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5G: Verzehnfachung der Strahlenbelastung pro Antennenstandort, nur weil die Swisscom nicht bereit ist, marktgerechte Mieten zu bezahlen?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Die maximale Strahlung einer Mobilfunkantenne wird durch das geltende Umweltrecht begrenzt. Diese Vorschriften dienen dazu, die Bevölkerung vor den möglichen Schäden dieser Strahlung zu schützen. Der Gesundheitsschutz ist auch mit der neuen Regelung für adaptive Antennen gewährleistet. Die Mietkonditionen für Antennenstandorte werden im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen nach marktwirtschaftlichen Regeln vereinbart. Der Bund hat auf den Inhalt dieser Verträge keinen Einfluss.