98.3215
Eigentumsförderung. Weiterentwicklung des Sachenrechtes unter Berücksichtigung von Vorkaufsrecht und Kündigungsverbot
Verfahrensbeitrag
Präsident (Seiler Hanspeter, Präsident): Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen. Es wird aber von Herrn Peter Hess bekämpft.
Hess Peter · 1VP-M · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion
Vorab möchte ich festhalten, dass es kein Postulat der Kommission für Rechtsfragen ist, sondern - entgegen dem Reglement - ein Postulat der Minderheit Thanei. Ich habe trotz der Bereitschaft des Bundesrates, dieses Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen, dem Ansinnen opponiert.
Ich kann mich relativ kurz halten: Wir haben es hier auf der einen Seite mit dem Grundsatzanliegen zu tun, das so genannte kleine Stockwerkeigentum einzuführen. Diese Frage kann man durchaus prüfen. Es sind ja auch von der Verwaltung bereits entsprechende Berichte erstellt worden. Wogegen ich mich jedoch auf der anderen Seite wehre und was ich als inakzeptabel erachte, das ist die Auflage vonseiten der Minderheit Thanei, dass ein solches Vorgehen zwingend mit der Einführung des Vorkaufsrechtes und einem Kündigungsverbot für Mieterinnen und Mieter zu verbinden sei.
Wir haben bereits bei der damaligen generellen Revision des Mietrechtes Ende der Achtzigerjahre dank einer unheiligen Allianz der Linken mit Kreisen der FDP Bestimmungen ins Mietrecht aufgenommen, die dem Ziel der Förderung des Wohneigentums, aber auch des Eigentums an Mietobjekten meines Erachtens hinderlich sind. Heute müsste es vielmehr darum gehen, im Mietrecht einen Abbau von Detailregulierungen herbeizuführen, ohne aber - das gestehe ich zu - den legitimen Schutz von Mieterinnen und Mietern im Kernanliegen zu beseitigen.
Ich beantrage Ihnen daher, dieses Postulat abzulehnen und sich nicht zu neuen Abweichungen von der Tendenz zum Eigentümerschutz verlocken zu lassen.
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Ausgangspunkt für dieses Postulat einer Minderheit der RK-NR war die Parlamentarische Initiative Baumberger 97.425. Diese verlangte eine Ergänzung des Sachenrechtes dahingehend, dass eine Wohnung als solche ohne Miteigentumsanteil am Gebäude erworben werden kann. Bildlich gesprochen heisst das, dass die Gebäudehülle ein eigenständiges Eigentumsobjekt bleibt. Nur die Wohnung als solche wird von einem Interessenten oder einer Interessentin käuflich erworben. Diese Form soll dann neu "kleines Eigentum" heissen. Sie unterschiedet sich von der verwandten Form des Stockwerkeigentums dadurch, dass es die vorerwähnte Einschränkung gibt. Der Sinn davon ist eine breitere Streuung des Wohneigentums, da der Kaufpreis beim Einstand und damit die Eigenmittel, die der Interessent oder die Interessentin aufbringen muss, im Vergleich zu durchschnittlichen Wohnungen im Stockwerkeigentum etwa auf die Hälfte gesenkt werden können.
In der Kommission für Rechtsfragen wurde diese Initiative ausführlich diskutiert. Anlass zu Diskussionen gab insbesondere die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen den Parteien, d. h. zwischen den Eigentümern und Eigentümerinnen der Wohnung und denjenigen der Gebäudehülle. In der Kommission bestand Einigkeit darüber, dass eine breitere Streuung des Wohneigentums sehr wünschenswert ist. Vonseiten der Verwaltung wurde ausgeführt, dass in diesem Bereich bereits verschiedene Arbeiten im Gange seien. Das war dann auch der Grund dafür, dass die Kommission, statt der Parlamentarischen Initiative Baumberger Folge zu geben, eine Motion einreichte, womit der Bundesrat verpflichtet werden soll, einen Bericht zu erstatten und einen Antrag vorzulegen.
Eine Minderheit der Kommission möchte nun diesen Auftrag an den Bundesrat etwas modifizieren. Worum geht es? Es geht einerseits um das Vorkaufsrecht zugunsten der Mieterinnen und Mieter und anderseits um einen Kündigungsschutz für die Bewohnerinnen und Bewohner von solchen umgewandelten Wohnungen. Für die Eigentumsförderung ist dieses "kleine Eigentum" grundsätzlich eine sehr interessante Form, da sie einmal ausnahmsweise Neuerwerbungen fördert und nicht schon bereits Besitzende steuerrechtlich bevorzugt.
Es ist auch davon auszugehen, dass durch die Reduktion des Kaufpreises weiteren Bevölkerungsschichten der Zugang zum Eigentum ermöglicht wird, und das unterstützen wir auch.
Doch damit wirklich eine Förderung daraus resultiert, muss der Verkauf von solchen Wohnungen zwingend mit einem Vorkaufsrecht zugunsten der Mieterinnen und Mieter gekoppelt werden.
Ich möchte daran erinnern, dass es bereits diverse Berichte über diese Problematik gibt. Sie gehen einhellig davon aus, dass ein Vorkaufsrecht der Mieterinnen und Mieter immer noch eines der besten Eigentumsförderungsmittel ist. Es ist für mich nicht ganz nachvollziehbar, weshalb sich die bürgerliche Seite immer mit Händen und Füssen gegen dieses wirklich gute Mittel wehrt.
Weiter dürfen wir bei jeder Form der Eigentumsförderung diejenigen Bevölkerungsschichten nicht vergessen, die sich Eigentum auch so nie werden leisten können. Wir müssen deshalb an die Bewohnerinnen und Bewohner von solchen Wohnungen denken, die diese nicht kaufen können und allenfalls sehr kurzfristig mit Kündigungen konfrontiert werden.
Aus diesem Grunde ist eine Minderheit der Kommission der Ansicht, dass der Bundesrat in seinem Bericht zum einen das Vorkaufsrecht der Mieterinnen und Mieter und zum anderen einen verbesserten Kündigungsschutz für diejenigen Mietenden, welche sich nie eine eigene Wohnung leisten können, überprüfen soll.
Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat zu überweisen, wenn schon der Bundesrat ausnahmsweise einmal bereit ist, ein Postulat von mir entgegenzunehmen!
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mit dem Postulat wird vom Bundesrat ein Bericht verlangt. Ausserdem beinhaltet das Postulat den Antrag, dass eine Wohnung als solche, also ohne Miteigentumsanteil am Gebäude, erworben werden kann. Dieser Teil des Postulates ist unproblematisch. Frau Thanei hat auch gesagt, dass bereits Ex-Kollege Baumberger Vorstösse in dieser Richtung eingereicht hatte. Wir unterstützen das auch. Wir unterstützen überhaupt, dass sich Frau Thanei so verdienstvoll für das Wohneigentum einsetzt.
Problematisch ist aber der zweite Teil der Forderung, nämlich, dass eine Wohnung an ein Vorkaufsrecht gebunden werden und dieses ein Kündigungsverbot beinhalten muss. Das Kündigungsverbot ist ohnehin überflüssig. Wenn eine Wohnung vom Mieter gekauft wird, ist er Eigentümer, und es kann ihm nicht gekündigt werden. Diesen Teil bräuchte es gar nicht.
Hingegen ist das Vorkaufsrecht nicht so unproblematisch, wie das Frau Thanei gesagt hat. Wir haben das schon Anfang der Neunzigerjahre hier ausführlich diskutiert. Im Zusammenhang mit dem bodenpolitischen Anschlussprogramm des Bundesrates wurde von einem Vorkaufsrecht gesprochen. Die Frage bleibt offen - auch im Postulat der Minderheit Thanei -, ob sie ein limitiertes oder unlimitiertes Vorkaufsrecht meint. Ich nehme an, sie meint ein limitiertes und hat das vorsichtshalber nicht so in den Vorstoss hineingenommen.
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ermöglicht bereits heute ein Vorkaufsrecht auf freiwilliger Basis; das kann man ohne weiteres vereinbaren. Der Nutzen eines solchen Vorkaufsrechtes wird aber minimal sein, weil ohnehin der Meistbietende zum Zuge kommt, also der finanziell starke Mieter, dem es auch ohne Vorkaufsrecht in der Regel möglich ist, Eigentum zu erwerben. Der Grund, weshalb ein Verkauf an den Mieter nicht zustande kommt, ist also nicht mangelnde Verkaufsbereitschaft seitens der Eigentümer, sondern wohl eher die mangelnde Finanzkraft der Mieter.
Aus diesen Gründen, und weil bezüglich eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes administrative Hürden aufgebaut würden - das haben wir schon diskutiert -, der Handel eingeschränkt würde und damit auch der Eigentumsförderung ein Bärendienst erwiesen würde, bitte ich Sie, das Postulat nicht zu überweisen.
Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Rahmen der Arbeiten, die im Bereich der Eigentumsförderung ohnehin vorgenommen werden, auch die Frage eines auf das "kleine Wohneigentum" beschränkten Vorkaufsrechtes für Mieterinnen und Mieter und eines Kündigungsverbotes geprüft werden kann.
Deshalb ist der Bundesrat bereit, dieses Postulat zur Prüfung entgegenzunehmen.
Seiler Hanspeter · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Abstimmung - Vote
Für Überweisung des Postulates .... 57 Stimmen
Dagegen .... 74 Stimmen