17.3480
Für stabilere Einkommen in der Landwirtschaft
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Hegglin Peter, Bischof, Germann)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Hegglin Peter, Bischof, Germann)
Adopter la motion
Präsident (Stöckli Hans, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Schmid Martin · Mit-M · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Nationalrat Gschwind fordert in seiner Motion, dass zukünftig landwirtschaftlichen Betrieben die Bildung zusätzlicher Steuerrückstellungen ermöglicht werden soll. Er begründet das damit, dass insbesondere auch die Wettersituation zu immer grösseren Auswirkungen in der Landwirtschaft führe. Damit seien auch die Einkommen nicht mehr stabil. Es sei angebracht, diese klimatischen Schwankungen auszugleichen. Es gebe in Frankreich im Rahmen der Landwirtschaft auch solche Möglichkeiten. Man solle in guten Jahren solche Steuerrückstellungen bilden können, um dann einem nächsten Frosteinbruch oder einer Trockenheit begegnen zu können, weil die Natur das landwirtschaftliche Einkommen immer mehr mitbestimme. Ziel der Motion sei es, nicht Einkommen von der Steuer zu befreien, sondern die Steuerzahlungen auf nachfolgende Steuerjahre übertragen zu können.
Der Nationalrat hat die Motion am 6. März 2018 angenommen. Der Bundesrat lehnt sie ab, und die Mehrheit unserer Kommission lehnt die Motion auch ab. Die Begründungen sind folgende: Im Unterschied zum Motionstext ist es falsch, dass die Bauernbetriebe, auch wenn sie selbstständigerwerbend sind, heute keine Steuerrückstellungen bilden können. Auch Bauernbetriebe können wie andere juristische Personen heute schon Steuerrückstellungen bilden, aber natürlich wie alle anderen Betriebe auch nur, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Die Voraussetzungen sind im Gesetz so geregelt, dass im Geschäftsjahr entweder Verpflichtungen in unbestimmter Höhe, Verlustrisiken, die mit Aktiven des Umlaufvermögens - insbesondere mit Waren und Debitoren - verbunden sind, oder andere unmittelbar drohende Verlustrisiken bestehen müssen. Richtig ist, dass bisherige Rückstellungen dann dem steuerbaren Gewinn zugerechnet werden, soweit sie nicht mehr begründet sind.
Die Motion fordert nun, dass nur für landwirtschaftliche Betriebe zusätzliche Reserven gebildet werden können. Es handelt sich dann aber nicht um Rückstellungen. Rückstellungen können die Betriebe heute schon bilden, aber es ginge darum, zusätzliche Reserven für den Fall von Klimaschwankungen ins Gesetz einzubauen.
Der Bundesrat hat dann darauf hingewiesen, dass das aus Gründen der Gleichbehandlung und der Verfassungsmässigkeit nicht der richtige Ansatz sei. Wenn Kollege Zanetti im Rat wäre, müsste ich hier meine Interessenbindungen offenlegen. Ich mache das: Ich bin Verwaltungsrat von Swiss Life. Aber Swiss Life bietet leider keine Haftpflichtversicherungen an, von denen wir vorhin sprachen, und auch keine Frostversicherungen. Ich könnte also hier von Swiss Life her nicht helfen, obwohl es eine hervorragende Versicherung ist. Der Bundesrat hat gesagt, man solle dieses Problem eben beispielsweise mit einer Frostversicherung lösen oder über andere Massnahmen. Die Kommission hat das diskutiert und kam zum Schluss, dass erstens richtigzustellen ist, dass eben heute keine Ungleichbehandlung besteht, dass selbst Landwirtschaftsbetriebe Rückstellungen bilden können wie andere juristische Personen. Zweitens ist die Kommission der Meinung, dass es eben nicht nur für die Landwirtschaft solche Schwankungen, solche Probleme infolge des Klimas oder des Wetters gibt; es gebe beispielsweise auch Tourismusbetriebe, die genau die gleiche Ausgangslage haben. Denken wir jetzt nicht an die Veranstalter von Messen und an das Coronavirus; wir haben diese Risiken in der Wirtschaftswelt. Warum soll das denn aus Sicht der Kommission nur für die Landwirtschaft eingeführt werden? Wenn schon, müsste man es generell für alle Betriebe einführen, und das ging der Kommission schlicht zu weit, weil wir das so nicht regeln können.
Das sind die Argumente, weshalb die Kommissionsmehrheit mit dem Bundesrat zum Schluss gekommen ist, dass wir die Motion nicht annehmen können. Wenn es nach der Kommission geht, dann müsste man schon aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgaben eine Lösung für alle Betriebe finden und nicht solche steuerfreien zusätzlichen Reserven bilden. Davon sieht die Kommission ab; sie würde das im Hinblick auf die Grundlagen unseres Steuerrechtes nicht empfehlen.
Deshalb sind wir mit dem Bundesrat zum Schluss gekommen, dass diese Motion nicht angenommen werden soll.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ein Jahr folgt dem anderen, und doch gleicht kein Jahr dem anderen. Für die Landwirtschaft gilt diese Lebensweisheit ganz besonders. Die Natur ruft uns dies regelmässig in Erinnerung.
Das landwirtschaftliche Einkommen hängt sehr stark von den Launen von Mutter Natur ab. Aussergewöhnliche klimatische Naturbedingungen wie Hitze, Dürre, Frost, Sturm und Hagel, das unterschiedliche Vorhandensein von Schädlingen wie Wühlmäusen oder Kirschessigfliegen, die den Genuss von Kirschen verunmöglichen, aber auch Pilzkrankheiten oder konkurrierende Unkräuter können erhebliche Ertrags-, aber auch Qualitätsverluste verursachen und zu von Jahr zu Jahr sehr stark variierenden Einkommen führen. Die Klimaerwärmung mit den Wetterextremen und die weitere Ökologisierung der landwirtschaftlichen Produktion erhöhen das Risiko von variierenden Ertragsmengen und -qualitäten weiter. In der neuen AP 2022 plus rechnet sogar der Bundesrat aufgrund von weiteren einschränkenden Bestimmungen selber mit sinkenden Erträgen und höheren Risiken. Er geht davon aus, dass der Bruttoselbstversorgungsgrad von 60 auf 52 Prozent sinken kann.
Wetterunbill beeinträchtigt aber nicht nur die Erntemengen und die Qualität, vielmehr können gar die Produktionsgrundlagen geschädigt oder vollends zerstört werden, was Nachsaaten oder Neupflanzungen nach sich zieht. Offenere Grenzen, eine dadurch steigende Konkurrenz durch Produzenten, die viel laschere Produktionsanforderungen zu erfüllen haben, und die Wechselkurssituation wirken sich ebenfalls auf die Landwirtschaft aus. Diese Vielzahl von Risikofaktoren gibt es in anderen Branchen nicht. Doch auch die anderen Branchen kennen - wenn man jetzt vom Prinzip der Gleichbehandlung spricht - individuelle Massnahmen wie beispielsweise Kurzarbeit oder Schlechtwetterentschädigungen, mit welchen solche Einwirkungen ausgeglichen werden sollen.
Wie kann man jetzt diesen Herausforderungen begegnen? Der bäuerliche Unternehmer hat die Möglichkeit, mit einer Intensivierung der Produktion die Risiken zu mindern. Das würde aber heissen, dass mehr Pestizide und Dünger einzusetzen wären oder auf mehr technische Hilfsmittel und Installationen zu setzen wäre. Diese Strategie würde, glaube ich, der aktuellen und der neuen Agrarpolitik zuwiderlaufen. Auch eine Produktion von Nischenprodukten könnte das Problem nicht lösen. Wenn jetzt gesagt wird, dass man sich mit Versicherungen gegen Schäden absichern könne, dann muss ich dem entgegenhalten, dass die Versicherung nicht alles abdecken wird. Ich erinnere beispielsweise daran, dass mit einer Hagelversicherung nur Hagelschäden versichert sind und nicht auch Schäden, die darüber hinausgehen. Wenn Sie Versicherungen abschliessen, führen Sie ja auch Geld aus den Unternehmen ab - Geld, das besser in den Unternehmen bleiben sollte und könnte. Ich denke, es ist dann nicht in unserem Sinne, wieder an den Staat zu gelangen, wenn Schäden entstanden sind, um die Subventionierung von Neupflanzungen oder Neusaaten zu verlangen, sondern es ist doch besser, die Unternehmen zu stärken. Genau das schlägt Kollege Gschwind mit seinem Vorstoss vor. Es ist ein eigenverantwortlicher Ansatz. Mit diesem Ansatz soll eben mit Rückstellungen für zukünftige Ernteausfälle oder vernichtete Produktionseinrichtungen vorgesorgt werden können.
Was sind denn Rückstellungen? Rückstellungen kennt man auch aus der Wirtschaft. Sie werden hauptsächlich gebildet für Steuern, Pensionsverpflichtungen oder eben auch unter dem Titel "Sonstige Rückstellungen". Wenn Sie dieses Kapitel anschauen, sehen Sie darin Drohverlustrückstellungen, Garantierückstellungen, Rückstellungen für Aufbewahrungsrichtlinien, Prozessrückstellungen oder auch Aufwandrückstellungen, um nur einige zu nennen. Diese Rückstellungspraxis zeigt, dass ein doch beträchtlicher Ermessensspielraum besteht bei den bilanzierenden Unternehmen. Da ist es zum Teil auch nicht möglich, den Geldwert der zukünftigen Verpflichtungen präzise zu schätzen. Deshalb können Firmen stille Reserven in doch beträchtlicher Höhe bilden.
Unter diesem Kapitel wäre es doch auch möglich, den Landwirten die Möglichkeit zu bieten, Rückstellungen zu schaffen, und dies vor allem unter dem Titel der Aufwandrückstellungen. Diese sind zwar gedacht für Instandhaltungen an Gebäuden. Man könnte dies aber sehr gut ausweiten und zum Beispiel auch Produktionsanlagen darunter subsumieren - damit bei Produktionsanlagen eine Sicherheit bestehen würde, auch wenn sie noch nicht abgeschrieben sind. Man würde damit den Landwirt stärken, im Sinne des Vorsorgeprinzips. Dieses würde ja auch dem Vorsichtsprinzip der Rechnungslegung entsprechen. Unser Parlament hat gerade dieses auch in Beschlüssen zum OR festgehalten, um eben unsere Unternehmen für schwierige Phasen zu stärken. Rückstellungen sind dann eben auch nicht Steuergeschenke. Sollten sie nicht gebraucht werden, werden sie steuerpflichtig aufgelöst.
Für den Staat würden dadurch keine Kosten entstehen. Die Massnahme ist auch einfach handhabbar. Wenn Sie einen Blick über die Landesgrenzen hinaus wagen, dann sehen Sie, dass andere Länder das schon eingeführt haben, so z. B. Frankreich. Dort können Notfallabzüge bis zu einer jährlichen Obergrenze mit einer maximalen Rückstellungsschwelle vorgenommen werden.
Lassen Sie sich von dieser Praxis inspirieren, die sich im Ausland schon bewährt hat, stimmen Sie für die Motion Gschwind, und nehmen Sie sie an!
Wicki Hans · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion
Ich habe selbstverständlich sehr, sehr grosses Verständnis für die Situation unserer Landwirte. Ich kann Ihnen auch ganz bestimmt versichern, dass ich für die Eigenverantwortung einstehe. Gerade als Vertreter eines Bergkantons bin ich mir allzu klar bewusst, welche Konsequenzen klimatische Faktoren haben können. Allerdings kann die Lösung für dieses Problem nicht nur ein Privileg der Landwirtschaft sein, denn auch andere Branchen kämpfen mit natürlichen und klimatischen Schwierigkeiten; dies führt uns allen in den aktuellen Tagen gerade das Coronavirus vor Augen. Dieses ist beispielsweise für Bergbahnen und Hotels ebenfalls eine grosse Herausforderung, wie ich Ihnen als Präsident von Seilbahnen Schweiz, aber auch der Titlis-Bahnen in Engelberg versichern kann. Wenn ich an den diesjährigen Winter denke, dürften auch die natürlichen Wetterverhältnisse mit ihren Kapriolen manchen Tourismusbetrieben eine schwierige Zeit bescheren.
Vor diesem Hintergrund können wir also nicht einfach nur eine Branche herauspicken, die Rückstellungen machen und sich steuerlich optimieren kann. Das sollten eigentlich andere Unternehmungen auch machen können, nicht nur die Landwirtschaft. Zudem, denke ich, löst die Motion das eigentliche Problem des bäuerlichen Einkommens eben nicht. Vielmehr wäre es angebracht, dieses ganzheitlich und nachhaltig anzugehen, ohne damit eine neue Ungleichbehandlung zu schaffen.
Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, die Motion abzulehnen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen ebenfalls, diese Motion abzulehnen.
Einmal ist grundsätzlich festzuhalten, dass wir einfach nicht jedes Problem, das irgendwo auftaucht, über Steuern lösen können. Das wird sonst immer komplexer, und es ist wahrscheinlich dann auch nicht ganz gerecht. Wenn Sie der Motion Gschwind zustimmen, schaffen Sie einen Sonderstatus für die Landwirtschaft, und es wurde jetzt erwähnt: Wenn Sie das für die Landwirtschaft machen, dann kommen auch andere Branchen, weil sie die gleichen Probleme haben. Dann will auch die Gastronomie in einem guten Jahr Rückstellungen machen, weil das Wetter im folgenden Jahr sicher schlechter wird oder es nicht schneit. Wir geraten etwas in Teufels Küche, wenn wir hier eine Ausnahme gestatten. Es ist auch die Frage, wie der Umstand, dass man nach einem guten Jahr Rückstellungen macht, weil die Erträge im folgenden, schlechteren Jahr geringer sind, in der Landwirtschaft beurteilt werden soll. Das im Steuergesetz abzuwägen, wird ausserordentlich schwierig.
Die Landwirte haben die gleichen Abschreibungsmöglichkeiten wie alle anderen auch: Man kann in einem guten Jahr Investitionen oder den Unterhalt vorziehen, und das machen diejenigen auch, die das steuern können und steuern wollen. Ein zusätzliches Instrument zu schaffen, ist also unserer Meinung nach falsch. Es ist auch nicht der Zeitpunkt dafür, jetzt die ganzen Klimakatastrophen für die nächsten hundert Jahre zu regeln. Was wir im Bundesrat vorschlagen - das haben wir Ihnen in der Agrarpolitik 2022 plus bereits zugestellt -, ist, dass wir die Bauern in einer Übergangsphase im Bereich der Versicherungen unterstützen. In der Agrarpolitik 2022 plus schlagen wir vor, uns in einer Übergangsphase an den Prämien zu beteiligen, bis sich dieses Versicherungswesen so ausgestaltet hat, dass es für die Bauern Sinn macht und hier ein Markt entsteht, in dem man sich bewegen kann. Ich glaube, das ist der richtige und bessere Weg. Man kann Risiken versichern, wir unterstützen das, und die Versicherungen werden sich hier entfalten. Das ist wohl der bessere Weg, als über eine Steuergesetzgebung hier etwas auf Vorrat zu schaffen.
Ich glaube, es ist gut gemeint, aber gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut. Ich würde Ihnen empfehlen, diese Motion nicht anzunehmen, sondern auf dem Weg des Bundesrates vorzugehen, Risiken zu definieren und sie zu versichern. Der Bund ist bereit, das in einer Anfangsphase zu unterstützen. Die Steuergesetzgebung öffnet hier aber Tür und Tor für weitere Branchen, und ich glaube, das macht einfach keinen Sinn; das gibt sofort Abgrenzungsprobleme. Einen Sonderfall Landwirtschaft brauchen wir in diesem Bereich nicht.
Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 12 Stimmen
Dagegen ... 27 Stimmen
(1 Enthaltung)