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Weniger Sozialdumping und mehr Kostenwahrheit beim Strassentransport. Berufschauffeure und Berufschauffeusen sollen ihre wöchentliche Ruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbringen dürfen

Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Antrag der Kommission

Annahme der Motion

Antrag Stark

Ablehnung der Motion

Proposition de la commission

Adopter la motion

Proposition Stark

Rejeter la motion

Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Engler Stefan · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Kollege Stark hat einen Einzelantrag gestellt, dieser Motion nicht zuzustimmen. Ihre Kommission beantragt Ihnen allerdings einstimmig, dem Nationalrat zu folgen und die Motion anzunehmen.

Worum geht es? Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Chauffeurverordnung dahingehend anzupassen, dass die Fahrerinnen und Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürfen. Bei diesem Thema geht es natürlich um Arbeitsbedingungen der Berufschauffeure, die verbessert werden sollen. Es gibt aber auch einen wettbewerbspolitischen Ansatz, welcher von dieser Motion betroffen ist.

Die Kommission hat es sich nicht einfach gemacht. Sie hat dazu Anhörungen durchgeführt und dabei nebst den Vertretern von Les Routiers Suisses auch einen Vertreter der Gewerkschaften wie auch einen Vertreter der Astag und einen Vertreter einer betroffenen Unternehmung angehört. Sie hat sich somit ein gutes Bild davon machen können, was mit dieser Motion tatsächlich verlangt wird und was nicht. Zugestandenermassen gibt es eine Unsicherheit, was genau der Motionär wollte und was nicht.

Die Kommission teilt die Auffassung des Motionärs, dass die Arbeitsbedingungen für Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer in der Schweiz verbesserungswürdig sind. In erster Linie geht es um ausländische Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer, die in der Schweiz unterwegs sind. Eine Möglichkeit, ihre Arbeit zu erleichtern beziehungsweise die Bedingungen zu verbessern, liegt darin, dass sie die reguläre wöchentliche Ruhezeit nicht mehr ausschliesslich im Fahrzeug verbringen dürfen. Diese Bestimmung, wenn sie so angewendet wird, betrifft vor allem ausländische Chauffeure und nicht die Schweizer Chauffeure, die das Wochenende in aller Regel zuhause verbringen können.

Ich habe mir auch vorgestellt, dass die Lastwagenchauffeure, für deren Arbeit ich grossen Respekt empfinde, über viel Freiheit auf den Strassen verfügen, wenn sie vom hohen Norden bis in den Süden fahren und auch auf einem Bahnwagen durch die Schweiz gelotst werden. In Tat und Wahrheit sind die Vorschriften, die man den Berufschauffeuren auferlegt, nicht ohne.

Die Vorschriften sind in der Arbeits- und Ruhezeitverordnung festgehalten, wo es um Lenkruhe und Arbeitszeiten geht. Wenn man das liest, findet man sich in einer Fülle von Vorschriften wieder, die mit Verkehrssicherheit, aber auch mit den Arbeitsbedingungen der Chauffeure zu tun haben. Liest man sich da durch diese Verordnung, kommt man, nachdem man Bestimmungen über die Lenkzeit, die Arbeitszeiten, die Bereitschaftszeiten, die Pause und die Wartezeiten gelesen hat, zur Ruhezeit. Die Ruhezeit dieser Chauffeure differenziert sich je nachdem, ob es sich um eine tägliche Ruhezeit handelt, um eine wöchentliche Ruhezeit oder um eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit.

Bei der täglichen Ruhezeit gilt, dass innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden grundsätzlich eine zusammenhängende Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden muss. Die tägliche Ruhezeit kann auch in zwei Teile unterteilt werden. Es gibt aber Mindestblöcke, die zwingend einzuhalten und nicht verhandelbar sind. Daneben regelt die Verordnung eine wöchentliche Ruhezeit: Innerhalb von zwei Wochen müssen grundsätzlich zwei wöchentliche Ruhezeiten von 45 Stunden gemacht werden, und spätestens nach sechs Arbeitstagen muss eine wöchentliche Ruhezeit eingelegt werden. Innerhalb von zwei Wochen kann eine wöchentliche Ruhezeit aber auf 24 Stunden reduziert werden. Die Reduktion ist innerhalb von drei Wochen auszugleichen und an eine Tages- oder Wochenruhezeit anzuhängen. Reduzierte wöchentliche Ruhezeiten - deshalb führe ich das jetzt aus - dürfen heute im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten verfügt.

Soweit es sich um diese reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten handelt, möchten der Motionär und Ihre Kommission unbedingt am geltenden Recht festhalten. Das soll auch in Zukunft möglich sein. Die Absicht der Motion kann nicht - ich möchte das nochmals betonen - darin bestehen, von den Chauffeuren zu verlangen, dass sie auch eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürfen. Es geht lediglich um die gewöhnliche wöchentliche Ruhezeit, die nach EU-Recht in Zukunft nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden darf. Diese Regelung wollen wir auch in unser Recht übernehmen.

Was so kompliziert tönt, heisst, dass der Bundesrat, der eine Empfehlung auf Annahme der Motion abgegeben hat, auch verbieten möchte, dass die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden und mehr im Fahrzeug verbracht wird. Man möchte im Einklang mit dem internationalen Recht stehen, wo doch der Güterverkehr auf der Strasse grenzüberschreitend ist und man im benachbarten Ausland und bei uns nicht unterschiedliche Regelungen haben möchte.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wir haben uns in der Kommission davon überzeugen lassen, diese Motion anzunehmen, dies auch, nachdem eine Konsultation dazu stattgefunden hat. Wir befürworten dieses Verbot einer Übernachtung im Fahrzeug, allerdings unter der Voraussetzung, dass die heute geltende Regelung zur verkürzten wöchentlichen Ruhezeit beibehalten wird.

Ich habe das etwas ausführlicher gemacht und bin gespannt zu erfahren, ob Kollege Stark mit seinem Antrag auf Ablehnung an dieser Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und reduzierter wöchentlicher Ruhezeit anknüpft.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich habe diesen Antrag gestellt, weil ich gesehen habe, dass praktisch jede zweite neu pensionierte Person ein Wohnmobil kauft und damit freiwillig immer im eigenen Fahrzeug übernachtet. Ich dachte mir, dass damit ein Verbot der Übernachtung im Fahrzeug für Berufschauffeure eigentlich aus der Zeit gefallen ist. Weshalb soll, was viele ja freiwillig machen, ausgerechnet den Transportprofis verboten werden? Das ist der Ansatzpunkt.

Ich habe es dann etwas näher studiert, Herr Kollege Engler. Ich finde auch: Die Ziele der Motion sind nachvollziehbar und einleuchtend, aber es fragt sich eben aufgrund dieser ersten Beobachtung oder dieses ersten Argumentes, ob die gewählte Massnahme angemessen ist, und da habe ich meine Zweifel.

Worum geht es? Ich wiederhole das kurz: Die wöchentliche Ruhezeit einer Lastwagenchauffeuse oder eines Lastwagenchauffeurs umfasst mindestens 45 Stunden am Stück innerhalb von zwei Wochen - das sind ja fast zwei Tage -, und deshalb wird diese wöchentliche Ruhezeit in der Regel sicherlich zuhause verbracht. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, weil der Chauffeur oder die Chauffeuse mit dem Lastwagen weit weg von zuhause unterwegs ist, stellt sich die Frage, wie er oder sie unter diesen Umständen diese wöchentliche Ruhezeit verbringen soll. Heute wird dies oft in der dazu eingerichteten Lastwagenkabine gemacht. Oft werden Lastwagen zu diesem Zweck an Orten abgestellt, wo den Chauffeuren und Chauffeusen Verpflegungs- und Duschmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Wird die Motion angenommen, müssen die Chauffeure und Chauffeusen neu zwingend in einem Zimmer übernachten. Ob damit eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für ausländische Berufschauffeure erreicht wird, wage ich zu bezweifeln. Ich könnte mir vorstellen, dass die neuen Übernachtungskosten zumindest teilweise auf die Chauffeure überwälzt, mindestens jedoch als Argument gegen Lohnerhöhungen verwendet werden. Zudem stellt sich auch die Frage nach der Qualität der zur Verfügung gestellten Übernachtungsmöglichkeiten. Es ist gut möglich, dass die Übernachtung in einer modernen Lastwagenkabine weit angenehmer ist als in einer alten Baracke.

Die Motion schiesst deshalb weit über ihr Ziel hinaus. Sie verteufelt die Fahrerkabinen, statt entsprechende Auflagen an diese zu formulieren, und sie überreguliert. Sie verfehlt auch ihre wettbewerbspolitischen Ziele, nicht nur, aber auch deshalb, weil es grundsätzlich fragwürdig ist, das Personalrecht für wettbewerbspolitische Zwecke umzudeuten.

Ich bitte Sie, diese Motion aufgrund dieser Argumentation abzulehnen.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Hiesige Anträge oder Voten auf Ablehnung in Ehren, aber es ist so, dass sich die Kommission ja doch gründlich mit den ausserordentlich prekären Arbeitsverhältnissen im privaten Strassentransport auseinandergesetzt hat. Sowohl die schweizerischen Transporteure wie auch und vor allem die Personalverbände - Les Routiers Suisses und Gewerkschaften wie Unia - bestätigen den evidenten Befund auf europäischer Ebene, aber auch auf schweizerischer Ebene, dass die Verhältnisse insbesondere im internationalen Strassentransport, der zunehmend auch die Schweiz betrifft, ausserordentlich prekär sind. Sie betreffen viele Aspekte, die ins Mobilitätspaket der EU aufgenommen werden.

Tatsächlich ist es so, dass die Frage der Übernachtung ein Element ist, das die Prekarisierung prägt. Von der Branche, insbesondere aber auch von den Betroffenen wird klar gewünscht, dass die Regeln in diesem Bereich angepasst werden.

Es gibt heute positive schweizerische Spezialitäten. Weil uns ja wieder neue Diskussionen rund um die europäischen Regulierungen bevorstehen, gilt es, gewisse Dinge zu unterstreichen, wie etwa das schweizerische Kabotageverbot; dieses ist sehr wichtig und aufrechtzuerhalten. Zu bewahren sind aber auch die schweizerischen Spezialitäten bezüglich Nacht- und Sonntagsfahrverbot, sonst hätte das schweizerische Transportgewerbe keine Chance, und die Beschäftigung käme noch stärker unter Druck, als sie es heute schon ist. Ich gehe davon aus, dass sich Kollege Burkart auch noch dazu äussern wird.

Im Übrigen haben wir ein Interesse daran, dass dort, wo sich die internationalen Standards mittlerweile nach vorne bewegen, konkret geprüft wird, wieweit diese übernommen werden. Bei der Frage der Übernachtung ist das eigentlich Standard und soll auch über die entsprechenden Regeln, wie z. B. die Chauffeurverordnung, umgesetzt werden. Hier gibt es dann Vernehmlassungen, und die Branche wird mit einbezogen. Trotzdem kann man diese Dinge nicht mit Privaten vergleichen, die - egal ob in der Schweiz oder in Europa - mit dem Wohnmobil unterwegs sind. Freizeitverkehr ist eine ganz andere Geschichte. Es geht hier um Berufsleute, die mit sehr langen Arbeitszeiten und oft auch sehr bescheidenen Löhnen unterwegs sind. Hier drängt es sich auf, das Sozialdumping dort, wo es möglich ist, zu verhindern und die Standards nach oben anzupassen.

In diesem Sinne bitte auch ich mit der einstimmigen Kommission, diese Motion, die ja schon im Nationalrat einstimmig gutgeheissen wurde, anzunehmen und den Antrag Stark abzulehnen.

Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich gebe vorab meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsident der Astag, des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands. Es ist mir daher natürlich ein Anliegen, zwei, drei Worte zu diesem Vorstoss bzw. zum Antrag Stark zu verlieren.

Vorab möchte ich klarstellen, dass die Arbeitsbedingungen von Berufsfahrerinnen und Berufsfahrern im schweizerischen Strassentransportgewerbe als gut bezeichnet werden dürfen, vor allem auch im Verhältnis zum Ausland. Der Strassentransport ist, entgegen vielleicht ab und zu geäusserten Vermutungen, keine Tieflohnbranche, wie aus zahlreichen Berichten, Statistiken und Lohnbüchern von kantonalen Stellen der letzten Jahre klar hervorgeht. Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft gibt es bei Schweizer Transportunternehmen kaum Verstösse gegen gesetzliche Auflagen.

Die Regelung, über die wir jetzt sprechen, ist in der EU schon bekannt. In der EU sind die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zwar weitgehend gleich. Der Vollzug in den einzelnen Mitgliedstaaten, das müssen wir halt leider attestieren, ist jedoch äusserst heterogen. Vor allem gibt es fundamentale Unterschiede bei der Entlöhnung. Für eine Angleichung der Bedingungen innerhalb des Strassentransports wurde daher das sogenannte Mobility Package verabschiedet. Enthalten ist unter anderem ein Verbot, die normale wöchentliche Ruhezeit in der Kabine zu verbringen. Davon ausgenommen ist die verkürzte wöchentliche Ruhezeit; darauf wurde bereits hingewiesen.

Mit einer Anpassung der Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und -führerinnen, der sogenannten Chauffeurverordnung, will die Schweiz die neue Regelung der EU im Wortlaut übernehmen. Eine Vernehmlassung durch das Bundesamt für Strassen hat bereits stattgefunden. Das Inkrafttreten der revidierten Arbeits- und Ruhezeitverordnung ist per 1. Januar 2022 vorgesehen.

In diesem Sinne kann man eigentlich sagen, dass die Motion Storni unpräzise formuliert ist, dass es aber eine Klarstellung seitens der Kommission gab; darauf wurde auch hingewiesen. Mit dieser Klarstellung würde die betreffende Regulierung, wie sie in der EU erfolgt, auch in der Schweiz übernommen werden. Das ist so vorgesehen. Die Motion Storni ist daher eigentlich gar nicht mehr notwendig. Die Ablehnung der Motion ist aber auch nicht notwendig.

In diesem Sinne könnte man eigentlich sagen, es spielt fast keine Rolle, wie wir nachher abstimmen, denn die Arbeiten sind in Vorbereitung, und das wird auch seitens der Branche so unterstützt. Die Botschaft der Branche ist ganz klar: Wir sind bereit, die entsprechenden Regulierungen gemäss der EU zu übernehmen. Diese zielen ganz klar auf die normale wöchentliche Ruhezeit und nicht auf die verkürzte wöchentliche Ruhezeit.

Nichtsdestotrotz bin ich auch in der Kommission zur Auffassung gelangt, dass die Motion Storni auch mit dieser Präzisierung unterstützt werden kann. Damit sagt man nicht mehr und nicht weniger, als dass die Arbeiten, die durch das Bundesamt für Strassen getätigt werden, auch unterstützt werden und dass man auch seitens des Ständerates im Plenum mit dieser Anpassung einverstanden ist und daher auch klar das Signal gibt: Ja, es soll in diese Richtung gehen. In diesem Sinne werde ich der Motion Storni mit der entsprechenden Präzisierung, die stattgefunden hat, zustimmen und den Antrag Stark ablehnen, obwohl ich natürlich die grundsätzlichen Überlegungen, dass es diesen Vorstoss nicht brauche, durchaus nachvollziehen kann.

Ich bitte Sie mit der einstimmigen Kommission, die Motion Storni anzunehmen.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Das Votum des Astag-Vertreters hat mich jetzt doch noch einmal ermutigt, da einzugreifen. Denn sehen Sie, warum wir dagegen stimmen sollten, hat Kollege Stark eigentlich eindrücklich umschrieben. Und wenn ich die Argumente vonseiten des eher gewerkschaftlichen Teils höre, dann halte ich diese auch in Ehren. Aber wie wäre es denn, wenn wir einmal die betroffenen Lastwagenchauffeure fragen würden?

Ich stelle mir einfach vor, ein Lastwagenchauffeur fährt irgendwie nachts um zehn auf einen Rastplatz, und dann muss er dort übers Wochenende warten. Dann hat dieser Chauffeur die Möglichkeit, eben in seiner gut eingerichteten Kabine zu schlafen und dort seine Ruhezeit zu verbringen und auf die Infrastruktur des Rastplatzes zurückzugreifen. Das ist die eine Möglichkeit. Sie wollen ihn - oder sie, wenn es eine Chauffeuse ist - aber zwingen, dann nachts um zehn möglicherweise ein Taxi zu bestellen, um von einem Rastplatz, einem Warteraum überhaupt wegzukommen, und in ein Hotel oder in ein Motel zu gehen. Da muss ich Ihnen sagen: Diese Art von Bevormundung finde ich also schon starken Tobak. Und dass man das hier drin noch als Vorteil für den Chauffeur verkaufen will, finde ich also nun den Gipfel des Zynismus. Herr Kollege Burkart, ich habe Verständnis dafür, dass das Schweizer Lastwagengewerbe dafür ist: Wenn wir ehrlich sind, müssen wir anerkennen, dass es davon ja gar nicht betroffen ist. In der Schweiz kann man in der Regel übers Wochenende nachhause gehen. Aber wenn das Schweizer Lastwagengewerbe betroffen wäre, wäre es doch das Normalste, dass man diesen Entscheid dem Chauffeur überliesse.

Ich komme noch zur sozialen Abhängigkeit, die ja auch angesprochen worden ist: Von ausländischen Carchauffeuren weiss ich, dass sie, wenn sie einen gebührenpflichtigen Parkplatz verwenden, dafür bezahlen müssen - das müssen sie aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen; Herr Stark hat das angetönt. Ich wäre da nicht so sicher, ob es letztlich nicht sogar auf die Chauffeure überwälzt wird. Wir wollen die ausländischen Chauffeure in unserem Land nicht bevorteilen - das ist ja okay -, aber wir sollten sie auch nicht benachteiligen, denn die Benachteiligung zahlen wir dann wieder in Form von höheren Produktepreisen.

Wenn es keinen Vorstoss braucht, wenn er nicht nötig ist, weil da sowieso gehandelt wird, dann tun Sie das, Frau Bundesrätin! Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, hören Sie doch auf, derart unsinnige Vorstösse anzunehmen!

Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Nur in aller Kürze, im Sinne einer Replik: Die Branche oder der Verband ist nicht grundsätzlich für diesen Vorstoss. Da wäre ich missverstanden worden. Wir sagen nur: Um gleich lange Spiesse zu haben, sind wir einverstanden, dass wir das Regulativ der EU übernehmen, insbesondere in Bezug auf den internationalen Transport. Wenn es schon gemacht wird, dann soll es aber in der Schweiz gleich gemacht werden. Es soll nicht zusätzlich reguliert werden, d. h., es soll nicht weiter gehen als die Regelungen in der EU. Deshalb ist es so wichtig, dass man einen Unterschied zwischen der normalen und der verkürzten wöchentlichen Ruhezeit macht. Das wurde in der Kommission klar gemacht. Unter diesem Aspekt kann man der Motion Storni zustimmen, aber man kann sie auch ablehnen, ich habe das ausgeführt; die Arbeiten werden unternommen, sie sind im Gang. Wenn man aber diese Präzisierung vornimmt, kann man dem Vorstoss zustimmen, auch seitens der Branche. Das wollte ich einfach noch klargestellt haben.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Was will der Motionär genau? Er will den Bundesrat beauftragen, die Chauffeurverordnung so anzupassen, dass die Fahrerinnen und Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürfen. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme dieser Motion, weil es hier auch um die Lebensqualität von Lastwagenchauffeusen und -chauffeuren geht. Ihre Kommission hat sich, das muss man sagen, mit Anhörungen umfassend eine Meinung gebildet und ihren Entscheid nicht einfach so gefällt. Sie hat die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmervertreterinnen angehört, und alle haben sich für diese Regelung, für dieses Verbot ausgesprochen, und zwar für alle, die regelmässig wöchentliche Ruhezeiten von 45 Stunden und mehr im Fahrzeug verbringen.

Damit hätte ich hoffentlich auch gerade geklärt, dass es hier nicht um eine Sonderlösung geht. Es wird zwar im Motionstext nicht explizit gesagt, aber wir gehen davon aus, dass der Motionär nicht weiter gehen will als die EU. Das heisst, dass die verkürzte wöchentliche Ruhezeit auch weiterhin in der Lastwagenkabine verbracht werden darf. So viel zur Ausgangslage.

Jetzt höre ich von Ihnen Stimmen, die sagen, dass sie das nicht wollen, dass sie eine freie Entscheidung wollen. Das ist eigentlich der Antrag Stark. Herr Stark will das nicht. Dann habe ich Herrn Burkart gehört. Er sagte, es brauche diese Motion nicht, das komme sowieso. Das ist richtig. Wir haben beim Mobility Package und ganz grundsätzlich beim internationalen Strassengüterverkehr ein Interesse daran, dass es nicht irgendwelches Dumping gibt und dass wir die gleiche Ausgangslage wie die europäischen Staaten haben. Deshalb stellt sich Herr Burkart hinter die Regelung, sagt aber, es müsse nicht unbedingt die Motion sein.

Dann gibt es diejenigen, die sagen: Bitte machen Sie das! Geplant ist es ja auf den 1. Januar 2022. Es ist also eigentlich aufgegleist. Aufgegleist ist es, weil Europa das auch hat und weil wir gerade im Strassenverkehr immer dafür sorgen, dass beim Gütertransport auf der Strasse nicht Ungleichheiten und Wettbewerbsverzerrungen vorkommen, weil diese einzig zum Nachteil der Arbeitsbedingungen der Betroffenen und natürlich auch unserer einheimischen Transporteure wären. Daher kann ich Ihnen sagen: Es ist eigentlich tatsächlich abgemacht, dass das kommt.

Etwas schwierig ist es jetzt, wenn Sie Signale in alle Richtungen geben. Von Herrn Burkart habe ich gehört: Es ist richtig, es soll kommen. Ich kann Ihnen eigentlich auch sagen: Soweit es aufgegleist ist, werden wir das machen. Ich bitte Sie deshalb auch, diese Motion zu unterstützen, denn Sie haben keine Argumente gegen sie. Wenn Sie mit den Argumenten von Herrn Stark, der das gar nicht will, Nein zur Motion sagen, dann ist es am Schluss also ziemlich widersprüchlich und unklar, womit Sie hier eigentlich den Bundesrat beauftragen.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen. Sie entspricht dem, was aufgegleist ist, was breit abgestützt ist, was in Ihrer Kommission einstimmig beschlossen wurde und ohnehin zu tun ist, weil wir diese Wettbewerbsverzerrungen alle nicht wollen. Ich glaube, niemand will diese Wettbewerbsverzerrungen - und dann auch noch auf dem Buckel der Transporteure oder der Chauffeure und Chauffeusen. In diesem Sinne würde ich gerne Ihre Kommission unterstützen, die die Motion einstimmig angenommen hat.

Nach den Ausführungen und den Klärungen, die ich hier gemacht habe, bitte ich Sie, diese Motion zu unterstützen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 37 Stimmen

Dagegen ... 8 Stimmen

(0 Enthaltungen)