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Führerausweis. Gleiche Fahrzeuge, gleiche Strassen, gleicher Ausweis

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Präsidentin (Keller-Sutter Karin, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Annahme der Motion.

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Hier war die Kommission eigentlich einheitlicher Meinung; ich gehe davon aus, dass dieses Geschäft etwas weniger Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, einen Entwurf zur Änderung des Strassenverkehrsrechts vorzulegen, wonach für jegliche Verwendung von Personenwagen der Kategorie B ein einziger Führerausweis genügt.

Heute wird unterschieden zwischen dem berufsmässigen Personentransport und der normalen Verwendung von Personenwagen. Die Gefahren, die von den Lenkerinnen und Lenkern ausgehen, sind aber immer die gleichen. Man sollte also erwarten dürfen, dass alle, ob sie viel fahren oder wenig fahren, über die gleichen Fähigkeiten verfügen, um ein Personenfahrzeug zu lenken. Es kann auch sein, dass Privatpersonen ihr Auto sogar mehr brauchen als sogenannte berufsmässige Chauffeusen und Chauffeure.

In der Kommission waren wir uns einig. Es sind eigentlich erst post festum Bedenken aufgetreten, es sind dann auch beispielsweise Schreiben vom Astag gekommen, die im Hinblick auf die Diskussion über Uber-Chauffeure Bedenken angemeldet haben. Da gilt aber das Gleiche wie bei allen anderen Teilnehmern am Strassenverkehr: Sie müssen über diese Fähigkeiten verfügen, unabhängig davon, in welcher Funktion sie ein Fahrzeug lenken. Auch das Taxigewerbe meldete sich dann noch.

Uns wurde gesagt, es sei eine umfassende Gesetzesrevision vorgesehen, dabei sollen drei zentrale Inhalte geregelt werden: die digitale Wirtschaft inklusive der Fragen, die die Massnahmen von Via sicura betreffen, die wir ja beschlossen haben, und das teilautonome sowie das autonome Fahren. Die Kommission hat sich überzeugen lassen und hat keine Einwände gesehen, weshalb man dieser Motion nicht zustimmen sollte.

Ich bitte Sie, der einstimmigen Kommission zu folgen.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Ich stelle keinen abweichenden Antrag, möchte aber doch unterstreichen, was der Kommissionssprecher gerade gesagt hat. Im Nationalrat ging das undiskutiert durch. Auch seitens der Verwaltung ist nicht sehr viel dazu gesagt worden. In der Kommission selber war das auch eine ganz kurze Sache. Die Einwände gegen das Anliegen der Motion kamen nachher vom Taxigewerbe, aber auch von Organisationen der Taxichauffeure selber. Bei einer Abschaffung des Taxiausweises gebe es vielleicht doch grössere Probleme, als das bisher thematisiert worden sei.

Man muss feststellen, und das war dann auch die Stellungnahme des Leiters des Astra, dass die Abschaffung des Taxiausweises einer Gesetzesrevision bedarf. Das wird offenbar in Zusammenhang mit anderen Punkten einer Gesetzesrevision behandelt werden; die Frau Bundesrätin wird sich ja vielleicht noch dazu äussern. Es besteht dann die Möglichkeit, diese Einwände im Rahmen der Vernehmlassung zu hören.

Kurz gesagt sind die wichtigsten Punkte, die ich auch nicht so auf dem Radar hatte, die speziellen Anforderungen an das berufsmässige Transportieren von Personen. Das beginnt mit einer speziellen Prüfung, geht mit einer speziellen Haftpflichtversicherung weiter, mit besonderen Berufspflichten in Bezug auf die Arbeitszeiten und die Bedienung des Fahrtenschreibers, die man einhalten muss - was voraussetzt, dass man diese Regeln überhaupt kennt. Es gibt dann besondere Regeln, die sicher auch im Interesse von Fahrgästen liegen, dass für das berufsmässige Transportieren von Personen ein Promillewert von 0,0 verlangt wird und so weiter und so fort. Es sind heute einfach verschiedenste Voraussetzungen nötig, damit man den Taxiausweis erhält und die Sorgfaltspflichten im Zuge des berufsmässigen Personentransports entsprechend einhalten kann.

Das gesagt, meine ich, dass man im Rahmen der Vernehmlassung schauen muss, wie sich die Ausgangslage präsentiert. Eine Motion ist eine Motion, ein Gesetzgebungsauftrag. Aber nachher dienen das Vernehmlassungsverfahren und der Gesetzgebungsprozess gegebenenfalls dazu, die Dinge nach dieser doch eher summarischen Behandlung des Anliegens auf parlamentarischer Stufe gründlicher zu betrachten.

Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau

Ich danke der Kommission für die Zustimmung zu dieser Motion, sie macht Sinn. Es wird aber so sein - Herr Ständerat Rechsteiner hat zu Recht darauf hingewiesen -, dass die Umsetzung in einer Revision von Artikel 56 SVG sicher einige Fragen mit sich bringen wird, so bezüglich der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften in der ARV 2 und auch ob dann die Zusatzprüfung für Taxifahrer noch gerechtfertigt ist oder ob man sie auch abschaffen muss. Hier stellen sich Fragen, die wir sowieso an der Hand haben, auch betreffend die "Uberisierung" oder autonome und halbautonome Fahrzeuge: Wie betten wir die ein, mit dem Ziel, dass wir nicht ungleich lange Spiesse haben? Das hat der Sprecher der Kommission auch dargelegt.

Insofern werden Sie im Rahmen der Gesetzesberatung alle Freiheit haben.

Keller-Sutter Karin · P-F · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté