18.049
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste
Loi fédérale sur les services d'identification électronique
Art. 10 Titel, Abs. 1, 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 10 titre, al. 1, 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Vonlanthen Beat · Mit-M · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion
Die Kommission für Rechtsfragen hat an einer kurzen Sitzung am 19. September die Beschlüsse des Nationalrates vom 17. September zur Kenntnis genommen. Der Nationalrat hat mit einer Ausnahme die Beschlüsse des Ständerates akzeptiert. Nur bei Artikel 10 betreffend das subsidiäre E-ID-System des Bundes wollte er unserer Formulierung nicht folgen, sondern hat eine Kompromisslösung zwischen der nationalrätlichen - das heisst der bundesrätlichen - Formulierung und der Formulierung des Ständerates verabschiedet. Der Entscheid fiel mit 125 zu 52 Stimmen deutlich aus. Der Kompromissvorschlag enthält die folgenden Elemente: Erstens wird die Artikelüberschrift präzisiert. Wie der Bundesrat vorschlägt, soll es sich um ein subsidiäres E-ID-System des Bundes handeln. Zweitens wird als Bedingung für die Errichtung eines subsidiären Bundessystems ausdrücklich aufgenommen, dass der Bundesrat eine eigene Lösung realisieren beziehungsweise der Bund sich an einem Unternehmen beteiligen kann, wenn die Zwecke gemäss Artikel 1 Absatz 2 nicht erfüllt sind.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates schlägt Ihnen nun einstimmig vor, diese neue Formulierung zu akzeptieren und damit die letzte Differenz zu bereinigen. Als Gründe für diesen Entscheid unterstreicht die Kommission für Rechtsfragen namentlich Folgendes:
1. Zwischen der ständerätlichen und der neuen nationalrätlichen Fassung besteht eigentlich kein Unterschied, auf jeden Fall kein grosser, weil der Bundesrat so oder so die Möglichkeit des Betriebs eines Bundessystems beziehungsweise der Beteiligung an einem Unternehmen erst nach eingehender Abklärung, also namentlich bei Nichterfüllung der Zwecke, realisiert.
2. Die subsidiäre Regelung wird nun besser konkretisiert. Es wird also grössere Rechtssicherheit geschaffen.
Namens der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates empfehle ich Ihnen also, diese letzte Differenz auszuräumen und den nationalrätlichen Beschluss zu Artikel 10 zu akzeptieren.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich danke Ihrer Kommission für Rechtsfragen dafür, dass sie sich hier auf den Nationalrat zubewegt. Ich denke, der Nationalrat hat in der letzten Runde einige Zugeständnisse gemacht und auch Kompromisse mit Ihnen gesucht. Es ist so, dass doch einiges, was in der ständerätlichen Fassung beschlossen wurde, dann im Nationalrat aufgenommen wurde.
Sie, Herr Ständerat Vonlanthen, haben zu Recht gesagt, dass das jetzt die letzte Differenz ist. Zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat bestehen hier eigentlich kaum inhaltliche Differenzen; materiell sind Sie sich einig. Die subsidiäre Rolle des Staates bleibt erhalten. Etwas anderes ist, dass die Voraussetzungen mit Anrufung des Zweckartikels noch etwas präziser umfasst werden. Ich meine, das ist eine gute Lösung.
Ich danke Ihnen, wenn Sie sich hier Ihrer Kommission und damit dem Nationalrat anschliessen. Der Bundesrat unterstützt diesen Kompromiss.
Fournier Jean-René · P-M · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion
Angenommen - Adopté
Le président (Fournier Jean-René, président): L'objet est ainsi prêt pour le vote final.