18.3707
Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, Efta- und Drittstaaten
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Kälin, Chevalley, Hardegger, Maire Jacques-André, Munz, Pardini, Trede, Wüthrich)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Kälin, Chevalley, Hardegger, Maire Jacques-André, Munz, Pardini, Trede, Wüthrich)
Adopter la motion
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Avete ricevuto un rapporto scritto della commissione.
Glauser-Zufferey Alice · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Notre commission, chargée de l'examen de la motion 18.3707 de la CSEC du Conseil des Etats, "Intégration des adolescents et des jeunes adultes arrivés tardivement en Suisse en provenance d'Etats de l'UE, de l'AELE ou d'Etats tiers", s'est réunie le 18 octobre dernier en présence de Madame la conseillère fédérale Sommaruga, alors en charge du Département fédéral de justice et police.
Madame la conseillère fédérale Sommaruga nous a parlé de la grande importance qu'il y a à ce que tous les jeunes résidant en Suisse aient une formation de niveau secondaire II. Elle a évoqué le chiffre phare de 95 pour cent de cette population qui devraient idéalement attester d'une formation du secondaire II. 94 pour cent des jeunes Suisses et Suissesses obtiennent cette formation, contre seulement 86 pour cent des jeunes étrangers nés en Suisse et 72 pour cent des jeunes étrangers n'étant pas nés en Suisse.
Afin d'atteindre cet objectif de formation, divers programmes sont proposés par la Confédération et les cantons, ensemble ou séparément. Dans le domaine de l'asile, la Confédération s'en occupe et, bien sûr, commande. Nous apprenons que les jeunes requérants d'asile sont aidés dans leur cursus de formation par la Confédération par une somme de 6000 francs, qui sera triplée dans le futur.
La formation des jeunes Suisses ainsi que des adolescents et jeunes adultes arrivés tardivement en Suisse en provenance des Etats de l'Union européenne et de l'AELE ou d'Etats tiers incombe aux cantons lorsqu'il y a regroupement familial, par exemple dans le contexte de la libre circulation des personnes. En matière de mesures de formation professionnelle, la Confédération prend à sa charge le quart des dépenses des cantons.
Il s'agit de ne pas mélanger les compétences dans des domaines fort différents au départ, mais qui doivent viser un même but: l'intégration des personnes étrangères voulant vivre chez nous. Pour disposer d'une meilleure vue d'ensemble des faits et des actions, la Confédération et les cantons, par leurs services de l'éducation respectifs, qui sont alliés, nous annoncent être près de publier un rapport sur les populations concernées par l'intégration. Pour l'asile, thème du ressort de la Confédération, les chiffres sont connus, mais il faut recenser le nombre, la provenance, le lieu de résidence, le profil et les études des personnes venant de l'Union européenne, de l'AELE ou des Etats tiers, dont nous connaissons peu les données et les intentions. Il est donc important, pour une politique d'intégration idéale et ciblée, de mieux connaître ce groupe très concerné. Les services administratifs nous annoncent la parution du rapport précité pour le premier semestre de cette année.
La motion CSEC-CE que nous avons étudiée ne convainc pas la majorité de la commission. Pourquoi? Ainsi que nous l'a bien expliqué Madame la conseillère fédérale Sommaruga, cette motion mélange les compétences décisionnelles entre Confédération et cantons et ne fait pas avancer la cause de la formation des jeunes étrangers, d'où qu'ils viennent.
Les membres de la commission sont partagés entre attendre le rapport annoncé de la Confédération et des cantons et décider ensuite, transformer la motion en postulat, proposition soufflée par le Conseil fédéral, dont la réponse serait le rapport à venir, ou alors accepter ou rejeter la motion.
Finalement, les commissaires ne voient pas vraiment l'utilité de cette motion, puisque les compétences relatives à l'intégration des adolescents et jeunes adultes en provenance de l'Union européenne ou des Etats tiers sont cantonales. Une minorité de la commission voudrait suivre le Conseil des Etats et manifester la volonté d'avancer sur le sujet de l'intégration en acceptant la motion. La majorité de la commission estime qu'il sera temps, lorsque le rapport paraîtra, de l'analyser et d'en tirer des propositions en vue d'améliorer, si besoin est, les divers programmes d'intégration.
Finalement, la commission a rejeté la motion, ainsi que le souhaite le Conseil fédéral, par 14 voix contre 9 et 0 abstention. Elle vous propose d'en faire de même.
Bigler Hans-Ulrich · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Die Motion 18.3707 will den Bundesrat beauftragen, gemeinsam mit den Kantonen eine Lösung für die Integration von spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, Efta- und Drittstaaten zu erarbeiten. Diese Lösung soll sich an der Integrationsagenda orientieren.
Die Motion wurde am 21. Juni 2018 eingereicht. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, der Ständerat hat die Motion am 19. September 2018 angenommen. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen zusammen mit dem Bundesrat, diese Motion abzulehnen.
Die Motion, die heute zur Diskussion steht, will - wie gesagt - den Bundesrat beauftragen, gemeinsam mit den Kantonen eine Lösung für die Integration der spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, Efta- und Drittstaaten zu erarbeiten. Das ist deutlich zu unterscheiden von der Integrationsagenda, die die Lösung für die Flüchtlinge gefunden hat: Wir haben dort die sogenannte Vorlehre für Flüchtlinge eingeführt. Hier geht es eigentlich im Wesentlichen um den Familiennachzug aus EU-, Efta- und Drittstaaten, und das ist eine andere Ausgangslage.
Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass diese Motion deshalb abzulehnen ist, weil die Lösung innerhalb der Regelstrukturen zu finden ist, das heisst der Strukturen, wie sie die Berufsbildung anbietet. Es braucht hier keine zusätzliche Aktivität mehr. Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang, dass der Bund und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren 2010 eine Zielsetzung formuliert haben, dass 95 Prozent der Lehrabsolventen die Lehre erfolgreich abschliessen. Man ist auf dem Weg dazu, dass diese Zielsetzung erreicht werden kann. Es hilft nichts, hier neue Strukturen aufzubauen, es gilt vielmehr, die Erfahrungen mit diesem eingeschlagenen Weg abzuwarten. Das SBFI wird dazu im Frühsommer einen Bericht abgeben, um hier die Erfahrungen aufzuzeigen.
Es kommt hinzu, dass wir mit der Attestlehre bereits heute eine Lösung haben, die den Jugendlichen einen Lösungsweg aufzeigt. Zusätzlich dazu gibt es seit kurzer Zeit den sogenannten individuellen Kompetenznachweis, quasi eine Vorstufe zur Attestlehre. Auch hier wird den Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, eine Portfoliostruktur zu erarbeiten und so den Einstieg in die Regelstrukturen und eben in den Berufsbildungsweg zu finden.
Die Mehrheit der Kommission ist deshalb abschliessend der Meinung, dass die Motion gut gemeint ist, aber gutgemeinter Aktivismus sollte keinen Platz haben - vor allem auch dann nicht, wenn man immer wieder beklagt, dass die Verwaltung zu sehr beschäftigt wird, auch vom Parlament. Die Befürworter hingegen wollen diese Motion annehmen, weil sie der Ansicht sind, dass Spätzugezogene aus EU-, Efta- und Drittstaaten gleich behandelt werden sollen wie zugezogene Flüchtlinge und dass man hier eben nicht die Unterscheidung zwischen Kanton und Bund machen kann, sondern dass hier eine sogenannte Verbundaufgabe wahrzunehmen ist.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Mehrheit der Kommission, die Motion abzulehnen und damit den Bundesrat zu unterstützen. Die Kommission hat mit 14 zu 9 Stimmen diese Motion abgelehnt. Ich bitte Sie ebenfalls, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.
Kälin Irène · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Wir haben uns, es wurde gesagt, in der Bildung das Ziel gesetzt, dass 95 Prozent aller Jugendlichen in unserem Land einen Abschluss auf Sekundarstufe II haben, sprich eine Berufsbildung oder eine weiterführende Schule abgeschlossen haben oder abschliessen. Dieses Ziel wird im Moment nicht erreicht. Warum? Weil die spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, Efta- und Drittstaaten oft komplett durch die Maschen fallen und die Bildungsintegration bei ihnen versagt. Wer zu spät kommt, sprich nicht mehr in die reguläre Schulzeit fällt, und gleichzeitig zu früh, also in seinem Herkunftsland noch keine Ausbildung abschliessen konnte, oder aus einem Land kommt, das sehr bildungsarm ist, der hat heute nur dann eine gute Chance in der Schweiz, wenn er als Flüchtling zu uns kommt, nicht aber, wenn er im Rahmen eines Familiennachzugs den Weg in die Schweiz findet.
Jugendliche Flüchtlinge profitieren von der Integrationsagenda, Jugendliche, die im Rahmen eines Familiennachzugs kommen, nicht. Das ist absurd. Der Bundesrat hat Recht, wenn er schreibt, dass im Asylwesen der Bund bestimmt, wer kommt und wer nicht, und dass er auch dafür verantwortlich ist, dass dann die Integration stattfindet, dass es hingegen die Kantone sind, die den Familiennachzug bewilligen. Der Bundesrat hat aber Unrecht, wenn er meint, er habe betreffend die Jugendlichen, welche diese Motion im Auge hat, gar keine Kompetenzen. Denn es sind nationale Gesetze, die festlegen, wer ein Recht auf Familiennachzug hat und wer nicht. Die Kantone setzen diese dann um, und die Gemeinden zahlen die Sozialhilfe, wenn die Integration misslingt. Deshalb ist die Integration dieser Jugendlichen aus EU-, Efta- und Drittstaaten eine Verbundaufgabe.
Es sind nicht die Gemeinden, die sich das Ziel gesetzt haben, dass 95 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen sollen, sondern es ist der Bund. Nicht zuletzt wünschen sich die Kantone hier explizit Unterstützung. Deshalb hat wohl auch unser Schwesterrat die Motion mit nur einer Gegenstimme gutgeheissen. Ruedi Noser hat Recht, wenn er sagt: "Für einen 17-jährigen Jugendlichen, der in die Schweiz kommt, ist es jedoch irrelevant, auf welchem Weg er kommt, er braucht einfach einen Zugang zur Bildung." (AB 2018 S 705) Wenn er diesen Zugang nicht bekommt, dann verfehlen wir nicht nur unsere Bildungsziele, sondern bezahlen weit mehr, als uns die Bildungsintegration kosten würde. Studien zeigen, dass zusätzliche 22 000 in die Integration einer Person investierte Franken sich bis zur Pensionierung in Mehreinnahmen von über 100 000 Franken verwandeln. Versagen wir jedoch bei der Integration, dann gibt es eine teure Rechnung für Sozialhilfekosten, welche wir alle zahlen müssen.
Es geht also nicht nur um die Perspektive dieser Jugendlichen in unserem Land, um die wir besorgt sein sollten, sondern auch um eine einfache Rechnung, die in unser aller Interesse liegen sollte. Wer glaubt, dass man die Integration über die Berufsbildung berappen solle, der macht eine spezielle Rechnung, denn das würde ja dazu führen, dass grosse Teile der Mittel der Berufsbildung und der Bundesbeteiligung an der Berufsbildung in die Integrationsleistungen fliessen würden. Das ist letztlich eine Umverteilung zugunsten der Ausländer.
Meine Minderheit ist sich bewusst, dass es bei der Bildungsintegration von spät zugewanderten Jugendlichen noch viele Zuständigkeitsprobleme zwischen den Kantonen und dem Bund gibt. Meine Minderheit und die überwältigende Mehrheit des Ständerates sind aber der Ansicht, dass man diese Probleme lösen muss. Wir können und möchten mit dieser Motion den Druck aufrechterhalten, diese Zuständigkeitsprobleme auch zu lösen, denn mit gutem Willen kann man sie gemeinsam an einem Tisch lösen. Aber eine Generation von spät zugewanderten Jugendlichen ist verloren, wenn wir den Kantonen heute nicht unter die Arme greifen.
Eine ganze Reihe von Ihnen kandidiert für den Ständerat. Vergessen Sie nicht, was die Meinung der Kantone zu dieser Motion ist! Wenn wir den Kantonen nicht helfen, dann müssen sie entweder die Integration aus ihrem Schulbudget bezahlen, oder aber sie lassen ihre Gemeinden auf den Sozialhilfekosten sitzen, wenn die Jugendlichen keinen Zugang zur Bildung und damit später zum Arbeitsmarkt erhalten. Deshalb braucht diese Motion Ihre Unterstützung.
Ich bitte Sie im Namen meiner Minderheit um die Unterstützung der Motion.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Die Integrationsagenda Schweiz wurde im Frühling 2018 vom Bundesrat und von den Kantonsregierungen verabschiedet. Mit ihr werden für Personen aus dem Asylbereich die heutigen Integrationsmassnahmen intensiviert, und der Integrationsprozess wird verbindlich festgelegt. Hier haben sich Bund und Kantone erstmals auf gemeinsame Wirkungsziele geeinigt. Bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird der Fokus auf die Vorbereitung auf die Berufsbildung gelegt. Die Integrationsförderung wird dadurch verbindlicher, einerseits für die Fachpersonen in den Kantonen, andererseits aber auch für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene.
In Bezug auf die Zielgruppe der spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus EU-, Efta- und Drittstaaten wurde im Rahmen der Ausarbeitung der Integrationsagenda Klärungsbedarf festgestellt. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und auch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation haben deshalb eine Studie zur Klärung des Umfangs und des Profils dieser Zielgruppe in Auftrag gegeben. Der Schlussbericht soll noch in diesem Jahr vorliegen.
Die Motion des Ständerates verlangt nun, dass auch für spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene aus EU-, Efta- und Drittstaaten Massnahmen im Hinblick auf die Ziele der Integrationsagenda zur Verfügung gestellt werden. Ich kann Ihnen versichern, dass uns die nachhaltige berufliche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein wichtiges Anliegen ist. Ich sage das auch bewusst zur Sprecherin der Minderheit. Dass dazu auch spät Zugewanderte aus EU-, Efta- und Drittstaaten zählen, steht ausser Frage. Der Bundesrat und die Kantone haben im Rahmen der Diskussionen rund um die Integrationsagenda bekräftigt, dass das Bildungsziel, wonach 95 Prozent aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen über einen Abschluss auf Sekundarstufe II verfügen sollen, auch für Personen im Familiennachzug gelten soll. Ich glaube, Frau Kälin, wir haben hier keine Differenz. Es stellt sich jedoch die Frage, welcher Weg dafür gewählt werden soll, auch, welche Anforderungen gestellt werden; denn wir sprechen hier über Jugendliche und junge Erwachsene, die eben auf der Basis unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen in die Schweiz eingewandert sind und hier leben.
Im Asylbereich ist auch der Bund zuständig für die Sozialhilfe. Er kann deshalb die Eckpunkte der Integrationsförderung festlegen, wie dies bei der Integrationsagenda gemacht wurde. Für Zugewanderte aus den EU-, Efta- und Drittstaaten sind die Zuständigkeit und damit auch die rechtliche Kompetenz anders geregelt; das ist einfach die Aufgabenteilung im Bundesstaat. Der Bund erlässt zwar die Gesetze, aber die Ausübung und das Ermessen in diesem Bereich liegen eben bei den Kantonen und nicht beim Bund. Auch haben Bund und Kantone die Möglichkeit, für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen verbindliche Integrationsmassnahmen festzulegen, und das ist eben bei EU-/Efta-Staatsangehörigen nicht der Fall. Sie haben das Recht auf Gleichbehandlung mit den Inländern in Bezug auf den Zugang zu einer Erwerbstätigkeit und auf die Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen.
Es sind diese unterschiedlichen Voraussetzungen aufgrund der Rechtsgrundlage, die dazu führen, dass der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Das bedeutet aber keinesfalls, dass die Integration von jungen Erwachsenen aus EU-/Efta-Ländern sowie aus Drittstaaten nicht gefördert werden soll. Doch wie eingangs bereits erwähnt, sollen hier auch die Arbeiten der zuständigen Stellen abgewartet werden, damit wir tatsächlich mit den korrekten rechtlichen Grundlagen arbeiten können.
Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): La commissione propone di respingere la mozione. Una minoranza Kälin propone invece di accoglierla.
Prima di passare al voto faccio le mie congratulazioni alla collega Bertschy per la nascita della sua bambina. (Acclamazioni)
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 67 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen
(0 Enthaltungen)