17.058

Fernmeldegesetz. Revision

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Fernmeldegesetz

Loi sur les télécommunications

Art. 12e Abs. 2bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 12e al. 2bis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Der Nationalrat hat am Dienstag das Fernmeldegesetz (FMG) ein zweites Mal behandelt. Es sind insgesamt neun Differenzen verblieben, über welche wir heute zu befinden haben. Ich schlage Ihnen vor, dass wir gleich in die Beratung hineingehen.

Die erste Differenz besteht bei Artikel 12e. Es geht dort um die Netzneutralität. Sie erinnern sich an die Diskussion in der ersten Runde. Der Nationalrat wollte eine totale Netzneutralität; wir haben dann hier im Rat Ausnahmen für die sogenannten Spezialdienste vorgesehen. Der vom Nationalrat eingeführte Artikel 12e für die Netzneutralität wurde von uns um einen Absatz 2bis ergänzt. Bei diesem zusätzlichen Absatz 2bis hat der Nationalrat ohne Gegenantrag eine vereinfachte Formulierung beschlossen. Inhaltlich ändert sich nichts an dem, was wir beschlossen haben: dass eben diese Ausnahmen für die sogenannten Spezialdienste vorgesehen sein sollen.

Die Kommission beantragt Ihnen, hier der neuen Formulierung des Nationalrates zu folgen.

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 35 Abs. 2bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 35 al. 2bis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Hier geht es um den Schutz bestehender Leitungen. Der Ständerat hat in der ersten Runde bei Artikel 35 oppositionslos einen neuen Absatz 2bis beschlossen. Der Nationalrat hat das Anliegen aufgenommen und hiefür mit 113 zu 69 Stimmen eine angepasste Formulierung als neuen Artikel 36a beschlossen. Es geht also auch hier um Formulierungen, die inhaltlich an dem, was wir beschlossen haben, nichts ändern.

Wir beantragen Ihnen hier ebenfalls, dem Nationalrat zu folgen.

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 35a Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 35a al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Ich komme zu Artikel 35a, "Weitere Anschlüsse": Der Ständerat hat mit 21 zu 20 Stimmen - Sie können sich vielleicht erinnern, es war gleichsam eine ganz enge Diskussion bei Absatz 1 - entschieden, beim geltenden Recht zu bleiben. Der Nationalrat hat aber oppositionslos entschieden, an seinem Beschluss und damit am Entwurf des Bundesrates festzuhalten. Im Hinblick auf die Stimmenverhältnisse, die bei uns ganz knapp und im Nationalrat eindeutig waren, ist bei uns kein Antrag mehr gestellt worden, an unserem Beschluss festzuhalten. Wir schliessen uns hier dem Nationalrat an.

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 35b Abs. 4

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 35b al. 4

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

In Artikel 35b geht es um die Entschädigung der Liegenschaftseigentümerinnen. Hier haben wir auch in einer Abstimmung, die mit 26 zu 16 Stimmen ausgegangen ist, eine Ergänzung in Absatz 4 vorgenommen, welcher der Nationalrat ohne Gegenantrag nicht zustimmte. Wir hatten also auch hier eine Differenz. Auch hier verzichteten wir in der Kommission im Hinblick auf die Stimmenverhältnisse und im Hinblick auf die Ausmerzung von Differenzen darauf, an unserem Beschluss festzuhalten. Wir schliessen uns auch hier dem Nationalrat an.

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 36a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 40 Abs. 1bis

Antrag der Kommission

... der Feuerwehr, den ausschliesslich im öffentlichen Interesse tätigen Schutz- und Rettungsdiensten sowie den zivilen ...

Art. 40 al. 1bis

Proposition de la commission

... et de sauvetage d'intérêt public exclusivement et aux états-majors ...

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Hier geht es um die Nutzung des Fernfunk-Frequenzspektrums. In der ersten Runde hat der Nationalrat in Artikel 22 eine Konzessionsbefreiung für Blaulichtorganisationen beschlossen. Wir wiederum haben dort ohne Gegenantrag dem Bundesrat zugestimmt, und das war eine ganz andere Haltung. Der Nationalrat hat dann an seinem Anliegen festgehalten und eine neue Formulierung beschlossen, die uns allerdings auch nicht überzeugt hat.

Wir haben eine längere Diskussion geführt und können uns dem Nationalrat insofern anschliessen, als wir eine Gebührenbefreiung eben dort sehen möchten, wo Armee, Zivilschutz, Grenzwachtkorps, Polizei, Feuerwehr und andere Schutz- und Rettungsdienste ausschliesslich im öffentlichen Interesse tätig sind. In diesem Rahmen sind wir also auch für eine Konzessionsbefreiung. Private aber, die mit gemischten Aufgabenstellungen tätig sind, sollen nicht befreit werden. Wir haben hier eine neue Formulierung, und es gibt dadurch eine Differenz zum Nationalrat.

Ich bitte Sie, dem auch zuzustimmen.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Der Nationalrat wollte, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat, dass die Blaulichtorganisationen und weitere Rettungsdienste von den öffentlichen Abgaben entlastet werden. Man kann sagen, es seien wichtige Aufgaben, die sie erfüllen. Man kann sagen, es sei ein Stück weit nachvollziehbar, dass man hier eine gewisse Entlastung vorsehen möchte. Nun war es aber so, dass der Nationalrat mit seiner Formulierung doch sehr weit gegangen ist. Wirklich alle Organisationen in diesem Bereich würden sämtliche Verwaltungstätigkeiten nicht mehr abgelten müssen. Da habe ich bereits im Nationalrat gesagt, das gehe für den Bundesrat deutlich zu weit. Es steht auch im Widerspruch zum Kostendeckungsprinzip.

Ausserdem führt der Beschluss des Nationalrates zu heiklen Abgrenzungsfragen, weil er auch private Organisationen, die Sicherheitsdienstleistungen erbringen, von der Gebührenpflicht befreien will. Das geht eigentlich nicht. Es gibt zahlreiche Organisationen, die neben den Dienstleistungen im öffentlichen Interesse auch Leistungen am Markt erbringen, zum Beispiel Transporte für Versicherungen. Da hat der Nationalrat mit seinem Entscheid einfach pauschal alle diese Organisationen, alle Tätigkeiten von privaten Organisationen, die eben auch für den Markt tätig sind, von diesen Gebühren befreit. Ich habe es bereits gesagt: Das geht uns zu weit.

Nun hat die Verwaltung Ihrer Kommission einen Formulierungsvorschlag unterbreitet. Ihre Kommission hat das noch einmal diskutiert. Ich würde sagen, jetzt ist einfach eine Fokussierung auf Tätigkeiten, die ausschliesslich im öffentlichen Interesse sind, entschieden worden. Diese Fokussierung geht in die gute Richtung, sie enthält auch eine Abgrenzung. Ich denke, das geht in eine gute Richtung. Die Formulierung wird wahrscheinlich im Nationalrat noch einmal zu Diskussionen führen.

Ich erlaube mir, aus den Diskussionen Ihrer Kommission eines mitzunehmen: Was wohl auch der Ständerat nicht will, ist, dass private Organisationen, die am Markt tätig sind, einfach keine Gebühren oder Abgaben mehr bezahlen. Das geht deutlich zu weit. Ich werde versuchen, mit dem Nationalrat eine Formulierung zu finden, wie sie Ihre Kommission vorschlägt. Das können wir mittragen.

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 45a Abs. 1

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 45a al. 1

Proposition de la commission

Maintenir

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Hier geht es um die unlautere Massenwerbung. Wir sind in der ersten Runde dem Bundesrat gefolgt. Der Vorschlag sieht vor, dass illegale Werbeanrufe herausgefiltert werden müssen. Es gibt aber eben auch legale Anrufe aus Callcentern, z. B. für Sozial- und Marktforschungsprojekte von Forschungsinstituten. Diese befürchten, dass ihre Anrufe herausgefiltert werden könnten. Man hofft, dass dies mit der Formulierung gemäss der Fassung des Nationalrates nicht mehr der Fall wäre. Allerdings haben wir festgestellt, dass das, was der Nationalrat jetzt hier ergänzt hat, völlig überflüssig ist. Das Prinzip ist klar: Solche Anrufe, z. B. eben, um Sozial- und Marktforschungsprojekte von Forschungsinstituten durchzuführen, sind zulässig. Wir sind der Meinung, dass diese Ergänzung unnötig ist, und halten deshalb an unserer Formulierung fest - zumal hier ohnehin schon eine Differenz besteht. Diese Ergänzung ist "l'art pour l'art". Wir haben in der Kommission noch diskutiert, ob wir einfach nachgeben wollen, und haben auch darüber abgestimmt, aber die Mehrheit ist dann dabei geblieben, an unserer Fassung gemäss Bundesrat festzuhalten.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Ganz kurz: Wir teilen die Meinung Ihrer Kommission. Diese Ergänzung der Bestimmung ist einfach nicht nötig, weil Datenerhebungen für Forschung, Planung und Statistik nicht unlauter sind und damit zulässig bleiben. Vielleicht kann man dem Nationalrat entgegenkommen, wenn das zuhanden der Materialien auch so festgehalten wird. Deshalb habe ich mich jetzt noch zu Wort gemeldet.

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 46a Abs. 2

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 46a al. 2

Proposition de la commission

Maintenir

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Sie erinnern sich vielleicht an die Diskussionen bei uns im Rat. Wir haben damals beschlossen, dass die Anbieterinnen von Fernmeldediensten ohne reduzierte Überwachungspflichten Verdachtsfälle dem Bundesamt für Polizei melden sollen. Wir haben das im Rat ohne Gegenantrag so beschlossen. Der Nationalrat hat uns nicht zugestimmt. Das Abstimmungsresultat war dort 119 zu 59 Stimmen.

Wir sind der Meinung und haben auf einen entsprechenden Antrag hin beschlossen, dass wir hier festhalten wollen. Wir denken, dass das eine Aufgabe ist, die zumutbar ist. Die Verwaltung hat im Hinblick auf die Debatte in der Kommission des Nationalrates ein Arbeitspapier verfasst und dort einen möglichen Kompromiss aufgezeigt. Das hat uns noch nicht überzeugt. Vielleicht wird in der dritten Runde in der Kommission des Nationalrates dann noch einmal diskutiert, ob man diese Bestimmung im Sinne eines Kompromisses neu fassen kann. Aber wir möchten festhalten.

Sommaruga Simonetta · VPBR-F · Bundesrat · Bern

Der Bundesrat möchte seinerseits festhalten und schliesst sich dem Nationalrat an. Wir bleiben dabei, und ich bitte Sie, sich das in der nächsten Runde noch einmal zu überlegen. Offenbar hat Sie der Bericht der Verwaltung noch nicht überzeugt. Es ist einfach eine Meldepflicht für Verdachtsfälle. Ich meine, es geht um Kinderpornografie, und man hat hier das Gefühl, man mache etwas Gutes. Aber ich glaube, auch in dieser Situation sollte man einen klaren Kopf und ruhig Blut bewahren und noch einmal anschauen, was es bedeutet, wenn man eine Meldepflicht für Verdachtsfälle einführt. Das würde bedeuten, dass die Internetanbieterinnen beurteilen müssen, ob ein hinreichender Verdacht vorliegt. Das ist alles andere als einfach, das hat auch die Rechtsprechung des Bundesgerichtes gezeigt.

Kommt noch hinzu, dass im Text sinngemäss steht, die Meldung erfolge, wenn die Internetanbieterinnen zufällig auf Verdachtsfälle gestossen seien - das zeigt auch ein bisschen die Widersprüchlichkeit dieser Bestimmung. Ich verstehe Ihr Bemühen darum, dass wir hier alles Mögliche tun, und da kann ich Ihnen versichern, da ist der Bundesrat hundertprozentig bei Ihnen. Aber einfach zu sagen, dass die Anbieterinnen letztlich polizeiliche und strafrechtliche Fragen beantworten müssen, das halten wir einfach nicht für sinnvoll. Auf der einen Seite besteht das Risiko, dass sie dann einfach etwas melden und denken: Okay, dann bin ich fein raus. Das bringt der Sache aber überhaupt nichts. Auf der anderen Seite sind wir der Meinung, dass es wirklich nicht die Aufgabe der Anbieterinnen ist, diese polizeilichen und strafrechtlichen Fragen zu beantworten. Es ist nicht ihre Aufgabe. Wie gesagt, wenn sie alles melden, einfach, um sich zu schützen, wenn dann also eine solche Meldeflut kommt, dann haben wir nichts gewonnen.

Was ich auch noch bemerken möchte, ist, dass die Einhaltung der Pflicht praktisch nicht überwacht werden kann. Wie gesagt, im Gesetz würde stehen, dass Anbieterinnen Verdachtsfälle melden, auf die sie zufällig gestossen sind. Wie wollen Sie jemandem nachweisen, dass er zufällig nicht darauf gestossen ist? Oder dass er zufällig darauf gestossen ist und es nicht gemeldet hat? Es geht einfach nicht auf. Es ist auch mit dem Strafrecht nicht vereinbar.

Ich verstehe Ihr Bemühen und bin gerne bereit zur Diskussion, wenn Sie andere Ideen haben. Aber Entschuldigung, diese Idee überzeugt wirklich nicht. Ich bitte Sie, sich dem Nationalrat und dem Bundesrat anzuschliessen. Sonst werde ich mich dann in der nächsten Runde noch einmal ins Zeug legen.

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Le président (Fournier Jean-René, président): Le Conseil fédéral maintient sa proposition.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 32 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates ... 9 Stimmen

(1 Enthaltung)

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Änderung anderer Erlasse

Modification d'autres actes

Ziff. 2 Art. 3 Abs. 1 Bst. w

Antrag der Kommission

Festhalten

Ch. 2 art. 3 al. 1 let. w

Proposition de la commission

Maintenir

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Sie erinnern sich, wir haben damals in der ersten Runde bei uns einem Einzelantrag Eder zugestimmt. Kollege Eder wollte diese Litera w aufnehmen, wonach insbesondere auch unlauter handelt, wer sich auf Informationen stützt, die bei einem Verstoss gegen die Buchstaben u und v erhalten werden.

Der Nationalrat ist hier anderer Meinung und hat mit 122 zu 62 Stimmen beschlossen, diese Bestimmung wieder zu streichen. Wir haben uns hauptsächlich eine Eindämmung solcher Anrufe erhofft. Diese Überlegungen und eben auch der präventive Charakter der Bestimmung sind für uns immer noch wichtig. Wir möchten deshalb an dieser Litera w festhalten.

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 3 Art. 55 Abs. 1 Bst. c, d; 57

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. 3 art. 55 al. 1 let. c, d; 57

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Der Ständerat hatte in der Wintersession mit 26 zu 6 Stimmen eine Änderung von Artikel 34 des Fernmeldegesetzes vorgenommen und mit dem gleichen Antrag die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Elektrizitätsgesetz aus der Vorlage gestrichen. Auf Empfehlung der Verwaltung hat unsere Schwesterkommission sich diesen Entscheid nicht als Konzept vorgenommen, sondern die Artikel separat betrachtet. Unsere Schwesterkommission und in der Folge dann auch der Nationalrat sind bei den Artikeln 3 und 21 EleG dem Ständerat gefolgt, haben aber bei den Artikeln 55 und 57 an ihrem Beschluss und damit am Entwurf des Bundesrates festgehalten.

Ihre Kommission schliesst sich hier dem Nationalrat an.

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté

Ziff. 6 Art. 61a Abs. 3

Antrag der Kommission

(Unter Vorbehalt der Zustimmung der KVF-NR)

... Bestimmungen zur Zugänglichmachung von Fernsehprogrammen im ...

Ch. 6 art. 61a al. 3

Proposition de la commission

(Sous réserve de l'accord de la CTT-CN)

... des programmes de télévision en différé ...

Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion

Dies ist ein Punkt, der eigentlich im Rahmen der Arbeiten der Redaktionskommission aufgekommen ist. Das Bakom hat uns darauf hingewiesen, dass unser Entscheid zu Artikel 61a Absatz 2 zu divergierenden Formulierungen in den verschiedenen Absätzen des Artikels geführt hat. Konkret haben wir im zweiten Absatz bei den "linearen schweizerischen Fernsehprogrammen" das Wort "schweizerischen" gestrichen; im dritten Absatz ist aber immer noch die Rede von "schweizerischen Fernsehprogrammen".

Da der Nationalrat unserem Beschluss bereits zugestimmt hat, müssen wir, falls wir diese Formulierung noch ändern wollen, einen Rückkommensantrag stellen und somit provisorisch entscheiden. Ihre Kommission hat also beschlossen, das Wort "schweizerischen" in Absatz 3 zu streichen, damit es kohärent ist. Die Schwesterkommission muss zustimmen und darauf zurückkommen. Unser Beschluss wäre also vorbehältlich der Zustimmung der KVF-NR und des Nationalrates.

Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion

Angenommen - Adopté