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Energiestrategie 2050. Mehr Spielraum in dezentralen Strukturen

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident des Schweizerischen Fachverbandes für Sonnenenergie, des Schweizer Elektromobilitätsverbandes Swiss E-Mobility sowie des Vereins Smart Grid Ready, und ich bin an drei Firmen im Bereich der Elektroplanung und Gebäudesteuerung beteiligt.

Mit der Energiestrategie 2050 haben wir etwas beschlossen, das eine Transformation im Energiebereich bedingt. Wir haben auch die Klimaziele von Paris unterschrieben; der Bundesrat hat das getan. Es ist klar: Wir wollen bis 2050 dekarbonisieren. Die Richtung stimmt im Grundsatz, aber es ist klar, es gibt extrem viel zu tun.

Es wird insbesondere notwendig sein, dass in den nächsten Jahren eine starke Elektrifizierung des Verkehrs und der Gebäudeheizungen stattfindet. Dafür werden Anreize gesetzt, dafür gibt es viele Massnahmen, die ergriffen werden. Es ist klar, dass auch die Produktion der Energie in Zukunft viel dezentraler sein wird. Die Gebäude werden dabei eine wichtige Rolle spielen. Sie sind die Tankstellen und die Energiehubs der Zukunft; dort wird der Strom produziert.

Alleine das Potenzial der Fotovoltaik schätzen wir auf etwa 80 Terawattstunden. Das ist viermal mehr, als die heutigen Atomkraftwerke zu liefern imstande sind. Vielleicht wird nicht das ganze Potenzial ausgeschöpft, weniger reicht auch. Aber es ist klar, die Gebäude stehen hier absolut im Zentrum.

Ein weiterer Wandel besteht darin, dass sich eben auch der Verkehr elektrifiziert. Die Elektromobilität setzt sich in der Breite durch. Für das Jahr 2030 rechnen wir mit rund zwei Millionen Fahrzeugen, die täglich am Netz aufgetankt werden. Die hängen am Netz, sie sind Verbraucher, genau gleich, wie sie auch Speicher sind. Es gibt eine totale Veränderung.

Die Gebäude, die ich erwähnt habe, sind eben nicht nur die Energietankstellen, sondern sie sind die Energiehubs. In Zukunft beträgt der für Gebäude verbrauchte Strom etwa 60 Prozent der Endenergie. Heute sind es nur etwa 20 Prozent.

Wenn man das alles machen will, bedingt das aber, dass man die Stromproduktion und den Verbrauch besser miteinander in Einklang bringt. Das funktioniert so, wie man das in der alten Stromwelt mit den Rundsteuerungen auch getan hat, wo man die Boiler, die Elektrospeicherheizungen und die Wärmepumpen so gesteuert hat, dass sie den Strom dann brauchen, wenn er produziert wird. Man hat auch die Pumpspeicherung eingesetzt, um dies aufeinander abzustimmen. Dies ist auch in Zukunft ein zentrales Element der Gesamteffizienz, der Systemstabilität und der Versorgungssicherheit.

Um das zu erzielen, brauchen wir mehr Digitalisierung im Stromnetz. Damit wir das machen können, braucht es Anpassungen in den Netzregulierungen an die Bedürfnisse dieser neuen Strukturen, und da kann ich Ihnen sagen: Die heutigen Regeln der Netztarifierung werden dieser neuen Realität leider bei Weitem nicht gerecht, insbesondere bezüglich der Arbeits- und Leistungstarife usw. Die Vorschläge des Bundesrates im sogenannten Mantelerlass zum Geschäft 21.047 sind unzureichend und geben den Netzbetreibern und den Kunden nicht den notwendigen Handlungsspielraum und die nötigen Anreize.

Mit meiner Motion beauftragen wir den Bundesrat, eine zukunftsgerichtete Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen der Netztarifierung auszuarbeiten. Diese Netztarifierung muss dringend weiterentwickelt werden, damit anstelle von Anreizen für teure Netzverstärkungen, so wie es heute ist, Anreize für eine effiziente Netznutzung, für eine dezentrale Produktion, für eine dezentrale Speicherung und für Quartierstromlösungen sowie zur Nutzung von Flexibilitäten gesetzt werden.

Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, diese Motion doch noch wohlwollend zu kommentieren, und Sie im Rat bitte ich: Nehmen Sie die Motion an, sie ist ein zentrales Element für die Stromversorgung der Zukunft.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Herr Nationalrat Grossen, wir haben selbstverständlich keine Differenz, wenn Sie feststellen, dass Klimaschutz im Wesentlichen auch eine Elektrifizierung des Alltags bedeutet. Entsprechend stimmt auch Ihre Feststellung, dass wir deshalb den Ausbau der erneuerbaren Energien endlich vorantreiben müssen. Ich denke, wir haben das in den letzten zehn Jahren zu wenig im Fokus gehabt. Aber jetzt haben Sie ja eine entsprechende Vorlage sehr rasch beraten, und ich hoffe, dass sie in dieser Session noch durchkommt. Sie gibt vor allem Planungs- und Investitionssicherheit für den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien in unserem Land.

Wir haben auch keine Differenz in Bezug auf die Feststellung, dass sich der Ausbau der natürlich vor allem dezentralen Stromproduktion entsprechend auch auf den Umgang mit dem Stromnetz niederschlagen muss. Ich denke, da haben Sie absolut recht: In Zukunft wird man nicht nur das Auto zuhause laden, sondern dann wird man mit einer Batterie auch den Haushalt mit Strom versorgen können. Da zeichnet sich also ein ganz anderer Umgang mit dem Stromnetz ab. Wir müssen da die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen und dem ebenso viel Beachtung schenken wie dem eigentlichen Ausbau der erneuerbaren Energien; da haben wir keine Differenz.

Der Bundesrat hat sich in einer früheren Stellungnahme ja bereits grundsätzlich mit dem Anliegen einverstanden erklärt, dass wir eben auch diese Netzfragen und die Tarifierungsfragen, die damit zusammenhängen, anschauen. Mein Departement hat die Arbeiten mit einer ausführlichen Grundlagenstudie an die Hand genommen, auch im Hinblick auf die Revision des Stromversorgungsgesetzes. Der Bundesrat hat Ihnen ja diese Revision im Rahmen des Mantelerlasses zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien im vergangenen Juni überwiesen. Ich habe deshalb allein aufgrund dieser Tatsache jetzt ein technisches Problem, die Annahme Ihrer Motion zu beantragen, denn der Bundesrat hat die genannte Vorlage überwiesen; er kann sie nicht zurücknehmen. Der Ständerat nimmt demnächst die Beratungen zu dieser Vorlage auf. Ich möchte Ihnen deshalb eigentlich gerne beliebt machen, die Fragen, die Sie hier aufwerfen, im Rahmen des Mantelerlasses anzuschauen.

Sie haben jetzt bereits vorweggenommen, dass Ihnen die Änderungen, wie sie der Bundesrat in diesem Mantelerlass beantragt, zu wenig weit gehen. Dazu kann ich Ihnen sagen: Wir sind sicher immer offen, Ihre guten Ideen auch noch in diesem Rahmen zu prüfen. Jetzt aber eine Motion anzunehmen, die sich zum Mantelerlass äussert, der bereits verabschiedet und dem Ständerat zugewiesen worden ist, macht nicht so viel Sinn.

Ich möchte doch auch darauf hinweisen, dass der Bundesrat schon einige Massnahmen im Stromversorgungsgesetz vorsieht, nämlich ein explizites Diskriminierungsverbot für Eigenverbraucherinnen und Eigenverbraucher; dies umfasst auch die sogenannten Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV). Dann beantragt der Bundesrat eine gesetzliche Regulierung der Flexibilität. Wer flexibel in der Stromeinspeisung respektive im Stromverbrauch ist, soll dafür künftig entschädigt werden. Auch das ist eine Neuerung. Die Netzbetreiber können somit nicht mehr kostenfrei auf diese Flexibilität zugreifen. Schliesslich will der Bundesrat auch die regulatorischen Anforderungen an eine dynamische Tarifgestaltung verringern; sie soll umfassender angewendet werden können. Es ist vorgesehen, den Netzbetreibern auf Verordnungsstufe mehr Tarifierungsfreiheiten zu geben, wenn die Netznutzer intelligente Messgeräte verwenden. Sie sehen also, es ist einiges vorgesehen.

Ich bin mir bewusst, dass Sie hier zum Teil noch weiter gehende Gesetzesänderungen im Auge haben. Wir müssen uns aber einfach bewusst sein, dass eine zusätzliche Weiterentwicklung der Netztarifierung ein sehr komplexes Thema ist. Das muss ich Ihnen ja nicht sagen, das wissen Sie selber sehr gut. Ich denke einfach, wir müssen weitergehende Schritte sorgfältig angehen. Wir müssen verhindern, dass es in der Netztarifierung zu ungewollten Ungerechtigkeiten kommt. Da, denke ich, wird die Studie "Weiterentwicklungen in der Tarifierung von Netz und Energie", die im vergangenen Juni publiziert worden ist, sicher auch eine gute Grundlage sein.

Also noch einmal: Ja, wir sind wohlwollend, aber wir haben die Botschaft schon verabschiedet. Wenn Sie hier weitere Überlegungen machen und prüfen wollen, dann bitte ich Sie, das im Rahmen der Beratung zum Mantelerlass zu tun. Die Annahme der Motion bringt Sie im Moment nicht weiter, weil Sie ja die entsprechenden Einflussmöglichkeiten direkt in der parlamentarischen Beratung geltend machen können.

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Vielen Dank, Frau Bundesrätin, für Ihre sehr wohlwollende Antwort. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie das aufnehmen. Ich habe jetzt trotzdem noch eine prozedurale Frage: Sie haben in Ihrer Antwort geschrieben, dass Sie im Falle einer Annahme dieser Motion im Erstrat dem Zweitrat beantragen würden, den Passus "im Rahmen der Revision des StromVG" zu streichen - eben genau das, was Sie nun gesagt haben und im Mantelerlass zu tun beabsichtigen.

Wir haben beim CO2-Gesetz gelernt, dass es überladene Vorlagen vor dem Volk schwer haben. Daher würde ich es begrüssen, dass man trotzdem an dieser Motion festhält und das in einer separaten Vorlage tut. Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Besten Dank für diese Überlegung. Das ist eine Möglichkeit, da haben Sie natürlich recht. Ich möchte gerne beliebt machen, dass man diese Frage im Rahmen des Mantelerlasses diskutiert. Möchte man die spezifischen Fragen zur Netztarifierung und das, was Sie hier ansprechen, in einer separaten Vorlage vertiefen? Wenn das Parlament das so beschliesst, würde der Bundesrat diesen Auftrag selbstverständlich entgegennehmen. Der Ständerat und dann Ihr Rat als Zweitrat sollten aber auch zuerst einmal anschauen, was im Mantelerlass bereits vorgesehen ist und ob es noch zusätzliche, weitergehende Massnahmen braucht.

Abstimmung

Präsident (Candinas Martin, zweiter Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 141 Stimmen

Dagegen ... 53 Stimmen

(1 Enthaltung)