02.068
Landwirtschaftsgesetz. Änderung. Dringliches Bundesgesetz
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich möchte alle Sprechenden daran erinnern, dass die grundsätzliche Diskussion über die Landwirtschaftspolitik bei der Vorlage Agrarpolitik 2007 in der dritten Sessionswoche geführt werden wird. Heute geht es also nicht um die gesamte Agrarpolitik, sondern nur um dieses dringliche Bundesgesetz.
Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion
Im Mai dieses Jahres hat der Bundesrat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik, die Agrarpolitik 2007, zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Es ist eine umfangreiche Vorlage von grosser Tragweite. Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat diese Vorlage einlässlich beraten. Die Behandlung ist, wie der Präsident soeben ausgeführt hat, für die dritte Sessionswoche vorgesehen. Wir werden dannzumal die Gelegenheit und die Zeit haben, eine Grundsatzdiskussion über den in der Landwirtschaftspolitik für die nächsten zehn Jahre einzuschlagenden Kurs zu führen; heute wollen wir uns auf die dringliche Vorlage beschränken.
Am 16. Oktober 2002 hat der Bundesrat zwei weitere Botschaften im Agrarbereich verabschiedet: eine Zusatzbotschaft zur Botschaft vom 29. Mai 2002 und eine Botschaft zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes auf dem Dringlichkeitsweg. Mit Letzterer befassen wir uns heute.
Was ist geschehen? In den letzten beiden Jahren hat der Bundesrat die Milchkontingente zweimal angehoben, dies auf Begehren unterschiedlicher Akteure hin. Die Erhöhung um 3 Prozent vor zwei Jahren, die von den Produzenten verlangt worden ist, war eigentlich nie gross umstritten; dagegen ist die Erhöhung um 1,5 Prozent im laufenden Jahr von den Milchproduzenten abgelehnt worden. Es ist allerdings zu bemerken, dass in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode lediglich 0,1 Prozent mehr Milch produziert wurde. Kurze Zeit später brach die Krise im Milchmarkt aus. Den betrüblichen Höhepunkt stellt der Zusammenbruch von Swiss Dairy Food dar, wobei dieser Zusammenbruch wohl nur Ausdruck der Krise der gesamten Branche ist. Gleichzeitig ist zu bemerken, dass in gewissen Teilmärkten die Lage durchaus besser ist.
Das heutige System der öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung in Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes erlaubt indessen keine Flexibilität oder gar Differenzierung bei der Anpassung der Menge. Der Bundesrat kann lediglich die Gesamtmenge der Kontingente auf Beginn einer Kontingentsperiode dem Markt anpassen. An diesem Punkt soll nun die vorliegende Revision ansetzen. Im Milchmarkt herrscht aber nicht nur ein Mengenproblem oder - zutreffender gesagt - das Problem der adäquaten Mengensteuerung: Wir haben es unter dem Aspekt der Öffnung des EU-Käsemarktes durch das vor kurzer Zeit in Kraft getretene bilaterale Agrarabkommen vor allem mit einem Preisproblem zu tun.
Der schweizerische Milchpreis wird dadurch weitgehend vorbestimmt. Er kann darum höchstens 20 Rappen über dem EU-Milchpreis liegen, und diesen Betrag macht die so genannte Verkäsungszulage aus. Die aktuelle Lage des Milchmarktes ist in der Botschaft auf den Seiten 3 und 4 dargestellt. Ich greife nur eine einzige Zahl heraus: In der Periode Januar bis Juli dieses Jahres ist die Käseproduktion gegenüber dem Vorjahr um rund 4800 Tonnen zurückgegangen. 3600 Tonnen sind auf den Rückgang des Käseexportes zurückzuführen; das entspricht in etwa 1 Prozent der produzierten Milch. Unser Anteil am europäischen Käsemarkt macht etwa 1,1 bis 1,2 Prozent aus. Aus dieser Zahl und Grössenordnung ersehen Sie, dass hier ein erhebliches Potenzial liegt, das es unter allen Umständen zu nutzen gilt. Dazu muss aber nicht nur die Qualität, sondern vor allem auch der Preis stimmen.
Was bezweckt nun die im dringlichen Bundesgesetz beantragte Änderung? Festzuhalten ist, dass die heute bestehende öffentlich-rechtliche Milchkontingentierung auch mit dem dringlichen Bundesgesetz fortgesetzt wird, aber es sollen Möglichkeiten zur Differenzierung nach Segmenten geschaffen werden. Eine einzelne Branchenorganisation kann danach unter den in Artikel 31 Absatz 2 Buchstaben a bis c aufgeführten Bedingungen eine Anpassung der Kontingente ihrer Produzenten verlangen, allenfalls auch innerhalb der Kontingentsperiode. Wichtig ist dabei, dass die Branchenorganisation die Verantwortung dafür übernimmt, dass die so festgesetzte Menge Milch verwertet und auch vermarktet wird.
Absatz 3 gibt dem Bundesrat gleichsam ein Vetorecht in die Hand, falls die wünschbare Entwicklung der gesamten Milchwirtschaft oder der betreffenden Branche durch die Anträge der Branche gefährdet wäre.
Aus der Sicht der Produzenten ist vor allem Absatz 4 willkommen. Auf entsprechenden Antrag der beteiligten Organisationen - sie werden im Gesetzestext ausdrücklich erwähnt - kann der Bundesrat die Gesamtmenge auch innerhalb der Kontingentsperiode neu anpassen. Es ist insbesondere diese Bestimmung, die das Dringlichkeitsverfahren rechtfertigt, soll doch noch im laufenden Milchjahr, das heisst in der Periode Mai bis April, eine Anpassung der Gesamtmilchmenge erfolgen können, wenn dies erforderlich ist.
Der Milchmarkt ist in eine tiefe Krise geraten. Das bilaterale Agrarabkommen mit der Europäischen Union bringt die Liberalisierung des Käsemarktes; wir müssen reagieren. Das dringliche Bundesgesetz macht einen ersten Schritt in diese Richtung. Die zweite Phase wäre dann die Revision des Landwirtschaftsgesetzes auf dem ordentlichen Weg, die schliesslich in eine dritte Phase führt: Überführung der öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung in ein privatrechtlich gesteuertes Mengen- und Preissystem. Im Rahmen der Agrarpolitik 2007 werden wir die Gelegenheit haben, diese weiteren Schritte, also die zweite und dritte Phase, losgelöst von diesem dringlichen Bundesgesetz zu behandeln.
Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, auf die Vorlage einzutreten und den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen. Zu Ihrer Orientierung kann ich Ihnen mitteilen, dass die Schwesterkommission zuhanden des Nationalrates Gleiches getan hat. Darüber hinaus begrüsst namentlich die Produzentenseite die in Artikel 31 Absatz 4 neu eröffnete Möglichkeit zur Anpassung der Gesamtmenge innerhalb einer Kontingentierungsperiode.
Noch eine Bemerkung zum Vermerk "Korrigierte Fassung" auf Ihrer Fahne: Durch die Verlängerung der Geltungsdauer des Dringlichkeitsrechtes ist das dringlich erklärte Bundesgesetz dem Referendum zu unterstellen. Auf dem Weg durch die Institutionen ist diese Klausel irgendwo weggefallen beziehungsweise nicht aufgenommen worden. Wir beantragen Ihnen in dieser korrigierten Fassung, dies unter Ziffer II Absatz 1 nachzuholen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie gemäss den Anträgen Ihrer WAK zu verabschieden.
Cornu Jean-Claude · Ständerat · Freiburg · Freisinnig-demokratische Fraktion
Pour complaire à notre nouveau président et satisfaire à ses souhaits, je vais renoncer ce matin à m'exprimer plus longuement sur ce sujet. Je garderai mon temps de parole pour le débat plus général qu'on aura dans une quinzaine de jours sur la Politique agricole 2007. D'ici là, notre nouveau président se sera probablement habitué à ce que nous discutions beaucoup aussi dans ce Conseil.
Cela dit, à la suite de l'exposé exhaustif du rapporteur, je vous propose non seulement d'entrer en matière, mais d'adopter rapidement, puisqu'il s'agit d'une loi urgente, cette loi dans une version déjà épurée qui tient compte des remarques, comme on l'a dit, tant de la commission soeur du Conseil national que de la nôtre.
C'est un pas important vers la définition de la nouvelle politique agricole. Je dirai même que, quelles que soient les décisions qui seront prises à cet égard lors du débat à venir ainsi que la solution ou la variante que l'on retiendra, puisque tout le monde semble maintenant s'être fait à l'idée de la fin prochaine des contingents publics, cette loi garde son importance, pour ne pas dire toute son importance, dans l'intervalle. C'est un acte législatif qui permettra le passage vers l'avenir de manière moins abrupte.
Je vous propose donc d'adopter le projet du Conseil fédéral tel qu'amendé par la commission.
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich erlaube mir als Ersatzmitglied der WAK, hierzu etwas zu sagen, weil ich in diesem dringlichen Bundesbeschluss ein zusätzliches Problem ausgemacht habe. Vorerst möchte ich aber Herrn Bundesrat Couchepin sagen, dass die dringliche bundesrätliche Milchpolitik um einiges besser ist als die bundesrätliche Fleischpolitik - auch im Hinblick auf das Mittagessen.
Der Kommissionssprecher hat ein Problem aufgeworfen, das in der Botschaft nicht angesprochen ist, das wir aber von der Verantwortung her dem Bundesrat übertragen müssen. Denn mit dem dringlichen Bundesbeschluss hat der Bundesrat einen grossen Schritt in Richtung auf die sehr rasche Liberalisierung des Milchmarktes getan. Die heutige Situation erfordert dies aufgrund der Faktenlage; deshalb scheint das Vorgehen richtig zu sein. Das Tempo der Anpassung erfordert aber, dass der Bundesrat ein ganz besonderes Augenmerk auf die Entwicklung des Marktes hat und sich seiner Verantwortung bewusst ist. Insbesondere ist die Koppelung der Produktion zu beachten, und hier scheinen sich mit dem aufgespaltenen Milchmarkt gewisse Probleme abzuzeichnen.
Bei fast jeder Milchverarbeitungsart fallen nämlich Nebenprodukte an, die in wirtschaftlich weniger attraktive Verarbeitungskanäle fliessen. Dadurch entstehen innerlandwirtschaftliche Konkurrenzsituationen, die bei einer Teilliberalisierung zu beachten sind. Nehmen wir zum Beispiel an, dass einzelne Branchenorganisationen - genau das ist ja die strategische Ausrichtung des dringlichen Bundesbeschlusses - die Milchmenge bei ihrer Verwertungsart erhöhen oder auch reduzieren. Ein guter Käseabsatz verlangt also eine Anpassung der Milchmenge; die Rechtfertigung ist also da. Das führt aber dazu, Herr Bundesrat, dass auch Nebenprodukte anfallen, z. B. bei der Verkäsung zusätzliche Butter. Diese wird aber die aus nicht verkäster Milch hergestellte Butter konkurrenzieren. Im Milchmarkt haben wir genau diese Koppelung der Produktion, und wenn wir die Mengenregulierung der Milchbranche überlassen, wird das zu wesentlichen Problemen führen.
Darauf wollte ich Sie aufmerksam machen, und der Bundesrat trägt natürlich in diesem Bereich eine besondere Verantwortung. Ich bitte ihn deshalb, diese Veränderungen genau zu beobachten und gegebenenfalls rechtzeitig Gegenmassnahmen gegen unerwünschte Entwicklungen zu ergreifen.
Couchepin Pascal · BR-M · Bundesrat · Wallis
Il faut viser à l'économie des moyens. M. Schiesser ayant exprimé les raisons et la philosophie de cette modification avec précision, exactitude et grande clarté, c'est inutile d'y revenir. Je voudrais simplement dire que le Conseil fédéral est d'accord avec les modifications apportées par les commissions des deux Chambres. Ces modifications proposées ont principalement pour but de faire concorder les mesures prévues dans le cadre de la modification urgente de la loi sur l'agriculture avec les propositions de la majorité de votre commission concernant le projet "PA 2007". L'esprit du projet n'est pas remis en question par ces modifications.
M. Büttiker, dans sa dernière intervention, attire l'attention du Conseil fédéral sur le fait que si une interprofession prend des mesures, cela peut avoir des effets sur une autre interprofession. Bien sûr, mais l'autre interprofession devra aussi réagir en fonction de ses intérêts. Ce ne sera plus à l'Etat d'intervenir auprès de l'interprofession du beurre pour l'inciter à accepter les conséquences des décisions d'une autre interprofession. L'interprofession du beurre adaptera le prix et les possibilités d'achats en fonction de ses besoins.
Je vous remercie d'approuver cette loi urgente.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über die Landwirtschaft
Loi fédérale sur l'agriculture
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 31
Antrag der Kommission
Abs. 2
....
b. .... Menge in der Verantwortung der ....
c. Gewähr dafür besteht, dass die Branchenorganisationen die Verhältnisse auf Teilmärkten wie dem Biomarkt oder regionalen Märkten berücksichtigen.
Abs. 3, 4
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 31
Proposition de la commission
Al. 2
....
b. .... sont garanties sous la responsabilité de l'interprofession;
c. s'il est garanti que l'interprofession tient compte des conditions sur les marchés partiels tels que le marché biologique ou les marchés régionaux.
Al. 3, 4
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Ziff. II
Antrag der Kommission
Abs. 1
Dieses Gesetz wird nach Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung als dringlich erklärt und untersteht nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe b der Bundesverfassung dem fakultativen Referendum.
Abs. 2
Es tritt am 1. Januar 2003 in Kraft und gilt bis zum Inkrafttreten der Änderung von Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes, die der Bundesrat als Ergänzung zur Botschaft vom 29. Mai 2002 zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik der Bundesversammlung unterbreitet hat, längstens aber bis zum 31. Dezember 2005.
Abs. 3
Artikel 31 Absatz 4 tritt am 31. Dezember 2003 ausser Kraft.
Ch. II
Proposition de la commission
Al. 1
La présente modification est déclarée urgente conformément à l'article 165 alinéa 1er de la constitution. Elle est sujette au référendum en vertu de l'article 141 alinéa 1er lettre b de la constitution.
Al. 2
Elle entre en vigueur le 1er janvier 2003 et reste applicable jusqu'à l'entrée en vigueur de la modification de l'article 31 de la loi sur l'agriculture que le Conseil fédéral a présentée en tant que complément au message du 29 mai 2002 concernant l'évolution future de la politique agricole, mais au plus tard jusqu'au 31 décembre 2005.
Al. 3
L'article 31 alinéa 4 perdra sa validité le 31 décembre 2003.
Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Die Dringlichkeitsklausel wird von der Gesamtabstimmung vorläufig ausgenommen. Sie wird nach der Behandlung im Nationalrat beschlossen werden.
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 32 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Ich bin froh, dass nicht schon meine erste Sitzung mit einer Zeitüberschreitung beendet worden ist. Ich hoffe, Sie verstehen das auch so, dass ich weiterhin versuchen werde, kurze, konzise, kluge und konziliante Sitzungen durchzuführen.
Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr
La séance est levée à 12 h 55