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Empfehlungen der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Der Interpellant ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion. - Sie sind damit einverstanden.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Zunächst möchte ich mich grundsätzlich für die Antwort auf die gestellten Fragen bedanken. Es zeigt sich, dass die Arbeit doch weit fortgeschritten ist und die Unabhängige Expertenkommission einen sehr umfassenden, qualifizierten Bericht abgeliefert hat, der aber auch mit ganz bedenklichen Feststellungen verbunden ist. Es geht darum, jetzt dafür zu sorgen, dass die Erkenntnisse der Unabhängigen Expertenkommission auch innerhalb der Gesellschaft vermittelt werden. Das setzt nun weitere Arbeiten voraus.
Konsequenzen auf der Ebene der Gesetzgebung sind bereits gezogen worden, indem unser Rat am letzten Donnerstag die Beeinträchtigung der Ergänzungsleistungen durch den Solidaritätsbeitrag - eine Problematik des heutigen Rechts - nun aufgehoben hat. Der Nationalrat ist heute gefolgt, sodass das Geschäft im Schnellzugsverfahren schlussabstimmungsreif ist. Kaum je wurde ein Gesetz so schnell verabschiedet oder geändert wie jetzt in diesem konkreten Fall. Das ist auch ein vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für die Betroffenen, das mehr als berechtigt ist. Auch bezüglich der Frist, der gegenüber der Bundesrat sich zunächst noch skeptisch zeigte, hat sich jetzt eine Änderung ergeben. Es ist sehr zu begrüssen, dass Frau Bundesrätin Keller-Sutter positiv dazu steht. Auch das wird in Bezug auf neue Gesuche dann recht schnell umgesetzt werden können. Positiv ist schliesslich auch der Schwerpunkt auf Selbsthilfeprojekten zu werten. Bei all diesen Dingen, die im Hinblick auf die Zukunft zur Diskussion stehen, geht es nicht in erster Linie um Gesetzgebung, sondern um praktisches Verwaltungshandeln. Es ist ja noch Geld aus dem seinerzeitigen Kredit da. Ich meine, dass die Massnahmen entsprechend umgesetzt werden müssen, wie es in der Antwort angezeigt wird.
Der Grund, weshalb ich hier nochmals das Wort ergriffen habe, liegt in der Problematik, dass die Offenheit gegenüber weiteren Anliegen auch unterstrichen werden muss. Das setzt eine positive Einstellung zum Prozess voraus. Es ist nicht ganz einfach, diesen nun einzuleiten, weil die Betroffenen nicht organisiert sind. Vielleicht besteht eine Möglichkeit darin, dass die Unabhängige Expertenkommission, die im Prinzip ihre Arbeit beendet hat, als Ansprechpartnerin beispielsweise für die Definition jener Projekte und Arbeiten, die noch umzusetzen wären, dienen könnte. Das gilt für die Vermittlung ihrer Erkenntnisse wie auch für die Bearbeitung konkreter Anliegen der Betroffenen, denen schweres Unrecht zugefügt worden ist. Ich hatte die Gelegenheit, am Wochenende das Theaterstück "Verminte Seelen" im Stadttheater St. Gallen zu sehen, ein Theaterstück, das diese Betroffenheit exemplarisch aufzeigt. Solche Arbeiten müssen für die Vermittlung der Erkenntnisse in der Gesellschaft gefördert werden.
Vielleicht kann man sich, das zum Schluss, auch von gewissen Arbeiten inspirieren lassen, die eingeleitet worden sind, als die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" errichtet worden ist. Der finanzielle Einsatz ist womöglich bescheiden, trotzdem kann das für die Betroffenen viel bedeuten.
In diesem Sinne möchte ich hier die Offenheit unterstreichen, die es im weiteren Prozess im Umgang mit diesen Empfehlungen braucht. Das wäre das Anliegen, das ich hier noch zum Ausdruck bringen möchte. Im Übrigen bin ich aber mit der Beantwortung einverstanden.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Herr Rechsteiner hat sich nun befriedigt erklärt.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Ständerat Rechsteiner. Ich benutze gerne die Gelegenheit, nachdem es sich doch um ein wichtiges Thema handelt, hier einige Überlegungen des Bundesrates anzufügen, denn in den letzten Wochen und Monaten wurden - nachdem ja die ganzen Arbeiten am Anfang steinig waren und die Gesetzgebung sehr schnell erfolgen musste - zwei wichtige Meilensteine in der Umsetzung des Gesetzes erreicht: Zum einen hat die Unabhängige Expertenkommission Administrative Versorgungen, die UEK, nach fünfjähriger Forschungsarbeit am 2. September 2019 ihren Schlussbericht samt Empfehlungen veröffentlicht und mir an einem Schlussanlass zuhanden des Bundesrates übergeben. Zum andern ist es gelungen, die rund 9000 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag rasch und korrekt zu bearbeiten - rund ein Jahr früher als vom Gesetz vorgesehen. Die letzten Auszahlungen dürften im Februar 2020 abgeschlossen sein.
Die UEK hat am Ende ihres Schlussberichtes zahlreiche Empfehlungen abgegeben, wie die heutige Situation der Opfer verbessert werden kann. Der Bundesrat hat sich Ende November 2019 mit diesen Empfehlungen beschäftigt. Er hat sie formell zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang teilt er die Meinung der UEK, wonach der Prozess der Wiedergutmachung und Aufarbeitung mit der Auszahlung der Solidaritätsbeiträge noch nicht abgeschlossen ist. Eine der Empfehlungen und gleichzeitig auch eine der Fragen, die Herr Ständerat Rechsteiner in seiner Interpellation stellt, betrifft den bisher nicht ausgeschöpften Teil des vom Parlament genehmigten Zahlungsrahmens von 300 Millionen Franken zur Finanzierung der Solidaritätsbeiträge. Die beiden Rechtskommissionen haben vor Kurzem praktisch einstimmig einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Comte zugestimmt. Sie haben diese parlamentarische Initiative auch behandelt, sodass diese gegenwärtig schon in Vorbereitung ist. Sie sieht vor, die Frist für die Einreichung von Gesuchen um einen Solidaritätsbeitrag zu verlängern bzw. die Frist ganz zu streichen. Das entspricht auch einer wichtigen Empfehlung der UEK.
Der Bundesrat unterstützt deshalb auch die gegenwärtig im Parlament hängigen Bestrebungen wie die erwähnte Fristverlängerung. Ständerat Rechsteiner hat es gesagt: Der Bundesrat war dagegen, unterstützt jetzt aber die Fristverlängerung. Das Streichen der bisherigen Anrechnung des Solidaritätsbeitrags bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen an Opfer oder die Stärkung des Instruments der sogenannten Selbsthilfeprojekte zugunsten der Opfer werden ebenfalls unterstützt. Gerade bei den Letztgenannten haben Sie im Rahmen der Beratung des Voranschlags einen substanziellen Beitrag gesprochen, eine Aufstockung des notwendigen Kredits für Selbsthilfeprojekte. Dies wird erlauben, die bestehenden Instrumente im geltenden Gesetz in Zukunft stärker zu nutzen.
Der Bundesrat ist erklärtermassen der Ansicht, dass der Schwerpunkt des Wiedergutmachungsprozesses nun auf eine Verstärkung der finanziellen Unterstützung von Selbsthilfeprojekten und der öffentlichen Verbreitung der Forschungsergebnisse gelegt werden soll. Es wird in nächster Zeit darum gehen, die Ergebnisse und vor allem auch die Erkenntnisse aus den Forschungsarbeiten der UEK breiten Bevölkerungsschichten näherzubringen und zu vermitteln. Die Ergebnisse sollen nicht brachliegen, sondern sollen einen Nutzen stiften; vor allem auch im Hinblick darauf, dass es eben gilt, Lehren zu ziehen.
Die UEK hat ihr Mandat beendet, aber es ist durchaus möglich bzw. man kann schauen, ob der Präsident der UEK - alt Regierungsrat Markus Notter aus dem Kanton Zürich - weiterhin als Kontaktperson zur Verfügung stehen könnte. Wichtige Erkenntnisse werden die Ergebnisse des zweiten Forschungsprojektes, des Nationalen Forschungsprogramms 76, "Fürsorge und Zwang", liefern. Diese Arbeit wird in der nächsten Zeit abgeschlossen und wir werden die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen können. Dieses Forschungsvorhaben ist komplementär zu den Arbeiten der UEK ausgerichtet, wird also zum einen den Fokus mehr auf alle anderen Opferkategorien richten, beispielsweise auf zwangsadoptierte Heim- und Verdingkinder, und hat zum andern auch einen stärkeren Gegenwartsbezug als die UEK. Es dürfte auch speziell für die heutigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden allenfalls interessante Erkenntnisse bringen.
Sie sehen, dass wir den Anfang der Aufarbeitung in dieser Angelegenheit bereits hinter uns haben. Wir sind aber noch nicht am Ende angelangt, sondern stecken noch mittendrin. Wichtige Weichen wurden schon gestellt und werden demnächst noch vom Parlament und vom Bundesrat gestellt, damit die Aufarbeitung zugunsten der Opfer und auch unserer Gesellschaft Schritt für Schritt und vor allem auch in sinnvoller Weise weitergehen kann.
Ich gehe davon aus, dass dieses Handeln im Sinn und Geist von Ständerat Rechsteiner ist.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Das Geschäft ist damit erledigt.
Wir sind am Ende der Tagesordnung angelangt. Frau Bundesrätin, Sie haben einen gesegneten Abend verdient; ich wünsche Ihnen eine gute Ruhepause.
Zum Schluss habe ich noch eine Mitteilung: Sie haben von der Spontaneinladung vom "Geburtstagsbänkli" Kenntnis erhalten. Diese Einladung findet in unmittelbarer Zeitnähe in der Galerie des Alpes statt. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend!
Schluss der Sitzung um 18.50 Uhr
La séance est levée à 18 h 50