19.3708
Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Trede, Giezendanner, Hurter Thomas, Pasquier, Quadri, Rutz Gregor, Schlatter, Storni, Töngi)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Trede, Giezendanner, Hurter Thomas, Pasquier, Quadri, Rutz Gregor, Schlatter, Storni, Töngi)
Rejeter la motion
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Die Motion Schmid Martin verlangt, dass Jugendliche ab zwölf Jahren E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, sogenannte langsame E-Bikes, ohne Fahrausweis fahren dürfen. Der Bundesrat beantragte mit Hinweis auf die Verkehrssicherheit Ablehnung der Motion.
Bei der Beratung in der Kommission wurde die Unfallstatistik zitiert und darauf hingewiesen, dass E-Bikes ein anderes Fahrverhalten aufweisen als normale Velos. Ausserdem fallen in die Kategorie langsame E-Bikes auch E-Trottinette und gedrosselte Motorroller, die sich eher wie Mofas als wie Velos fahren lassen. Aufgrund solcher Besonderheiten möchte der Bundesrat bei einer allfälligen Senkung der Alterslimite wenigstens flankierende Massnahmen einführen können, beispielsweise den Ausschluss solcher sogenannter Vespinos. Aus diesem Grund zieht er die ähnlich gelagerte Motion Nantermod vor, die offener formuliert ist als die Motion Schmid Martin.
Die Kommission hat trotz diesen Bedenken des Bundesrates der Motion Schmid Martin mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Dabei hat sie sich aber nicht gegen die flankierenden Massnahmen gewehrt. Sie möchte aber trotzdem weiter gehen als die Motion Nantermod, die die Alterslimite erst bei 14 Jahren ansetzt und vor allem den touristischen Verkehr ins Zentrum stellt.
Die KVF-N hinterfragt zudem die Relevanz der Unfallstatistik in Bezug auf die vorliegende Motion. Erstens wurde der Anstieg der Unfallzahlen bei E-Bikes nur absolut und ohne Gewichtung nach Fahrdistanz oder im Vergleich zu den stark gestiegenen Verkaufszahlen angegeben. Zweitens erfolgte keine Differenzierung zwischen langsamen und schnellen E-Bikes und drittens keine Differenzierung nach Alter. Die Kommissionsmitglieder trauen den Jugendlichen aber viel mehr Geschick und Anpassung an das Fahrverhalten der E-Bikes zu als älteren Personen, die vielleicht seit ihrer Kindheit nicht mehr Velo gefahren sind und nun auf das E-Bike umsteigen.
Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sieht damit bei einer Senkung der Alterslimite für das E-Bike-Fahren mehr Vorteile als Nachteile. So wird ganz generell das E-Bike als umweltfreundliches Fortbewegungsmittel gelobt. Jugendliche sollen schon früh ans Velofahren gewöhnt werden. Sie sollen das Velo oder eben E-Bike auch im Alltag nutzen, insbesondere wenn z. B. der Schulweg etwas länger ist oder sie mit E-Bike fahrenden Eltern unterwegs sind - eine Einschränkung, die mich persönlich gestört hat. Inzwischen sind meine Kinder älter und dürfen auch schnellere E-Bikes fahren, und meine Interessenbindung fällt damit weg.
Daneben hat die Kommission den touristischen Nutzen betont, insbesondere die Attraktivität für Bergregionen für den Sommertourismus. So sollen Familien mit Kindern gemeinsam E-Mountainbikes mieten können, was beispielsweise im benachbarten Ausland schon ab zwölf Jahren möglich ist.
Aus den genannten Gründen beantrage ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit die Annahme der Motion Schmid Martin.
Borloz Frédéric · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Nous allons traiter la motion du conseiller aux Etats Martin Schmid, déposée en 2019, qui charge le Conseil fédéral de modifier les bases légales afin que les jeunes dès douze ans puissent utiliser des vélos électriques équipés d'une assistance au pédalage jusqu'à 25 kilomètres à l'heure. Votre Commission des transports et des télécommunications a procédé à l'examen préalable de cette motion le 19 octobre dernier.
L'auteur de la motion, dans son développement, relève quelques éléments intéressants, notamment le fait qu'il y a deux catégories d'assistance électrique, l'une qui permet de rouler à 25 kilomètres à l'heure et l'autre à 45 kilomètres à l'heure. Ici, seule est concernée celle qui permet d'atteindre les 25 kilomètres à l'heure. L'augmentation des ventes de vélos assistés est impressionnante, puisqu'en 2018 un vélo sur trois vendus disposait d'une assistance électrique.
Dans notre pays, les jeunes ont accès librement à ces vélos pourvus d'une assistance au pédalage dès l'âge de seize ans, ou alors ils doivent préalablement passer un permis de cyclomoteur, à partir de quatorze ans. En comparaison européenne, la Suisse est le seul pays à avoir une législation aussi restrictive. Dans les villes et les agglomérations, l'abaissement à douze ans faciliterait l'accès des jeunes à leurs obligations scolaires, voire à leurs activités sportives ou familiales. Enfin, et cela me semble particulièrement important, cette motion permettrait de mettre sur pied de vrais programmes de promotion touristique pour attirer des familles vers un tourisme doux à bicyclette.
Le Conseil fédéral, pour sa part, reconnaît que le vélo à assistance électrique est à la fois un moyen de transport sain et respectueux de l'environnement, qui apporte une contribution essentielle à une mobilité durable, car souvent utilisé en remplacement d'un véhicule motorisé individuel. Son développement est important aux yeux de nos sept Sages, mais la sécurité routière l'est plus encore, car ils font état de statistiques qui enregistrent une augmentation des accidents impliquant des vélos électriques. Le Conseil fédéral ne dit pas, en revanche, si ces augmentations sont proportionnelles au nombre de vélos en circulation et s'il y a un corollaire avec les accidents de voitures individuelles. Il propose donc de rejeter cette motion.
Considérant les bénéfices pour la santé comme pour l'environnement, l'importance que revêt cette proposition pour le tourisme suisse et le fait que, en termes de sécurité routière, on ne parle ici que d'abaisser la limite d'âge à douze ans pour les seuls vélos électriques équipés d'une assistance au pédalage jusqu'à 25 kilomètres à l'heure au maximum et absolument pas pour ceux pouvant atteindre 45 kilomètres à l'heure, la commission vous invite à accepter cette motion, par 14 voix contre 9 et 1 abstention.
Une minorité Trede renvoie aux statistiques des accidents, suivant ainsi le Conseil fédéral.
Enfin, le Conseil des Etats a adopté cette motion, par 40 voix contre 4 et 1 abstention.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Sie haben unsere Kommissionssprecher gehört: Die Motion 19.3708 des Ständerates möchte, dass Jugendliche ab 12 Jahren E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde ohne Fahrausweis fahren dürfen. Die Minderheit lehnt diese Motion aus mehreren Gründen ab.
Das erste Argument ist die Verkehrssicherheit. Wir wissen, dass mit E-Bikes schneller gefahren wird - das liegt in der Natur der Sache -, dadurch ist der Bremsweg länger. Aber auch sonst ist ein E-Bike sehr anders zu fahren: Der Schwerpunkt ist anders, die Kurvenwinkel sind anders, das Gewicht ist anders. Bei älteren Menschen diskutieren wir momentan, ob sie eine Fahrprüfung ablegen oder ob sie Fahrkurse besuchen sollen, und hier will man, dass Zwölfjährige direkt mit einem schnellen Velo, mit einem E-Bike, fahren dürfen.
Zweitens führen wir momentan die Diskussion, ob Zwölfjährige - also Kinder bis zwölf Jahre - auf dem Trottoir fahren dürfen, und zwar weil es auf dem Trottoir sicherer ist, weil es auf der Strasse für Kinder bis zwölf Jahre zu unsicher ist. Was heisst das also in der Konsequenz? Dass sie bis zwölf Jahre in geschütztem Rahmen auf dem Trottoir und danach direkt auf der unsicheren Strasse mit einem schnellen Velo, also mit einem E-Bike mit einem Motor, fahren dürfen. Diese Diskussion ist für die Minderheit ein bisschen absurd, vor allem von den Kurvenwinkeln her, wie man Velo fahren lernt. Hier muss auch die Frage gestellt werden, ob zwölfjährige Kinder wirklich schon ein motorisiertes Velo haben müssen. Ich denke, man lernt am besten Velo fahren, wenn man dies ohne Motor und oft macht.
Drittens wird es sowieso eine Anpassung geben. Die Minderheit sieht, dass es zum Beispiel in Tourismusregionen von Vorteil sein kann, wenn ein Kind bereits mit der Familie mit einem E-Bike mitfahren kann, zum Beispiel in einer Bergregion. Es gibt Familienangebote, bei welchen auch Kinder vielleicht mal ein E-Bike brauchen, für einen längeren Ausflug. Das will die Motion Nantermod 20.3080, "Elektrofahrräder. Gesetzgebung an die Verwendung im Tourismus anpassen". Dieser haben wir hier zugestimmt, und auch der Ständerat hat ihr in der zweiten Sessionswoche zugestimmt. Ich lese sie Ihnen vor, weil ich weiss, dass wir das nicht immer alles präsent haben. Dort ist der Auftrag klar: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung zu ändern, um die Verwendung von Elektrofahrrädern für Unter-14-Jährige in Begleitung einer erwachsenen Person zu erlauben. Der Bundesrat kann die Verwendung auf Orte mit schwachem Verkehrsaufkommen beschränken." Hier lassen wir dem Bundesrat die Freiheit, dass er Begleitmassnahmen treffen kann, dass eine erwachsene Person dabei ist, damit auch die Verantwortlichkeiten geklärt sind.
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion abzulehnen, weil es sonst wirklich ein Jekami ist. Sie ist gut gemeint. Es ist eine kleine Schraube, an der wir wieder drehen, aber die Motion schiesst wirklich über das Ziel hinaus.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat hat Verständnis für dieses Bedürfnis in den Tourismusregionen. Es ist ja auch schön, dass die Tourismusregionen jetzt das E-Bike auch für die Freizeit als Fortbewegungsmittel einsetzen wollen. Der Bundesrat ist aber gleichzeitig überzeugt, dass aus Sicherheitsgründen Jugendliche ab zwölf Jahren zwar E-Bikes benutzen können sollen, dies aber mit flankierenden Massnahmen. Genau für solche wichtigen Begleitmassnahmen lässt aber der Wortlaut dieser Motion, die Ihnen hier vorliegt, keinen Spielraum. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen diese Motion zur Ablehnung empfiehlt.
Sie haben gerade die Sprecherin der Kommissionsminderheit gehört - und ich glaube, dass die Vertreterin der Minderheit eine glaubwürdige Vertreterin ist, in dem Sinne, dass sie sich sicher für das Velofahren einsetzt und hier keine Vorbehalte hat. Aber es geht hier wirklich um Sicherheitsfragen. Sie können trotzdem davon ausgehen, auch wenn Sie diese Motion ablehnen, dass bald auch Unter-14-Jährige auf E-Bikes unterwegs sein können und auch unterwegs sein werden, aber eben auf eine sichere und differenzierte Art und Weise.
Sie haben die Motion von Nationalrat Nantermod mit dem Titel "Elektrofahrräder. Gesetzgebung an die Verwendung im Tourismus anpassen" angenommen. Sie haben diese Motion im Sommer dieses Jahres angenommen, und letzte Woche hat sie auch der Ständerat angenommen. Die Motion von Herrn Nationalrat Nantermod fordert das Gleiche wie die vorliegende Motion von Herrn Ständerat Schmid. Sie gibt dem Bundesrat aber genau den Spielraum, der notwendig ist, um hier auch flankierende Massnahmen vorzusehen. Das Kernanliegen der Motion von Ständerat Schmid ist damit erfüllt. Sie können diese Motion also ohne Bedenken ablehnen.
Ich muss Ihnen vielleicht noch etwas sagen: Wenn Sie diese Motion annehmen und gleichzeitig vor kurzer Zeit auch die Motion Nantermod angenommen haben, dann ist es für den Bundesrat ein bisschen schwierig zu wissen, ob Sie jetzt diese zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen wollen oder nicht. Sie geben also innerhalb kurzer Zeit dem Bundesrat zwei unterschiedliche und auch leicht widersprüchliche Aufträge.
Ich bitte Sie, bei Ihrem ursprünglichen Auftrag zu bleiben. Sie haben ihn gegeben, wir werden ihn, nachdem beide Räte diese Motion von Herrn Nantermod angenommen haben, umsetzen. Aber jetzt noch eine zusätzliche Motion mit einer leicht anderen Ausrichtung anzunehmen, ist etwas schwierig. Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundesrat die Möglichkeit, dass auch Zwölfjährige mit E-Bikes unterwegs sein können, umsetzen wird. Er wird Ihnen konkrete Vorschläge unterbreiten, so wie Sie das bereits in Auftrag gegeben haben. In diesem Sinne bitte ich Sie, jetzt nicht noch einen neuen, unter Umständen leicht widersprüchlichen Auftrag zu geben. Das macht die Sache nicht einfacher, und es wird die Sache auch nicht beschleunigen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, Ihre Kommissionsminderheit zu unterstützen.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Trede sowie der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 67 Stimmen
Dagegen ... 112 Stimmen
(3 Enthaltungen)