19.5203
Herkunft von in die Schweiz importiertem Gold. Angabe des Versendungslandes statt des Ursprungslandes
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Die Verordnung über die Statistik des Aussenhandels beschreibt lediglich die zur Erstellung der Aussenhandelsstatistik erforderlichen Angaben. Falls das Gold vor der Einfuhr in einem Drittland, z. B. in den Vereinigten Arabischen Emiraten, raffiniert wurde, gilt dieses Land als Ursprungsland. Ist das Ursprungsland zum Zeitpunkt der Einfuhr nicht bekannt - wie beim alten Goldbarren aus dem Vereinigten Königreich -, gilt das Versendungsland als Ursprungsland. Das effektive Förderland gilt somit nicht in jedem Fall als Ursprungsland im Sinne der Statistik.
Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Vielen Dank, Herr Bundespräsident. Ich muss noch einmal insistieren, weil aus meiner Sicht meine Frage nicht beantwortet worden ist.
In Artikel 10 der Verordnung über die Statistik des Aussenhandels heisst es in Absatz 2: "Als Ursprungsland gilt das Land, in dem die Ware vollständig gewonnen oder hergestellt wurde oder in dem die wesentliche Verarbeitung durchgeführt wurde." Jetzt ist das aber nicht unbedingt dasselbe, wie Sie ausgeführt haben. Müsste man da nicht die Statistik anpassen oder dafür sorgen, dass das Ursprungsland bei der Einfuhr wirklich deklariert wird?
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Grundsätzlich ist das so. Es gibt aber tatsächlich Fälle, in denen das Ursprungsland nicht mehr festgestellt werden kann, weil diese Ware unterwegs ist. In diesen Fällen sind wir wahrscheinlich nicht in der Lage, das tatsächlich lückenlos zu verfolgen. Es ist auch ein Teil dieses Geschäftes, dass die Ware weitergereicht wird.