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Meldestellen für Sozialversicherungsmissbrauch
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In den letzten Jahren wurden verschiedene Reformen der Sozialversicherung in die Wege geleitet. Diese dienten dazu, die Anspruchsvoraussetzungen entsprechend zu präzisieren und gleichzeitig das Missbrauchspotenzial zu senken.
Die Diskussion um den Missbrauch bei Sozialversicherungen geht einigen in diesem Saal zu weit. Sie wollen es nicht wahrhaben, dass dieser Missbrauch stattfindet, obwohl es eigentlich zu sagen gilt, dass diese Haftung ein grosser Irrtum ist. Denn die viel zitierte soziale Gerechtigkeit bedeutet auch, dass nur diejenigen unterstützt werden dürfen, welche die Unterstützung auch tatsächlich nötig haben.
Neben der eigentlichen Missbrauchsbekämpfung geht es in meiner Motion auch darum, den Datenaustausch unter den verschiedenen Sozialversicherungen entsprechend zu verbessern, um Doppelspurigkeiten abzubauen. Darauf hat auch der Bundesrat in seiner Botschaft vom 15. Februar 2017 bezüglich der Weiterentwicklung der Invalidenversicherung explizit und zu Recht hingewiesen. Entsprechend habe ich meine Motion an diese Botschaft angelehnt, um wirksamer gegen Missbrauch vorgehen zu können und auch der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich einfacher zu melden, wenn es Verdachtsfälle gibt.
Zu diesem Zweck haben einige Kantone bereits heute eine Online-Meldestelle auf den Webseiten ihrer Sozialversicherungsanstalten oder IV-Stellen aufgeschaltet. Das möchte ich entsprechend ausweiten, und das ist auch das Ziel der vorliegenden Motion. Dabei ist es wichtig, dass die Online-Meldestellen gut zugänglich sind und dass das Ausfüllen entsprechend benutzerfreundlich ausgestaltet wird. Dass die Meldestellen darauf hinweisen, dass missbräuchliche Meldungen tatsächlich bestraft werden können, versteht sich von selber.
In seiner Stellungnahme empfiehlt der Bundesrat leider, meine Motion nicht anzunehmen, was für eine glaubwürdige Sozialpolitik nicht förderlich ist. Denn eine glaubwürdige Sozialpolitik muss eben auch das Thema Missbrauchsbekämpfung entsprechend ernst nehmen.
Ich beschäftige mich persönlich seit über zehn Jahren mit diesem Thema. Vor ungefähr zehn Jahren habe ich selber eine Hotline gegründet, bei der man Missbrauchsfälle melden konnte. Diese wurde rege genutzt. Ich habe diese Hotline nicht mehr in Betrieb, erhalte aber selbst immer noch sehr viele Zuschriften von besorgten Bürgerinnen und Bürgern, die nicht wissen, wo sie entsprechende Fälle melden können. Das zeigt eben den Bedarf auf.
Dass Missbräuche in diesen Bereichen stattfinden, zeigen auch die Zahlen des EDI aus dem Jahr 2019: Es konnten 640 Missbrauchsfälle in der IV aufgeklärt werden, was eine jährliche Einsparung von 9,6 Millionen Franken respektive, wenn man die gesamte Bezugsdauer berücksichtigt, Einsparungen von 148 Millionen Franken zur Folge hatte. Auch in meiner Heimatgemeinde gab es einen Missbrauchsfall, bei welchem ein Ehepaar rund 688 000 Franken IV- und Ergänzungsleistungsgelder veruntreut oder ergaunert hatte.
Die Akzeptanz der Sozialversicherungen, vor allem der IV, bei der Bevölkerung und damit die Bereitschaft zur finanziellen Solidarität mit den betroffenen Personen ist ein hohes Gut in unserem Land. Wir dürfen die grundsätzlich positive Haltung nicht aufs Spiel setzen, indem wir die Missbräuche des Systems tolerieren, schönreden oder so tun, als ob es diese nicht gäbe.
Ich bitte Sie deshalb, meine Motion gutzuheissen und ein System zu schaffen, in dem sich auch die Bevölkerung in unserem Land aktiv einbringen kann.
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Le Conseil fédéral est d'avis qu'il faut rejeter cette motion, et je vais vous en exposer les motifs.
D'abord, les organes d'exécution sont présents sur Internet et sont donc faciles à contacter en ligne aujourd'hui déjà, et nous considérons donc qu'il ne serait pas opportun d'obliger ces organes d'exécution à mettre en place des plateformes électroniques spécifiques, parce que les voies de communication et instruments qui existent aujourd'hui suffisent. J'aimerais faire remarquer également que les organes d'exécution n'ont jusqu'ici pas constaté de difficultés ou de problèmes particuliers en matière d'usage abusif de prestations qui nécessiteraient des moyens de communication supplémentaires, et les pratiques usuelles de communication permettent de lutter contre les risques d'abus.
Cela dit, si les organes d'exécution souhaitaient le faire, il serait alors de leur responsabilité de déterminer sous quelle forme. Ils devraient également étudier attentivement l'opportunité et les modalités de cette pratique, et ils devraient également être conscients qu'une fausse accusation ou un soupçon injustifié formulé contre un tiers pourrait être considéré comme une diffamation ou une calomnie - c'est un élément qu'il faut intégrer au moment d'ouvrir de telles lignes.
Je vous invite, au nom du Conseil fédéral, à rejeter la motion.
Abstimmung
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 50 Stimmen
Dagegen ... 135 Stimmen
(0 Enthaltungen)