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Verhältnismässige Sanktionen bei den Direktzahlungen

Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.

Caroni Andrea · Mit-M · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion

Die vorliegende Motion stammt vom März 2017, ist also bald drei Jahre alt. Sie verlangt im Allgemeinen verhältnismässige Sanktionen bei der Kürzung von Direktzahlungen und, damit verbunden, mehr Ermessensspielraum für die Behörden. Ganz konkret fordert sie, dass Sanktionen "nicht bereits bei einer erstmaligen und geringfügigen Verfehlung zu einem Totalausschluss von den Direktzahlungen führen". Der Bundesrat hatte die Motion zur Ablehnung empfohlen. Der Nationalrat ist dem aber nicht gefolgt.

Damit Sie ein Gefühl für die Dimensionen bekommen: Bei einem Direktzahlungsvolumen von 2,8 Milliarden Franken pro Jahr werden jährlich etwa 8,5 Millionen Franken Direktzahlungen gekürzt, also etwa 3 Promille. Bei den Betrieben, die eine Kürzung erfahren, beträgt bei ungefähr 60 Prozent die Kürzung weniger als 500 Franken. Nur bei durchschnittlich 15 Betrieben pro Jahr - das sind 0,3 Promille aller Betriebe - werden die Direktzahlungen ganz ausgesetzt. Das sind die wenigen Betriebe, um die es dem Motionär im Kerne ging.

Ihre Kommission hat diese Motion mit 10 zu 2 Stimmen abgelehnt. Eine Minderheit liegt nicht vor. Die Gründe für diese Ablehnung lauten in aller Kürze wie folgt:

1. Die Motion verlangt, dass die Direktzahlungskürzung oder die Sanktion verhältnismässig sein soll. Ihre Kommission befand aber, dass dieser Grundsatz ohnehin gelte, natürlich gemäss Artikel 5 der Bundesverfassung, aber auch gemäss Anhang 8 der Direktzahlungsverordnung, die einen sehr fein abgestuften Sanktionskatalog kennt und so eben verhältnismässig ist.

2. Die Motion verlangt mehr Ermessensspielraum für die kantonalen Behörden. Hierzu hält Ihre Kommission fest, dass es um Bundessubventionen und damit um Bundesgelder geht, was es auch rechtfertige, dass der Bund klare Vorgaben für den Fall macht, dass die Bestimmungen nicht eingehalten werden. Zudem waren es just die Kantone, die diesen klaren Katalog so gewünscht haben, um die Anwendung zu klären, zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Auch aus Sicht des Bundes und der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe hat ein solcher klarer Katalog Vorteile, namentlich diejenigen, dass er eine einheitliche Anwendung garantiert und dass es, ähnlich wie z. B. beim Sanktionskatalog im Strassenverkehrsrecht, vorhersehbar ist.

3. Die Motion verlangt - und jetzt kommen wir zu des Pudels Kern -, dass man nicht bei erstmaliger und geringfügiger Verfehlung ganz von Direktzahlungen ausgeschlossen wird. In diesem zentralen Punkt hat der Bundesrat das Anliegen mittlerweile bereits erfüllt. Seit 2017, das war kurz nach der Einreichung der Motion, können Direktzahlungen nur noch dann vollständig suspendiert werden, wenn Tierschutzvorgaben oder Vorgaben des ökologischen Leistungsnachweises wiederholt und schwerwiegend verletzt worden sind. In allen anderen Fällen ist das also, ganz im Sinne des Motionärs, neu nicht mehr möglich.

Somit bitte ich Sie, dem Bundesrat und der Kommission zu folgen, die, wie gesagt, mit 10 zu 2 Stimmen entschieden hat, die Ablehnung der Motion zu beantragen.

Knecht Hansjörg · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit meiner Motion wollte ich insbesondere darauf hinweisen, dass das frühere Sanktionsmodell bei Direktzahlungen Landwirte pauschal bestrafen konnte. Mir war insbesondere die Anwendung des Verhältnismässigkeitsprinzips wichtig. Fehlbare Handlungen in einem einzelnen Bereich führten zwangsläufig zur Streichung von Geldern in anderen Bereichen. In extremen Situationen konnten sie sogar zu einem Totalausschluss von den Direktzahlungen führen. Ein solcher Ausschluss hat das Potenzial, im konkreten Fall die Existenzgrundlage eines landwirtschaftlichen Betriebes und einer ganzen Bauernfamilie zu zerstören.

Seitdem ich meine Motion am 2. März 2017 im Nationalrat eingereicht habe - das hat auch der Kommissionssprecher erwähnt -, hat sich aber einiges getan. Der Druck auf den Bundesrat war offenbar entsprechend gross, und der Vorstoss hat somit teilweise bereits Wirkung entfaltet. Dem Hauptanliegen der Motion, dass bei einer erstmaligen und geringfügigen Verfehlung die Direktzahlungen nicht gänzlich gestrichen werden, wurde mit der Anpassung der Direktzahlungsverordnung auf das Jahr 2018 Rechnung getragen. Dies haben auch der Kommissionssprecher und der Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben so festgehalten.

Nichtsdestotrotz hat der Nationalrat meine Motion noch am 21. März dieses Jahres angenommen. Dieses Zeichen war wichtig, denn es gab immer noch negative Rückmeldungen aus der Praxis. Nicht berücksichtigt wurde jedoch das Anliegen, den Kantonen mehr Handlungsspielraum zu geben, da nicht jeder möglicherweise eintretende Fall in der Verordnung abschliessend geregelt werden könne. Dazu muss ich heute feststellen, dass die Kantone hierzu äusserst unterschiedliche Meinungen haben. Der Föderalismus steht scheinbar diesbezüglich für viele Kantone nicht an oberster Stelle. Das war ja mit ein Grund, dass die Motion in der WAK-S so klar abgelehnt wurde.

Aufgrund dieses klaren Verdikts halte ich nicht an meiner Motion fest. Ich habe aber die Erwartung, dass zukünftige Ungereimtheiten in der Verordnung in die Beratung der vom BLW zusammengesetzten Arbeitsgruppe einfliessen werden. Sollte dies in ungenügendem Masse der Fall sein, behalte ich mir vor, erneut vorstössig zu werden.

Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt

L'essentiel a déjà été dit et je ne referai pas l'historique de la question.

Pour le Conseil fédéral, l'extension des compétences cantonales en matière de réduction des contributions compromettrait clairement l'application homogène de la réglementation dans toute la Suisse et affaiblirait la crédibilité du système. Songez au respect de la législation en matière de protection des eaux, de protection de l'environnement et de protection des animaux, qui relève des prestations écologiques requises et qui constitue la base même des paiements directs. On pourrait aussi avoir des réactions négatives dans la population si, lorsque des cas graves sont constatés, il n'y a pas une réduction voire une suppression des paiements directs. Cela donnerait aussi une mauvaise image de l'agriculture.

Alors, Monsieur le conseiller aux Etats Knecht, le 31 octobre 2019, le Conseil fédéral a entièrement révisé l'ordonnance sur la coordination des contrôles des exploitations agricoles et l'a orientée de plus en plus vers le risque. L'objectif est de diminuer la charge administrative, ce qui veut dire que là où les choses se passent bien, il y aura moins de contrôles, mais que là où l'on constate des abus ou des dérives, il y aura un renforcement des contrôles. Cela améliorera l'efficacité de manière générale. On prévoit une réduction des contrôles de l'ordre de 15 à 20 pour cent; ceux-ci seront maintenant vraiment axés sur les risques.

Dans le sens de votre intervention, l'Office fédéral de l'agriculture met actuellement en place un groupe de travail sur le système de contrôle basé sur les risques, au sein duquel sont représentés les cantons, les organismes de contrôle et l'Union suisse des paysans. Ce groupe de travail accompagnera donc l'office pour les questions relatives aux contrôles.

Pour les raisons qui précèdent, et comme l'a proposé le rapporteur de la commission, le Conseil fédéral ne peut que vous inviter à rejeter la motion.

Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Abgelehnt - Rejeté