18.067

Wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten in der erweiterten EU. 2. Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Le président (Fournier Jean-René, président): Après avoir pris contact avec plusieurs d'entre vous, je vous propose de modifier l'ordre de traitement des objets à l'ordre du jour et de traiter les quatre interventions concernant le Pacte mondial pour les migrations immédiatement après l'objet 18.067. De cette manière, nous sommes certains de pouvoir traiter ces interventions aujourd'hui et de ne pas devoir reporter une partie du débat à un moment ultérieur de la session, ce qui serait extrêmement désagréable. - Je constate que personne ne demande la parole et que tout le monde approuve cette manière de faire.

A titre préliminaire, je relève que deux motions d'ordre avaient été déposées. Une minorité de la Commission de politique extérieure, représentée par Monsieur Minder, avait demandé de retirer l'objet 18.067 de l'ordre du jour. Monsieur Lombardi avait proposé le report de cet objet au mercredi 12 décembre 2018 afin qu'il puisse être traité avec l'objet 18.068. Ces deux motions d'ordre ont entre-temps été retirées, et Monsieur Minder a demandé la parole pour une déclaration.

Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe den Antrag auf Abtraktandierung gestellt, weil ich den Antrag Noser und die Minderheit unterstütze. Aber ich werde im Verlaufe der Debatte gerne das Wort ergreifen, was den Inhalt der Vorlage betreffend Kohäsionsmilliarde betrifft.

Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion

Die Vorgeschichte dieses Traktandums ist bekannt: Bei der Osterweiterung der Europäischen Union 2004 hat die Union Kohäsionsbeiträge in beträchtlicher Höhe zugunsten der Neumitglieder gesprochen. Das Ziel dieser Kohäsionsbeiträge war, wie wir in der Schweiz sagen würden, eine Art befristeter Finanzausgleich, um die schwache Wirtschaftsstruktur der Neumitglieder zu verbessern. Damit sollten sie so rasch wie möglich die westlichen Bedingungen erreichen, und das nicht nur zugunsten der Bevölkerung dieser Staaten, sondern auch zugunsten des gesamteuropäischen Marktes, weil die westlichen Länder natürlich auch ein Interesse daran hatten, mit der Osterweiterung ihre Märkte in dieser Region zu vergrössern. Die Beträge wurden in der EU für zehn Jahre gesprochen mit der Idee, dass eine zweite zehnjährige Tranche gefolgt wäre.

Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied und deshalb nicht gezwungen, diese Beiträge zu zahlen. Die Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes wurden hingegen von der EU gezwungen, sich an dieser Aktion zu beteiligen, weil auch sie vom erweiterten Binnenmarkt profitieren. Die Schweiz, die ihrerseits von der Erweiterung des europäischen Binnenmarktes auch profitiert, hat sich damals für einen freiwilligen Kohäsionsbeitrag zugunsten dieser Länder ausgesprochen. Damals ging es um 1 Milliarde Franken, deshalb sprechen wir heute noch von der "Kohäsionsmilliarde", wobei es nun nicht mehr nur 1 Milliarde, sondern 1,3 Milliarden sind. Weil seither noch Rumänien, Bulgarien und Kroatien dazugekommen sind, wurde der Betrag auf 1,3 Milliarden aufgestockt.

Das Volk hat 2006 dem entsprechenden Gesetz zugestimmt, und es war - sagen wir mal so - die moralische Pflicht der Schweiz, zehn Jahre nach der ersten Tranche eine zweite zu sprechen. Das hat das Parlament mit einer Anpassung des Gesetzes 2016 beschlossen. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen. Die zweite Tranche, der zweite Kohäsionsbeitrag, für weitere zehn Jahre, nun in der Höhe von 1,3 Milliarden Franken, ist deswegen beschlossene Sache. Nun ist es aber nach Gesetz Sache des Bundesrates, dem Parlament die Auszahlungen in Form eines Rahmenkredits vorzuschlagen, und es ist Sache des Parlamentes, dem zuzustimmen oder nicht. Das ist die Aufgabe, die wir heute haben.

Der Bundesrat hat uns am 28. September 2018 die Botschaft geschickt. Er beantragt, für weitere zehn Jahre, wie gesagt, 1,3 Milliarden Franken zu sprechen. Die Zahlungen ändern sich pro Jahr; im Durchschnitt sind es 130 Millionen Franken. Das macht über zehn Jahre 1,3 Milliarden Franken. Der Bundesrat beantragt eine geringfügige Anpassung der Verteilung der Gelder unter den zentraleuropäischen Ländern, den sogenannten Neumitgliedstaaten, wie sie schon 2006 definiert wurden. Die geringfügige Anpassung hängt damit zusammen, dass gewisse Länder sich in diesen Jahren stärker als andere entwickelt haben. Deswegen ist es angebracht, die Unterstützung ein bisschen aufzustocken für diejenigen, die weniger profitiert haben, und ein bisschen weniger einzusetzen für diejenigen, die sie nicht brauchen.

Der Bundesrat macht aber einen zweiten Antrag, der politisch interessant ist. Er sagt ja, dass es weniger strukturschwache Regionen in Zentraleuropa gibt als früher, es hingegen Mitgliedstaaten gibt, die in den letzten Jahren andere Probleme hatten. Das ist insbesondere die Südflanke, das sind die mediterranen Länder. Diese Länder wurden mit Flüchtlingsströmen konfrontiert und dabei von der Europäischen Union vielleicht nur ungenügend unterstützt. Sie leisten auch für die Schweiz eine wertvolle Arbeit, indem sie sich um die Migrationsströme kümmern. Sie versuchen, sie einzudämmen. Das ist natürlich auch im Sinne der schweizerischen Migrations- und Asylpolitik.

Deswegen beantragt uns der Bundesrat, nur 1,1 Milliarden Franken für die zentraleuropäischen Staaten zu sprechen sowie 200 Millionen Franken für die Länder, die mit Migrationsproblemen konfrontiert sind. Von diesen Geldern ist notabene ein etwa 5-prozentiger Anteil dafür bestimmt, die schweizerischen Kosten für das Management dieser Gelder zu sichern.

Wir haben natürlich, wie Sie wissen, in der Schweiz eine andere Logik als die EU-Mitgliedstaaten oder die EWR-Mitgliedstaaten: Wir schicken das Geld nicht bloss nach Brüssel, wo es dann verteilt wird, sondern wir entscheiden selber, welche konkreten Projekte wir in welchem Land unterstützen wollen. Wir begleiten diese Projekte während der Durchführung, und wir machen am Ende noch eine Auswertung der Ergebnisse dieser Projekte. Dieser typisch schweizerische Weg hat es uns erlaubt, in den ersten zehn Jahren gute Ergebnisse zu erreichen. Wir möchten nicht die Besserwisser der Geschichte sein, aber wir haben den Eindruck, dass die Mittel, die in der ersten Tranche von 1 Milliarde Franken aus der Schweiz gekommen sind, in den zentraleuropäischen Staaten präziser und zielgerichteter eingesetzt wurden.

Jetzt geht es also darum, freiwillig eine zweite Tranche von 1,3 Milliarden Franken für zehn Jahre zu sprechen. Es ist eine freiwillige Massnahme. Wir sind dazu grundsätzlich nicht gezwungen. Es handelt sich auch nicht um eine Frage, die mit anderen Themen, die wir zurzeit in diesem Land diskutieren, verbunden ist. Formell ist das klar getrennt: Der Kohäsionsbeitrag hat mit den langwierigen Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen mit der EU nichts zu tun. Er hat grundsätzlich auch nichts mit der Äquivalenz der schweizerischen Börse zu tun. Formell ist das klar getrennt. Die anderen Geschäfte, das wissen wir, werden in den kommenden Wochen eine Entwicklung erfahren.

Nun ist es halt seit einem Jahr so, dass sowohl in Brüssel wie auch in der Schweiz zwischen diesen unterschiedlichen Themen eine wenn nicht rechtliche, so doch politische Verbindung gemacht worden ist. Das war leider unausweichlich, es ist so geschehen. Wir haben in unserer Kommission darüber gesprochen.

Deswegen hat sich in unserer Kommission eine von Kollege Philipp Müller angeführte Minderheit gebildet, die zwischen diesen Geldern, also den Rahmenkrediten Kohäsion und Migration, und den Gesamtbeziehungen zur Europäischen Union grundsätzlich eine Verknüpfung machen wollte. Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, das sei nicht nötig. Wir sprechen hier über den Kohäsionsbeitrag und den Migrationsbeitrag und nicht über die anderen Themen. Es ist unnötig, in den Bundesbeschlüssen selber eine Verbindung zu machen, die juristisch kaum Sinn macht und dann auch politisch problematisch ist. Die Meinung der Mehrheit der Kommission war: Es ist klar, dass wir in der Schweiz ein Zweikammersystem haben. Es ist klar, dass gewisse Entscheidungen, die jetzt im Dezember im Erstrat gefällt werden, im März im Zweitrat anders ausfallen können, sollten sich die Beziehungen zur Europäischen Union verschlechtern, sollten zum Beispiel diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz getroffen werden.

Eine diskriminierende Massnahme, das hat der Bundesrat schon vor einem Jahr gesagt, wäre sicherlich die Nichtgewährung der unbefristeten Äquivalenz der Schweizer Börse zu den europäischen Börsen. Das wäre eine diskriminierende Massnahme, weil eben andere Nichtmitgliedstaaten, die nichts mit bilateralen Verträgen zu tun haben, diese Börsenäquivalenz unbefristet erhalten haben. Deswegen wäre es auch ungerechtfertigt, seitens der EU der Schweiz eine Bedingung zu stellen, die für andere nicht existiert. Der Bundesrat hat vor einem Jahr klar angekündigt: Sollte das so weitergehen, würde die Schweiz bei der WTO gegen eine diskriminierende Massnahme klagen.

Die Mehrheit der Kommission wollte die Geschäfte aber nicht verbinden, insbesondere weil der Antrag der Minderheit Müller Philipp, den Sie auf der Fahne finden, besagt, es "dürfen erst Verpflichtungen auf der Grundlage dieses Rahmenkredits eingegangen werden, wenn sich klar ersichtlich Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union abzeichnen und die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz erlässt". Es liegt auf der Hand, dass es sehr schwierig wäre, den juristischen Wert der Bestimmung "wenn sich klar ersichtlich Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union abzeichnen" zu fassen. Es ist problematisch, so etwas in einen Bundesbeschluss zu schreiben und dann zu messen, ob klar ersichtlich Verbesserungen eingetreten sind oder nicht. Deswegen hat die Kommission den Antrag Müller Philipp, der hier als Antrag der Minderheit vorliegt, abgelehnt.

In den letzten Tagen hat sich in Gesprächen zwischen Mehrheits- und Minderheitsvertretern ergeben, dass vielleicht eine bessere Formulierung von Absatz 1bis des Beschlusses zu einem Kompromiss führen könnte. Der Kompromiss wird Ihnen hier mit dem Einzelantrag Noser unterbreitet, der die Verpflichtungen bloss davon abhängig macht, dass seitens der EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz getroffen oder aufrechterhalten werden.

Grundsätzlich ist Diskriminierung ein juristisch verständliches Konzept. Es ist anzunehmen - das ist zumindest die Meinung derjenigen Vertreter der Mehrheit, die ich konsultieren konnte -, dass eine solche Präzisierung juristisch keine unüberwindbaren Probleme schaffen würde. Es gibt rechtliche Definitionen, was eine diskriminierende Massnahme ist. Es gibt in den internationalen Beziehungen eine Reihe von Beispielen. Es gibt fremde Richter, z. B. die der WTO, die darüber befinden könnten, ob die Schweiz diskriminiert wird oder nicht. Manchmal sind fremde Richter sogar nützlich.

Die Mehrheit - zumindest diejenigen Vertreter, die ich konsultieren konnte - kommt deswegen zum Schluss, dass der Antrag Noser einen gangbaren Weg für einen Kompromiss darstellen könnte. Ich möchte daher vorschlagen, dass wir, natürlich nach Anhörung der Minderheitsvertreter und des Antragstellers, diesem Kompromiss zustimmen.

Müller Philipp · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich begründe die Minderheit, die Sie in der Fahne zum Bundesbeschluss 1 betreffend Rahmenkredit Kohäsion finden, und die gleichlautende Minderheit zum Bundesbeschluss 2, der den Rahmenkredit Migration enthält und ebenfalls in der Fahne zu finden ist. Am Schluss werde ich noch kurz eine Bemerkung zum Antrag Noser, den Sie verteilt erhalten haben, machen.

Der vorliegende Minderheitsantrag ist aus einem Antrag zu diesem Geschäft entstanden, der am 12. Oktober 2018 in der SPK-SR, also in der Staatspolitischen Kommission Ihres Rates, mit 6 zu 4 Stimmen unterstützt worden ist und gleichlautend am 19. Oktober in der Finanzkommission Ihres Rates mit 7 zu 5 Stimmen eine Mehrheit fand. Die Anträge wurden jeweils im Rahmen des Mitberichtsverfahrens zuhanden der Aussenpolitischen Kommission eingereicht.

Die Beschlüsse der SPK und der Finanzkommission weichen aber von der Minderheit, über die wir jetzt zu beschliessen haben und die Sie in der Fahne finden, etwas ab. In beiden Kommissionen, die ich erwähnt habe, wurde ein Antrag unterstützt, der eine Sistierung der Zahlung verlangte, bis die EU eine unbefristete - ich betone: unbefristete - Anerkennung der hiesigen Börsen gewährt und sichtliche Fortschritte in den bilateralen Beziehungen gemacht werden. Genau diese Frage hat der Bundesrat in der Vernehmlassung aufgeworfen. Im Vernehmlassungsbericht steht: "Verschiedene Teilnehmende bestanden insbesondere darauf, dass dem Entscheid über einen zweiten Schweizer Beitrag eine positive Beurteilung der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU vorausgehen soll. Einige Stellungnahmen beziehen sich dabei ausdrücklich auch auf die unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz als Voraussetzung für einen zweiten Schweizer Beitrag."

Die starke Minderheit unterlag bekanntlich "nur" wegen des Stichentscheides des Präsidenten. Diese Minderheit hat sich anlässlich der Kommissionssitzung gefragt, ob eine vorbehaltlose Zahlung wirklich angebracht sei. Natürlich kann der Zweitrat, also der Nationalrat, im März die Lage neu beurteilen und allenfalls dann die Reissleine ziehen. Aber es kann nach Ansicht der Minderheit nicht sein, dass der Ständerat dazu keine Meinung hat und die entsprechende Beurteilung einfach alleine dem Zweitrat überlässt.

Die Befristung der Börsenäquivalenz vom Dezember 2017 ist im Licht der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen zu sehen. Daher ist es nun wirklich an der Zeit, dass wir uns Gedanken machen, ob wir uns auf artfremdem Gebiet - eigentlich im WTO-Bereich - von der EU gängeln lassen wollen. Eine vorbehaltlose Zahlung soll freiwillig erfolgen, wie es so schön heisst.

Nach allen Diskussionen bin ich überzeugt, dass der Weg gemäss dieser Minderheit der richtige ist. Wir sagen damit, dass wir im Grundsatz bereit sind, den Zugangspreis zum europäischen Binnenmarkt zu bezahlen. Wir müssen inskünftig wahrscheinlich mit steigenden Preisen für diesen Zugang rechnen; dies sowohl politisch, Stichwort institutionelles Rahmenabkommen, als auch monetär, Stichwort Kohäsionsmilliarde.

Es geht darum, dass wir diesen Zugang mit 130 Millionen Franken pro Jahr finanzieren sollen. Das entspricht 1,1 Promille der Exporte in die EU - nicht der Handelsbilanz -, die wir für diesen Marktzugang zu bezahlen haben.

In diesem Sinne bin ich der Meinung, dass der Minderheitsantrag die bessere Lösung ist, als einfach zu sistieren. Denn wir sagen so nicht einfach "Nein", sondern im Prinzip "Ja, aber": Wir werden nur Verpflichtungen eingehen, wenn sich Verbesserungen im Verhältnis zur EU abzeichnen und die EU keine diskriminierenden Massnahmen erlässt. So steht es im Minderheitsantrag. Die Fokussierung auf die Börsenäquivalenz könnte hingegen einerseits schlafende Hunde wecken, andererseits würden wir damit gleich handeln wie die Europäische Kommission, die eine Verbindung herstellt, die es eigentlich gar nicht geben darf. Darum spricht die Minderheit, gemäss Fahne, von "diskriminierenden Massnahmen". Dabei könnte es z. B. auch um die technischen Handelshemmnisse gehen, bei denen wir bereits einmal eine Diskriminierung erlebt haben.

Die Minderheit hat nun also sinngemäss die Anträge der SPK und der Finanzkommission aufgenommen - aber eben nur sinngemäss. Allerdings haben wir den Bogen etwas weiter gespannt. Wir wollen keine Sistierung, sondern haben Voraussetzungen für die Zahlung formuliert, und zwar Voraussetzungen, die über die reine, unbefristete Anerkennung unserer Börsenäquivalenz hinausgehen. Wir wollen stattdessen, dass erst Verpflichtungen eingegangen werden, wenn die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz mehr erlässt. Wir wissen heute nämlich nicht, welche anderen Massnahmen der EU noch einfallen.

Mit dieser offenen Formulierung will die Minderheit auch vermeiden, dass wir uns zu sehr auf das konkrete Beispiel der Börsenäquivalenz fokussieren, was wir schon negativ erlebt haben. Gleichzeitig ist die Verweigerung der unbeschränkten Börsenäquivalenz aber unter den diskriminierenden Massnahmen gemäss der Minderheit ebenfalls erfasst.

In diesem Sinne sind die Beschlüsse der SPK und der Finanzkommission zumindest inhaltlich als erfüllt zu betrachten. Das heisst, wir haben also diese Mitberichte in unsere Überlegungen einfliessen lassen. Wir sagen sozusagen "Ja, aber". Ich bitte Sie daher, die Minderheit im Grundsatz zu unterstützen.

Nun erlaube ich mir noch eine Bemerkung zum Einzelantrag Noser. Dieser lag in der Kommission nicht vor. Ich habe aber mit allen Personen, die Sie auf der Fahne in der Minderheit finden, gesprochen. Daher kann ich jetzt alles, was ich sage, auch für diese Minderheit in globo sagen. Die Mitglieder dieser Minderheit sind sich einig, dass der Einzelantrag Noser die bessere Formulierung darstellt. Die Nichtdiskriminierung ist drin, wie wir sie auch in der Formulierung der Minderheit auf der Fahne haben. Die Formulierung der Minderheit auf der Fahne, wonach sich "klar ersichtlich Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union abzeichnen" müssen, ist jedoch im Antrag Noser weggelassen worden. Die Minderheit ist zur Überzeugung gelangt, dass jene Formulierung der Minderheit eine vage und kaum feststellbare Voraussetzung ist. Daher kann man darauf verzichten.

In Absprache, wie ich erwähnt habe, mit den anderen Mitgliedern der Minderheit ziehe ich daher den Minderheitsantrag gemäss Fahne zurück, und das zugunsten des Antrages Noser.

Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

La mécanique et les arguments fondamentaux qui parlent en faveur de cette contribution ont été rappelés par Monsieur Lombardi tout à l'heure; je n'y reviendrai pas, sauf peut-être pour apporter un élément supplémentaire. Pour moi, cette contribution de cohésion ne représente pas tellement le prix d'entrée au marché unique, mais plutôt une mesure que la Suisse prend de manière unilatérale parce qu'elle est dans son intérêt. Il est dans notre intérêt de renforcer la cohésion du continent européen; il est dans notre intérêt de réduire les écarts salariaux qui existent entre l'Europe occidentale et l'Europe de l'Est, des écarts salariaux qui vont jusqu'à 200, voire 300 pour cent. La situation délicate dans laquelle nous sommes aujourd'hui en ce qui concerne les accords bilatéraux et l'accord-cadre est là pour nous rappeler que ce déséquilibre est mortifère pour notre politique extérieure.

C'est donc l'occasion pour nous de participer à la stabilité, à la cohésion et, finalement, à la paix sur notre continent. Ce sont ces réflexions qui doivent nous amener à soutenir le projet du Conseil fédéral et à verser, sans condition, 1,3 milliard de francs en faveur, d'une part, de la formation duale et, d'autre part, de la politique migratoire commune à l'intérieur de l'Union européenne. Je pense que la priorité qui est accordée, d'une part, à la formation duale et, d'autre part, à la migration, est correcte. Dans le domaine de la formation duale en particulier, la Suisse a une expérience et des compétences à faire valoir, dont d'autres Etats peuvent s'inspirer. Et ce même si les choses sont souvent plus compliquées lorsqu'il s'agit de la mise en oeuvre, compte tenu des conditions spécifiques qui permettent ou non de reproduire le modèle suisse ou allemand de formation.

Monsieur Philipp Müller nous a rappelé que le prix d'entrée sur le marché unique - si l'on voulait se limiter à cet aspect extraordinairement limitatif - était aujourd'hui particulièrement avantageux et qu'il risquait d'être plus élevé à l'avenir, y compris sur le plan fiscal.

J'aimerais vous dire un mot sur la tentation d'exiger une forme de réciprocité, et de lier, par exemple, le versement de ce milliard de cohésion à la reconnaissance de l'équivalence boursière. A mon sens, il faut résister à cette tentation, car elle constitue d'abord une erreur, ensuite une illusion et, enfin, une faute. Premièrement, c'est une erreur factuelle. Ce milliard n'est pas une faveur que nous faisons à l'Union européenne, et surtout pas une aumône aux Etats concernés, qui n'en demandent pas tant. C'est un investissement dans l'intérêt de la Suisse, décidé librement par notre pays. Deuxièmement, c'est une illusion. Dans nos relations avec l'Union européenne, nous surévaluons complètement l'importance de ce milliard, qui est considéré à Bruxelles comme une contrepartie plus ou moins naturelle de l'accès au marché et comme la conséquence directe de notre intégration au marché unique européen. Troisièmement, enfin, c'est une faute politique. La Suisse doit cesser, dans ses relations avec l'Union européenne, de lier les dossiers entre eux. Sur ce point, mon avis diverge de celui exprimé par Monsieur Lombardi tout à l'heure. Je pense que le lien - qu'il soit juridique ou politique - constitue une faute.

Alors que la situation se tend autour de l'accord-cadre, nous devons nous efforcer d'adopter une approche qui soit rationnelle et factuelle. Nous devons nous efforcer de traiter de manière séparée les questions distinctes. L'équivalence boursière n'a aucun lien avec le milliard de cohésion. A l'inverse, nous devons dire à l'Union européenne que le milliard de cohésion et l'équivalence boursière n'ont aucun lien non plus avec l'accord institutionnel. Il s'agit, pour ce qui est de l'équivalence boursière, d'une pure question technique qui doit être traitée comme telle, sans aucune discrimination. Il est regrettable que la Suisse, en liant dans un premier temps, en novembre dernier, l'équivalence boursière au milliard de cohésion, ait ouvert la voie à ce marchandage politique, qui risque, finalement, de nous coûter relativement cher.

Cette manie de lier les dossiers les uns aux autres est de nature à paralyser durablement nos relations avec l'Union européenne et il serait dans l'intérêt de notre pays que cela cesse.

Je crois que la proposition Noser, qui fait suite à diverses discussions au sein de notre conseil, est une solution de compromis raisonnable. Elle se limite en effet à exiger un traitement non discriminatoire de la part de l'Union européenne, elle ne pose pas d'exigence de réciprocité - contrairement à la proposition de la minorité Müller Philipp - et elle n'établit pas de lien inadéquat entre les dossiers. Elle rappelle simplement une règle de droit international public qui doit valoir dans nos relations avec nos voisins. Le rappel de cette règle dans une disposition du projet d'arrêté fédéral est utile, mais sans conséquence immédiate.

Je vous invite donc à soutenir le versement du milliard de cohésion tout en approuvant la proposition Noser. Et si les relations entre la Suisse et l'Union européenne venaient à se dégrader au point que la Suisse puisse faire constater, par une instance internationale, une pratique discriminatoire de la part de l'Union européenne, alors il faudrait peut-être revenir sur notre décision. Faute du constat formel de telles pratiques, il me semble que nous devrions verser ce milliard et nous abstenir d'établir tout lien politique mortifère dans ce dossier.

Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Es ist eigentlich ziemlich windschief, dass wir die Kohäsionsmilliarde heute diskutieren müssen, ausgerechnet einige Tage bevor der Bundesrat sich zum Rahmenvertrag mit der Europäischen Union äussert. Ich sage dies deshalb, weil für mich das, was in diesem Vertrag enthalten ist, ganz wesentlich beeinflusst, wie ich mich zu einer Kohäsionsmilliarde verhalten werde.

Dabei ist eines klar, und ich habe dies auch schon bei anderer Gelegenheit gesagt: Ich kann dem Beitrag für den Ausgleich wirtschaftlicher und sozialer Ungerechtigkeiten in der EU nur zustimmen, wenn es namhafte Fortschritte in den Beziehungen zu der Europäischen Union gibt. Oder anders gesagt: Die Kohäsionsmilliarde gibt es für mich nur, wenn wir endlich wieder normale Beziehungen zu unserem wichtigsten Handelspartner haben, wenn es endlich wieder möglich ist, auch über die Dossiers zu diskutieren, die jetzt blockiert sind, und wenn spätestens bis zum Verhandlungstag im Parlament die Börsenäquivalenz gewährleistet wird. Dieser Verhandlungstag ist heute, und bis heute warten wir vergebens auf diese Zusage.

Damit Sie mich richtig verstehen: Mir liegt sehr viel an einem guten und freundnachbarschaftlichen Verhältnis zur Europäischen Union. Ich habe an sich auch kein Problem damit, ein Eintrittsgeld zu bezahlen, um möglichst ohne Hindernisse an einem gemeinsamen Markt mit rund 500 Millionen Menschen teilzunehmen - auch wenn dieser Eintritt mit seinen knapp 1300 Millionen Franken nicht gerade ein Klacks ist und auch wenn sich diese 1,3 Milliarden auf zehn Jahre verteilen.

Ich verstehe diese 1,3 Milliarden Franken als Beitrag, um einerseits die sozialen Ungerechtigkeiten in den neuen EU-Ländern zu bekämpfen, z. B. indem die Berufsbildung gefördert und damit eine nachhaltige Basis für die Beschäftigung und den wirtschaftlichen Aufschwung geschaffen wird. Ich verstehe diesen Beitrag andererseits aber auch - und das ist zentral - als eine Unterstützung für Länder wie Italien und Griechenland, die wegen ihrer südlichen Lage und ihrer Nähe zu den arabischen Bürgerkriegsgebieten besonders unter der enormen Migration der letzten Jahre gelitten haben und leiden, vor allem auch finanziell.

Diese 1,3 Milliarden Franken auf die nächsten zehn Jahre sind mir das freundnachbarschaftliche Verhältnis wert. Aber sie sind es mir nur dann wert, wenn das Verhältnis auch so ist, wie es sich für Freunde eigentlich ziemt. Ich habe wirklich genug davon, dauernd gepiesackt zu werden, und ich habe genug von einem neuen Hindernis, von Forderungen und von Bedingungen, die uns immer und immer wieder gestellt werden.

Genau aus diesem Grund unterstütze ich den Kompromissantrag Noser, welcher den Bundesrat auffordert, den Beitrag erst dann zu sprechen, wenn die EU die Diskriminierung und diese Massnahmen, die dazugehören, endlich beiseitelegt. Ich bitte Sie, ebenfalls diesen Antrag zu unterstützen.

Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Aus den bisherigen Voten wurde klar, dass die Kohäsionsmilliarde mehrheitlich nicht umstritten ist. Sie ist ein sinnvoller Beitrag, aus verschiedenen Gründen, die uns heute Morgen genannt wurden und auf die ich gar nicht mehr eingehen möchte. Sie ist ein Beitrag der Schweiz zur Entwicklung Europas. Das ist in unserem Interesse, sowohl politisch als auch wirtschaftlich. Was ebenfalls klar ist: Die Zahlung der Kohäsionsmilliarde, also diese Entscheidung, die wir dazu fällen sollen, steht im Kontext des gesamten Verhältnisses zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Sie erlaubt keine isolierte Betrachtungsweise, sondern muss in diesem Kontext gesehen werden.

Dieser Kontext und diese Diskussion, die wir heute führen, erinnern mich ehrlich gesagt ein bisschen an ein Schachspiel. Beim Schachspiel ist es ja das Ziel, den König in eine Position zu versetzen, in der er bedroht ist und sich nicht mehr bewegen kann. Damit ist das Spiel gewonnen. Gewisse Leute sind aber offensichtlich der Meinung, es gehe bei diesem Schachspiel hier darum, den eigenen König schachmatt zu setzen. Das ist aus meiner Sicht definitiv nicht das Ziel.

Der Begriff, den ich in diesem Jahr wahrscheinlich am häufigsten gehört habe, ist der Begriff der sogenannten roten Linien. Hier setzen wir wiederum eine rote Linie, die nicht überschritten werden soll. Beim Minderheitsantrag Müller Philipp, der jetzt jedoch zurückgezogen wurde, geht es offensichtlich darum, den Bundesrat in seiner Handlungsfreiheit einzuschränken. Grundsätzlich ist ja der Bundesrat zuständig für die Aussenpolitik. Wenn wir in knapp einer Woche zwei Bundesräte oder Bundesrätinnen wählen, dann legen wir vertrauensvoll einen Teil der Macht in diesem Land, der Verantwortung in diesem Land in die Hände der Exekutive.

Wir haben das vor gut einem Jahr beim Aussenminister gemacht. Er ist zuständig für die Aussenpolitik. Dass er genau in diesem Sinn agieren möchte, können Sie in der Botschaft nachlesen. Der Bundesrat geht genau auf dieses Verhältnis ein. Er sagt auch ausdrücklich, der Bundesrat habe autonom entschieden und sei sich auch bewusst, dass dies im Kontext der Verhandlungen mit der Europäischen Union zu sehen sei. Er sagt explizit: "Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat entschieden, beim Schweizer Beitrag mit vorliegender Botschaft einen nächsten Schritt zu machen, indem er sie an das Parlament überweist." Treten die angestrebten Resultate nicht ein, dann wird das Parlament die neue Ausgangslage berücksichtigen können. Der Bundesrat geht also genau auf diese Bedenken ein.

Trotzdem wollte die Minderheit explizit noch die Verhandlungsposition begrenzen und die Zahlung der Kohäsionsmilliarde von dieser Begrenzung abhängig machen. Das macht keinen Sinn, denn wir schränken damit den Handlungsspielraum des Bundesrates ein. Ich glaube, ich erzähle Ihnen nichts Neues, wenn ich Ihnen sage, dass der Bundesrat im aussenpolitischen Verhältnis zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ohnehin nicht mehr besonders viel Spielraum hat. Vor diesem Hintergrund war ich gegen den entsprechenden Antrag von Kollege Müller in der Kommission.

Nun ist es eine gutschweizerische Eigenschaft, Kompromisse zu suchen. Herr Noser schlägt einen Kompromiss vor. Was ist der Unterschied zwischen dem Antrag der Minderheit Müller Philipp und dem Einzelantrag Noser? Kollege Müller sagt, die Zahlung der Kohäsionsmilliarde solle vom Fehlen diskriminatorischer Massnahmen seitens der EU - was auch immer das heissen mag - und von Verhandlungserfolgen abhängig gemacht werden. Der Einzelantrag Noser beschränkt sich auf Ersteres. Insofern würde ich sagen, dass der Bundesrat mit dem Einzelantrag Noser nicht schachmatt, sondern von mir aus "schach" gesetzt ist. Das lässt ihm immerhin noch eine gewisse Handlungsfreiheit.

Vor diesem Hintergrund kann ich - mit wenig Begeisterung, aber mit der Absicht, einen Kompromiss mitzutragen und dem Bundesrat ein stärkeres Zeichen mitzugeben, und mit der Gewissheit, dass damit diese Kohäsionsmilliarde gesprochen wird - diesen Einzelantrag Noser ebenfalls mittragen.

Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Der grösste Teil des Erweiterungsbeitrages soll vor allem an die osteuropäischen Staaten gehen; man will die wirtschaftlichen Ungleichheiten verringern. Eine objektive Beurteilung und Analyse zeigt allerdings, dass die wirtschaftlichen Ungleichheiten in der EU heute in den Südstaaten und insbesondere in Italien liegen und nicht mehr in den Oststaaten. Die Rating-Agentur Moody's hat Italien wegen seines Budgetentwurfes auf die Stufe BAA 3 zurückgestuft; das ist die Schwelle vor der Ramschstufe. Für die wirtschaftliche Stabilität der EU, aber auch für die Schweiz ist ganz zentral, was im Süden und insbesondere in Italien passiert und nicht in Osteuropa. Italien hat eine Arbeitslosenquote von 9,7 Prozent, in den osteuropäischen Ländern ist sie viel tiefer. Zum Vergleich: Lettland 7,4 Prozent, Estland 5,3 Prozent, Litauen 6,2 Prozent, Slowenien 5,3 Prozent, Slowakei 6,6 Prozent. Wenn die Schweiz schon einen freiwilligen Beitrag sprechen will, so hätte man die Investitionen in Italien tätigen müssen - ich spreche hier nicht vom Bundesbeschluss Nummer 2, dem Asylbatzen -, nicht nur, weil Italien wirtschaftlich nicht vorankommt, sondern weil wir als Nachbarn ein ureigenes Interesse haben, dass es Italien gutgeht.

Warum hat man das nun nicht gemacht? Warum hat man nicht Italien bevorzugt? Ganz einfach, weil es dazu ein neues Bundesgesetz gebraucht und man damit eine neue Volksabstimmung riskiert hätte. Das Geld in den Osten zu geben ist also grundsätzlich doppelt falsch: einerseits, weil die Schweiz von der EU seit Jahren schikaniert wird, und andererseits, weil man schlicht die falschen Empfängerländer ausgewählt hat. In der Botschaft klopft sich der Bundesrat selbst auf die Schulter. Es heisst, grossmehrheitlich habe man die Ziele erfüllt oder sogar übertroffen. Warum muss man denn, wenn man die Ziele übertroffen hat, noch weitere Gelder sprechen? Das wäre doch mit ein Grund, mehr Gelder in den Süden als in den Osten zu geben.

Gemäss einigen Stimmen ist die Kohäsionsmilliarde - wir haben es gehört - ganz einfach ein Eintrittsgeld in den europäischen Wirtschaftsraum. Diese Analyse wackelt, ansonsten müssten die bilateralen Verträge dies verlangen. Das tun sie aber nicht. Es existiert keine rechtliche, nicht einmal eine politische Verknüpfung, gemäss der die Kohäsionsgelder bezahlt werden müssen. Wir haben mit der EU bilaterale Verträge und ein Freihandelsabkommen. Wir müssen diese Fiktion, die Kohäsionsmilliarde sei ein Eintrittsgeld in den EU-Raum, weder aufrechterhalten noch akzeptieren.

Heute - das ist meine "key message" - eine Vorauszahlung von 1 Milliarde Franken zu tätigen wäre extrem naiv, wenn man nicht weiss, ob man dafür den Zutritt zum Geschäften und Forschen auch wirklich bekommt. Diese Unsicherheit ist eklatant, wenn man die Drohungen, Retentionen und Ausgleichsmassnahmen der EU bei einem allfälligen Nein zum Rahmenabkommen nicht kennt.

Dass der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt die Kohäsionsmilliarde freigeben will, zeigt eher, dass die Exekutive sogar bereit ist, ein Eintrittsgeld zum Rahmenvertrag zu bezahlen. Weil unsere Diplomatie in Sachen EU schlecht ist, nicht vorankommt, dauernd vorgeführt wird, versuchen wir nun mit dieser Kohäsionsmilliarde an den EU-Raum, uns ins Rahmenabkommen einzukaufen; dies, obwohl die 1,3 Milliarden Franken keinen einzigen Brüsseler Funktionär hinter dem Ofen hervorholen. Die Summe ist für uns und den Steuerzahler zwar horrend, für die EU und ihre Mitgliedstaaten jedoch ein Klacks. Die bundesrätliche Bereitschaft, die Kohäsionsmilliarde jetzt bezahlen zu wollen, demonstriert die politische Verknüpfung dieser Vorlage mit dem Rahmenabkommen.

Mit dem Geld die EU auf unsere Seite bringen zu wollen ist eine schlechte Strategie. Der Betrag ist viel zu klein, um zu beeindrucken. Zudem wird er, wir haben es gehört, direkt an die Empfängerländer ausbezahlt und kommt nicht in die Hände von Brüssel.

Für die Kritiker dieser Vorlage ist nebst dem, dass der Zeitpunkt falsch ist, bekanntlich die Nichtanerkennung der unbefristeten Börsenäquivalenz ein Thema. Wir haben in der Kommission nicht diskutiert, was eigentlich die rechtliche Grundlage für die Gewährung der Börsenäquivalenz ist. Ich habe mich daher selbst erkundigt. Die rechtliche Grundlage ist offenbar Artikel 2 betreffend Meistbegünstigung aus dem Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Gats), einem Abkommen der WTO. Es ist daher eine Diskriminierung und eine Verletzung dieses Abkommens, wenn uns die EU die Börsenäquivalenz nur befristet gibt. Im Hinblick auf eine bessere Verhandlungsposition beim Rahmenabkommen hat man die Schweiz mit der Befristung der Börsenäquivalenz unter Druck gesetzt. An dieser Stelle sei gesagt, dass die EU die unbefristete Börsenäquivalenz anderen Staaten wie den USA, Australien und Singapur zugesteht.

Die grosse Frage, die sich heute stellt, ist jene, ob die Schweiz einmal mehr gegenüber der EU nachgeben soll. Die Minderheit bzw. der zurückgezogene Antrag der Minderheit Müller Philipp und der Antrag Noser wollen das nicht. Sie wollen, dass sich die Schweiz auf die Hinterbeine stellt und sich für die unbefristete Börsenäquivalenz und den Wirtschaftsstandort Schweiz starkmacht. Sie wollen keine diskriminierenden Entscheidungen seitens der EU, und das ist die "key message" von heute Morgen. Wir erinnern uns an all die Schikanen bei Horizon 2020, Erasmus plus, den technischen Handelshemmnissen und auch bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Letzte Woche konnten wir dann hören, dass die EU die Schweiz in Sachen Forschungsprogramm Horizon Europe in den letzten Topf, den "Topf 4", stecken und damit degradieren will.

Weil Aussenpolitik auch Wirtschafts- und Interessenpolitik oder eben Innenpolitik ist, geht die Verknüpfung dieser Vorlage mit der Börsenäquivalenz also in Ordnung. Man kann schon behaupten, die beiden Vorlagen Rahmenabkommen und Kohäsionsmilliarde hätten nichts miteinander zu tun, weil es rechtlich keine Verbindung gibt - politisch sind die beiden Vorlagen aber sehr wohl miteinander verknüpft. Oder anders ausgedrückt: Die Befürworter der Kohäsionsmilliarde wären gut beraten, zuerst die Stimmung ihrer Wählerbasis bezüglich Rahmenabkommen und vor allem bezüglich Inhalt des Rahmenabkommens zu kennen, bevor sie der EU mit der Kohäsionsmilliarde die Hand reichen.

Aus diesen Überlegungen heraus bitte ich Sie, heute Morgen dem Einzelantrag Noser zuzustimmen.

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion

Wenn ich jetzt die Debatte so verfolge, bin ich mir als Vertreter der Minderheit nicht sicher, ob wir nicht einem Missverständnis unterliegen.

Es ist sicher richtig - Kollege Jositsch hat das gesagt -, wenn wir die heutige sektorielle Debatte über den Kohäsionsbeitrag in den Rahmen unseres gesamten Verhältnisses zur Europäischen Union stellen, insbesondere zu unserem wirtschaftlichen Verhältnis zur Europäischen Union.

Es ist verschiedentlich gesagt worden, man müsse sich fragen, ob man mit dem Minderheitsantrag oder mit dem Antrag Noser, dem ich mich anschliesse, Dossiers miteinander verlinke, die man nicht miteinander verlinken sollte. Man kann diese Frage stellen - aber hier stellt sie sich nicht. Weder der Minderheitsantrag noch der Antrag Noser verlinken Dossiers, die nicht zueinander gehören. Sie verlinken überhaupt keine Dossiers. Der Minderheitsantrag und insbesondere der jetzt übrig gebliebene Antrag Noser verlinken nichts mit der Börsenäquivalenz oder mit anderen Massnahmen. Der Antrag Noser ist nur Ausdruck einer völkerrechtlichen Selbstverständlichkeit - einer Selbstverständlichkeit! -, nämlich der Selbstverständlichkeit, dass Partner, die miteinander in einer Partnerschaft sind und darüber immer wieder miteinander verhandeln, vielleicht mit diesem, vielleicht mit jenem Ergebnis, wenigstens partnerschaftlich und fair miteinander umgehen. Und wenn man partnerschaftlich und fair miteinander umgeht, diskriminiert man sich nicht gegenseitig - dann diskriminiert man sich nicht! Das ist keine Verlinkung von irgendwelchen Dossiers, sondern Ausdruck einer Selbstverständlichkeit.

Natürlich diskriminiert man sich gegenseitig nicht, und nur das, aber immerhin das will der Minderheitsantrag, der jetzt von Herrn Noser modifiziert wurde. Er will nur, aber immerhin, dass die Europäische Union bereit ist, mit der Schweiz zu verhandeln. Das Ergebnis ist offen für beide Seiten. Verhandeln heisst Interessen ausdrücken und Interessen durchzusetzen versuchen, aber es heisst eben schon auch, dass die Gegenseite bereit ist, auf unzulässige, illegale Massnahmen gegen die Schweiz zu verzichten.

Der Begriff der Diskriminierung ist juristisch und politisch klar. Sie kann zunächst durch uns, durch unsere Gerichte, und sie kann auch durch internationale Behörden und Gerichte festgestellt werden. Wenn Sie so wollen, meint man mit dem Diskriminierungsverbot, das wir hier auf einer ganz banalen Ebene aussprechen, indirekt natürlich dann auch die Börsenäquivalenz. Wir sprechen indirekt auch - das darf man sagen - vom vielleicht kommenden oder nicht kommenden Rahmenabkommen. Wenn nämlich das Scheitern des Rahmenabkommens zu diskriminierenden Massnahmen seitens der EU führen würde - ich spreche im Konjunktiv irrealis -, dann wäre das schon auch wieder eine Basis für den Antrag, über den wir heute sprechen. Wenn die Gegenseite unzulässig diskriminierende Massnahmen ergreifen würde, dann hätte das natürlich eine Auswirkung auf freiwillige Zahlungen, die wir eben leisten oder nicht leisten.

Der Beitrag mag klein sein, er liegt im kleinen Promillebereich unserer Exporttätigkeit bezüglich der Europäischen Union. Er mag gering sein, aber er hat doch einen Symbolgehalt, der über das Symbol selber hinausgeht. Er ist ein Stück weit Ausdruck des legitimen Selbstbewusstseins dieses Landes - auch einem sehr grossen Partner gegenüber. Wir erwarten nicht Entgegenkommen in ganz bestimmten Bereichen, bei Interessen, die wir durchsetzen möchten. Das können beide Seiten jederzeit verlangen - manchmal erreicht man es und manchmal nicht. Aber das Minimum, das wir erwarten, und das ist eben Ausdruck unseres völkerrechtlichen Selbstbewusstseins, ist Fairness - so sagt man im Sport -, und Fairness heisst ein Verzicht auf unzulässige Diskriminierungen.

Das ist der Minimalgehalt, aber es ist ein zentraler Minimalgehalt des Minderheitsantrages Müller Philipp oder des Einzelantrages Noser, über den wir jetzt diskutieren. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Wenn Sie die Debatte bis jetzt verfolgt haben, dann haben Sie sicher festgestellt, dass wir vorgängig zu dieser Debatte intensiv unter uns diskutiert haben, dass man den Willen hat, einen Kompromiss zu finden. Jetzt habe ich die Ehre, diesen Kompromiss hier zu vertreten. Das möchte ich als Erstes feststellen.

Wenn wir die Diskussion, die jetzt stattgefunden hat, auf eine höhere Ebene nehmen, dann interpretiere ich den Rat so, dass man in einer schwierigen Situation die Situation nicht einfacher macht, wenn man schwierig reagiert, sondern dass es der Wille des Rates ist, eine einfache, eine klare und eine einheitliche Position zu vertreten, wenn möglich mit einer grossen Mehrheit. Ich glaube, die Grundvoraussetzung, um Verhandlungen überhaupt gut abschliessen zu können, ist, dass man unter sich einig ist. So habe ich die ganze Diskussion eigentlich verstanden.

In dem Sinne möchte der Antrag ein klares Signal geben, dass man Gegenmassnahmen nicht mit Gegenmassnahmen verknüpft - das kommt mir etwas nach Sandkastenspielen vor, das ist nicht die Kultur in unserem Land -, sondern dass man eigentlich gelassen und auch mit viel Verstand versucht, Probleme zu deeskalieren und nicht zu einer Eskalation beizutragen. So verstehe ich den Antrag. Es soll eine vernünftige Basis geben, damit der Bundesrat vernünftig handeln kann, dass er die Interessen der Schweiz wahren kann und weiss, dass er einen Rat, der sich einig ist, hinter sich hat. Das war der Sinn und Geist all dieser Gespräche. Es ist natürlich eine Ehre, dass ich das hier vertreten kann.

Ich möchte den Antrag nicht mehr im Detail begründen. Das haben viele Kollegen hier drin gemacht. Diese Arbeit ist an und für sich gemacht. Ich hoffe, dass wir diese Einheit auch hier drin hinkriegen, und freue mich, dass der Bundesrat dann mit diesem Entscheid im Rücken seinerseits einen sauberen Entscheid fällen kann.

Föhn Peter · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eigentlich hätte ich sehr gerne dem Ordnungsantrag Lombardi zugestimmt, schliesslich hatten wir das in der SPK auch als ein Geschäft behandelt. Es war eigentlich eine recht gute Diskussion. Aber dieser Ordnungsantrag ist ja jetzt zurückgezogen worden.

Beim ersten Beitrag, den wir vor Jahren gesprochen haben, hatte man klare Ziele. Man hat uns viel versprochen. Aber erreicht wurde nichts oder viel zu wenig. Das musste auch in den Nachklärungen zugegeben werden. Herr Lombardi sagte, man habe möglichst rasch die westlichen Bedingungen für die Oststaaten erreichen wollen. Wir sprachen einfach von einem wirtschaftlichen Aufschwung in diesen Oststaaten und davon, dass etwas wieder in die Schweiz zurückfliessen würde - das wurde in grossen Lettern versprochen. Sie wissen wie ich, dass es nicht ein kleiner Bruchteil war von dem, was man angenommen hatte. Es waren nicht einmal 10 Prozent. Man hat sich also mehr als getäuscht, respektive: Wir wurden getäuscht. Dieser wirtschaftliche Aufschwung hat eben nicht, wie erhofft, stattgefunden.

Unsere Aufgabe ist es heute, hier mit klareren Vorgaben zu handeln. Herr Bischof hat gesagt, es sei ein Ausdruck der Selbstverständlichkeit. Es stimmt, wir werden immer wieder von diesen Staaten respektive von der EU hintergangen. Das dürfen wir nicht mehr zulassen. Wir dürfen die bis anhin gemachten Diskriminierungen nicht mehr dulden. Wir werden künftig keine Diskriminierungen mehr dulden. Das heisst: ohne klare Zugeständnisse keine Gelder.

Eigentlich könnte man die Vorlage mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas verbinden. Aber das können wir jetzt - in dieser kurzen Zeit - nicht tun.

Ich habe in der Kommission etwa dreimal nachfragen müssen, bis ich nur eine einigermassen gute Antwort bekam - dreimal nachfragen betreffend Forderungen, also ob man da irgendwelche Forderungen gestellt habe und ob da Eingeständnisse gemacht wurden. Beim zweiten Nachfragen wurde dann vonseiten der Verwaltung gesagt: "Die Beiträge werden an einen Partnerstaat ausgerichtet - nicht an Private und nicht an NGO -, der dann wiederum die Möglichkeit hat, das Geld an Projektträgerschaften weiterzugeben. Diese Modalitäten müssen im Rahmen der völkerrechtlichen Verträge geregelt werden. Wir begleiten und evaluieren dies dann bezogen auf die getroffenen Massnahmen und ihre Wirkungen" - was das auch immer heisst.

Auf meine letzte Nachfrage nach klaren Forderungen wurde gesagt: "Der Bundesrat verknüpft diese Beiträge nicht direkt mit anderen Dossiers, sagt aber immer wieder, dass sie natürlich im Gesamtkontext zu sehen seien." Man spricht da von Modalitäten, die man macht; und Sie müssen wissen, dass wir dann noch 65,1 Millionen Franken zusätzlich für Verwaltungskosten sprechen - über 65 Millionen Franken für Verwaltungskosten! Dann glaube ich auch, dass man irgendwelche Modalitäten ausarbeiten können sollte, ansonsten weiss ich nicht, wohin diese Gelder fliessen. Ich bitte und hoffe schon, dass es diesmal dann etwas besser funktionieren wird, und ich werde deshalb jetzt dem Antrag Noser zustimmen. Ich bin aber nach wie vor kritisch gegenüber dem gesamten Betrag, das weiss man.

Herr Jositsch hat gesagt, es könnte ein sinnvoller Beitrag sein. Ja, das ist so, aber dafür braucht es zwei Partner und nicht einfach einen Geber auf der einen Seite und einen Nehmer auf der anderen Seite; einen Nehmer, welcher immer wieder schnöde und abschätzig über den Geber respektive über den "Götti" herzieht. Wie hätten Sie das privat? Würden Sie dann weiterhin Geld oder den "Göttibatzen" ausrichten, wenn es Ihnen so ergehen würde? Beim ersten Mal kann man ja noch vertrauen, und wenn es nicht klappt, muss man natürlich beim zweiten Mal klare Vorgaben machen - nur so erhält der Empfänger diesen "Göttibatzen".

Ich bitte Sie, den Einzelantrag Noser zu unterstützen. Den Bundesrat bitte ich dringend, die Modalitäten klar zu formulieren und uns auch aufzuzeigen. Ich glaube, das ist dann wichtig, damit wir zufrieden sind. Wir wollen helfen, wir sind gewillt zu helfen, aber es muss auch etwas zurückkommen - wie Sie und ich das im Privaten auch leben würden.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Die Zustimmung zu diesem Geschäft, zu den Kohäsionsbeiträgen, ist grundsätzlich unbestritten und ist auch eine positive Sache. Es geht inhaltlich um die Unterstützung von Projekten insbesondere im Bereich der Berufsbildung in benachteiligten Regionen Europas. Das war in der Vergangenheit eine gute Sache, und mit den Lehren, die man aus bestimmten Entwicklungen für die kommenden Projekte gezogen hat, muss das, was hier vorliegt, insgesamt positiv beurteilt werden.

Der Grund, weshalb ich das Wort ergreife, ist nicht wegen dieses Geschäftes im Besonderen, sondern weil es ein besonderer Zeitpunkt ist. Es gibt keine Verknüpfung zwischen Geschäften, aber alle wissen, dass wir gleichzeitig mit dem Ergebnis betreffend Rahmenvertrag konfrontiert sind. Es ist so, dass ein Ergebnis vorliegt und auch kommuniziert worden ist - wir können das auch in den Medien lesen -, und zwar ein Ergebnis, das so, wie es präsentiert wird, schlicht katastrophal ist. Es geht ja nicht nur darum, dass einfach die Voranmeldefrist reduziert werden soll, sondern es geht um einen Abbruch des bewährten schweizerischen Lohnschutzes insgesamt, um eine vollständige Übernahme der EU-Richtlinien und eine Unterstellung unter EU-Recht unter Einschluss der Zuständigkeiten des Europäischen Gerichtshofes. Es bedeutet einen Abbruch der zentralen, eigenständigen, nichtdiskriminierenden Schutzmassnahmen mit dem bewährten dezentralen Vollzug über die sozialpartnerschaftlichen Instrumente, also der Massnahmen, die wir in der Schweiz getroffen haben. Es ist ein Verstoss gegen die roten Linien, wie sie seit Anfang der Verhandlungen vor fünf Jahren in Übereinstimmung mit den Sozialpartnern definiert und seither immer wieder bestätigt worden sind.

Was die vollständige Unterstellung des Lohnschutzes unter das EU-Recht bedeutet, ist vor vierzehn Tagen gerade wieder vom Europäischen Gerichtshof mit den österreichischen Massnahmen demonstriert worden: Zentrale Teile des österreichischen Lohnschutzes, der ja viel weniger weit geht als der schweizerische, wurden kassiert, weil sie nach der Sichtweise des Europäischen Gerichtshofes offenbar den Marktzugang für Firmen behindern. Das ist jetzt die Ausgangslage, die politisch zu beurteilen sein wird. Das ist auch für den Bundesrat eine schwierige, anspruchsvolle Ausgangslage, denn es ist nicht vorstellbar, dass ein solches Resultat die geringste Akzeptanz haben wird. Es verletzt alle Prinzipien, die den erfolgreichen bilateralen Weg bisher ausgemacht haben, und auch für die Zukunft ist es ja nicht anders: Ein wirksamer Lohnschutz ist die Basis, die Voraussetzung für die Fortsetzung des bilateralen Wegs, wie das auch in der Vergangenheit war.

Ich muss hier allerdings in Klammern bemerken, dass wir vielleicht nicht so weit wären, wenn wir nicht seit Juni dieses Jahres bedenkliche Vorgänge gehabt hätten, wie ich sie in meinen dreissig Jahren in diesem Haus bisher nie erlebt habe. Das hat mit den Angriffen zweier Bundesräte - Sie, Herr Cassis, waren der erste - auf den schweizerischen Lohnschutz begonnen. Dass der EU unser Lohnschutz seit rund zehn Jahren nicht passt, das wissen wir; neu war aber, dass sich auch der Wirtschaftsminister und der Aussenminister und damit die federführenden Departemente so geäussert haben. Brüssel ist nicht taub - man hört, welche Botschaften Sie im Bereich des Lohnschutzes vermittelt haben, und auch die Attacken auf die Gewerkschaften blieben nicht unbemerkt. Man muss sich also nicht darüber wundern, was jetzt vorliegt.

Bei dieser Ausgangslage gibt es in diesem Bereich nur einen Stopp - eine rote Linie ist eine rote Linie. Damit kann der wirksame schweizerische Lohnschutz kein Gegenstand der Verhandlungen mit der EU sein. Ich kann Sie bei dieser Ausgangslage nur bitten, diese Position der Schweiz auch wieder offensiv und positiv zu vertreten, anstatt sie permanent infrage zu stellen.

Dabei gilt auch noch, und das ist in dieser Konstellation ebenfalls entscheidend, dass nicht die Schweiz ihre Position geändert hat. In den Verhandlungen über die bilateralen Verträge zum Personenfreizügigkeitsabkommen vor zwanzig Jahren hat die Schweiz ihre flankierenden Massnahmen nach der Logik des Personenfreizügigkeitsabkommens erlassen. Diese Massnahmen sind nichtdiskriminierend ausgestaltet, sie folgen von A bis Z den Bestimmungen des Personenfreizügigkeitsabkommens. Nicht wir haben uns in dieser Zeit verändert, sondern die EU hat ihre Position vor etwa zehn Jahren umgestellt und den Marktzugang gegen gewerkschaftliche Kritik vor die Lohnschutzmassnahmen rangiert; und das hat die neuen Probleme geschaffen. Der schweizerische Lohnschutz war allerdings kein Hinderungsgrund dafür, dass die Entsendungen in die Schweiz in dieser Zeit zunahmen und bis heute ständig zunehmen - die Schweiz bleibt attraktiv.

Im Kontext dieses Geschäfts der Kohäsionsbeiträge ist es wichtig, dass dieser Entscheid heute so getroffen wird, wie er jetzt seitens der Kommission und unter Einschluss des Antrages Noser angedacht ist. Wir können mit diesem Entscheid zeigen, dass wir, die Schweiz, uns an die Verpflichtungen gegenüber der EU halten und dass wir auch dazu stehen, dass es etwas Positives ist, wenn Kohäsionsbeiträge zugunsten von wirtschaftlich schwächeren Regionen geleistet werden. Umgekehrt ist aber auch klar: Dort, wo es um die vitalen Interessen unserer Bevölkerung, der Lohnabhängigen in diesem Lande geht, die in der direkten Demokratie dann letztlich auch Entscheidungen zu treffen haben, dort erträgt es keine Konzessionen.

Eine letzte Bemerkung: Der Volksentscheid vom letzten Sonntag schafft ja für eine selbstbewusste, klare Politik eigentlich gute Voraussetzungen. Mit dem Volksentscheid ist klar zum Ausdruck gebracht worden - auch in einer anspruchsvollen Volksabstimmung -, dass wir uns an Verpflichtungen halten, Verträge für uns gelten und gültig sind, wir diese nicht einseitig brechen, sondern dass wir uns an sie halten und die Bedeutung gültiger Verträge unterstreichen. Dafür steht eben auch der Entscheid für die Vorlage der Kohäsionsbeiträge. Umgekehrt lassen wir uns den Abbau unseres bewährten, eigenständigen, nichtdiskriminierenden Lohnschutzes nicht diktieren.

Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion

Ich habe drei technische und zwei politische Bemerkungen anzufügen.

Die erste technische Bemerkung: Kollege Noser hat zu Recht und mit Genugtuung festgestellt, dass er seinen Antrag gar nicht zu begründen brauche, da alle anderen ihn schon begründet hätten. Die technische Bemerkung, die ich als Kommissionspräsident mache: Grundsätzlich hätten wir auch in der Kommission zu diesem Schluss kommen sollen. Wahrscheinlich hätten wir ein wenig länger arbeiten müssen, bis wir eine Formulierung gefunden hätten, die tatsächlich brauchbar ist. Die Formulierung einer diskriminierungsfreien Bedingung für die Schweiz ist klar, sie ist rechtlich ersichtlich. Was wir als Mehrheit und Minderheit in der Kommission gemacht haben, war ungenügend. Ich bin deswegen froh, dass wir mit diesem Antrag hier im Rat nun einen Kompromiss erreicht haben. Ich bin froh festzustellen, dass die Minderheit grundsätzlich zurückgezogen ist, zugunsten des Antrages Noser, den auch ich befürworte.

Die zweite technische Bemerkung: Der Antrag Noser, obwohl es auf dem Papier nicht so geschrieben ist, bezieht sich auf beide Bundesbeschlüsse, sowohl zum Rahmenkredit Kohäsion als auch zum Rahmenkredit Migration. Zu beiden wird der gleiche Antrag gestellt, bei beiden wird die Minderheit Müller Philipp zurückgezogen.

Eine dritte technische Bemerkung: Kollege Föhn spricht von 65,1 Millionen Franken - gemäss Botschaft - für Verwaltungskosten. Er hat die Rechnung ein wenig zu knapp gemacht: Es sind 68,1 Millionen Franken; das sehen wir, wenn wir die Summe genau anschauen. Mit dem ersten Bundesbeschluss würden wir 1046,9 Millionen Franken sprechen, mit dem zweiten 190 Millionen Franken für die Migration. Der Bundesrat spricht von einem Gesamtrahmen von 1305 Millionen Franken. Die Differenz beträgt 68,1 Millionen Franken.

Das sind aber berechtigte Kosten, der Herr Bundesrat wird es uns erklären. Wir können nicht sagen, dass wir prüfen wollen, wohin diese Gelder gehen, und nicht wollen, dass sie einfach in den Brüsseler Topf geworfen werden: Wir wollen die Projekte verfolgen. Dadurch entstehen notabene auch interessante Zusammenarbeiten mit den interessierten Neumitgliedstaaten. Wir können das nicht einerseits verlangen, dann aber sagen, dass 68 Millionen Franken Verwaltungskosten für das Management dieser Kredite zu viel sind. Ich glaube, es ist schon berechtigt, dieses Geld zu sprechen, das es uns ermöglicht, die Ziele zu erreichen, die wir mit diesen zwei Rahmenkrediten erreichen wollen.

Zum Politischen: Ich glaube, es gibt ein Missverständnis mit Kollege Levrat. Er sagt, er sei mit mir nicht einverstanden. Er ist grundsätzlich einverstanden: Ich habe nicht gesagt, dass es gut sei, dass es eine politische Verknüpfung gibt. Ich habe bloss festgestellt, dass eine solche Verknüpfung gemacht worden ist. Natürlich war es falsch - sagen wir es so -, dass die Europäische Kommission vor einem Jahr die Börsenäquivalenz der Schweiz befristet und mit den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen verknüpft hat. Das war ein Fehler ihrerseits, und es ist ein Fehler aus Schweizer Sicht, nun eine Verknüpfung zwischen diesem Kohäsionsbeitrag und der Börsenäquivalenz zu machen.

Aber es ist politisch bedeutend, dass wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern nicht erklären können, weshalb wir die Gelder sprechen würden, wenn wir diskriminiert würden. Das ist natürlich eine Tatsache. Wir sind auch nicht gegenüber Brüssel, sondern gegenüber unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern verantwortlich, etwas zu erreichen, was bei ihnen, also in der Bevölkerung, Akzeptanz und Konsens findet. Deswegen finde ich die Lösung mit dem Antrag Noser gerechtfertigt, und wir können das auch dem Volk erklären.

Notabene bin ich einmal mehr mit Kollege Levrat einig: Wir müssen uns keine Illusionen machen. Wir kaufen mit diesem Beitrag die Börsenäquivalenz nicht! Die Verknüpfung existiert auch wirtschaftlich und finanziell nicht. Es sind andere Grössenordnungen, es sind andere Probleme, es sind andere Bereiche. Aber wir wollen heute einerseits ein positives Zeichen für die Entwicklung unserer bilateralen Beziehungen mit der Europäischen Union setzen und andererseits unseren Bürgern sagen: Wir werden nicht bezahlen, wenn wir diskriminiert werden. Ich glaube, die zwei Güter sind heute hier vorhanden und passen mit dem Antrag Noser gut zusammen. Wir können dem, glaube ich, zustimmen.

Letzte politische Bemerkung: Herr Föhn hinterfragt, ob der Beitrag sinnvoll gewesen sei und sein werde. Wir haben hier nur eine Berechnung gemacht. Wir haben von Herrn Philipp Müller eine Zahl gehört, die auch wieder aufgenommen wurde. Wir sprechen hier von einem Promille unseres Exportvolumens. Aber, Kollege Föhn, die Schweiz und die westeuropäischen Länder profitieren nicht nur von den Exporten in diese Länder. Man muss sich vorstellen, was passieren würde, wenn diese Länder keinen wirtschaftlichen Aufschwung hätten. Dann würde der Migrationsdruck aus diesen Ländern in die westlichen Länder, inklusive in die Schweiz, enorm viel höher werden. Deshalb macht es auch unter diesem Gesichtspunkt Sinn, die Beiträge zu sprechen.

Noch etwas: Der Druck zur Auslagerung von Schweizer Arbeitsplätzen in diese Länder, in denen die Löhne vor einigen Jahren so tief waren, ist auch ein Problem für die Schweiz. Wenn wir den Druck mindern können, indem sich diese Länder mit höheren Löhnen vernünftig mit uns im Markt bewegen können und nicht unlauteren Wettbewerb wegen zu tiefer Löhne - geschichtlich bedingter tiefer Löhne, sagen wir es mal so - betreiben, ist das in unserem Interesse. In diesem Sinne kann man nicht nur das eine Promille des Exportvolumens rechnen. Man muss auch die anderen Vorteile nennen, die die Schweiz, wie alle anderen westeuropäischen Länder, hat, wenn die zentraleuropäischen Länder einen wirtschaftlichen Aufschwung erleben.

Ich empfehle Ihnen, auf beide Beschlussentwürfe einzutreten, den Antrag Noser anzunehmen und die Bundesbeschlüsse dann auch anzunehmen.

Cassis Ignazio · BR-M · Bundesrat · Tessin

Vi ringrazio per questa discussione articolata ed interessante che mostra in buona sostanza come non ci sia opposizione alla decisione di principio di questo contributo per l'allargamento dell'Unione europea. Si tratta piuttosto di capire in che misura questa decisione si inserisce, in un dibattito più ampio, nei nostri rapporti.

Der Schweizer Beitrag liegt in unserem Interesse. Er ist eine Investition in die Sicherheit und den Wohlstand von Europa. Der Schweizer Beitrag geht nicht an Staaten, sondern der Schweizer Beitrag geht an Projekte. Er wird formell aufgrund von Verträgen zwischen der Schweiz und einem entsprechenden Staat, insbesondere einem EU-Staat, verteilt. Dabei fliesst kein Geld - das Geld fliesst direkt in Projekte. Dies erklärt, warum 65 Millionen Franken, also 5 Prozent der 1,3 Milliarden Franken, für Overhead-Kosten vorgesehen sind. Damit können wir die Projekte begleiten, messen und beurteilen.

Eine gute Zusammenarbeit mit der Europäischen Union und den Staaten der Europäischen Union ist aus Sicht des Bundesrates zentral. 2018, dieses Jahr, wurden in unseren Beziehungen wichtige Fortschritte gemacht. Sie mögen sich erinnern, dass vor etwa einem Jahr der Besuch des EU-Kommissionspräsidenten Juncker in Bern stattfand. Daraufhin wurde die Verlinkung mit der Börsenäquivalenz durch die Europäische Union gemacht und demzufolge eine Verlängerung der Äquivalenz für nur ein Jahr gewährleistet. Der Bundesrat hat damals ganz klar gesagt, es handle sich um eine diskriminierende Massnahme. Diese Position hat der Bundesrat nicht geändert; er ist immer noch dieser Meinung.

Während dieses Jahres hat aber die positive Dynamik dazu geführt, dass wir die Verhandlungen praktisch zu Ende gebracht haben. Das Resultat steht Ihnen noch nicht zur Verfügung; der Bundesrat wird in den nächsten Tagen darüber entscheiden. Was zur Verfügung steht, sind mediale Spekulationen, aber ich glaube, Sie wissen alle, welchen Wert diese Spekulationen haben.

Was nun den Beitrag betrifft, kann man sagen, dass er autonom und nicht in der Lage ist, eine Hebelwirkung zu entfalten, wie sich viele wünschen. Bedenken Sie, dass - es wurde richtig gesagt - der Beitrag 0,12 Prozent oder 1,2 Promille der Schweizer Exporte in die EU entspricht. Er entspricht 0,35 Prozent der Beiträge, die die EU in derselben Zeitspanne eines Jahres an die gleichen Mitglieder gibt. Es ist wirklich ein für uns wichtiger Beitrag und aus EU-Sicht ein wichtiger, aber vor allem ein symbolisch wichtiger Beitrag. Und es ist natürlich ein wichtiger Beitrag für die Destinationsländer.

Das ist schon so. Die Erwartung bei den EU-Mitgliedern in Osteuropa, die diese Gelder bekommen, ist da, ist gross. Sie haben auch gute Erfahrungen mit unserem ersten Erweiterungsbeitrag gemacht, und es war eine gute Investition. Die Reputation der Schweiz in diesen Ländern hat sich verbessert, die Geschäfte sind vorangekommen. Die Beiträge haben Nebenwirkungen, haben Dominoeffekte. Der Ruf, die Reputation der Schweiz wird besser.

La deuxième contribution s'élève à 1,3 milliard de francs et, contrairement à la première, elle comprend deux tranches différenciées. Vous l'avez dit - je le répète juste pour confirmer que l'information est correcte - et nous l'avons écrit: 1,1 milliard de francs sont destinés à des projets qui concernent essentiellement la formation professionnelle; 200 millions de francs à des projets qui concernent l'asile, et ces 200 millions seront destinés, non pas à l'Europe de l'Est, mais à l'Europe du Sud, là où passe la route migratoire.

La justification légale de ces deux tranches se fonde sur deux bases légales différentes: la loi sur les étrangers, en ce qui concerne les 200 millions pour l'asile, et la loi sur la coopération avec les Etats d'Europe de l'Est pour la somme de 1,1 milliard de francs. Donc, le crédit-cadre comprend ces deux sous-crédits que je viens de vous décrire.

La coopération avec les pays partenaires met un accent sur un thème que la Suisse n'a pas choisi toute seule, elle-même. Pourquoi la formation professionnelle? Pourquoi la migration? Parce que, au cours de l'été dernier, nous avons discuté avec des représentants de ces pays: nous leur avons demandé ce qui était important pour eux, où ils estimaient que la Suisse pouvait jouer un rôle dans des projets concrets chez eux et, par exemple, la question de l'asile n'a pas été retenue par les pays de l'Est comme étant une question pour laquelle ils désiraient avoir un soutien. Par contre, pour ce qui est de la question du chômage ou de la formation professionnelle des jeunes, pour leur offrir un futur, pour atteindre ce but, ces pays savent que la Suisse est compétente et qu'elle exporte son know-how dans le monde entier.

Nun zum Antrag Noser: Ich glaube, Herr Ständerat Jositsch hat es auf den Punkt gebracht. Es ist nicht so, dass der Bundesrat gegenüber dem Rest blind ist, wenn er sagt, es sei ein autonomer Beitrag. Selbstverständlich ist Politik die Kunst des Machbaren, und man betrachtet das Ganze. Es sind aber zwei unterschiedliche Dinge, ob man es in der Botschaft schreibt oder ob man es justiziabel im Gesetz macht. Jetzt kann man sagen, die neue Formulierung, die gefunden worden ist, ist materiell klarer. Man kann davon ausgehen, dass diese Diskriminierung von einem Gericht festgestellt werden kann, beispielsweise zur Börsenäquivalenz: War es eine Diskriminierung oder nicht? Das kann keine politische Bewertung sein, das muss ein Gerichtsentscheid aufgrund von Völkerrecht sein. Insofern kann man dieses Anliegen materiell verstehen. Es steht im Einklang mit dem Willen des Bundesrates.

Formell bleibe ich aber beim Entwurf des Bundesrates. Der Bundesrat will und hat dies auch in der Botschaft klar gezeigt, dass eine Grosswetterlage berücksichtigt werden muss, aber ohne justiziable Massnahmen im Gesetz. Ich bin aber erleichtert, wenn die Grundsatzfrage, das heisst, wenn der Erweiterungsbeitrag nicht infrage gestellt worden ist. Er ist ein wichtiges politisches Signal im Sinne der Entwicklungsdynamik der Beziehungen mit der Europäischen Union.

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

1. Bundesbeschluss über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU (Rahmenkredit Kohäsion)

1. Arrêté fédéral relatif à la deuxième contribution de la Suisse en faveur de certains Etats membres de l'UE visant à réduire les disparités économiques et sociales au sein de l'UE élargie (crédit-cadre pour la cohésion)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Müller Philipp, Bischof, Germann, Keller-Sutter, Minder, Müller Damian)

Abs. 1bis

Es dürfen erst Verpflichtungen auf Grundlage dieses Rahmenkredits eingegangen werden, wenn sich klar ersichtlich Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union abzeichnen und die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.

Antrag Noser

Abs. 1bis

Verpflichtungen auf der Grundlage dieses Rahmenkredits werden nicht eingegangen, wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.

Art. 1

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Müller Philipp, Bischof, Germann, Keller-Sutter, Minder, Müller Damian)

Al. 1bis

Des engagements ne peuvent être contractés sur la base de ce crédit-cadre que si des signes clairs d'amélioration des relations bilatérales avec l'Union européenne sont constatés et que cette dernière n'adopte aucune mesure discriminatoire à l'encontre de la Suisse.

Proposition Noser

Al. 1bis

Des engagements ne peuvent être contractés sur la base de ce crédit-cadre si l'Union européenne adopte des mesures discriminatoires à l'encontre de la Suisse et tant que ces mesures seront appliquées.

Le président (Fournier Jean-René, président): La proposition de la minorité a été retirée au profit de la proposition Noser.

Abstimmung

Abs. 1bis - Al. 1bis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Noser ... 38 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(2 Enthaltungen)

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 39 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(1 Enthaltung)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 38 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(2 Enthaltungen)

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

2. Bundesbeschluss über den zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Massnahmen im Bereich der Migration (Rahmenkredit Migration)

2. Arrêté fédéral relatif à la deuxième contribution de la Suisse en faveur de certains Etats membres de l'UE visant à soutenir des mesures dans le domaine de la migration (crédit-cadre pour la migration)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Müller Philipp, Bischof, Germann, Keller-Sutter, Minder, Müller Damian)

Abs. 1bis

Es dürfen erst Verpflichtungen auf Grundlage dieses Rahmenkredits eingegangen werden, wenn sich klar ersichtlich Verbesserungen in den bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union abzeichnen und die EU keine diskriminierenden Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.

Antrag Noser

Abs. 1bis

Verpflichtungen auf der Grundlage dieses Rahmenkredits werden nicht eingegangen, wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.

Art. 1

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Müller Philipp, Bischof, Germann, Keller-Sutter, Minder, Müller Damian)

Al. 1bis

Des engagements ne peuvent être contractés sur la base de ce crédit-cadre que si des signes clairs d'amélioration des relations bilatérales avec l'Union européenne sont constatés et que cette dernière n'adopte aucune mesure discriminatoire à l'encontre de la Suisse.

Proposition Noser

Al. 1bis

Des engagements ne peuvent être contractés sur la base de ce crédit-cadre si l'Union européenne adopte des mesures discriminatoires à l'encontre de la Suisse et tant que ces mesures seront appliquées.

Le président (Fournier Jean-René, président): La proposition de la minorité a été retirée au profit de la proposition Noser.

Abs. 1bis - Al. 1bis

Angenommen gemäss Antrag Noser

Adopté selon la proposition Noser

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 40 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(2 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 40 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(2 Enthaltungen)