18.050
Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten)
Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct (Déduction fiscale des frais de garde des enfants par des tiers)
Art. 35 Abs. 1 Bst. a
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Schneeberger, Badran Jacqueline, Bigler, Birrer-Heimo, Feller, Flach, Jans, Lüscher, Marra, Pardini, Rytz Regula, Walti Beat)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 35 al. 1 let. a
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Schneeberger, Badran Jacqueline, Bigler, Birrer-Heimo, Feller, Flach, Jans, Lüscher, Marra, Pardini, Rytz Regula, Walti Beat)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion
Wir sind in der Differenzbereinigung zu den Kinderbetreuungskosten.
Es geht hier nicht um eine Vorlage der Familienpolitik, sondern um die Fachkräfte-Initiative. Es geht darum, inländisches Potenzial zu mobilisieren, damit es am Arbeitsmarkt teilnehmen kann. Bei der Steuerpolitik und bei der Progression geht es darum, die Steuersubjekte nach Massgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angemessen zu besteuern. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beurteilt sich nach dem effektiv verfügbaren Einkommen. Bei der Sachfrage, die wir hier diskutieren, muss das effektiv verfügbare Einkommen zum Massstab gemacht werden. Die Drittbetreuungskosten zählen als Aufwand, sie müssen mit Belegen nachgewiesen werden. Man kann kein hohes Einkommen erzielen, wenn man diese Kosten nicht vorher aufwirft. Das wiederum reduziert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Damit ist es systemisch nur richtig, dass man die Progression bricht.
Wir sprechen in dieser Vorlage also nicht von der Erhöhung von sogenannten Sozialabzügen. Die Frage der Höhe der Sozialabzüge kann mit einem Vorstoss bei der Debatte zur Ehepaar- und Familienbesteuerung aufgeworfen und diskutiert werden und sollte nicht mit dieser Vorlage vermischt werden. Ausserdem ist zu beachten, dass zusätzlicher Druck auf die Kantone entstehen würde, hier nachzuziehen, wenn der Bund einen Kinderabzug von 10 000 Franken zulassen würde. Die Kantone wurden zu dieser Massnahme aber nicht konsultiert. Wir sind der Meinung, dass die Kantone bei so wichtigen Entscheiden mit einbezogen worden müssen.
Ich bitte Sie deshalb, keine Vermischung zwischen Sozialabzügen und den Kinderdrittbetreuungskosten zu machen und dieser Minderheit zu folgen.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche namens der SVP-Fraktion über diese Vorlage.
Wenn man etwas vermischt, kommt meistens etwas Besseres heraus; es kommt darauf an, was es dann ist. Zur Erinnerung: Der Bundesrat will Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung erhöhen. Die vorgeschlagene Änderung betrifft die direkte Bundessteuer, und dazu braucht es eben eine Gesetzesanpassung. Die Vorlage entstand im Rahmen der Fachkräfte-Initiative. Sie möchte negative Erwerbsanreize im Steuersystem reduzieren. Der Bundesrat schlug deshalb vor, mit einem Abzug von 25 000 Franken pro Kind insbesondere gut qualifizierte Mütter in den Arbeitsprozess zurückzubringen, und präsentierte dies als Massnahme, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ob das dann wirklich aufgeht, musste ich mich auch fragen.
Seit 2011 kennt der Bund einen Steuerabzug für die Drittbetreuung von Kindern unter 14 Jahren. Abzugsfähig sind dabei nur die tatsächlichen Kosten; sie sind bei maximal 10 000 Franken pro Kind gedeckelt. Diese Abzüge sind an eine Erwerbstätigkeit oder Ausbildung gekoppelt.
Aus Sicht der SVP ist die generelle Erhöhung der Abzugsberechtigung pro Kind für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, zentral. Deshalb unterstützt die SVP-Fraktion die Erhöhung auf 10 000 Franken für Familien, die ihre Kinder selber betreuen. Die Erhöhung der Abzüge von 6500 auf 10 000 Franken für nichtfremdbetreute Kinder wurde vom Nationalrat am 12. März 2019 mit 100 zu 92 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.
Der Ständerat will diese Erhöhung nicht akzeptieren. In der WAK-NR wurde dieser Beschluss am 18. August 2019 nach einer Abstimmung mit 12 zu 12 Stimmen durch Stichentscheid des Präsidenten unterstützt. Jetzt muss man schon sagen, dass der Beschluss des Ständerates die Gutsituierten oder, wenn Sie so wollen, die Reichen privilegiert, weil man die effektiv ausgewiesenen Kosten für die Kinderbetreuung bis 25 000 Franken abziehen kann. Neu soll also das Zweieinhalbfache für Drittbetreuung abgezogen werden können.
Es ist nicht einzusehen, wieso man Familien, die ihre Kinderbetreuung vollumfänglich selber übernehmen und dadurch auf ein Einkommen verzichten, nicht entgegenkommen und den Betrag von 6500 auf 10 000 Franken erhöhen soll, es sei denn, man wolle eine neue Diskriminierung schaffen. Das haben wir ja bereits mit der Heiratsstrafe bei den Steuern und bei den AHV-Renten - eine Ungerechtigkeit, die man bis heute nicht aus der Welt schaffen konnte.
Es stimmt natürlich schon, dass die Erhöhung des Abzugs auf 10 000 Franken pro Kind, wie sie vom Nationalrat beschlossen wurde, zulasten des Bundes geht. Bei dieser Variante werden 320 Millionen Franken ausgegeben, 280 Millionen vom Bund und 40 Millionen von den Kantonen. Die Variante des Ständerates hätte nur 12 Millionen Franken Kosten zur Folge, 10 Millionen für den Bund und 2 Millionen für die Kantone. Ich frage mich zwar, muss ich Ihnen sagen, wie man auf diese 12 Millionen kommt, weil man die Nachfrage für Kinderfremdbetreuung bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Abzugsgrenze gar nicht voraussagen kann.
Kinderbetreuung ist eine schöne, aber auch sehr intensive und verantwortungsvolle Arbeit. Die Unterstützung haben deshalb vor allem diejenigen Familien verdient, welche sich selber um die Kinderbetreuung kümmern und dadurch auf ein Einkommen verzichten. Auf jeden Fall setzen wir uns bei der SVP für diese soziale Massnahme ein, wie sie der Nationalrat in Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a mit der Erhöhung von 6500 auf 10 000 Franken beschlossen hatte.
Wir erhoffen uns dabei Ihre Unterstützung, indem Sie der Mehrheit, also der Version des Nationalrates, folgen.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion
Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a dieser Gesetzesvorlage der Mehrheit zu folgen.
Familienarbeit ist schön und erfüllend, Familienarbeit ist aber auch mit einem gewissen Aufwand und einem gewissen Verzicht verbunden. Die CVP-Fraktion will mit der Unterstützung der Mehrheit, die auf einem ersten Beschluss im Nationalrat fusst, die Familienarbeit anerkennen und honorieren. Der Bundesrat schlägt mit dieser Vorlage zusätzliche Steuerabzüge für Fremdbetreuungskosten vor. Das haben wir unterstützt und finden es nach wie vor gut. In diesem Bereich haben wir auch keine Differenz mehr.
Es gibt aber auch jene Familien, die die Kinder selber betreuen, auf Einkommen verzichten und die Familienarbeit selber leisten. Bei dieser Bestimmung geht es darum, dass auch für diese Familien die Kinderabzüge von 6500 auf 10 000 Franken erhöht werden. Wenn Sie den Vergleich mit den Kantonen anstellen - in den letzten Tagen wurden ja entsprechende Statistiken veröffentlicht -, dann sehen Sie, dass einige Kantone viel familienfreundlicher sind als der Bund und höhere Kinderabzüge gewähren.
Es ist auch eine Vorlage, die den Mittelstand unterstützt. Es sind zum Beispiel die Familien und Steuerzahlenden des Mittelstands, die von der Prämienverbilligung nicht oder nur wenig profitieren, jene Familien also, die zum Teil erhebliche Steuern bezahlen. Es geht um diese mittelständischen Familien und darum, dass sie gefördert und unterstützt werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a der Mehrheit zu folgen.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Die SP-Fraktion lehnt dieses Ansinnen so, wie es jetzt daherkommt, ganz klar ab. Diese Vermischung, die jetzt passiert ist und die Frau Flückiger so gelobt hat, ist eben keine gute Vermischung. Wir haben die Fachkräfte-Initiative, und es gibt Paare, Frauen, Männer, die Gelder für Kinderfremdbetreuung ausgeben. Es geht darum, dass man jetzt diesen Abzug bei der direkten Bundessteuer erhöht hat. Wir haben uns gegen die Höhe dieses Abzuges gewehrt, aber das Parlament hat das so beschlossen, da gibt es keine Differenz mehr - beide Räte haben dies so beschlossen. Jetzt hat man in diese Vorlage einfach noch die Erhöhung des allgemeinen Kinderabzuges bei der direkten Bundessteuer hineingeschmuggelt. Bei der direkten Bundessteuer zahlt etwa die Hälfte der Familien gar nichts, weil sie gar nicht auf das massgebende Einkommen kommen. Wenn Sie diese Familien entlasten wollen, dann müssen Sie das über andere, wirksame Mittel machen; eines wäre z. B. die Prämienverbilligung. Hier haben wir eine Initiative, die direkt den Familien zugutekommt. Sie können auch Steuergutschriften oder andere Mittel anschauen. Aber Sie vermischen jetzt hier etwas. Es geht um einen nachgewiesenen Aufwand, und den - diese Fremdbetreuungskosten - haben Familien, die zu Hause betreuen, so nicht.
Übrigens einfach noch zu einem kleinen Nebeneffekt, das wurde von verschiedenen Rednerinnen und Rednern schon letztes Mal gesagt und jetzt auch: Von diesem hohen Kinderfremdbetreuungsabzug profitieren vor allem auch Familien, die hohe Einkommen haben. Das ist so, das haben wir ja auch immer so gesagt und die Höhe auch kritisiert. Aber wenn Sie jetzt den allgemeinen Kinderabzug noch erhöhen, dann profitieren diese Familien nochmals - nur damit Sie das auch wissen. Der Kinderfremdbetreuungsabzug und der allgemeine Abzug werden dann kumuliert, und dann privilegieren Sie eine ganz kleine Schicht noch mehr. Das kann ja nicht in Ihrem Sinne sein.
Dann haben wir die Ehepaar- und Familienbesteuerung, die vom Ständerat an den Bundesrat zurückgewiesen wurde, weil man mit dem Resultat nicht zufrieden war. Auch hier wird es verschiedene Effekte geben, wegen der Frage des Splittings, der Frage des Tarifes, der Frage der Abzüge. Sie wollen jetzt im luftleeren Raum legiferieren, in dem Sinne, dass Sie noch gar nicht wissen, was für eine Lösung kommen wird. In den Kantonen hat man im Bereich der Familien schon längstens viel gemacht. Hier gibt es auch keinen Handlungsbedarf, wie heute in einem Artikel im "Tages-Anzeiger" zu lesen ist: Die meisten Familien bezahlen vor allem Steuern in den Kantonen.
Es kommt noch hinzu, dass wir keine Vernehmlassung dazu gemacht haben und dass wir Ausfälle bei der direkten Bundessteuer von rund 350 Millionen Franken haben werden. Weil die Kantone zu rund 20 Prozent von dieser profitieren, werden auch sie Ausfälle haben, zu denen sie nichts sagen und keine Position beziehen konnten.
Wie schon meine Vorrednerin, Daniela Schneeberger, gesagt hat: Wenn Sie das wollen, dann machen Sie das entweder im Rahmen der Ehepaar- und Familienbesteuerung oder mit einem Vorstoss. Dann gibt es eine ordentliche Vernehmlassung, man schaut das Zusammenwirken der verschiedenen Instrumente an, und dann kann man entscheiden. Das wäre eine saubere Arbeit.
Ich bitte Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen.
Kutter Philipp · Mit-M · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion
Geschätzte Frau Kollegin Birrer-Heimo, wenn man Ihnen so zuhört, dann erhält man den Eindruck, dass es gute und schlechte Familien gibt. Die guten Familien sind die, die wenig verdienen, und die schlechten Familien sind die, die viel verdienen, weil die nämlich keine Unterstützung verdient haben; so meine Schlussfolgerung aus Ihrem Votum.
Jetzt habe ich eine Frage an Sie: Finden Sie denn, dass Familien, die die Kinderkrippen selbst bezahlen, die keine Abzüge auf den Krankenkassenprämien erhalten, keine Unterstützung nötig haben?
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Ihre Schlussfolgerung ist falsch. Zum Ersten: Es gibt Familien mit tiefen Einkommen, es gibt Familien mit mittleren Einkommen, und es gibt Familien mit hohen Einkommen. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis, und schieben Sie mir hier nicht solche Wertungen unter, die Sie vielleicht machen, aber ich ganz sicher nicht.
Zum Zweiten: Es gibt Kinderkrippen, und da gibt es Kosten, und die Familien können diese Kosten geltend machen. Das können alle Familien machen, die die Kosten haben, diejenigen, die die Kosten nicht haben, aber nicht. Hier sprechen wir von einem Aufwand; das ist halt steuersystematisch ein Aufwand, den man entweder hat und dann abziehen kann oder eben nicht. Bitte vermischen Sie auch das nicht, das müssten Sie in Ihrer Funktion in der Führung einer Gemeinde eigentlich wissen!
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Die Vorlage hat ja eigentlich zum Ziel zu ermöglichen, dass die tatsächlich anfallenden Kosten für die Kinderdrittbetreuung bei den Steuern abgezogen werden können. Das ist richtig; das sind Gewinnungskosten. Es sind Kosten, die für Eltern anfallen, wenn beide einem Erwerb nachgehen. Es sind oft hohe Betreuungskosten, die den heutigen Maximalbetrag von 10 100 Franken schnell einmal überschreiten. Es ist richtig, dass diese Kosten abzugsfähig sind. National- und Ständerat haben das so beschlossen, und das haben auch wir Grünliberalen so unterstützt.
Die Differenz, die hier vorliegt, war aber nicht Teil des Entwurfes des Bundesrates. Sie basiert auf einem Einzelantrag vonseiten der CVP, der Steuerabzüge auch für Eltern fordert, die ihre Kinder selber betreuen und bei denen keine Drittbetreuungskosten anfallen.
Die Kinderkosten sind tatsächlich hoch. Bei aller Sympathie möchten wir aber zu bedenken geben, dass ökonomisch betrachtet - das ist bekannt und erforscht - staatspolitische Massnahmen unterschiedliche Wirkungen haben: Wenn man alle Familien zu gleichen Teilen entlasten will, kann man die Kinderzulagen erhöhen oder die Krankenkassenprämien für Kinder senken bzw. erlassen. Will man die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, dann subventionieren wir die Kinderbetreuung, zum Beispiel über Betreuungsgutscheine, und sorgen dafür, dass diese Gewinnungskosten steuerlich abzugsfähig sind. Diese Vorlage hat das Letztere zum Zweck. Will man hingegen gut verdienende Haushalte besserstellen, dann kann man Steuerabzüge erhöhen. Man glättet damit die Progression. Das entlastet gut verdienende Haushalte, unabhängig davon, ob sie Kinderbetreuungskosten haben oder nicht.
Wir vermindern hier einfach den Handlungsspielraum für Massnahmen, die wirkungsvoller und effizienter wären. Das ist der eine Grund.
Der andere Grund, weshalb ich Sie bitte, die Minderheit Schneeberger zu unterstützen, ist: Der Antrag der Mehrheit ist eine Neuauflage der Familien-Initiative der SVP; das haben Sie ja auch in den Voten gehört. Die Familien-Initiative der SVP forderte einen Eigenbetreuungsabzug. Sie wurde aber abgelehnt, auch von der CVP-Basis. Der Steuerabzug für Eigenbetreuung widerspricht der Steuersystematik. So, wie kein fiktives Einkommen aufgerechnet wird, können auch keine fiktiven Kosten in Abzug gebracht werden. Er widerspricht dem Volksentscheid vom November 2013, denn die Bevölkerung hat die Vorlage mit 58,5 Prozent abgelehnt. Und er widerspricht dem Ziel der Vorlage. Je höher nämlich die Abzüge sind, die Sie machen können, ohne dass Sie tatsächlich Fremdbetreuungskosten haben, desto unattraktiver machen Sie es im Gegenteil wiederum für den anderen Elternteil, erwerbstätig zu sein und ein zweites Einkommen zu erzielen.
Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und den Minderheitsantrag Schneeberger zu unterstützen.
Carobbio Guscetti Marina · P-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
La presidente (Carobbio Guscetti Marina, presidente): Vi informo che il gruppo liberale-radicale sostiene la proposta della minoranza, mentre il gruppo borghese democratico sostiene la proposta della maggioranza.
Maurer Ueli · BPR-M · Bundesrat · Zürich
Wir haben diese Differenz, von der Sie schon gehört haben. Ich würde einmal an Ihr finanzpolitisches Gewissen appellieren: Sie geben hier 350 Millionen Franken aus - über Bund und Kantone hinaus gesehen -, ohne zu wissen, wer wirklich davon profitiert, weil die Erweiterung auf einem Einzelantrag hier im Rat basiert. Wenn wir schon 350 Millionen Franken ausgeben, dann sollten wir wissen, welche Wirkung wir damit erzielen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Aussage von Herrn Müller stimmt. Er hat gesagt, der Mittelstand werde profitieren. Wenn Sie von einer Familie mit vielleicht drei Kindern und einer Erleichterung bei den Steuern ausgehen, dann kann diese Massnahme aber gerade dazu führen, dass sie möglicherweise die Prämienverbilligung bei der Krankenkasse verliert, weil sie dann ein höheres Einkommen hat. Wie auch immer, es gibt Komponenten, die wir einfach nicht kennen. Hier eine Ausgabe zu tätigen, ohne die Wirkung im Ziel zu kennen, dafür haben wir, glaube ich, einfach kein Geld.
Ursprünglich war es eine Vorlage, die gezielt die Fachkräfte-Initiative unterstützen wollte, es also ermöglichen wollte, Kinderdrittbetreuungsabzüge zu erhöhen und dadurch die Erwerbsarbeit zu fördern. Das ist ein anderes Ziel als dasjenige, das Sie jetzt anstreben. Wenn wir Familien entlasten, dann sollten wir das gezielter machen und wissen, was wir damit erreichen. In diesem Bereich trifft der Schuss neben die Zielscheibe, weil wir einfach keine Ahnung haben, was wir wirklich damit erreichen. Natürlich sind wir in einer guten finanziellen Situation, aber das sollte uns nicht dazu verführen, Geld auszugeben, ohne die Wirkung der Massnahme zu kennen. Hier kennen wir die Wirkung nicht!
Für die Kantone - und darauf wurde hingewiesen - ist es auch eine Vorlage mit möglichen Folgekosten, weil der Druck, wenn der Bund diese Abzüge genehmigt, auch in den Kantonen zu spüren sein wird. Sie verlieren einmal die rund 70 Millionen Franken mit der Vorlage, wie Sie sie vorschlagen, aber der Folgedruck durch höhere Abzüge wird in den Kantonen ebenfalls spürbar sein. Wenn wir hier Vorlagen beschliessen, die die Kantone betreffen können und betreffen werden, dann gehört es zu unseren politischen Spielregeln, dass wir die Kantone im Rahmen einer Konsultation, einer Vernehmlassung zu Wort kommen lassen.
Ich denke, diesbezügliche Grundsätze sollten auch wir einhalten. Wir sind ein föderaler Staat, und wenn Kantone betroffen sind, dann sind sie auch anzufragen und um ihre Meinung zu bitten. Bei den Kantonen ist eine grundlegende Ablehnung festzustellen. Sie haben die Vorlage, die der Bundesrat im Rahmen der Fachkräfte-Initiative gemacht hat, abgelehnt, weil sie der Meinung sind, dass sie diese Autonomie bei diesen Fragen brauchen. Sie möchten das gezielt machen, und hier missachten wir das mit dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission, die ja nur mit Stichentscheid des Präsidenten zustande kam.
Ich denke, es wäre ein gutes Zeichen, wenn Sie hier dem Ständerat folgen würden. Wenn Sie diese Linie weiterverfolgen möchten, dann wäre das wohl mit einer Motion zu fordern: Dann kann man eine Vernehmlassung machen, dann kann man feststellen, wer wie entlastet wird; dann kann man diesbezüglich auch Ziele setzen und macht jetzt nicht einfach aufgrund eines Einzelantrages in einem Rat eine völlig geänderte Vorlage. Ich glaube, das entspricht einfach nicht den Gepflogenheiten des Parlamentes.
Ich bitte Sie also, bei Ihrer Kommissionsminderheit zu sein und dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.
Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zur Ausgangslage: Seit 2011 kennt der Bund einen Steuerabzug für Drittbetreuung von Kindern unter 14 Jahren. Bis heute war dieser Abzug bei 10 000 Franken pro Kind und Jahr gedeckelt. Abzugsfähig sind nur Kosten, die tatsächlich anfallen. Im Frühjahr dieses Jahres hat nun der Nationalrat den maximalen Abzug von 10 000 Franken pro Kind und Jahr auf 25 000 Franken erhöht. In der Sommersession ist dann auch der Ständerat diesem Anliegen gefolgt. Wir haben also in der Frühjahrssession in diesem Rat bereits klar Stellung zu diesem Bereich genommen.
In unserem Rat ist aber noch eine weitere Änderung erfolgt. Nationalrat Kutter wollte den allgemeinen Abzug pro Kind und Jahr auf 10 000 Franken erhöhen. Mit 100 zu 92 Stimmen ist dieser Rat dem Antrag von Herrn Kutter gefolgt. Der Ständerat hat diesen Beschluss mit 25 zu 19 Stimmen allerdings wieder knapp verworfen.
Mit dieser Ausgangslage hat sich dann Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben an die Arbeit gemacht. Die Mehrheit der Kommission unterstützt den Beschluss des Nationalrates, den allgemeinen Abzug auf 10 000 Franken pro Kind und Jahr zu erhöhen. Mit der Erhöhung des Abzugs für Drittbetreuung von 10 000 auf 25 000 Franken haben die Räte einer Erhöhung um den Faktor 2,5 zugestimmt. Den allgemeinen Abzug von 6500 auf 10 000 Franken zu erhöhen entspricht dem Faktor 1,5. Es wird also massiv weniger erhöht als bei den Drittbetreuungskosten.
Die Mehrheit der Kommission vertritt die Meinung, dass für die soziale Gerechtigkeit auch der allgemeine Abzug erhöht werden soll, denn auch bei Kindern, die zu Hause betreut werden, fallen Kosten an. Diese sind in den vergangenen Jahren nicht kleiner geworden. Die Kommission möchte aber nicht ein Familienmodell gegen das andere ausspielen. Was verhindert werden sollte, ist, dass das eine Familienmodell - politisch gewollt - schlechter gestellt wird als das andere. Auch die Eigenbetreuung hat ihre Berechtigung. Dies möchte die Mehrheit der Kommission mit der Unterstützung der Erhöhung von 6500 auf 10 000 Franken klar zum Ausdruck bringen.
Die Kommissionsminderheit teilt diese Ansicht nicht. Sie möchte bewusst nur einen Anreiz für Besserverdienende schaffen, denn diese bezahlten mehr Steuern und mehr Sozialversicherungsbeiträge; dies komme dann wiederum allen zugute.
Ich komme nun noch zu den Kosten; auch damit hat sich die Kommission auseinandergesetzt. Die Erhöhung des allgemeinen Abzugs von 6500 auf 10 000 Franken führt beim Bund zu weniger Steuereinnahmen von 280 Millionen und bei den Kantonen von 40 Millionen; so zumindest wurde uns dies in der Kommission von Bundespräsident Maurer gesagt. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass diese Investition in die Kinder gut investiertes Geld ist.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission um Unterstützung der Vorlage.
Barazzone Guillaume · Mit-M · Nationalrat · Genf · CVP-Fraktion
Le 13 juin 2019, le Conseil des Etats a examiné le projet qui vous est soumis aujourd'hui et l'a approuvé, par 35 voix contre 5 et 2 abstentions, au vote sur l'ensemble. Le Conseil des Etats a créé une seule divergence: il a décidé, par 25 voix contre 19, de biffer l'augmentation de la déduction générale pour enfants, qui passait de 6500 francs à 10 000 francs. Cette disposition ne faisait pas partie initialement du projet du Conseil fédéral. Elle a été introduite par notre conseil par le truchement d'une proposition Kutter, qui a été adoptée par 100 voix contre 92 et 1 abstention.
Votre Commission de l'économie et des redevances s'est réunie et a accepté, par 12 voix contre 12 avec la voix prépondérante du président, cette modification qui crée une divergence entre les deux conseils.
Pour ce qui concerne les coûts - mon collègue de langue allemande en a parlé -, la version du Conseil des Etats coûterait 10 millions de francs à la Confédération et 2 millions de francs aux cantons, s'agissant de la déduction des frais de garde effectifs, qui passe de 10 000 francs à 25 000 francs. La divergence que nous devons discuter et sur laquelle nous voterons aujourd'hui engendrerait des coûts de 280 millions de francs pour la Confédération et de 40 millions de francs, voire 72 millions - Monsieur le conseiller fédéral Maurer a corrigé les chiffres aujourd'hui -, pour les cantons.
La question de la procédure s'est bien évidemment posée. Faudrait-il lancer une procédure de consultation pour une somme aussi faible que les 40 millions de francs, voire 72 millions, que cela coûterait aux cantons? La commission a répondu par la négative, étant précisé que nous parlons de 2 à 3 millions de francs, voire de 5 millions, par canton concerné et qu'il ne faut pas repousser une décision aussi importante pour les familles en raison d'un formalisme excessif. Il arrive souvent que dans notre conseil, voire au Conseil des Etats, des propositions d'amendement engendrent des coûts supplémentaires sans que l'on doive passer par une procédure de consultation.
Mais ce sont surtout les arguments de politique familiale qui ont convaincu la majorité de la commission de voter en faveur d'une augmentation des déductions forfaitaires pour les enfants en les faisant passer de 6500 à 10 000 francs. La classe moyenne - on en a parlé - souffre parce que son pouvoir d'achat diminue. Un grand nombre de familles peine à financer son assurance-maladie, son logement, et le fait d'avoir des enfants reste un luxe en Suisse. Toutes ces familles, qui ne bénéficient pas, parce qu'elles ne rentrent pas dans les barèmes, de diminutions ou de réductions des primes d'assurance-maladie ou de prix préférentiels pour les crèches, ont de la peine à terminer le mois ou en tout cas il devient très difficile pour elles d'assumer les coûts des enfants. C'est la raison pour laquelle notre commission souhaite donner un vrai coup de pouce aux familles aujourd'hui, sans attendre encore deux ans. Nous avons l'occasion de le faire, en leur donnant du pouvoir d'achat.
Il a été dit qu'il fallait pouvoir uniquement déduire les frais de garde effectifs. Dans un certain nombre de villes et de communes de ce pays, un certain nombre de familles ne trouvent pas de place de crèche. Je sais de quoi je parle puisque je suis membre de l'exécutif de la ville de Genève, où il reste encore malheureusement des familles qui n'obtiennent pas de place de crèche. Donc ces familles-là sont contraintes de faire garder leurs enfants à la maison ou de les garder elles-mêmes à domicile; les coûts engendrés par une telle situation sont réels. C'est la raison pour laquelle il faut également aider ces familles.
Un argument qui a également fait mouche a été celui des déductions fiscales générales prévues par les cantons. Vous le savez, la plupart des cantons prévoient des déductions générales par enfant; on peut penser par exemple à la déduction forfaitaire à Zurich de 9000 francs, à Genève de 9980 francs, au Tessin de 11 100 francs, à Zoug de 12 000 francs. Aux yeux de la majorité de la commission, il faut aussi que la Confédération fasse un effort substantiel en augmentant ce montant de déduction de 6500 à 10 000 francs pour les enfants. Il en va aussi d'un parallélisme des efforts entre les cantons et la Confédération.
Le dernier point concerne le coût total. C'est notre rôle en tant que parlementaires, et les membres de la commission l'ont joué, de faire un choix en disant qu'une politique familiale digne de ce nom vaut bien 280 millions de francs à charge de la Confédération et 70 millions de francs à charge des cantons et qu'il faut faire ce geste maintenant parce que les familles ont bien trop attendu ce geste-là.
La majorité de la commission vous recommande, avec conviction, de suivre sa proposition.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 98 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 90 Stimmen
(3 Enthaltungen)