zwei Jahre dauern; das Versicherungsproblem wird aber gelöst werden.
Zur Nachschusspflicht: Wir lehnen die Nachschusspflicht ab. Warum? Ein Betrieb, der über vierzig Jahre Strom produziert, garantiert gemäss bestehender Ordnung, eine ausreichende Vorsorge für die zur Stilllegung und Entsorgung nötigen Mittel zu betreiben. Der Entwurf des Bundesrates kommt einer ungerechtfertigten Sippenhaft gleich. Können Sie sich vorstellen, dass Fluggesellschaften, Industriebetriebe, Banken usw. - um ein paar zu nennen - für alle anderen Gesellschaften solidarisch haften müssen? Ich glaube nicht, dass Sie sich das vorstellen können. Darum muss diese Frage richtig gestellt werden.
Leutenegger Hajo · Nationalrat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Zu meinen Interessenbindungen: Ich gehöre dem Vorstand des Verbandes der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen an. Ich bin persönlich nirgends in der Kernindustrie gebunden.
Wir befinden uns mit diesem Geschäft wieder bei einer wichtigen energiepolitischen Weichenstellung. Die beiden Initiativen sind ja eine Neuauflage und waren nach Ablauf der 1990 beschlossenen Moratoriumsfrist zu erwarten. Dies gibt Anlass, Rückblick zu halten und die seitherige Entwicklung zu beurteilen.
Seit 1990 hat sich unser Bedarf an Elektrizität weiter erhöht, wenn auch weniger stark als in den Jahrzehnten davor. Dazu hat die gebremste wirtschaftliche Entwicklung allerdings wesentlich mehr beigetragen als alle teuren Sparprogramme. "Energie 2000" - so hiess das Programm - hat zwar durchaus Resultate vorzuweisen; das wollen wir anerkennen. Diese liegen aber vor allem im thermischen Bereich, wo dank Wärmedämmung u. a. Heizenergie gespart wurde und wird. Die Erzeugung von Elektrizität aus so genannt erneuerbarer Energie hat aber nach wie vor marginale Bedeutung. Bei erneuerten Wasserkraftanlagen sind zudem technische Effizienzgewinne, zumindest teilweise, durch erhöhte Restwassermengen absorbiert worden.
Die reale elektrizitätswirtschaftliche Situation der Schweiz, nämlich Angebot und Nachfrage, hat sich seit 1990 strukturell also kaum verändert. Unser Land deckt nach wie vor einen wesentlichen, offensichtlich kaum einsparbaren Teil seines Strombedarfs mit einheimischer Kernenergie ab; es sind 40 Prozent, wie wir schon gehört haben.
Seit 1990 gibt es aber auch Dinge, die sich verändert haben. Die fünf schweizerischen Kernkraftwerke präsentieren sich noch sicherer als damals. Die drei älteren Anlagen sind aufwendig an aktuelle Anforderungen angepasst worden. Die Überwachung durch unsere kompetenten Behörden ist perfektioniert worden. Wir nehmen Sicherheit sehr ernst und haben auch Vertrauen in unsere Behörden. Wir können zur Kenntnis nehmen, dass weitere zehn Jahre sicheren Betriebs hinter uns liegen, dass in unserem Land während zehn Jahren grosse Mengen an Elektrizität CO2-frei produziert worden sind.
Verändert haben sich seit 1990 auch die Prognosen, welche einen Ausstieg aus der Kernenergie als völlig problemloses Unterfangen darstellen sollen oder eher wollen. Damals war Solarenergie Trumpf. Sie hat bei der Stromerzeugung heute immer noch marginale Bedeutung, dies nicht infolge mangelnden Willens; es wurde viel Geld investiert. Die Probleme liegen darin, dass diese Produktionsart zur falschen Zeit Strom produziert, weshalb weder Kraftwerke noch Leitungen eingespart werden können. Hätten wir aufgrund der damaligen Prognosen den Ausstieg aus der Kernenergie gewagt, müssten wir jetzt auf zehn Jahre massiv erhöhten Stromimports zurückblicken - Stromimporte aus Kernkraftwerken im Ausland, aus fossilgefeuerten Kraftwerken -, viel Strom, der auch mit CO2-Emissionen erzeugt worden wäre.
Nun kriegen wir eine neue Prognose: Man hat den Eindruck, der Wind habe dicke Wolken vor die Sonne geblasen. Herr Schmid, Strom brauchen wir in jedem Moment, nicht nur in Jahresbilanzen. Wir brauchen mehr Leistung, als über das Jahr durchschnittlich konsumiert wird. Es ist normal, dass es einen Wechsel zwischen Import und Export gibt. Der Wind soll uns nun alle Probleme lösen, für uns alle Strom produzieren - wir haben davon ja schon gehört -, für alle, nicht nur für die Schweiz.
Windenergie ist zweifellos eine sehr interessante Energiequelle. Ich beobachte deren Entwicklung in Norddeutschland seit Jahren persönlich. Die Produktion von Windenergie ist aber nicht steuerbar, sie kann dem Bedarf nicht angepasst werden. Der Wind bläst, wann er will. Dazu kommt, dass vermutlich nicht nur wir Schweizer unsere Kernkraftwerke irgendwann ablösen möchten. Die Windenergie fällt aber vor allem im entfernten Ausland an, wohl kaum exklusiv für uns; zudem wird sie vom Ausland subventioniert. Ich verzichte an dieser Stelle darauf, auf die vielen, noch nicht beantworteten netztechnischen Fragen einzugehen. Sie sind aber erheblich.
Die Infras-Studie, die erwähnt wurde, basiert auf Jahresbilanzen. Ich denke an die vorherige Äusserung: Der Stromverbrauch schwankt stark. So verheissungsvoll diese Prognosen sein mögen, sie haben alle den gleichen Mangel: Ihre Halbwertszeit, ihre Relevanz nämlich, ist wesentlich kürzer als die Planungszeit neuer Kraftwerke. Dies ist allein schon Grund genug, um nicht einfach jetzt auf bewährte Technologien zu verzichten. Kernenergie soll ein Auslaufmodell sein. Der Weltenergierat sagt aber, dass die Industriestaaten diese Technologie nutzen sollen, weil in den weniger entwickelten Gebieten der CO2-Ausstoss ohnehin noch weiter steigen wird.
Es ist nicht so unwichtig, Kraftwerke im eigenen Land zu haben. Es ist nicht nur eine Frage der Verantwortung; wir haben damit auch die Produktionssteuerung im Griff, selbst wenn die Brennstoffe importiert werden müssen. Gerade deswegen braucht es also auch einheimische Produktion.
Aus der Sicht der FDP-Fraktion bleibt die Kernenergie wichtig; die bestehenden Anlagen sind für unser Land auch weiterhin nötig. Unsere Anlagen sind bestens überwacht und auf höchstem Sicherheitsstandard. Wir wollen uns für die Zukunft alle Optionen offen halten und keine Türen zuschlagen. Wir sind keineswegs heimatmüde. Wir verwahren uns auch gegen alle moralischen Vorwürfe, die wir laufend erhalten; wir meinen aber, dass sich jene Produktionsart durchsetzen wird, die am Markt Erfolg hat. Es ist durchaus möglich, dass dies einmal der Wind sein wird. Wir wollen diese Entwicklung aber nicht einschränken, sondern eben offen halten. Wir lehnen deshalb beide Initiativen ab und empfehlen Ihnen, den Mehrheitsanträgen der Kommission zuzustimmen.
Zum Kernenergiegesetz: Damit setzt sich der Bundesrat dafür ein, die Option Kernenergie offen zu halten. Diese Haltung entspricht grundsätzlich durchaus unseren Vorstellungen einer offenen, zukunftsorientierten Energiepolitik ohne unnötige Einschränkungen. Der Ständerat hat diese Haltung mit einigen wichtigen Veränderungen bestätigt.
Die FDP-Fraktion unterstützt in vielen Punkten die Haltung des Ständerates. Es sind aber einige Änderungen nötig. Unsere Kommission schlägt Ihnen eine Fassung vor, welche gegenüber jener des Ständerates Fortschritte und Rückschritte aufweist. Weil Energiepolitik auch Klimapolitik ist, wollen wir auf nichts verzichten, was eine CO2-freie Stromproduktion ermöglicht. Wir sind nicht gegen Windenergie und Wasserkraft, aber wir sind eben auch nicht gegen Kernenergie. Das Kernenergiegesetz soll für die friedliche Nutzung eine neue, umfassende Basis schaffen. Die FDP-Fraktion unterstützt dieses Vorhaben und ist deshalb für Eintreten auf diese Vorlage.
Wir wollen uns aber dafür einsetzen, dass sich dieses Gesetz auf den Gegenstand allein bezieht, auf die Kernenergie. Wir sind gegen administrative oder politische Befristungen der Betriebsdauer. Entscheidend müssen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit sein. Wir begrüssen die Demokratisierung der Grundsatzentscheide, wehren uns aber gegen jede Erschwerung von Bewilligungsabläufen. Hier soll der Bund federführend sein.
Im Sinne einer konsequent offenen Haltung wollen wir auch die Wiederaufbereitung unter geeigneten, strengen Auflagen in Anlagen zulassen, die den heutigen Anforderungen genügen. Wir wollen unter geeigneten Auflagen Entsorgungslösungen schaffen, unter Umständen auch in internationaler Zusammenarbeit. Wir bekämpfen alle wesensfremden Elemente, welche dieses Gesetz belasten. Dies betrifft insbesondere auch die Fördermassnahmen für erneuerbare Energie, die zur Aufgabenstellung in diesem Gesetz nichts beitragen; sie gehören nicht hierher. Wir wollen ein Kernenergiegesetz, aber kein Verhinderungs- und kein Strafgesetz.
Die beiden Rückweisunganträge lehnen wir entschieden ab. Sie widersprechen der Absicht, die Option Kernenergie offen zu halten. Die Minderheit I (Teuscher) möchte einerseits Transporte von abgebrannten Brennstäben verbieten. Man verkennt damit, dass solche Transporte auch ohne Wiederaufbereitung zwecks Konditionierung vor der Lagerung der radioaktiven Abfälle unerlässlich sind. Diese Minderheit fordert andererseits mehr Demokratisierung, mehr Haftpflicht, beides Dinge, die im Gesetzentwurf vorhanden sind. Die Minderheiten gehen über die Initiative hinaus; von einem Gegenentwurf könnte man nicht mehr sprechen. Ihre Anträge sollen ein Ausstiegsgesetz erwirken.
Wir bitten Sie deshalb, die beiden Minderheitsanträge auf Rückweisung des Entwurfes zum Kernenergiegesetz abzulehnen.
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Die beiden Volksinitiativen, die heute zur Debatte stehen, haben den Bundesrat dazu bewogen, uns den Entwurf zu einem Kernenergiegesetz zu unterbreiten. So dürfen die Initiantinnen und Initianten zumindest für sich in Anspruch nehmen, mit ihren Initiativen dazu beigetragen zu haben, dass die Gesetzesrevision im Kernenergiebereich - sie wurde in der Vergangenheit immer wieder zurückgestellt - auf dem Tisch unseres Parlamentes gelandet ist.
Die CVP erachtet den bundesrätlichen Entwurf und insbesondere auch das vom Ständerat verabschiedete Gesetz als pragmatischen, als tauglichen Gegenvorschlag zu den beiden Initiativen. Deshalb gehe ich zuerst auf das Gesetz ein; zu den Initiativen äussere ich mich am Schluss meiner Ausführungen.
Für unser Land, welches in einem hohen Mass Güter im Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Agrarsektor bereitstellt, für ein Land, welches seinen Einwohnerinnen und Einwohnern einen vergleichsweise sehr hohen Lebensstandard sichert, für dieses Land ist eine ausreichende Energieversorgung im Allgemeinen und eine ausreichende Versorgung mit Strom im Speziellen von vorrangiger Bedeutung. Unsere Volkswirtschaft ist in hohem Mass von der Energieversorgung abhängig. Wir sind uns einig, dass auch in Zukunft die Energieversorgung in der Schweiz in hoher Qualität und vor allem in ausreichender Quantität sichergestellt sein muss. Im Sektor Elektrizität nimmt die Kernenergie mit einem Anteil von beinahe 40 Prozent eine sehr wichtige Stellung ein. Allein schon diese Zahl von 40 Prozent lässt den Schluss zu, dass wir, um unsere Energieversorgung sicherzustellen, auf die Kernenergie mindestens kurz- und mittelfristig sicher nicht verzichten können. Das heisst, wir wollen uns die Option Kernenergie offen halten.
Die Option Kernenergie ist allerdings an klare Rahmenbedingungen zu knüpfen. Diese haben vor allem die Bereiche Sicherheit, Entsorgung und Bewilligungsverfahren abzudecken. Zudem ist es aus der Sicht der CVP eine Daueraufgabe der Politik, die politischen Kriterien zu prüfen, welche die Bedeutung und den Stellenwert der Kernenergie im Rahmen sämtlicher Energieträger periodisch beurteilen. Dabei sind neben den wirtschaftlichen Kriterien vor allem auch die technischen, die gesellschaftlichen und auch die ökologischen Konsequenzen der friedlichen Nutzung der Kernenergie mit einzubeziehen. Wir bitten den Bundesrat, dass er die Nutzung der Kernenergie in der Schweiz auch weiterhin in diesem Gesamtenergiekonzept darstellt.
Das Kernenergiegesetz beinhaltet aus unserer Sicht fünf wesentliche Bereiche, auf die ich nun kurz eingehen werde:
1. Die Option Kernenergie mit oder ohne Wiederaufbereitung: Ich habe einleitend gesagt, dass wir uns die Option, in der Schweiz die Kernenergie friedlich zu nutzen, weiterhin offen halten wollen. Das ist aus unserer Sicht unter verschiedenen Gesichtspunkten besser, als mit importiertem Strom aus KKW aus benachbarten oder östlichen Ländern die Versorgung bei uns sicherzustellen. Wenn die Produktion in unserem eigenen Land erfolgt, haben wir auch gleichzeitig über die strengen Auflagen zu befinden. Die Kontrolle obliegt unseren Behörden, und der volkswirtschaftliche Nutzen kommt unserer Binnenwirtschaft zugute.
Grundsätzlich befürwortet eine Mehrheit unserer Fraktion den Grundsatz der Wiederaufbereitung, wobei wiederum eine Mehrheit die Version des Ständerates mit einem zehnjährigen Moratorium bejaht.
2. Zur Abfallentsorgung: Der radioaktive Abfall, der in unserem Land anfällt, soll grundsätzlich auch in unserem Land entsorgt werden. Im Moment verfügen wir aber noch über kein ausgebautes Endlager. Wir anerkennen die Anstrengungen des Bundesrates und der Nagra, in dieser politisch nicht einfachen, sondern zum Teil sehr brisanten Frage zu einer raschen Lösung zu kommen.
Eine Mehrheit unserer Fraktion ist sich mit dem Bundesrat und mit dem Ständerat einig, dass bis auf weiteres auch eine Abfallentsorgung mittels eines Vertrags mit Partnern im Ausland möglich sein soll. Wenn internationale Lösungen angeboten werden, soll man diese nicht von vornherein ausschlagen. Dabei soll der Zuverlässigkeit und der Vertragstreue der Gegenpartei höchste Priorität beigemessen werden.
3. Zum Bewilligungsverfahren: Unsere Fraktion hat sich mit der Frage der subsidiären, föderalistischen Mitwirkungsrechte im Bewilligungsverfahren sehr intensiv auseinander gesetzt. Grundsätzlich ist in erster Linie eine Güterabwägung vorzunehmen zwischen direktdemokratischer Basismitwirkung einerseits und der landesweiten Verantwortlichkeit anderseits - eine Verantwortlichkeit, für die Entsorgung in Zukunft selber besorgt sein zu müssen. In ebendieser Güterabwägung hat der Ständerat als Vertreter der Kantone einen Weg beschritten, den man ihm zum Voraus wohl kaum zugetraut hätte. Der Ständerat geht in der Frage der Mitwirkungsrechte der Kantone im Bewilligungsverfahren auf Distanz zum Bundesrat und schlägt für zukünftige Projekte eine zwar sehr pragmatische, aber für die Schweiz doch erstmalige Lösung vor - ein Verfahren, welches im Bewilligungsprozess das Mitspracherecht der Kantone einschränkt.
Eine Mehrheit der CVP-Fraktion möchte dem Ständerat folgen; eine Minderheit will nach wie vor dem Standortkanton eine Vorrangstellung einräumen, im Sinne des föderalistischen Prinzips und in der Achtung der kantonalen Hoheitsrechte.
In Bezug auf das laufende Projekt Wellenberg hält sich die CVP-Fraktion ganz klar an den Grundsatz - diesen Grundsatz hat übrigens auch der Ständerat hochgehalten -, dass während des Spiels die Spielregeln nicht geändert werden dürfen.
4. Zur Haftpflicht und zur Versicherung: Aufgrund der Debatten im Ständerat und in der UREK unseres Rates hat der Bundesrat in Voraussicht der vielen Fragen, die gestellt wurden und welche auch heute in diesem Zusammenhang gestellt werden, eine rasche Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes angekündigt.
Die CVP-Fraktion begrüsst diese Haltung des Bundesrates. Wir danken ihm dafür. Wir gehen aber davon aus, Herr Bundesrat, dass Sie dem Parlament die Botschaft zur Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes noch in der Phase der Differenzbereinigung zum vorliegenden Gesetz zuleiten werden.
5. Flankierende Massnahmen zur Förderung der ökologisch bedenkenlosen Energien: Mit der hier dargelegten Haltung zum Kernenergiegesetz gibt die CVP-Fraktion ein klares Bekenntnis ab, dass Kernenergie in der Schweiz auch in Zukunft friedlich genutzt und produziert werden soll. Im Bewusstsein, dass andererseits noch sehr viel für die Förderung der einheimischen Energieproduktion aus erneuerbaren Ressourcen zu tun ist, unterstützt die Mehrheit unserer Fraktion die drei diesbezüglichen Anträge. Damit bekräftigen wir unsere seit Jahren bekannte Haltung zugunsten der erneuerbaren Energien. In der Detailberatung werden wir selbstverständlich noch zu allen und insbesondere zu den drei zuletzt erwähnten Anträgen der Kommissionsmehrheit ausführlich Stellung nehmen.
Abschliessend noch ein Wort zu den beiden Initiativen: Die CVP-Fraktion kommt zum gleichen Schluss wie das UVEK und der Bundesrat. Das UVEK hat in seiner Medienmitteilung vom 26. Februar 2001 folgendes Fazit gezogen: "Es ist wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll, die bestehenden schweizerischen Kernkraftwerke so lange weiter zu betreiben, als sie sicher betrieben werden können und keine wirtschaftlichen Ersatzanlagen zur Verfügung stehen, mit denen das CO2-Ziel erreicht werden kann." Die CVP-Fraktion schliesst sich der Meinung des UVEK und des Bundesrates an.
Wir lehnen die Initiative "Strom ohne Atom" ab; eine Mehrheit unserer Fraktion empfiehlt Ihnen auch die Initiative "Moratorium plus" zur Ablehnung. Folglich bitte ich Sie, auf das Kernenergiegesetz einzutreten.
Ménétrey-Savary Anne-Catherine · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Le groupe écologiste est très déçu du projet de loi que le Conseil fédéral nous présente comme contre-projet indirect aux deux initiatives populaires.
Comme le mouvement antinucléaire qui se bat avec constance, avec raison et avec succès depuis plus de trente ans, comme une proportion de plus ne plus importante de la population, il est même extrêmement déçu que le Conseil fédéral ait renoncé à s'engager dans la voie de sortie du nucléaire. L'Allemagne l'a fait, sa dernière centrale fermera en principe ses portes en 2021. L'Autriche, la Belgique, la Suède ont également pris cette décision.
Au contraire, la loi que nous présente le Conseil fédéral, loin de remplir cette attente, apparaît comme une loi de promotion nucléaire ou plutôt, je devrais dire, comme une loi de sauvegarde d'un parc de vieilles centrales rafistolées.
Contrairement aux initiatives, ce projet de loi n'esquisse aucune perspective d'avenir, ne prend aucune option pour une alternative au nucléaire, ne prend pas en compte les risques d'aujourd'hui et fait semblant que le problème des déchets peut être résolu techniquement, alors que tout le monde voit bien que les populations concernées s'opposent avec constance à les recevoir chez elles. Nous reviendrons lors de l'examen de la loi sur cette question des déchets, ainsi que sur la sauvegarde des droits des citoyens que ce projet menace.
Mais, pour l'heure, j'aimerais m'arrêter un instant sur la question des risques. Je ne voudrais pas reparler de Tchernobyl, ni du 11 septembre 2001, sauf peut-être pour noter que la sécurité totale que prétendent assurer les exploitants par rapport à la chute d'un avion sur la centrale nucléaire de Gösgen, par exemple, se teinte de nuances quand on les interroge un peu plus à fond. Ils admettent alors que la centrale nucléaire de Gösgen résisterait, pour autant que l'avion la percute à une vitesse raisonnable! C'est une recommandation à faire aux éventuels terroristes!
En fait, ce qui me frappe surtout, c'est que les incidents dans les centrales ont doublé en 2001 et qu'on en a compté 18 rien qu'en Suisse. Des incidents sans gravité, me dira-t-on. Bien sûr! Mais tous les experts s'accordent à dire que ce sont des petits incidents imprévus ou une série de défaillances et de manoeuvres inappropriées qui peuvent déclencher une chaîne d'événements menant à une catastrophe majeure.
Très récemment, la centrale américaine de Davis-Besse a frôlé la catastrophe. Une fuite d'acide borique, découverte par hasard, avait rongé le couvercle de la cuve sous pression du réacteur sur 15 centimètres de profondeur. Un centimètre de plus, et c'était le trou et le désastre! Or, chez nous, les centrales de Beznau sont exactement du même type. Sous la pression de la rentabilité économique, les exploitants de Davis-Besse ont remis en route leur réacteur, après un bricolage en guise de réparation.
Chez nous, dans la perspective de la libéralisation du marché de l'électricité, il n'est pas certain non plus que les investissements en faveur de la sécurité soient privilégiés. Comme le disait un représentant des producteurs dans un colloque, à l'avenir, les centrales suisses pourraient bien être "aussi sûres que nécessaire, mais pas aussi sûres que possible".
Un autre point qu'il nous importe de souligner, c'est l'importance que revêt, à nos yeux, l'évaluation globale de la possibilité et des avantages qu'il y a à se passer du nucléaire. Les exploitants articulent le chiffre de 62 milliards de francs que coûterait l'abandon du nucléaire. A nos yeux, c'est une hypothèse irréaliste, car injustement fondée sur l'idée que le remplacement des 40 pour cent d'électricité nucléaire produits actuellement ne se ferait que par du solaire et de l'énergie éolienne. C'est comme si l'on disait, à cause de la vache folle, qu'il faut remplacer la viande de boeuf par du caviar. Or, il faut voir qu'il y a d'autres sources d'énergie disponibles, sans compter les économies. Par exemple, si 20 pour cent des chaudières à mazout étaient remplacées par des installations de couplage chaleur-force avec pompe à chaleur, la moitié du courant nucléaire serait déjà remplacée.
En conclusion, le groupe écologiste estime que les deux initiatives populaires "Moratoire plus" et "Sortir du nucléaire" constituent la meilleure solution pour faire admettre une fois pour toutes que les centrales nucléaires sont une erreur du développement technologique moderne. Vu que des centrales existent cependant, il estime qu'une base légale est nécessaire, alors que celle-ci n'existe pas encore aujourd'hui.
Par conséquent, le groupe écologiste soutiendra les propositions de minorité Schmid Odilo (projet 1) et Wyss (projet 2) ainsi que la proposition de la minorité I (Teuscher) de renvoi au Conseil fédéral (projet 3).
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Es besteht keine Notwendigkeit, an der Atomenergienutzung festzuhalten. Die beiden vorliegenden Initiativen zeigen den Weg auf, wie die Schweiz aus der Atomenergie aussteigen kann. Nun braucht es nur noch den politischen Willen, denn der Ausstieg, der beginnt im Kopf.
Grüne Politik setzt darauf, die Lebensgrundlagen der Menschen nachhaltig zu schützen. Daher hat für uns Grüne die Atomtechnologie in der Energieversorgung keinen Platz. Die Nutzung der Atomenergie ist zu gefährlich, und das Problem des Atommülls ist immer noch ungelöst. Aber wir haben die Atomenergienutzung auch gar nicht mehr nötig, denn dank Stromsparen, Energieeffizienz und Förderung der erneuerbaren Energien können wir auf die AKW in der Schweiz getrost verzichten. Bisher fehlte es am politischen Willen, aus der Atomenergie auszusteigen. Wir haben es in der Hand, dies heute zu tun. Es gibt unzählige Gründe dafür, aus der Atomtechnologie auszusteigen. Für mich als Biologin und als Grüne steht vor allem der Schutz der Lebensgrundlagen und deren Erhaltung auch für zukünftige Generationen im Vordergrund.
Die immense Lebensfeindlichkeit der Atomtechnologie war schon vor dem Reaktorunfall in Tschernobyl weitgehend bekannt, doch seit dem Vorfall vom 26. April 1986 im AKW Tschernobyl kann niemand mehr das Gegenteil behaupten. Das Leben in den verseuchten Gebieten in Weissrussland und in der Ukraine ist heute - 16 Jahre nach der Katastrophe! - schlimmer denn je, und die Hoffnung, dass dort jemals eine Wende zum Besseren möglich sein wird, ist auf Null gesunken.
Unfälle passieren nicht nur in der Sowjetunion, die immer wieder gerne als schlampig bezeichnet wurde. Unfälle passieren auch in anderen Ländern. Ich möchte auf zwei Pannen hinweisen, die zeigen, dass auch westliche Länder zu solchen Pannen und Schlampereien fähig sind: Three Mile Island in den USA im Jahre 1979, nebenbei gesagt die erste Kernschmelze in einem kommerziell genutzten Reaktor. Die ganz grosse Katastrophe konnte dort nur dank glücklichen Zufällen vermieden werden. Zweites Beispiel: der Fälschungsskandal von British Nuclear Fuels, bei dem Qualitätskontrollprotokolle serienmässig gefälscht wurden. Und: Fälschungen kommen nicht nur im Ausland, sondern auch in der Schweiz vor. Im vergangenen Jahr wurden Mitarbeiter des AKW Leibstadt entlassen, nachdem ans Licht gekommen war, dass sie Reaktorkontrolldokumente gefälscht hatten.
Aus einer ganz anderen Katastrophe, dem Attentat vom 11. September 2001, sind ebenfalls Lehren zu ziehen. Wie Regierungsgebäude oder Bauten von hoher Symbolkraft sind auch AKW ein "attraktives" Ziel für terroristische Allmachtsfantasien. Den Sicherheitsverantwortlichen ist das sehr klar, auch wenn sie die Gefahr in der Öffentlichkeit herunterspielen. Das ist aber auch das Einzige, was sie tun können, denn die meisten AKW sind nicht oder nur ungenügend gegen gezielte Flugzeugabstürze gesichert, und diese Sicherheit ist nachträglich mit keiner Nachrüstung zu erreichen.
Daraus ergibt sich für die grüne Fraktion nur ein Schluss: Wir müssen aus der Atomenergie aussteigen und damit die Gefahren der modernen technisierten Welt vermindern, wo wir können. Wenn wir aus der Atomenergie aussteigen, schützen wir aber nicht nur uns selbst, sondern auch zukünftige Generationen - deutlicher gesagt: Wir bewahren sie davor, dass die atomare Altlast noch weiter anwächst. Die Altlast ist bereits heute beängstigend gross, vor allem in Anbetracht der unvorstellbar grossen Zeiträume, in denen die radioaktiven Abfälle ihre Gefahr entfalten können.
Die Atomenergienutzung ist ein Irrläufer der Technologieentwicklung. Wenn Sie das Leben ins Zentrum unserer Politik stellen, dann gibt es nur eines: unsere Energiepolitik nachhaltig zu gestalten und aus der Atomenergie auszusteigen - der Sicherheit zuliebe, je früher, desto besser.
Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
"Das neue Kernenergiegesetz sollte aufzeigen, wie der Ausstieg aus der heutigen, veralteten Kernenergie erfolgen könnte." Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern er ist ein Zitat von Herrn Professor Wildi, Geologe an der Universität Genf, Leiter der eidgenössischen Expertengruppe Entsorgungskonzepte und Vorsitzender der Kantonalen Fachgruppe Wellenberg. Die Chance, ein solches Gesetz vorzulegen, hat der Bundesrat, aber auch unsere Kommission gründlich verpasst. Das Gesetz enthält weder eine Perspektive für einen schrittweisen Ausstieg aus der Atomtechnologie, noch enthält es irgendwelche Lösungen für die enormen Probleme, die mit dem Atommüll auf uns zukommen.
Vor zwölf Jahren hat das Volk die Moratoriums-Initiative angenommen. Dieser Entscheid kam damals unter dem Eindruck von "Tschernobyl" zustande. Anstatt diese Moratoriumszeit zu nutzen, um endlich Ausstiegsszenarien zu entwerfen, geht man heute offenbar davon aus, dass die Leute "Tschernobyl" langsam vergessen haben. Doch nächstes Jahr werden sie sich wieder daran erinnern können, nächstes Jahr stimmen wir über die Moratoriums- und über die Atomausstiegs-Initiative ab.
Die Forderungen der Moratoriums-Initiative sind moderat: keine Bewilligungen für neue AKW und keine Leistungserhöhungen für bestehende Anlagen in den nächsten zehn Jahren sowie das fakultative Referendum für Betriebsverlängerungen über 40 Jahre hinaus. Die Stromdeklaration haben wir, sofern das EMG am 22. September 2002 angenommen wird, bereits umgesetzt. Die Moratoriums-Initiative ist durchaus mehrheitsfähig, weil sie nichts anderes will als Zeit schaffen, um endlich die Alternativen in die Planung mit einzubeziehen.
Die "Strom ohne Atom"-Initiative zeigt den Weg aus der Atomenergie auf, denn mit der Marktöffnung wird noch deutlicher zum Vorschein kommen, dass der Atomstrom allein aus Wirtschaftlichkeitsgründen überhaupt nicht konkurrenzfähig ist. Spätestens dann, wenn die Kleinkonsumentinnen und Kleinkonsumenten nicht mehr gezwungen werden können, die defizitären Stromexporte quer zu subventionieren, wird diese Technologie unter massiven Druck kommen. Die neueste Untersuchung von Swisshydro, der Dachmarke der Schweizer Wasserkraft, zeigt, dass über 50 Prozent der deutschen Stromkundinnen und -kunden "green power" wollen, also erneuerbare Energien und keinen Atomstrom.
Als Argument gegen den Ausstieg aus der Atomtechnologie wird immer wieder die unabhängige Schweizer Stromproduktion angeführt. Lieber Schweizer Atomstrom, als uns von ausländischem Windstrom abhängig machen, lautet jeweils die Devise. Doch mit Verlaub: Was ist eigentlich das Schweizerische am Schweizer Atomstrom, und was hat das mit Unabhängigkeit zu tun, wenn wir vom Rohstoff bis zur Endlagerung völlig vom Ausland abhängig sind. Das Uran beziehen wir aus dem Ausland - ohne jegliche Einflussmöglichkeiten auf Preis- und Lieferbarkeit. Für die Wiederaufbereitung gehen wir wieder ins Ausland, müssen dort die Konditionen und Preise akzeptieren und haben erst noch kaum Kontrolle darüber, was mit dieser gefährlichen Ware passiert.
Eine Kommissionsminderheit hat versucht, wenigstens bei der Entsorgung eine wirkliche Unabhängigkeit zu wahren und die Endlagerung in der Schweiz festzuschreiben. Doch nicht einmal hier hat man sich auf die Unabhängigkeit besonnen, sondern die Abhängigkeit vom Ausland erneut in Kauf genommen.
Der Atomstrom ist also alles andere als eine Schweizer Lösung. Wenn ich aber schon vom Ausland abhängig bin, dann lieber im Zusammenhang mit einer sauberen Technologie und nicht mit einer Technologie, die ein solches Gefahren- und Missbrauchspotenzial in sich birgt.
Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, zugunsten einer zukunftsgerichteten und nachhaltigen Stromversorgung die Rückweisungsanträge ebenso wie die beiden Initiativen zu unterstützen. Auch Ihre Kinder, Grosskinder und Urenkel werden es Ihnen danken.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Die Atomkraftwerke beruhen auf einer veralteten, ineffizienten und unökologischen Technologie. Deshalb will die SP auch den Ausstieg - das ist nicht neu. Die Atomenergietechnologie ist eine Hochrisikotechnologie - auch das ist nicht neu, das wissen wir spätestens seit "Tschernobyl".
Was aber neu ist, ist die Bedrohungslage, die sich mit dem 11. September grundlegend geändert hat. Kein Mensch in diesem Saal kann heute ausschliessen, dass ein Flugzeug als Bombe eingesetzt und gezielt auf ein AKW gesteuert wird. Gösgen z. B. ist für den leider nicht mehr auszuschliessenden Fall, dass ein voll getankter Jumbo in einen Kraftwerkblock rast, nicht angelegt. Schlimmer noch, die Experten können bislang noch nicht einmal die Fragen nach den möglichen Folgen beantworten; das wurde in der Kommission ganz klar. Wir wurden auf Ende Jahr vertröstet. Wir machen also heute gleichsam eine Gesetzesberatung als "Blindflug ohne Instrumente", und das auf Kosten der Sicherheit.
Im Kernenergiehaftpflichtgesetz wird die unbegrenzte Haftung der Betreibergesellschaften stipuliert. Das wird uns noch als fortschrittliche Lösung verkauft. Wer unbegrenzt haftet, soll dieses Risiko auch real tragen können. Deshalb habe ich in der Kommission den Nachweis der vollen Versicherungsdeckung verlangt. Die Antwort war unmissverständlich und klar: Keine Versicherung der Welt will und kann das Risiko unserer AKW abdecken.
Damit hat die sichtbare Hand des Versicherungsmarktes eigentlich längst entschieden: Die Atomtechnologie ist zu riskant. Damit wird auch die unbegrenzte Haftung zur Makulatur. Sie hat bloss einen Zweck: der Bevölkerung Sand in die Augen zu streuen. Die einzigen, die real für dieses Risiko haften, und zwar unbegrenzt, sind die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Sie zahlen nicht nur die Versicherungsprämien für die AKW-Betreiberinnen, sie zahlen auch bei einem Unfall, und zwar mit Leib und Leben. Das können und wollen wir nicht verantworten, nach dem 11. September 2001 noch viel weniger.
Das vorliegende Gesetz trägt weder der bisherigen noch der neuen Bedrohungslage Rechnung. Es ist ein Gesetz für den Weiterbetrieb völlig veralteter Werke: Beznau I und II und Leibstadt würden heute nicht einmal mehr bewilligt, trotzdem werden noch Hunderte von Millionen Franken in Nachrüstungen investiert. Jetzt sollen diese Werke mit einer völlig überholten Technologie noch unbefristet weiterlaufen. Das wäre nicht nur unverantwortlich, sondern auch ein wirtschaftlicher Blödsinn.
Die anderen Länder in Europa haben die Zeichen der Zeit längst erkannt. Die Regierung von Belgien - mit einem Atomstromanteil von 57 Prozent - hat den Ausstieg beschlossen. Deutschland hat zusammen mit der Atomwirtschaft den Ausstieg mit einer Regellaufzeit von 32 Jahren eingeleitet. Norwegen und Österreich, die in Bezug auf die Wasserkraft vergleichbare Bedingungen wie die Schweiz haben, sind schon gar nie in die Atomtechnologie eingestiegen, und das auch aus ökonomischen Gründen. Italien hat bereits nach "Tschernobyl" die Weichen in Richtung "Strom ohne Atom" gestellt. Schweden hat den Ausstieg beschlossen und das erste Werk stillgelegt.
Wieso begreifen wir in der Schweiz eigentlich nicht, was ökologisch und ökonomisch richtig wäre? Wir machen es uns einfach: Wir exportieren das Risiko. Das zeigt sich exemplarisch an der Wiederaufbereitung. Ungelöst ist das Abfallproblem. Wir überlassen es den folgenden Generationen, mit der strahlenden Hinterlassenschaft zurechtzukommen.
Das vorliegende Gesetz ist ein Gesetz zur Atomförderung. Die Chancen der Zeit werden nicht genutzt - anders der Vorentwurf, der noch die Möglichkeit eines geordneten Ausstieges vorsah. Diese Chance muss jetzt endlich genutzt werden. Die Alternativen sind da. Ruedi Rechsteiner hat das Potenzial der Windenergie eindrücklich geschildert. Die Schweiz hat dummerweise Beteiligungen an französischen Atomkraftwerken gekauft. Wir würden - wenn ich Ruedi Rechsteiner zuhöre - gescheiter Beteiligungen an Windkraftparks im Ausland kaufen. Dies umso mehr, als sich die Windkraft mit der regulierungsfähigen Wasserkraft bestens kombinieren lässt.
Das Mindeste, das wir heute beschliessen müssen, ist eine klare Befristung der Laufzeiten der bestehenden Atomkraftwerke. Denn mit den unbefristeten Bewilligungen schaffen Sie auch die Grundlage für unabsehbare Schadenersatzforderungen; solche Schadenersatzleistungen wurden den Steuerzahlerinnen und -zahlern bereits mit Kaiseraugst und Graben in der Höhe von 575 Millionen Franken zugemutet.
Ich ersuche Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, den Rückweisungsanträgen der Minderheit I (Teuscher) und der Minderheit II (Rechsteiner-Basel) zuzustimmen. Die vorliegende Revision muss zum geordneten Ausstieg aus der Atomtechnologie genutzt werden. Die Initiativen "Moratorium plus" und "Strom ohne Atom" zeigen den ökologisch und wirtschaftlich richtigen Weg zu einer zukunftsweisenden Energiepolitik.
Wenn Sie es hier in diesem Saal nicht begreifen, werden Ihnen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit einem Ja zu diesen beiden Initiativen den Weg zeigen. Die betroffene Bevölkerung hat bereits einmal mit der Besetzung von Kaiseraugst die Weichen richtig gestellt.
Wiederkehr Roland · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion
Ich will zuerst meine Interessen offen legen: Ich habe die Not und das Leiden der Kinder von Tschernobyl gesehen und habe den Aufbau von Therapiecamps in Weissrussland, in der Ukraine und im betroffenen Teil von Russland eingeleitet. Ebenfalls habe ich veranlasst, dass unter den Müttern Netzwerke aufgebaut werden, damit sie das Essen für ihre Kinder so zubereiten können, dass möglichst wenig Radioaktivität im Essen ist. Ich war auch zweimal in Sibirien und habe mir die Anlagen angeschaut, die Gegenstand von Verhandlungen von der Schweiz - keine offiziellen Verhandlungen, aber von Vertretern der Atomindustrie - her waren, um zu sondieren, ob Abfälle nach Russland transportiert und dort gelagert werden können. Ich muss sagen: Dort herrscht eine Sauerei, und es ist für mich eine Gewissenlosigkeit, nur schon daran zu denken, den Russen solchen Abfall überantworten zu wollen. Sie sind überhaupt nicht fähig, eine sichere Lagerung hochtoxischer Abfälle zu garantieren; sie sind auch nur an Dollars interessiert und nicht an einer ordentlichen Lagerung oder Aufbereitung.
Wir haben heute viele Argumente zugunsten erneuerbarer Energien gehört, die ich nicht wiederholen möchte. Für mich ist Folgendes klar: In der Schweiz wird kein Atomkraftwerk mehr gebaut; da kann man Optionen aufrechterhalten, so viel man will! Atomkraft ist ein Auslaufmodell. Die Atomindustrie weiss das; es geht jetzt um den geordneten, sprich profitablen Rückzug: Herr, Du hast uns das Können genommen, nun nimm uns auch noch das Wollen. Und wir sind bereit, das Wollen aufzugeben, sobald das Geld im Kasten klingt. Also werden - als Druckmittel - Anlagen, Kühltürme und Optionen aufrechterhalten, und dann stellt sich die Frage, ob wir alle weiterhin das Viagra für diese abtretende Generation noch bezahlen wollen oder nicht.
Was mich am meisten stört an diesem jahrelangen Gezeter, ist, dass wir uns nicht voll auf Alternativen konzentrieren - wir haben gehört, dass sie alle vorhanden sind - und als Nation eine führende Rolle bei der Entwicklung dieser Alternativen spielen. Wir können dort ganz vorne sein und Arbeitsplätze für unsere KMU schaffen - und nicht für eine relativ anonyme Superatommacht. Denn Atomstrom ist nicht demokratisch, er ist nicht kleinräumig abgestützt, er ist letztlich eine Energieform, die der Demokratie widerspricht.
Für die Alternativen hingegen hätten wir in der Schweiz das Know-how, wir haben die Kräfte, wir haben die Möglichkeit - mit unseren hervorragenden KMU, mit unserem Arbeitsfrieden -, Alternativen zu entwickeln, zu forcieren, zuvorderst zu stehen. Wir überlassen das aber anderen Nationen; wir überlassen es z. B. Süddeutschland. Ich bedaure das ausserordentlich.
Es ist klar, dass wir in der Fraktion schon stundenlang über diese Dinge geredet haben, und deshalb stehen 80 Prozent unserer Fraktion hinter den beiden Initiativen. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun.
Garbani Valérie · Nationalrat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Je me suis penchée pour la première fois hier sur les textes des deux initiatives populaires "Moratoire plus" et "Sortir du nucléaire", ainsi que sur le contre-projet indirect qui leur est opposé. Jusqu'à hier, ma fibre écologique était moyennement développée puisque ma sensibilisation était surtout axée sur le tri des déchets ménagers. Je dois aussi relever que les publicités d'EDF (Electricité de France) à la télévision sont assez séduisantes et très efficaces du point de vue de la stratégie marketing en faveur du nucléaire.
Depuis hier, j'ai été frappée par la lumière. Une ampoule électrique dont le courant qui la fait briller n'est pas issu de l'énergie nucléaire a éclairci ma vision. Alors que, consciencieusement, je trie les déchets organiques, l'aluminium, le PET, alors que, consciencieusement, je recycle les piles, le vieux papier, le verre, je devrais parallèlement accepter, comme le veut la majorité de la commission, que le retraitement du combustible nucléaire irradié soit autorisé. Mes efforts en vue de la protection de l'environnement et du développement durable sont une goutte d'eau dans l'océan. En revanche, le retraitement du combustible nucléaire irradié est un fleuve dans l'océan puisque, chaque jour, le site de retraitement de Sellafield déverse 9 millions de litres d'eau radioactive dans la mer d'Irlande, alors que le site de La Hague déverse chaque année 230 millions de litres d'eau radioactive dans l'océan Atlantique.
Aujourd'hui, je vous demande de soutenir l'initiative populaire fédérale "Sortir du nucléaire", car je suis persuadée que l'objectif de cette initiative, c'est-à-dire l'interdiction immédiate de retraitement des déchets radioactifs, ne sera pas satisfait par la loi sur l'énergie nucléaire, et ce alors que le Conseil fédéral le souhaitait également. Tant la proposition de la majorité de la commission que celle de la minorité à l'article 9 de la loi, autorisent l'exportation pour retraitement, c'est-à-dire avalisent une technologie hautement risquée et incontrôlable. Elles est risquée du point de vue d'attaques terroristes sur les centrales de retraitement - la France est d'ailleurs très consciente de ce risque puisqu'elle a installé des missiles sol-air à proximité du site de La Hague. Risquée, car les déchets nucléaires peuvent facilement être utilisés à des fins non pacifistes, en particulier pour confectionner des bombes. Un oui à l'initiative populaire signifie donc uniquement un retour à l'ancienne loi sur l'énergie atomique qui interdisait l'exportation à l'étranger de déchets radioactifs.
Je soutiendrai également l'initiative populaire "Moratoire plus", car la loi sur l'énergie nucléaire est une loi, et on l'a dit déjà, d'encouragement du nucléaire, puisqu'elle autorise la construction de nouvelles centrales et ne prévoit donc ni moratoire ni désaffectation de centrales existantes. Or, si la loi sur le marché de l'électricité est acceptée en votation référendaire le 22 septembre prochain, les centrales nucléaires seront encore davantage confrontées à des impératifs de rendement maximal, ce qui signifiera une réduction des mesures de sécurité ainsi qu'un allongement de la durée d'exploitation.
Les centrales de Mühleberg et de Beznau I et II présentent déjà de graves défauts de sécurité. En cas d'accident, l'Office fédéral de la protection civile estime, en particulier en cas de fusion du coeur du réacteur, qu'il y aurait 100 000 victimes humaines et des dégâts de l'ordre de 4,2 milliards de francs.
Hier, je n'étais pas totalement consciente des risques du nucléaire. Aujourd'hui, je le suis et je vous invite donc à recommander aux peuples et aux cantons d'approuver les deux initiatives populaires comme les seules mesures de prévention et, subsidiairement, je vous invite à soutenir les deux propositions de renvoi pour qu'un contre-projet digne de ce nom soit au moins opposé aux deux initiatives.
Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion
Ich nehme zu den beiden Initiativen Stellung, und zwar aus der Sicht einer Region, die gelernt hat, mit Kernkraftwerken zu leben. Ich wohne weniger als zehn Kilometer von Beznau entfernt, bis Leibstadt werden es etwa 15 Kilometer sein. In der näheren Umgebung hat es weitere Institutionen, die mit Kernkraft im weiteren Sinn zu tun haben. Wir haben beispielsweise das Zwilag. Wir sind im Dorf an ein Fernwärmenetz eines KKW angeschlossen und bezahlen dafür wahrscheinlich mehr, als wenn wir zuhause mit Öl heizen würden - kurzum: Ich möchte die Sicht einer Region einbringen, die in den letzten Jahren gelernt hat, mit der Kernkraft zu leben.
Ein erster Punkt ist die Sicherheit. Ich glaube nicht, dass die Bevölkerung in meiner Region fahrlässiger mit Sicherheitsfragen umgeht, als es anderswo der Fall ist. Ich bin davon überzeugt, dass Sicherheit auch bei uns eine sehr hohe Priorität hat. Ich erlebe es aber auch tagtäglich, dass gesagt wird: Wenn die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, soll man den Wirtschaftsfaktor weiter nutzen.
Ich möchte Ihnen ganz kurz darlegen, weshalb Kernkraft in unserer Region ein sehr wichtiger wirtschaftlicher Faktor ist. Es geht bei uns zuerst einmal um die Arbeitsplätze. Ich nehme das Beispiel Leibstadt. Leibstadt hat über 400 Mitarbeiter. Die Kernkraftwerke geben Arbeit für sehr viele Zulieferbetriebe. Sie beziehen Dienstleistungen in normalen Zeiten und besonders auch dann, wenn es um die Revision geht - kurzum: Wir haben einen wirtschaftlichen Faktor, der für die Region sehr wichtig ist, der auch für die Gemeinden sehr wichtig ist.
Wir sind in unserer Region natürlich der Überzeugung, dass man dann, wenn es in der Frage der Sicherheit zu keinen Veränderungen, zu keinen neuen Einschätzungen kommt, diese Vorteile nicht preisgeben soll. Und wir sind auch der Überzeugung, dass das Ganze, wenn die Kernkraftwerke unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen länger laufen können, entsprechend wirtschaftlicher ist.
Ich ziehe die folgenden Schlussfolgerungen: Auch für uns ist klar, dass zuerst die Sicherheit kommt. Aber wenn die Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, möchten wir das, was in der Region aufgebaut worden ist, auch tatsächlich nutzen. Wir möchten nicht, dass Ersatzlösungen gesucht werden und die wirtschaftlichen Vorteile dann nicht mehr bei uns, sondern anderswo sind. Wir möchten auch nicht auf Ersatzlösungen einschwenken, deren Potenzial eher klein ist. In einem Satz zusammengefasst: Wir möchten diesen wichtigen Wirtschaftsfaktor in der Region weiter nutzen.
Ich bitte Sie deshalb, die beiden Initiativen zur Ablehnung zu empfehlen.
Pedrina Fabio · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Innanzitutto una nota preliminare di carattere personale. Da studente, negli anni settanta, ho vissuto le manifestazioni popolari di Kaiseraugst e Gösgen, come pure l'opposizione al progetto di deposito di scorie nucleari in Ticino, più precisamente nella val Canaria, presso il Ritom, nel mio comune di origine, Airolo.
I motivi di opposizione al nucleare di allora permangono validi ancora oggi: una tecnologia molto problematica e rischiosa, applicata irresponsabilmente, visto che non si è ancora in grado di dominare tutto il ciclo; decisioni prese da pochi sopra la testa della popolazione; una fede quasi religiosa nelle capacità di soluzione tecnica, dimenticandosi che anche il fattore umano può essere origine di disastri enormi; costi e pericoli scaricati sulla collettività per poter rendere redditizio ciò che non lo sarebbe, e lo stravolgimento delle proposte della legge in discussione da parte della lobby atomica ne sono una semplice conferma al giorno d'oggi.
Mi rifaccio ad un eminente specialista in materia, Lester Brown, fondatore del "Worldwatch Institute", citato proprio ieri dal "Corriere del Ticino" su questo tema. Egli dice: "Il comunismo è crollato perché i suoi prezzi non dicevano la verità economica .... Il capitalismo rischia di crollare perché i suoi prezzi non dicono la verità ecologica." L'energia è di certo un fattore strategico per lo sviluppo economico, ma lo è anche per lo sviluppo ambientale, quindi per la qualità di vita. La catena della sicurezza atomica non è stata fin qui chiusa, malgrado gli enormi investimenti pubblici nella ricerca. Il mio è quindi un appello all'abbandono del vicolo cieco del nucleare, poiché, come mostrano le esperienze sin qui accumulate, è fatto di fortuna e sfortuna, sotto il cui cappello possono perire o essere menomate migliaia e migliaia di persone, non di polli. E ritengo che vie alternative e valide esistono, basta volerle percorrere, basta volervi investire.
Oltre all'ancora enorme potenziale di risparmio dato dall'attuale uso inefficiente dell'energia, fra le energie alternative emerge con forza l'enorme potenziale dell'energia del vento. Cito nuovamente Lester Brown: "Quello che oggi funziona col petrolio e l'energia nucleare funzionerà col vento e l'acqua, dai quali si estrarrà l'idrogeno" - il miglior combustibile possibile, poiché è pulito, facile da ottenere e economico. E dice ancora: "Si stima che il potenziale di produzione eolica di tre soli Stati - Texas, Kansas e Dakota del Nord - possa soddisfare il fabbisogno elettrico di tutti gli Stati Uniti." E indica che progressi enormi con l'eolica sono stati registrati anche in Danimarca e nella Germania del Nord.
Ora, il controprogetto indiretto del Consiglio federale è stato nel frattempo sdentato nei suoi punti essenziali dalla lobby dell'atomo al Consiglio degli Stati e in commissione, ad esempio non limitando la durata dell'esercizio delle centrali nucleari, stralciando il divieto di trattamento delle scorie, mutilando i diritti di codecisione popolare sulle scelte di insediamento. Le iniziative popolari "Moratoria più" e "Corrente senza nucleare" sono per contro una risposta concreta, coerente e praticabile rispetto ai problemi energetici odierni e del futuro, in direzione di quello sviluppo sostenibile voluto e codificato nella Costituzione federale. Oggi possiamo decidere di cambiare rotta. Uscire dal vicolo cieco del nucleare non solo è possibile ma è anche giudizioso, necessario, ambientalmente oltre che economicamente auspicabile.
Vi invito a cogliere quest'ottima occasione per cambiare rotta sostenendo le due iniziative popolari.
Verfahrensbeitrag
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu