16.4034

Gesetzliche Regelung der Post anpassen

Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion

Die Post hat viele Baustellen. Das haben wir heute Morgen gehört, und das höre ich auch immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern. Aus meiner Sicht macht sie aber auch vieles gut. Es gibt zudem Neuerungen, die nicht immer nur zum Nachteil von Kundinnen und Kunden sind. In meiner Gemeinde möchte ich zum Beispiel die Partnerfiliale nicht mehr missen, denn wir profitieren von längeren Öffnungszeiten, und der Postservice in unserer Bäckerei ist gut geregelt. Zudem profitiert die Bäckerei auch von der Post.

Meine Motion bezieht sich auf die neugebaute Poststelle im Nachbardorf Nebikon. Für mich und alle anderen Leute unverständlich ist es, dass man dort nur noch 500 Franken in bar beziehen kann. Leute wurden dort weggeschickt, mit dem Hinweis, dass man in Schötz - aber diese Poststelle wird nächstens auch schliessen - oder Dagmersellen grössere Beträge abheben könne. Es trifft aber meistens genau diejenigen Leute, die es nicht so schnell in ein Nachbardorf schaffen, aber gerne Geld bei sich zu Hause haben oder ihre Geldgeschäfte in bar erledigen wollen. Das heisst, es handelt sich vor allem um ältere Menschen, die meist nicht mehr unbeschränkt mobil sind. Auch das Geldholen am Automaten ist für diese Leute nicht immer einfach. Sie schätzen den persönlichen Kontakt.

In der Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion wird erklärt, dass die neuen Poststellen offene Schalterzonen hätten und aus Gründen der Sicherheit nicht mehr als 500 Franken abgehoben werden könnten. Für Rentnerinnen und Rentner, die einen Teil ihrer Rente abholen wollen, ist dies nicht verständlich. Es ist auch deswegen unverständlich, weil die Post selber ihre Finanzdienstleistungen ausbauen wollte. Ich war da immer skeptisch, und dies, das zeigt sich heute, zu Recht. Wenn man diese Leistung anbieten will, soll man auch den Bezug von Bargeld ermöglichen, und zwar nicht nur von 500 Franken. Um vor allem den Rentnern ihre Freiheit beim Bargeld weiterhin zu ermöglichen, stelle ich den Antrag, dass die Post ihren Auftrag überarbeitet und in Zukunft einen Bezug von bis zu 5000 Franken ermöglicht.

Da die Nutzungsbedingungen für Zahlungsverkehrs-Dienstleistungen weder über das Gesetz noch über die Verordnung festgelegt sind - dies wird zumindest in der Stellungnahme zu meiner Motion so festgehalten -, bitte ich den Bundesrat, die entsprechende Forderung mit der Postleitung zu diskutieren und sie auch so umzusetzen.

Service public heisst bei mir nicht nur, in jedem Dorf einen Zugang zu den Dienstleistungen der Post anzubieten. Es heisst für mich auch, diese Dienstleistungen den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden anzupassen und diese nicht mit unnötigen Restriktionen zu bestrafen.

Ich danke der Frau Bundesrätin, wenn sie dieses Problem mit der Postleitung bespricht. Den Nationalrätinnen und Nationalräten danke ich, wenn sie meine Motion annehmen: als Zeichen dafür, dass man dieses Problem zugunsten unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, ganz besonders aber auch zugunsten der älteren Menschen anpackt und umsetzt.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Auch hier stellt sich die Frage: Ist es Sache der Politik, die Obergrenze eines Bargeldbezuges zu regeln? Wir haben die Postfinance im Gesetz verpflichtet, dass Ihnen der Bargeldbezug von Ihrem Postkonto, wenn Sie eines haben, möglich ist. Das gilt für Leute mit einem Postkonto. Das ist die gesetzliche Vorgabe.

Weder im Gesetz noch in der Verordnung sind Vorgaben, wie hoch der Bargeldbezug sein soll. Ich denke, es ist auch richtig so, dass die Post dies wie andere Banken selber regelt und das selbstverständlich kundenfreundlich tut. Heute ist es so, dass Sie bei Postomaten Bargeld mit einer Bezugslimite von 1000 Franken pro Transaktion beziehen können. Bei Postomaten sind es also 1000 Franken. Bei den Poststellen sind 500 Franken der Normalfall. Wenn eine Poststelle einen sogenannten Auszahltresor hat - das ist auch eine Frage der Sicherheit -, dann kann man heute dort bis zu 5000 Franken beziehen. Aber diese Sicherheitstresors sind nicht überall vorhanden. Sie wissen auch, dass es regelmässig Überfälle auf Poststellen gibt. Entsprechend ist es auch technisch eine Sache, die die jeweilige Poststelle organisieren und besprechen muss.

Wir meinen deshalb, dass die Lösung bei den Postomaten mit der Tageslimite von 1000 Franken doch relativ grosszügig ist. Es gibt die grossen Poststellen, wo die 5000-Franken-Bezugslimite besteht, wie Sie sie für alle Poststellen fordern. Und die 500 Franken sind wahrscheinlich auch das, was für Seniorinnen und Senioren in der Regel praktisch ist, beträgt doch auch die durchschnittliche Einzahlungshöhe am Postschalter, also per physischer Post, 250 Franken. Sie ist also weit weniger hoch als die tägliche Bezugslimite.

Aber eben, es ist Sache der Post. Das Parlament kann das Thema gern auch gemeinsam mit der Post aufnehmen. Aber als Gesetzgeber sollten Sie vermeiden, im Gesetz auch noch Bezugslimiten an Poststellen festzulegen.

Abstimmung

Le président (de Buman Dominique, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 155 Stimmen

Dagegen ... 36 Stimmen

(0 Enthaltungen)