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Paradise Papers. Möglichkeit zur Sanktionierung von Beihilfe zur Steuerhinterziehung ausserhalb der Schweiz

Meyer Mattea · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Ich gebe es zu: Ich verliere manchmal etwas den Überblick, wenn ich versuche, all die komplizierten Finanzflüsse zu verstehen, mit der die globale Wirtschaftselite, die richtig Reichen dieser Welt, versucht, sich noch reicher zu machen. Mit komplizierten Strukturen versucht sie, ihre ohnehin schon gigantischen Gewinne von Land zu Land so herumzuschieben, dass sie eigentlich nirgends mehr Steuern zahlen muss. Dass diese unlauteren und unrechtmässigen Finanzflüsse ein globales Problem darstellen, wissen wir spätestens seit den Paradise und den Panama Papers.

Die Schweiz mag flächenmässig eines der kleinsten Länder sein; was den Finanz- und Wirtschaftsplatz anbelangt, ist sie es nicht. Hier haben zahlreiche multinational aktive Gesellschaften ihren Sitz, und die Schweiz ist die weltweit grösste Drehscheibe für grenzüberschreitende Vermögensverwaltung.

Mit dieser führenden Rolle geht eine zusätzliche Verpflichtung und Verantwortung einher. Der Uno-Sachverständige Juan-Pablo Bohoslavsky klärte gestützt auf ein Mandat des Uno-Menschenrechtsrates die Folgen dieser unlauteren und unrechtmässigen Finanzflüsse für die Menschenrechte ab und kommt für die Schweiz zu einem vernichtenden Urteil: Er kommt zum Schluss, dass die Sanktionsmöglichkeiten bei Beihilfe zur Steuerhinterziehung ungenügend seien. Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist eben nur für Steuervergehen gegenüber Schweizer Steuerbehörden strafbar. Dasselbe Steuervergehen wird also nicht verfolgt, wenn jemand aus der Schweiz Personen im Ausland hilft, ein Steuervergehen im Ausland zu begehen. Er oder sie könnte sich ausschliesslich nach ausländischem Recht strafbar machen.

Mit der vorliegenden Motion verlange ich, diese Gesetzeslücke zu schliessen. Das Bundesgesetz soll so angepasst werden, dass auch Beihilfe für Steuervergehen ausserhalb der Schweiz sanktioniert werden kann. Die Schweiz hat sich im Rahmen der Uno-Agenda 2030 verpflichtet, ihren Beitrag zur Eindämmung und Verhütung von unlauteren und unrechtmässigen Finanzflüssen zu leisten, die sich negativ auf die Menschenrechte auswirken. Darauf müssen nun endlich konkrete Schritte folgen!

Als die Panama Papers ein Thema waren, sagte Bundesrat Maurer in den Medien, wir sollten uns nicht als die Obermoralisierer dieser Welt aufspielen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, geschätzter Herr Bundespräsident, darum geht es einfach nicht! Aber wir müssen uns doch auch nicht schützend vor diejenigen stellen, die den Superreichen und Grosskonzernen dabei helfen, Steuern im Ausland zu hinterziehen. Die Schweiz macht sich damit zur Handlangerin all derjenigen, die in anderen Ländern Steuersubstrat in Milliardenhöhe vernichten. Dieses Gebaren hat Folgen für das Leben der Menschen in diesen Ländern, insbesondere in den Ländern des Südens: Es fehlt Geld für Infrastruktur, es fehlt Geld für die Bildung, für die Gesundheitsversorgung, es verunmöglicht deren Entwicklung und bildet den Nährboden, geschätzte SVP-Fraktion, für Elend und Flucht.

Unlautere und unrechtmässige Finanzflüsse müssen international eingedämmt werden. Ich gebe dem Bundesrat Recht, wenn er das in der Antwort auf meine Motion schreibt. Aber das muss uns nicht daran hindern, auch unsere Gesetze hier anzupassen, sodass sich die Schweiz eben auch international nicht zur Handlangerin bei ebensolchem illegitimen Verhalten macht. Wir können hier eine Gesetzeslücke schliessen. Ich fordere, dass auch Beihilfe zu Steuervergehen ausserhalb der Schweiz sanktioniert werden kann, und wir sollten das auch tun.

Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich

Die Motion Meyer Mattea enthält vorab eine grundsätzliche rechtliche Frage, nämlich die Frage, ob die Verletzung von ausländischem Recht in der Schweiz verfolgt werden soll. Grundsätzlich machen wir das nicht, Verstösse gegen ausländisches Recht werden in der Schweiz grundsätzlich nicht sanktioniert. Das gilt auch für Widerhandlungen im Steuerrecht. Mit der Motion Meyer Mattea würden wir hier einen Paradigmenwechsel vornehmen. Das ist eine grundsätzliche Frage, die sich nicht nur auf das Steuerrecht bezieht. Wir sollten davon Abstand nehmen. So viel zur grundsätzlichen Frage dieser Motion.

Wir haben in einzelnen Fällen die Amtshilfe. Das funktioniert, wenn es notwendig ist. In diesem Bereich würden wir aber wesentlich weiter gehen. Es kann nicht Sinn und Zweck unserer Gesetzgebung sein, dass wir den Bruch ausländischen Rechts in der Schweiz sanktionieren. Das gilt ganz grundsätzlich und geht weit über das Steuerrecht hinaus.

Dem Anliegen hinter der Motion wird eigentlich bereits anderweitig Rechnung getragen. Der Bundesrat hat in seinem Bericht über unlautere und unrechtmässige Finanzflüsse von 2016 dargelegt, wie wir das machen. Das Problem ist also nicht unerkannt bei uns. Wir kennen das, wir haben Mittel. Aber die Motion geht zu weit und betrifft grundsätzliche Fragen in unserer Gesetzgebung, die wir hier nicht im Steuerrecht ausnahmsweise so lösen sollten.

Das Steuerrecht und das Bezahlen von Steuern bleiben weiterhin offene Fragen, auch international. Wir haben mit dem Beps-Projekt und mit Projekten, die in den nächsten Jahren noch auf den Tisch kommen werden, weitere Möglichkeiten. Es gibt diesbezüglich weitere Forderungen. Ich denke, man kann die weitere Entwicklung abwarten. Gleichzeitig möchte ich aber auch - ohne zu behaupten, dass bei uns Steuerhinterziehung nicht stattfinden kann - feststellen, dass die Schweiz hier ein gutes System hat, ein transparentes System. Wir zählen immer auf die Steuerehrlichkeit der Personen. Das ist der Grundsatz. Der Staat vertraut dem Bürger. Von diesem Grundsatz geleitet, brauchen wir keine zusätzlichen Möglichkeiten, den Bürger, auch wenn er ausländischer Herkunft ist, mit schweizerischem Recht zu bestrafen.

Ich bitte Sie also, diese Motion nicht anzunehmen.

Abstimmung

La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 53 Stimmen

Dagegen ... 138 Stimmen

(0 Enthaltungen)