09.503

Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

1. Bundesgesetz über die Stempelabgaben

1. Loi fédérale sur les droits de timbre

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

(= Sistierung der Vorlage)

Antrag der Minderheit

(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Feller, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas, Schneeberger, Walti Beat)

Festhalten

(= Keine Sistierung der Vorlage)

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

(= Suspendre le projet)

Proposition de la minorité

(Aeschi Thomas, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Feller, Friedli Esther, Martullo, Matter Thomas, Schneeberger, Walti Beat)

Maintenir

(= Ne pas suspendre le projet)

Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die Motion Bührer Gerold 04.3736, "Beseitigung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital", vom 16. Dezember 2004 wurde 2007 respektive 2008 von beiden Räten angenommen. Trotzdem wurde sie bis heute nicht umgesetzt. Am 10. Dezember 2009 verlangte die FDP-Fraktion mit Entwurf 1 der vorliegenden parlamentarischen Initiative erneut die Abschaffung der Emissionsabgabe, zumal die Emissionsabgabe auf Fremdkapital seit Längerem abgeschafft ist.

Auch der Bundesrat unterstützt die Abschaffung der Emissionsabgabe. Er hat deren Abschaffung im Rahmen der Vorlage Unternehmenssteuerreform III aufgenommen und wie folgt begründet: "Die Abschaffung der Emissionsabgabe wirkt sich auf alle Gesellschaften, die neues Eigenkapital begeben, positiv aus, da sie die effektive Gewinnsteuerbelastung auf der Beteiligungsfinanzierung senkt. Dies gilt namentlich für zuziehende Gesellschaften mit grossem Kapital und für Konzernzentralen, aber auch für bereits im Inland ansässige Unternehmen mit grossen Investitionsvorhaben. Sie trägt überdies zur Verbesserung der Finanzierungsneutralität bei, da die Eigenkapitalfinanzierung nicht mehr zusätzlich mit der Emissionsabgabe belastet ist" und damit die Verzerrung, die bisher zulasten der Beteiligungsfinanzierung besteht, wegfällt. "Die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital vereinfacht das Steuersystem durch den Wegfall einer Sondersteuer. Die steuerpflichtigen Personen müssen sich deshalb nicht mehr mit zusätzlichen steuerlichen Bestimmungen mit eigener Steuersystematik und einer Anzahl Ersatz- und Ausnahmetatbestände vertraut machen."

Der Ständerat beantragt uns nun, die Beratung von Entwurf 1 zur parlamentarischen Initiative weiter auszusetzen und den Beschluss des Nationalrates zu den Entwürfen 2 und 3 abzuwarten, um dann alle Entwürfe gleichzeitig beraten zu können. Die WAK-N hat die ursprüngliche parlamentarische Initiative der FDP jedoch aufgeteilt, weil diese unterschiedliche Bereiche betrifft. Während Entwurf 1 die Abschaffung der Emissionsabgabe betrifft, befassen sich die Entwürfe 2 und 3 mit der Abschaffung der Abgabe auf Versicherungsprämien und der Abschaffung der Umsatzabgabe.

Da es sich bei der Abschaffung der Abgabe auf Versicherungsprämien und bei der Abschaffung der Umsatzabgabe um grundsätzlich andere Geschäfte handelt - auch der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III die beiden Themen separat behandelt -, beantragt Ihnen die Minderheit, das Geschäft nicht zu sistieren und es stattdessen dem Ständerat zur weiteren Beratung zuzuweisen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieses Antrages.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Wie Ihnen bekannt ist und wie der Bundesrat schon ausgeführt hat, begrüssen wir grundsätzlich die Abschaffung der Emissionsabgabe. Wir haben das im Rahmen der gesamten Entwicklung des Finanzplatzes zu sehen. Seit der Finanzkrise hat der Finanzplatz in der Schweiz Tausende von Stellen verloren, weil sich das Geschäft etwas verlagert hat. Gleichzeitig ist der Finanzplatz darauf angewiesen, dass ein gewisses Volumen von Finanzierungen in der Schweiz stattfindet. In Bezug auf die Emissionsabgabe sind insbesondere neu zu gründende Firmen wie Start-ups oder Firmen, die ihr Kapital aufstocken wollen und investieren wollen, darauf angewiesen.

Wir begrüssen es grundsätzlich, dass Sie dieses Geschäft behandelt haben, wir haben Ihnen unsere Stellungnahme bereits übermittelt. In welchem Zusammenhang Sie es behandeln - ob Sie jetzt abwarten wollen, wie das die Mehrheit vorschlägt, um es dann im Gesamtrahmen mit der Verrechnungssteuer zu diskutieren, oder ob Sie es separat behandeln wollen -, ist eigentlich ein politisch-taktischer Entscheid, der bei Ihnen liegt. Ich möchte einfach noch einmal unterstreichen, dass wir grundsätzlich der Meinung sind, dass die Abschaffung der Emissionsabgabe eine Investition ist, die nur vorübergehend zu geringeren Einnahmen führt, aber mittelfristig den Finanzstandort und den Firmenstandort Schweiz stärkt. Das sollte man nicht aus den Augen verlieren.

Wir werden Ihnen die Botschaft, die im Zusammenhang mit der Sistierung steht, im ersten Halbjahr des nächsten Jahres zustellen. Auf der Zeitachse würden Sie, wenn Sie das Geschäft jetzt verschieben, also ein gutes halbes Jahr, vielleicht drei Viertel Jahre verlieren, bis die andere Botschaft kommt. Wenn Sie das Geschäft sofort behandeln, haben Sie sozusagen einen Vorsprung von einem halben bis zu einem Dreivierteljahr. Das ist die Abwägung, die Sie vorzunehmen haben.

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die WAK-N hat sich an der Sitzung vom 11. Mai 2020 erneut mit der parlamentarischen Initiative 09.503, "Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen", befasst; diese parlamentarische Initiative wurde am 10. Dezember 2009 eingereicht. Die Initiative verlangt die Abschaffung der Emissionsabgabe, der Umsatzabgabe und der Abgabe auf Versicherungsprämien in drei Etappen. Ich bitte Sie, hier zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Berichterstattung auf die Kommissionssitzung vom 11. Mai 2020 bezieht - seit diesem Datum hat sich unsere Kommission nämlich nicht mehr mit dieser Vorlage befasst.

Die WAK-N hat der parlamentarischen Initiative 09.503 am 23. November 2010 mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Mit Beschluss vom 4. April 2011 hat ihr die WAK-S mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen ebenfalls zugestimmt. Die WAK-N beschloss dann an ihren Sitzungen vom 30. August und 8. November 2011, die Initiative in zwei Vorlagen aufzuteilen: Die erste Vorlage sieht die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital vor, die zweite Vorlage umfasst die Abschaffung der Abgabe auf Versicherungsleistungen sowie die Abschaffung der Umsatzabgabe.

Nun geht es hier einzig und allein um Entwurf 1, also um die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Der Ständerat hat diese Vorlage am 3. März 2020 sistiert, bis die WAK-S die Vernehmlassung zum zweiten Teil der Gesamtvorlage, nämlich zur Abschaffung der Abgabe auf Versicherungsleistungen und der Umsatzabgabe, zur Kenntnis genommen hat. Wir müssen hier und jetzt in diesem Rat entscheiden, ob wir dem Sistierungsbeschluss des Ständerates zur Vorlage 1 zustimmen wollen oder nicht.

Noch eine Information zu den Mindereinnahmen: Würde die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abgeschafft, würden rund 248 Millionen Franken Steuerausfälle erzeugt. In der WAK-N haben die Befürworter der Sistierung argumentiert, dass es in der jetzigen Situation nicht opportun wäre, diese Vorlage zu beschliessen und hohe Steuereinnahmen wegbrechen zu lassen. Zudem müsse nun ein Überblick über die Bundesfinanzen geschaffen werden, um zu entscheiden, wie solche Vorlagen weiterbearbeitet werden sollen. Ebenso seien die Ergebnisse der Vernehmlassung zum zweiten Teil abzuwarten. Eine Minderheit der Kommission will dieser Sistierung nicht zustimmen. Sie will die Vorlage weiterbearbeiten und somit das Projekt "Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital" vorantreiben.

In der Kommission wurde auch die Frage gestellt, was passiert, wenn der Nationalrat dieser Sistierung nicht zustimmt. Die diesbezügliche Rechtslage präsentiert sich wie folgt: Würde unser Rat der Sistierung nicht zustimmen, würde die Vorlage wieder zurück in den Ständerat gehen. Würde der Ständerat am Sistierungsbeschluss festhalten, wäre die Sistierung definitiv beschlossen. Das heisst, auch wenn wir den Sistierungsbeschluss ablehnen würden, der Ständerat aber seinen Beschluss bestätigen würde, wäre die Sistierung beschlossen.

Im Namen der Mehrheit der WAK-N bitte ich Sie, ihr zu folgen, d. h., der Sistierung zuzustimmen. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Antrag unterstützen.

Bendahan Samuel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Je viens vous présenter, au nom de la majorité de la commission, une proposition de suspendre le projet 1 de réforme des droits de timbre, qui vise à la suppression complète des droits de timbre sur toute une série de transactions qui aujourd'hui sont imposées à ce titre-là.

Lors de sa séance de mai 2020, la Commission de l'économie et des redevances, bien avant, évidemment, d'un grand nombre de discussions que nous avons eues aujourd'hui notamment au sujet de la crise actuelle, a pris la décision d'attendre d'avoir les informations nécessaires, notamment au niveau budgétaire et au niveau de l'impact des projets 2 et 3 de la réforme des droits de timbre avant de se prononcer effectivement sur ce projet 1. Par ailleurs, notre conseil aurait dû se prononcer lors d'une session précédente, mais cela n'a pas été possible en raison de la crise du coronavirus.

Le projet 1 propose de supprimer le droit de timbre sur l'émission de capital propre à des entreprises, il ne s'agit donc que d'une partie des droits de timbre. La conséquence financière de cette modification spécifique est estimée à environ 264,2 millions de francs annuellement. D'autres projets sont évidemment à l'étude et leurs conséquences sur les pertes de recettes seraient variables. Parmi ces projets, il y celui de la question du droit de timbre sur le négoce de titres, lequel entraînerait des pertes de recettes fiscales encore plus importantes.

Ce projet est sur la table depuis 2009. Entre le dépôt de l'initiative parlementaire et aujourd'hui, il y a eu plusieurs réformes fiscales qui ont eu un impact majeur sur l'imposition des entreprises et sur les finances fédérales. Il a toujours été décidé d'attendre pour vérifier l'impact de réformes fiscales prioritaires. Je cite par exemple les questions de l'imposition des couples mariés, de la réforme de l'imposition des entreprises III, qui a été finalement rejetée par le peuple, ou encore de la RFFA, qui, elle, a été acceptée en votation.

Aujourd'hui, il paraît clair que, dans la crise que nous vivons actuellement, il est difficile, en tout cas pour la majorité de la commission, de se lancer maintenant dans une réflexion qui viserait à supprimer le droit de timbre sur l'émission de capital propre. C'est pour cette raison que la majorité de la commission vous recommande de suspendre l'examen du projet 1 qui vous est soumis. La commission a pris sa décision, par 13 voix contre 10 et 1 abstention, suivant en cela la décision du Conseil des Etats. Je vous rappelle à toutes fins utiles qu'une décision similaire a été prise sur les projets 2 et 3 hier.

Par conséquent, l'important pour la commission est de disposer des informations complètes, c'est-à-dire non seulement sur les conséquences de la crise que nous vivons, mais encore sur les implications budgétaires globales de toutes les réformes des droits de timbre ainsi que sur la situation budgétaire de la Confédération qui résulterait de toutes les autres pertes possibles de recettes en lien avec des projets qui sont aujourd'hui à l'étude.

Une minorité de la commission propose d'entrer en matière et de refuser la suspension du traitement du projet. La raison pour laquelle elle fait cette proposition, c'est qu'elle estime que la suppression du droit de timbre pourra favoriser l'acquisition de capital propre et le développement du capital des entreprises. La majorité de la commission doute que cela soit urgent en comparaison avec les aides plus urgentes à débloquer.

Aussi la majorité de la commission vous invite-t-elle à soutenir sa proposition de suspendre le traitement de cet objet, comme l'a fait le Conseil des Etats, pour laisser place à des projets plus prioritaires.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 93 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 92 Stimmen

(1 Enthaltung)