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Individualbesteuerung endlich auch in der Schweiz einführen
Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge haben wir letzten Februar das Jubiläum der Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen auf eidgenössischer Ebene gefeiert. Wenn auch die Frauen rechtlich inzwischen gleichgestellt sind, hapert es mit der tatsächlichen Gleichstellung in der Gesellschaft nach wie vor. Mit ein Grund dafür ist unser Steuersystem, das das traditionelle Modell der Einernährerfamilie steuerlich bevorzugt.
Das lachende Auge bezog sich auf den fundamental wegweisenden Gleichstellungsschritt für die Frauen von vor fünfzig Jahren, die hinsichtlich ihrer Rechte den Männern seither schrittweise gleichgestellt worden sind, zum Beispiel durch Reformen im Eherecht, im Scheidungsrecht oder im Namensrecht.
Das weinende Auge bezog sich hingegen auf den Fakt, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft nach wie vor nicht erreicht ist, zum Beispiel hinsichtlich der politischen Vertretung, der Lohngleichheit, des Anteils Frauen in Führungspositionen usw. Ein essenzieller Hinderungsgrund ist unser Steuersystem, das die Erwerbsarbeit von verheirateten Paaren so stark besteuert, dass sich ein Zweitverdienst aufgrund der Progression oft nicht lohnt. Kommt hinzu, dass die Kinderbetreuungskosten in der Schweiz sehr hoch sind. Hier soll mit der parlamentarischen Initiative 20.455, "Steuerliche Entlastung für familienexterne Kinderbetreuung von bis zu 25 000 Franken pro Kind und Jahr", über die unser Rat auch noch in dieser Session befinden wird, Abhilfe geschaffen werden.
Die Individualbesteuerung lässt in der Schweiz schon lange auf sich warten. Bereits Ende der Neunzigerjahre wurden parlamentarische Vorstösse eingereicht, die einen Systemwechsel hin zur Individualbesteuerung von Ehepaaren forderten. Die dahingehende Motion 04.3276 der FDP-Fraktion aus dem Jahr 2004 wurde von beiden Räten an den Bundesrat überwiesen, und im März 2016 sprach sich der Nationalrat erneut für die Einführung der Individualbesteuerung aus. Damit würde nämlich auch die sogenannte Heiratsstrafe abgeschafft.
Im Juni 2019 doppelte ich mit der Motion "Individualbesteuerung endlich auch in der Schweiz einführen" nach. Während des Frauenstreiktags habe ich in diesem Ratssaal fleissig Unterschriften für dieses Anliegen gesammelt, sodass am Ende 103 Ratsmitglieder aus den verschiedensten Parteien mitunterzeichneten. Den freisinnigen Frauen ist inzwischen der Geduldsfaden gerissen, weshalb sie am 8. März anlässlich des Internationalen Tags der Frau eine breit abgestützte Volksinitiative zur Einführung der Individualbesteuerung lanciert haben.
Landeten bisher sämtliche Vorstösse in den Schubladen der Verwaltung, soll nun eine einfache Verfassungsgrundlage für die Einführung der Individualbesteuerung geschaffen werden, nämlich: Natürliche Personen werden unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert. Damit nicht wieder weiter unnötig viel Zeit verloren geht, soll der Bundesrat nun aufgrund dieser Motion die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorbereiten. Die Individualbesteuerung schafft mehr Gerechtigkeit, bessere Erwerbsanreize für Frauen und ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser Motion.
Binder-Keller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Frau Kollegin Markwalder, Sie beschwören die Abschaffung der Heiratsstrafe mittels Individualbesteuerung. Eigentlich warten wir seit 1984 darauf. In der heutigen Zeit, in der sich Männer und Frauen die Erwerbs- und Familienarbeit aufteilen, ist es doch am einfachsten, wenn man die beiden Einkommen zusammenzählt und alles durch zwei teilt. Damit ist das Problem gelöst - ohne das ganze Administrativmonster, das mit der Individualbesteuerung entstehen würde. Was sagen Sie dazu?
Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Frau Binder, ich habe sehr wohl wahrgenommen, dass Sie sich neuerdings wieder sehr stark für das Splittingmodell einsetzen. Dieses hat einfach den ganz grossen Haken, dass es negative Erwerbsanreize für Frauen, für Mütter schafft, weil sie dann höher besteuert würden, wenn sie mehr arbeiten würden. Wir kennen Studien, die besagen, es würden bis zu 60 000 Vollzeitstellenäquivalente geschaffen. Wir wissen von sehr vielen Müttern, dass sie heute kleine Pensen haben, weil es sich eben steuerlich nicht lohnt, mehr zu arbeiten - wegen der hohen Kinderbetreuungskosten, wegen der steuerlichen Progression -, obwohl sie eigentlich ihre Pensen gerne aufstocken würden. Diese Mütter halten Sie vom Arbeitsmarkt fern.
Ich bitte Sie darum, in Betracht zu ziehen, dass wir mit der Individualbesteuerung auch etwas gegen den Fachkräftemangel machen könnten. Wir haben sehr viele sehr gut ausgebildete Frauen in unserem Land, die aber aus steuerlichen Gründen künstlich vom Arbeitsmarkt ferngehalten werden.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Der Bundesrat beantragt Ihnen, wie Sie gesehen haben, diese Motion abzulehnen, weil wir genau diesen Auftrag bereits in der Legislaturplanung haben. Sie haben das letztes Jahr beschlossen und uns in der Legislaturplanung den Auftrag erteilt, und daher müssen wir Ihnen aufgrund der Legislaturplanung bis Ende dieser Legislatur eine entsprechende Vorlage unterbreiten.
Es gibt aber auch einen weiteren Vorstoss, den Sie angenommen haben, und zwar im Zusammenhang mit der Vorlage, die wir Ihnen bezüglich der alternativen Berechnungsmodelle für Familien unterbreitet haben. Dort haben Sie uns beauftragt - wie heisst das schon wieder? -, alternative Modelle der Ehepaarbesteuerung vorzulegen, insbesondere das im Kanton Waadt geltende Modell des Familienquotensystems, das Modell der Individualbesteuerung oder weitere Modelle.
Wir haben also zwei Aufträge von Ihnen, die unterschiedlich sind: einerseits die Individualbesteuerung, andererseits die individuelle Ehepaarbesteuerung. Diese beiden Aufträge sind gültig, und Sie haben sie angenommen.
Wir haben jetzt mit der Behandlung noch etwas zuwarten müssen, weil die Frage, ob die Abstimmung zur Volksinitiative "für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" damals rechtskräftig war oder nicht, die Gerichte beschäftigt hat. Die Mitte hat die Initiative dann zurückgezogen, aber es gab eine Gruppe, die ebenfalls an dieser Unterschriftserbringung beteiligt war, die weitergeklagt hat, und wir mussten zuerst diesen Entscheid abwarten. Nun ist das vom Tisch; das ist seit einigen Monaten der Fall.
Wir werden Ihnen im Herbst ein Aussprachepapier unterbreiten, in dem wir Ihnen diese beiden Aufträge noch einmal unterbreiten, denn sie widersprechen sich. Wir erarbeiten nicht gerne zwei unterschiedliche Botschaften. Sie sollen sich vielmehr noch einmal zwischen diesen beiden Motionen, die Sie beide angenommen haben, entscheiden. Dann unterbreiten wir Ihnen das, was mehrheitsfähig wird. Das sollte noch diesen Herbst der Fall sein. Wir würden Ihnen dann nächstes Jahr eine entsprechende Botschaft dazu unterbreiten.
Die Frage ist, ob wir noch einmal in eine Vernehmlassung gehen müssen oder nicht. Wir stellen einfach fest, dass wir in dieser Frage seit 1984 mehr oder weniger eine Pattsituation haben. Vielleicht können Sie das klären, indem wir Ihnen die beiden Modelle etwas darstellen und Sie sich dann für das eine oder für das andere entscheiden.
Den Auftrag, den uns Frau Markwalder mit ihrer Motion geben will, haben Sie uns schon mit dem Legislaturprogramm gegeben. Aus unserer Sicht ist es nicht notwendig, diesen noch einmal zu bestätigen. Wir arbeiten daran, Ihnen die zwei Modelle mit den Vor- und Nachteilen zu unterbreiten, damit wir nachher für das eine oder für das andere einen konkreten Auftrag haben.
Abstimmung
Präsident (Candinas Martin, zweiter Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 110 Stimmen
Dagegen ... 76 Stimmen
(0 Enthaltungen)