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Gentechnikgesetz. Änderung

Haab Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Seit 2005 besteht in der Schweiz ein Moratorium zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen in der Land- und Waldwirtschaft sowie im Gartenbau. Das Moratorium wurde aufgrund der angenommenen Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" eingeführt. Das Parlament hat das Moratorium bereits dreimal verlängert, das letzte Mal für die Zeit von 2017 bis 2021. Mit der vorliegenden Änderung des Gentechnikgesetzes will der Bundesrat das Moratorium bis zum 31. Dezember 2025 verlängern.

Am 27. Mai 2021 führte die WBK eine breit gefächerte Anhörung der betroffenen Kreise durch. An der Anhörung nahmen teil die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich, der Schweizerische Bauernverband sowie das Forschungsinstitut für biologischen Landbau, die Schweizer Allianz Gentechfrei, Vertreter der Akademie der Naturwissenschaften sowie Forschende der ETH. Im Weiteren wurden die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen sowie Vertreter des Detailhandels, namentlich des Migros-Genossenschaftsbundes, angehört. Auch die rechtlichen Grundlagen zu den neuen gentechnischen Verfahren wurden durch einen Vertreter der Universität St. Gallen dargelegt.

Die Kommission hat den Anhörungsteilnehmern kritische Fragen gestellt und Informationen zur Verlängerung des Moratoriums sowie zu dessen Anpassung an neue gentechnische Verfahren, das sogenannte "genome editing" oder Crispr/Cas, erhalten. Dank der breiten Anhörung wurde der Kommission eine sorgfältige Abwägung der Interessen ermöglicht.

In seiner Botschaft vom 30. Juni 2021 beantragt der Bundesrat, in Artikel 37a des Gentechnikgesetzes das Moratorium für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzenteilen, gentechnisch verändertem Saatgut und anderem pflanzlichem Vermehrungsmaterial sowie gentechnisch veränderten Tieren zu landwirtschaftlichen, gartenbaulichen oder waldwirtschaftlichen Zwecken bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern.

An ihrer Sitzung vom 2. September hat die WBK sich vertieft mit dem Antrag des Bundesrates auf Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums befasst. Sie hat mit 20 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Der Antrag auf Nichteintreten wurde somit klar abgelehnt. Die WBK hat somit das klare Verdikt des Nationalrates in der Sommersession bestätigt: Am 17. Juni 2021 wurde die Motion Aebi Andreas 19.4225, "Verlängerung des Gentech-Moratoriums", mit 144 zu 35 Stimmen bei 11 Enthaltungen von diesem Rat angenommen. In der Detailberatung hat sich die Kommission vertieft mit der sogenannten Genom-Editierung oder Crispr/Cas befasst, womit Forschende im Genom das Erbgut durchschneiden und die gewünschten Änderungen bewirken können.

Zwar lehnt es die Mehrheit ebenso wie der Bundesrat ab, aktuell gewisse genomeditierte Pflanzen von der Anwendung des Gentechnikrechts auszunehmen. Sie möchte aber im Hinblick auf eine allfällige Lockerung bzw. Anpassung des Moratoriums für die Zukunft den Bundesrat damit beauftragen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht soll offene Fragen zur Koexistenz verschiedener Arten von Landwirtschaft, zur Wahlfreiheit der Konsumenten und zu den Risiken sowie auch den Vorteilen und Chancen dieser neuen gentechnischen Verfahren beantworten. Dies tut die Kommission mit dem Postulat 21.3980, "GVO-Moratorium. Belastbare Informationen als Grundlage für gute Entscheide", welches sie mit 13 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen hat.

Mit der Verlängerung des Moratoriums soll der Status quo weitergeführt werden. Methoden wie die Mutagenese sollen weiterhin angewendet werden können. Verschärfungen soll es mit der Verlängerung keine geben.

Die Minderheit der Kommission beantragt, die neuen gentechnischen Verfahren unmittelbar nach Ablauf des aktuellen Moratoriums per 1. Januar 2022 vom Gentechnikgesetz auszunehmen. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 22 zu 3 Stimmen abgelehnt.

Die Kommission hat ebenfalls Kenntnis genommen von der Petition 18.2018 der Kleinbauern-Vereinigung, welche explizit verlangt, die neuen Gentechnikverfahren dem Gentechnikgesetz zu unterstellen.

Der Einzelantrag Bäumle, der Ihnen heute vorliegt, wurde in der Kommission nicht behandelt. Somit kann ich Ihnen in meiner Funktion als Kommissionssprecher darüber auch nicht Bericht erstatten.

Ich bitte Sie, dem Mehrheitsantrag der Kommission zuzustimmen und die Änderung im Gentechnikgesetz zu unterstützen und somit das Gentechnikmoratorium bis Ende des Jahres 2025 zu verlängern. Ebenfalls beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, das vorliegende Postulat 21.3980, "GVO-Moratorium. Belastbare Informationen als Grundlage für gute Entscheide", anzunehmen, um für die zukünftigen Diskussionen in Sachen Gentechnik verlässlichere Grundlagen zur Verfügung zu haben.

Python Valentine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Le Conseil fédéral demande, à travers cette modification de la loi sur le génie génétique, de prolonger le moratoire pour les cultures d'organismes génétiquement modifiés à des fins agricoles jusqu'à fin 2025. Le moratoire concerne aussi les produits issus des nouvelles techniques de modification génétique. Dans sa séance du 2 septembre 2021, la Commission de la science, de l'éducation et de la culture de notre conseil - dont je suis aujourd'hui porte-parole - a soutenu largement, par 22 voix contre 1 et 2 abstentions, l'entrée en matière sur le prolongement de ce moratoire.

La commission, durant ses travaux, a également pris connaissance des résultats de la consultation: 80 pour cent des participants se sont prononcés en faveur de la prolongation. Ainsi, cette dernière est soutenue par l'ensemble des cantons, à l'exception de celui de Saint-Gall, qui voudrait exclure les nouvelles techniques de modification de l'ADN; par l'ensemble des partis politiques, à l'exception du PLR et des Vert'libéraux, qui ont la même position que le canton de Saint-Gall; par l'ensemble des organisations environnementales et de protection des droits des consommateurs; par des organisations du monde paysan.

Lors du traitement de l'objet, la commission a d'ailleurs pris connaissance de la pétition 18.2018, "Les nouvelles techniques de génie génétique doivent être soumises à la loi sur le génie génétique", issue de l'Association des petits paysans et demandant explicitement que les nouvelles techniques de génie génétique soient soumises à la loi sur le génie génétique. Cette pétition avait été signée par 30 340 personnes. Rappelons également la large adoption par notre conseil de la motion Aebi 19.4225, "Moratoire sur les OGM. Prolongation", par 144 voix contre 35 et 11 absentions.

Les signaux sociaux et politiques, donc, sont clairs et plaident pour la prolongation du moratoire sur les OGM, y compris concernant les nouvelles techniques. Il y a quatre ans déjà, le Parlement s'était prononcé en faveur d'une prolongation, faisant écho à la position populaire des Suisses et des Suissesses qui ne voulaient pas d'aliments génétiquement modifiés.

Aujourd'hui, cependant, nous le voyons, le débat s'est complexifié - c'était le cas également en commission -, du fait de l'avancée très rapide des nouvelles techniques de modification génétique, qui soulèvent de nouvelles interrogations.

Une minorité de la commission soutient que ces nouvelles technologies permettent une modification plus ciblée du matériel génétique par rapport aux méthodes conventionnelles, en déduisant qu'elles seraient donc plus sûres et qu'il est nécessaire de ne pas bloquer leur potentiel d'innovation. Mais la majorité de la commission relève que nous manquons surtout de données scientifiques et de valeurs empiriques suffisantes pour effectuer une analyse des risques liés à leur utilisation. En effet, le Programme national de recherche PNR 59 du Fonds national suisse intitulé "Utilité et risques de la dissémination des plantes génétiquement modifiées" a apporté de multiples réponses sur les OGM dits "classiques" et sur les risques liés à leur utilisation, mais nous sommes encore dans le brouillard en ce qui concerne les nouvelles technologies. Nous avons donc besoin d'une même évaluation pour celles-ci.

Lors des débats, il a été relevé que ces nouvelles techniques de modification génétique peuvent, en plus des modifications génétiques prévues, entraîner d'autres modifications non intentionnelles et non anticipées. Les risques liés à la production d'organismes résistants ainsi qu'à la contamination des cultures non OGM et de la flore sauvage ont en particulier été évoqués. Ainsi, les risques ne pouvant être évalués convenablement par manque de recul temporel et scientifique, le principe de précaution doit être privilégié. C'est la position défendue par la large majorité de la commission.

De plus, il est désormais clairement établi, également d'un point du vue juridique, que ces nouvelles technologies sont soumises aux principes de la loi sur le génie génétique. En effet, la technique dite "édition génomique" est une manipulation de l'ADN.

En sus, la commission a adopté, par 13 voix contre 2 et 9 absentions, le postulat 21.3980 qui charge le Conseil fédéral de remettre au Parlement un rapport répondant aux questions en suspens concernant la difficulté de faire coexister une filière agricole sans et avec OGM dans notre pays; la liberté de choix des consommateurs et des producteurs a également été soulevée, ainsi que les risques des nouvelles technologies du génie génétique que je viens d'évoquer.

Considérant le risque important de contamination des plantes non OGM par les plantes OGM, la question de l'accès aux semences, soit la préservation de notre souveraineté alimentaire, a également été évoquée.

L'ensemble de ces questions, qui n'ont pas encore trouvé de réponses, doit être pris en compte dans la réflexion. La commission a donc estimé qu'il était nécessaire de se donner ces quatre ans de réflexion supplémentaire pour répondre à l'ensemble de ces questions. C'est également le but du postulat, que nous avons soutenu.

En commission, une minorité avait, quant à elle, proposé d'exclure ces nouvelles technologies de la loi sur le génie génétique à l'échéance de l'actuel moratoire, c'est-à-dire dès le 1er janvier 2022; cette proposition a été rejetée, par 22 voix contre 3.

La proposition individuelle Bäumle déposée hier propose ce même délai, refusé donc en commission par la majorité, qui désire prévenir les risques liés à la dissémination et à l'incapacité de maîtriser les réactions des plantes modifiées génétiquement.

En ce qui concerne le cas précis de cette proposition individuelle, nous n'en avons pas parlé en commission.

La majorité de la commission désire prendre en compte l'ensemble de ces interrogations, également en ce qui concerne la technique dite d'édition génomique ou Crispr/Cas.

Je vous invite donc, au nom de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture, à soutenir la proposition du Conseil fédéral.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ich mache es Ihnen hier relativ transparent: Mein Votum wird sich nicht grundsätzlich von jenem unterscheiden, das ich seinerzeit zum Geschäft 16.056 gehalten habe. Wer sich fragt, was das für ein Geschäft war: Es betraf die Verlängerung des Gentech-Moratoriums, die wir im Jahre 2016 diskutierten.

Leider sind wir auch fünf Jahre später keinen Schritt weiter in der Diskussion. Es kommt mir wirklich vor wie 1756, als in Preussen der Kartoffelbefehl erging und Friedrich II. die Bevölkerung anhielt, die Knollen der Kartoffel zu essen und nicht die Staude. Es ist schon bedenklich, dass man sich jetzt hier in dieser Diskussion befindet und die Politik keinerlei Anstalten macht, sich in dieser Thematik zu bewegen. Es wäre wahrscheinlich an der Zeit, dass die Mitglieder des Bundesrates entsprechend darüber nachdenken würden zu empfehlen, gentechnisch veränderte Pflanzen zu essen, denn diese sind für den Verzehr total unbedenklich.

Die Diskussion darüber, warum man das Moratorium verlängern muss, ist nicht mehr verständlich. Im Prinzip ist ja die Gentech-Moratorium-Verlängerung verfassungswidrig. 2005 ist das Gentech-Moratorium in der Volksabstimmung angenommen worden, und das Moratorium wurde mit einer Dauer von fünf Jahren in die Verfassung geschrieben. Das hätte also bedeutet, dass das Moratorium irgendwann im Jahre 2010 abgelaufen wäre. Wir haben es aber heute noch, und deshalb ist es im Prinzip verfassungswidrig.

Seither ist in der Politik überhaupt nichts geschehen, aber viel in der Wissenschaft. Es ist viel geschehen in der Forschung. Man hat für rund 12 Millionen Franken ein nationales Forschungsprogramm, das berühmte NFP 59, gemacht. Das NFP 59 dauerte fünf Jahre. Die zentralen Erkenntnisse daraus waren, dass man mit gentechnologischen Verfahren weniger Insektenbekämpfungsmittel braucht, dass Mehrerträge möglich sind, dass weniger Wasser gebraucht werden muss, dass von GVO-Pflanzen keine Umweltrisiken ausgehen und sie wie normale Pflanzen auch nicht besonders gefährlich sind. Ferner resultierte daraus auch, dass eine Koexistenz mit normalen Pflanzen möglich sei und der Konsum von GVO-Pflanzen für Mensch und Tier unbedenklich ist.

Das sind die wissenschaftlichen Fakten, die es zu respektieren gilt. Deshalb haben 70 Wissenschafterinnen und Wissenschafter einen Brief an die eidgenössischen Räte gerichtet und öffentlich verlangt, dass man dieses Moratorium endlich aufhebe. Auch der Bundesrat hätte das eigentlich gewollt: Er hat eine Gesetzesgrundlage für die sogenannte Koexistenzregelung ins Parlament gebracht. Er ist dann leider wieder auf halbem Weg umgekehrt. Die Koexistenzregelung wäre natürlich sehr wertvoll gewesen.

Als Fazit gilt, dass die Politik exakt das Gegenteil von dem macht, was die Wissenschaft eigentlich aussagt. Die Wissenschaft hat die Fakten geliefert, sei das für die bestehenden oder sei das für die neuen gentechnisch veränderten Organismen und Gentech-Verfahren. Das Postulat, das Ihnen heute vorliegt, ist ein verzweifelter Versuch der Politik, sich hier noch einmal hinter den Büchern und hinter irgendwelchen Ausreden zu verstecken, um das Moratorium ja nicht lockern zu müssen. Wenn Sie den Postulatstext lesen, fällt Ihnen auf, dass es dort nur um Risiken, Kontaminationen, Entschädigungen usw. geht, aber von Chancen überhaupt nirgends die Rede ist. Also kann man dieses Postulat gleich kübeln, es wird die Schweiz nicht weiterbringen und ist eigentlich entgegen den wissenschaftlichen Fakten formuliert.

Die berühmte Wahlfreiheit für die Konsumentinnen und Konsumenten, die immer heraufbeschworen wird, existiert hier eben nicht, weil der Bundesgesetzgeber im Gesetz ja sagt: "Ihr dürft alles konsumieren, ausser gentechnisch veränderte Pflanzen, diese dürft ihr nicht konsumieren, denn dort haben wir ein Moratorium." Es gibt in der Schweiz heute keine Möglichkeit, gentechnisch veränderte Pflanzen, die übrigens sehr gut sind, effektiv auch zu konsumieren; das gibt es nicht. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben also keine Wahlfreiheit. Wenn man von Wahlfreiheit spricht, sollte es den Leuten doch unbenommen sein zu konsumieren, was sie wollen. Es konsumieren längst nicht alle Personen Bioprodukte, wahrscheinlich auch in diesem Raum nicht. Der Biomarktanteil liegt irgendwo bei 13 oder 14 Prozent. Es käme ja niemandem in den Sinn, das zu verbieten. Man soll eine Wahlfreiheit haben, die Produkte zu konsumieren, die man effektiv will.

Noch etwas zur Technologie: Es grenzt an Absurdität, dass ausgerechnet diejenigen Verfahren - wie Crispr/Cas 9 oder die neuen gentechnischen Verfahren -, bei denen man mit der Genschere in der Züchtung, in der Anwendung am besten weiss, was man tut, verboten sind. Hingegen sind Kälteschocks, Bestrahlungen und Kreuzungen, wo man zum Teil nicht so genau weiss, was geschieht, erlaubt. Das macht intellektuell, wissenschaftlich und praktisch überhaupt keinen Sinn. Aber das ist eben Politik - die muss mit Logik offenbar nichts zu tun haben.

Die jüngst erschienene Befragung zeigt deutlich, dass die Leute viel weiter sind als das Parlament. 80 Prozent der Befragten einer GFS-Studie finden es sinnvoll, Kulturpflanzen auch mit neuen gentechnischen Verfahren gegen konkrete Pflanzenkrankheiten resistent zu machen. 80 Prozent der Befragten sehen den Nutzen genomeditierter Pflanzen für Entwicklungsländer. Das sind alles Aussagen, die man hier und heute nicht hören will.

Lange Forschung und Rede, kurzer Sinn: In einer aufgeklärten, liberalen und wissenschaftlich gut aufgestellten Gesellschaft wie jener der Schweiz ist eine Koexistenz von konventionellen Pflanzen und gentechnisch veränderten Pflanzen ohne Probleme realisierbar. Mindestens - und da bitte ich Sie wirklich, noch einmal über die Bücher zu gehen - sind die neuen gentechnischen Verfahren wie die Genom-Editierung bzw. Crispr/Cas 9 zu erlauben. Es macht wissenschaftlich wirklich überhaupt keinen Sinn, diese Verfahren ebenfalls unter das Moratorium zu stellen. Es gibt nichts Innovationsfeindlicheres und Hilfloseres als ein Technologieverbot oder ein Moratorium.

Ich bitte Sie deshalb, wenigstens der Minderheit zu folgen, damit Sie der Wissenschaft einen kleinen Schritt entgegenkommen.

Rytz Regula · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Herr Wasserfallen, Sie haben die GFS-Studie erwähnt, welche die Einstellung der Bevölkerung abgefragt hat. Ich weiss nicht, ob Sie die gleiche Studie gelesen haben wie ich, aber 80 Prozent der Befragten sagen, man solle dieses Gentech-Moratorium weiterführen. Die Bevölkerung will das Gentech-Moratorium also weiterführen.

Ich möchte Ihnen nun aber eine konkrete Frage stellen, denn es wurde auch gefragt, ob moderne Technologie in der Landwirtschaft akzeptiert wird oder nicht. Wissen Sie, dass 45 Prozent der Befragten gar nicht wussten, was Genom-Editierung ist? Wissen Sie, dass die Mehrheit, die es wusste, dagegen ist, dass man diese Technologie einsetzt? Zu finden ist das in der Grafik 7.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Ja, Frau Rytz, aber was ist jetzt Ihre Konklusion daraus? Die Leute wissen nicht, um was es geht. Wir haben also ein Informationsdefizit, und Sie fördern dieses mit dem Moratorium. Das ist das eine. Wenn etwas verboten ist, spricht man nicht darüber. Es wird nicht angewendet, und man kann die Leute gar nicht so informieren, wie man das gerne täte. Das andere ist: Was die Leute eben auch sagen, ist, dass sie die Chancen davon erkennen. Diese erkennen Sie aber leider nicht.

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Kollege Wasserfallen, Sie haben nicht gesagt, dass die Forschung von diesem Moratorium absolut nicht beeinträchtigt ist. Ich möchte Sie aber etwas fragen. Wenn Sie "genome editing" sagen, so ist das einfach ein englisches Wort. Können Sie bestätigen, dass "genome editing" ein Eingriff in das Erbgut ist? Können Sie mir sagen, warum Sie das dann nicht dem Gentechnikgesetz unterstellen wollen? Das ist eine Umgehung der Tatsachen.

Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion

Frau Munz, jetzt sind wir auf der intellektuell tiefsten Stufe angelangt. Natürlich ist die Genom-Editierung mit der sogenannten Genschere ein Eingriff in das Erbgut. Ich weiss nicht, was diese rhetorische Frage soll. Aber, Frau Munz, im Gegensatz zu den heutigen Züchtungsverfahren wissen die Wissenschafter eben sehr genau, was sie dort mit der Genschere sehr konzis und sehr präzis machen. Was Sie heute erlauben, sind Weiterentwicklungen von Pflanzen, bei denen Sie nicht so genau wissen, was geschieht. Das ist genau das, was ich bei Ihnen nicht begreife: Ihrer Logik folgend, sind die anderen Methoden alle freigegeben, aber diejenige, bei der man am besten weiss, was man tut, nicht. Das macht doch keinen Sinn. Die Genom-Editierung hat genau das Ziel, dass man mit der Genschere Änderungen präziser herbeiführen kann, damit die Pflanze zum Beispiel insektenresistenter wird oder vor einigen Krankheiten geschützt ist. Aber Sie wollen das nicht. Ich spüre das, und das bedaure ich. Sonst sagen Sie immer, man müsse auf die Wissenschaft hören. Jetzt tun Sie das Gegenteil.

de Montmollin Simone · Mit-F · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion

Ce moratoire sur la mise en circulation d'organismes génétiquement modifiés va vraisemblablement être prolongé. Il y a une majorité dans ce Parlement pour le faire. Ce moratoire est compréhensible sous l'angle économique et juridique: il demeure le seul moyen d'assurer la liberté de choix des producteurs et des consommateurs et permet ainsi de prendre en considération leurs intérêts.

Toutefois, pour le groupe libéral-radical ce nouveau moratoire est une solution de facilité qui ne peut plus se justifier à l'aune des enjeux actuels. L'avancement des connaissances, des techniques, et les limites désormais très fines qui existent entre ce qui relève des OGM et de ce qui n'en relève pas imposent une autre approche. Ce moratoire s'appliquera en effet aux plantes issues des techniques génétiques classiques comme aux nouvelles techniques de sélection végétale, telles que l'édition génomique, et ne permet pas de tenir compte de ces évolutions. Les nouvelles techniques de génie génétique peuvent pourtant offrir des réponses reconnues aux enjeux environnementaux, climatiques, ainsi que ceux liés à la biodiversité.

En effet, le réservoir de plantes cultivées aujourd'hui à disposition des sélectionneurs pour apporter des réponses aux besoins de l'agriculture a considérablement diminué au cours des siècles, limitant leurs possibilités de trouver de véritables solutions. La durée des processus de sélection classiques est aussi extrêmement longue, de quinze à vingt ans; le nombre de pesticides autorisés aujourd'hui diminue également; l'évolution du climat rend aléatoire la régularité des rendements. La recherche d'autres solutions est indispensable.

Des risques donc majeurs pèsent sur l'agriculture, et la prolongation de ce moratoire affaiblit non seulement la recherche et l'innovation, mais aussi l'amélioration des plantes.

Dans le rapport explicatif sur la prolongation du moratoire, le Conseil fédéral indique vouloir consacrer cette période afin d'examiner comment répondre aux questions juridiques qui se posent actuellement dans le domaine des nouvelles techniques de modification génétique, et cela en coordination avec l'Union européenne.

Mais aux questions juridiques que posent la définition et la classification de ces nouvelles techniques s'ajoutent d'autres aspects: les questions techniques sur les caractéristiques des plantes obtenues et les applications souhaitées, les questions économiques quant à la liberté de choix du consommateur et du producteur et aussi la gestion des conflits d'intérêts.

Il s'agit donc aujourd'hui de modifier ce cadre réglementaire, afin que nous puissions réellement faire un pas dans le vingt-et-unième siècle et apporter les réponses attendues dans tous ces domaines. Pour cette raison, le groupe libéral-radical considère que ce moratoire ne doit pas être un oreiller de paresse, mais qu'il doit vraiment apporter les réponses attendues.

Notre groupe, dans sa majorité, sera opposé au moratoire et il soutiendra, à l'article 37a alinéa 2, la minorité Wasserfallen Christian qui vise à demander une différenciation entre ce qui relève des anciennes techniques et ce qui relève des nouvelles techniques, afin de ne pas brider la recherche en la matière.

Locher Benguerel Sandra · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion spricht sich aus folgenden Gründen für die Verlängerung des Moratoriums aus:

1. Das Moratorium hat sich bewährt und ist mehrheitlich unbestritten. Das Moratorium entspricht weiter der Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft sowie dem Wunsch eines grossen Teils der Bevölkerung. Die neueste Befragung des Bundesamts für Statistik beweist, dass Gentechnik in der Lebensmittelproduktion von der deutlichen Mehrheit der Schweizer Bevölkerung abgelehnt wird. Das Brisante daran ist, dass die Skepsis in den vergangenen vier Jahren sogar noch zugenommen hat. So sprechen sich drei von vier Befragten dagegen aus. Auch in den Hearings der Kommission und in der Vernehmlassung zeigte sich dieses klare Bild. So haben sich 80 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden für die Verlängerung des Moratoriums ausgesprochen. Dabei ist wichtig, nochmals zu betonen, dass die Forschung weiterhin explizit vom Moratorium ausgenommen ist und somit der Grundlagenforschung in der Biotechnologie nichts im Weg steht.

2. Neue gentechnische Verfahren einschliessen: Die SP ist sich der Bedeutung der neuen Gentechnikverfahren wie Crispr/Cas bewusst und anerkennt, dass diese nebst Risiken auch Chancen bringen und es künftig möglicherweise eine differenziertere Sichtweise braucht. In Bezug auf diese neuen gentechnischen Verfahren, für welche auch noch genau definiert werden muss, was genau darunterfällt, stellen sich zum heutigen Zeitpunkt jedoch verschiedene ethische, gesellschaftliche Fragen und auch solche in Bezug auf die Auswirkungen auf das Ökosystem.

Die SP-Fraktion unterstützt die Haltung, wonach auch die neuen gentechnischen Verfahren unter das Moratorium fallen sollen. So steht im Vorabdruck zur Botschaft: "Für die Genom-Editierung sind noch zu wenig Daten und Erfahrungswerte vorhanden, die einen Ausschluss dieser Produkte aus dem Gentechnikgesetz rechtfertigen würden." Auch international verbindliche Standards für die Risikobeurteilung und die Nachweismethoden dieser neuen Techniken stehen noch aus. Da es sich um eine junge, sich sehr schnell entwickelnde Technik handelt, fehlen Langzeitstudien zu deren Auswirkungen auf die Gesundheit. Im Moment ist also vor allem eher Labor- als Erfahrungswissen vorhanden.

3. Zeit ist erforderlich: Die Verlängerung des Anbau-Moratoriums schafft Zeit, insbesondere in Bezug auf die neuen gentechnischen Verfahren, um Wissen aufzubauen, Erfahrungen zu sammeln und Rechtssicherheit zu schaffen. Deshalb unterstützt die SP-Fraktion parallel zur Verlängerung des Moratoriums das Kommissionspostulat, in welchem verschiedene offene Fragen, vor allem auch in Bezug auf die Koexistenz von verschiedenen Arten in der Landwirtschaft, zur Wahlfreiheit der Konsumierenden und zu den Risiken gentechnischer Verfahren beantwortet werden sollen. Dabei bleibt für die SP-Fraktion fraglich, ob vier Jahre ausreichen, um diese Fragen zu klären.

Zum Schluss noch zu den Herausforderungen der Landwirtschaft: Aktuell gibt es keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf dem Markt, die wirtschaftlich oder ökologisch alle Anforderungen erfüllen würden, sodass sie für die Konsumierenden oder für die Produzierenden interessant wären. So ist auch die Gentechnik bislang bei der Entwicklung von trockenheitsresistenten oder auch krankheitsresistenten Pflanzen gescheitert, da der gentechnische Hintergrund, der diese Eigenschaften bestimmt, sehr komplex ist. Im Gegensatz dazu stellen eine interdisziplinäre Landwirtschaft und eine Agrarökologie, die einen ganzheitlichen und nachhaltigen Ansatz wählt, eine gute und auch bewährte Alternative dar, die zudem die Landwirtschaft stärkt.

Ich komme zum Schluss: Die SP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten, alle Mehrheitsanträge unterstützen und dann den Einzelantrag Bäumle ablehnen.

Amoos Emmanuel · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Faisant suite à l'adoption par le peuple et les cantons en 2005 de l'initiative "pour des aliments produits sans manipulations génétiques", le Parlement a, depuis, prolongé déjà trois fois le moratoire sur la mise en circulation d'organismes génétiquement modifiés. La dernière prolongation arrivant à échéance à la fin de cette année, il est nécessaire d'analyser si celui-ci doit être ou non reconduit. Pour y répondre, il suffit d'analyser un certain nombre de questions, finalement pas si compliquées.

Premièrement, il s'agit de savoir si les consommateurs souhaitent trouver des aliments génétiquement modifiés dans leurs assiettes, ou, très concrètement, s'il existe un marché pour ce type d'aliments dans notre pays. La dernière enquête de l'Office fédéral de la statistique montre, contrairement à ce que vient de dire notre collègue Christian Wasserfallen, que le génie génétique utilisé dans la production alimentaire est rejeté par une très nette majorité de la population suisse. Le scepticisme à l'égard des aliments génétiquement modifiés a même augmenté au cours des quatre dernières années. Aussi, selon les résultats de la consultation, 80 pour cent des répondants sont favorables à la prolongation du moratoire. Les Suisses ne veulent très clairement pas d'OGM dans leurs assiettes.

Deuxièmement, la question se pose de savoir si les producteurs, les paysans, demandent à pouvoir utiliser des OGM. Il n'existe actuellement sur le marché aucune plante génétiquement modifiée qui présenterait un intérêt économique ou écologique pour les producteurs suisses. Les plantes génétiquement modifiées n'offrent, pour l'instant, pas de solution aux défis de l'agriculture. Le génie génétique classique n'a d'ailleurs pas permis de développer des solutions efficaces aux problèmes liés, par exemple, au climat ou aux ravageurs. Aussi, selon l'Union suisse des paysans, une coexistence des cultures standards avec les cultures OGM "occasionnerait des coûts considérables au niveau de la production [...] sans nécessité, d'autant plus que les variétés génétiquement modifiées actuelles ne présentent aucun intérêt économique pour l'agriculture suisse". Dans un territoire aussi petit que celui de la Suisse, il est pratiquement impossible d'assurer une séparation entre cultures conventionnelles, biologiques et génétiquement modifiées. En effet, une bourrasque a tôt fait de disséminer pollen et graines à des kilomètres à la ronde. Il en va ici de la garantie du libre choix du consommateur. Les producteurs et paysans sont unanimes: il faut maintenir la stratégie de qualité de l'agriculture suisse sans OGM, permettant de maintenir un excellent positionnement de la Suisse sur le marché.

Troisième question qu'il faut se poser: qu'en est-il des effets des OGM sur la santé et quelles sont les avancées de la recherche sur les OGM?

Il faut rappeler que la recherche a été explicitement exclue du moratoire. En d'autres termes, tant les essais recourant à des OGM en milieu confiné que la dissémination expérimentale d'OGM sont toujours admis. La recherche fondamentale en biotechnologie n'est donc pas affectée par ce moratoire.

Le groupe socialiste est conscient de l'importance des nouvelles technologies de génie génétique telles que Crispr/Cas et reconnaît que celles-ci pourraient apporter des opportunités à l'avenir. Mais pour l'heure, selon l'avis du Conseil fédéral et de nombreux experts, il n'est pas possible d'en évaluer définitivement l'effet, ni sur la santé de l'homme et de l'animal, ni sur l'environnement. Nous soutenons donc clairement la position du Conseil fédéral, selon laquelle les dispositions de la loi sur le génie génétique s'appliquent également aux organismes et aux produits issus des nouvelles techniques de modification génétique. Ces nouvelles techniques doivent donc être comprises dans le moratoire. Cela répond directement à la pétition déposée par l'Association des petits paysans. Je vous demanderai ainsi de suivre la majorité sur ce point.

Pour le groupe socialiste, il est nécessaire de reconduire le moratoire pour une nouvelle période de quatre ans. Bien que nous doutions que ce délai soit suffisant, il permettra, notamment pour les nouvelles techniques de génie génétique, de collecter plus de données, d'accumuler des connaissances, d'acquérir de l'expérience et de créer une sécurité juridique. Le groupe socialiste soutient ainsi le postulat de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture.

Mon cher collègue Wasserfallen, vous avez attaqué tout à l'heure ma collègue, Mme Munz, en parlant de bassesse intellectuelle. Quand il n'y a aucune demande sur le marché pour un produit et que les producteurs ne souhaitent pas l'utiliser, je me pose des questions sur vos connaissances en termes d'économie.

Fivaz Fabien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · Grüne Fraktion

Je déclare mes liens d'intérêts: je suis vice-président de l'Alliance suisse pour une agriculture sans génie génétique.

Contrairement à ce que pensait le président de la Confédération lors d'un débat la semaine passée, je ne suis pas juriste, mais biologiste. Pour mon travail de fin d'études, j'ai eu l'occasion de travailler en laboratoire, avec du matériel génétique. C'était passionnant.

Depuis, les techniques ont évolué, mais, surtout, le prix des analyses a chuté. Alors qu'il y a vingt ans il fallait des mois et des centaines de milliers de francs pour séquencer un génome entier, il faut aujourd'hui quelques heures et quelques milliers de francs. C'est une révolution. Les nouvelles méthodes de génie génétique, entre autres l'édition génétique par Crispr/Cas par exemple, s'inscrivent dans cette révolution. Elles permettent d'accumuler un savoir extraordinaire sur le fonctionnement du génome et permettent effectivement de le modifier.

Mais il ne faut pas confondre la méthode, aussi géniale soit-elle, avec le produit final. Un OGM, qu'il soit obtenu par transgenèse ou par édition génomique, reste un OGM. C'est juridiquement le cas: quelle que soit la méthode, les OGM sont soumis aux règles de la loi sur le génie génétique. C'est politiquement le cas: les OGM obtenus par édition génomique posent fondamentalement les mêmes défis que ceux des anciennes générations. Ils engendrent des problèmes de coexistence qui doivent être réglés. Comment protéger les cultures traditionnelles de la contamination, en particulier parce que de nombreux labels en Suisse bannissent explicitement les OGM? Qui paie en cas de contamination? Quel est le coût de la séparation des filières? Comment être certain que le libre choix des consommatrices et consommateurs soit respecté?

Les nouvelles techniques de génie génétique sont vendues comme des produits miracles pour régler tous nos problèmes: s'adapter au réchauffement climatique, réduire les quantités de pesticides. En vrai, rien n'est plus faux. Les OGM "verts" qui permettent de lutter contre la sécheresse, contre les ravageurs, qui seraient adaptés localement aux conditions suisses n'existent pas. La complexité des processus moléculaires permettant l'adaptation d'une plante à la sécheresse est immense. C'est pourquoi la plupart des OGM obtenus aujourd'hui par Crispr/Cas sont des techno-aliments élaborés par la suppression d'une substance à l'intérieur de la plante ou la modification de la composition nutritionnelle, ou alors, comme avant, ce sont de bons vieux OGM qui soit résistent à un herbicide, soit produisent un insecticide.

Les nouvelles méthodes posent aussi de nouveaux défis. La détection doit être assurée pour pouvoir s'assurer de la traçabilité des produits. Scientifiquement, le débat sur les risques n'est pas clos. Les ciseaux génétiques ont une précision relative. Les mécanismes de régulation du génome et les impacts des insertions et délétions restent à étudier. Les méthodes, aussi précises soient-elles, ont aussi des effets collatéraux, en particulier lorsque ces plantes sont disséminées dans l'environnement.

Dans le cadre de la consultation, plus de 80 pour cent des réponses étaient favorables à la prolongation du moratoire. Cela allait des associations d'agricultrices et d'agriculteurs à celles de consommatrices et consommateurs en passant par une majorité des cantons et des partis politiques et par la population également. Mon collègue Amoos a cité l'étude de l'OFS. N'en déplaise à M. Wasserfallen, le sondage qu'il a cité est très orienté, puisque, je le rappelle, il a été commandé par Syngenta et Bayer Monsanto.

Le Conseil national a tacitement accepté le postulat Chevalley 20.4211 en 2020, qui vise à ce que soit étudiée la manière dont les nouvelles techniques de génie génétique doivent être soumises à la loi sur le génie génétique. La CSEC-N vous propose également d'adopter aujourd'hui son postulat 21.3980, qui a pour objectif de régler les autres problèmes importants en lien avec la coexistence et les responsabilités dans ce domaine. Pour toutes ces études, quatre années supplémentaires de moratoire sont nécessaires. Nous vous demandons donc de suivre la majorité de la commission et de rejeter les propositions de minorité.

Concernant la proposition individuelle Bäumle portant sur l'article 37a alinéa 2, l'ajout d'une condition par le biais de la précision: "sans introduction de matériel génétique étranger" ne change rien sur le fond. Ce n'est pas la méthode qui importe mais le produit final.

Schneider Meret · Mit-F · Nationalrat · Zürich

Beim Thema der Verlängerung des Gentech-Moratoriums besteht die Gefahr, dass die Debatte als eine Dichotomie zwischen sogenannt forschungsfreundlichen, wissenschaftsaffinen Gentech-Befürworterinnen und -Befürwortern und forschungsfeindlichen, konservativen Naturfreundinnen und Naturfreunden missverstanden wird. Ich teile die Begeisterung für die Wissenschaft von Herrn Wasserfallen absolut, doch warne ich davor, die Genom-Editierung auf die Komplexität eines Scherenschnitts herunterzubrechen. Tatsächlich handeln wir nämlich im Sinne wissenschaftlicher Prinzipien, wenn wir vor der Einführung von Produkten eine sorgfältige Risikoanalyse durchführen und eine belastbare Datengrundlage erarbeiten.

Aus folgenden Gründen befürworten wir Grünen daher die Verlängerung des Gentech-Moratoriums um vier Jahre: Zum einen geht es hier um Lebensmittel. Es geht um eine Landwirtschaft, die frei ist von gentechnisch modifizierten Organismen (GMO), und nicht - eben nicht, wie oft fälschlicherweise behauptet wird - um die Forschung oder um den medizinischen Teil. Es geht nur um die Landwirtschaft. Die Gentechnologie und insbesondere neue Verfahren wie Crispr/Cas sind absolute Plattformtechnologien und können in diversen Bereichen mit Sicherheit noch wertvolle Dienste leisten. Es gilt, hier weiterzuforschen und Möglichkeiten der Anwendung zu prüfen. All dies kann und soll trotz des Moratoriums weiterhin geschehen.

Zum andern spricht auch die schnelle Weiterentwicklung gentechnischer Verfahren für eine weitere Verlängerung des Moratoriums. Diese neuen Technologien ermöglichen eine gezielte Veränderung des Erbgutes, was bisher mit den herkömmlichen Methoden und in dieser Präzision nicht möglich war. Mit den neuen gentechnischen Verfahren lassen sich Eigenschaften erzeugen, die in konventionellen Pflanzen vorkommen oder die wir, wie die Herbizidtoleranz, von gentechnisch veränderten Pflanzen bereits kennen.

Es herrscht die Ansicht vor, dass diese neuen Verfahren ein Innovationspotenzial bergen und neue Möglichkeiten und Chancen eröffnen. Die Eingriffe werden damit aber auch komplexer. Wenn Sie wollen, dass sich die Fruchtgrösse, der Nährstoffgehalt, die Lagerfähigkeit, die Trockentoleranz oder die Widerstandsfähigkeit gegen den Klimawandel einer Pflanze verändert, müssen erhebliche Veränderungen in den Zellen der Pflanzen vorgenommen werden. Das kann Auswirkungen auf die Ökosysteme und auf die Biodiversität haben, die wir aktuell schlicht noch nicht verstehen.

Zu guter Letzt bestehen bezüglich neuer Verfahren wie Crispr/Cas geringe Kenntnisse, und es liegen auch nur wenig belastbare Daten vor. Es geht bei diesen Entwicklungen mit neuen gentechnischen Verfahren um Chancen und Risiken. Daher gilt es, beides im wissenschaftlichen Sinne zu gewichten. Zu den Risiken gehören beispielsweise unerwünschte oder nicht identifizierbare Änderungen des Erbgutes mit unter Umständen unerwünschten Folgen für die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt. Für eine Risikoanalyse fehlen derzeit ausreichende wissenschaftliche Daten und Erfahrungswerte. Es gibt ausserdem offene Fragen, gerade zur Anwendung des geltenden Rechts, zum Vollzug bei der Anwendung dieser Verfahren und zum Inverkehrbringen der daraus entstandenen GMO-Produkte. Es fehlen Regelungen der Distanz zwischen den Produktionsstandorten mit und ohne GMO. Gerade dies sind Fragen, die für die Landwirtschaft von zentraler Bedeutung sind.

Angesichts der wenig belastbaren Datengrundlage, der potenten Risiken und des aktuell für die Schweiz nicht erwiesenen Nutzens einzelner Züchtungen fällt die Gewichtung der Chancen und Risiken leicht. Wir verlieren nichts, absolut nichts, wenn wir das Moratorium unterstützen, sondern wir gewinnen Zeit, um weiterzuforschen, und bewahren uns vor den Konsequenzen einer vorschnellen Einführung gentechnisch veränderter Lebensmittel. Mit dem Postulat der WBK erteilen wir dem Bundesrat zudem den Auftrag, wichtige Fragen zu klären, damit wir in vier Jahren eine faktenbasierte Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen können.

Wir von der grünen Fraktion bitten Sie daher, beides zu unterstützen.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Die Gentechnologie ist kein einfaches Thema. Eingriffe in das Erbgut machen immer klare Regelungen nötig. Risiken sind nicht vollständig wegzudiskutieren. Man muss bei einer solchen Technologie aber auch die Chancen sehen und wissenschaftsbasiert vorgehen. Die Grünliberalen waren bisher immer für eine Verlängerung des Moratoriums, dies vor allem wegen der klassischen Gentechnologie. Heute wollen wir eine klare Unterscheidung vornehmen und eine differenzierte Liberalisierung vorantreiben.

In der Medizin, wo man den Nutzen bereits erkennt, sehen wir für die Gentechnologie grosse Potenziale. Wir sehen insbesondere in der grünen Gentechnologie grosse Potenziale und Chancen für die Zukunft. Auch die Bevölkerung ist offener geworden gegenüber neuen Technologien in diesem Bereich - auch wenn man Umfragen mit Vorsicht geniessen muss.

Die Grünliberalen bieten Ihnen heute mit meinem Einzelantrag einen Zwischenweg an, dies auch deshalb, weil uns der Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian zu weit geht. Wir beantragen Ihnen heute, eine Ausnahme für die Genom-Editierung bei Pflanzen zu machen, bei der kein artfremdes Erbgut eingebaut wird. Wir wollen, dass dies zugelassen wird, dass dies also nicht mehr als gentechnisch verändertes Produkt gilt. Hierzu wollen wir den Erlass einer risikobasierten Zulassungsregelung bis Ende 2022. Wir wollen die Zeit also nutzen und nicht einfach ein Moratorium verlängern und wieder vier, fünf Jahre nichts tun. Wir wollen differenziert vorgehen, wir wollen, wie gesagt, die Chancen und Risiken abwägen.

Die grüne Gentechnologie hat enorme Entwicklungen gemacht. Es gibt neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die ganz klar zeigen, dass die Risiken sehr, sehr gering geworden sind und die Chancen sehr gross sind. Sie eröffnet auch die Möglichkeit für Innovation, damit neue Unternehmen, Start-ups, in diesem Bereich vorwärtskommen und nicht nur Grosskonzerne daran verdienen können. Sie bietet Chancen, Pestizide zu reduzieren, dass wir diese schrittweise ersetzen können, was wir alle wollen. Auch in Bezug auf die Ressourceneffizienz - weniger Wasserverbrauch - gibt es Chancen und Potenzial. Gerade höhere Erträge bieten eine Chance bezüglich der Ernährungssicherheit, nicht nur für die Schweiz. Es ist also auch eine Chance für die Landwirtschaft.

Bei den neuen Crispr-Methoden gibt es grundsätzlich keinen Unterschied mehr zu den klassischen, zufälligen Mutationen. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Wenn man heute mit Strahlung und Chemie auf Pflanzen losgeht, ist das so, wie wenn man mit dem Hammer draufschlägt und hofft, dass etwas passiert, das man gern hätte - man weiss es aber eigentlich überhaupt nicht. Gerade für Strahlung gilt zudem, dass man es sonst nicht so super findet, wenn in grosser Menge bestrahlt wird. Die Crispr-Methode ist wie ein Skalpell: differenziert und gezielt. Man könnte das - ich weiss, dass das nicht alle so sehen - durchaus mit dem mRNA-Impfstoff vergleichen. Dies ist ein differenzierter Impfstoff, der in dreissig Jahren entwickelt wurde und jetzt neu bei uns eingesetzt wird. Die klassischen Impfstoffe sind eigentlich ungezielt. Sie sind im Prinzip dasselbe, aber ungezielt; mRNA-Impfstoffe sind gezielt.

Wir wollen keine Zementierung. Wir wollen eine differenzierte Betrachtung dieser Technologie. Wir wollen ihre Eigenschaften und ihren Einfluss auf die Umwelt ins Zentrum nehmen und nicht die Technologie verbieten. Deshalb sehen wir ein separates Zulassungsverfahren vor, um diese Chancen zu nutzen. Die Folgen für die Ökosysteme sind uns wichtig. Auch die Biodiversität ist weiter zu fördern - das ist kein Gegensatz - und die Umwelt zu schützen.

Es wird jetzt möglicherweise Kritik kommen: Die GLP sei doch bisher bei Gentech immer sehr kritisch gewesen, gerade der Bäumle sei ganz schlimm gewesen, er habe das doch fundamental abgelehnt. Das stimmt. Die alte Gentechnologie war eigentlich auch eine Trial-and-Error-Methode. Es war wenig Wissen vorhanden. Ich sage es offen: In meinem Studium - ich habe Biochemie studiert - war ich extrem skeptisch. Ich persönlich habe ein Dogma meiner Jugend schrittweise ablegen müssen, und dazu fordere ich auch Sie hier drin auf. Ich musste wieder neue wissenschaftliche Fakten aufarbeiten, dazulernen und anerkennen, dass es eine Entwicklung gab.

Wenn man in der Wissenschaft eine Entwicklung sieht, dann sollte man auch bereit sein, seine Position zu überdenken. Schlagartig bewusst wurde mir das, als vor einigen Jahren ein Vertreter aus der Wirtschaft mit seinen Fragen - ich sage es mal simpel - mich als Naturwissenschafter schachmatt gesetzt hatte. Da musste ich über die Bücher gehen. Ich musste sagen: Wenn das jemandem gelingt, dann muss ich über die Bücher gehen und überprüfen, ob meine Position noch stimmt. Unterdessen hat man über dreissig Jahre Erfahrung mit Gentechnologie. Viele der Risiken, die damals, auch von meiner Seite, befürchtet wurden, sind nicht eingetreten. Man hat aber viele neue Erkenntnisse gewonnen, und man hat neue Technologien entwickelt.

Da möchte ich jetzt eine klare Aussage machen: Das ist komplett anders als zum Beispiel bei der Kerntechnologie, wo man uns seit fünfzig Jahren sagt, was alles nicht passieren werde. Es ist aber alles, was nicht passieren sollte, schneller und heftiger eingetreten, und es gibt bis heute keine bessere Lösung. In diesem Sinne gilt eben auch hier: Man muss eine wissenschaftsbasierte Analyse machen und dann handeln.

Weil wir aber der Ansicht sind, dass die Gentechnologie nicht risikolos ist, sind wir der Meinung, dass der Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian zu weit geht. Der Antrag ist zu offen formuliert. Es braucht klare gesetzliche Regelungen. Es kann nicht sein, dass der Bundesrat dann einfach machen kann, was er will. Natürlich geht die Wissenschaft voran. Es handelt sich aber nicht um eine Frage der Pandemie, in der der Bundesrat schnell entscheiden muss. Wir haben hier drin die Zeit, entsprechende Schritte zu beschliessen und schrittweise zu öffnen. Deshalb ist unser Antrag differenziert. Der Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian geht uns zu weit. Wir werden ihn ablehnen. Wir werden aber auch das Postulat unterstützen. Selbstverständlich soll der Rest des Moratoriums weiterhin gelten. Wir müssen weiter daran arbeiten, diese Fragen detailliert zu prüfen, um in einigen Jahren möglicherweise weitere Liberalisierungsschritte vornehmen zu können.

Zusammengefasst: Die grünliberale Fraktion wird auf die Vorlage eintreten. Wir bitten Sie, meinen Einzelantrag zu unterstützen. Wir werden den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian ablehnen, und wir werden das Postulat unterstützen. In der Gesamtabstimmung werden wir uns, falls der Einzelantrag, wie ich es befürchte, nicht durchkommt, grossmehrheitlich bis kollektiv enthalten, auch um das Signal zu geben, dass wir nicht damit zufrieden sind, dass das Moratorium einfach undifferenziert verlängert wird. Wir wollen einen Schritt in die richtige Richtung machen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diesen Anträgen zu folgen.

Schneider Meret · Mit-F · Nationalrat · Zürich

Herr Bäumle, ich schätze Sie als sehr wissenschaftsaffinen Kollegen. Entsprechend irritiert war ich über Ihre Ausführungen zur Präzision von Crispr/Cas. Es wirkt so, als setzten Sie hier monokausale Wirkungszusammenhänge voraus, die man ja tatsächlich relativ gut kontrollieren könnte. Jetzt ist es aber gerade bei landwirtschaftlichen Eigenschaften wie Toleranzen so, dass diese nicht auf einzelnen DNA-Abschnitten beruhen, sondern auf einem hochkomplexen Zusammenspiel zwischen einer Vielzahl genetischer Funktionen und der Umwelt. Sogar Forschende geben zu, dass sie sie noch nicht ganz verstehen, von den Off-Target-Effekten ganz zu schweigen.

Wie sehen Sie das Risiko von Off-Target-Effekten? Wäre es in Anbetracht dieser Effekte und dieser komplexeren Wirkungszusammenhänge nicht gegeben, hier einfach noch vier Jahre zuzuwarten, dies auch in Anbetracht dessen, dass ja noch nichts auf dem Markt ist, das einen Nutzen bringt?

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Schauen Sie, es ist richtig, eine hundertprozentige Sicherheit haben wir nie, und wir werden nie alles wissen. Aber noch einmal: Die Technologie ist auf einem Stand, auf dem die Risiken, die als Restrisiko bestehen, so klein sind, dass man es verantworten kann, diese jetzt zuzulassen.

Ich sage jetzt das andere: Wenn Sie eine Pflanze entsprechend bestrahlen oder auch mit zum Teil giftiger Chemie behandeln, haben Sie überhaupt keine Garantie und kein Wissen darüber, was genau passiert. Wir wissen alle, dass Strahlung, zum Beispiel nach einem Kernkraftunfall, keine sehr guten Auswirkungen hat. Wenn wir also Pflanzen in hohen Dosen bestrahlen und das erlaubt ist, dann müsste man sich eher die Frage stellen, warum das erlaubt ist und weshalb die Crispr-Methode, die gezielter ist, heute verboten ist und als gentechnische Methode angeschaut wird. Wir müssen es so anschauen. Dann müssen Sie in beide Richtungen gehen und nicht am einen Ort sagen, dass es kein Problem ist, und am anderen, dass es eines ist. Auch dort gibt es Risiken.

Risiken gehören leider zu unserem Leben. Aber dieses Restrisiko, denke ich, ist im Interesse der Chancen in Kauf zu nehmen.

Amoos Emmanuel · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion

Les dynamiques économiques sont importantes. La science a montré que, pour l'instant, les avancées technologiques ne sont pas suffisantes pour connaître les risques associés. Je pose des questions très simples. J'ai démontré qu'il n'y avait absolument pas de marché, pas de volonté de créer de l'offre, pas de volonté des consommateurs d'acheter des produits génétiquement modifiés. Il n'y a absolument pas de marché pour ces produits.

Pourriez-vous me donner un exemple d'un produit OGM qui arriverait dans quatre ans dans les assiettes des consommateurs et qui serait intéressant?

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sagen Sie, es gebe keinen Markt. Sie wollen wissen, warum wir etwas zulassen wollen, wofür es keinen Markt gibt. Ich glaube nicht, dass es keinen Markt gibt. Es gibt Chancen in diesem Bereich. Heute ist es verboten. Es ist klar, es wird in der Schweiz nicht eingesetzt. Wenn es zugelassen wird und sich hier neue Chancen eröffnen, bin ich der Meinung, dass sich auch für den Konsumenten Chancen eröffnen. Noch einmal: Es geht wirklich auch darum, dass kleinere Firmen, Start-ups, Erfindungen machen und Innovationen entwickeln können und das Ganze nicht auf wenige Grosskonzerne konzentriert bleibt, wie dies heute der Fall ist. Es müsste gerade auch im Interesse von Ihnen sein, dass hier Chancen eröffnet werden. Es darf nicht sein, dass aufgrund dieses Einengens nur ganz wenige in diesem Bereich den Markt vielleicht bearbeiten können und wollen. Der Markt ist grösser, wenn es viele Konkurrenten gibt.

Studer Lilian · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Um was geht es bei dieser Vorlage? Das ist uns allen bekannt, da hier drin nicht das erste Mal darüber diskutiert wird. Es wurde schon dreimal darüber diskutiert, und zudem hat es, wie wir auch alle wissen, eine Volksabstimmung gegeben. Es geht um die Verlängerung des Gentech-Moratoriums. Die Forschung, und dies ist wichtig, soll weiterhin explizit vom Moratorium ausgenommen werden. Zudem beinhaltet das Moratorium auch das Verbot von neuen gentechnischen Verfahren oder, um es anders zu erklären: Verboten bleiben auch Eingriffe ins Genom, die unter natürlichen Bedingungen, durch Kreuzen oder durch natürliche Rekombinationen, nicht vorkommen.

Zwei wegweisende Vorstösse wurden schon vom Parlament unterstützt. Diese müssen wir uns vor Augen halten:

1. Einen wegweisenden Entscheid hat der Nationalrat schon mit der Annahme der Motion Aebi Andreas 19.4225, "Verlängerung des Gentech-Moratoriums", gefällt, dies mit 144 zu 35 Stimmen.

2. Das Postulat Chevalley 20.4211, "Gentechnikgesetz. Welcher Geltungsbereich?", wurde im Dezember 2020 angenommen. Dieses Postulat verlangt eine Auslegeordnung für die neuen gentechnischen Verfahren, um Fragen zu klären, die im Moment noch offen sind. Eine Frage ist z. B.: Welche Kriterien und Daten müssen vorliegen, damit ein gentechnisches Verfahren die Anforderungen für die Ausnahmeregelung erfüllt? So kann es dann vom Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes ausgenommen werden, damit die Risiken für Umwelt, Gesundheit und Wahlfreiheit der Konsumenten und der Produzenten evaluiert werden können.

Der wegweisende Vorstoss Aebi Andreas, den ich genannt habe, bringt schon klar zum Ausdruck, was heute wahrscheinlich in der Abstimmung resultieren wird. Zudem haben sich auch 80 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden für die Weiterführung des Moratoriums ausgesprochen, übrigens auch die Mitte sowie die EVP, für deren Mitte-Fraktion ich gerade spreche.

Bezüglich fehlender Akzeptanz in der Bevölkerung gibt es auch klare Hinweise. Da gebe ich meinem Vorredner eben nicht ganz recht. Eine Statistik von 2019 zeigt auf, dass 75 Prozent der Befragten die Gentechnik zur Herstellung von Lebensmitteln immer noch als Gefahr erachten. Ob dem so ist oder nicht: Es ist einfach so, dass die Bevölkerung das noch denkt. Auch zeigt die Statistik, dass die Skepsis der Bevölkerung gegenüber der Gentechnik nicht abnimmt, sondern nach wie vor wächst; 2011 waren es mit rund 72 Prozent noch etwas weniger, jetzt ist die Zahl der skeptischen Befragten gewachsen.

Neben dem Kundenbedürfnis bedeutet GVO-frei übrigens auch eine Qualitätsstrategie, dies ist heute noch so. Die gentechnikfreie Produktion in der Schweizer Landwirtschaft steht für hochwertige Lebensmittel und für Glaubwürdigkeit. Sie entspricht einem breiten Konsumentenbedürfnis. Falls es irgendeinmal eine Anpassung geben sollte, müssten Aufklärungsarbeit und vertrauensbildende Massnahmen geleistet werden. An diesem Punkt stehen wir heute noch nicht.

Auch für uns als Mitte-Fraktion ist somit klar, dass wir der Vorlage, wie sie der Bundesrat uns vorschlägt, zustimmen.

Der zweite wegweisende Vorstoss, das Postulat Chevalley, das auch schon angenommen wurde, ist heute genauso zentral. Es kann bei der Genom-Editierung, wie wir in der heutigen Debatte auch schon gehört haben, positive Aspekte geben, die prüfenswert sind. Heute besteht noch ein Mangel an Wissen und bezüglich der Risikobeurteilung und somit auch der Folgenabschätzung, auch wenn das Verfahren der Genom-Editierung als präzises Verfahren definiert wird. Aber momentan besteht nur ein Laborwissen und noch kein Umwelt- oder Gesundheitswissen. Man kennt also nur die Teile, die eingebaut werden sollen. Die Auswirkungen im Gesamtkontext kennt man nicht. Somit wird die Umsetzung, also die Auslegeordnung, wie sie im Postulat Chevalley verlangt wird, sehr aufschlussreich sein.

Bevor man also einen möglichen Antrag, die neuen gentechnischen Verfahren aus dem Moratorium auszuschliessen, wie es der Minderheitsantrag Wasserfallen Christian formuliert, überhaupt in Erwägung zieht oder den Einzelantrag Bäumle unterstützt, braucht es eine Handhabung der Risikobeurteilung. Wir lehnen beide Anträge ab. Alles andere wäre fahrlässig und fände beim Volk auch keine Unterstützung.

Einen Wunsch hat die Mitte-Fraktion zum Schluss aber noch: Für die kommende Debatte in vier Jahren soll es eine gesetzliche Klarheit geben, also je nach Situation eine Anpassung oder eine Verstetigung dieses Gesetzes.

Roth Pasquier Marie-France · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

L'enjeu de cette proposition est, comme vous l'avez déjà entendu plusieurs fois ce matin, la prolongation du moratoire sur le génie génétique. Le Conseil fédéral nous propose de prolonger de quatre ans, jusqu'en 2025, le moratoire pour les cultures d'organismes génétiquement modifiés à des fins agricoles. Le moratoire concerne également les produits issus des nouvelles technologies de modification génétique.

Le Conseil national a déjà accepté la motion Aebi Andreas 19.4225, qui a pour but la prolongation du moratoire sur les OGM, et le postulat Chevalley 20.4211, qui réclame une évaluation des nouveaux procédés en matière de génie génétique afin de clarifier les questions encore ouvertes. En outre, 80 pour cent des participants à la consultation se sont prononcés en faveur du maintien du moratoire. Une statistique de 2019 montre que 75 pour cent des personnes interrogées considèrent que le génie génétique appliqué à la production de nourriture est un danger.

Le groupe du centre soutient la prolongation du moratoire et ne voit toujours pas de raison convaincante d'autoriser les OGM. Il est important de promouvoir une agriculture qui préserve les ressources, qui soit orientée vers le local et qui soit compatible avec l'environnement et la société.

Toutefois, nous espérons que le temps ainsi gagné permettra de clarifier les questions ouvertes sur l'application de la loi sur le génie génétique, car la voie des prolongations récurrentes d'un moratoire n'est en soi pas la bonne. Une solution définitive doit être adoptée d'ici à 2026, qui tienne compte des développements technologiques et de la situation dans l'Union européenne en ce qui concerne les nouvelles méthodes de génie génétique.

C'est en ce sens que va le postulat accepté par la commission et que nous soutiendrons. Nous rejetterons par conséquent la minorité Wasserfallen Christian et la proposition individuelle Bäumle.

Huber Alois · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Seit der Annahme der Volksinitiative im Jahr 2005 gilt in der Schweiz ein Moratorium für die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft. Die Tatsache, dass dieses Moratorium schon dreimal verlängert wurde und wir heute ein viertes Mal darüber befinden, zeigt deutlich, wie wichtig, aber auch emotional dieses Thema ist. Wenn wir die Veränderungen, die Entwicklungen und die Herausforderungen der Agrarwirtschaft, aber auch die grossen Qualitätsansprüche an die landwirtschaftlichen Produkte und die Auflagen für eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft genauer betrachten, stellen wir fest, dass das Gentech-Moratorium der richtige Weg war und ist. Wir haben ihn vor beinahe zwanzig Jahren eingeschlagen und sollten uns heute mit einer vierten Verlängerung dafür entscheiden, ihn weitere vier Jahre zu begehen.

Mit den Revisionen der Agrarpolitik in den letzten zwanzig Jahren, der parlamentarischen Initiative 19.475 der WAK-S zur gesetzlichen Verankerung eines Absenkpfades, aber auch den Agrar-Initiativen, über welche unsere Bevölkerung im letzten Juni abgestimmt hat, wurde und wird der Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln stark eingeschränkt. Doch genau die Ansaat von gentechnisch verändertem Saatgut verlangt einen vermehrten Einsatz dieser synthetischen Mittel, will man einen höheren Ertrag erzielen. Bei der herkömmlichen, bis jetzt bekannten und angewendeten Technik werden die Pflanzengene so verändert, dass sie resistent gegen Pestizide sind. Über die Nebenwirkungen, welche dadurch entstehen, wird sehr oft geschwiegen. Wenn überhaupt, werden sie nur am Rande erwähnt und als nicht wichtig eingestuft. Es ist eine Tatsache, dass die gentechnisch veränderten Pflanzen nach wenigen Jahren auch zu resistenten Problemunkräutern oder "-ungräsern" werden können. Die möglichen schädlichen Nebenwirkungen, welche bei den Verfahren nicht ausgeschlossen werden können, will ich gar nicht gross erwähnen.

Sicher ist aber, dass ein Grossteil der Konsumenten bis jetzt gentechfreie Nahrungsmittel konsumieren wollte und auch in Zukunft konsumieren will.

Was wir sicher nicht verschweigen dürfen, ist, dass mit der neuen Crispr-Züchtungstechnologie ein ganz anderes Verfahren in der GVO-Technik angewendet werden soll. Mit dieser Technik werden Pflanzen gezüchtet, welche gegen Krankheiten resistent sind oder sein sollten. Sie ist nach Aussagen von Forschern erst in der Anfangsphase und lässt betreffend die Züchtung, aber auch in rechtlicher Hinsicht noch sehr viele Fragen offen. Es sind auch noch keine Erfahrungen hinsichtlich der Auswirkungen auf Pflanzen und Umwelt vorhanden. Diese müssen in den nächsten Jahren sehr genau geprüft und abgeklärt werden. Deshalb kommt die Forderung von Kollege Bäumle zu früh oder sogar viel zu früh. Es ist schlichtweg nicht möglich, in den nächsten 15 Monaten die Auswirkungen der Methode der Genom-Editierung auf Menschen, Pflanzen, Tiere und Umwelt seriös zu erforschen. Diesen Antrag lehnt die SVP-Fraktion klar ab.

Das Postulat der nationalrätlichen Kommission sehen wir als den richtigen Weg an, und wir werden dieses auch unterstützen. Mit diesem Postulat wird der Bundesrat aufgefordert, Fragen zu Verfahren und Züchtungstechnologien in angemessen realistischer Zeit zu beantworten.

Die SVP-Fraktion ist mit einer Verlängerung des Gentech-Moratoriums einverstanden. Den Antrag Bäumle werden wir ablehnen und das Kommissionspostulat unterstützen.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Der Bundesrat beantragt Ihnen mit seiner Botschaft, das Gentech-Moratorium bis Ende 2025 zu verlängern. Vor vier Jahren sprach sich das Parlament klar für eine Verlängerung des Moratoriums aus. Der Bundesrat sah damals Bestimmungen für eine Koexistenz von gentechnisch veränderten und nicht gentechnisch veränderten Organismen vor. Er unterbreitete Ihnen einen entsprechenden Gesetzentwurf. Das Parlament lehnte ihn damals aber ab. Also nur zur Klärung: Der Bundesrat hatte diesen Antrag gestellt, das Parlament sagte, diese Koexistenz sei zu wenig ergründet, und lehnte deshalb den Regelungsentwurf ab.

Ein Grund für die Ablehnung war damals die mangelnde Akzeptanz der Schweizer Bevölkerung für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Die Landwirtschaft und die Konsumentinnen und Konsumenten haben auch heute weiterhin ein Interesse an einer GVO-freien Schweizer Landwirtschaft. Aus Sicht des Bundesrates hat sich an dieser Ausgangslage nichts geändert.

Die Vernehmlassung zur Verlängerung des Moratoriums - wir haben das ja in die Vernehmlassung gegeben - hat gezeigt, dass dieser Antrag sehr breit unterstützt wird. Ich stütze mich hier nicht auf Umfragen, sondern auf die konkreten Rückmeldungen auf die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates: 80 Prozent der Teilnehmenden haben sich für die Verlängerung des Moratoriums ausgesprochen, darunter sind 24 Kantone, viele landwirtschaftliche Organisationen, unter anderem auch der Schweizerische Bauernverband und Bio Suisse. Ausserdem hat Ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur am 2. September 2021 den Antrag des Bundesrates - das haben Sie bereits gehört - mit 22 zu 1 Stimmen unterstützt. Schliesslich hat der Nationalrat die Motion Aebi Andreas 19.4225, "Verlängerung des Gentech-Moratoriums", an der letzten Session im Sommer deutlich angenommen.

Für die Verlängerung des Moratoriums um weitere vier Jahre spricht auch die rasche Weiterentwicklung der gentechnischen Verfahren. Für eine fundierte Risikoanalyse fehlen derzeit noch ausreichende wissenschaftliche Daten und Erfahrungswerte. Deshalb haben Sie auch das Postulat Chevalley 20.4211, "Gentechnikgesetz. Welcher Geltungsbereich?", angenommen. In diesem Rahmen werden die offenen Fragen im Zusammenhang mit den neuen gentechnischen Verfahren geprüft und auch beantwortet. Dabei werden auch die Entwicklungen in der Europäischen Union verfolgt und mögliche Konsequenzen für die Schweiz ebenfalls näher angeschaut. In diesem Sinn empfiehlt Ihnen der Bundesrat, das Moratorium bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern.

Gleichzeitig schlägt Ihnen der Bundesrat die Annahme des Postulates 21.3980 der WBK-N, "GVO-Moratorium. Belastbare Informationen als Grundlage für gute Entscheide", vor. Auf diese Weise können die erforderlichen Gutachten und Analysen während des Moratoriums bis 2025 durchgeführt werden.

Ich äussere mich noch zum Minderheitsantrag Wasserfallen Christian: Der Bundesrat bittet Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Herr Wasserfallen fordert mit seinem Antrag, das Moratorium für Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren aufzuheben. Neue gentechnische Verfahren - ich denke, das ist wichtig und wurde in Ihrer Kommission auch so diskutiert - werden zum Teil auch eingesetzt, um die Eigenschaften des Genoms zu verändern. Die Verfahren ermöglichen einen mehr oder weniger bedeutsamen Eingriff in das Genom. Es ist möglich, einzelne oder mehrfach punktuelle Veränderungen vorzunehmen. Man kann unter Einbringung von Fremd-DNA Veränderungen an mehreren Genen vornehmen. Damit können einfache neue Eigenschaften, wie die Resistenz gegen ein Herbizid, bis hin zu komplexen Veränderungen in der Physiologie der Pflanze, wie die Trockenresistenz, herbeigeführt werden. Es ist insbesondere auch möglich, Kombinationen von neuen Eigenschaften einzufügen. Damit hat man momentan noch wenig Erfahrung. Gleichzeitig können die möglichen Auswirkungen sehr komplex sein. Folgerichtig gelten das Gentechnikgesetz und seine Grundsätze auch für die neuen gentechnischen Verfahren. Das hat der Bundesrat bereits im Jahr 2018 festgehalten.

Sie sehen, dass es bei den neuen gentechnischen Verfahren nicht einfach um ein neues gentechnisches Verfahren geht, sondern um eine ganz breite Palette von unter Umständen sehr komplexen bis hin zu ganz einfachen Eingriffen. Je nachdem gibt es auch in Bezug auf die Auswirkungen eine ganze Bandbreite von möglichen Veränderungen. Entsprechend sind auch die offenen Fragen, wofür eine allgemeine Ausnahme ermöglicht werden soll, noch zu wenig geregelt. Angesichts dieser grossen Bandbreite an möglichen Eingriffen ist es heute aus Sicht des Bundesrates nicht angemessen, eine generelle Ausnahme für neue gentechnische Verfahren vorzusehen.

Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, die offenen Fragen gemeinsam mit den im Postulat Chevalley 20.4211 aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Dann können, je nachdem, wovon man spricht, entsprechende Regulierungsoptionen spezifisch vorgesehen werden. Je nach Verfahren sind dann auch die Nachweismöglichkeiten sehr unterschiedlich. Es gibt neue gentechnische Verfahren, die nachgewiesen werden können, aber auch solche, bei denen es heute noch keine Nachweismöglichkeit gibt.

Damit komme ich noch zum Einzelantrag Bäumle. Herr Bäumle möchte ja eine Differenzierung innerhalb dieser verschiedenen neuen Gentech-Verfahren haben und entsprechend auch noch etwas Zeit geben, um dort Antworten zu finden. Ich denke, dieser Versuch einer Differenzierung ist sicher gut gemeint, aber ich kann Ihnen sagen: Er wird der Komplexität der neuen gentechnischen Verfahren nicht gerecht. Das Gentechnikgesetz gilt für alle Verfahren, mit denen man einen Eingriff ins Genom vornimmt oder mit denen man am Genom etwas verändert. Da macht man keine Differenzierung, ob das Fremd-DNA ist, die eingefügt wird, oder nicht. Genau das sind die Fragen, die jetzt im Rahmen des Postulates Chevalley geklärt werden. Auch wenn Sie da mit dem Einzelantrag Bäumle noch etwas Zeit haben, muss ich Ihnen sagen: Sie haben jetzt gesehen, die Komplexität ist sehr gross, man kann das nicht innerhalb von kürzester Zeit beantworten.

Dann vielleicht noch eine letzte Bemerkung: Wenn es um die Koexistenz geht, die ja die Voraussetzung für die Wahlfreiheit ist - nicht nur der Konsumenten, sondern auch der Bäuerinnen und Bauern -, dann ist es von zentraler Bedeutung, dass es Nachweismöglichkeiten gibt. Das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Landwirtschaft sind daran, für die unterschiedlichen Verfahren die entsprechenden Nachweismethoden zu erarbeiten. Ohne Nachweismöglichkeiten gibt es keine Transparenz, keine Wahlfreiheit. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass Sie mit dem Postulat, das Sie heute hoffentlich annehmen, und dem Postulat Chevalley, das bereits in Bearbeitung ist, den richtigen Weg einschlagen.

Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Wasserfallen Christian und den Einzelantrag Bäumle abzulehnen und das Postulat Ihrer Kommission anzunehmen.

Python Valentine · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Pour clore ces nombreuses discussions, encore un mot au nom de la majorité de la Commission de la science, de l'éducation et de la culture: il ressort de ces débats que nous sommes face surtout à des interrogations et des incertitudes. Dans ce contexte, je souhaite amener une précision tout de même très importante, qui a déjà été apportée mais sur laquelle j'insiste: le moratoire ne concerne pas la recherche. Il concerne l'hypothèse d'une mise sur le marché à des fins agricoles.

Nous avons vraiment besoin d'appliquer ce principe de précaution face à tant de questionnements et d'incertitudes. Il faut donc nous donner le temps de répondre à une partie de ces interrogations, afin d'anticiper mieux les risques. Il faut évaluer si effectivement il peut y avoir des opportunités, mais il ne faut pas sous-estimer les risques.

C'est bien la position que la commission défend, et nous vous encourageons donc fortement à suivre la proposition du Conseil fédéral.

Haab Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Es gilt festzuhalten, dass eine grosse Anzahl der Redner dieses Moratorium oder diese Gesetzesänderung als sinnvoll erachtet. Immer wieder wurde aber darauf hingewiesen, dass es aktuell keine Pflanzen gibt, welche für den Konsumenten, den Produzenten oder für die Umwelt einen Mehrwert bringen. In den Anhörungen konnten wir auch feststellen, dass diese neue Gentechnik, diese Genom-Editierung, wirklich eine Neuheit ist. Sie wird seit etwa 2017 angewendet, also seit knapp fünf Jahren. Wenn man Kenntnis nimmt von den Entwicklungen dieses Genom-Editing in den letzten fünf Jahren, wie sie uns die Forscher aufgezeigt haben, dann müssen wir schon festhalten, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass schon in kurzer Zeit tatsächlich Produkte mit einer sinnvollen Anwendung auf dem Markt sein werden. Darum sieht auch die Mehrheit der Votanten eine Chance in diesem Genom-Editing. Diese muss aber ganz klar abgeklärt werden, und zwar mit dem Postulat 21.3980, das nach meinem Dafürhalten auch eine Mehrheit finden wird. Es gilt auch festzuhalten, dass der Bericht nicht nur die Risiken beleuchten muss, sondern auch die Chancen.

Kurz eine Bemerkung zum Minderheitsantrag Wasserfallen Christian: Er hat festgestellt, dass die Wahlfreiheit für den Konsumenten heute nicht gewährleistet sei, weil dieser eben im Regal, auch wenn er dies liebend gerne möchte, keine gentechnisch veränderten Produkte finde. Ich kann Kollege Wasserfallen beruhigen: Er findet sie. Wenn er nämlich Importprodukte kauft, ist die Chance relativ gross, dass er gentechnisch veränderte Futtermittel oder gentechnisch veränderte Pflanzen zu sich nimmt.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich

Loi fédérale sur l'application du génie génétique au domaine non humain

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 37a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit

(Wasserfallen Christian, de Montmollin, Wehrli)

Abs. 2

Absatz 1 findet keine Anwendung auf neue gentechnische Verfahren. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

Antrag Bäumle

Abs. 2

Absatz 1 gilt nicht für Pflanzen, die mit Methoden der Genom-Editierung, denen kein artfremdes Erbgut eingefügt wurde, gezüchtet wurden. Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung spätestens bis Ende 2022 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung solcher Pflanzen.

Schriftliche Begründung

Neben der klassischen Züchtung hat in den letzten Jahren auch im Bereich der grünen Gentechnologie eine enorme Entwicklung stattgefunden, und neue wissenschaftliche Erkenntnisse sind dazugekommen, die eine viel bessere Chancen- und Risikoeinschätzung ermöglichen. Diese Entwicklungen eröffnen neben den nie ganz auszuschliessenden Risiken auch grosse Chancen. So könnten die Methoden der Genom-Editierung bei einer Zulassung von entsprechender Innovation ein relevantes Potenzial und Chancen bei der Reduktion des Pestizideinsatzes ermöglichen. Ebenso bieten sich neue Zukunftschancen für mehr Ressourceneffizienz und für mehr Ernährungssicherheit. Neue Methoden sind mit der herkömmlichen Gentechnik unter Einbringung artfremder DNA nicht mehr vergleichbar. Im Zentrum steht hier die Genschere Crispr/Cas, die sogenannte Genom-Editierung. Diese Genveränderungen sind letztlich nicht mehr von den zufällig auftretenden Mutationen zu unterscheiden, die ständig in Pflanzen stattfinden oder beispielsweise in der Zucht herbeigeführt werden. Daraus ergibt sich die Frage, ob eine Pflanze weiter als gentechnisch verändert gelten soll, wenn keine artfremde DNA eingebracht wurde, also wenn faktisch keine Unterscheidung von einer durch eine zugelassene Methode erfolgte Mutation möglich ist. Die heutige Regulierung im Gentechnikgesetz trägt weder den neuen Chancen noch dieser wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung. So ist die Mutagenese, bei der Mutationen im Erbgut durch den Einsatz von Chemikalien, UV-Licht oder radioaktiver Strahlung herbeigeführt werden, beispielsweise seit vielen Jahren zugelassen und weit verbreitet. Die deutlich zielgerichtetere Genom-Editierung soll hingegen gemäss dem Entwurf des Bundesrates unter das Moratorium fallen. Dieser Zustand soll nun für vier weitere Jahre zementiert werden, obwohl in der Wissenschaft weitestgehend Konsens darüber besteht, dass bei Pflanzen hinsichtlich der Risiken kein Unterschied besteht, ob die Veränderung durch heute zugelassene und weit verbreitete Formen der Zucht oder aber durch Genom-Editierung erfolgt. Entscheidend sind vielmehr die Eigenschaften der gezüchteten Pflanze und deren Einfluss auf die Umwelt. Daher sollen die Methoden der Genom-Editierung vom Moratorium ausgenommen und ein separates Zulassungsverfahren geschaffen werden. Die Risikoanalyse soll dabei nicht auf die gewählte Züchtungsmethode, sondern entlang der Eigenschaften der Pflanze, der Anwendung in der Landwirtschaft, deren Chancen und Folgen für die Ökosysteme, die Biodiversität sowie die Umwelt erfolgen.

Art. 37a

Proposition de la majorité

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité

(Wasserfallen Christian, de Montmollin, Wehrli)

Al. 2

L'alinéa 1 ne s'applique pas aux nouvelles techniques de modification génétique. Le Conseil fédéral règle les modalités.

Proposition Bäumle

Al. 2

L'alinéa 1 ne s'applique pas aux plantes issues de l'édition génomique, modifiées sans introduction de matériel génétique étranger. Le Conseil fédéral soumet à l'Assemblée fédérale, au plus tard à la fin 2022, un projet de réglementation d'homologation de telles plantes fondée sur les risques.

Abstimmung

Erste Abstimmung - Premier vote

Für den Antrag Bäumle ... 160 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 28 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

Zweite Abstimmung - Deuxième vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 147 Stimmen

Für den Antrag Bäumle ... 42 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. II

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 144 Stimmen

Dagegen ... 27 Stimmen

(19 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Kommission hat im Rahmen ihrer Beratung auch von der Petition 18.2018 der Kleinbauern-Vereinigung, "Neue Gentechnik-Verfahren dem Gentechnikgesetz unterstellen!", Kenntnis genommen und sie gemäss Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes behandelt.