19.400
Mehr Transparenz bei der Politikfinanzierung
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Bundesgesetz über die politischen Rechte (Transparenz bei der Politikfinanzierung)
Loi fédérale sur les droits politiques (Transparence du financement de la vie politique)
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Caroni, Föhn, Müller Philipp)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Caroni, Föhn, Müller Philipp)
Ne pas entrer en matière
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 29 Stimmen
Dagegen ... 14 Stimmen
(1 Enthaltung)
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Gliederungstitel nach Art. 76a
Antrag der Kommission: BBl
Titre et préambule; ch. I introduction; titre suivant l'art. 76a
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Art. 76b
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Ich kann Ihnen mitteilen, dass der Antragsteller, das bin ich selber, den Antrag der Minderheit zu Absatz 2 Buchstabe a zurückgezogen hat.
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Absatz 1 ist nicht bestritten, ich möchte aber trotzdem kurz eine Ausführung dazu machen. Ich wurde verschiedentlich gefragt, was unter den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien zu verstehen sei und weshalb man sich auf die Parteien fokussiert und den Begriff nicht weiter gefasst habe. In diesem Sinn zur Klarstellung: Es geht effektiv nur um politische Parteien und nur um jene, welche in der Bundesversammlung vertreten sind. Das sind in der Regel nationale Parteien. Es können aber ausnahmsweise auch kantonale Parteien sein, wenn ein Parlamentarier, eine Parlamentarierin als Vertretung einer kantonalen Partei in der Bundesversammlung Einsitz genommen hat, beispielsweise ein Vertreter der Lega dei Ticinesi. Der ist nicht über eine nationale Partei in der Bundesversammlung vertreten, sondern über die kantonale Partei.
Über die Frage, ob man auch andere Organisationen der Offenlegungspflicht unterstellen soll - beispielsweise Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände usw. -, wurde in der Kommission diskutiert. Man nahm davon Abstand, weil die Abgrenzung letztlich sehr, sehr schwierig gewesen wäre: Wo zieht man einen Schlussstrich? Ausserdem sind diese Organisationen ja nicht in der Bundesversammlung vertreten. Sie machen wohl Politik, sie werden von der Gesetzesrevision betroffen sein, nämlich dort, wo sie Abstimmungskampagnen führen, oder dort, wo sie Mitglieder der Bundesversammlung bei ihrer Wahl finanziell unterstützen. Das wollte ich zu Absatz 1 sagen.
Bei Absatz 2 ist gemäss Entwurf vorgesehen, dass die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien einmal im Jahr ihre gesamten Einnahmen sowie Zuwendungen im Wert von mehr als 25 000 Franken pro Zuwenderin oder Zuwender und Jahr offenlegen müssen. Es gab eine Minderheit Stöckli zu Artikel 76b Absatz 2 Buchstabe a, die zurückgezogen wurde. Darüber muss ich in diesem Sinn nicht mehr referieren. Ich komme daher gleich zu Buchstabe b, und da füge ich noch etwas an: Ich mache etwas längere Ausführungen auch zur Minderheit Stöckli, weil diese Minderheit aus Personen besteht, die nicht reden dürfen, ich schaue den Präsidenten an, oder welche nicht mehr im Parlament vertreten sind. Deshalb habe ich in der Kommission versprochen, die Gründe der Minderheit auch als Kommissionsberichterstatter darzulegen.
Diese Minderheit Stöckli spricht sich dafür aus, in Absatz 2 Buchstabe b bereits Zuwendungen ab 10 000 Franken der Offenlegungspflicht zu unterwerfen. Derselbe tiefere Grenzwert soll gemäss dieser Minderheit auch bei Wahlen in den Nationalrat sowie bei Abstimmungskampagnen gelten. Diese Differenz finden Sie auf der nächstfolgenden Seite im nachfolgenden Artikel 76c, und zwar bei Absatz 2 Buchstabe c. Diese Minderheit Stöckli möchte zudem die Offenlegungspflicht bei Wahl- und Abstimmungskampagnen nicht erst bei Aufwendungen über 250 000 Franken einführen, sondern bereits ab einem Gesamtbetrag von mehr als 100 000 Franken. Mit dem Schwellenwert von 10 000 Franken für einzelne Zuwendungen sowie mit dem Schwellenwert von 100 000 Franken für den massgebenden Gesamtbetrag übernimmt die Minderheit Stöckli die Forderungen der Transparenz-Initiative. Eine Spende von 10 000 Franken sei bereits ein erheblicher, nicht alltäglicher Beitrag.
Die Kommissionsmehrheit entschied sich für die höheren Werte, um den administrativen Aufwand zu begrenzen.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Es hat sich doch noch ein Ständerat gemeldet, der den Antrag der Minderheit zu Absatz 2 Buchstabe b, meinen Antrag, vertreten will, nämlich Herr Levrat.
Levrat Christian · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Ce n'est pas par enthousiasme spontané que j'ai repris la proposition de la minorité Stöckli, mais bien parce que je siégeais comme suppléant dans la Commission des institutions politiques au moment où on a traité de cette affaire. Par conséquent, il m'apparaît utile de dire deux ou trois mots sur cette proposition. C'est du reste la seule proposition de minorité que j'ai reprise, de toutes celles qui ont été discutées. En ce qui concerne les autres, il me paraît raisonnable de les retirer.
Cette question - savoir si l'obligation de transparence vaut à partir de 10 000 ou de 25 000 francs - est quand même relativement importante. Je vous ai dit auparavant qu'avec 10 000 francs, nous étions déjà au double de ce que nous connaissons à Fribourg. Ma collègue Johanna Gapany et moi allons devoir publier tous les dons supérieurs à 5000 francs que nous recevons puisque nous sommes candidats au Conseil des Etats, et par conséquent soumis au droit cantonal. Nos collègues, candidats au Conseil national, ne devraient quant à eux, selon la réglementation que vous nous proposez, publier ces dons qu'à partir de 25 000 francs, donc un montant qui est cinq fois plus important que celui qui a été fixé par la population et le législateur fribourgeois.
Pourquoi ce montant de 10 000 francs est-il raisonnable? D'abord parce qu'à partir de 10 000 francs, on doit pouvoir considérer qu'il y a une attente de la part des donateurs face aux partis, et que par conséquent l'apparence, au moins, de l'indépendance des élus par rapport à leurs donateurs peut poser question. C'est la raison pour laquelle il convient de l'imposer avec une transparence minimale. Ensuite, en comparaison avec l'étranger, il s'agit d'un montant qui est presque huit fois plus élevé. A l'étranger, le montant moyen exigeant la publication des dons est de 3500 euros. Il y a donc, dans tous les pays qui nous entourent, une obligation de publier les dons à partir de quelque chose comme 3500 euros; nous, nous serions à 25 000 francs. Enfin, c'est le dernier argument, je pense que nous devons essayer de nous mettre dans la tête de la population, parce que c'est elle qui va déterminer ce qui est raisonnable comme don, dans une campagne politique, et ce qui dépasse le raisonnable et qui, par conséquent, doit être communiqué.
La moyenne des dons aux partis politiques est de 50 francs. Les dons supérieurs à 10 000 francs sont extrêmement rares. Les dons supérieurs à 25 000 francs sont rarissimes. En fixant cette limite à 25 000 francs, on est assez loin de ce que la population considère comme un don raisonnable; déjà à 10 000 francs, on est à un montant qui est plus élevé que le salaire mensuel médian en Suisse - ce salaire mensuel médian, qui permet aux gens de s'orienter financièrement, qui est à 6400-6500 francs actuellement. Ce que nous proposons ici, c'est une limite à partir de 10 000 francs. Vous voyez bien que, pour le citoyen ordinaire, cette limite à 10 000 francs est déjà très élevée. La fixer à 25 000 francs, c'est la fixer à un montant qui représente quatre fois le salaire médian suisse, donc à un montant qui paraît astronomique pour la plupart des gens. On ne peut pas faire l'addition sans tenir compte du citoyen.
Pour ma part, je vous invite à retenir les montants de plus de 10 000 francs, qui sont ceux qui figurent dans l'initiative. On s'évite aussi une campagne sur cette question. En plus, cela me paraît être tout à fait raisonnable.
Abstimmung
Abs. 1, 2 Einleitung, Bst. a, 3 - Al. 1, 2 introduction, let. a, 3
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abs. 2 Bst. b - Al. 2 let. b
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 31 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 12 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 76c
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl
Neuer Antrag der Mehrheit
Titel, Abs. 1, 3
Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Abs. 2
...
b. Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
c. Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Abs. 4
Zustimmung zum Entwurf SPK-S
Art. 76c
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF
Nouvelle proposition de la majorité
Titre, al. 1, 3
Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Al. 2
...
b. Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
c. Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Al. 4
Adhérer au projet CIP-E
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Frau Bundesrätin hat bereits ausgeführt, was die Haltung des Bundesrates zur Frage war, ob auch Volksinitiativen und Referenden der Offenlegungspflicht unterstellt werden sollen, wie es ursprünglich die Absicht Ihrer Kommission war. Es wurde dann aus verschiedenen Gründen davon Abstand genommen. Das öffentliche Interesse an mehr Transparenz ist bei Unterschriftensammlungen weniger gross, weil es erst um eine Vorfrage geht - nämlich darum, ob die Initiative oder das Referendum zustande kommt. Es wird noch nicht über die Sache entschieden. Eine Offenlegungspflicht wurde daher von der Kommission als unverhältnismässig beurteilt. Schliesslich könnten sich auch Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben, da zwischen der Phase der Unterschriftensammlung einerseits und der eigentlichen Abstimmungskampagne andererseits unterschieden werden müsste. Aus diesen Überlegungen hat sich die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen dazu entschieden, den ursprünglichen Entwurf anzupassen und Unterschriftensammlungen nicht der Transparenzpflicht zu unterstellen.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Der Antrag der Minderheit wurde mit der Abstimmung zu Artikel 76b abgelehnt.
Angenommen gemäss neuem Antrag der Mehrheit
Adopté selon la nouvelle proposition de la majorité
Art. 76d
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl
Neuer Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
c. Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
d. Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Abs. 2
Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Abs. 3-6
Zustimmung zum Entwurf SPK-S
Art. 76d
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF
Nouvelle proposition de la majorité
Al. 1
...
c. Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
d. Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Al. 2
Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Al. 3-6
Adhérer au projet CIP-E
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Der Antrag der Minderheit wurde mit der Abstimmung zu Artikel 76b abgelehnt.
Angenommen gemäss neuem Antrag der Mehrheit
Adopté selon la nouvelle proposition de la majorité
Art. 76e
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Art. 76f
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl
Neuer Antrag der Kommission
Abs. 1, 3
Zustimmung zum Entwurf SPK-S
Abs. 2
...
b. Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Art. 76f
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF
Nouvelle proposition de la commission
Al. 1, 3
Adhérer au projet CIP-E
Al. 2
...
b. Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Angenommen gemäss neuem Antrag der Kommission
Adopté selon la nouvelle proposition de la commission
Art. 76g
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Art. 76h
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl
Neuer Antrag der Mehrheit
Titel, Abs. 1, 2, 4
Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf SPK-S
Neuer Antrag der Minderheit
(Bischof, Engler, Levrat, Mazzone, Stöckli)
Titel, Abs. 1, 2, 4
Zustimmung zum Entwurf SPK-S
Art. 76h
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF
Nouvelle proposition de la majorité
Titre, al. 1, 2, 4
Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Al. 3
Adhérer au projet CIP-E
Nouvelle proposition de la minorité
(Bischof, Engler, Levrat, Mazzone, Stöckli)
Titre, al. 1, 2, 4
Adhérer au projet CIP-E
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wenn Sie mir dies erlauben, Herr Präsident, möchte ich noch ganz kurz auf etwas zurückkommen, worüber es nichts abzustimmen gibt, das aber doch verschiedentlich diskutiert wurde. Es geht um die Frage, weshalb Ständeratswahlen nicht auch der Transparenzpflicht unterworfen werden sollen. Die Initiative verlangt dies. Diese Frage wurde in der Kommission sehr eingehend diskutiert. Man hat festgestellt, dass die Bundesverfassung es den Kantonen überlässt, wie die Ständeratswahlen durchzuführen sind. Gewählte Ständeräte sind erst nach ihrer Wahl, nach ihrer Vereidigung ein Teil einer Institution des Bundes. Vorher sind sie Kandidatinnen und Kandidaten der Kantone und unterstellen sich einem Wahlverfahren nach kantonalem Recht. Deshalb hat es die Kommission aus verfassungsrechtlichen Gründen als richtig erachtet, auf Offenlegungspflichten bei Ständeratswahlen zu verzichten. Das wollte ich noch explizit zuhanden des Amtlichen Bulletins festhalten.
Jetzt zu Artikel 76h: Mit dieser Bestimmung wird den politischen Parteien, den Kandidatinnen und Kandidaten für den Nationalrat sowie den bei Abstimmungskampagnen engagierten politischen Akteurinnen und Akteuren die Annahme von anonymen Zuwendungen verboten. Dies war in der Kommission unbestritten, wird auch in der Initiative verlangt und auch vom Bundesrat unterstützt. Die strittige Frage, wie mit Zuwendungen aus dem Ausland umgegangen werden soll, und dort besteht eine Minderheit, hat die Kommission länger beschäftigt. Die Transparenz-Initiative sieht diesbezüglich keine Einschränkungen vor. Bei der abschliessenden Beratung in der Kommission vom 4. Dezember hat die Kommission nach längerem Hin und Her mit 7 zu 5 Stimmen entschieden, auf dieses Verbot zu verzichten. Ausschlaggebend dafür waren vor allem Bedenken, dass ein solches Verbot nicht praktikabel wäre und leicht umgangen werden könnte. Auch Abgrenzungsschwierigkeiten wurden befürchtet. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit soll die Gesetzesvorlage daher auf das ursprüngliche Ziel beschränkt werden, nämlich die Schaffung von mehr Transparenz, und zwar unabhängig davon, woher das Geld kommt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger können dann ihre Entscheide in Kenntnis der Herkunft von Spenden fällen.
Eine neue Minderheit Bischof möchte am ursprünglichen Entwurf der Kommission festhalten. Sie verwies in der Kommission auf das Referendum zum Geldspielgesetz und auf die Vollgeld-Initiative. Es gebe keinen Grund, zuzulassen, dass ausländische Gelder politische Kampagnen in der Schweiz finanzieren.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Minderheit beantragt Ihnen, auf den ursprünglichen Entwurf der Kommission zurückzukommen und Spenden aus dem Ausland zu verbieten, und zwar hier, in dieser Gesetzgebung. Die Kommission wollte das ursprünglich bereits. Der Antrag geht zurück auf die parlamentarische Initiative 18.423 des ehemaligen Ständeratspräsidenten Fournier, "Keine fremden Eingriffe in die Schweizer Politik!". Die Kommission hatte diesen Vorschlag aufgenommen.
Nachdem der Bundesrat seinen Bericht abgegeben hatte, hat die Kommission, jedenfalls eine knappe Mehrheit, ihre Meinung geändert und das Verbot von Auslandszahlungen nicht mehr aufgenommen. Der Bundesrat hatte neben der Begründung mit dem Aufwand und den Umgehungsmöglichkeiten, die der Kommissionssprecher vorhin erwähnt hat, insbesondere angeführt, ich zitiere: "Das Risiko, dass die Funktionsfähigkeit unserer direkten Demokratie infolge ausländischer Finanzierung beeinträchtigt wird, ist nach Ansicht des Bundesrates gering." Nicht nur in der Schweiz, auch in anderen Ländern wird, gerade in den letzten Monaten und Jahren, darüber diskutiert, in welcher Form und mit welchem Geld Abstimmungen durch ausländische Geldgeberinnen und Geldgeber beeinflusst worden sind. Das wird samt und sonders verurteilt und teilweise verboten. In der Schweiz sind Auslandszahlungen noch viel heikler als in parlamentarischen Demokratien: Bei uns entscheidet das Volk auch über Sachfragen, nicht nur über Wahlen - auch über Sachfragen! Wir haben vorhin entschieden, dass nicht einmal bei Unterschriftensammlungen die Transparenz gewährt werden muss. Das heisst, ausländische Geldgeber können, wenn sie wollen, eine Unterschriftensammlung finanzieren und müssen das nicht einmal offenlegen.
Die Frage ist jetzt: Ist es theoretisch, ist es ein Hirngespinst, dass das Ausland oder ausländische Kräfte schweizerische Volksabstimmungen beeinflussen könnten? Nein, das ist eben nicht Theorie, das ist Praxis. Der Kommissionssprecher hat es vorhin erwähnt: Wir haben es beim Geldspielgesetz dokumentiert erlebt, dass ein ausgewiesener Betrag von 500 000 Franken in die schweizerische Kampagne gegen dieses Gesetz eingeflossen ist. Es waren handfeste finanzielle Interessen einer ausländischen Gruppe zur Unterstützung eines Vorhabens, was damals in der Schweiz ausdrücklich rechtswidrig war, eine rechtswidrige Einflussnahme. Wir haben es vielleicht bei der Vollgeld-Initiative erlebt. Dokumentiert ist das nicht, aber die Verdachtselemente, die dort in der Abstimmungskampagne geäussert worden sind, nämlich dass ausländische Gelder sowohl bei der Unterschriftensammlung als auch in der Abstimmungskampagne entscheidend waren, sind nicht vom Tisch gewischt worden.
Das sind keine Einzelfälle. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, dass gerade bei grossen Finanzfragen Volksabstimmungen stattfinden. In nächster Zeit wird das Schweizervolk wahrscheinlich über die Beschaffung von Kampfflugzeugen abstimmen können. Es geht um einen hohen Milliardenbetrag, über den die Bevölkerung abstimmt. Es gibt einige wenige Player auf dieser Welt, die ein sehr grosses Interesse an einer solchen Abstimmung haben. Es geht nicht darum, Gut und Böse zu unterscheiden und die Schweiz als gut und das Ausland als böse darzustellen; aber es geht darum, dass das Kernstück der schweizerischen direkten Demokratie, die Referenden und die Initiativen, nicht zum Spielball ausländischer Gelder wird. Im Inland haben wir selber dafür zu sorgen, dass Transparenz hergestellt wird. Aber bei ausländischen Geldern ist nach Ansicht der Minderheit das Verbot das einzige richtige Mittel. Es geht nicht, dass ausländische Gelder schweizerische direkt-demokratische Entscheide beeinflussen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, der Minderheit zu folgen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Nach diesem Votum von Ständerat Bischof möchte ich noch einmal darauf hinweisen, was ich in der Kommission gesagt habe: Zum einen ist es nicht auszuschliessen, dass Ausländer auch versuchen, Wahlen oder Abstimmungen in der Schweiz zu beeinflussen. Allerdings - ich habe es vorhin gesagt - wird bei Abstimmungen dann darüber gesprochen. Ich habe noch nachgeschaut: Die Vollgeld-Initiative wurde mit 75 Prozent abgeschmettert, das kann man bei diesem Ergebnis schon sagen.
Sie haben das Ausland angesprochen: Da geht es natürlich um Wahlen. Diese sind in der Schweiz viel schwieriger zu beeinflussen, weil wir föderalistisch aufgebaut sind. Schauen Sie die Ergebnisse der Wahlen vom vergangenen 20. Oktober an: Es gibt Parteien, die in einem Kanton sehr gut abgeschnitten haben, in einem anderen hingegen weniger gut oder Verluste eingefahren haben. Es ist schwieriger, in der Schweiz zentral eine Wahl zu steuern oder zu beeinflussen.
Das andere habe ich vorhin erwähnt; man darf sich hier einfach keine Illusionen machen: Ein Ausländer kann einer Person in der Schweiz Geld überweisen. Diese Person wiederum überweist es einer Partei oder verwendet es für eine Abstimmungskampagne. Ein solches Verbot kann man wirklich leicht umgehen, das ist nicht kontrollierbar.
Ich habe in meinem Votum nicht gesagt, der Bundesrat befürworte Spenden oder Gelder aus dem Ausland, im Gegenteil: Wir finden das nicht gut, ich sage nur, dass das nicht kontrollierbar ist. Sie können auch eine Stiftung gründen, Sie können das in eine Firma, in einen Verein einbezahlen; die Kontrolle ist einfach relativ schwierig. Das vielleicht noch zur Ergänzung.
Abstimmung
Titel, Abs. 1, 2, 4 - Titre, al. 1, 2, 4
Abstimmung - Vote
Für den neuen Antrag der Minderheit ... 25 Stimmen
Für den neuen Antrag der Mehrheit ... 18 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abs. 3 - Al. 3
Angenommen gemäss neuem Antrag der Mehrheit
Adopté selon la nouvelle proposition de la majorité
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 76i
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Art. 76j
Antrag der Kommission: BBl
Antrag des Bundesrates: BBl
Neuer Antrag der Mehrheit
Abs. 1
...
b. Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Abs. 2
Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Abs. 3
Zustimmung zum Entwurf SPK-S
Neuer Antrag der Minderheit
(Bischof, Engler, Levrat, Mazzone, Stöckli)
Abs. 1 Bst. b
Zustimmung zum Entwurf SPK-S
Art. 76j
Proposition de la commission: FF
Proposition du Conseil fédéral: FF
Nouvelle proposition de la majorité
Al. 1
...
b. Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Al. 2
Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Al. 3
Adhérer au projet CIP-E
Nouvelle proposition de la minorité
(Bischof, Engler, Levrat, Mazzone, Stöckli)
Al. 1 let. b
Adhérer au projet CIP-E
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Sie haben bei Absatz 2 gesehen, dass die Kommission des Ständerates sich in der abschliessenden Beratung letztlich der Haltung des Bundesrates und damit auch der Haltung der früheren Minderheit Caroni angeschlossen hat. Ich erlaube mir daher eine kurze Erläuterung. Wer vorsätzlich eine Pflicht zur Offenlegung verletzt, wird mit Busse bis zu 40 000 Franken bestraft. Fahrlässiges Fehlverhalten soll entgegen der ursprünglichen Absicht straffrei bleiben. Fahrlässigkeit wäre nur schwer nachweisbar. Würde man auch Fahrlässigkeit bestrafen, würde man nach Meinung der Kommission insbesondere bei Abstimmungskampagnen vor allem wenig strukturierte Gruppierungen treffen.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Abs. 1 Einleitung, Bst. a, 2, 3 - Al. 1 introduction, let. a, 2, 3
Angenommen gemäss neuem Antrag der Mehrheit
Adopté selon la nouvelle proposition de la majorité
Abs. 1 Bst. b - Al. 1 let. b
Angenommen gemäss neuem Antrag der Minderheit
Adopté selon la nouvelle proposition de la minorité
Art. 76k
Antrag der Kommission: BBl
Proposition de la commission: FF
Fässler Daniel · Mit-M · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Auch hier möchte ich, obwohl keine Minderheit vorliegt, etwas ausführen. Mit einem Vorbehalt zugunsten der kantonalen Gesetzgebung soll klargestellt werden, dass es den Kantonen freigestellt ist, weitergehende Vorschriften über die Offenlegung der Finanzierung von kantonalen politischen Akteuren bei der Ausübung der politischen Rechte auf Bundesebene zu erlassen - auf kantonaler Ebene selbstverständlich sowieso. Das in einigen Kantonen bereits bestehende Recht würde also gültig bleiben. In diesem Sinne werden Vorschriften für kantonale Wahlen und Abstimmungen, wie es sie z. B. im Kanton Freiburg bereits gibt, nicht per Bundesrecht untersagt. Die Kantone sind auch frei, wenn sie wollen, die Ständeratswahlen der Offenlegungspflicht zu unterwerfen. Das können die Kantone selbstverständlich tun. Das wollte die Kommission zu dieser Bestimmung festhalten.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Ziff. II
Antrag der Kommission: BBl
Ch. II
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 29 Stimmen
Dagegen ... 13 Stimmen
(2 Enthaltungen)