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Spirituosenwerbung. Bewährtes System beibehalten
Hess Lorenz · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Die Alkoholwerbung untersteht zu Recht strengen Auflagen, namentlich, was die Werbung betrifft, die sich an Jugendliche wenden könnte, sich aber eben nicht an Jugendliche wenden darf. Um hier keine Konflikte zu generieren, hat sich seit Jahren ein System bewährt, wonach die Spirituosenbranche auf freiwilliger Basis der Alkoholverwaltung ihre Werbeentwürfe zustellen konnte. Die Alkoholverwaltung machte dann eine rechtliche, fachliche Prüfung, sodass sichergestellt war, dass am Schluss keine Aushänge oder Inserierungen erfolgten, die gegen den Jugendschutz verstossen.
Jetzt soll diese an sich bewährte Praxis geändert werden, indem eine solche Vorprüfung kostenpflichtig wird. Wenn sie in ein formelles Verfahren mit Kostenpflicht abgeändert wird, ist klar, dass keine solchen Prüfungen mehr erfolgen werden. Das ist nicht nur deswegen schade, weil damit diese Möglichkeit, Rechtshändel zu verhindern, nicht mehr besteht. Es ist auch schade, diese Praxis zu ändern, weil sie ein positives Beispiel für eine Zusammenarbeit ohne grosse Formalitäten zwischen Wirtschaft und Verwaltung ist, und zwar eben im Sinne der Sache, einer regelkonformen Werbung. Darum geht es schlussendlich.
Mit der Aufhebung dieser bewährten Zusammenarbeit ist es absehbar, dass Werbung geschaltet oder ausgehängt wird, die dann nicht mehr den Vorgaben entspricht. Damit sind Rechtshändel programmiert, die schlussendlich wiederum nicht nur kostenpflichtig für die Branche, sondern auch aufwendig für die Verwaltung sind.
Ein letzter Punkt, der dafür spricht, dass diese Zusammenarbeit ohne grosse Formalitäten und ohne Kostenpflicht aufrechterhalten wird, ist die folgende Tatsache: Wenn man diese Vorprüfung nicht mehr unkompliziert machen kann, ist die besagte Werbung, die dann eben gegen Regeln verstösst, schon mal geschaltet oder ausgehängt worden. Möglicherweise verführerische Werbung für Jugendliche wäre dann also schon mal präsent gewesen und hätte ihre Visibilität gehabt, und das wiederum will man ja sicher auch nicht.
Deshalb bitte ich Sie, hier diesem Vorstoss zuzustimmen, der dafür sorgt, dass die Spirituosenbranche weiterhin ihre Werbeentwürfe der Alkoholverwaltung vorlegen kann, dort eine Beurteilung erfolgt und damit schlussendlich nur gesetzeskonforme Werbung geschaltet wird.
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Hier geht es also um die Spirituosenwerbung: Wir möchten die geltende Praxis ändern. Im Moment ist es so, dass die Spirituosenbranche der Alkoholverwaltung freiwillig - es gibt dazu keinen Zwang - ihre Entwürfe für die Werbung vorlegt. Die Alkoholverwaltung stellt dann fest, ob sie gesetzlich zulässig sind. Um Ihnen einen Überblick zu geben: 2010 waren es 400 solche Gesuche, 2016 waren es 1800 und in den Jahren 2017 und 2018 waren es 600 respektive 200 Gesuche.
Man könnte hier im Gegenteil sagen, dass der Staat eine Branche bevormunde, die selber in der Lage ist, ein Gesetz zu interpretieren, und die selbst entscheiden kann, was sie in ihrer Werbung macht und was nicht. Dass man in dieser Frage sozusagen freiwillig noch ein Gütesiegel will, ist etwas aussergewöhnlich. In der Regel geht ja der Druck in die andere Richtung; es heisst dann nämlich: Befreit uns von staatlichen Vorschriften. Hier sucht man aber den Staat für die Prüfung der Werbung.
Nun, wir ändern nur die Praxis. Wir sind der Meinung, dass wir das nach wie vor machen sollten, wenn das gewünscht wird, dass das aber kostenpflichtig sein soll. Wir machen das freiwillig, es gibt keine Pflicht, und wer die Entwürfe prüfen lassen will, kann das weiterhin machen. Wir würden den Aufwand mit einem sehr bescheidenen Stundenansatz von 100 Franken verrechnen. Alle, die nicht sicher sind, ob sie das Gesetz richtig interpretieren, hätten damit noch die Möglichkeit zur Prüfung.
Hier eine weiter gehende Regelung zu machen macht wirklich keinen Sinn. Wir sollten uns dort von der Bürokratie befreien, wo es möglich ist. Die Branche ist - so denke ich - selbst in der Lage zu beurteilen, ob ihre Werbung den gesetzlichen Vorschriften entspricht oder nicht. Einen Beamten in der Zollverwaltung zu fragen, ob das genehm ist oder nicht, entspricht eigentlich nicht einer freiheitlichen Auffassung. Die Prüfung kann weitergeführt werden, sie ist aber kostenpflichtig.
Die Motion anzunehmen ist wirklich nicht notwendig, und ich bitte Sie, dies auch nicht zu tun.
Abstimmung
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Il Consiglio federale propone di respingere la mozione.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 129 Stimmen
Dagegen ... 57 Stimmen
(3 Enthaltungen)