21.033

Covid-19-Gesetz. Änderung (Covid- Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Nach der Eintretensdebatte behandeln wir alle Anträge in einem einzigen Block.

Roth Pasquier Marie-France · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Le 28 mai 2021, la Commission de la science, de l'éducation et de la culture a procédé à l'examen préalable des modifications que le Conseil fédéral propose d'apporter à la loi Covid-19.

Elles concernent d'une part la prolongation de l'allocation pour perte de gain jusqu'au 31 décembre 2021 - des mesures de protection restent en effet nécessaires après le 30 juin 2021, compte tenu de l'évolution de la pandémie - et, d'autre part, l'abrogation du plafond légal applicable aux contributions à fonds perdu destinées aux clubs sportifs qui évoluent en ligues professionnelle et semi professionnelle. En effet, les restrictions concernant le nombre de spectateurs pouvant assister à des matchs devraient continuer de s'appliquer au cours du second semestre 2021, soit durant une partie de la saison 2021/22. Les 115 millions de francs prévus par la loi pourraient donc s'avérer insuffisants.

La base de discussion pour notre commission n'a cependant pas été le projet du Conseil fédéral, mais les propositions ayant réuni une majorité au sein de notre commission soeur du Conseil des Etats, qui s'est réunie le 25 mai 2021. Elle a accepté les propositions du Conseil fédéral et a apporté trois nouvelles modifications, à savoir l'introduction d'un nouvel article 1a alinéa 2 prévoyant la levée des restrictions de capacité applicables aux établissements accessibles au public ainsi qu'aux manifestations dès que la population adulte souhaitant être vaccinée l'aura été; l'introduction d'un nouvel article 6b disposant que les personnes titulaires du certificat sanitaire doivent être exemptées des restrictions d'accès générales, et enfin la prolongation de la validité de l'article 8 de la loi Covid-19 jusqu'à l'entrée en vigueur de la modification du droit de la société anonyme, ce qui permettra de faciliter la tenue des assemblées générales par voie électronique.

Ces propositions ont été acceptées par le Conseil des Etats le 2 juin dernier, contre l'avis du Conseil fédéral pour ce qui est des deux premières modifications concernant la levée des restrictions.

Notre commission a pour sa part élargi la discussion et a fait des propositions dans d'autres domaines, comme la culture, la santé et le marché de l'emploi.

Estimant qu'il faut éviter que certains dispositifs d'aide mis en place ne s'interrompent trop brusquement, elle a approuvé sans opposition les modifications de la loi Covid-19 proposées par le Conseil fédéral et acceptées par le Conseil des Etats la semaine passée. Afin de me focaliser sur les propositions controversées lors de la discussion par article, j'énumère ici les trois modifications qui n'ont pas fait l'objet de minorité.

Notre commission a tout d'abord accepté sans opposition la décision du Conseil des Etats de prolonger l'article 8 jusqu'à la date de l'entrée en vigueur de la modification du droit de la société anonyme.

Contrairement au Conseil des Etats, elle a eu une discussion vive sur l'article 12b et elle a accepté sans opposition de modifier les dispositions concernant les contributions à fonds perdu accordées aux clubs des ligues professionnelles et semi-professionnelles. Le nouvel alinéa 8 assouplit les règles de remboursement: les clubs qui ne respectent pas les conditions définies en matière de masse salariale doivent rembourser les contributions qui dépassent 50 pour cent des pertes de recettes de billetterie.

Enfin, elle a accepté, par 19 voix contre 3 et 2 abstentions, la proposition de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique de notre conseil de prolonger jusqu'au 31 décembre 2021 les dispositions en cas de réduction de l'horaire de travail pour les revenus modestes prévues à l'article 17a.

Dans le domaine de la politique sanitaire, la commission a examiné une série de propositions qu'elle a rejetées. Plusieurs minorités réclament la levée de l'obligation de porter un masque, la fin du mandat de la Swiss National Covid-19 Science Task Force, l'abrogation de l'obligation de travailler à domicile et la non-discrimination des personnes non vaccinées. D'autres propositions individuelles ont été déposées entretemps. Elles proposent que l'utilisation du certificat Covid se limite aux voyages internationaux, aux grandes manifestations et à la fréquentation des discothèques, et que les organisateurs de manifestations dont l'accès est réservé aux personnes vaccinées, testées ou guéries, ne soient pas tenus de prévoir des mesures supplémentaires. La commission n'est pas entrée en matière, car elle estime que ces détails ne doivent pas être inscrits dans la loi. Je reviendrai lors de la discussion par article sur ces éléments controversés.

Enfin, la commission a décidé à une forte majorité d'adresser deux lettres au Conseil fédéral, attirant son attention sur la précarité financière des apprentis et étudiants et le priant de prendre en considération de manière adéquate le secteur de la culture dans la stratégie de transition.

La commission est entrée en matière sans opposition sur le projet de modification de la loi et vous recommande de faire de même.

Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Die vorliegende Änderung des Covid-19-Gesetzes trägt den Zusatztitel "Covid-Erwerbsersatz und Massnahmen im Sportbereich". Das ist denn auch der Grund dafür, dass die WBK-N, zu deren Zuständigkeitsbereich der Sport gehört, in dieser Runde federführend ist. Im Weiteren hat unsere Kommission den Mitbericht der SGK vom 21. Mai zur Kenntnis genommen und die zwei darin erwähnten Punkte diskutiert: Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen und zusätzliche Arbeitslosengelder.

Zuerst zum Sport: Sie erinnern sich, dass wir im Frühling eine Änderung vorgenommen haben, gemäss welcher die Rückerstattung entgangener Ticketeinnahmen an die Clubs von zwei Dritteln auf 50 Prozent reduziert wird, wenn sie die Auflagen bezüglich der Senkung des durchschnittlichen Einkommens nicht erfüllen. Gleichzeitig haben wir bei Artikel 12b Absatz 6 einen Buchstaben c eingeführt, der den Clubs vorschreibt, dass sie die Gesamtlohnsumme fünf Jahre lang nicht oder nur marginal erhöhen dürfen. Für einige Clubs, vor allem solche mit sportlichen Ambitionen, hat sich dieser Zusatz als ungerecht erwiesen. So will die Kommission mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen diese Restriktion so abändern, dass die Beiträge, analog zur Regel bezüglich des durchschnittlichen Einkommens, von zwei Dritteln auf 50 Prozent reduziert werden, wenn die Massnahme bezüglich der Gesamtlohnsumme nicht eingehalten wird. Ich erkläre das hier, in der Detailberatung jedoch nicht mehr, denn es gibt dazu keinen Minderheitsantrag.

Zu diskutieren gaben mehrere Verlängerungen von Massnahmen. Die Kommissionsmehrheit will die Massnahmen im Kulturbereich bis zum 30. April nächsten Jahres verlängern. Auch bei den Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen entschied sich die Kommission mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Verlängerung bis Ende 2021. Das entspricht dem Antrag der SGK im Mitbericht. Der zweite Antrag der SGK, gemäss dem zusätzliche Taggelder in der Arbeitslosenversicherung vorzusehen wären, fand keine Mehrheit. Es resultierte ein Minderheitsantrag, welcher zusätzliche 66 Tage beantragt.

Ich nehme hier jetzt eine Abkürzung und gehe nicht mehr auf jede einzelne Überlegung ein. Es gab mehrere Anträge zur Aufhebung der Maskenpflicht sowie Anträge zum Covid-19-Zertifikat. Es wurde diskutiert, wo, wie und wie lange man dieses einsetzen soll und ab wann man die Kapazitätsbeschränkungen aufheben müsse und so weiter und so fort. Die Mehrheit der Kommission argumentierte immer gleich: Solche konkreten Öffnungsschritte gehören nicht ins Covid-19-Gesetz, denn es ist schwierig, abzuschätzen, wie sich die Pandemielage entwickeln wird. Jetzt schon allfällige Massnahmen oder Verschärfungen auszuschliessen, wäre in den Augen der Mehrheit absolut unvernünftig; dies soll nach wie vor der Bundesrat entscheiden.

Das war ein kleines "summa summarum" zum vorliegenden Geschäft, alles Weitere folgt dann in der Detailberatung.

Gutjahr Diana · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Angesichts der seit Monaten sinkenden Corona-Fallzahlen und der hohen Zahl von Geimpften und Genesenen fordert die SVP-Fraktion nun die Rückkehr zur Normalität. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen nächsten Öffnungsschritte gehen immer noch zu wenig weit, weil sie dem gesellschaftlichen Wohl und den wirtschaftlichen Realitäten der Unternehmen zu wenig Rechnung tragen, ja diese sogar weiterhin unnötig behindern.

Trotz der grossen Vorbehalte gegenüber den weiterhin herrschenden Massnahmen sind wir für Eintreten auf die Vorlage und für die Änderungen des Covid-19-Gesetzes, bei denen es um die Verlängerung des Covid-19-Erwerbsersatzes und die Massnahmen im Sportbereich geht. Grundsätzlich wäre es aber wünschenswert gewesen, auch an anderen Orten proaktiv Massnahmen zu treffen, zum Beispiel dort, wo es um den Missbrauch der Kurzarbeit geht. Hier wurden nun gewisse Schritte eingeleitet, aber es wäre wünschenswert, wenn man jetzt schon vom vereinfachten summarischen Verfahren absehen und wieder zum ordentlichen Verfahren zurückgehen würde. Wir erwarten deshalb eine sofortige Anpassung.

Aufgrund des grossen Unbehagens werden während der Gesetzesberatung vonseiten der SVP-Fraktion verschiedene Anträge gestellt, um gewisse in den letzten Wochen entstandene Diskriminierungen zu beseitigen, aber auch, um endlich die Öffnung und die Rückkehr zur persönlichen und wirtschaftlichen Freiheit zu ermöglichen. Hier geht es um die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht, die Aufhebung der Maskenpflicht, die Verhinderung von doppelten Schutzkonzepten, die Festlegung des Einsatzes des Covid-19-Zertifikates, aber auch um die Streichung der Ordnungsbussen und die Auflösung der Taskforce.

Zu den vorgelegten Änderungen: Die SVP-Fraktion unterstützt die Verlängerung des Covid-19-Erwerbsersatzes, da die meisten ausserordentlichen Abfederungsmassnahmen, wie auch die Geltungsdauer des Gesetzes, bis Ende 2021 befristet sind. Sie tut dies auch unter dem Gesichtspunkt des präsentierten Ausstiegsszenarios, wonach es auch in der zweiten Jahreshälfte noch zu behördlich angeordneten Erwerbsunterbrüchen kommen könnte, zum Beispiel aufgrund von Quarantänemassnahmen. Hier handeln wir nach dem Grundsatz, dass behördlich angeordnete Massnahmen auch entsprechend entschädigt werden müssen.

Auch unterstützt die SVP-Fraktion die Aufhebung der gesetzlich festgelegten Obergrenze von 115 Millionen Franken für A-Fonds-perdu-Beiträge für den Mannschaftssport. Hiermit geben wir dem Sport ein positives Signal, wonach wir den Verlauf weiterhin beobachten. Die Aufhebung bzw. Streichung der Obergrenze aus dem Gesetz ist nicht als Freikarte zu verstehen, sondern als Erleichterung, falls es weiterhin finanzielle Mittel benötigt. Unter diesen Umständen sind wir bereit, diese Änderung anzunehmen.

Nichtsdestotrotz kritisieren wir weiterhin die langsame Ausstiegsstrategie und die hohen Hürden, die trotz der massiv sinkenden Zahlen bestehen. Es wäre angezeigt, hier schneller zu agieren, um die Massnahmen sowie die finanziellen Entschädigungen zu beenden.

Ich werde gleichzeitig auch noch zu meinen Minderheitsanträgen und für die Fraktion sprechen. Bei Artikel 3d geht es um das Covid-Zertifikat. Dieses wird im Grundsatz nur ausgestellt, damit man sich freier bewegen kann, und auch nur deshalb, weil es kein nationales Impfregister geben wird. Es ist also absolut nicht angezeigt, die Bevölkerung dazu anzuhalten, das Covid-Zertifikat für den Alltag einzusetzen, was auch schlichtweg nicht praktikabel wäre.

Mit diesem neuen Artikel legen wir im Grundsatz fest, wann und wo das Zertifikat zum Einsatz kommen soll. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, der Umsetzbarkeit und der Kontrollmöglichkeit. Deshalb soll das Zertifikat im internationalen Reiseverkehr und an Grossveranstaltungen in Innenbereichen mit mehr als 5000 Teilnehmenden eingesetzt werden. Damit ist auch klar, wo das Covid-Zertifikat nicht zum Einsatz kommen darf: in den übrigen Freizeit- und Sporteinrichtungen und Unterhaltungsbetrieben, in Sport- und Kulturvereinen, in Spitälern und Heimen, in Restaurants, Bars, Theatern und Kinos. Sollte mein Minderheitsantrag nicht angenommen werden, werden wir den Einzelantrag Porchet unterstützen.

Bei Artikel 4b geht es um die Homeoffice-Pflicht; hier verlangen wir die Aufhebung. Auch hier gilt: Die Zahlen sinken, Selbsttests sind möglich. Die Grundlagen sind also gegeben, um positive Fälle weiterhin zu isolieren. Deshalb ist es nicht angezeigt, die Homeoffice-Pflicht als Massnahme weiterhin aufrechtzuerhalten oder nur unter der Prämisse aufzuheben, dass man an einem kantonalen Testprogramm teilnimmt. Warum nicht? Erstens sind nicht alle Regionen gleich gut vorbereitet; zweitens ist das Testen extrem aufwendig, und es gibt keine Garantie, dass alle Tests ausgewertet werden; und drittens gibt es hier keine Unterscheidung der unterschiedlichen Unternehmensgrössen, was absolut unverhältnismässig ist. Dass die Auflösung der Homeoffice-Pflicht unter anderem mit einem firmeninternen Testregime verbunden ist, ist auch nicht gerechtfertigt. Die aktuelle Lösung ist extrem bürokratisch und KMU-untauglich, und der Nutzen tendiert gegen null. Man hat in den letzten Monaten viele eigenverantwortliche Massnahmen eingeführt. Zudem hat man während der Pandemie auch gesehen, dass Arbeitgeber ihre Verantwortung sehr wohl wahrnehmen und Schutzkonzepte entwickelt haben. Hat man denn kein Vertrauen in die Arbeitgeber? Wir fordern die Aufhebung der Pflicht.

Ich komme zur Verlängerung im Kulturbereich, die zusammen mit Artikel 11 behandelt wird: Das Gesetz hat eine Geltungsdauer bis Ende 2021. Wir haben schon verschiedene Abfederungsmassnahmen, die jetzt ausgelaufen wären, bis Ende Jahr verlängert. Bereits heute finanzielle Massnahmen bis ins Jahr 2022 zu verlängern, ist deshalb unseriös und weckt auch den Anschein, dass man hier versucht, eine Art bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen. Wir lehnen deshalb die Verlängerung der Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich wie auch die Verlängerung der Taggeldzahlungen dezidiert ab.

Die SVP-Fraktion unterstützt alle Minderheiten aus der Reihe der SVP sowie die Minderheit Wasserfallen Christian. Die Anträge aller anderen Minderheiten, bei denen es um die Verlängerung oder den Ausbau des Systems geht, lehnen wir ab.

Kommen wir endlich in den Alltag zurück. Wir müssen mit dem Virus leben und dürfen die finanziellen Ausgaben und damit auch die Massnahmen nicht ständig und stetig verlängern, denn die Zahlen sprechen eine andere Sprache. Wir werden ohnehin noch Jahrzehnte an diesen Ausgaben zu knabbern haben. Verzögern wir es also nicht unnötig. Die zukünftige Generation wird es uns danken.

Piller Carrard Valérie · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

Le groupe socialiste soutient les propositions présentées par le Conseil fédéral dans son message du 12 mai 2021 relatif à l'objet 21.033 et à la modification de la loi fédérale sur les bases légales des ordonnances du Conseil fédéral visant à surmonter l'épidémie de Covid-19.

En effet, nous estimons nécessaires les deux mesures acceptées mercredi dernier par le Conseil des Etats qui visent la prolongation de la durée de la validité de la base légale sur laquelle se fonde le versement d'allocations pour perte de gain jusqu'à fin 2021 et la suppression du plafond légal applicable aux contributions à fonds perdu destinées aux sports d'équipe. Car, contrairement aux autres mesures visant à atténuer les conséquences économiques de la pandémie qui sont limitées à la fin de l'année 2021, le versement des allocations pour perte de gain est lui limité à fin juin 2021, tout comme le plafond applicable aux contributions destinées aux clubs sportifs professionnels et semi-professionnels. Or, il faut encore s'attendre, au cours du second semestre de 2021, à des interruptions d'activités lucratives dues à des restrictions ordonnées par les autorités découlant notamment de mesures de quarantaine. On ignore aussi comment va agir la population, si elle va se presser dans les lieux culturels ou au contraire continuer à se tenir à distance. A l'heure actuelle, il est impossible de faire des prévisions sur le comportement des gens dans notre pays. Par précaution, il faut donc prolonger le délai jusqu'au 31 décembre 2021. De même, on ne peut pas exclure que des restrictions sur le nombre de spectateurs autorisés à assister à des matches doivent encore être appliquées au second semestre 2021, auquel cas le plafond fixé par la loi pourrait s'avérer insuffisant. C'est pourquoi le Conseil fédéral propose son abrogation, ce que salue le groupe socialiste.

Pour éviter que certains dispositifs d'aide mis en place ne s'interrompent trop brusquement, notre groupe vous propose donc d'entrer en matière sur le projet, comme l'a fait d'ailleurs à l'unanimité la Commission de la science, de l'éducation et de la culture le 26 mai.

Dans la discussion par article, notre groupe rejettera l'ensemble des propositions de minorité, notamment la proposition de minorité Gutjahr visant, à l'article 1a, la levée des restrictions de capacité applicables aux établissements et aux entreprises accessibles au public, ainsi qu'aux manifestations et aux rassemblements privés aussitôt que les adultes souhaitant être vaccinés auront reçu une dose suffisante. Cette proposition nous paraît peu judicieuse, tout comme l'inscription dans la loi d'un principe de non-discrimination envers les personnes non vaccinées réclamée par la minorité Gafner à l'article 3c.

Le groupe socialiste rejette également la proposition d'article 3d de la minorité Gutjahr visant à limiter le recours au certificat Covid aux seuls voyages internationaux, manifestations réunissant plus de 5000 personnes à l'intérieur ou aux discothèques et aux manifestations de danse.

Notre groupe refuse les trois propositions de minorité Haab aux articles 3e, 3f et 3g, visant respectivement à supprimer l'obligation de porter le masque pour les élèves des degrés primaires et secondaires, à abroger l'obligation générale de porter le masque ou à supprimer l'obligation de le porter à l'extérieur.

Nous refusons de mettre un terme à la fin du mois au mandat de la task force Covid-19, comme le demande la minorité Keller Peter à l'article 3h. Pas question non plus d'abroger l'obligation d'effectuer des tests sur le lieu de travail ou de travailler à domicile, obligation qui est d'ailleurs déjà devenue une recommandation depuis les discussions portant sur cet article 4b.

Enfin, le groupe socialiste refuse l'exception réclamée à l'article 6b pour les titulaires de certificat Covid s'agissant de l'accès aux établissements, entreprises et manifestations.

De manière générale, la ligne de notre groupe a toujours été claire: nous ne jugeons pas les mesures sanitaires décidées par le Conseil fédéral pour éviter de lui mettre des bâtons dans les roues dans ce dur combat contre la pandémie. Enfin, notre groupe estime que toutes ces propositions de minorité n'ont rien à faire dans la loi dont nous débattons aujourd'hui.

Locher Benguerel Sandra · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion begrüsst die seit einer Woche geltenden Öffnungsschritte. Mit dem Weg zur ersehnten Normalität schaffen wir Perspektiven für die Bevölkerung. Wir sollten diesen Weg jedoch sorgfältig gehen, da es trotz der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage Ungewissheiten gibt.

Mit dem Covid-19-Gesetz haben wir die Grundlage, um laufend auf die Entwicklung der Corona-Krise zu reagieren; dies mit dem Ziel, die Krise so zu begleiten, dass die Menschen und die Wirtschaft von einem staatlichen Auffangnetz getragen sind. Diesen Weg setzen wir heute mit der nochmaligen Anpassung des Gesetzes fort. Zahlreiche von der Krise hart getroffene Branchen sind weiterhin auf eine Unterstützung angewiesen.

Für die Beratung der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bleibt die SP-Fraktion bei ihrer Grundhaltung, im Gesetz nur die wichtigsten Eckwerte festzulegen. Wir stellen uns wie folgt zu den Anträgen:

Zum Grundsatzantrag: Bei Artikel 1a lehnen wir es ab, die Aufhebung von Kapazitätsbeschränkungen an den Fortschritt der Impfkampagne zu knüpfen. Wir sind der Ansicht, dass keine Zeitpunkte oder konkreten Kriterien zur Aufhebung gesundheitlicher Massnahmen ins Gesetz geschrieben werden sollen.

Zu den Anträgen im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Impf-, Test- und Genesungsnachweise: Bei Artikel 3 folgt eine ganze Reihe von Minderheitsanträgen, unter anderem werden eine Aufhebung der Maskenpflicht, eine Auflösung des Mandats der Swiss National Covid-19 Science Task Force oder die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht beantragt. Unsere Fraktion lehnt diese Anträge allesamt ab. Es ist nicht sinnvoll, solche operativen Massnahmen fix auf Gesetzesstufe zu heben; das Ampel- und das Dreiphasenmodell des Bundesrates bilden eine ausreichende Grundlage.

Bei Artikel 6b schlägt eine Kommissionsminderheit vor, einen Ausnahmeartikel für die Zugangsbeschränkungen zu erlassen. Es geht darum, dass für geimpfte, genesene und getestete Personen Lockerungen beim Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen gelten sollen. Wir lehnen die Aufnahme dieses Artikels ab. Der Bundesrat sollte den vollen Handlungsspielraum und das volle Instrumentarium haben, um sachgerecht reagieren zu können. Wenn wir davon ausgehen, dass Ende August die Normalisierungsphase eintritt, dann werden für die sogenannten GGG-Personen praktisch keine weiteren Einschränkungen mehr gelten.

Zu den Anträgen im Bereich des Arbeitsmarktes: Wir unterstützen die Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021. Der Corona-Erwerbsersatz stellt für viele Menschen eine existenzielle Unterstützung dar, gerade in Branchen, die sich nicht schnell erholen werden. Ebenso überzeugt unterstützen wir den Antrag der Kommissionsmehrheit, in Artikel 17a die Bestimmungen zur Kurzarbeitsentschädigung bei tiefen Einkommen bis Ende 2021 zu verlängern. Im Weiteren unterstützen wir bei Artikel 17 Absätze 2bis und 3 die Kommissionsminderheit, welche eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung bis Ende Jahr vorsieht. Dieser Antrag ist wichtig, da wir noch nicht wissen, wie sich die Konjunktur und der Arbeitsmarkt entwickeln werden. Mit der Verlängerung sorgen wir dafür, dass das bewährte, einfache Verfahren fortgeführt werden kann, damit diese Menschen nicht von der Arbeitslosenversicherung aufgefangen werden müssen.

Zu den Anträgen im Sportbereich: Hier unterstützt die SP-Fraktion bei Artikel 12b Absatz 1 die Aufhebung der Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge für den Mannschaftssport. Zudem unterstützen wir den Kommissionsantrag bei Absatz 8 für eine Präzisierung der Rückerstattung der Beiträge, wenn die Bedingungen bezüglich Lohnsumme nicht eingehalten werden.

Abschliessend noch zum Antrag im Kulturbereich: Trotz der vom Bundesrat vorgesehenen Lockerungen werden viele Kulturveranstaltungen noch nicht stattfinden können. Deshalb unterstützen wir den Mehrheitsantrag, die Massnahmen in Artikel 11 bis zum 30. April 2022 zu verlängern.

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Gesetzesänderung einzutreten.

Kutter Philipp · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir revidieren heute einmal mehr das Covid-19-Gesetz. Der Bundesrat beantragt uns zwei Änderungen - nur noch zwei Änderungen, bin ich versucht zu sagen. Es ist ein gutes Zeichen: Es ist ein Zeichen, dass wir allmählich in ruhigeren Gewässern segeln.

Die Vorlage kommt unspektakulär daher. Doch es stellt sich die Frage, was wir daraus machen. Für das Parlament sind diese Revisionen ja immer eine willkommene Gelegenheit für eine Auslegeordnung.

Mir ist die letzte Revision noch lebhaft in Erinnerung; das war in der Frühjahrssession. Damals stand der Bundesrat unter Druck. Auch die Mitte-Fraktion, die den Bundesrat in dieser Pandemie grundsätzlich immer unterstützt hat, forderte Korrekturen. Wir forderten einen Strategiewechsel in Richtung Lockerungen unter Einbezug von mehr Testen und mehr Impfen. Wir forderten das, um einen schnellen und gleichzeitig kontrollierten Ausstieg aus der Pandemie zu ermöglichen, um das Vertrauen der Bevölkerung in notwendige Massnahmen zu stärken und um den betroffenen Branchen eine Perspektive geben zu können.

Heute, drei Monate später, können wir feststellen: Die Schweiz ist in Bezug auf das Testen und Impfen wesentlich weiter als noch im März. Es geht voran, und die Einführung des Covid-Zertifikats ist in Reichweite. Im Mai hat der Bundesrat zudem eine Strategie für den kontrollierten Ausstieg vorgelegt, der sich in drei Phasen gliedert. Aktuell sind wir in der Stabilisierungsphase, etwa Ende Juli soll dann gemäss Bundesrat die Normalisierungsphase beginnen.

Mit Blick auf die letzten drei Monate stelle ich erstens mit einer gewissen Befriedigung fest, dass der Bundesrat weitgehend dem Plan der Mitte-Fraktion gefolgt ist. Zweitens möchte ich festhalten, dass die Mitte-Fraktion weiterhin überzeugt ist, dass die Schweiz den Weg der kontrollierten, aber stetigen Öffnung weitergehen soll. Es ist uns ein Anliegen, dass der Bundesrat nicht auf halbem Weg stehenbleibt, dass er vor den letzten Öffnungsschritten nicht den Mut verliert, wenn es die gesundheitliche Lage zulässt. Aus diesem Grund unterstützen wir bei Artikel 1a Absatz 2 die Minderheit Gutjahr. Dieser Artikel wurde von der Mitte-Fraktion im Ständerat eingebracht und fand dort eine klare Mehrheit. Mit der Ergänzung unter Artikel 1a Absatz 2 schreiben wir fest, dass die Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Veranstaltungen aufgehoben werden sollen, sobald die erwachsene, impfwillige Bevölkerung ausreichend geimpft ist. Mit dieser Ergänzung verpflichten wir den Bundesrat auf seine eigene Strategie.

Ablehnen werden wir hingegen die zahlreichen Minderheits- und Einzelanträge zu den Artikeln 3 und 4, wo es um die Aufhebung der Maskenpflicht, der Homeoffice-Pflicht oder der Taskforce geht. Mit der Annahme von Artikel 1a Absatz 2 sind diese Detailbestimmungen nicht nötig. Sie sind auch nicht sinnvoll. Wir würden damit ins Mikromanagement abgleiten.

Wie im Frühling sollen Daten ins Gesetz geschrieben werden. Ich wundere mich da schon: Diese Diskussion hatten wir doch bereits. Wir sollten gescheiter werden. Die Mitte-Fraktion versteht das Anliegen, das dahintersteht, aber es ist der falsche Ansatz. Das Krisenmanagement ist Sache der Exekutive. Durchgriffe via Gesetz lehnen wir ab. Bleiben Sie auf dem Weg der Mitte, es ist der bessere. Wir verpflichten den Bundesrat auf seine eigene Strategie und sorgen dafür, dass die Normalisierung auch tatsächlich eingeleitet wird, wenn die notwendige Durchimpfung da ist. Auf diesem Weg sendet das Parlament klare Zeichen, ohne dass wir Mikromanagement betreiben.

Eine Bemerkung zur Taskforce: Es wird gefordert, diese aufzulösen. Wir lehnen das ab. Dem Bundesrat muss es weiterhin freistehen, sich wissenschaftlich beraten zu lassen. Eine Anregung habe ich durchaus: Man sollte vielleicht gelegentlich über den Namen nachdenken. Die Taskforce ist ja nicht eine echte Taskforce, die operativ tätig ist. Sie ist eher ein wissenschaftlicher Beirat. Ich denke, mit einem neuen Namen würde man auch dem Gremium und seinen Mitgliedern einen Gefallen tun.

Weitere Anträge verlangen, den Einsatzbereich des Covid-Zertifikats zusätzlich einzuschränken. Auch hier bleiben wir unserer Linie treu und verzichten auf detaillierte Regelungen. Der Bundesrat hat sich zu den Anwendungen bereits geäussert: In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ist der Einsatz des Zertifikats generell ausgeschlossen, und in gewissen ist er generell notwendig. Das sind der rote und der grüne Bereich. Dann gibt es noch den orangen Bereich, wo das Covid-Zertifikat zur Anwendung kommen kann. Ein Betreiber kann freiwillig entscheiden, den Zugang auf Personen mit Zertifikat einzuschränken.

Wir unterstützen dieses Vorgehen. Damit werden zwar Personen mit Zertifikat in einem gewissen Umfang privilegiert, aber nur in beschränkten Bereichen und nur für eine sehr beschränkte Zeit. Konkret geht es um rund zwei Monate ab heute. Sobald die notwendige Durchimpfung erreicht ist und die Normalisierungsphase beginnt, fällt die Anwendung des Zertifikats weg. Das wird etwa im August der Fall sein.

Bis zur Normalität ist es hoffentlich nicht mehr weit. Bis dann sollen aber die Massnahmen zur sozialen Abfederung weitergeführt werden. Besonders wichtig ist der Mitte-Fraktion, dass die Aufstockung der Kurzarbeitsentschädigung bei den kleinen Einkommen bis Ende Jahr fortgeführt wird. Wir unterstützen daher den Antrag der Kommission bei Ziffer II Absatz 4. Nach Möglichkeit sollte das die letzte Verlängerung sein. Wir zielen darauf ab, dass die Schweiz per Jahresende zur Normalität zurückkehrt und dass die verschiedenen Unterstützungsmassnahmen dann auslaufen können.

Wir unterstützen die Anträge des Bundesrates und stimmen der Vorlage zu.

Schneider Meret · Mit-F · Nationalrat · Zürich

Gestützt auf das Covid-19-Gesetz vom 25. September 2020, hat der Bund ein breites ausserordentliches Massnahmendispositiv zur Abfederung der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgestellt. Das Fortschreiten der Impfkampagne ermöglicht die lang ersehnte Rückkehr zur Normalität, was uns Grüne und wohl auch die gesamte Schweizer Bevölkerung sehr freut.

Es liegt uns also hier eine Vorlage im Einklang mit der vom Bundesrat beschlossenen Transitionsstrategie mit drei Pfeilern vor. Der erste Pfeiler ist die Normalisierung, das heisst die Rückkehr zu den ordentlichen Massnahmen. Der zweite Pfeiler ist die Begleitung des Strukturwandels, und der dritte Pfeiler ist die Revitalisierung. Diese drei Pfeiler haben zum Ziel, die Erwerbstätigen und die Unternehmen mit den ordentlichen Instrumenten der Wirtschaftspolitik bestmöglich zu unterstützen.

Im Covid-19-Gesetz sind die meisten ausserordentlichen Abfederungsinstrumente bis Ende 2021 befristet. Trotz dem geplanten Ausstieg schafft dies die Sicherheit, dass die Hilfen weiterhin vorhanden wären, falls sie noch benötigt würden. In zwei Fällen jedoch würde die Hilfe Mitte Jahr enden: bei den Erwerbsausfallentschädigungen und den A-Fonds-perdu-Beiträgen für den Mannschaftssport. Ohne Gesetzesanpassung müssten diese Erwerbsausfallentschädigungen Ende Juni eingestellt werden. Trotz den Lockerungen ist jedoch davon auszugehen, dass es auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 noch zu Erwerbsunterbrüchen aufgrund behördlich angeordneter Massnahmen kommen wird, z. B. wenn es zu Quarantänemassnahmen kommt. Daher muss die Geltungsdauer der Erwerbsausfallentschädigung verlängert werden.

Besonders wichtig ist für uns Grüne hier der Antrag bei Artikel 17 Absätze 2bis und 3 bezüglich der Verlängerung der hundertprozentigen Kurzarbeitsentschädigung für geringe Einkommen bis Ende 2021. Gemäss SECO-Zahlen von heute waren im März 2021 noch immer 340 000 Personen wegen Corona in Kurzarbeit. Die Arbeitslosigkeit steigt jedoch nicht, sondern sinkt sogar leicht, d. h., Menschen werden zurzeit nicht entlassen. Vielmehr kehrt, wer nicht mehr in Kurzarbeit ist, in den Job zurück. Es ist davon auszugehen - und das ist begrüssenswert -, dass dies auch für viele dieser 340 000 Menschen der Fall sein wird.

Letztlich geht es nun darum, dass alle Menschen, die wegen Corona weiterhin nicht ihrer Arbeit nachgehen können und auf Kurzarbeitsentschädigung angewiesen sind, nicht in die Armut abrutschen. In der Schweiz leben rund 700 000 Personen in Armut, und noch einmal so viele leben knapp über dem Existenzminimum. Die Zweiten sind genau jene Personen, die vorher knapp über die Runden kamen. Der Wegfall von 20 Prozent ihres Einkommens ist für sie nicht verkraftbar, und sie fallen in Armut. Abgesehen davon, dass Menschen in Armut mit physischen und psychischen Problemen zu kämpfen haben, sind auch, rein volkswirtschaftlich gesehen, die Folgekosten für den Staat sehr viel höher, wenn diese Menschen in Armut fallen. Es kommt uns also auch finanziell sehr viel günstiger zu stehen, jetzt während dieser paar Monate hundert Prozent Kurzarbeitsentschädigung zu bezahlen, statt später vielleicht jahrelang die Kosten für die Sozialhilfe zu decken.

Als Letztes komme ich kurz zu den diversen Minderheitsanträgen, die konkrete Daten und Öffnungsschritte ins Gesetz schreiben wollen. Es ergibt absolut keinen Sinn, ein Datum ins Gesetz zu schreiben. Wir müssen mit diesem Gesetz grösstmögliche Flexibilität gewährleisten, um anpassungs- und handlungsfähig zu bleiben. In Belgien wurde kürzlich im Staatsblatt ein Spargelrezept in einem Gesetz entdeckt. Ein Sachbearbeiter hatte es versehentlich hineinkopiert. Es gibt Dinge, die gehören einfach nicht ins Gesetz geschrieben. Zum einen sind das Spargelrezepte, zum andern sind es konkrete Daten und Lockerungsschritte, wobei das Spargelrezept immerhin zeitloser und beständiger wäre als gewisse hier beantragte Massnahmen.

Ich bitte Sie also, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen, die eine Aufhebung der Maskenpflicht oder der Homeoffice-Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt fordern.

Prezioso Batou Stefania · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Quelques chiffres tout d'abord. Au cours de l'année écoulée, on a compté plus de 4 millions de personnes dans le monde qui sont mortes du Covid-19, 10 900 en Suisse. La contagiosité de la maladie, les mutations du virus et l'absence de traitement efficace font de cette pandémie la plus meurtrière, sans doute, depuis plus d'un siècle. En Suisse, la réduction de l'espérance de vie atteint 9,4 mois pour les hommes et 5,1 mois pour les femmes.

Les plus pauvres, et parmi eux et elles les populations discriminées par ce qu'on peut appeler la ligne de couleur, sont aussi les victimes désignées de cette pandémie en raison de leur état de santé moins bon en général, de leur concentration dans les quartiers les plus pollués et dégradés, de leurs habitats surpeuplés, de leurs activités professionnelles excluant le télétravail, de leur obligation d'utiliser les transports publics, de leur impossibilité de respecter les mesures de distanciation sociale au travail, de leur moindre accès à des soins médicaux de qualité.

Par ailleurs, cette pandémie a touché plus particulièrement les femmes, celles qui sont au front dans les métiers de la santé, du social et du commerce alimentaire, celles qui sont au front aussi dans tout ce qui est de l'ordre des conséquences du confinement qui les touchent plus directement: perte de salaire et d'emploi, accroissement des tâches de soins - en particulier pour les familles monoparentales - et violence conjugale.

Depuis plus d'une année, nous sommes face à un défi immense, inédit, et malheureusement les politiques mises en place ne sont pas à la hauteur de la situation. Car lutter efficacement contre la pandémie suppose la subordination de l'intérêt privé à l'intérêt public. Lutter efficacement contre la pandémie suppose de balayer les politiques d'austérité qui ont tout au long de ces dernières années visé à diminuer les coûts des services publics et des prestations sociales afin de réduire l'imposition des bénéfices des revenus les plus élevés et des grandes fortunes. Lutter contre la pandémie implique également une adhésion populaire aux mesures de prévention et suppose une information approfondie de la population et un large contrôle démocratique des décisions des pouvoirs publics. Il aurait donc fallu revendiquer le renforcement massif des droits des travailleurs, revendiquer le renforcement massif des prestations sociales et de la médecine préventive, revendiquer et acter le renforcement de la médecine du travail et le développement de centres médico-sociaux de quartier. Il aurait fallu mettre en place des mesures de protection spécifiques sur les lieux de travail, avec une réduction des temps de travail, avec port de masque, avec des horaires décalés et des lieux de pause et de repas adéquats. Il aurait fallu indemniser la totalité des salaires, jusqu'à une fois et demie le salaire médian en Suisse. Il aurait fallu indemniser correctement les indépendants et les microentreprises. Il aurait fallu aider massivement le milieu de la culture. Il aurait fallu également conditionner toute aide au respect d'un salaire minimum et à l'interdiction de licencier.

Nous sommes donc à un tournant, à un moment où l'on discute de la modification de cette loi Covid-19, véritable serpent de mer au cours de ces derniers mois. Nous sommes en train de toucher à un élément important de cette loi, la prolongation des mesures de soutien économique que le groupe des Verts, évidemment, soutient.

C'est pour cela que le groupe des Verts appelle bien évidemment à entrer en matière sur ce projet.

Le contexte dans lequel nous sommes est important. C'est pour cela que je suis revenue sur une discussion un peu plus générale, parce qu'il me semble que, malgré tout, à force d'être concentré sur la loi, on en perd l'horizon. Or, notre horizon, c'est de sortir de ce monde en luttant pour un monde un peu meilleur. Et pour le moment, nous en sommes encore malheureusement trop loin.

Le groupe des Verts soutient néanmoins l'entrée en matière.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Wir von der FDP-Liberalen Fraktion haben hier in Bezug auf die Vorlage eigentlich eine relativ klare Haltung. Es geht bei dieser Vorlage darum, dass die Geltungsdauer der gesetzlichen Grundlage für die Leistung von Erwerbsausfallentschädigungen bis Ende 2021 verlängert werden soll. Das unterstützen wir. Zudem geht es auch darum, die gesetzlichen Höchstlimiten für die A-Fonds-perdu-Beiträge an die Sportclubs der professionellen und semiprofessionellen Ligen aufzuheben. Auch das unterstützen wir. Es ist in dieser Gesetzesrevision ebenfalls angedacht, dass die Einstellung der Hilfen per Mitte 2021 verhindert werden soll. Das geht auch in unsere Richtung. Was wir auch wollen, ist - das ist uns wichtig -, dass möglichst rasch wieder die Normalität im Land Einzug hält und die Einschränkungen, mit denen wir nach wie vor leben, möglichst rasch wegfallen.

Es gibt dazu viele Minderheits- und Einzelanträge, die wir allerdings nicht unterstützen können. Auf der einen Seite sind sie zum Teil völlig widersprüchlich. Auf der anderen Seite - und da bitte ich vielleicht auch Bundesrat Maurer, hier etwas Klarheit zu schaffen - ist der Bundesrat eigentlich schon in der Entscheidfindung zur Aufhebung einiger Massnahmen. Ich nenne zwei davon: Die eine ist die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht, die andere die Aufhebung der Maskenpflicht im Freien, von der meines Wissens selbst die Covid-Taskforce gesprochen hat. Es wäre zur Klärung und für die Debatte noch hilfreich, wenn Sie in einer Art Roadmap aufzeigen könnten, wie diese Massnahmen in naher Zukunft dann entsprechend aufgehoben werden.

Aus diesen Gründen sind wir auch nicht dafür, dass wir jetzt diese Einzelanträge und Minderheitsanträge ins Gesetz aufnehmen. Denn bis dieses Gesetz dann effektiv umgesetzt ist, wären diese Entscheidungen vielleicht schon überholt.

Wir unterstützen deshalb die folgenden drei Minderheitsanträge: In den ersten Minderheitsanträgen zu Artikel 1a und Artikel 6b geht es generell darum, die Kapazitätsbeschränkungen bei öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen aufzuheben, wenn ausreichende Impfquoten erreicht sind. Das ist eine Bestimmung, welche im Ständerat bereits beschlossen wurde. Ich möchte hier einfach betonen: Es wird bei diesen Öffnungen keine Null-Risiko-Strategie geben. Wir haben eine hohe Impfquote, wir haben den Impfturbo gezündet, und das ist gut; es wird aber nach wie vor keine Null-Risiko-Strategie geben. Wir müssen die Lockerung also auch in dieser Art und Weise etwas vorantreiben können.

Bei Artikel 1a wird auch nichts an den Zuständigkeiten geändert. Wer zuständig ist - seien es die Kantone, die privaten Akteure oder der Bund -, wird dort geklärt, und daran wird nicht gerüttelt.

Bei Artikel 6b - das ist der ganz entscheidende Artikel, den der Ständerat schon in die Vorlage aufgenommen hat - geht es um die Verankerung des sogenannten GGG-Ansatzes: Die Geimpften, Genesenen oder Getesteten sollen per Nachweis von allgemeinen Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden.

Die beiden Minderheitsanträge zu den Artikeln 1a und 6b schaffen Rechtssicherheit. Die Grundrechte werden mit diesen Minderheitsanträgen deutlich weniger stark eingeschränkt, und dies ermöglicht eine rasche Rückkehr zur Normalität. Dieser GGG-Ansatz, auf den sich auch die privaten Akteure bereits einstellen, ist jederzeit umsetzbar. Seit letzte Woche zum Covid-Zertifikat kommuniziert wurde - ich weiss, dass seit heute in den entsprechenden App-Stores die Covid-Zertifikat- und Test-Apps aufgeschaltet sind -, geht es in diese Richtung. Mit diesem GGG-Ansatz kann man in die Zukunft gehen und braucht man nicht noch mehr Einschränkungen.

Ich mache hier noch die Klammerbemerkung, dass der Ständerat bei den Artikeln 1a und 6b, wie gesagt, in dieser Hinsicht bereits beschlossen hat. Wenn wir uns also das Leben etwas leichter gestalten möchten, dann würden wir uns hier am besten anschliessen. Es sind allgemeingültig formulierte Anträge, die nach dem Ansatz der Minderheit Haab zu Artikel 3g in Richtung Öffnung gehen. Das ist sicher auch in der Praxis tauglich. Ich bitte Sie also auch, diese beiden Differenzen im Sinne der Differenzbereinigung bereits hier in der ersten Runde auszuräumen und sich entsprechend dem Ständerat anzuschliessen.

Die FDP-Fraktion hat ebenfalls über Ziffer II in Bezug auf Artikel 11 zu den Kulturbeiträgen und Kulturunterstützungen diskutiert. Ja, es ist so, dass die Kulturbranche nach wie vor betroffen ist; aber wir sind mehrheitlich nicht der Auffassung, dass wir Massnahmen jetzt grundsätzlich schon auf Vorrat ins Gesetz schreiben sollten, in diesem Fall bis zum 30. April 2022. Wir möchten am Grundsatz festhalten, dass die Unterstützungsmassnahmen wirklich nur bis zum 31. Dezember 2021 gelten; denn wenn wir jetzt schon in einem Bereich eine Ausnahme machen, dann folgen andere Bereiche wieder nach. Dann gibt es wiederum gleich lange Spiesse, und das Karussell beginnt sich zu drehen. Diese Abwärtsspirale möchten wir verhindern.

Ich sage und betone es hier noch einmal: Das Ziel ist jetzt Normalität. Mit Impfquoten und Normalität hat auch der Kulturbereich wieder Perspektiven und hat diese Hilfen gar nicht mehr nötig. Deshalb sind wir dort klar der Auffassung, dass wir diese Verlängerung bis zum 30. April 2022 entsprechend nicht festlegen sollten.

Das sind vonseiten der FDP-Liberalen Fraktion momentan alle Ausführungen zu diesem Geschäft.

Mettler Melanie · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Das Covid-19-Gesetz ist kein Gesetz im üblichen Sinne, sondern eine temporäre Verhandlungsgrundlage, die wir brauchen, weil im Epidemiengesetz nicht vorgesehen ist, wie wir die demokratischen Entscheidungsprozesse bei langfristiger, flächendeckender Bedrohung aufrechterhalten sollen. Wir werden eine schonungslose Analyse darüber machen müssen, was funktioniert hat - das ist vieles - und was nicht funktioniert hat oder sogar schädlich war. Auch wir im Parlament müssen damit rechnen, dass wir nicht immer recht hatten. Aus diesen Fehlern müssen wir lernen und das Epidemiengesetz möglichst rasch überarbeiten.

Selbstverständlich braucht es eine kontinuierliche Anpassung der Gesetzesgrundlagen, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern oder wenn man Fehler korrigieren will. Weshalb die Behandlung des Gesetzes ständig in anderen Kommissionen stattfindet, erschliesst sich mir allerdings nicht. Man könnte fast meinen, dass das Parlament nicht daran interessiert sei, bei seiner Arbeit die besten Resultate zu erhalten. Wenn diese wichtigen Verhandlungen zwischen Volksvertretungen im Parlament und der Regierung ständig von anderen Ratsmitgliedern geführt werden müssen, schwächt dies das Gegengewicht des Parlamentes zur Regierung im System von Checks and Balances.

Dieser Rat hat mehrmals Anträge aus der grünliberalen Fraktion abgelehnt, die rezessionsdämpfenden Massnahmen wie Erwerbsersatz und Kurzarbeit für den Fall, dass es notwendig sein sollte - und nur dann -, auch nach dem 30. Juni 2021 weiterzuführen. Nun holen Sie das doch noch nach. Das ist wichtig für die Planungssicherheit von Unternehmen und Arbeitnehmenden. Alle, die schon einmal in einer Verantwortungsposition in einer Firma waren, wissen das.

Die grünliberale Fraktion unterstützt bei Artikel 17 Absätze 2bis und 3 die Minderheit, damit auch Arbeitslosenkassen die nötige Flexibilität erhalten. Nach wie vor sind die Grünliberalen der Ansicht, dass Kriterien zur Aufhebung gesundheitspolitischer Massnahmen nicht ins Covid-19-Gesetz gehören.

Wir treten jetzt ein und folgen mit der oben erwähnten Ausnahme überall der Mehrheit und lehnen die Einzelanträge ab.

Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion

Es geht bei der inzwischen schon fast permanenten Nachbesserung zu diesem halt in grosser Eile gestrickten Gesetz diesmal um Erwerbsersatz und um den Sportbereich - eigentlich. Bemerkenswert daran ist aber, dass nicht die Vorlage als solche, sondern das anderswo Dazugepackte umkämpft ist. Irgendwie ist das sogar verständlich. Die aktuellen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie betreffen uns alle, und dementsprechend haben wir alle - auch wir - Vorstellungen, wohin die Reise gehen soll und was man nun endlich besser machen könnte oder müsste.

Da ist es naheliegend: Sobald dieser temporäre Gemischtwarenladen namens Covid-19-Gesetz traktandiert wird, sieht man die grosse Chance, Bundesrat und Verwaltung mal wieder richtig den Marsch zu blasen, der eigenen Wählerschaft zu zeigen, dass und wofür man einsteht, oder eben ultimativ zu fordern, was eh absehbar ist - das kann man dann später als Erfolg verbuchen -, weil nach den Wahlen ja immer wieder vor den Wahlen ist.

Klar ist es befremdlich, und man fragt sich, was es nutzen soll, wenn z. B. weiterhin Schutzpflichten für bekanntlich weitgehend immunisierte Bevölkerungsgruppen gelten sollen. Auch ist es da und dort durchaus fraglich, was für Wirkungen Massnahmen im Freien, bei bester Aerosolverdünnung und viel Abstand noch haben sollen, vor allem wenn sie so umgesetzt werden, dass die Masken irgendwo unterhalb der Atemorgane hängen - man kann ja dann reagieren, wenn einen jemand darauf anspricht.

Wir haben den Eindruck, dass viele die Impfungen nicht einfach aus gesellschaftlicher Solidarität über sich ergehen lassen, sondern weil sie eben endlich gewohnte Freiheiten zurückhaben möchten. Lasst uns also diesen Maskenball beenden, lieber morgen als übermorgen; lasst uns aber auch die Öffnungsschritte an der Leitlinie "Vernunft" und nicht am politischen Schaulaufen ausrichten.

Wichtig scheint uns auch die Erfahrung. Es geht nicht nur um Kosten. Wir wissen jetzt, wie wichtig zwischenmenschliche Nähe eben für uns Menschen ist, und das ist eine wesentliche Erkenntnis.

Inhaltlich teilt die grünliberale Fraktion durchaus etliche Anliegen von Kommissionsminderheiten. Mit Artikel 1a Absatz 2 will man Kapazitätsbeschränkungen aufheben, sobald der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft ist; mit Artikel 6b möchte man Zugangsbeschränkungen für Immunisierte verbieten. Inhaltlich sind wir einverstanden. Aber ist es gescheit, bei kaum vorhersehbaren Entwicklungen einen voraussichtlich sinnvollen Ablauf gesetzlich festzuschreiben, möglichst noch mit einem Datum oder mit einem Automatismus mit vorgegebenen Kriterien? Unsere Fraktion sagt dazu mindestens grossmehrheitlich Nein.

Wenn man einer einsatzfreudigen Feuerwehr die Tanklöschfahrzeuge wegnimmt und es ihr per Sessionsende verbietet, die Hydranten zu benutzen, dann bleibt das unsinnig, auch wenn man zu Recht Wasserschäden befürchtet. Denn was soll diese Feuerwehr beim nächsten Brand machen? Soll sie Quartiere sprengen, um den Rest der Stadt zu retten, weil sie nicht mehr löschen kann? Falls es in dieser Feuerwehr ein unsensibles oder nicht einsichtiges Kommando gibt, dann muss man dieses Kommando überzeugen, oder man muss es auswechseln. Aber man soll nicht den Verantwortlichen wirksame Werkzeuge aus der Hand schlagen.

Das gilt auch für Gastgeber und Veranstalter. Diese müssen die gewerbliche Freiheit haben, zu entscheiden, wie sie den Schutz sicherstellen. Das kann in einem Fall durchaus unter Nutzung eines Zertifikats sein, wo man dann die Gäste ein bisschen dichter und in engere Räume packen kann, weil das Risiko begrenzbar ist. In einem anderen Fall macht es vielleicht Sinn, jedermann zuzulassen, aber ins Freie zu gehen. Das müssen wir nicht regeln.

Deshalb werden wir eintreten. Wir werden sämtliche nachgereichten Einzelanträge ablehnen. Und wir stimmen jeweils mit der Mehrheit der WBK, ausser - wie es meine Vorrednerin bereits gesagt hat - bei Artikel 17 Absätze 2bis und 3, wo es um die Verlängerung des Taggeldanspruchs bei der Arbeitslosenversicherung geht: Dort stimmen wir mit der SGK, wobei wir hoffen, dass diese Bestimmung nicht nötig sein wird. Es ist ja klar oder müsste selbstverständlich sein, dass es sich nicht um eine Hängematte handelt, sondern dass die Leute auch arbeiten wollen, sobald sie das wieder können.

Besten Dank für Ihre werte Aufmerksamkeit. Wir werden uns dafür in der Detailberatung auch nicht mehr zu Wort melden.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Bundesrat hat Ihnen mit dieser Gesetzesänderung eine möglichst einfache Vorlage unterbreitet. Er hat sich nicht getraut, zwischen die philosophischen Fronten zu geraten, die im Zusammenhang mit Covid durchaus bestehen.

Um was geht es aus unserer Sicht? Wir beantragen Ihnen die Verlängerung der Rechtsgrundlage für den Erwerbsersatz bis Ende Jahr; das Gleiche gilt beim Sport, damit wir auch den Sport entsprechend unterstützen können. Die Absicht dahinter ist eine einfache: Wir möchten, dass alle Massnahmen, die wir jetzt getroffen haben, bis Ende Jahr grundsätzlich weitergeführt werden können. Hier haben wir zwei Lücken: einerseits beim Sport, andererseits beim Erwerbsersatz.

Bei der Kurzarbeit hat der Bundesrat aufgrund der gesetzlichen Möglichkeiten die Gelegenheit benutzt und diese Verlängerung in der Verordnung ausgesprochen, mit dem Betrag, mit dem Sie die Kultur unterstützt haben. Mit dem Nachtragskredit ist auch für die Kultur die finanzielle Unterstützung bis Ende des Jahres gewährleistet, und das Gleiche gilt für die Härtefälle. Die einfache Konklusion hinter dem Antrag des Bundesrates ist es also, es sei die Rechtsgrundlage zu schaffen, damit wir alle von Covid Betroffenen gleich behandeln können bzw. bis Ende Jahr eine entsprechende Rechtsgrundlage haben. Es geht darum, die Gültigkeit der Rechtsgrundlage zu verlängern. Die betreffenden Mittel sind eingestellt.

Das Ziel ist es denn auch, diese Möglichkeit bis Ende Jahr zu schaffen und nicht darüber hinaus. Denn wir gehen davon aus, dass die normale, ordentliche Gesetzgebung genügt, um allfällige Lücken zu schliessen, sofern solche dann noch bestehen sollten. Das muss wieder geprüft werden. Aber wir streben eigentlich das an, was auch hier mehrmals gesagt wurde: Wir möchten versuchen, die ausserordentliche Phase Ende Jahr zu beenden, und wir sind auch der Meinung, dass das aufgrund der Impfung, aufgrund der Zahlen, so, wie sich das Ganze jetzt entwickelt, möglich sein wird. Wir gehen in die Normalisierungsphase, und diese soll Ende Jahr abgeschlossen werden. Dann wird es nächstes Jahr darum gehen, zu beurteilen, wo allenfalls noch Lücken bestehen. Das betrifft allenfalls die Bildung oder den Tourismus; das muss dann aber wieder geprüft werden. Das ist der einfache Grund, weshalb alle Massnahmen bis Ende Jahr beschränkt werden sollen.

Wir beantragen Ihnen dazu keine Kredite, sondern nur die Verlängerung der Rechtsgrundlage, weil die von Ihnen bereits bewilligten Kredite genügen werden. Sie haben 6 Milliarden Franken für die Kurzarbeit zur Verfügung gestellt. Das genügt aus unserer Sicht. Der bewilligte Kredit für den Erwerbsersatz umfasst 3,1 Milliarden Franken. Davon ist erst ein gutes Drittel abgeflossen. Auch beim Erwerbsersatz genügen die bewilligten Kredite. Etwas unsicher sind wir noch beim Sport. Von den 115 Millionen Franken wurden 62 Millionen bezogen. Je nach Entwicklung ist es nicht ausgeschlossen, dass der Bundesrat im Dezember im Nachtragskredit II noch einen kleineren Nachtragskredit für den Sport beantragen wird. Es geht darum, die Gültigkeit der Rechtsgrundlage zu verlängern. Die betreffenden Mittel sind eingestellt.

Zu den Minderheitsanträgen und Einzelanträgen, die jetzt auf dem Tisch liegen: Ein Stück weit verstehe ich die Philosophie, die schon seit Monaten herrscht. Die einen sind vorsichtig und möchten Schritt für Schritt vorgehen. Die anderen sagen: Endlich fertig mit Massnahmen, jetzt müssen wir vorwärtsgehen! Es ist manchmal gar nicht so einfach, in diesem Umfeld Bundesrat zu sein, denn wir sind natürlich immer in der Mitte dieser Forderungen. Ich glaube, dass wir mit der Lösung, die wir vorschlagen, auf dem bisherigen Weg weitergehen.

Herr Kutter, das Programm der Mitte-Fraktion war im Übrigen noch nie ein Thema im Bundesrat, weder offiziell traktandiert noch in der Kaffeepause. Ich habe eher den Verdacht, dass die Mitte jeweils dem Bundesrat folgt. Sicher ist es nicht umgekehrt; das einfach nur als kleine Klammerbemerkung.

Die Einzelanträge liegen auf der Linie des Bundesrates. Wir denken genau gleich. Auch wir möchten, wie es in den Anträgen gefordert wird, irgendwann die Maske ablegen; wir möchten öffnen; wir möchten den Zugang wieder ermöglichen. Gemäss unserer Überlegung haben wir aber in dieser Phase doch immer noch eine gewisse Unsicherheit. Wir werden allenfalls flexibel reagieren müssen. Das schliessen wir im Moment nicht aus.

Aus unserer Sicht ist es immer wichtig, dass die beschlossenen Schritte in aller Regel von den Kantonen vollzogen werden. Die Kantone bewilligen Anlässe; sie haben Auflagen zu machen. Die Schritte sind mit den Kantonen abzusprechen, zu vernehmlassen und dann umzusetzen.

Die Stossrichtung, die die Einzelanträge verfolgen, entspricht durchaus der Stossrichtung des Bundesrates. Auch wir möchten das Leben und die Wirtschaft wieder normalisieren, wir möchten, dass sich die Leute wieder bewegen können. Ich glaube aber, es wäre nicht richtig, solche Details in einem Gesetz festzuschreiben. Das wäre keine effiziente, gesetzgeberisch gute Arbeit, auch wenn ich den dahinterstehenden Frust durchaus begreife. Wir haben die gleiche Stossrichtung. Wir müssen das aber mit den Kantonen abschätzen.

Bei der Detailberatung bitte ich Sie, im Grundsatz der jeweiligen Mehrheit zu folgen, ausser bei der Verlängerung von Artikel 11 bis zum April 2022. Zur Änderung, die Ihre Kommission im Sportartikel beantragt, bei Artikel 12b Absatz 8, liegt kein Minderheitsantrag vor. Wir würden Ihnen empfehlen, die Ergänzung Ihrer Kommission zu übernehmen.

Kälin Irène · 1VP-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Erwerbsausfallentschädigung und Sport)

Loi fédérale sur les bases légales des ordonnances du Conseil fédéral visant à surmonter l'épidémie de Covid-19 (Allocations pour perte de gain et sport)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Präsidentin (Kälin Irène, erste Vizepräsidentin): Die folgenden Anträge werden in einem einzigen Block begründet.

Gafner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich werde zu meinen beiden Minderheitsanträgen Stellung nehmen. In Artikel 3c geht es um die Schaffung eines neuen Artikels zur Wahrung der Rechtsgleichheit. Die Rechtsgleichheit nach Artikel 8 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft muss meiner Ansicht nach gewährleistet werden. Es darf niemand wegen einer nicht durchgeführten Covid-19-Impfung diskriminiert werden. Mir ist es wichtig, dass wir die Ungeimpften mit Respekt und Augenmass behandeln. Eine Aussortierung mittels Covid-Zertifikat vermittelt den Eindruck der Installierung einer Zweiklassengesellschaft: die Guten, die alles mitmachen, und die Bösen, die sich weigern, aus was für Gründen auch immer. Das darf nicht passieren. Entgegen der viel zitierten Freiwilligkeit beim Impfen wird hier sozusagen durch die Hintertüre ein Impfzwang eingeführt. Wenn mittels dieses Zertifikates Menschen ausgegrenzt und ausgeschlossen werden sollen, ist das ein Novum in unserer Schweizer Geschichte und unseres Staates unwürdig.

Es gilt hier auch einmal zu sagen, dass es auch gute Gründe gibt, sich nicht impfen zu lassen. Ich stelle fest, dass sehr vieles unklar ist, betreffend die Dauer des Impfschutzes, betreffend die Nachimpfungen, betreffend mögliche Ansteckungen und auch betreffend die Nebenwirkungen. Auch in der Wissenschaft gibt es sehr viele unterschiedliche Ansichten, will heissen: Es gibt nicht die eine Wahrheit, wie sie von gewissen Experten dargestellt wird. Ich denke, wir sollten die doch spürbaren Bedenken und Sorgen einer recht grossen Bevölkerungsgruppe ernst nehmen und mit der Schaffung von Artikel 3c die Rechtsgleichheit stärken.

Der zweite Minderheitsantrag betrifft das Ordnungsbussengesetz. Wir beantragen, Ziffer 12a zu streichen und somit die Möglichkeit einer Ordnungsbusse für die Verletzung der Maskenpflicht aufzuheben. Die Auswirkungen der Maskentragpflicht sind nämlich zum Teil ausgeufert. Immer mehr Menschen, gerade auch ältere, tragen sogar in der freien Natur, auch wenn sie alleine sind, eine Maske. Die Einschüchterung, die Verbreitung von Angst und Panik durch die Medien haben funktioniert und lassen allmählich den gesunden Menschenverstand verblassen. Wir sehen ja alle, dass es gerade im öffentlichen Verkehr keinerlei Probleme mit der Maskentragpflicht gibt. Heben wir doch diese unnötige Bussengeschichte auf, und geben wir unseren Mitmenschen Kompetenz und Vertrauen zurück! Positive Signale werden sich auch positiv auswirken.

Ich bitte Sie im Namen meiner Minderheiten, diesen beiden Anträgen zuzustimmen.

Haab Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich spreche zu den Minderheitsanträgen zu den Artikeln 3e, 3f und 3g.

Vor rund sieben Wochen hat der Bundesrat beschlossen, erste Lockerungen bekannt zu geben. Ich spreche da von Lockerungen, die für die Restaurantterrassen, Fitnesscenter und andere Einrichtungen beschlossen worden sind. Vor rund einer Woche waren dann endlich auch die Innenräume der Restaurants an der Reihe, wobei wir auch die weiteren Öffnungen sehr begrüsst haben. Das BAG und die öffnungskritischen Kreise warnten lautstark vor einer dritten oder gar einer vierten Welle. Diese ist leider oder zum Glück noch nicht eingetroffen.

Sie kennen die momentane Situation: Die Infektionsraten sind im Moment beinahe um 50 Prozent tiefer als in der Vorwoche. Dies ist sicher auch dem schönen Wetter geschuldet. Das öffentliche Leben findet wieder vermehrt im Freien statt, womit sich die Ansteckungsgefahren verringern. Aber auch die zunehmende Durchimpfung der Bevölkerung hat sicher ihren Anteil daran, dass die Infektionsraten drastisch zurückgehen.

Wenn ich an die Schulen denke, so stelle ich fest, dass wir in den letzten Monaten einiges gelernt haben. Wir haben nämlich gelernt, dass Jugendliche und Kinder sich sehr selten anstecken, wobei eine allfällige Ansteckung mit Covid-19 in den allermeisten Fällen einen grippeähnlichen Verlauf nach sich zieht.

Sie haben in den letzten Tagen und Wochen bestimmt auch Briefe von besorgten Eltern und Elternverbänden erhalten, die sich mit Unverständnis über die Maskenpflicht an den Schulen äussern. Aktuell habe ich von einer Studie vernommen, die besagt, dass Kinder vermehrt mit Mitteln wie Ritalin behandelt werden, weil sie unter diesen Umständen, mit der Maskenpflicht an den Schulen, psychische Probleme bekommen. Können Sie sich Fussballspielen auf dem Pausenplatz mit einer Maske vorstellen? Jetzt, wo der Sommer kommt, geht das einfach nicht.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat letzte Woche die Maskenpflicht an der Primarschule per sofort ausser Kraft gesetzt. Ich denke, dass es an der Zeit ist, die Maskenpflicht an den Schulen - wir haben das mit Primarschule, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II definiert - und im öffentlichen Raum aufzuheben und wieder in die Normalität zurückzukehren.

Keller Peter · Mit-M · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In den vergangenen Monaten gab es bereits verschiedene medienwirksame Abgänge aus der Swiss National Covid-19 Science Task Force. Diese hat zudem angekündigt, dass sie sich verkleinern will. Man könnte auch sagen: Die Taskforce befindet sich in einem Prozess der Selbstauflösung. Helfen wir ihr doch dabei. Erlösen wir die Taskforce von ihrem Mandat. Und vor allem: Erlösen wir die Schweizer Bevölkerung von diesem Panikorchester. Falsche Prognosen, widersprüchliche Aussagen, Kraut-und-Rüben-Kommunikation - die Taskforce gab und gibt zunehmend ein desolates Bild ab.

Bei den vom Bundesrat beschlossenen zaghaften Öffnungen vom April warnte der Taskforce-Präsident vor Horrorszenarien, die schliesslich um den Faktor zehn danebenlagen. In einem späteren Akt der Selbstkritik führte Professor Ackermann als Hauptgrund für seine Fehlprognose das "milde Frühlingswetter" an. Ich weiss nicht, welchen Frühling der Taskforce-Präsident erlebt hat oder ob sein Elfenbeinturm besonders gut geheizt war. Die Schweiz hat jedenfalls keinen milden Frühling erlebt, sondern den kältesten April seit zwanzig Jahren.

Die Taskforce hat mit ihrer Worst-Case-Rhetorik die Politik des harten Lockdowns befördert, ohne dass diese Massnahmen wissenschaftlich gerechtfertigt gewesen wären. Der harte Lockdown hat zu zweistelligen Milliardenausgaben geführt, ganze Branchen an die Wand gefahren, Arbeitsplätze und Lebenswerke zerstört. Statt dass die Taskforce darauf gedrängt hätte, die wirklich gefährdete Bevölkerungsgruppe zu schützen, nämlich die Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeeinrichtungen, hat sie mit immer schrilleren Horrorszenarien eine Politik des Holzhammers gefordert. Das muss ein Ende haben.

Ich bitte Sie, meiner Minderheit zu folgen und das Mandat der Taskforce gegenüber der Eidgenossenschaft per Ende Juni 2021 aufzulösen.

Kälin Irène · 1VP-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Präsidentin (Kälin Irène, erste Vizepräsidentin): Herr Wasserfallen hat seine Minderheitsanträge bereits begründet. Er hat auch für die FDP-Liberale Fraktion bereits alles gesagt, was er heute zu diesem Geschäft zu sagen hatte.

Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit unserer Minderheit zu Artikel 3i mit dem Titel "Keine doppelten Schutzkonzepte für Veranstaltungen/Grossveranstaltungen" beantragen wir, dass bei Veranstaltungen mit einem selektiven Zugang für geimpfte, getestete und genesene Personen weitere, zusätzliche Massnahmen wie Schutzkonzepte, Maskenpflicht, Abstandsregeln, Rayonbildungen, Personenerfassungen usw. zu unterlassen sind.

Im Massnahmendispositiv der Stabilisierungsphase, in der wir uns hoffentlich bald befinden, sieht der Bundesrat vor, dass auch dem gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben wieder mehr Raum gegeben werden soll. Die Stabilisierungsphase kann per Definition des Bundesrates beginnen, sobald sämtliche impfwilligen besonders gefährdeten Personen geimpft sind. Sobald 40 bis 50 Prozent der erwachsenen Bevölkerung geimpft sind, soll zudem an gewissen Orten mit dem Covid-Zertifikat ein selektiver Zugang für Geimpfte, zeitnah Getestete und Genesene eingeführt werden.

Wir können das Ziel der Normalität in allen Bereichen hoffentlich bald erreichen. Drei Bedingungen sind jedoch hilfreich:

1. Alle sind aufgefordert, solidarisch und verantwortungsvoll ihren Beitrag zu leisten und nach wie vor einfachste, aber sehr nützliche Hygienemassnahmen, wie sie für die asiatische Bevölkerung längst eine Selbstverständlichkeit sind, mitzutragen. Es hilft übrigens auch bei anderen und bei allen übertragbaren Krankheiten, wenn wir da vorsichtig sind.

2. Alle, bei denen es der Gesundheitszustand erlaubt, sollen sich impfen lassen, auch aus Solidarität zu all jenen, die sich nicht impfen lassen können. Dazu müsste sich der Bundesrat allerdings dringend um konventionellen, z. B. Protein-basierten Impfstoff oder Vektorimpfstoff und nicht nur um mRNA-Impfstoff bemühen. Seine Fokussierung nur auf mRNA-Impfstoff ist - auch wenn dieser, wie Studien zeigen, tatsächlich einen höheren Impfschutz bietet und vermutlich auch gegen Mutationen besser aufgestellt ist als die herkömmlichen Impfstoffe - ein grosser Fehler. Es ist schlicht eine verpasste Chance, um möglichst bald eine möglichst hohe Durchimpfungsrate der Bevölkerung zu erreichen. Denn da die langfristigen Wirkungen des mRNA-Impfstoffes noch nicht bekannt sind und dazu auch noch viele Befürchtungen und Halbwahrheiten im Internet kursieren, ist es verständlich, dass einige, vor allem junge Leute, zögern, sich einen mRNA-Impfstoff verabreichen zu lassen. Viele wären jedoch bereit, sich mit einem Impfstoff herkömmlicher Art vor Covid-19 schützen zu lassen.

3. Die dritte Bedingung, die unter anderem hilft, auch Grossveranstaltungen wieder zu ermöglichen, ist die Verwendung eines einheitlichen, fälschungssicheren und leicht überprüfbaren Gesundheitszertifikats für Genesene, Geimpfte oder zeitnah Getestete. Auch wenn weder die Tests noch die Impfungen eine absolute Sicherheit geben, ist die Sicherheit doch sehr hoch. Wenn wir es nun mit Unterstützung eines solchen Zertifikats den Veranstaltern ermöglichen, wieder zu arbeiten, sollen nicht noch zusätzlich Schutzkonzepte verlangt werden, die wieder einen Teil der Besucher von den Veranstaltungen abhalten und für die Veranstalter erneuten Aufwand und damit negative Auswirkungen auf die Bilanz zur Folge haben. Mit kumulativen Schutzmassnahmen könnten viele Veranstaltungen gar nicht wirtschaftlich durchgeführt werden!

Deshalb bitten wir Sie, unseren Antrag "Keine doppelten Schutzkonzepte für Veranstaltungen/Grossveranstaltungen" zu unterstützen.

Kälin Irène · 1VP-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion

Präsidentin (Kälin Irène, erste Vizepräsidentin): Die SVP-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion und die grünliberale Fraktion verzichten auf ein Votum.

Piller Carrard Valérie · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion

A l'article 17 alinéa 2 bis, j'ai déposé une proposition de minorité visant une prolongation de 66 indemnités journalières pour les ayants droit de la loi sur l'assurance-chômage pour la période de juin à décembre 2021. L'article 17 concerne les mesures dans le domaine de l'assurance chômage. L'alinéa 2 proposé par le Conseil fédéral prévoit que les bénéficiaires puissent toucher un maximum de 66 indemnités journalières supplémentaires pour les mois de mars, avril et mai 2021, sans affecter le nombre maximum d'indemnités journalières liées à l'article 2 LACI. En clair, il s'agit de prolonger la durée de l'indemnité de chômage ordinaire. Cette possibilité est nécessaire dans des domaines où une normalisation n'est pas prévue avant plusieurs mois, comme dans le trafic aérien, l'hôtellerie ou le voyage. Dans ce contexte d'incertitude, j'estime qu'il faut être plus généreux que le Conseil fédéral, et prolonger les mesures de la loi Covid-19 concernant l'assurance-chômage jusqu'à la fin de l'année 2021.

Ma proposition reprend celle formulée par la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique de notre conseil dans son corapport. Il s'agit de prolonger les indemnités journalières de juin à décembre 2021. Malheureusement, cette proposition a été rejetée de justesse, par 13 voix contre 11, par la Commission de la science, de l'éducation et de la culture.

Lors du débat d'entrée en matière dans notre commission, plusieurs représentants de l'administration ont pourtant souligné que des mesures de protection étaient encore en cours et que certains secteurs se trouvaient toujours dans une situation compliquée. Sachant que le marché ne sera pas encore rétabli d'ici fin juin, il est nécessaire de garantir la situation des personnes concernées jusqu'à la fin de l'année pour éviter qu'elles se retrouvent à l'aide sociale début juillet.

D'ailleurs, je rappelle que pratiquement toutes les autres aides, notamment les APG, ont été prolongées jusqu'à fin décembre. Je vous invite donc à en faire de même pour les indemnités journalières de l'assurance-chômage, en soutenant ma minorité à l'article 17 alinéa 2 bis.

Je souligne que cette proposition a été adoptée par une majorité de la CSSS-N, vu la détresse de certains secteurs économiques et les perspectives peu réjouissantes.

Studer Lilian · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich spreche zuerst kurz über die Artikel, bei denen die Mitte-Fraktion die Minderheitsanträge unterstützt oder geteilter Meinung ist oder die Anträge der Mehrheit der WBK-N unterstützt; ich spreche nicht zu allen anderen Minderheitsanträgen, die wir nicht unterstützen.

Die grosse Mehrheit der Mitte-Fraktion wird bei Artikel 1a Absatz 2 den Antrag der Minderheit unterstützen. Es geht darum, dass Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Veranstaltungen aufgehoben werden sollen, sobald alle Erwachsenen, die das wollen, geimpft sind. Eine Null-Risiko-Strategie zu fahren, ist schwierig, so die Haltung der grossen Mehrheit der Mitte-Fraktion. Wir müssen wieder zur Normalität finden. Eine kleine Minderheit sieht es anders. Je nach Mutation und somit Situation gibt die Festschreibung im Gesetz keine Flexibilität. Zudem hat der Bundesrat mit dem Ampelsystem Vorgaben gemacht.

Bei Artikel 6b, der vom Ständerat eingebracht wurde und den eine Minderheit der WBK-N mitgetragen hat, ist die Fraktion geteilter Meinung. Der Ständerat stellte sich klar hinter die Bestimmung, dass Inhaberinnen und Inhaber eines Impf-, Test- oder Genesungsnachweises von allgemeinen Zugangsbeschränkungen ausgenommen sind. Die eine Hälfte unserer Fraktion möchte diesen Artikel unterstützen, weil er bei einer Öffnung wichtig ist. Diese Hälfte möchte die Grundrechte nicht weiterhin einschränken und möchte für klare Verhältnisse sorgen. Die andere Hälfte findet, wie auch der Bundesrat, dass die Verankerung im Gesetz nicht der richtige Weg ist, dass sie zu kompliziert ist und zu schwierigen Verhältnissen führen könnte.

Über die von der WBK-N in Artikel 12b Absatz 6 Buchstabe c neu eingeführte Bestimmung wird heute, nehme ich an, nicht abgestimmt. Zuhanden der Materialien möchte ich für die Mitte-Fraktion erwähnen, dass diese Bestimmung mehrheitlich nicht unterstützt würde. Die Diskussion rund um die Unterstützung der Sportclubs war schon immer schwierig, und zwar nicht, weil keine Unterstützung gewünscht wurde, sondern bezüglich der Umsetzung einer guten Lösung. Es wurde eine gangbare Lösung gefunden, die aber auch, wie wir alle wissen, ihre Ecken und Kanten hat. Mit einer Anpassung, wie sie gewünscht wird, gäbe es aber wiederum Ungerechtigkeiten. Der Ständerat hat hier auch keine Anpassung vorgenommen. Eine Minderheit unserer Fraktion sieht die Schwierigkeiten und unterstützt die Version, die aus der WBK-N hervorgegangen ist.

Die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung bei tieferen Einkommen gemäss Artikel 17a, die die WBK-N in Ziffer II Absatz 4 verlangt, war bei uns unbestritten. Wir unterstützen das. Dieses Instrument hat sich bewährt. Es gibt dazu ja auch keine Minderheit auf der Fahne, aber, darum sage ich das hier, eine Differenz zum Ständerat.

Bei Ziffer II Absatz 5, bei der Verlängerung der Massnahmen im Kulturbereich bis zum 30. April 2022, ist die Fraktion wiederum geteilter Meinung. Mit der Unterstützung gewährt man bei den Massnahmen im Kulturbereich eine gewisse Sicherheit. Mit einem Nein möchte man im Fall einer Verbesserung der Situation, zu der es hoffentlich auch im Kulturbereich kommen wird, nicht schon vorgreifen.

Alle anderen Anträge - damit komme ich zu den diversen Minderheitsanträgen - wird die Fraktion ablehnen. Dazu kann im Generellen gesagt werden: Erstens wird immer mehr gelockert, die Situation sieht momentan sehr hoffnungsvoll aus. Zweitens haben wir schon immer eine kontrollierte Öffnung unterstützt, doch nicht ein Mikromanagement des Rates. Drittens ist Vorsicht geboten. Man sollte nicht zu viel ins Gesetz schreiben. Auf Verordnungsstufe ist es etwas anderes. Wir wissen nicht, was im Herbst noch auf uns zukommt. Wir hoffen, dass es nichts ist, wir hoffen, es werde keine weitere Mutation für Aufregung sorgen. Aber man weiss es nicht. Und darum ist es auch sinnvoll, dass wir in dieser Gesetzgebung weise bleiben.

Zum Beispiel geht es im Minderheitsantrag zu Artikel 3e um die Aufhebung der Maskentragpflicht. Ihnen muss ich nicht sagen, dass die Maskentragpflicht eine der effektivsten Massnahmen war. Für die Wirtschaft war diese Massnahme um einiges weniger einschneidend als andere Massnahmen. Der Bundesrat ist aber laufend am Überprüfen; die Maskentragpflicht an Schulen haben einige Kantone ja schon gelockert. Oder beim Minderheitsantrag zu Artikel 3d geht es um das Covid-Zertifikat und darum, wie es angewendet werden darf. Der Bundesrat geht da sehr umsichtig vor, er hat verschiedene Bereiche definiert und sagt, dass dieses Zertifikat allenfalls im orangen Bereich zum Einsatz kommt.

Auch Termine ins Gesetz zu schreiben, wie es von der Minderheit bei Artikel 4b gefordert wird, ist abzulehnen. Diese Diskussion haben wir ja schon einmal geführt.

Ich belasse es dabei. Wie gesagt, bei Artikel 1a Absatz 2 werden wir grossmehrheitlich die Minderheit unterstützen. Bei Artikel 6b sind wir geteilter Meinung. Alle anderen Minderheitsanträge bitten wir Sie abzulehnen.

Fivaz Fabien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion

Comme mes collègues l'ont déjà annoncé dans le débat d'entrée en matière, nous appliquerons un concept simple dans nos votes sur la loi. Nous accepterons de prolonger les mesures de soutien économique, mais rejetterons toutes les propositions dont le but est d'utiliser la présente loi pour contrer, corriger ou accélérer les décisions du Conseil fédéral.

Chers collègues, l'immense majorité de vos propositions n'ont rien à faire dans la loi Covid-19. Vous auriez mieux fait de les présenter en commission pour les ajouter dans une lettre au Conseil fédéral ou les faire dans les futures consultations que le gouvernement prévoit sur les réouvertures. Vous avez choisi de faire du bruit plutôt que d'être efficaces.

Donnons deux exemples. Tant dans le cas de l'interdiction des masques pour les enfants que de la limitation de l'utilisation du certificat sanitaire, nous aurions pu vous suivre en commission. Mais inscrire des dates et des chiffres dans une loi, alors que le Parlement doit ensuite patienter jusqu'à trois mois avant de siéger à nouveau pour les changer, ce n'est pas correct. Nous avons déjà fait cette erreur. En septembre dernier, le Parlement estimait que la pandémie était passée ou qu'aider les entreprises ne ferait que la prolonger. Or, les aides aux indépendantes et indépendants et aux PME se sont révélées largement insuffisantes quelques semaines à peine après le vote final. La délégation de compétence au Conseil fédéral pour toutes les questions liées aux réouvertures est essentielle pour rester agile et pouvoir réagir rapidement en cas de changement de la situation, en bien ou en mal. C'est ce principe que nous suivrons.

Nous rejetterons donc toutes les propositions de minorité en matière sanitaire aux articles 3c à 3i ainsi qu'à l'article 4b. Nous rejetterons également la proposition de la minorité Gafner visant à modifier la loi sur les amendes d'ordre en biffant la possibilité d'attribuer des amendes d'ordre en vertu de la loi sur les épidémies. A l'article 1a alinéa 2 ainsi qu'à l'article 6b, nous rejetterons les décisions du Conseil des Etats.

Concernant le certificat sanitaire, nous rejetterons les propositions du groupe UDC, y compris la suppression pure et simple de l'article 6a, et cela pour diverses raisons. D'abord, parce qu'il s'agit d'un certificat sanitaire, et pas vaccinal. Il ouvre toutes les possibilités, autant pour les personnes testées, que vaccinées ou guéries. Pour les grandes manifestations et les manifestations où le risque d'infection est élevé, il permet une réouverture rapide et étendue. Il est vrai cependant que l'utilisation du certificat est controversée au sein du groupe des Verts s'agissant des manifestations plus petites et de la restauration; elle divise aussi au sein des instances nationales dans le domaine de la culture ou dans le domaine économique. Elle ne doit pas durer, comme le propose d'ailleurs le Conseil fédéral.

Reste aussi la problématique de la disponibilité des tests. Sur ce point, le Conseil fédéral doit donner des garanties à toutes celles et tous ceux qui ne veulent pas ou ne peuvent pas se faire vacciner. Ces garanties, nous ne les avons pas obtenues en commission.

Dans le domaine économique, justement, la situation ne va pas s'améliorer du jour au lendemain malgré les réouvertures. Le président de la Confédération l'a encore affirmé ce matin à l'OIT. Nous approuverons donc la prolongation des allocations pour perte de gain jusqu'au 31 décembre; nous approuverons également le prolongement des aides dans le domaine culturel jusqu'en avril 2022. Ceci permet de suivre la logique du bouclier de protection pour les grandes manifestations. Ceci permet aussi de coller au principe de réalité. Dans le domaine de la culture, plus qu'ailleurs, la reprise ne sera pas aussi rapide. Certaines limitations vont rester. Mais, surtout, monter des projets, trouver des salles pour les présenter, retrouver son public, prendra du temps. Enfin, toujours dans le domaine économique, il nous semble essentiel que les mesures en cas de réduction de l'horaire de travail soient prolongées pour les très bas salaires et que les indemnités journalières soient augmentées.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Nur kurz noch zwei Bemerkungen: Frau Herzog hat angesprochen, dass diskriminiert werde, wer sich nicht impfen lassen könne. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei den Nachtragskrediten Kredite im Umfang von 150 Millionen Franken bewilligt haben, damit wir auch Arzneimittel beschaffen können für Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Dieses Problem ist also auf dem Weg einer Lösung.

Dann möchte ich noch auf zwei, drei Bemerkungen bezüglich Masken usw. eingehen. Ich war gestern in St. Gallen an einem dieser ersten Probeanlässe mit tausend Leuten, und ich habe dort gesehen, was es hinsichtlich der Bewilligung seitens des Kantons alles braucht: Welche Auflagen macht man? Wie setzt der Veranstalter das um? Ich glaube, es wäre falsch, wenn Sie das jetzt schon im Gesetz festschreiben, denn es braucht im Detail noch sehr viele Absprachen und Erfahrungen. Wir müssen lernen, damit umzugehen, und es kann nicht überall genau gleich gehandhabt werden. Ich war gestern beeindruckt davon, wie man das beim Springreitturnier in St. Gallen gemacht hat. Aber wir brauchen einfach noch Erfahrung. Wir müssen das zusammen mit den Kantonen und den Veranstaltern machen. Hier geht es auch darum, dass wir für die Veranstalter Bedingungen schaffen, die sie dann auch umsetzen können. Wenn Sie jetzt im Gesetz etwas beschliessen, was dann irgendwann später umgesetzt werden muss, dann machen Sie es sicher noch nicht richtig - vielleicht auch nicht ganz falsch, aber sicher nicht ganz richtig. Verzichten Sie also auf diese Detailregelungen im Gesetz!

Roth Pasquier Marie-France · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Comme évoqué précédemment, je reviens sur quatre points qui ont donné matière à discussion dans la commission et sur lesquels nous ne sommes pas en phase avec le Conseil des Etats. Je terminerai ensuite brièvement par la dizaine de propositions individuelles qui ont été déposées.

L'article 1a alinéa 2 traite tout d'abord de la levée des restrictions de capacité. Contrairement au Conseil des Etats, notre commission a rejeté par 12 voix contre 10 et 2 abstentions la levée des restrictions de capacité en relation avec la campagne de vaccination. Cette disposition correspond à la phase trois du plan de normalisation du Conseil fédéral. Cependant, en cas de détérioration de la situation épidémiologique et/ou de mutation du virus, elle limite la marge de manoeuvre du Conseil fédéral et aucune restriction de capacité ne serait alors possible. La majorité de la commission est d'avis qu'il n'y a pas lieu d'inscrire dans la loi des dates et des critères concrets, car ceci est de la compétence du Conseil fédéral, qui le fera par voie d'ordonnance.

A l'article 6b, par 11 voix contre 11 et 2 abstentions avec la voix prépondérante du vice-président, la commission a également rejeté l'article 6b proposé par le Conseil des Etats. Cet article prévoit que les titulaires du certificat sanitaire sont exemptés des restrictions d'accès général. Comme pour l'article précédent, la commission considère qu'il ne serait pas pertinent d'inscrire dans la loi des étapes d'assouplissement concrètes. Comme il n'est pas possible d'anticiper l'évolution de la situation épidémiologique, il ne faudrait pas exclure un éventuel durcissement des mesures. Au chapitre II alinéa 5, la commission propose par 14 voix contre 8 et 1 abstention de prolonger les mesures dans le domaine de la culture jusqu'au 30 avril 2022. L'article 11 dans sa teneur actuelle est en vigueur jusqu'au 31 décembre 2021. Il apparaît cohérent à la majorité de la commission de calquer le soutien aux entreprises, acteurs et associations culturels sur celui des manifestations publiques d'importance supracantonale, qui court jusqu'au 30 avril 2022. Cette prolongation peut s'avérer nécessaire lorsque les événements ne peuvent pas avoir lieu selon la voilure habituellement prévue.

A l'article 17 alinéas 2bis et 3, par 13 voix contre 11, la commission a refusé une proposition de la majorité de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique de notre conseil de prolonger la possibilité prévue à l'article 17 de recevoir des indemnités journalières supplémentaires dans le cadre de l'assurance-chômage jusqu'à la fin de l'année 2021. La majorité de la commission estime qu'une troisième extension de ce régime créerait de mauvaises incitations à la recherche d'emploi et irait contre une intégration aussi rapide que possible des chômeurs.

La commission n'a pas pris position sur les dix propositions individuelles. Elles concernent le certificat Covid, le port du masque ou le contrôle des frontières. Elles rejoignent partiellement les propositions de minorité issues des travaux de commission que nous vous proposons de rejeter.

La commission vous recommande donc de soutenir la position de sa majorité sur l'ensemble des modifications proposées.

Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Ich halte mich kurz, denn ich habe die wichtigsten Entscheide unserer Kommission bereits beim Eintreten festgehalten. Der Grundsatz der Kommissionsmehrheit ist in der Medienmitteilung unserer Kommission bestens zusammengefasst. Ich zitiere daraus: "Die Kommission war der Ansicht, dass es nicht angezeigt sei, konkrete Öffnungsschritte ins Gesetz zu schreiben. Da es nicht abzuschätzen sei, wie sich die epidemiologische Lage entwickle, dürfe eine allfällige zukünftige Verschärfung der Massnahmen nicht vom Gesetz ausgeschlossen werden."

Es macht also gemäss Kommissionsmehrheit keinen Sinn, den Einsatz des Covid-Zertifikats einzuschränken oder im Detail festzulegen, noch macht es Sinn, ein Datum für die Aufhebung der Maskenpflicht ins Gesetz zu schreiben oder das Ende der Homeoffice-Pflicht zu terminieren. Dies alles, so findet die Kommissionsmehrheit, soll der Bundesrat machen. Er hat diese Schritte zum Teil bereits kommuniziert. Wir haben das auch vom Bundesrat gehört. Er muss agil bleiben können, wenn sich die Lage verändert. Diese Argumentation kann auch auf die vielen Einzelanträge angewendet werden, obschon hier klar zu erwähnen ist, dass wir die Einzelanträge in der Kommission natürlich nicht besprochen haben.

Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion

Herr Aebischer, bei der ständerätlichen Version der Artikel 1a und 6b verstehe ich die Logik nicht ganz. In Artikel 1a Absatz 2 steht, dass die Kapazitätsbeschränkungen verboten, Schutzkonzepte aber weiterhin möglich sind. In Artikel 6b steht, dass allgemeine Zugangsbeschränkungen nicht mehr möglich seien. Hat die Kommission die Auslegung dieser Begriffe geklärt oder diskutiert?

Aebischer Matthias · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Wie ich bereits in meinem Votum erklärt habe, wurde das nicht im Detail diskutiert. Dies ist auch ein Grund, weshalb die Kommission sich dafür ausgesprochen hat, bei der bundesrätlichen Version zu bleiben. Aber ich kann schon etwas dazu sagen.

Zu Artikel 1a: Hier besteht tatsächlich ein gewisser Widerspruch. Ich denke, es ist so zu verstehen, dass der Bundesrat keine mengenmässigen Beschränkungen mehr vorschreiben darf, im Gegenzug aber die Einhaltung der Schutzkonzepte, z. B. einer Maskenpflicht oder auch einer Abstandsvorschrift, weiterhin vorschreiben kann, wenn dies epidemiologisch als notwendig erscheint. Abstandsvorschriften wiederum würden natürlich bedeuten, dass eben z. B. nur jeder zweite Stuhl in einem Stadion besetzt würde. Diese Fragen wurden, wenn ich das Protokoll richtig im Kopf habe, von der Verwaltung zwar aufgeworfen, aber eben eigentlich von niemandem in der Kommission dann auch beantwortet.

Zu Artikel 6b: Der Begriff "allgemeine Zugangsbeschränkung" ist meines Erachtens so zu verstehen, dass keine Schliessungen mehr möglich sind, wenn nur Personen mit einem Covid-Zertifikat Zugang zu einer Veranstaltung oder Einrichtung haben. Ob dieser Begriff aber auch das Verbot von Kapazitätsbeschränkungen umfasst, wurde in unserer Kommission eben nicht abschliessend geklärt. Ich stelle einfach fest, dass Artikel 1a Absatz 2 ein Verbot für Kapazitätsbeschränkungen erst dann vorsieht, wenn die Bevölkerung ausreichend geimpft ist. Wie gesagt, diese Fragen wurden von der Verwaltung in der Kommission aufgeworfen, aber nicht abschliessend geklärt.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 1a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2

Streichen

Antrag der Minderheit

(Gutjahr, Eymann, Gafner, Haab, Herzog Verena, Huber, Keller Peter, Kutter, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 1a

Proposition de la majorité

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2

Biffer

Proposition de la minorité

(Gutjahr, Eymann, Gafner, Haab, Herzog Verena, Huber, Keller Peter, Kutter, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 106 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 81 Stimmen

(1 Enthaltung)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 3a Abs. 3

Antrag Martullo

Für Geimpfte und für von Covid-19 genesene Personen wird die Maskentragpflicht per 21. Juni 2021 aufgehoben.

Schriftliche Begründung

Bei Geimpften und bei von Covid-19 genesenen Personen kommt es nur in ganz wenigen Fällen zu Virusübertragungen. Aus diesem Grund sind diese Personengruppen per 21. Juni 2021 (Montag nach der Schlussabstimmung) von der Maskentragpflicht zu befreien. Mit dem Covid-Zertifikat, das ab heute eingeführt wird, ist zudem eine einfache Kontrollmöglichkeit vorhanden.

Art. 3a al. 3

Proposition Martullo

L'obligation de porter un masque est supprimée le 21 juin 2021 pour les personnes vaccinées et guéries du Covid-19.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Martullo ... 24 Stimmen

Dagegen ... 162 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 3c

Antrag der Minderheit

(Gafner, Gutjahr, Haab, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren)

Titel

Wahrung der Rechtsgleichheit

Text

Die Rechtsgleichheit nach Artikel 8 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird gewahrt. Namentlich darf niemand wegen einer nicht durchgeführten Covid-19-Impfung diskriminiert werden.

Art. 3c

Proposition de la minorité

(Gafner, Gutjahr, Haab, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren)

Titre

Garantie du respect du principe d'égalité

Texte

Le respect du principe d'égalité visé à l'article 8 de la Constitution est garanti. En particulier, une personne qui ne s'est pas fait vacciner contre le Covid-19 ne doit pas faire l'objet de discriminations.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen

Dagegen ... 138 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 3d

Antrag der Minderheit

(Gutjahr, Gafner, Haab, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren)

Titel

Restaurant-, Bar-, Theater- und Kinobesuch ohne Covid-Zertifikat

Text

Das Covid-Zertifikat darf ausschliesslich für den internationalen Reiseverkehr, Grossveranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 5000 Teilnehmern sowie Diskotheken und Tanzveranstaltungen verwendet werden. Ausdrücklich nicht erlaubt ist die Verwendung des Covid-Zertifikats in den übrigen Freizeit-, Sport- und Unterhaltungsbetrieben, in Sport- und Kulturvereinen, in Spitälern und Heimen sowie in Restaurants, Bars, Theatern und Kinos.

Art. 3d

Proposition de la minorité

(Gutjahr, Gafner, Haab, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren)

Titre

Fréquentation d'un restaurant, d'un bar, d'un théâtre ou d'un cinéma sans certificat Covid

Texte

Le certificat Covid ne peut être utilisé que pour les voyages internationaux, les grandes manifestations en intérieur comptant plus de 5000 participants ainsi que pour les discothèques et les manifestations de danse. L'utilisation du certificat Covid est expressément interdite dans les autres établissements de loisirs, de sport et de divertissement, dans les associations ou clubs sportifs et culturels, les hôpitaux et les homes, ainsi que dans les restaurants, les bars, les théâtres et les cinémas.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 56 Stimmen

Dagegen ... 126 Stimmen

(7 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 3e

Antrag der Minderheit

(Haab, Gafner, Gutjahr, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren)

Titel

Coronavirus: Sofortige und generelle Aufhebung der Maskenpflicht im Freien und in den Schulen bei Kindern und Jugendlichen

Text

Die Maskenpflicht bei Kindern und Jugendlichen auf der Primar- sowie der Sekundarstufe I und II ist sofort aufzuheben.

Art. 3e

Proposition de la minorité

(Haab, Gafner, Gutjahr, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren)

Titre

Coronavirus: suppression générale avec effet immédiat de l'obligation de porter un masque de protection à l'extérieur et dans les écoles

Texte

L'obligation faite aux enfants et adolescents de porter un masque de protection à l'école primaire ainsi que dans les établissements des degrés secondaires I et II est supprimée avec effet immédiat.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 51 Stimmen

Dagegen ... 131 Stimmen

(7 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 3f

Antrag der Minderheit

(Haab, Gafner, Gutjahr, Huber, Keller Peter)

Titel

Aufhebung der Maskentragpflicht

Text

Die generelle Maskentragpflicht wird aufgehoben.

Art. 3f

Proposition de la minorité

(Haab, Gafner, Gutjahr, Huber, Keller Peter)

Titre

Abrogation de l'obligation de porter un masque

Texte

L'obligation générale de porter un masque est abrogée.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 51 Stimmen

Dagegen ... 137 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 3g

Antrag der Minderheit

(Haab, Gafner, Gutjahr, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren)

Titel

Sofortige Aufhebung der Maskenpflicht im Freien

Text

Die Maskenpflicht im Freien wird sofort aufgehoben. Der Bundesrat kann Ausnahmen bei Veranstaltungen vorsehen.

Art. 3g

Proposition de la minorité

(Haab, Gafner, Gutjahr, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren)

Titre

Suppression avec effet immédiat de l'obligation de porter un masque de protection à l'extérieur

Texte

L'obligation de porter un masque de protection à l'extérieur est supprimée avec effet immédiat. Le Conseil fédéral peut prévoir des exceptions pour les manifestations.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen

Dagegen ... 121 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 3h

Antrag der Minderheit

(Keller Peter, Gafner, Gutjahr, Haab, Huber, Umbricht Pieren)

Das Mandat der Swiss National Covid-19 Science Task Force gegenüber der Eidgenossenschaft wird per Ende Juni 2021 aufgelöst.

Art. 3h

Proposition de la minorité

(Keller Peter, Gafner, Gutjahr, Haab, Huber, Umbricht Pieren)

Le mandat de la Swiss National Covid-19 Science Task Force pour la Confédération s'achève à la fin juin 2021.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen

Dagegen ... 134 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 3i

Antrag der Minderheit

(Herzog Verena, Gafner, Gutjahr, Haab, Keller Peter, Kutter, Umbricht Pieren)

Titel

Keine doppelten Schutzkonzepte für Veranstaltungen/Grossveranstaltungen

Text

Bei Veranstaltungen mit einem selektiven Zugang für geimpfte, getestete und genesene Personen sind weitere zusätzliche Massnahmen wie Schutzkonzepte, Maskenpflicht, Abstandsregeln, Rayonbildungen, Personenerfassungen usw. zu unterlassen.

Art. 3i

Proposition de la minorité

(Herzog Verena, Gafner, Gutjahr, Haab, Keller Peter, Kutter, Umbricht Pieren)

Titre

Pas de double plan de protection pour les manifestations/grandes manifestations

Texte

S'agissant des manifestations/grandes manifestations dont l'accès est réservé aux personnes vaccinées, testées ou guéries, il convient de renoncer à toutes mesures supplémentaires telles que plans de protection, obligation de porter un masque, règles de distanciation, définition de rayons, saisie des données relatives aux personnes, etc.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen

Dagegen ... 126 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 3j

Antrag Aeschi Thomas

Titel

Aufhebung der Maskentragpflicht in Aussenbereichen auf allen Schularealen

Text

Die Maskentragpflicht in Aussenbereichen wird per 21. Juni 2021 auf allen Schularealen aufgehoben.

Schriftliche Begründung

Gymnasiasten und Berufsschüler (Sekundarstufe II) müssen gemäss der bundesrätlichen Verordnung in Aussenbereichen auf dem Schulareal noch immer eine Maske tragen. Dies obwohl alle Epidemiologen unisono festhalten, dass es im Freien kaum zu Ansteckungen kommt. Entsprechend gilt es, die Maskentragpflicht in Aussenbereichen auf allen Schularealen per 21. Juni 2021 (Montag nach der Schlussabstimmung) aufzuheben.

Art. 3j

Proposition Aeschi Thomas

Titre

Levée de l'obligation du port du masque à l'extérieur dans toutes les écoles

Texte

L'obligation de porter un masque de protection à l'extérieur est levée dans toutes les écoles à partir du 21 juin 2021.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Aeschi Thomas ... 50 Stimmen

Dagegen ... 133 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 3k

Antrag Aeschi Thomas

Titel

Einschränkung der Verwendungsdauer des Covid-Zertifikats

Text

Die Verwendungsdauer des Covid-Zertifikats im Inland dauert höchstens bis zum 30. September 2021. Nach diesem Datum darf das Covid-Zertifikat nur noch für den internationalen Reiseverkehr verwendet werden.

Schriftliche Begründung

Es besteht die Gefahr, dass das Covid-Zertifikat noch während mehreren Jahren zur Anwendung kommt. Da bis Ende September 2021 mehr als zwei Drittel der Schweizer Bevölkerung geimpft sein werden und damit die Herdenimmunität erreicht sein wird, gilt es, die Verwendung des Covid-Zertifikats ab diesem Datum im Inland zu beenden. So wird verhindert, dass die Ungeimpften weiter diskriminiert werden.

Art. 3k

Proposition Aeschi Thomas

Titre

Limitation de la durée d'utilisation du certificat Covid

Texte

L'utilisation du certificat Covid en Suisse dure au plus jusqu'au 30 septembre 2021. Passé ce délai, le certificat Covid ne peut être utilisé que pour les voyages internationaux.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Aeschi Thomas ... 49 Stimmen

Dagegen ... 136 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 3l

Antrag Aeschi Thomas

Titel

Restaurant-, Bar-, Theater- und Kinobesuch ohne Covid-Zertifikat

Text

Der Besuch eines Restaurants, einer Bar, eines Theaters oder eines Kinos darf vom Betreiber nicht vom Vorlegen eines Covid-Zertifikats abhängig gemacht werden.

Schriftliche Begründung

Das zwingende Vorlegen eines Covid-Zertifikats soll auf den internationalen Reiseverkehr und Grossveranstaltungen beschränkt werden.

Art. 3l

Proposition Aeschi Thomas

Titre

Fréquentation d'un restaurant, d'un bar, d'un théâtre et d'un cinéma sans certificat Covid

Texte

L'exploitant d'un restaurant, d'un bar, d'un théâtre ou d'un cinéma ne peut pas faire dépendre la fréquentation de son établissement de la présentation d'un certificat Covid.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Aeschi Thomas ... 45 Stimmen

Dagegen ... 134 Stimmen

(10 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 3m

Antrag Aeschi Thomas

Titel

Vorgehen beim Erreichen einer Durchimpfungsrate von 80 Prozent der über 65-Jährigen

Text

Sobald die Durchimpfungsrate der über 65-Jährigen den Wert von 80 Prozent erreicht oder überschreitet, gilt Folgendes:

a. Aufhebung der Covid-19-Massnahmen am Arbeitsplatz, insbesondere Aufhebung der Homeoffice-Empfehlung, der Maskenpflicht in Arbeitsplatz-Innenräumen und der Testpflicht;

b. Aufhebung der Personenobergrenze bei Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis sowohl drinnen wie draussen;

c. Aufhebung der Personenobergrenze bei Versammlungen im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Veranstaltungen;

d. Aufhebung der Personenobergrenze in Läden und Dienstleistungsbetrieben;

e. Aufhebung der Einschränkungen in Restaurants und Bars;

f. Öffnung aller Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowohl drinnen wie draussen;

g. Aufhebung der Personenobergrenze für kulturelle Aktivitäten in der Freizeit;

h. Aufhebung der Covid-19-Restriktionen beim Singen;

i. Aufhebung der Covid-19-Restriktionen beim Sport in Innenräumen und im Freien;

j. Aufhebung der Personenobergrenze beim Unterricht auf der Tertiärstufe und bei Kursen im Freizeitbereich;

Schriftliche Begründung

Beim Erreichen einer Durchimpfungsrate von 80 Prozent der über 65-Jährigen ist die Aufhebung der obenstehend beschriebenen Zwangsmassnahmen gesundheitspolitisch vertretbar und volkswirtschaftlich unabdingbar.

Art. 3m

Proposition Aeschi Thomas

Titre

Procédure en cas de couverture vaccinale de 80 pour cent chez les plus de 65 ans

Texte

Dès que la couverture vaccinale des personnes âgées de plus de 65 ans atteint ou dépasse 80 pour cent, les dispositions suivantes s'appliquent:

a. Abrogation des mesures en lien avec le Covid-19 sur le lieu de travail, notamment levée de la recommandation concernant le travail à domicile, de l'obligation du port du masque aux postes de travail et de l'obligation d'effectuer des tests;

b. Abrogation du nombre maximal de personnes pour les manifestations privées organisées dans le cercle familial et entre amis, aussi bien à l'intérieur qu'à l'extérieur;

c. Abrogation du nombre maximal de personnes pour les rassemblements dans l'espace public et les manifestations publiques;

d. Abrogation du nombre maximal de personnes dans les magasins et les entreprises de services;

e. Abrogation des restrictions imposées aux restaurants et aux bars;

f. Ouverture de tous les lieux de culture, ainsi que de toutes les installations de sport et de loisirs, aussi bien à l'intérieur qu'à l'extérieur;

g. Abrogation du nombre maximal de personnes pour les activités culturelles durant les loisirs;

h. Abrogation des restrictions liées au Covid-19 applicables au chant;

i. Abrogation des restrictions liées au Covid-19 applicables au sport à l'intérieur et en plein air;

j. Abrogation du nombre maximal de personnes pour l'enseignement dans les écoles du degré tertiaire et les cours donnés dans le cadre des loisirs.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Aeschi Thomas ... 35 Stimmen

Dagegen ... 146 Stimmen

(8 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 4b

Antrag der Minderheit

(Gutjahr, Gafner, Haab, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian)

Titel

Grundsätzliche Aufhebung der Homeoffice-Pflicht

Abs. 1

Ab 21. Juni 2021 müssen die Arbeitgeber nicht mehr dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus erfüllen.

Abs. 2

Ab 21. Juni 2021 wird die Testpflicht am Arbeitsplatz aufgehoben.

Art. 4b

Proposition de la minorité

(Gutjahr, Gafner, Haab, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian)

Titre

Abrogation de l'obligation de travailler à domicile

Al. 1

A compter du 21 juin 2021, les employeurs ne seront plus tenus de veiller à ce que les employés remplissent leurs obligations professionnelles depuis leur domicile.

Al. 2

A compter du 21 juin 2021, l'obligation d'effectuer des tests sur le lieu de travail sera abrogée.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 77 Stimmen

Dagegen ... 107 Stimmen

(5 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 5 Abs. 2

Antrag Aeschi Thomas

Die Landesgrenzen werden systematisch kontrolliert. Personen, die in die Schweiz auf der Strasse, mit der Bahn, zu Fuss, per Schiff oder mit dem Flugzeug einreisen, haben den Nachweis zu erbringen, dass sie:

a. von Covid-19 genesen;

b. gegen Covid-19 geimpft; oder

c. negativ auf Covid-19 getestet sind.

Für Schweizer Staatsbürger und EU/EFTA-Angehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung C, Ci, B oder G ist ein vereinfachter Nachweis einzuführen.

Schriftliche Begründung

In vielen Ländern ist die Durchimpfungsrate viel tiefer als in der Schweiz. Um zu verhindern, dass gefährliche Mutationen des Coronavirus erneut in die Schweiz eingeschleppt werden, soll durch eine systematische Kontrolle der Landesgrenzen sichergestellt werden, dass nur von Covid-19 genesene, gegen Covid-19 geimpfte oder negativ auf Covid-19 getestete Personen in die Schweiz einreisen. Da aktuell nur Flugreisende einen sogenannten "GGG-Nachweis" erbringen müssen, soll im Hinblick auf die Sommerferien auch bei auf dem Land- und Seeweg in die Schweiz einreisenden Personen der "GGG-Nachweis" obligatorisch werden.

Art. 5 al. 2

Proposition Aeschi Thomas

Les frontières sont contrôlées systématiquement. Toute personne qui entre en Suisse par la route, par le train, à pied, par bateau ou par avion doit présenter un document prouvant:

a. qu'elle est guérie du Covid-19;

b. qu'elle a été vaccinée contre le Covid-19; ou

c. qu'elle a effectué un test de dépistage du Covid-19, lequel est négatif.

Il convient d'introduire une attestation simplifiée pour les citoyens suisses et les ressortissants de l'UE ou de l'AELE disposant d'une autorisation de séjour C, Ci, B ou G.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Aeschi Thomas ... 48 Stimmen

Dagegen ... 136 Stimmen

(6 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 6a

Antrag Porchet

Abs. 6

Das Covid-Zertifikat darf nur für internationale Reisen, Grossveranstaltungen sowie für Diskotheken und Tanzabende verwendet werden.

Antrag Addor

Abs. 7

Der Nachweis darf nur für Reisen in Länder, die diesen für die Einreise verlangen, ausgestellt und verwendet werden.

Antrag Addor

Aufheben

Verfahrensbeitrag

Art. 6a

Proposition Porchet

Al. 6

Le certificat Covid ne peut être utilisé que pour les voyages internationaux, les grandes manifestations ainsi que pour les discothèques et soirées dansantes.

Développement par écrit

La stratégie du Conseil fédéral concernant l'application du certificat vaccinal se fait en trois "lumières": la zone verte pour les espaces ne pouvant pas être soumis à la condition d'un certificat, comme les services publics (ou Ikéa); la zone rouge devant absolument être soumise au certificat, comme les grandes manifestations; et la zone orange, les théâtres, les restaurants, les EMS, etc., dans laquelle les organisateurs et institutions doivent choisir entre des restrictions importantes ou imposer le certificat à leurs clients et visiteurs. C'est le choix entre la peste et le choléra, pour reprendre les termes de Gilles Meystre, membre du comité directeur de Gastrosuisse. De même, certains milieux culturels relèvent "qu'il ne nous appartient pas de trier nos publics selon les critères que la Confédération n'ose elle-même pas faire appliquer aux autres secteurs". Pour les premiers comme pour les seconds, leur activité demande de pouvoir accueillir tout le monde, sans obliger les gens à justifier de leurs données médicales. A cela s'ajoutent des questions concrètes, comme la difficulté déjà actuelle d'imposer les mesures sanitaires aux clients et visiteurs par des personnes qui ne sont pas assermentées pour faire respecter la loi. Le Conseil fédéral, qui se réfugie derrière le droit privé et la liberté économique, choisit ainsi de placer ces entreprises et institutions devant le choix difficile de la viabilité économique plutôt que du sens de leur activité, de leur vocation. Il choisit aussi de s'assoir sur le principe de l'article 35 alinéa 3 de notre Constitution, qui stipule que "les autorités veillent à ce que les droits fondamentaux, dans la mesure où ils s'y prêtent, soient aussi réalisés dans les relations qui lient les particuliers entre eux".

De plus, de nombreux spécialistes de la santé, comme l'infectiologue Valérie d'Acremont, pensent que ce certificat est inutile pour ces secteurs d'activités.

Proposition Addor

Al. 7

Le document ne peut être établi et utilisé que pour les voyages à destination de pays qui l'exigent comme condition d'entrée sur leur territoire.

Développement par écrit

Outil inquiétant de discrimination et de contrôle de l'Etat sur les citoyens, le "certificat sanitaire", plus communément appelé passeport Covid, ne doit être établi et son utilisation autorisée que dans la stricte mesure où des pays étrangers l'exigent comme condition d'entrée sur leur territoire; autrement dit, que dans la stricte mesure où nous y sommes contraints par des Etats étrangers et seulement pour voyager à destination de ceux-ci. Il ne saurait en revanche être autorisé dans notre pays dans quelque situation que ce soit de la vie quotidienne.

Proposition Addor

Abroger

Développement par écrit

Introduite par la révision du 18 décembre 2020 et en vigueur jusqu'au 31 décembre 2031, cette disposition concerne formellement l'article 1 de la loi. Comme elle en constitue le coeur et le fondement, comme elle en fixe les principes, cette extension confère à une loi censée être d'urgence une durée (plus de dix ans!) manifestement incompatible avec les exigences les plus élémentaires d'un Etat de droit. Elle révèle en outre une intention inquiétante de prolonger cette forme d'état d'urgence qu'elle consacre largement au-delà de la durée (fin 2021) pour laquelle on avait "vendu" cette loi urgente et même des dispositions censées rester en vigueur jusqu'au 31 décembre 2022.

Abstimmung

Abs. 6 - Al. 6

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Porchet ... 58 Stimmen

Dagegen ... 118 Stimmen

(14 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 7 - Al. 7

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Addor ... 43 Stimmen

Dagegen ... 142 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Abstimmung

Art. 6a

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Addor ... 28 Stimmen

Dagegen ... 152 Stimmen

(10 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 6b

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Wasserfallen Christian, Chevalley, de Montmollin, Eymann, Gutjahr, Haab, Huber, Keller Peter, Kutter, Umbricht Pieren)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 6b

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Wasserfallen Christian, Chevalley, de Montmollin, Eymann, Gutjahr, Haab, Huber, Keller Peter, Kutter, Umbricht Pieren)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 103 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 78 Stimmen

(1 Enthaltung)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 12b

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 8

Werden Bedingungen nach Absatz 6 Buchstabe a oder d oder die Pflicht nach ... vom 5. Oktober 1990. Werden die Bedingungen nach Absatz 6 Buchstabe b und c nicht eingehalten, so hat ein Klub diejenigen Beiträge zurückzuerstatten, die 50 Prozent der entgangenen Ticketeinnahmen nach Absatz 4 übersteigen.

Art. 12b

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 8

Si les conditions mentionnées à l'alinéa 6 lettre a ou d, ou l'obligation visée à l'alinéa 7 1re phrase ne sont pas respectées, la restitution des contributions est régie par la loi fédérale du 5 octobre 1990 sur les subventions. Si les conditions visées à l'alinéa 6 lettre b et c ne sont pas respectées, le club doit rembourser les contributions qui dépassent 50 pour cent du montant de la perte de recette de billetterie au sens de l'alinéa 4.

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Abs. 1 - Al. 1

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 154 Stimmen

Dagegen ... 36 Stimmen

(1 Enthaltung)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 17

Antrag der Minderheit

(Piller Carrard, Aebischer Matthias, Atici, Brunner, Chevalley, Fivaz Fabien, Locher Benguerel, Prezioso, Python, Schneider Meret, Wyss)

Abs. 2bis

Alle anspruchsberechtigten Personen gemäss AVIG erhalten für die Kontrollperioden Juni bis Dezember 2021 zusätzlich höchstens 66 Taggelder. Der aktuelle Anspruch auf die Höchstzahl an Taggeldern nach Artikel 27 AVIG wird dadurch nicht belastet.

Abs. 3

... Taggelder nach den Absätzen 2 und 2bis haben, wird die ...

Art. 17

Proposition de la minorité

(Piller Carrard, Aebischer Matthias, Atici, Brunner, Chevalley, Fivaz Fabien, Locher Benguerel, Prezioso, Python, Schneider Meret, Wyss)

Al. 2bis

Tous les ayants droit au sens de la LACI perçoivent au maximum 66 indemnités journalières supplémentaires pour les périodes de contrôle de juin à décembre 2021. Cela n'affecte pas le droit actuel au nombre maximum d'indemnités journalières fixé à l'article 27 LACI.

Al. 3

... indemnités journalières supplémentaires visées aux alinéas 2 et 2bis le délai-cadre d'indemnisation est prolongé ...

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 82 Stimmen

Dagegen ... 108 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Art. 21

Antrag der Kommission

Abs. 10

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Addor

Abs. 6

Aufheben

Art. 21

Proposition de la commission

Al. 10

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Addor

Al. 6

Abroger

Développement par écrit

Introduite par la révision du 18 décembre 2020 et en vigueur jusqu'au 31 décembre 2031, cette disposition concerne formellement l'art. 1er de la loi. Comme elle en constitue le coeur et le fondement, comme elle en fixe les principes, cette extension confère à une loi censée être d'urgence une durée (plus de dix ans!) manifestement incompatible avec les exigences les plus élémentaires d'un Etat de droit. Elle révèle en outre une intention inquiétante de prolonger cette forme d'état d'urgence qu'elle consacre largement au-delà de la durée (fin 2021) pour laquelle on avait "vendu" cette loi urgente et même de celle des dispositions censées rester en vigueur jusqu'au 31 décembre 2022.

Abstimmung

Abs. 6 - Al. 6

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Addor ... 47 Stimmen

Dagegen ... 140 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 10 - Al. 10

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 153 Stimmen

Dagegen ... 36 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. Ia

Antrag der Minderheit

(Gafner, Gutjahr, Haab, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren)

Titel

Änderung eines anderen Erlasses

Einleitung

Das Ordnungsbussengesetz vom 18. März 2016 wird wie folgt geändert:

Art. 1 Abs. 1 Bst. a Ziff. 12a

Streichen

Ch. Ia

Proposition de la minorité

(Gafner, Gutjahr, Haab, Huber, Keller Peter, Umbricht Pieren)

Titre

Modification d'un autre acte

Introduction

La loi sur les amendes d'ordre (LAO) du 18 mars 2016 est modifiée comme suit:

Art. 1 al. 1 let. a ch. 12a

Biffer

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 50 Stimmen

Dagegen ... 137 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. II

Antrag der Mehrheit

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

Artikel 8 gilt bis zur Inkraftsetzung der Bestimmungen über die Durchführung der Generalversammlung der Änderung vom 19. Juni 2020 des ...

Abs. 4

Die Geltungsdauer von Artikel 17a wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Abs. 5

Die Geltungsdauer von Artikel 11 wird bis zum 30. April 2022 verlängert.

Antrag der Minderheit

(Gutjahr, Gafner, Huber, Keller Peter, Kutter, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian)

Abs. 5

Streichen

Ch. II

Proposition de la majorité

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

L'article 8 a effet jusqu'à la date de l'entrée en vigueur des dispositions relatives au déroulement de l'assemblée générale prévues par la modification du 19 juin 2020 du ...

Al. 4

La durée de validité de l'article 17a est prolongée jusqu'au 31 décembre 2021.

Al. 5

La durée de validité de l'article 11 est prolongée jusqu'au 30 avril 2022.

Proposition de la minorité

(Gutjahr, Gafner, Huber, Keller Peter, Kutter, Umbricht Pieren, Wasserfallen Christian)

Al. 5

Biffer

Abstimmung

Abs. 4 - Al. 4

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest bzw. lehnt Absatz 4 ab.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 179 Stimmen

Für den Antrag des Bundesrates ... 10 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 151 Stimmen

Dagegen ... 38 Stimmen

(1 Enthaltung)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Abstimmung

Abs. 5 - Al. 5

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 96 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 91 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 139 Stimmen

Dagegen ... 52 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 149 Stimmen

Dagegen ... 39 Stimmen

(2 Enthaltungen)