16.3103
Beseitigung der Heiratsstrafe auch in der AHV
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Antrag der Mehrheit
Ablehnung der Motion
Antrag der Minderheit
(Hegglin Peter, Ettlin Erich, Häberli-Koller)
Annahme der Motion
Proposition de la majorité
Rejeter la motion
Proposition de la minorité
(Hegglin Peter, Ettlin Erich, Häberli-Koller)
Adopter la motion
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Die AHV ist unser wichtigstes Sozialwerk, und zwar nicht nur für verheiratete, sondern auch für alleinstehende Menschen.
In Übereinstimmung mit der Haltung des Bundesrates beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit die Ablehnung der Motion. Das Stimmenverhältnis war 6 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen.
Weshalb die Ablehnung? Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass es in der AHV gar keine Heiratsstrafe gibt, im Gegenteil. Wenn sich eine Gruppe benachteiligt fühlen könnte, dann wäre es jene der Alleinstehenden in diesem Land. Glücklicherweise tun sie es nicht, denn in der AHV gibt es nichts zu verteilen. Wir haben es heute bzw. am letzten Montag mehrfach gehört: Jetzt geht es in der AHV-Diskussion allein um die Sicherung der Renten für die nächsten Jahre auf dem heutigen Niveau. Dies dient allen, den bisherigen Rentnerinnen und Rentnern und auch den Neurentnerinnen und Neurentnern.
Dieser erste Reformschritt, den wir nun planen, wird nun für ein paar Jahre reichen. Bald danach braucht es aber den nächsten Schritt, eine strukturelle Reform, die sich vertieft mit den Folgen der demografischen, aber auch der gesellschaftlichen Entwicklung befasst.
Es gehört aber auch zum politischen Spiel, sich lautstark für die vermeintlichen Interessen seiner Klientel einzusetzen. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass man dann recht hat. Ebenso wenig klar ist es, ob die Forderung letztlich überhaupt im Interesse dieser Klientel ist, der scheinbar benachteiligten Ehepaare, die sich am Ehepaarplafond von 150 Prozent stossen. Denn hinter dieser Diskussion stehen durchaus eben auch strukturelle, vertiefte Fragen, die wir dereinst in einem zweiten Reformschritt mit den strukturellen Massnahmen in der AHV angehen müssen.
Auch wenn die klare Antwort des Bundesrates aus dem Jahre 2016 stammt, hat sie nicht an Aktualität und Brisanz eingebüsst. Der Bundesrat hatte bereits in seiner Botschaft zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" vom 23. Oktober 2013 in einer Gesamtanalyse dargelegt, dass Ehepaare nicht nur in der AHV und in der IV, sondern auch in anderen Sozialversicherungen, namentlich der beruflichen Vorsorge oder der Unfallversicherung, insgesamt besser geschützt und gegenüber nicht verheirateten Personen privilegiert werden.
Es geht also, wenn schon, nicht um eine Beseitigung einer Benachteiligung der Ehepaare, sondern um einen Abbau von Vorteilen. Die Kommission hat beim Bundesrat aber nochmals konkret nachgefragt: An den Verheiratetenstatus sind so wesentliche Leistungen wie die Witwenrenten, der Verwitwetenzuschlag und das Beitragsprivileg der nicht erwerbstätigen Ehepartner geknüpft. Unter dem Strich fahren die Ehepaare gemäss Bundesrat um 400 Millionen Franken besser als Alleinstehende.
Wie es der Bundesrat deshalb auch schon formuliert hat, gibt es nicht eine Heiratsstrafe in der AHV, sondern einen Heiratsbonus. Er schreibt in der Antwort: "Sollte die Plafonierung der Renten aufgehoben werden, müssten als Ausgleichsmassnahme deshalb auch Anpassungen bei den heutigen Begünstigungen für Ehepaare vorgenommen werden." Das hielt der Bundesrat bereits 2016 in seiner Antwort fest und weiter: "Eine Aufhebung sämtlicher zivilstandsabhängiger Regelungen in der AHV und der IV würde somit einen umfassenden Umbau der ersten Säule bedingen, der insgesamt Mehrausgaben zur Folge hätte."
Wie stark beispielsweise der Verwitwetenzuschlag wirkt, zeigt ein Blick in die AHV-Statistik 2019: Während ledige Frauen eine durchschnittliche AHV-Rente von 1894 Franken pro Monat bezogen, erhielten verwitwete Frauen mit monatlich 2176 Franken massiv höhere Renten.
Zu beachten ist gemäss Botschaft des Bundesrates auch, "dass sich eine Aufhebung der Rentenplafonierung je nach Einkommenshöhe unterschiedlich auswirkt. [...] Nur Personen mit tiefen [...] Einkommen erreichen mit ihren Renten die Plafonierungsgrenze nicht. Die Aufhebung der Rentenplafonierung würde daher für mittlere und hohe Einkommen Verbesserungen bringen und vorwiegend Ehepaare begünstigen, die zusammen mit den Renten aus der zweiten Säule vorsorgemässig gut gestellt sind." Unter den in der Schweiz wohnhaften verheirateten Paaren, bei denen beide Ehepartner eine Altersrente beziehen, erhalten gemäss AHV-Statistik 2019 rund 57 Prozent die plafonierte Maximalrente von 3555 Franken - das war der Stand 2019. Heute sind es bekanntlich 3585 Franken.
Ehepaare mit Einkommen unterhalb des Maximalrentenbereichs - das sind immerhin 43 Prozent der Betroffenen - würden hingegen eben gerade keine Leistungsverbesserungen erhalten. Die Kommission hat diesbezüglich beim Bundesrat noch einmal nachgefragt und diese Antwort erhalten. Deshalb war die Kommission unmissverständlich der Meinung, dass jetzt, im Rahmen der Diskussion zur AHV 21, nicht noch mit diesem Anliegen parallel gefahren werden sollte.
Deshalb lehnt die Kommission diese Motion mit 6 zu 2 Stimmen ab. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
In einem Punkt gehe ich mit dem Sprecher der Mehrheit einig: Die AHV ist die wichtigste Sozialversicherung des Staates, und es ist alles daranzusetzen, dass sie gut ausfinanziert und für die Zukunft gesichert ist. Die AHV hat aber auch gerecht und ausgewogen zu sein. Aber wenn ich dann die Zahlen betrachte, dann sehe ich, dass hier einiges fehlt. Im Vergleich zu zwei Vollrenten, die 4780 Franken betragen können, ist der Ehepaarplafond mit 3585 Franken einfach nicht ausgewogen. Allein der Zivilstand bedingt diese Differenz von 1195 Franken pro Monat oder von 14 340 Franken im Jahr. Eine solch grosse Differenz können Sie mit nichts begründen.
Auch das, was der Mehrheitssprecher vorhin gesagt hat, nämlich dass eine sehr grosse Anzahl von Ehepaaren bereits die Maximalrente erreicht hätte, ist keine Begründung, um diese Motion abzulehnen. Es dünkt mich geradezu zynisch, wenn man sagt, verheiratete Personen hätten dann später auch Anspruch auf eine Witwenrente, also, wenn der Partner gestorben sei, dann hätte man dann einen Vorteil. Das dünkt mich fast zynisch.
Ich widerspreche auch der Annahme, dass eine breite Mehrheit den Ehepaarplafond so mittragen würde. Ich erinnere Sie an die Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 über die Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe". Diese Initiative wurde vor allem wegen einer Zivilstandsdefinition, wegen der Ehedefinition, abgelehnt und nicht wegen des Anliegens, die Heiratsstrafe gerade in finanziellen Bereichen abzuschaffen. Die Initiative wurde deshalb abgelehnt, weil der Bundesrat mit krass falschen Zahlen operiert hatte. Er hatte berechnet, dass nur 80 000 Zweiverdiener-Ehepaare gegenüber unverheirateten Paaren benachteiligt seien. Im Nachgang musste der Bundesrat diese krasse Fehlangabe korrigieren und zugeben, dass rund 450 000 Zweiverdiener-Ehepaare davon betroffen wären. Wäre dieses Argument im Abstimmungskampf schon bekannt gewesen, so wäre - davon bin ich überzeugt! - die Initiative angenommen worden. Leider war das eben dann nicht so. Aber das Bundesgericht hat dies doch so festgehalten.
Auch Sie haben diese Woche darüber beraten, und mehrfach hörte ich in diesem Saal, dass es notwendig wäre, die Heiratsstrafe abzuschaffen: zwar nicht vollständig, nicht, indem man auf eine Lösung mit zwei 100-Prozent-Renten ginge, aber indem man doch eine kleine Verbesserung vornähme, bei der man den Ehepaarplafond von 150 auf 155 Prozent der Maximalrente angehoben hätte. Das wäre eine kleine Verbesserung, aber eine doch wirksame Verbesserung. Es wurde mehrfach anerkannt, dass das notwendig sei, man könne aber diese Verbesserung aus finanziellen Gründen jetzt nicht vornehmen.
Dass etwas aus finanziellen Gründen nicht möglich sei, kann man immer argumentieren. Es ist immer der falsche Moment, um etwas anzupassen. Aber wenn eine Diskriminierung besteht, dann müsste man diese Diskriminierung eben beseitigen! Leider haben Sie es diese Woche verpasst, einen ganz kleinen Schritt in die richtige Richtung zu tun.
Die Vorlage Reform AHV 21 ist aber noch nicht vom Tisch, sondern geht jetzt in den Schwesterrat. Sie wird dort weiterberaten, und sie wird ganz sicher wieder in unseren Rat zurückkommen. Aus diesem Grund ist es auch zu früh, jetzt schon einen Beschluss zu fassen und dieses Anliegen materiell abzulehnen.
Deshalb empfehle ich Ihnen, die Motion anzunehmen. Besten Dank für die Unterstützung!
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
On a un peu l'impression de revivre une partie du débat d'il y a deux jours, lorsque vous vous êtes penchés sur la question d'un déplafonnement partiel dans le cadre de la réforme de l'AVS et que vous avez rejeté cette idée après un débat nourri.
Vous avez vu que le Conseil fédéral proposait de s'y opposer, et ce à plusieurs titres. Premièrement, la motion vise la suppression du plafond; si nous regardons les chiffres, nous arrivons donc à la conclusion que ce déplafonnement pourrait coûter jusqu'à 2,8 milliards de francs par année. Donc il faudrait en parallèle dire comment cela devrait être financé. Parce qu'il ne s'agit pas d'aller à 155 pour cent, mais à 200 pour cent si on interprète de manière littérale la motion. Au moment où nous essayons de résoudre les problèmes de stabilité de financement dans l'AVS, cela nous paraît difficile.
Deuxièmement, la motion date de 2016, et cette discussion a eu lieu à chaque fois dans le cadre du débat traitant des réformes de l'AVS. Lors de la réforme précédente, une majorité du Parlement avait soutenu un léger déplafonnement, mais la réforme avait été rejetée par le peuple. Dans cette nouvelle réforme de l'AVS, cet élément ne faisait pas partie du projet du Conseil fédéral, mais votre commission l'a proposé. La discussion à ce sujet a donc été complète.
S'il devait s'agir ici non pas de parler de la réforme actuelle, mais de prévoir déjà la réforme suivante, alors j'aimerais vous redire ce que j'ai dit il y a deux jours: on devrait déjà d'abord faire en sorte de faire passer cette réforme, de trouver une voie susceptible de rallier une majorité, puis on pourrait se poser la question de la réforme suivante. Or, nous avons l'impression d'avoir affaire à une réforme qui n'est pas complètement aboutie sur un élément important mais spécifique, ce qui ne nous paraît pas permettre de mieux stabiliser le débat.
Je vous invite donc à suivre la proposition de votre commission et du Conseil fédéral et à rejeter cette motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 18 Stimmen
Dagegen ... 25 Stimmen
(1 Enthaltung)