18.024
Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen. Änderung
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Je salue Monsieur le conseiller fédéral Schneider-Ammann et j'aimerais d'ores et déjà lui dire, même s'il ne s'agit pas d'une prise de congé, que nous avons reçu sa lettre hier, qui a été communiquée au Conseil national. Je lui adresse tous mes voeux pour la suite de son activité, familiale notamment, comme il l'a dit, et le remercie de son engagement au service du pays. On se devait de le dire aujourd'hui. (Applaudissements)
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es geht um das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen, und zwar betrifft die Vorlage eine Änderung. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat das Geschäft 18.024 am 28. Juni 2018 beraten. Sie ist auf die Vorlage einstimmig eingetreten und hat mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt.
Worum geht es? Die Vorlage besteht aus zwei Teilen. Aufgrund der inhaltlichen Berührungspunkte und aus Effizienzgründen wurden beide Teile gemeinsam in einer Botschaft behandelt. Erstens sollen mit der Teilrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen die Bürgschaftslimite von heute 500 000 Franken auf eine Million Franken erhöht und weitere Anpassungen vorgenommen werden. Diese Vorlage betrifft das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen.
KMU können dank dem gewerbeorientierten Bürgschaftswesen, das der Bund mit Bürgschaftsorganisationen partnerschaftlich trägt, von einem erleichterten Zugang zu Bankkrediten profitieren. Es gibt in der Schweiz drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften - die BG Mitte, die BG Ost-Süd und den Cautionnement romand - sowie die gesamtschweizerisch tätige Bürgschaftsgenossenschaft für Frauen (Saffa). Diese Bürgschaftsgenossenschaften können bis jetzt für Kredite in der Höhe bis zu 500 000 Franken bürgen. Der Bund trägt das Verlustrisiko der Organisationen zu 65 Prozent und übernimmt einen Teil der Verwaltungskosten. Mit diesen Mitteln werden Gesuchsprüfungen und die Überwachung finanziert. So können den KMU vorteilhafte Konditionen angeboten werden.
Am 19. Juni 2015 wurde die Motion Comte 15.3792 eingereicht, die den Auftrag enthält, die Bürgschaftslimite auf 1 Million Franken zu erhöhen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion und argumentierte, dass bei einem gutfunktionierenden Kreditmarkt von einem Ausbau staatlicher Interventionen abzusehen sei und Bürgschaften ein finanziell risikoreiches Instrument darstellten. Das Parlament hat sich jedoch für die Annahme der Motion Comte ausgesprochen und damit die Erhöhung der Bürgschaftslimite auf 1 Million Franken beantragt. Das ist also Gegenstand der ersten Vorlage.
Mit der zweiten Vorlage soll das Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum aufgehoben werden. Damit wird bei der Förderung des Bürgschaftswesens eine Doppelspurigkeit beseitigt. Dieses Gesetz ist ein Instrument aus den 1970er Jahren. Damit förderte man das Gewerbe beschränkt im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum. Weil nun seit der Einführung der neuen Regionalpolitik des Bundes im Jahre 2008 die KMU-Finanzierung in der ganzen Schweiz erleichtert wird, hat dieses ursprüngliche Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften als regionalpolitisches Instrument keine Bedeutung mehr und soll nun ersatzlos aufgehoben werden.
Zu bemerken gibt es noch, dass das Angebot des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens als Ergänzung des Kreditmarktes dienen soll.
Mit dem neuen Artikel 7 Absatz 2 soll der Verwaltungskostenbeitrag des Bundes gekürzt werden, wenn die Bürgschaftsorganisationen ihren Reinertrag an die Genossenschafterinnen und Genossenschafter oder an die Eigentümerinnen und Eigentümer verteilen. Dies stellt sicher, dass die Finanzhilfe des Bundes nur eingesetzt wird, soweit tatsächlich Bedarf besteht. Es ist also beabsichtigt, dass die Finanzhilfe verwendet werden soll, um den KMU vorteilhafte Konditionen zu verschaffen und für nichts anderes. Damit soll vermieden werden, dass ein reiner Transfer zugunsten der Genossenschafterinnen und Genossenschafter oder der Eigentümerinnen und Eigentümer getätigt wird.
Die Finanzkommission beantragt mit ihrem Brief vom 8. Juni 2018 an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben einstimmig, die Änderung des Bundesgesetzes zu genehmigen und die Bürgschaftslimite von 500 000 auf 1 Million Franken zu erhöhen, und sie stimmt auch dem Antrag zu, das Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum sei aufzuheben.
Wir sind übrigens Erstrat bei diesem Geschäft. Die Kommission hat diese Vorlage beraten, und die Kommissionsmitglieder sind einstimmig auf sie eingetreten. In der Kommission wurde festgestellt, dass das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen ein wertvolles Förderinstrument ist, das KMU zur Verfügung steht und ihnen ermöglicht, Kredite zu bekommen, die sie sonst nicht erhalten würden. Dieses Instrument wird vom Bund und von den Bürgschaftsgenossenschaften partnerschaftlich getragen. Die Kreditvergabe wird seriös durch das Seco geprüft und jährlich kontrolliert. Der Bund erstattet im Verlustfall 65 Prozent des Betrages an die Bürgschaftsgenossenschaften zurück und beteiligt sich mit 3 Millionen Franken pro Jahr an den Verwaltungskosten der Bürgschaftsorganisationen.
Die Gesetzesänderung wurde befürwortet, und die Erhöhung der Limite von 500 000 Franken auf 1 Million Franken fand bei allen Kommissionsmitgliedern Zustimmung. Es wurde bemerkt, dass solide KMU diese Bürgschaften eingehen und dass auch der Selbstbehalt von 35 Prozent das Risiko des Bundes minimiert.
Das Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum, das aufgehoben werden soll, wurde mehrfach angesprochen. Hier haben wir eine Entwicklung, die bereits seit 2006 stark rückläufig ist, und zwar wegen der mangelnden Nachfrage. Es wurde in der Kommission Wert darauf gelegt, dass bei der Berichterstattung im Rat darauf hingewiesen wird, dass diese Aufhebung keine Absage an die Förderung des Berggebietes beinhalte. Es wurde denn auch klar festgehalten, dass die Förderung des Berggebietes einen wichtigen Teil der Förderpolitik des Bundes darstelle.
Grundsätzlich wurde aber die Wichtigkeit dieser Vorlage auch deswegen anerkannt, weil mit diesem gewerbeorientierten Bürgschaftswesen die Möglichkeit besteht, dass Nachfolgeregelungen finanziell unterstützt werden können. 2017 hat dieser Anteil rund 20 Prozent des Gesamtvolumens ausgemacht. Gerade diese Möglichkeit ist äusserst wertvoll, denn in vielen Fällen haben die übernehmenden Personen wenig Sicherheiten und vor allem zu wenig finanzielle Mittel, um ein Unternehmen zu kaufen und weiterzuführen. Dafür gibt es praktisch keinen Bankkredit. Deshalb spielt das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen eine sehr wichtige Rolle bezüglich der Weiterführung bzw. Nachfolge eines Unternehmens und damit auch bezüglich des Erhalts der Arbeitsplätze.
Ich bitte Sie also, der Kommission zu folgen und den Entwurf des Bundesrates anzunehmen. Wie bereits erwähnt, hat die Kommission diesem Entwurf mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.
Sie haben auf den Pulten den Einzelantrag Gutjahr. Ich bitte Sie, ihn zu beachten. Er lag der Kommission nicht vor, wir konnten dazu nichts sagen, wir haben ihn nicht beraten. Frau Gutjahr möchte Artikel 7 Absatz 2 streichen, mit der Begründung, wie Sie auf der Rückseite des Antrages sehen, dass der Absatz sachfremd sei und die breite Trägerschaft der gewerblichen Bürgschaftsorganisationen gefährde. Die Verzinsung des Genossenschaftskapitals sei ein Anreiz für gewerbliche Organisationen, der Genossenschaft beizutreten. Dieser Zins funktioniere als betriebswirtschaftlicher Auftrag an die Bürgschaftsorganisationen, effizient und erfolgreich zu arbeiten. Es sei falsch, Organisationen zu bestrafen, nur weil sie erfolgreich seien.
Dem ist entgegenzuhalten, dass den Bürgschaftsorganisationen der Beitrag erst dann gekürzt wird, wenn Reinertrag verteilt wird. Der Beitrag wird ausschliesslich im Verhältnis zum verteilten Reinertrag reduziert. Es handelt sich aber eigentlich um eine Subvention, und die müsste ja möglichst bald zurückbezahlt werden, wenn ein Anspruch hinfällig ist.
Nochmals zu Artikel 7 Absatz 2: Die Reduktion ist gleich hoch wie der Reinertrag, der verteilt wird. Und die Finanzhilfe soll mithelfen, den KMU vorteilhafte Konditionen zu verschaffen. Ein reiner Transfer zugunsten der Genossenschafterinnen und Genossenschafter bzw. Eigentümerinnen und Eigentümer soll dadurch vermieden werden. Und schlussendlich, das muss man einfach auch sagen, sind die Bürgschaftsorganisationen nicht gewinnorientiert zu betreiben.
Ich hoffe, der Bundesrat wird sich noch dazu äussern, bevor wir über diesen Einzelantrag abstimmen.
Walliser Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollegin Flückiger, besten Dank für Ihre Ausführungen. Ist Ihnen bewusst, dass Sie mit Artikel 7 Absatz 2 gerade jene Bürgschaftsorganisationen bestrafen, welche effizient arbeiten?
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, ich habe entsprechende Ausführungen gemacht. Ich kann Ihnen auch sagen, dass der Nationalrat Erstrat ist. Sollte der Einzelantrag Gutjahr durchkommen, wird sich sicher - ich denke, so oder so - der Ständerat noch damit befassen. Damit werden wir eine saubere Auslegeordnung machen können.
Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Le 19 juin 2015, le conseiller aux Etats Raphaël Comte a déposé une motion (15.3792) demandant de modifier la loi sur les aides financières aux organisations de cautionnement en faveur des petites et moyennes entreprises, de manière à faire passer le plafond de cautionnement de 500 000 francs à 1 million de francs. Cette motion a été acceptée par le Conseil des Etats en septembre 2015 et par notre conseil en mars 2016.
Le projet qui nous est aujourd'hui soumis en tant que premier conseil vise à mettre en oeuvre puis à classer la motion Comte. Ce projet vise également à affiner, sur le plan matériel, certaines notions contenues dans la loi sur les aides financières aux organisations de cautionnement en faveur des petites et moyennes entreprises, en particulier en ce qui concerne le principe de subsidiarité, ainsi qu'à procéder à quelques minimes adaptations linguistiques et techniques.
La loi sur les aides financières aux organisations de cautionnement en faveur des petites et moyennes entreprises vise à permettre aux PME rentables et susceptibles de se développer d'accéder plus facilement à des emprunts bancaires. Entrée en vigueur en 2007, cette loi a permis d'abroger les dispositions antérieures en la matière. Sur la base de cette loi, quatre organisations de cautionnement couvrant l'ensemble du pays ont été reconnues. Elles se portent garantes de crédits bancaires aux entreprises pouvant aller jusqu'à 500 000 francs. En cas de défaillance, elles remboursent la banque et assument 35 pour cent de la perte, le solde de 65 pour cent étant couvert par la Confédération.
Grâce à ce mécanisme de cautionnement, les entreprises peuvent accéder plus facilement à un crédit bancaire, de surcroît à des taux plus avantageux dès lors que la banque n'assume pas le risque débiteur. Chaque année, des crédits cautionnés à hauteur de 80 millions de francs sont accordés en faveur de quelque 400 PME représentant près de 4000 emplois.
Le plafond de cautionnement actuel de 500 000 francs est resté inchangé depuis 1999, alors que le renchérissement du coût de la vie aurait justifié à lui seul une adaptation à la hausse. Ce plafond est manifestement trop bas lorsqu'il s'agit de financer des transmissions d'entreprises ou des reprises d'immeubles d'exploitation, la valeur des entreprises et des immeubles n'ayant cessé d'augmenter au cours des dernières années. La nécessité pour les entreprises de s'adapter aux évolutions technologiques entraîne également des besoins de financement accrus.
Enfin, les banques ont parfois tendance à pratiquer une politique de crédit plus restrictive que par le passé, en particulier lorsque les demandes émanent de petites entreprises. Par conséquent, il est nécessaire d'augmenter le plafond d'intervention des organisations de cautionnement de 500 000 francs à 1 million de francs. Cette augmentation permettrait de contribuer de façon encore plus importante qu'aujourd'hui à la création et au maintien de l'emploi et du savoir-faire, ainsi qu'à la diversification de notre économie.
Le projet qui nous est soumis aujourd'hui vise par ailleurs à abroger la loi sur l'octroi de cautionnements et de contributions au service de l'intérêt dans les régions de montagne et le milieu rural en général, la fameuse LOCC - j'imagine que vous la connaissez tous -, l'abrogation de cette LOCC étant assortie de quelques dispositions transitoires.
La LOCC est un instrument de politique régionale datant des années 1970, qui vise à promouvoir le tissu économique des régions de montagne. Depuis l'introduction de la nouvelle politique régionale de la Confédération en 2008, le périmètre d'application de la LOCC renvoie à celui de la loi fédérale sur la politique régionale.
En termes de volume, le rôle de la LOCC a toujours été très modeste. Par ailleurs, avec l'introduction de la nouvelle politique régionale de la Confédération, l'importance de la LOCC en tant qu'instrument de politique régionale s'est largement estompée. La Coopérative suisse de cautionnement pour les arts et métiers a joué un rôle central dans l'exécution de la LOCC. Cette coopérative est explicitement chargée par la loi d'exécuter différentes tâches. Or, compte tenu des changements intervenus dans le système de cautionnement ces dernières années, en particulier du recentrage sur les PME, cette coopérative a décidé, lors de son assemblée extraordinaire du 10 mai 2016, de se dissoudre, et elle a cessé ses activités courantes fin 2016.
La Commission de l'économie et des redevances du Conseil national a examiné le dossier le 28 juin 2018. Sans opposition, la commission vous propose d'entrer en matière. Par 21 voix contre 0 et 1 abstention, elle vous propose d'accepter les modifications apportées à la loi sur les aides financières aux organisations de cautionnement en faveur des petites et moyennes entreprises.
Nous sommes également saisis d'une proposition individuelle Gutjahr, qui vise à biffer l'article 7 alinéa 2 de la loi, cet alinéa prévoyant une réduction équivalente de la contribution de la Confédération aux frais administratifs lors de la répartition de l'excédent aux sociétaires. Cette proposition n'a pas été examinée en séance de commission, et je ne peux donc pas faire de commentaire à ce sujet.
Enfin, par 19 voix contre 0 et 3 abstentions, la commission vous propose d'abroger la LOCC conformément au projet du Conseil fédéral.
Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Finanzkommission hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass sich die vier Bürgschaftsgenossenschaften sehr stark unterscheiden, sowohl in Bezug auf die Ausfallquote wie auch in Bezug auf die Verwaltungseffizienz. Haben Sie sich darüber unterhalten, wie diese Effizienz gesteigert werden könnte, respektive beurteilen Sie persönlich den Antrag Gutjahr als einen Schritt in die richtige Richtung?
Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Nous n'avons pas travaillé sur le degré d'efficacité des différentes organisations de cautionnement. Je relève que les quatre organisations qui existent et qui couvrent l'ensemble du pays sont reconnues par la Confédération. Le but politique principal de la modification légale, c'est d'augmenter de 500 000 francs à 1 million de francs le plafond d'intervention de ces organisations.
Nous n'avons pas évoqué la question soulevée par Madame Gutjahr. Je propose, en tant que rapporteur, que cette question soit discutée au Conseil des Etats. Je rappelle que nous sommes le conseil prioritaire. De toute façon, en tant que rapporteur, je n'ai pas à donner une opinion personnelle sur une proposition Gutjahr, même si j'ai une opinion personnelle sur Madame Gutjahr et sur sa proposition, mais je me tairai à ce sujet.
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Le président (de Buman Dominique, président): Le groupe UDC et le groupe libéral-radical soutiennent la proposition de la commission.
Pardini Corrado · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Die sozialdemokratische Fraktion befürwortet die Revision des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen und dabei insbesondere die Erhöhung der Bürgschaftslimite von heute 500 000 Franken auf 1 Million Franken.
Eingehende Kontakte und Diskussionen mit KMU-Vertreterinnen und -Vertretern zeigen, dass die Bankkonditionen für viele KMU immer härter werden. Die Bundesbürgschaften sind daher für viele KMU ein adäquates Mittel. Die KMU bilden das wirtschaftliche Rückgrat der Schweiz. Sie sind vor allem nach der Aufhebung der Untergrenze des Euro-Franken-Kurses durch die Nationalbank im Januar 2015 zusätzlich unter enormen Druck geraten. Der überhöhte Wert des Schweizerfrankens macht der KMU-Landschaft Schweiz Mühe - das ist offensichtlich. Viele dieser KMU exportieren in den Euroraum und sind, was die Margen anbelangt, an ihre Grenzen geraten.
Deshalb sind alle Massnahmen, die die KMU stärken, zu begrüssen. Diese Bundesbürgschaften sind ein adäquates Mittel. Sie sind unkompliziert, unbürokratisch und haben sich in den vergangenen Jahren als absolut zielführend erwiesen. Eine Erhöhung der Bürgschaftslimite, wie sie diese Revision vorsieht, macht deshalb Sinn. Die Bürgschaften können als wichtiges Instrument zur Dämpfung von Marktineffizienzen angesehen werden und sind ein Teil einer intelligenten Industriepolitik der Schweiz.
Ein paar Zahlen: Das Bürgschaftswesen stellt primär, wie dies auch der Bundesrat in der Botschaft ausführt, ein gewerbepolitisches Förderinstrument mit einer starken Verankerung im ländlichen Raum dar. Auch der regionalpolitische Aspekt ist bei dieser Vorlage nicht zu unterschätzen. Ende 2011 boten die mit Bürgschaften unterstützten Firmen insgesamt 22 000 Arbeitsplätze an. Zum gleichen Zeitpunkt wurden in diesen KMU-Strukturen rund 1700 Lernende beschäftigt. Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen leistet somit auch einen zentralen Beitrag für die Berufsbildung in der Schweiz. Die Konkursquote der Firmen mit Bürgschaften liegt nur wenig über der Konkursquote aller KMU der entsprechenden Grösse. Aus diesen Zahlen lässt sich auch erkennen, dass durch diese Bundesbürgschaften keine Marktverzerrung erfolgt und dass sie zielführend und effizient eingesetzt werden. Aus diesem Grund unterstützt die SP-Fraktion die Vorlage.
Nun noch zwei Worte zum Einzelantrag, der Ihnen allen vorliegt. Wir haben ihn in der Kommission nicht diskutiert. Der Einzelantrag verlangt, dass Artikel 7 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen gestrichen wird. Die SP-Fraktion wird diesen Einzelantrag aus folgender Überlegung ablehnen: Artikel 7 behandelt die Verwaltungskosten. Ich zitiere Absatz 1: "Der Bund beteiligt sich an den Verwaltungskosten, die den Organisationen durch Bürgschaftsgewährung entstehen, unabhängig von der Beteiligung der Kantone." Und jetzt kommt Absatz 2, der gestrichen werden soll: "Verteilt die Bürgschaftsorganisation den Reinertrag an die Genossenschafterinnen und Genossenschafter oder Eigentümerinnen und Eigentümer, so kürzt der Bund die Beteiligung an den Verwaltungskosten der betroffenen Organisation in gleicher Höhe." Das ist folgerichtig, denn die Bundesbürgschaften sollen als Hilfe betrachtet werden, und dies nicht im Sinne einer Subvention für Unternehmen und Genossenschaften, die grundsätzlich positive Ergebnisse erzielen und Gewinne ausschütten.
Insofern glauben wir, dass das Gesetz so, wie es vorliegt, den richtigen Ansatz verfolgt. Die Bundesbürgschaften sollen grundsätzlich eine unterstützende Wirkung haben. Sie sollen es vor allem auch ermöglichen, dass möglichst effizient gearbeitet wird. Sie sollen stützend wirken. Sobald aber eine Genossenschaft oder eine Unternehmung positive Jahresabschlüsse hat und Gewinne ausschüttet, soll der Bund in diesem Rahmen auch die Verwaltungskosten in dieser Grössenordnung kürzen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, dass Sie den Einzelantrag ablehnen.
Ein Redner sagte vorhin, dass man damit grundsätzlich die effizienten Unternehmen strafen würde. Dem halte ich entgegen: Bundesbürgschaften sind grundsätzlich nicht dazu da, um Gewinnmaximierung zu betreiben, sondern dazu, vor allem im ländlichen Gebiet, eine breitflächige, überregionale KMU-Struktur zu stützen. Wenn eine KMU-Struktur aus eigener Kraft effizient und gut operiert, dann soll die Bundesbürgschaft in diesem Rahmen zurückgefahren werden können.
Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege Pardini, Sie haben es selber festgestellt: Es gibt wirklich Unterschiede in der Effizienz dieser Bürgschaftsgenossenschaften. Worin liegt der Grund, dass immer die Gleichen effizienter sind?
Pardini Corrado · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Das wird in der Natur der Sache liegen, da gibt es mehrere Komponenten. Nicht alle produzieren dieselben Produkte. Sehr wahrscheinlich sind die Absatzmärkte unterschiedlich. Entscheidend wird sicher sein, dass der Schweizerfranken nicht auf alle KMU gleichermassen drückt. Sicher spielt auch die Organisation dieser KMU eine Rolle. Es gibt effizientere und weniger effiziente KMU. Aber es gibt viele Komponenten, die letztlich dazu führen, dass eine Firma positiv oder negativ abschliesst. Entscheidend ist, dass auch eine Firma, die Schwierigkeiten hat, gestützt werden kann. Es ist nicht in jedem Fall so - und das wissen Sie genauso gut wie ich -, dass Firmen, die teilweise in Schwierigkeiten geraten, nicht effizient sind. Zum Beispiel kann der Frankenschock so stark auf eine Unternehmung drücken, dass die Margen wegbrechen, obschon die Firma tadellos und sehr effizient arbeitet. Insofern ist die Endzahl Ende Jahr nicht immer eine Referenz, um festzustellen, ob eine Firma effizient oder weniger effizient arbeitet. Darum gibt es diese Bundesbürgschaften, weil es durchaus KMU gibt, die sehr effizient und gut aufgestellt sind, aber wegen Marktwidrigkeiten in Schieflage geraten.
Von dem her gesehen gibt es zu viele Komponenten, die man berücksichtigen muss. Man kann es nicht einfach auf eine Zahl herunterbrechen, man kann nicht aufgrund der Tatsache, dass Ende Jahr ein Gewinn da ist oder nicht, schlussfolgern, dass eine Firma effizient aufgestellt ist oder nicht - im Gegenteil.
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion
Die CVP-Fraktion unterstützt bei der Vorlage 1 auch die Kommission und wird die Änderungen im Bundesgesetz annehmen.
Die vom Bundesrat beantragte Änderung des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen fand sowohl in der Vernehmlassung als auch in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates grosse Zustimmung. Die Erhöhung der Bürgschaftslimite von 500 000 Franken auf 1 Million Franken wird auch von der CVP-Fraktion unterstützt. Es macht Sinn, auch grössere Projekte unterstützen zu können und damit wichtige Vorhaben für die Schweizer Wirtschaft gezielt zu fördern. Durch die breite Streuung der Bürgschaften innerhalb der verschiedenen Bereiche der Wirtschaft werden auch die Risiken des Bundes bezüglich eines Verlustes verteilt. Trotz des relativ kleinen Ausfallrisikos sind auch künftig die Projekte, für die eine Bürgschaft übernommen wird, seriös zu prüfen.
Mit der Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum will der Bundesrat der tieferen Nachfrage nach diesen Instrumenten Rechnung tragen. Die CVP-Fraktion ist dezidiert der Meinung, dass die Bergregionen und der ländliche Raum grundsätzlich zu stärken sind. Wir fordern den Bundesrat daher auf, dies mit der Botschaft zur Standortförderung 2020-2023 auch in aller Klarheit umzusetzen. Gerade in den Bergregionen müssen verstärkt Impulse gesetzt werden, damit sich auch dort die Wirtschaft vorteilhaft entwickeln kann und damit Arbeitsplätze erhalten bzw. neue geschaffen werden. Nur damit kann die Abwanderung der Bevölkerung verhindert und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dieser Regionen gestärkt werden.
Erlauben Sie mir nun einige Ausführungen zum Einzelantrag Gutjahr. Dieser wurde in der Kommission nicht beraten, und es wurden auch keine entsprechenden Anträge gestellt. Jetzt ist es für Sie wichtig zu wissen, was die heutige Rechtsgrundlage ist. Heute ist sie wie folgt: Artikel 7, "Verwaltungskosten", des Bundesgesetzes über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen lautet: "Der Bund übernimmt die Kosten, welche den Organisationen durch Bürgschaftsgewährung entstehen, soweit sie nicht vom Bürgschaftsnehmer und den Kantonen gedeckt werden und die übrigen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen." Heute haben wir eine reine Restkostenfinanzierung durch Bundesbeiträge. Dies wird neu in Artikel 7 Absatz 1 geändert, indem der Bund in jedem Fall, unabhängig von den Beiträgen der Kantone, entsprechende Leistungen an die Verwaltungskosten und natürlich auch an die Risikoteilung gewährt. Es ist ein Grundsatzentscheid, dass hier die Beiträge anders ausgerichtet werden.
Jetzt ist es natürlich zwingend, dass Absatz 2 ebenfalls folgt, dass auch die Frage der Gewinne mit dieser neuen Formulierung geregelt wird. Man kann nicht einfach Absatz 2 streichen. Entweder müssten wir bei der alten Formulierung bleiben und Restkosten finanzieren, oder wir regeln mit der neuen Formulierung, nach der wir Fixbeiträge ausrichten, auch die Gewinne. Es ist nicht Ziel, mit Bundesbeiträgen Gewinne zu ermöglichen. Das ist für Sie wichtig zu wissen.
Deshalb wird die CVP-Fraktion diesen Einzelantrag ablehnen. Wenn dieser Absatz nicht genehm ist, wäre der einzig konsequente Weg gewesen, bei der alten Regelung zu bleiben.
Walliser Bruno · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Ritter, wie erklären Sie sich die riesigen Unterschiede betreffend Ausfälle bei diesen vier Bürgschaftsgenossenschaften?
Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion
Grundsätzlich ist diese Frage durch die einzelnen Genossenschaften zu regeln. Hier drin geht es um das Finanzierungssystem. Wenn wir das Finanzierungssystem ändern, dann ist es notwendig, dass eben auch die Frage der Gewinne angeschaut wird. Der Bund wird hier auch Regeln aufstellen müssen, damit diese Genossenschaften effizient arbeiten, und das ist mit der Lösung, wie sie vorgeschlagen wurde, besser möglich, als es bisher der Fall war.
Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern
Sie wissen, dass das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen eine heikle Angelegenheit ist; es ist allerdings auch eine Notwendigkeit. Die vom Parlament angenommene Motion Comte verlangt, dass die Bürgschaftslimite erhöht wird, und das erfordert eine Änderung des Gesetzes, wie es jetzt schon mehrfach gesagt worden ist.
Wir unterstützen mit dem Bürgschaftswesen die KMU; der Bundesrat sagt: erfolgreich. Wir ermöglichen den KMU, dass sie Kredite erhalten können, welche ihnen die Banken nicht gewähren würden. Das heisst, wir machen die Finanzierung insgesamt möglich, indem eine vorauslaufende Bürgschaft zu günstigsten Konditionen eine Erstfinanzierung bedeutet. Das gilt auch für Investitionen von Unternehmen, die es erlauben, Arbeitsplätze in den Regionen zu erhalten oder neue zu schaffen. Hier sind wir der Meinung, dass das gesamtvolkswirtschaftliche Verständnis der wichtigste Punkt ist. Es muss darum gehen, dass man mit dem Bürgschaftswesen die Abwanderung verhindern kann, dass wir weiterhin davon ausgehen können, dass auch in etwas weniger günstig gelegenen Gebieten Gewerbe betrieben werden kann und man Gewerbe betreiben will.
Die Gesetzesrevision bezieht sich schwergewichtig auf drei Punkte, nämlich erstens auf die Erhöhung von 500 000 Franken auf 1 Million, zweitens geht es in Artikel 2 um das Subsidiaritätsprinzip, und drittens geht es um die Kürzung des Verwaltungskostenbeitrages des Bundes bei Verteilung des Reinertrages unter die Genossenschafter. Hier gibt es einen Einzelantrag Gutjahr; ich komme darauf zurück.
Das Subsidiaritätsprinzip wird angepasst, weil die Kantone eine grosse Vielfalt von Finanzierungsangeboten für Unternehmen und Start-ups anbieten und eine Überwachung aller vergleichbaren Anstrengungen der Kantone und die darauffolgende Abstimmung des Instrumentes sich deshalb als unrealisierbar erwiesen hat. Die Kürzung des Verwaltungskostenbeitrages des Bundes bei der Verteilung des Reinertrages stellt sicher, dass die Finanzhilfe des Bundes nur eingesetzt wird, soweit tatsächlich Bedarf besteht für ein funktionierendes Bürgschaftssystem. Denn die Finanzhilfe soll mithelfen, für die KMU vorteilhafte Konditionen zu schaffen.
In der gleichen Botschaft wird aufgrund der inhaltlichen Berührungspunkte sowie aus Effizienzgründen auch die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum vorgeschlagen. Dieses Instrument hat keine nennenswerte Bedeutung mehr, da erstens die Einführung der neuen Regionalpolitik im Jahr 2008 stattgefunden hat und zweitens wegen des Angebots des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens eine Redundanz entsteht und damit die Notwendigkeit für dieses Gesetz nicht mehr gegeben ist. Zudem hat das Vollzugsorgan eigenständig die Liquidation beschlossen.
Die Gesetzesrevision sowie die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum sind in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Dito gilt für die vorberatende Kommission, auch dort war die Zustimmung eindeutig.
In der zuständigen Kommission wurde der Vergleich mit den Bürgschaften für die Hochseeschifffahrt gemacht. Das war meine Einstiegsbemerkung von vorhin. Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen beinhaltet, aufgrund der hohen Diversifikation und über die Gesamtbürgschaftssumme betrachtet, ein überschaubares Risiko. Das ist etwas anderes als bei der Hochseeflotte, für welche die Beträge enorm hoch sind. Für die Hochseeflotte ist die Anzahl der Risikoträger sehr überblickbar und das Einzelrisiko absolut hoch. Der Vergleich ist also wenig sinnvoll. Das gewerbliche Bürgschaftswesen hingegen kann man sehr wohl hochhalten, wie Sie es hochhalten wollen. Die Risiken der Bürgschaften für die Hochseeschifffahrt sind nicht nur mir zu viel geworden, sie sind auch Ihnen mittlerweile bestens bekannt. Wir müssen alles tun, damit wir dort nicht weitere grosse Verluste einstreichen müssen.
2007 ist eine grundlegende Reform durchgezogen worden. Das Instrument hat sich positiv entwickelt und steht auf einer soliden Grundlage: Innerhalb von zehn Jahren ist das Bürgschaftsvolumen von 85 Millionen auf 255 Millionen gesteigert worden. Das zeigt, dass ein Bedarf besteht. Die Nettoverlustquote hat sich in den letzten sechs Jahren zwischen 1,5 und 2,5 Prozent eingependelt. Ende 2017 profitierten 1811 KMU unterschiedlichster Branchen von einer Bürgschaft. Der mittlere Betrag einer Einzelbürgschaft lag bei 141 000 Franken.
Das Fazit: Das System des gewerbeorientierten Bürgschaftswesens ist zweckmässig, und aufgrund der hohen Diversifikation besteht kein Klumpenrisiko. Die Risiken können nicht mit anderen Bürgschaftssystemen des Bundes verglichen werden, welche oft wenige Bürgschaftsnehmer mit hohen Volumina kennen. Und meine letzte Bemerkung: Die Erhöhung der Bürgschaftslimite kann insbesondere bei der Finanzierung von Übertragungen oder bei Nachfolgeregelungen hilfreich sein.
Jetzt noch einmal zurück zum Einzelantrag Gutjahr, der in der Kommission nicht besprochen wurde: Der Bundesrat ist - wenn ich Ihnen das mitteilen darf - mit dem Streichen von Artikel 7 Absatz 2, wie das die Antragstellerin fordert, nicht einverstanden. Wir wollen das System so weiterführen, wie wir es herkömmlich kennen. Es hat sich, das habe ich soeben gesagt, grundsätzlich bewährt. Es besteht kein Handlungsbedarf, auch nicht, wenn man es nur materiell betrachtet. Die Summen sind nicht allzu bedeutend.
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
1. Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen
1. Loi fédérale sur les aides financières aux organisations de cautionnement en faveur des petites et moyennes entreprises
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Titel; Art. 1 Titel, Abs. 1; Art. 2 Bst. d; 3; 4 Abs. 1 Bst. c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule; ch. I introduction; titre; art. 1 titre, al. 1; art. 2 let. d; 3; 4 al. 1 let. c
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Art. 6
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 182 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 7
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Gutjahr
Abs. 2
Streichen
Schriftliche Begründung
Dieser Absatz wurde neu vom Bundesrat vorgeschlagen. Er ist sachfremd und gefährdet die breite Trägerschaft der gewerblichen Bürgschaftsorganisationen. Deswegen soll er gestrichen werden. Es ist der Wunsch des Gesetzes, dass die Bürgschaftsorganisationen möglichst breit getragen werden, d. h., dass sie möglichst viel Genossenschaftskapital haben. Die Verzinsung des Genossenschaftskapitals ist ein Anreiz für gewerbliche Organisationen, der Genossenschaft beizutreten. Damit dient diese Verzinsung der Stabilität und Akzeptanz des Systems. Die Praxis zeigt es deutlich: Verzinst wird das Genossenschaftskapital nur dann, wenn die Genossenschaft Überschüsse erwirtschaftet. Damit funktioniert dieser Zins als betriebswirtschaftlicher Auftrag an die Bürgschaftsorganisation, effizient und erfolgreich zu arbeiten. Es ist doch falsch, funktionierende Organisationen zu bestrafen, nur weil sie erfolgreich sind. Damit widerspricht dieser neue Absatz der Absicht des Gesetzes. Das Gesetz will ja ein breit getragenes und erfolgreiches Bürgschaftswesen. Der Absatz gefährdet ebendies und ist deshalb ersatzlos zu streichen.
Art. 7
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Gutjahr
Al. 2
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 118 Stimmen
Für den Antrag Gutjahr ... 62 Stimmen
(2 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
Art. 8, 14a, Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 8, 14a, ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 175 Stimmen
Dagegen ... 6 Stimmen
(0 Enthaltungen)
de Buman Dominique · P-M · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion
2. Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum
2. Loi fédérale sur l'octroi de cautionnements et de contributions au service de l'intérêt dans les régions de montagne et le milieu rural en général
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I-III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I-III
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 174 Stimmen
Dagegen ... 5 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté