20.5953
IV-Gutachten: Was haben die Abklärungen zu Dr. K ergeben?
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Das BSV hat im Rahmen von Stichproben überprüft, wie die kantonalen Sozialversicherungsgerichte und das Bundesgericht die versicherungsmedizinische Verlässlichkeit und Rechtsgenüglichkeit der Gutachten von Herrn K. würdigen. Dabei hat das BSV keine stichhaltigen Anhaltspunkte gefunden, die eine Intervention hinsichtlich der Verlässlichkeit der Gutachten als angezeigt erscheinen lassen oder einen Ausschluss von weiteren Aufträgen rechtfertigen würden. Herr K. kann deshalb nach wie vor für Gutachten der IV beauftragt werden.