18.020

Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten. Bundesgesetz

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion

Wir haben eine Vorlage vor uns, die im Nachgang zur Finanzkrise vor zehn Jahren entstand. Sie erinnern sich, dass der Gesetzgeber im Zuge dieser Finanzkrise den Banken im Zusammenhang mit "Too big to fail" höhere Eigenkapitalauflagen machte. Die Botschaft des Bundesrates vom 14. Februar 2018 hat den erleichterten Kapitalaufbau für systemrelevante Banken zum Ziel. Sie sollen aufgrund von "Too big to fail"-Instrumenten nicht zusätzlich steuerlich belastet werden, weil sie diese Instrumente über ihre Konzernobergesellschaften herausgeben müssen. Der Ständerat ist hier Zweitrat. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten und sie anzunehmen. Der Nationalrat hat die Vorlage am 20. September 2018 beraten und dem unveränderten Entwurf des Bundesrates zugestimmt.

Zum Inhalt der Vorlage: Um zu verhindern, dass die Ausgabe von "Too big to fail"-Instrumenten Auswirkungen auf die Besteuerung der Beteiligungserträge hat, wird die Berechnung des Beteiligungsabzuges bei der Konzernobergesellschaft systemrelevanter Banken punktuell in zwei Richtungen angepasst. Zum Ersten sollen die auf die "Too big to fail"-Instrumente entfallenden Zinsaufwendungen nicht mehr Teil des Finanzierungsaufwandes sein, der den Beteiligungsabzug kürzt. Zum Zweiten sollen die weitergegebenen Mittel aus den "Too big to fail"-Instrumenten in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden, weil sie den Beteiligungsabzug grundsätzlich erhöhen. Ohne diese gesetzlichen Anpassungen ergäbe sich im Ergebnis eine erhöhte Gewinnsteuerbelastung. Durch die beantragte Anpassung wird eine solche rein aufsichtsrechtlich bedingte potenzielle Steuererhöhung vermieden.

In der Vernehmlassung wurde namentlich von Wirtschaftskreisen teilweise kritisiert, dass die Vorlage einseitig auf die steuerlichen Rahmenbedingungen für Banken fokussiere. Als Reaktion darauf wird die Neuerung nun auf systemrelevante Banken beschränkt, um die Ausnahmebestimmung so eng wie möglich zu halten.

Eine Ausdehnung auf sämtliche Unternehmungen lehnen der Bundesrat, der Nationalrat und Ihre Kommission demgegenüber im jetzigen Zeitpunkt ab. Die generelle Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Konzernfinanzierung soll im Rahmen der laufenden Reform der Verrechnungssteuer weiterverfolgt werden. Im Nationalrat ist ein entsprechender Antrag für eine Ausdehnung auf alle Konzernobergesellschaften mit 122 zu 59 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden. In Ihrer Kommission ist dieser Antrag nicht mehr gestellt worden, weil der Finanzminister zugesichert hat, dass die eben erwähnte Reform der Verrechnungssteuer unmittelbar nach der kommenden Abstimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung im Mai 2019 an die Hand genommen werde bzw. dass der Bundesrat beabsichtige, zu diesem Zeitpunkt eine entsprechende Vernehmlassung zu starten.

Die Vorlage hat eine gewisse Bedeutung, namentlich auch die Ausklammerung der Obergesellschaften der Banken, die nicht "too big to fail" sind, und aller übrigen Unternehmungen. Der Kommission ist bewusst, dass es um Arbeitsplätze in der Schweiz geht. Wenn Konzernfinanzierungen nicht aus der Schweiz heraus erfolgen, kann das dazu führen, dass entsprechende Unternehmensteile ins Ausland abwandern. Es war in der Kommission von 3000 bis 4000 relativ hochqualifizierten Stellen die Rede. Wenn Finanzierungsteile einer Unternehmensstruktur ausgegliedert werden, kann das dann im zweiten Schritt sogar dazu führen, dass andere Managementteile mitgehen würden, was ein unerwünschter Effekt wäre.

Es ist auch etwas schwer verständlich, wenn zum Beispiel die UBS oder die CS, wenn sie eine Obligation herausgeben, keine Verrechnungssteuer bezahlen müssen, aber Novartis, Roche oder Nestlé, wenn sie das Gleiche tun, schon. Aber wie gesagt: Diese Frage wird mit der Verrechnungssteuerreform angegangen werden. Sie ist nicht Teil des vorliegenden Paketes.

Ich beantrage Ihnen mit der einstimmigen Kommission, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

Maurer Ueli · VPBR-M · Bundesrat · Zürich

Wie der Kommissionssprecher bereits ausgeführt hat, geht es um eine Folgegesetzgebung im Rahmen der Regelungen für "Too big to fail"; sie geht also zurück auf die Finanzkrise 2008. Die systemrelevanten Banken können sich mit dieser Gesetzgebung ab 2020 mit den zusätzlichen Instrumenten Contingent Convertible Bonds (Coco), Write-off Bonds und Bail-in Bonds zusätzliches Eigenkapital beschaffen. Wenn sie das machen, können sie es aufgrund der Vorgaben der Finma nur über die Konzernobergesellschaft machen. Sie müssen also dann diese Papiere innerhalb des Konzerns weitergeben. Wenn wir nichts regeln, führt das zu einer zusätzlichen Gewinnabschöpfung, aber wir möchten ja die systemrelevanten Banken nicht sozusagen doppelt bestrafen, indem wir ihnen einerseits ein hohes Eigenkapital vorschreiben und dann dieses auch noch zusätzlich besteuern. Diese Gesetzgebung soll das verhindern.

Wir wollen also, dass die Banken gut kapitalisiert sind. Sie werden mit dieser Regelung, die wir beschlossen haben, weltweit zu den bestkapitalisierten Banken überhaupt gehören. Sie müssen diese zusätzlichen Instrumente beanspruchen, und die Gesetzgebung, die hier vorliegt, verhindert dann, dass die konzerninterne Weitergabe zusätzlich besteuert wird. Das ist eigentlich aufsichtsrechtlich begründet, weil die Finma die Bewilligung für die Herausgabe nur den Konzernobergesellschaften geben will. Die Gesetzgebung soll auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten, damit sie gleichzeitig mit der Beschaffung der zusätzlichen Instrumente in Kraft treten kann.

Nun wurde, wie der Kommissionssprecher angeführt hat, der Wunsch geäussert und in beiden Kommissionen und auch im Nationalrat diskutiert, dass das nicht nur für systemrelevante Banken, sondern generell für Konzernobergesellschaften gelten soll. Wir beschränken uns aber ausdrücklich auf eine Regelung für die systemrelevanten Banken als Pendant zur Eigenkapitalvorschrift. Der Nationalrat hat einer Motion zugestimmt, die verlangt, dass wir in einer späteren Gesetzgebung die Frage der Entlastung auch bei anderen Konzernobergesellschaften prüfen. Der Bundesrat ist grundsätzlich auch der Meinung, dass das geprüft werden soll. Wir möchten dieses Paket aber nicht überladen, weil wir es rechtzeitig auf den 1. Januar 2020 in Kraft setzen möchten, damit die Eigenkapitalaufstockung dann auch erfolgen kann. Es ist also im Moment eigentlich eine Spezialgesetzgebung für die systemrelevanten Banken, ein Pendant zur Eigenkapitalbeschaffung. Die Frage der Entlastungen bei anderen Konzernobergesellschaften bei der Beschaffung solchen zusätzlichen Eigenkapitals werden wir in einem nächsten Schritt lösen.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Es ist ein sinnvolles Pendant zur Eigenkapitalvorschrift. Wenn Sie dem so zustimmen, kann das rechtzeitig in Kraft treten und damit für die systemrelevanten Banken die nächsten Schritte regeln.

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei "Too big to fail"-Instrumenten

Loi fédérale sur le calcul de la réduction pour participation pour les établissements financiers trop grands pour être mis en faillite

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I, II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, ch. I, II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 39 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(2 Enthaltungen)

Fournier Jean-René · 1VP-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Le président (Fournier Jean-René, président): L'objet est ainsi prêt pour le vote final.