18.041, 18.042

Voranschlag 2019 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2020-2022 / Voranschlag 2018. Nachtrag II

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Finanzkommission des Ständerates hat bereits an ihrer Sitzung im Oktober die Eintretensdebatte zum Voranschlag 2019 mit dem integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2020-2022 und zum Nachtrag II zum Voranschlag 2018 geführt. In dem vom Bundesrat verabschiedeten Voranschlag stehen sich Einnahmen von 73,6 Milliarden Franken, das sind plus 3,1 Prozent, und Ausgaben von 72,3 Milliarden Franken - plus 1,8 Prozent - gegenüber. Daraus resultiert ein erfreulicher Einnahmenüberschuss von 1,3 Milliarden Franken. Der Finanzierungsüberschuss von 1,3 Milliarden im Voranschlag 2019 entspricht konjunkturbereinigt einem strukturellen Überschuss von knapp 1 Milliarde. Gemäss den Vorgaben der Schuldenbremse muss der Bund 2019 einen Überschuss von rund 300 Millionen Franken erzielen.

Der erfreuliche Überschuss von 1,3 Milliarden erklärt sich aus zwei Entwicklungen des letzten Jahres. Erstens wurden aufgrund der sehr hohen Einnahmen von 8,2 Milliarden Franken bei der Verrechnungssteuer im Jahr 2017 die Budgetschätzungen deutlich erhöht. Zweitens wurden die Vorlagen zur Unternehmenssteuerreform und zur Altersvorsorge 2020 vom Volk abgelehnt. Diese Faktoren entlasten den Bundeshaushalt; allerdings wissen wir, dass dies nur vorübergehend der Fall sein wird.

Im Jahr 2020 ergibt sich im ordentlichen Finanzierungsergebnis gemäss integriertem Aufgaben- und Finanzplan ein Fehlbetrag von 100 Millionen Franken. Für 2020 ist ein strukturelles Defizit von 400 Millionen vorgesehen, weil dann das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung in Kraft tritt, das den Bund rund 1,4 Milliarden Franken kosten wird. Doch das ist kein Grund zur Panik, denn im Jahr 2021 dürfen wir wieder von einem ordentlichen Finanzierungsergebnis von plus 400 Millionen Franken ausgehen; dies, obschon die Reform der Ehepaarbesteuerung, die etwa 1 Milliarde kostet, dort eingeplant ist. Ob diese Reform freilich bereits 2021 in Kraft treten wird, ist schwierig zu sagen. Aber die Ehepaarbesteuerung ist auf alle Fälle ab 2021 in den Finanzplan eingerechnet.

Im Jahr 2022 beträgt der strukturelle Überschuss wieder rund 1 Milliarde Franken. Das sieht somit prima vista sehr gut aus. Gleichwohl ist mit Blick auf die mittelfristige Haushaltlage Vorsicht geboten, da noch weitere Steuerreformen zur Diskussion stehen. Der Bundesrat will die Industriezölle abschaffen, und er plant auch gewisse Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes. Wenn wir alle Begehren zusammenzählen, wird das den Bundeshaushalt überstrapazieren. Also ist Vorsicht geboten, und wir werden Prioritäten setzen müssen.

Nach diesem kurzen Ausblick auf den Finanzplan 2022 komme ich nun zurück zum Voranschlag 2019. Die Einnahmen nehmen gegenüber dem Voranschlag 2018 um 3,1 Prozent oder 2,3 Milliarden Franken zu. Der grösste Wachstumsbeitrag stammt von der direkten Bundessteuer, wo sich Einkommen und Gewinne des wachstumsstarken Jahres 2018 niederschlagen. Weitere massgebliche Beiträge leisten die Mehrwertsteuer sowie, wie erwähnt, die Verrechnungssteuer. Das kräftige Einnahmenwachstum fällt teilweise bereits 2018 an. Gemäss der im September vorgenommenen Schätzung für 2018 ist gegenüber dem Voranschlag 2018 mit Mehreinnahmen von rund 1,3 Milliarden Franken zu rechnen. Das Einnahmenwachstum bleibt damit unter dem nominalen Wirtschaftswachstum von 2,7 Prozent, was sich durch den dämpfenden Einfluss von Sonderfaktoren erklärt, insbesondere der Kapitalumwandlung Sifem AG 2018 und der Satzsenkung bei der Mehrwertsteuer mit voller Wirkung ab 2019.

Die Ausgaben wachsen um 1,8 Prozent oder 1,3 Milliarden Franken. Bundesrat und Parlament haben politische Prioritäten gesetzt bei den Aufgabengebieten Sicherheit, plus 7,1 Prozent bzw. 0,4 Milliarden, Weiterentwicklung der Armee sowie Bildung und Forschung mit einem Plus von 2,4 Prozent bzw. 0,2 Milliarden gemäss BFI-Botschaft. Darüber hinaus erklärt sich der Zuwachs von 1,3 Milliarden Franken vor allem durch die soziale Wohlfahrt, plus 0,3 Milliarden, Stichwort Altersversicherung, sowie durch die Finanzen und Steuern mit einem Plus von 0,3 Milliarden, hier ist das Stichwort: Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen.

Unter Ausklammerung der einmaligen Ausgaben im Jahr 2018 durch die Kapitalumwandlung der Sifem AG im Umfang von 374 Millionen Franken wachsen die Ausgaben um 2,3 Prozent. Die Zunahme des Personalbudgets beläuft sich auf 1,5 Prozent oder 87 Millionen Franken. Drei Faktoren führen zu dieser Zunahme:

1. Die Anzahl Stellen nimmt um 0,4 Prozent oder 160 Vollzeitäquivalente zu, was 30 Millionen Franken ausmacht. Aber der Bundesrat war dieses Jahr mit der Verwaltung streng. Er hat sich trotz der grossen Wünsche an die geplante kleine Zuwachsrate gehalten. Es mussten Prioritäten gesetzt werden. Im Asylbereich sind Aufstockungen im Umfang von 6,4 Millionen nötig, bei den Steuerinspektoren und bei der Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen Aufstockungen im Umfang von 4,3 Millionen und bei der Umsetzung des Netzbeschlusses Nationalstrassen Aufstockungen im Umfang von 4,1 Millionen Franken.

2. Der Bundesrat hat zur Abfederung der Senkung des technischen Zinssatzes bei der Publica zusätzliche Arbeitgeberbeiträge im Umfang von 0,8 Prozent der Lohnsumme zugesagt.

3. Im Budget sind Mittel im Umfang von 0,6 Lohnprozenten für den Teuerungsausgleich eingestellt.

Die Bruttoschulden - das ist sehr erfreulich - sinken im Jahr 2019 um rund 3 Milliarden Franken auf 96 Milliarden Franken. Ermöglicht wird dies durch das positive Ergebnis aus dem Bundeshaushalt und die hohen Bestände an flüssigen Mitteln. Auch 2020 erlaubt der hohe Bestand an flüssigen Mitteln einen Abbau der Schulden, obwohl mit einem negativen Finanzierungsergebnis gerechnet wird. Bis 2022 wird ein schrittweiser Schuldenrückgang auf 93 Milliarden Franken oder 12,1 Prozent des Bruttoinlandproduktes erwartet. Vor dem Schuldenanstieg der Neunzigerjahre belief sich die Schuldenquote auf 10,8 Prozent - das war 1990.

Wachstumsschwerpunkte auf der Aufgabenseite sind wie angesprochen die Sicherheit, die soziale Wohlfahrt sowie Bildung und Forschung. Aufgrund des soliden Einnahmenwachstums steigen freilich auch die Anteile der Kantone an den Bundeseinnahmen stark an. Der Finanzplan wiederum ist geprägt von den Auswirkungen der Vorlage zur Steuerreform und zur AHV-Finanzierung ab 2020. Über die gesamte Planperiode bis 2022 nehmen die Ausgaben um durchschnittlich 2,4 Prozent zu.

Mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2018 beantragt der Bundesrat 14 Kredite über insgesamt 47,5 Millionen Franken. Ein Teil davon ist nicht finanzierungswirksam. 8 Millionen Franken werden kompensiert. Unter dem Strich bleibt eine Ausgabenerhöhung von 31,8 Millionen Franken oder 0,04 Prozent des Bundeshaushaltes. Das ist doch bemerkenswert und verdient Anerkennung. Selbst wenn man die Nachträge I und II zusammennimmt, machen sie nur 0,09 Prozent - also weniger als ein Promille - des Bundeshaushaltes aus. Die Referenten zu den einzelnen Departementen und Verwaltungseinheiten werden zu den 14 einzelnen Positionen des Nachtrags II allenfalls weitere Detailangaben machen.

Ich komme noch zu einer Nachmeldung des Bundesrates vom 22. August 2018: Die Kosten der Untersuchung des Unfalls der Junkers Ju-52 für die Einsatzleitung und die Kommission der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) werden auf gut 4,5 Millionen Franken geschätzt. Damit übersteigen sie den Aufwand einer durchschnittlichen Unfalluntersuchung bei Weitem und können nicht innerhalb des ordentlichen Budgets der Sust aufgefangen werden. Deshalb beantragt der Bundesrat einen dringlichen Nachtragskredit zum Voranschlag 2018 von 1,7 Millionen Franken und beantragt in einer Nachmeldung eine Aufstockung des Voranschlages 2019 der Sust. Es handelt sich hier um die Kreditposition 816.A200.0001, und es geht um 2,8 Millionen Franken. Die Finanzdelegation hat dem dringlichen Nachtrag zugestimmt. Sowohl der Nachtrag als auch die Nachmeldung zum Voranschlag 2019 waren in der Finanzkommission des Ständerates und auch letzte Woche im Nationalrat unbestritten.

Das Eintreten auf Voranschlag, Finanzplan und Nachtrag ist obligatorisch. Das Eintreten auf den Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2019 erfolgte oppositionslos. In der Detailberatung von Mitte November 2018 nahm die Finanzkommission des Ständerates Kenntnis von den Ergebnissen der Vorberatung in den vier Subkommissionen. Sie hat punktuell Änderungen vorgenommen. Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung sprach sie sich für die Aufstockung beim Grenzwachtkorps um 2,8 Millionen Franken aus. Der Beitrag ist departementsübergreifend beim Personal zu kompensieren. Sie beantragt einstimmig, für die Rad-WM 2020 in Aigle/Martigny 3 Millionen Franken im Voranschlag 2019 und 2 Millionen Franken im Finanzplan einzustellen. Die Aufstockung wurde nötig, weil die Schweiz im September 2018 aufgrund des Rückzugs des ursprünglich auserwählten Austragungslandes - Italien - kurzfristig den Zuschlag erhalten hat.

Die Finanzkommission unseres Rates erhöht mit grossen Mehrheiten - mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen bzw. 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung - verschiedene Kreditpositionen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation um insgesamt 98,2 Millionen Franken. Einer Aufstockung zugunsten des Alpinen Museums um 530 000 Franken stimmt die Finanzkommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Das Ergebnis des Voranschlages 2019 steht im Einklang mit der Schuldenbremse, zumal die inländische Wirtschaftsleistung gegenwärtig über dem Trend liegt. So verlangt das Instrument der Schuldenbremse für das Jahr 2019 den erwähnten konjunkturellen Überschuss von 300 Millionen Franken. Der konjunkturbereinigte bzw. strukturelle Überschuss übertrifft die Vorgaben der Schuldenbremse somit um knapp 1 Milliarde Franken. Der Voranschlag hält auch mit den Aufstockungen unserer Finanzkommission von insgesamt 104,5 Millionen Franken die Schuldenbremse deutlich ein. Es verbleibt weiterhin ein struktureller Überschuss von etwa 0,9 Milliarden Franken.

Die Finanzkommission des Ständerates empfiehlt Ihnen Eintreten, wo es nicht obligatorisch ist, und einstimmig die Annahme sämtlicher Kredite inklusive Nachtrag II zum Voranschlag 2018 sowie der Nachmeldung zum Voranschlag 2019. Auf die vorliegenden Minderheitsanträge und allfälligen Abweichungen zum Nationalrat sowie auf Einzelanträge werden wir im Laufe der Detailberatung eingehen.

Zum Schluss meines Votums möchte ich mich im Namen der Kommission des Ständerates beim Bundesrat und bei der Verwaltung - namentlich bei Bundesrat Ueli Maurer und bei den Vertretern der Eidgenössischen Finanzverwaltung um Serge Gaillard -, aber auch bei den Gerichten und Behörden für die ausgezeichnete Zusammenarbeit ganz herzlich bedanken! Ich danke auch den Kolleginnen und Kollegen aus unserer Kommission: So bereitet das Budgetieren Freude, erst recht, wenn der Abschluss auch noch positiv ist!

Hösli Werner · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie haben jetzt all diese Zahlen gehört, und ich gehe davon aus, dass Sie sie nun auch kennen. Ich werde deshalb nicht auf die Zahlen eingehen, sondern mich auf ein paar Bemerkungen beschränken.

Wir haben im Rahmen der Budgetberatungen wohl schon härtere Auseinandersetzungen vor uns gehabt als dieses Jahr. Das ist einerseits auf die wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen, welche uns eine positive Rechnung 2019 in Aussicht stellt, andererseits aber nicht zuletzt auch auf eine einigermassen konsequente Ausgabendisziplin des Bundesrates. Man ist sich trotz kurzfristig guter Aussichten bewusst, dass eine Zeit nicht alle Zeit ist.

Dieses Lob, Herr Finanzminister, dürfen Sie teilweise auch für sich und Ihr Departement in Anspruch nehmen. Sie haben uns ja kürzlich die grosse Einsatzbereitschaft der Bundesverwaltung mit dem Hinweis zur Kenntnis gebracht, dass an einem Sonntagmorgen um 6 Uhr in fünf Büros schon oder vielleicht sogar noch Licht gebrannt habe. Das ist anzuerkennen. Wenn die Chefin und der Chef ein gutes Vorbild sind, hat das heute noch Wirkung.

Es gibt sicherlich keinen Grund, die gute Arbeit des Bundespersonals infrage zu stellen. Doch ist das Bundespersonal auch, und das gilt es ebenso festzuhalten, in der Tendenz privilegiert entschädigt, sei es durch direkte Lohnentschädigung, durch vielerlei Zulagen oder durch eine überdurchschnittlich hohe Übernahme von Sozialversicherungsanteilen durch den Bund. Das gilt es zu berücksichtigen.

Ich finde es falsch, wenn der Bund eine Vorreiterrolle bei der Übernahme von neuen Arbeitgeberpflichten einnimmt, wie dies aufgrund von Forderungen des Bundespersonalverbandes immer wieder geschieht. Die breite Trägerschaft unserer Wirtschaft, nämlich die KMU, darf nicht mit den eigenen Steuergeldern in eine Personalkostenspirale gedrängt werden, die ihnen letztlich die Luft nimmt. Auch in KMU wird oft am Sonntagmorgen gearbeitet, bis hin zu den höchsten Feiertagen - und das zu wahrscheinlich kleinerem Lohn als in der Bundesverwaltung, aber letztlich doch nicht mit weniger persönlicher Verantwortung. Es wäre für mich störend, wenn sich zwischen den Bundesangestellten und der in irgendwelchen KMU arbeitenden Bevölkerung die Schere bei den Lohn- und Lohnnebenleistungen immer weiter öffnen würde.

Zusammenfassend sage ich einfach eines: Es muss uns gelingen, über Effizienzgewinne, Masshalten bei Spesen und lohnwerten Vorteilen sowie über Aufgabenüberprüfungen die Personalkosten im Griff zu halten. Ihnen, Herr Bundesrat, als Personalchef des Bundes gebe ich dies mit auf den Weg. Ich hoffe, Sie verlieren es nicht.

Zur Integrationsagenda: Uns allen ist wohl bewusst, dass die Integration und die Arbeitsintegration dieser Vielzahl von anerkannten Flüchtlingen und der wohl hierbleibenden vorläufig Aufgenommenen eine Riesenherausforderung ist und bleiben wird. Von daher ist es richtig, dass hier zusammen mit den Kantonen entsprechende Massnahmen erarbeitet werden und - das sei auch gesagt - mit viel Geld umgesetzt werden.

Wir bewegen uns hier aber auf einem heiklen Pfad: Es besteht die Gefahr, dass wir andere Arbeitsuchende durch solche Massnahmen aus dem Arbeitsmarkt drängen. Nicht zuletzt der Bund wird am Schluss in allen möglichen Berichten diejenigen Kantone rühmen, welche eine hohe Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen erreicht haben. Ob deswegen letztlich andere Arbeitnehmende oder gesundheitsbedingt eingeschränkt Arbeitsfähige auf der Strecke bleiben, wird bei solchen Statistiken verschwiegen. Dies wird aber Brisanz haben. Darum sage ich es wiederum: Es gilt, in den Kantonen mit Unterstützung des Bundes unbedingt eine Praxis zu installieren, welche eher arbeitsscheuen Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen die Tür weist - im übertragenen Sinn - respektive sie auf ein wirkliches Existenzminimum setzt.

Zum Schluss noch dies: Positive Budgetaussichten lösen im Parlament die schlechte Gewohnheit aus, Ausgabenwachstum fast schon zu suchen. Da landet man sehr schnell bei der Bildung, weil diese als unser Rohstoff gilt. Das ist natürlich falsch. Bildung ist kein Rohstoff, sondern Bildung erarbeitet man sich. Wir haben in der Schweiz von einem sehr guten dualen Bildungssystem mit hervorragenden Möglichkeiten profitiert. Man hat sich diesen Vorteil in der Vergangenheit mit viel weniger Mitteln, aber umso überlegterem Tun und viel Arbeit erschaffen. Heute stockt das Parlament meistens konzeptionslos und nach dem Giesskannenprinzip die Ausgaben für die Bildung auf, im Glauben, man tue damit Gutes. Das ist meines Erachtens falsch. Dadurch verpuffen zu viele Mittel irgendwo, mit keinerlei nachhaltiger Wirkung und Kontrolle. Wenn wir unsere Bildung und Forschung finanziell besser ausstatten wollen, sollten wir das unbedingt projektbezogen und kontrolliert tun. Da gäbe es im Rahmen der Digitalisierung sicherlich sehr nutzbringende Möglichkeiten. In diesem Sinne werde ich bei der Bildung den Budgetanträgen des Bundesrates folgen, würde ihn aber dazu ermuntern, wenn nötig über ein Konzept für eine Investitionsoffensive zugunsten der Digitalisierung nachzudenken.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die Budgetberatungen weise anzugehen.

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion

Die finanzielle Situation des Bundes sieht komfortabel aus: Der Bundesrat unterbreitet uns einen Finanzierungsüberschuss von 1,4 Milliarden Franken. Bereinigt um den Konjunkturfaktor, sind dies dann immer noch 900 Millionen Franken.

Ein Grund zur Beruhigung, alles in bester Ordnung? Ich würde sagen: teilweise, und dies aus zwei Gründen. Erstens: Gute Budgets führen bei uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern immer wieder zu Reaktionen und veranlassen uns kurzfristig zu Mehrausgaben. Dabei wäre doch gerade jetzt Masshalten angesagt. Zweitens stehen immer noch grosse Reformprojekte an, und auch die weltpolitische Grosswetterlage ist nicht gerade sehr rosig. Ab dem Jahr 2020 entstehen dann auch aufgrund der Steuerreform und der AHV-Finanzierung wieder Defizite. Der Bundesrat erwartet im Jahr 2020 ein strukturelles Defizit von 400 Millionen Franken, und viele weitere Reformen, die noch anstehen, werden auch noch Kosten verursachen, so die notwendige Altersreform oder auch andere Steuerreformen. Es könnten dann wieder Sparrunden anstehen, und jetzt aufgestockte Beiträge wären dann wieder zu reduzieren.

Das uns vom Bundesrat unterbreitete Budget erlaubt es der Verwaltung und den Institutionen, alle von Gesetz und Verfassung geforderten Aufgaben zu erfüllen. In der Regel baut die Verwaltung substanzielle Reserven ein. Gemäss den Hochrechnungen zum Rechnungsergebnis 2018 werden beim Aufwand ja die budgetierten Beträge nicht ausgeschöpft, was diese Aussage bestätigt. Wir dürfen also davon ausgehen, dass alle Verpflichtungen des Staates mit dem Budget 2019 gut bis sehr gut erfüllt werden können. Dieses Jahr erfolgt ja auch keine Sparrunde. Es sind also alle Wünsche eingeflossen.

Als Parlamentarier sollten wir prüfen, ob all diese Ausgaben in der beantragten Höhe notwendig sind, und den Bundesrat und die Verwaltung auffordern, masszuhalten und mit den Steuergeldern sorgsam umzugehen. Aber was machen wir? Wir beauftragen den Bundesrat, mehr Geld auszugeben. Zumindest geben wir ihm dazu die Möglichkeit, obwohl er uns zugesichert hat, sowohl im Bereich des Grenzschutzes als auch bei der Bildung genügend Mittel eingestellt zu haben, um die Aufgaben gut erfüllen zu können.

Die Mehrausgaben für die Bildung sind denn auch gemäss Entwurf des Bundesrates beträchtlich: 2,6 Prozent höher im Vergleich zum vergangenen Jahr. Wenn Sie jetzt den Anträgen der Kommission folgen, darf der Zuwachs 2,7 Prozent betragen. Mit Blick auf die Zeitspanne von 2009 bis 2019 ist in diesem Bereich um fast 40 Prozent, nämlich von 5,7 auf 8 Milliarden Franken, aufgestockt worden; damit belegt dieser Bereich im Vergleich aller Staatsaufgaben eine Spitzenposition. Ich glaube, dass das wichtig und auch richtig ist. Dennoch wäre eine Konsolidierung wohl auch hier, im Bereich der Bildung, von Zeit zu Zeit angesagt.

Ein weiteres Beispiel sind die Anträge zum Grenzwachtkorps: Erst in der letzten Session haben wir die Stellenplafonierung abgeschafft, womit wir dem Bundesrat die Verantwortung übertragen haben. Heute sagen wir, dass hier eine Aufstockung um 44 Stellen geschehen solle, wofür 2,8 Millionen Franken im Budget aufzunehmen wären. Dabei hat der Bundesrat gesagt, dass dies nicht nötig sei. Wir haben an der Grenze keine Notsituation mehr. Zudem organisiert der Bundesrat mit Dazit die Abläufe bei der Zollverwaltung neu. Er stellt in Aussicht, zukünftig rund 300 Vollzeitäquivalente mehr für den Grenzschutz zur Verfügung zu stellen. Aber auch aufgrund der Rekrutierungen mache es keinen Sinn, dass sich das Berufsbild des Grenzwächters ändere und kurzum die Leute in die Nachqualifikation geschickt werden müssten.

Gut, es ist davon auszugehen, dass unser Rat diesen Aufstockungen zustimmt und sie aufnimmt. Aber gemäss Finanzhaushaltgesetz ist ja der Bundesrat gefordert, nicht einfach alles auszugeben, sondern nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu führen und die Mittel wirksam und wirtschaftlich einzusetzen. Ich werde mich bei den Anträgen betreffend Grenzwachtkorps an den Entwurf des Bundesrates halten und empfehle Ihnen, das Gleiche zu tun.

Noch zwei, drei Bemerkungen zur wirtschaftlichen Situation: Allerorten vernimmt man, es gebe eine Abkühlung der Wirtschaft, und es ist vielleicht auch davon auszugehen, dass die Schuldenkrise langsam aufbricht und auch die Tiefzinsphase an ihr Ende kommt. Sie haben vom Kommissionspräsidenten gehört, dass wir 96 Milliarden Franken Bruttoschulden in der Bilanz haben. Mit diesen Bruttoschulden machen wir heute quasi einen Gewinn. Müssten wir diese normal verzinsen, wäre sicher mit einem Mehraufwand von etwa 2 Milliarden Franken zu rechnen. Das ist ein Aspekt. Der andere Aspekt sind die Verrechnungssteuern, die nicht zurückgefordert werden. Diese Beträge steigen jedes Jahr an. Auch dies könnte sich in absehbarer Zeit ändern. Das würde dazu führen, dass der Überschuss, den wir heute haben, sehr schnell in einem strukturellen Defizit enden würde. Auch wegen dieses Aspekts ist auf Vorsicht bei den Ausgaben zu achten.

Jetzt noch eine Aussage zu den Spesen: Mich befremdet es, wenn ich immer in den Medien lesen muss, wie Bundesstellen mit Steuergeldern quasi sorglos umgehen und übermässige Spesen produzieren. Das Motto ist sozusagen: Man hat die Mittel und gibt sie aus. Ich erwarte vom Bundesrat, dass er das Vertrauen auch in diesem Punkt wiederherstellt. Dazu, finde ich, braucht es nicht neue Gesetze und Verordnungen. Diese sind nämlich vorhanden. Sie sollten einfach eingehalten werden. Widerhandlungen sind zu korrigieren, und falls notwendig sind auch Rückforderungen zu stellen. Ansonsten müssten sich ja sich korrekt verhaltende Mitarbeiter vor den Kopf gestossen fühlen. Demzufolge braucht es auch keine Halbierung der Spesen. Es braucht nur ein Durchsetzen der Reglemente. In diesem Punkt, glaube ich, ist halt wirklich das VBS gefordert. Es muss dafür sorgen, dass das Vertrauen wiederhergestellt wird, gerade auch in Anbetracht der grossen Rüstungsprojekte, die anstehen.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zum Ja zu den Lohnmassnahmen des Bundesrates: Kollega Werner Hösli hat es auch schon gesagt, in der Bundesverwaltung gibt es ja viele Möglichkeiten, um die Entschädigung des Personals zu verbessern. Uns hat der Bundesrat deklariert, eine teuerungsbedingte Lohnerhöhung von 0,6 Prozent vorzusehen plus zusätzlich 0,2 Prozent, die intern zu kompensieren wären, also 0,8 Prozent. Durch Mutationseffekte - wenn ältere Arbeitnehmende in Pension gehen und jüngere angestellt werden - ergibt sich auch eine beträchtliche Lohndifferenz, die der Bundesrat ebenfalls zur Verfügung hat, um damit individuelle Lohnanpassungen vorzunehmen. Diese dürfte etwa in der Grössenordnung von 0,6 Prozent liegen. Zudem hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Senkung des technischen Zinssatzes der Pensionskasse die Arbeitgeberbeiträge um 1,2 Prozentpunkte erhöht, dies, obwohl die Bundesangestellten heute schon - so wage ich zu behaupten - eine überdurchschnittlich gute Vorruhestandslösung haben. Wenn Sie das alles zusammennehmen, können Sie davon ausgehen, dass die Lohnmassnahmen beim Bundespersonal doch 2 oder mehr Prozent betragen.

Mir als Vertreter der Steuerzahlenden ritzt das ein bisschen das Gerechtigkeitsempfinden. Es sind Anpassungen in grosser Höhe, die da vorgenommen werden; mir fehlen die substanziierten Vergleiche mit anderen Branchen. Diese hat uns der Bundesrat nicht zugestellt. Diesbezüglich möchte ich den Bundesrat auffordern, zukünftig mehr Zurückhaltung zu üben.

Abschliessend möchte ich Ihnen beantragen, auf den Nachtrag II zum Voranschlag einzutreten und ihm zuzustimmen und mehrheitlich den Anträgen des Bundesrates zu folgen.

Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

Sie haben es gehört: Der Voranschlag für das Jahr 2019 sieht einen Überschuss von rund 1,3 Milliarden Franken vor. Das ist erfreulich. Das ist viel Geld. Es ist aber doch auch immer in Relation zu setzen: Es sind weniger als 2 Prozent der Einnahmen, die wir für nächstes Jahr als Überschuss vorsehen. Viel Geld - das ist im Verhältnis der Rechnung doch zu relativieren.

Das gute Ergebnis, das wir planen, ist insbesondere auf zwei Ereignisse zurückzuführen: Zum einen sind die Steuereinnahmen gut. Die Wirtschaft läuft auf Hochtouren. Insbesondere bei der Verrechnungssteuer haben wir entsprechend höhere Einnahmen. Diese werden auch das Ergebnis des Jahres 2018 beeinflussen, das ja bekanntlich über dem Budget abschliessen wird. Wir haben die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer für nächstes Jahr erhöht. Der Betrag bleibt nach wie vor relativ schwierig abzuschätzen. Wir gehen aber davon aus, dass wir auch für nächstes Jahr in Anbetracht der guten Wirtschaftsleistung mit einem hohen Einnahmenwachstum rechnen können.

Zum andern ist der hohe Überschuss auf nichtgetätigte Ausgaben zurückzuführen, auf die vom Volk abgelehnte Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III einerseits und die gescheiterte Reform der Altersvorsorge andererseits. Wären diese Vorlagen geglückt, hätte das Volk ihnen zugestimmt, dann hätten wir für 2019 ein Sparprogramm im kleineren Bereich aufgelegt. Es ist also eine vorübergehende Aufhellung. Sie ist durchaus erfreulich, aber nicht von Bestand. Für das Jahr 2020 rechnen wir, Sie haben es gehört, bereits wieder mit einem strukturellen Defizit von rund 400 Millionen Franken.

Gerade in Bezug auf die Erhöhung der Bildungsausgaben kann ich Ihnen heute schon sagen: Ich werde nächstes Jahr zur gleichen Zeit am gleichen Ort dafür plädieren müssen, dass man die erhöhten Ausgaben wieder kürzt. Das ist der Lauf der Dinge. Wer jetzt erhöht, muss nächstes Jahr, für das Budget 2020, wieder mit Kürzungen rechnen.

Aber insgesamt ist es ein erfreuliches Budget, ein erfreulicher Überschuss, der einerseits auf die gute Wirtschaftslage und andererseits auf noch nicht getätigte Ausgaben bzw. Steuerkürzungen zurückzuführen ist. Wir kommen ja mit der Steuervorlage 17, auch dort ist eine Erhöhung der AHV vorgesehen. Die Vorlage zur Ehepaarbesteuerung - die Abschaffung der Heiratsstrafe - ist ebenfalls bei Ihnen in den Kommissionen. Wenn diese Vorlagen bewilligt werden, sind die Budgets im Jahr 2020 und in den folgenden Jahren wieder ausgeglichen. Wir werden nicht so fortfahren können.

Die Schulden, noch einmal, sind rückläufig. Sie werden Ende des nächsten Jahres noch 96 Milliarden Franken betragen. 96 Milliarden tönt nach nicht sehr viel Geld, aber es sind immerhin 96 000 Millionen, die der Bund dann noch an Schulden hat - und die Schulden des Bundes sind eben nicht die Schulden des Bundes, sondern es sind die Schulden der Steuerzahler. Schulden sind nichts anderes als noch nicht bezahlte Steuern. Wir tun durchaus gut daran, diese Schulden wann immer möglich noch weiter zu senken. Herr Hösli hat darauf hingewiesen: Wenn die Zinssituation einmal ändert, haben wir dort sofort 2 oder 3 Milliarden Franken zusätzliche Ausgaben für die Verzinsung dieser Schulden. Das zum Budget 2019.

Wie ich es schon angetönt habe, ist die Finanzplanung für die kommenden Jahre ebenfalls noch solide. Wir werden also die Steuervorlage 17 und die Abschaffung der Heiratsstrafe so finanzieren können. Aber - das ist immer eine Gefahr - wir haben nachher, so wie wir das heute beurteilen, null Reserve und null Handlungsspielraum für zusätzliche Massnahmen. Das kann einerseits neue Aufgaben betreffen, die anstehen; Spielraum für neue Aufgaben besteht nicht, ausser wir hätten Sparprogramme. Wir haben auch keine weiteren Möglichkeiten, den Wirtschaftsstandort Schweiz zu verbessern. Sie wissen, da stehen auch noch die mögliche Abschaffung der Stempelsteuer usw. an. Dafür reicht es nach der heutigen Beurteilung nicht mehr, wenn alle diese Vorlagen durchkommen.

Aber es ist grundsätzlich trotzdem eine erfreuliche Situation, wenn wir sie mit jener unserer Nachbarstaaten vergleichen. Es ist seit der Einführung der Schuldenbremse gelungen, die Schulden des Bundes um gegen 30 Milliarden Franken zu kürzen. Das zeigt uns auch, dass die Schuldenbremse letztlich der Schlüssel für diese gute Situation ist. Wenn wir die Schuldenbremse nicht hätten, wären wohl die Ausgaben weiter gestiegen, und wir hätten wesentlich mehr Mühe, all diese Aufgaben zu finanzieren.

Ich bitte Sie also ebenfalls, auf die Vorlage einzutreten - das müssen Sie ja.

Ich komme noch auf zwei Punkte zurück, die Sie angesprochen haben. Zur Personalfrage: Wie gesagt wurde, werden wir eine Teuerungszulage von 0,8 Prozent ausrichten. Das entspricht nicht dem Ausgleich der vollen Teuerung. Ich teile durchaus die Ansicht, die hier geäussert wurde: Das Bundespersonal ist gut gestellt. Wir haben verschiedene Massnahmen, die sich nicht in jedem Fall mit der Privatwirtschaft vergleichen lassen, aber das Bundespersonal ist gut gestellt. Ich wehre mich einfach immer gegen das Image von faulen Beamten: Das ist nun weiss Gott nicht der Fall! Wir haben hervorragende Angestellte, die Topleistungen erbringen, und sie verdienen auch den Dank für die Leistungen, die sie erbringen. Wir haben gutes Personal mit hoher Arbeitsqualität, und der Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent ist angebracht. Die Personalverbände sind damit bei Weitem nicht einverstanden.

Auf das Grenzwachtkorps kommen wir zurück, das Geld wird sicher gesprochen.

Weil es nicht in den Positionen auf der Fahne auftaucht, sage ich kurz etwas zu den Spesen: Es ist tatsächlich so, dass gute Situationen dazu verleiten, dass die Verantwortung nicht so wahrgenommen wird, wie dies erwartet wird. Das kritisieren Sie völlig zu Recht. Wir werden einfach schauen müssen, dass wir die entsprechenden Reglemente und Gesetze einhalten, denn sie bestehen alle. Sie würden das alles regeln, aber es entstehen Grauzonen, wo man eingreifen muss. Das ist etwas, was wir ganz offensichtlich aus den Augen verloren haben. Da werden wir entsprechende Massnahmen treffen; sie wurden zum Teil auch schon getroffen.

Zu den anderen Punkten werden wir im Rahmen der Detailberatung noch kommen.

Fazit: Es ist ein erfreuliches Budget. Übertreiben wir aber nicht! Sonst sind wir in genau einem Jahr hier in diesem Saal daran, die getätigten höheren Ausgaben wieder zu kürzen.

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu