19.077
Pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen. Bundesgesetz
Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Das Bundesgericht entschied 2015 in einem Grundsatzurteil, dass die Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen nicht der Mehrwertsteuerpflicht untersteht. Es nahm damit eine Änderung seiner eigenen Praxis zur Charakterisierung der Empfangsgebühren vor und kam zum Schluss, dass es sich nicht wie bisher angenommen um eine Regalabgabe handle, sondern eher um eine Zwecksteuer oder eine Abgabe sui generis. Damit liege aber auch kein mehrwertsteuerpflichtiges Austauschverhältnis zwischen Staat und Gebührenzahlenden vor. Offen liess das Bundesgericht zunächst die Frage der Rückerstattung der bereits abgerechneten Mehrwertsteuer, was zu Folgeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesgericht sowie zu knapp 30 000 derzeit beim BAKOM hängigen Rückerstattungsgesuchen führte. In einem zweiten Urteil von 2018 ordnete das Bundesgericht die Rückerstattung der von 2010 bis 2015 erhobenen Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren plus Zins ab Verzug an, weil die Belastung mit der Mehrwertsteuer ohne Rechtsgrundlage erfolgt sei. Diese Urteile haben Leitcharakter, da alle Gebührenzahlenden Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren bezahlt haben und diese zurückfordern könnten.
Ebenfalls im Jahre 2018 wurde der Bundesrat durch das Parlament zusätzlich beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer an alle Haushalte und Unternehmungen zu schaffen. Diese Vorlage ist auch erforderlich, um die zahlreichen, potenziell gleichgelagerten Fälle ohne unverhältnismässig hohen Aufwand zu behandeln. Die Vorlage verfolgt somit einerseits das Ziel, einen unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand zu verhindern, der bei einer Einzelfallabwicklung entstehen würde. Andererseits stellt die Vorlage aber auch für die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler eine Vereinfachung dar: Sie müssen keine individuellen Gesuche einreichen und müssen ihre Forderung weder begründen noch belegen. Alle Haushalte erhalten somit eine einmalige, gleich hohe Gutschrift auf den Abgabenrechnungen der Erhebungsstelle Serafe AG. Eine Gutschrift erhalten alle Privat- und Kollektivhaushalte, also auch die Alters- und Pflegeheime, Spitäler und Internate, die im Vergütungsjahr eine Rechnung der Serafe AG erhalten und somit zu diesem Zeitpunkt nicht durch das RTVG von der Abgabepflicht befreit sind.
Die Höhe der Gutschrift von 50 Franken orientiert sich am Gesamtbetrag der von 2010 bis 2015 bei den Haushalten erhobenen Mehrwertsteuer. Dies waren 165 Millionen Franken. Zusätzlich kommt der Verzugszinsanteil seit Ende 2018 von 17 Millionen Franken dazu. Geteilt durch die 3,6 Millionen abgabepflichtigen Haushalte im Gutschriftsjahr macht das unter dem Strich die pauschale Vergütung von rund 50 Franken aus.
Die pauschale Vergütung tritt somit an die Stelle einer individuellen Rückzahlung, und allfälligen Rückerstattungsansprüchen wird mit der Inkraftsetzung dieser heute zu beschliessenden Regelung die Grundlage entzogen. Wer bereits vor der Inkraftsetzung dieser Regelung ein Gesuch um Rückerstattung der Mehrwertsteuer eingereicht hat - das sind rund 30 000 Personen -, wird gleich behandelt wie alle anderen Haushalte.
In rechtlicher Hinsicht gilt es noch Folgendes zu beachten: Auch wenn in den meisten Konstellationen höchstens eine unechte Rückwirkung resultiert, muss die Gesamtregelung die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine echte Rückwirkung erfüllen. Diese Rückwirkung ist hier ausdrücklich gewollt. Der Bundesrat will die Grundlage für eine pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer schaffen, die er von 2010 bis 2015 unrechtmässig erhoben hat.
Noch ein Wort zur Frage, wer diese Rückerstattung finanziert: Der auf den Empfangsgebühren erhobene Mehrwertsteuerbetrag wurde in der Bundesrechnung vereinnahmt, die Gutschrift für die Haushalte kann deshalb nicht zulasten der abgabefinanzierten Radio- und Fernsehveranstalter gehen. Deshalb werden die Mindereinnahmen von maximal 185 Millionen Franken aus allgemeinen Mitteln ausgeglichen.
Bis auf einen Punkt folgte die KVF dem Entwurf des Bundesrates für die Rückerstattung. Soweit die Haushalte davon betroffen sind, stützt die KVF den bundesrätlichen Entwurf, nicht aber dort, wo es um die berechtigten Unternehmungen geht. Auf Anregung von Herrn Kollege Knecht sollen auch die Unternehmungen - allerdings braucht es dafür ein Gesuch - von einer hinsichtlich der Abwicklung einfachen Form einer pauschalen Entschädigung profitieren können.
Ein im Gesetz verankerter automatischer Anspruch auf eine Rückzahlung an alle Unternehmungen, welche für den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben, wäre - wir liessen uns davon überzeugen - für die Verwaltung allerdings kaum umsetzbar. Da die Datenbank seit dem Auslaufen des Mandats der Billag nicht mehr aktualisiert wurde und sich die relevanten Daten auf die Zeit von 2010 bis 2015 beziehen, wäre mit einer mangelhaften Datenqualität zu rechnen. Die vorhandenen Datenbanken aus Billag-Zeiten würden auch keine verlässliche Auskunft darüber geben können, ob ein Unternehmen, welches Empfangsgebühren abgerechnet hat, im Mehrwertsteuerregister eingetragen war und/oder die Vorsteuer bereits abgezogen hat.
Um also den Administrativaufwand für alle Beteiligten möglichst klein zu halten, erscheint es deshalb sinnvoll, dass die berechtigten Unternehmen aktiv werden und ihren Anspruch mit einem Gesuch geltend machen, welches auch die Angabe einer Zahlungsverbindung enthält. Die Verwaltung hat - und das war der Wunsch der Kommission - hierfür ein einfaches Verfahren bereitzustellen.
Die Kommission macht Ihnen beliebt, auf das Geschäft einzutreten und in der Detailberatung den Anträgen der Kommission zu folgen. Ich verzichte darauf, in der Detailberatung nochmals zu sprechen.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Dieses Geschäft ist eine Altlast. Es ist etwas, was wir aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides vom April 2015 tun müssen. Wir haben gesagt, wir möchten das jetzt so rasch und unkompliziert wie möglich umsetzen. Es geht um die Rückerstattung der Mehrwertsteuer, die während der Jahre 2010 bis 2015 auf den Empfangsgebühren erhoben worden ist und aufgrund dieses Bundesgerichtsentscheides zurückbezahlt werden muss.
Der Bundesrat hat sich für eine einfache Lösung für alle entschieden. Das heisst, jeder Haushalt soll eine einmalige pauschale Vergütung von 50 Franken als Gutschrift auf einer Rechnung der Erhebungsstelle Serafe erhalten. Wir hoffen, dass diese Gutschrift trotz Corona schon im nächsten Jahr ausgestellt werden kann. Wir versuchen hier wirklich, nachdem jetzt auch die parlamentarische Beratung gut voranschreitet, diese Umsetzung nächstes Jahr vorzunehmen.
Warum braucht es dazu überhaupt ein Gesetz? Es braucht ein Gesetz, weil wir verhindern wollten, dass die Haushalte selber aktiv werden und ein Gesuch um Rückerstattung stellen müssen. Vielmehr soll eben eine pauschale Vergütung an alle Haushalte vorgesehen werden. Das muss gesetzlich geregelt werden, auch um Rechtssicherheit zu schaffen. Damit hätten wir die Motion Flückiger-Bäni Sylvia 15.3416 in diesem Bereich umgesetzt.
Wie hoch ist die pauschale Vergütung? Sie basiert auf den in diesem Zeitraum effektiv eingenommenen Mehrwertsteuern von 165 Millionen Franken, das hat der Kommissionssprecher erwähnt. Dies ergibt geteilt durch die rund 3,7 Millionen Haushalte diese Abgeltung. Dann enthält die Pauschale auch einen Verzugszinsanteil seit 2018, also für die Zeit nach dem Urteil des Bundesgerichtes - erst ab diesem Zeitpunkt kann man von einem Verzug ausgehen, vorher war ja die Rechtslage wegen der hängigen Gerichtsurteile unklar. Die allermeisten Haushalte haben auch keine Rückforderung geltend gemacht und den Bund damit nicht in Verzug gebracht.
Die pauschale Vergütung tritt an die Stelle der konkreten individuellen Ansprüche. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass man damit - das gehört zum Wesen einer Pauschale - nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann. Es gibt sicher solche Einzelfälle, vielleicht Personen, die lange einbezahlt haben, jetzt aber nicht mehr von der Abgabe betroffen sind. Der Bundesrat ist aber der Meinung - und diese Position teilt ja auch Ihre Kommission -, dass es besser ist, hier vorwärtszumachen und diese pragmatische Lösung zu wählen.
Bezüglich der Regelung für Unternehmen ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass es keine Pauschallösung geben soll, wie das in der Motion Flückiger Sylvia verlangt wurde. Es waren rechtliche Abklärungen, die den Bundesrat zu dieser Einschätzung geführt haben. Der Bundesrat hat aber in der Botschaft klargemacht, dass die berechtigten Ansprüche von Unternehmen auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren bestehen bleiben. Die Unternehmen können beim BAKOM ein Rückerstattungsgesuch einreichen.
Dafür müsste man eigentlich auch nicht extra eine rechtliche Bestimmung im Gesetz festlegen. Ich habe aber Verständnis dafür, dass Ihre Kommission jetzt die berechtigten Ansprüche der Unternehmen explizit im Gesetz erwähnt. Das führt zwar nicht zu neuen Rechten für die Unternehmen, aber damit wird doch die Position der Unternehmen gefestigt. Wir haben versprochen, dass das BAKOM hier ein einfaches und niederschwelliges Verfahren vorsieht. Das Amt kann den Unternehmen auch eine pauschale Entschädigung anbieten, welche sie annehmen oder ablehnen können. Das ist aber eben der Unterschied zwischen dieser Möglichkeit und einer pauschalen Entschädigung für alle, wie das bei den Haushalten vorgesehen ist.
In diesem Sinn können wir auch den neu von Ihrer Kommission eingefügten Teil unterstützen. Wir sind froh, wenn diese Altlast möglichst rasch bereinigt werden kann, damit die Haushalte die zu viel bezahlte Mehrwertsteuer zurückerhalten.
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen
Loi fédérale relative à l'indemnité forfaitaire octroyée pour la taxe sur la valeur ajoutée perçue sur la redevance de réception de radio et de télévision
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 3
Antrag der Kommission
Abs. 1, 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
Die Rückforderungsansprüche der Unternehmen, welche Gebühren für den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben, bleiben bestehen. Das BAKOM stellt ein einfaches Verfahren für die Behandlung von Gesuchen zur Verfügung und kann den berechtigten Unternehmen eine pauschale Entschädigung anbieten.
Art. 3
Proposition de la commission
Al. 1, 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
Les demandes de remboursement des entreprises qui ont payé la redevance de réception à titre professionnel ou commercial et qui n'ont pas déduit l'impôt préalable restent valables. L'OFCOM met à disposition une procédure simplifiée de traitement des demandes et peut offrir une indemnité forfaitaire aux entreprises qui y ont droit.
Angenommen - Adopté
Art. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 38 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Stöckli Hans · P-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 38 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté