02.075

Voranschlag. Sperrung und Aufhebung von Krediten

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Antrag der Kommission

Mehrheit

Eintreten

Minderheit

(Mugny, Dormond Marlyse, Fässler, Hofmann Urs, Maillard)

Nichteintreten

Proposition de la commission

Majorité

Entrer en matière

Minorité

(Mugny, Dormond Marlyse, Fässler, Hofmann Urs, Maillard)

Ne pas entrer en matière

Abstimmung - Vote

Für Eintreten .... 94 Stimmen

Dagegen .... 54 Stimmen

Bundesgesetz über die Sperrung und die Freigabe von Krediten im Voranschlag der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Loi fédérale sur le blocage et la libération des crédits dans le budget de la Confédération suisse

Detailberatung - Examen de détail

Titel und Ingress

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 1

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit

(Zanetti, Dormond Marlyse, Fässler, Hofmann Urs, Marti Werner, Mugny)

.... teilweise aufzuheben, wenn die konjunkturelle Lage dies erfordert ....

Art. 1

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

Majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité

(Zanetti, Dormond Marlyse, Fässler, Hofmann Urs, Marti Werner, Mugny)

.... par l'Assemblée fédérale, si la situation conjoncturelle l'exige ou ....

Abs. 1 - Al. 1

Angenommen - Adopté

Abs. 2 - Al. 2

Zanetti Roberto · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Die Minderheit beantragt eigentlich nur eine redaktionelle Änderung, die allerdings eine gewisse psychologische Wirkung entfalten kann. Gemäss Kommissionsmehrheit sollte der Bundesrat, vorbehältlich der Genehmigung durch die Bundesversammlung, Kreditsperren ganz oder teilweise aufheben können, wenn eine schwere Rezession dies erfordert. Der Bundesrat soll also der wirtschaftlichen Situation Rechnung tragen. Gemäss Botschaft soll damit die Nachfrage stimuliert und die Konjunktur gestützt werden können. Das war in der Kommission völlig unbestritten - wohl nicht zuletzt deshalb, weil entsprechende Beschlüsse des Bundesrates durch das Parlament zu genehmigen sind.

Der Begriff der "schweren Rezession" wird vom Bundesrat nicht näher umschrieben, obwohl er sagt, dass eine mechanistische Umschreibung ohne weiteres möglich gewesen wäre. Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament werden den Begriff der "schweren Rezession" mit Inhalt füllen müssen. Das wird spannende Debatten geben, in denen man über schwere, leichte, mittelschwere, mittlere oder schwierige Rezession philosophieren kann. Eines ist klar: Ökonomie ist auch eine Sache, die mit Psychologie zu tun hat. Wenn es heisst, der Aufschwung beginne im Kopf, dann wird wahrscheinlich auch der Abschwung im Kopf beginnen. Eine entsprechende Debatte, in der schlussendlich eine schwere Rezession gewissermassen amtlich verfügt wird, hätte verheerende Auswirkungen; die Stimmung und damit die Binnennachfrage würden ins Bodenlose stürzen, und der seinerzeit mit der Aufhebung der Kreditsperre beabsichtigte Impuls würde aufgrund dieser Sprachregelung ins Gegenteil verwandelt.

Ich bin der Meinung, dass intelligente Politik darin bestehen muss, drohende schwere Rezessionen durch gescheite konjunkturelle Impulse zu verhindern. Das ist auch wesentlich einfacher und billiger, als bereits eingetretene schwere Rezessionen zu bekämpfen. Deshalb beantragt meine Minderheit, den Begriff "schwere Rezession" durch den Begriff "konjunkturelle Lage" zu ersetzen. Der konjunkturpolitische Handlungsspielraum des Bundesrates wird dadurch nicht erweitert, weil diese Beschlüsse nach wie vor durch das Parlament zu genehmigen sein werden. Es kann damit aber verhindert werden, dass durch eine unglückliche Formulierung eine schwierige Sache durch Panikreaktionen noch schwieriger gemacht wird. Selbstverständlich wäre diese Umformulierung auch im letzten Satz von Absatz 2 vorzunehmen.

Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern

Es ist in der Tat so, dass diese Kreditsperre als eine Art Mini-Eventualhaushalt für den Rezessionsfall betrachtet werden könnte. Das heisst: Es sind Ausgaben, die eigentlich sofort vorgenommen werden können; man muss nichts vorplanen, man kann nur auf den Knopf drücken, und dann wird es ausgegeben. Man muss sich aber bewusst sein, dass das mit diesen rund 200 oder 250 Millionen Franken im Vergleich zu den Ansprüchen an ein Konjunkturprogramm natürlich sehr wenig ist. Ich habe das ja schon vorhin ins Verhältnis zu unserem Bruttoinlandprodukt von rund 350 Milliarden Franken gesetzt. Damit kann man also wahrscheinlich nichts bewirken.

Es ist aber nicht auszuschliessen, dass man dann, wenn es in einer schweren Rezession ohnehin in irgendeiner Form ein staatliches Programm gibt, gleichzeitig zusätzlich auch diese Kreditsperre als weiteren Mosaikstein deblockiert. Deshalb haben wir hier nur von einer schweren Rezession gesprochen und nicht nur von der "konjunkturellen Lage". Die Kreditsperre wird man ja nur einsetzen, wenn dies erforderlich ist, um die Schuldenbremse einzuhalten. Das heisst mit anderen Worten: Die Deblockierung der Kreditsperre würde gleichzeitig bedeuten, dass wir den so genannten ausserordentlichen Zahlungsbedarf gemäss Artikel 24c des Finanzhaushaltgesetzes geltend machen müssten. Wir müssten also die Schuldenbremse durchbrechen, und dafür würde es ein qualifiziertes Mehr des Parlamentes brauchen, also in beiden Räten die Mehrheit der Mitglieder. Diese ausserordentliche Zahlung ist nur in ausserordentlichen Fällen möglich, und das haben wir beim Beschluss zur Schuldenbremse auch genau so zuhanden der Materialien definiert. Das kann ein ausserordentliches Ereignis wie z. B. eine Katastrophe sein - ein Erdbeben oder ein "Lothar" -, bei der in anderen Bereichen natürlich nicht Beträge dieser Grössenordnung "weggespart" werden können. Die Bedingung, dass dieser ausserordentliche Zahlungsbedarf geltend gemacht werden kann, ist in Bezug auf die Rezession, dass es eine signifikante, eine schwere, eine merkliche Rezession sein muss, und nicht einfach eine Stagnation.

Wir meinen, dass wir das in beiden Gesetzen ungefähr gleich regeln sollten. Es hat keinen Sinn, dass es eine schwere Rezession sein muss, damit die Schuldenbremse überhaupt durchbrochen werden kann, aber bloss irgendein Konjunkturlüftchen, damit die Kreditsperre deblockiert werden kann. Sie könnten sie deblockieren, dürften das Geld aber trotzdem nicht ausgeben, weil es über die Schuldenbremse hinausginge.

Deshalb ist es richtig, hier die gleichen Begriffe zu verwenden. Ich möchte Sie bitten, bei unserem Entwurf zu bleiben. Wenn es nämlich nicht so wäre und wir die Schuldenbremse nicht durchbrechen könnten, dann müssten wir die Aufhebung der Kreditsperre anderswo kompensieren, und das wäre dann wahrscheinlich nicht sehr geschickt.

Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 91 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 61 Stimmen

Art. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 94 Stimmen

Dagegen .... 53 Stimmen