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Streitschlichtungsverfahren vor der WTO
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat strebt nach wie vor eine unbefristete Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung durch die EU an. Sollte dies nicht gelingen, ist die Lancierung eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens eine mögliche Handlungsoption für die Schweiz. Das Ziel des Streitbeilegungssystems der WTO ist es, positive Lösungen bei Handelsstreitigkeiten zu finden. Dabei ist zu beachten, dass ein Entscheid zugunsten der Schweiz in einem WTO-Verfahren nicht automatisch die unbefristete Äquivalenzanerkennung herbeiführen würde.
Der Entscheid eines WTO-Panels oder des Berufungsorgans stellt fest, dass die Massnahme rechtswidrig ist, und empfiehlt ihren Rückzug oder eine Anpassung. Sollte die EU einen Entscheid zugunsten der Schweiz nicht umsetzen, könnte die Schweiz als Ultima Ratio Ausgleichsmassnahmen durchsetzen.
Heute wissen wir noch nicht, wie sich die rechtliche und politische Lage bezüglich Börsenäquivalenz in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln wird, nämlich ob und auf welcher Rechtsgrundlage der Schweiz die Anerkennung der Börsenäquivalenz ab dem 1. Januar 2019 gewährt wird. Der Bundesrat wird unter Würdigung der bevorstehenden rechtlichen und politischen Entwicklungen über die weiteren Schritte entscheiden.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die EU hat bereits die Meistbegünstigungsklausel in Artikel 2 des General Agreement on Trade in Services verletzt, deshalb wäre ein Klagegrund der Schweiz gegeben. Sie könnten jetzt bereits klagen. Weshalb tun Sie das nicht und verweisen stattdessen auf ein Rahmenabkommen? Das ist ja wieder eine ganz andere Geschichte.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Wir haben die Vorbereitungsstufen zum Streitbeilegungsverfahren eingeleitet. Weiter konnten und können wir nicht gehen. Das ist mein Rechtsverständnis, das ich bei Rechtsverständigen eingeholt habe.