18.3383

Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion

Ihre Kommission für Rechtsfragen schlägt mit dieser Motion vor, der Bundesrat sei zu beauftragen, die rechtlichen Grundlagen für einen Schweizer Trust zu schaffen. Mit dieser Motion möchten wir - ich werde dann noch ein bisschen auf die Entstehungsgeschichte eingehen - dem Bundesrat den Ball zuspielen, damit der Bundesrat die Gesetzgebungsarbeiten wieder an die Hand nimmt und einerseits einen Schweizer Trust schafft und andererseits auch das Gesetzgebungsverfahren vorantreibt, damit das nicht über parlamentarische Initiativen geschieht.

Was ist ein Trust, wofür wird ein Trust verwendet? Trusts sind in der Praxis zuverlässige Instrumente für die Planung der Nachfolge und den Erhalt von Vermögen. Dies gilt nicht nur für die angelsächsischen Stammländer dieses Instruments, sondern auch für zahlreiche andere Staaten, die wie die Schweiz das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung unterzeichnet haben. Die Schweiz hat, wie schon erwähnt, dieses Übereinkommen im Jahr 2007 ratifiziert. Der Hauptzweck eines Trusts ist es, den unmittelbaren Übergang von Vermögenswerten auf die Erben zu vermeiden. Der Abschluss eines Erbvertrags verhindert aber nicht, dass das Erbe im Anschluss an einen Todesfall umgehend verteilt wird. Deshalb hat auch der Trust eine eigenständige Bedeutung. Der Erbvertrag löst auch nicht alle Probleme, weil er voraussetzt, dass im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung sämtliche Erben volljährig sein müssen. Mit einem Trust ist es dagegen beispielsweise möglich, den Unterhalt eines behinderten Kindes zu sichern, allzu ausgabenfreudige Erben vor Versuchungen zu schützen oder ein Unternehmen vor seiner Zerschlagung zu bewahren. Aufgrund der Flexibilität eignen sich Trusts auch für Einrichtungen für die berufliche Vorsorge.

Weshalb kommt jetzt die Kommission für Rechtsfragen auch noch mit einer Motion, obschon sehr viele Vorstösse und sehr viele Initiativen in diesem Bereich hängig sind? Der Bundesrat hat sich bisher immer und bei allen Vorschlägen und in allen Themenbereichen gegen die Einführung eines schweizerischen Trusts ausgesprochen. Es gibt hierzu ein entsprechendes Postulat 15.3098 der FDP-Liberalen Fraktion, "Prüfung einer allfälligen gesetzlichen Regelung von Trusts", dann hat es auch ein Postulat Merlini gegeben. Auslöser für diese Intervention der Kommission für Rechtsfragen ist, dass sich der Bundesrat immer explizit gegen die Einführung des Trusts ausgesprochen hat.

Gleichzeitig hat die Schwesterkommission der parlamentarischen Initiative Regazzi 16.488 Folge gegeben; unsere Kommission hat diesem Beschluss zugestimmt. Im Rahmen dieser parlamentarischen Initiative soll das Rechtsinstitut des Trusts eingeführt werden. In unserer Kommission hat dann eine lange Diskussion darüber stattgefunden, ob das vom Verfahren her der richtige Weg ist. Wir sind zum Schluss gekommen: nein. Im Bereich der Gesetzgebung bezüglich der Einführung des Trusts sollte der Bundesrat von sich aus einen Entwurf vorlegen, weil es um eine komplizierte Regelung geht. Es sind sehr viele Facetten der Rechtsordnung abzuklären, weil wir nicht wollen, dass nur die Möglichkeit eines angelsächsischen Trusts übernommen wird. Vielmehr möchte die Kommission, dass das Institut eines schweizerischen Trusts ins Recht aufgenommen wird. Das ist natürlich in diesem Sinne ein Unterschied. Von diesen Themen her möchten wir die Grundlagen für das Institut eines schweizerischen Trusts erarbeiten, der dann durch Schweizer Anwälte und Notare ins Schweizer Rechtssystem eingebettet wird. Da sind wir der Auffassung, dass es höchstwahrscheinlich aufgrund der Komplexität sachgerechter ist, wenn diese Arbeiten durch den Bundesrat und die Verwaltung vorangetrieben und nicht im Rahmen einer parlamentarischen Kommission erledigt werden.

Warum war der Bundesrat, aus unserer Sicht, in der Vergangenheit immer gegen die Einführung des Trusts? Es gab natürlich auch vonseiten des Finanzplatzes viele steuerliche Gründe. Vor der Einführung des automatischen Informationsaustausches wurde immer wieder die Frage aufgeworfen, ob Trusts zur Steuervermeidung, zur Steuerumgehung eingesetzt werden. Mit der Einführung des automatischen Informationsaustausches ist dieses Argument entfallen. Es gelten diese neuen internationalen Regelungen, und deshalb entfällt das Argument der Steuervermeidung gegen die Einführung des Trusts.

Wir stellen auch fest, dass die schweizerische Rechtspraxis natürlich immer wieder mit verschiedenen Truststrukturen konfrontiert ist. Diese werden aber im Ausland aufgesetzt, und in der Schweiz muss dann ausländisches Recht angewandt werden. Das trägt nicht zur Rechtssicherheit bei. Auch entgeht der schweizerischen Volkswirtschaft eine Möglichkeit, hier Dienstleistungen zu erbringen, welche eben auch Wertschöpfung in unserem Land behalten würden.

Deshalb sind wir der Auffassung, dass es an der Zeit ist, nachdem wir - das weiss Herr Bundesrat Maurer noch viel besser als wir alle zusammen - auch im Finanzdienstleistungsgesetz und im Finanzinstitutsgesetz den Trust, die Trustees und alle Details ausführlichst geregelt haben. Wenn wir also auch von der Einheit der Rechtsordnung her denken, stellen wir fest, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, um den Trust nach einer schweizerischen Lesart in unsere Gesetzgebung zu übernehmen, weil das eben auch aus Sicht der Volkswirtschaft sinnvoll ist.

Es gibt verschiedene Modelle, die diskutiert werden. Ich möchte explizit auch noch auf einen Aufsatz von Luc Thévenoz verweisen. Er hat einen Vorschlag für einen schweizerischen Trust auf Basis der Treuhand gemacht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das weiterzuentwickeln. Die Kommission möchte in diesem Bereich eine gewisse Offenheit signalisieren. Wir möchten aber auch, dass der Bundesrat dieses Anliegen vielleicht auf Grundlage der verschiedenen Varianten, die hier bestehen, einmal seriös diskutiert und dem Parlament einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, damit wir einen breitabgestützten Trust, der auch in unsere Rechtsordnung passt, einführen können. Herr Thévenoz hat hierzu gerade jetzt, 2018, einen interessanten Aufsatz geschrieben, der mindestens ein Denkanstoss sein könnte, wie eine solche schweizerische Regelung aussehen könnte.

Ich komme zum Schluss. Ich möchte Sie ermuntern, dieser Motion zuzustimmen, obwohl der Bundesrat ja immer noch sagt, er müsse noch Abklärungen treffen. Aber der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit immer gegen den Trust ausgesprochen. Deshalb hat unsere Kommission jetzt den Finger erhoben und möchte Sie, Herr Bundesrat, beauftragen, die Arbeiten, die Sie begonnen haben, sauber abzuschliessen und sicher diesen Bericht zu machen. Aber dann wissen Sie auch, welches die richtige Schlussfolgerung ist, wenn unser Rat die Motion annimmt. Wenn sich dann Gründe ergeben würden, dass der Trust wirklich nicht passt, kann immer noch das Parlament darüber entscheiden, ob er eingeführt werden soll oder nicht.

Mit diesen Ausführungen möchte ich Ihnen beliebt machen, mit der Kommission für Rechtsfragen trotz der Ablehnung des Bundesrates diese Motion anzunehmen.

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen. Ich habe mich auch in der Kommission schon dementsprechend geäussert.

Ich wehre mich einfach gegen die auch in diesem Rat zunehmende Tendenz, Vorstösse zu Themen anzunehmen, mit denen sich der Bundesrat aufgrund früher angenommener Vorstösse - das haben wir in diesem Fall - oder von sich aus bereits befasst und für die er schon Botschaften an das Parlament angekündigt hat. Wir haben das gestern gemacht, beim Sanktionenrecht; da läuft die Vernehmlassung schon. Wir werden es diese Woche noch im Bereich des Medienrechts tun, zu dem es einen Vorstoss gibt, obwohl Vernehmlassung und Botschaft bereits angekündigt sind.

In diesem Fall ist im Schwesterrat ein Postulat angenommen worden. Der Bundesrat hat sich an die Arbeit gemacht und eine Expertenkommission eingesetzt. Sie können das in seiner Stellungnahme lesen. Der Bundesrat sagt, aufgrund der Berichterstattung dieser Expertenkommission werde er verschiedene Regelungsmodelle aus rechtlicher und ökonomischer Sicht bewerten und dem Parlament dann die Entscheidungsgrundlagen für das weitere Vorgehen liefern.

Und was haben wir gemacht? Wir haben einer parlamentarischen Initiative des Nationalrates zugestimmt. Auch dort war ich dagegen. Wenn man einer parlamentarischen Initiative zustimmt, heisst das, dass sie zurück an die Schwesterkommission geht, die sich an die Arbeit macht. Wir haben also gesagt: Wir nehmen das an die Hand. Das Parlament wird dann allerdings, das wissen wir ja von solchen Vorstössen, voraussichtlich auch auf die Verwaltung angewiesen sein. Es ist in der Kommission gesagt worden, am Ende werde die Verwaltung stark in die Gesetzgebungsarbeiten einbezogen sein. Wir machen uns meines Erachtens also etwas vor. Meistens werden solche parlamentarischen Initiativen sistiert, und man arbeitet in der Verwaltung an dem weiter, was der Bundesrat, wie auch in diesem Fall, angekündigt hatte.

Wir haben aber nicht nur diese parlamentarische Initiative angenommen, sondern wir wollen auch noch eine Motion überweisen. Ich begreife das einfach nicht! Wenn schon, hätten wir in diesem Fall die parlamentarische Initiative ablehnen müssen. Das haben wir aber nicht getan. Wir haben den Ball in den anderen Rat, in die andere Kommission für Rechtsfragen zurückgegeben. Ich finde, wir verfallen langsam einfach in Aktionismus. Das kennen wir sonst eigentlich eher aus dem Schwesterrat. Wir sollten meines Erachtens nicht Vorstösse überweisen, wenn wir genau wissen: Es gibt Expertenarbeiten, es finden Vernehmlassungen statt, oder es sind sogar Botschaften angekündigt.

Ich wehre mich nicht - überhaupt nicht, ich möchte das betonen - gegen den Inhalt der Motion. Sie haben vielleicht auch ein Schreiben des Anwaltsverbands bekommen. Auch darin wird gesagt, das Rechtsinstrument des Trusts sei nützlich, vor allem im Rahmen von Nachlassplanungen grosser Familienvermögen. Das wesentliche Interesse des Trusts, steht in diesem Schreiben, bestehe darin, eine flexible und schrittweise Vermögensübertragung vorzusehen. Ich bin nicht dagegen, dass das geprüft wird; der Bundesrat hat ja den Auftrag schon. Aber ich bin gegen diesen Aktivismus; ich finde diese Kultur des Verfahrens, das wir hier wählen, einfach nicht gut. Eigentlich ist sonst klar: Man macht einen Vorstoss, der wird angenommen, und dann kommt der Bundesrat zum Zuge. Aber wenn er schon dran ist, weiss ich nicht, was es bringen soll, wenn auch wir in hängigen Verfahren laufend noch mit Vorstössen nachdoppeln. Sie würden damit dem Bundesrat vorwerfen, er mache nichts. Aber wir lesen ja - ich glaube es dem Bundesrat -, dass er etwas macht, dass diese Expertenkommission gelegentlich ihren Bericht abliefern wird und der Bundesrat uns dann die Vorschläge unterbreiten wird.

Also bitte: Halten wir uns zurück, wenn es nicht nötig ist! Nur ein bisschen warme Luft zu erzeugen bringt meines Erachtens nichts.

Rieder Beat · Mit-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Was will eigentlich diese Motion, wenn gleichzeitig, wie Kollege Janiak zu Recht gesagt hat, eine parlamentarische Initiative Regazzi unterwegs ist? Die Zeichen, die Sie mit dieser Motion setzen, weisen eigentlich in zwei Richtungen:

Zum einen hat ja der Bundesrat bis anhin, wie der Berichterstatter richtig erwähnt hat, grundsätzlich die Einführung eines Trusts oder eines trustähnlichen Rechtsinstitutes in unser Rechtssystem abgelehnt. Mit der Annahme dieser Motion klären Sie mal diese Grundsatzfrage: Wollen wir den Trust oder ein ähnliches Rechtsinstitut wie den Trust in der Schweiz haben? Wenn Sie die Motion annehmen, dann ist dieser Fall mal klar.

Zum andern wollten wir die parlamentarische Initiative Regazzi nicht so unbesehen alleine auf die Reise schicken. Wieso nicht? Weil es eben nicht darum gehen kann, ein angelsächsisches Rechtsinstitut unbesehen in unser lateinisch geprägtes Recht zu übernehmen. Es ist daher im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zu erwägen, über den Weg der Anpassung der Familienstiftung, des Fideikommisses, des Treuhandvertrages eine schweizerische Lösung zu finden, welche in unseren Rechtsrahmen passt.

Nur aus diesen zwei Gründen haben wir diese Motion gestartet. Ich glaube, dass diese zwei Gründe genügen, um diese Motion anzunehmen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.

Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

Der Bundesrat und das Parlament beschäftigen sich ja seit einiger Zeit mit dem Instrument des Trusts. Trusts können durchaus ein interessantes Instrument für den Finanzplatz sein; das steht ausser Zweifel. Der Bundesrat hat das aber bisher abgelehnt.

Nun, Sie haben es bereits gesagt, der Nationalrat hat im Februar 2017 ein Postulat angenommen, das den Bundesrat beauftragt, einen entsprechenden Bericht auszuarbeiten. Wir haben eine Expertengruppe eingesetzt, und sie arbeitet daran. Eine rechtliche Fassung mit Vor- und Nachteilen aufzuzeigen ist Aufgabe dieser Expertengruppe. Wir werden Ihnen ihren Bericht zustellen. Der Nationalrat war, wie Sie, nicht ganz zufrieden damit und hat dann auch noch einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, um dem Geschäft mehr Gewicht zu geben und das Tempo zu erhöhen. Es ist ja offensichtlich auch die Absicht dieser Motion, dem Bundesrat einen verbindlicheren Auftrag zu erteilen.

Der Bundesrat würde es trotzdem vorziehen, Ihnen zuerst den Bericht zu unterbreiten, eine Auslegeordnung, und dann über den nächsten Schritt zu entscheiden. Mit der Annahme der Motion wird dieser Auftrag selbstverständlich dann verbindlicher. Das ist der politische Entscheid, den Sie zu treffen haben. Wie gesagt, würde der Bundesrat es vorziehen, seine Arbeit abzuschliessen, Ihnen den Bericht zu unterbreiten und dann über das weitere Vorgehen zu beschliessen. Mit der Annahme dieser Motion hätten wir dann sofort zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage überzugehen und Ihnen diese zu unterbreiten.

Beide Wege sind grundsätzlich möglich. Ich denke, zeitlich ergänzen sie sich ziemlich genau. Die Motion muss ja auch noch im Nationalrat behandelt und angenommen werden. Damit könnte es durchaus zusammenfallen mit der Vorlage des Berichtes, der etwa dann fertig sein wird. Sie gewinnen also nicht wirklich Zeit, sondern Sie würden dem Willen mehr Ausdruck geben, die Einführung des Instruments des Trusts sei zu prüfen.

Ich halte es hier aber durchaus mit Herrn Janiak. Wir haben manchmal schon überlappende Aufträge und sich überschneidende Aufträge. Wir versuchen immer, das Beste daraus zu machen. Aber wir würden den Weg, den wir eingeschlagen haben, gern zu Ende gehen, und bitten Sie deshalb, die Motion nicht anzunehmen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 25 Stimmen

Dagegen ... 16 Stimmen

(2 Enthaltungen)