18.039, 18.040

Doppelbesteuerung. Abkommen mit Sambia / Doppelbesteuerung. Abkommen mit Ecuador

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion

Die zwei Geschäfte, über die ich Bericht erstatte, sind wesentlich weniger umstritten, als man meinen könnte, wenn man die grosse schwarze Umrandung der beiden Geschäfte auf der Traktandenliste betrachtet. Es handelt sich um zwei Doppelbesteuerungsabkommen im Rahmen einer grösseren Reihe von überarbeiteten Doppelbesteuerungsabkommen, die insbesondere wegen Anpassungen der OECD-Praxis bereits zur Aktualisierung hier waren oder uns noch vorgelegt werden. Beide Abkommen sind in der WAK-SR - in separaten Abstimmungen - mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung genehmigt worden. Für beide Abkommen ist die Vernehmlassung bei den Kantonen und den Wirtschaftsverbänden praktisch ohne Einschränkung positiv verlaufen.

Zunächst zum Abkommen mit Sambia: Das heute anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und nicht etwa Sambia, sondern dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland stammt aus dem Jahr 1954. Es betrifft einen Teil der damaligen englischen Kolonien, nämlich die Föderation von Rhodesien und Njassaland. Nordrhodesien wurde später das Land Sambia. Deshalb ist dieses Abkommen von 1954 zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland das Abkommen, von dem wir jetzt sprechen.

Am 29. August 2017 haben die Schweiz und Sambia ein neues, eigenes Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Es entspricht dem Musterabkommen der OECD und der heutigen Abkommenspolitik der Schweiz in diesem Bereich. Es trägt namentlich den Entwicklungen aus dem OECD-Projekt "Base Erosion and Profit Shifting", der sogenannten Beps-Praxis gegen Gewinnverschiebungen und Gewinnverkürzungen, Rechnung.

Zum Abkommen mit Ecuador, auch in aller Kürze: Das Abkommen vom 28. November 1994 zwischen der Schweiz und Ecuador zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthält keine spezifischen Bestimmungen über den Informationsaustausch. Das Abkommen soll nun an die neue Abkommenspolitik der Schweiz angepasst werden. Das entsprechende Änderungsprotokoll wurde am 26. Juli 2017 unterzeichnet.

Der Ständerat ist in beiden Fällen Erstrat. Ich beantrage Ihnen namens der Kommission Zustimmung.

Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

Es sind zwei Routinegeschäfte im Rahmen der Anpassung unserer Doppelbesteuerungsabkommen, die wir Ihnen unterbreiten. Wie der Präsident Ihrer Kommission ausgeführt hat, geht es um ein neues Abkommen mit Sambia. Das bisherige Abkommen stammt aus dem Jahre 1954 und wurde nicht mit Sambia, sondern mit dem UK abgeschlossen. Jetzt soll dies mit Sambia auch noch erfolgen.

Das Abkommen entspricht der heutigen Abkommenspolitik beider Staaten, dem OECD-Musterabkommen und inhaltlich den Abkommen, wie Sie sie schon mehrmals hier genehmigt haben. Es enthält ebenfalls eine Schiedsgerichtsklausel und weist im Übrigen keine Punkte auf, die von dem abweichen würden, was Sie von anderen Abkommen kennen.

Das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Ecuador ist eine Anpassung. Es enthält ebenfalls die Standards, die wir in unserer Politik zu Doppelbesteuerungsabkommen verfolgen. Es entspricht unseren früheren Abkommen, die wir Ihnen bereits im Zusammenhang mit anderen Ländern unterbreitet haben.

Beide Abkommen sind ausgewogen, entsprechen einem ausgewogenen Verhandlungsergebnis und werden mit Sicherheit die positiven Entwicklungen der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen unterstützen.

Wir bitten Sie, auf die beiden Geschäfte einzutreten und ihnen zuzustimmen. Wie gesagt, handelt es sich letztlich um ein Routinegeschäft, wie wir es Ihnen auch in Zukunft immer wieder bei der Anpassung von Doppelbesteuerungsabkommen, die dem internationalen Standard entsprechen, unterbreiten werden.

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu