17.304
Sicherere Strassen jetzt!
Hefti Thomas · 1VP-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Knecht, Bauer, Salzmann, Wicki)
Nichteintreten
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Knecht, Bauer, Salzmann, Wicki)
Ne pas entrer en matière
Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Der Kanton Tessin hat am 22. März 2017 die Standesinitiative "Sicherere Strassen jetzt!" eingereicht. Die Initiative verlangt, dass für den alpenquerenden Transitverkehr Mindeststandards bei den Sicherheitssystemen der Lastwagen eingeführt werden. So sollen Lastwagen und Cars künftig nur noch auf Transitstrassen durch die Alpen fahren dürfen, wenn sie mit modernen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sind.
Am 8. Januar 2018 beschloss Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, der Initiative Folge zu geben. Am 6. November 2018 folgte ihr die Schwesterkommission. In der Wintersession 2018 wurde die Schwesterkommission beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten. Die KVF-N hat den Vorentwurf angenommen und eine Vernehmlassung durchgeführt. Diese hat vom 5. Juni bis am 30. September 2020 stattgefunden. In der Vernehmlassung hat sich allerdings keine klare Tendenz für oder gegen den Entwurf der Kommission ergeben.
Die KVF-N hat den Vernehmlassungsbericht über den Vorentwurf zur Umsetzung der Standesinitiative Tessin an ihrer Sitzung vom 18. Januar dieses Jahres zur Kenntnis genommen. Mit 15 zu 10 Stimmen hat sie beschlossen, am Vorentwurf festzuhalten und dem Nationalrat einen Entwurf zur Revision des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten. Gleichzeitig hat sie dem Bundesrat Bericht und Erlassentwurf zur Stellungnahme vorgelegt. Der Bundesrat empfahl in seiner Stellungnahme vom 24. Februar dieses Jahres die Vorlage zur Annahme, beantragte aber eine gewichtige Änderung: Er beantragte, auf die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Ausnahmeregelung beim Binnenverkehr zu verzichten; ich komme darauf zurück. Der Nationalrat hat der Vorlage am 3. Juni 2021 mit 112 zu 77 Stimmen zugestimmt.
Zur Vorlage des Nationalrates: Das Strassenverkehrsgesetz soll so geändert werden, dass für schwere Motorwagen zum Sachen- oder Personentransport auf den Transitstrassen im Alpengebiet Mindeststandards für die Ausrüstung mit unfallvermindernden Assistenzsystemen gelten. Für bestimmte nicht grenzüberschreitende Transporte soll der Bundesrat eine längere Frist vorsehen. Der Nationalrat ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Änderung des Strassenverkehrsgesetzes das Gefahrenpotenzial des Schwerverkehrs verringert und dass auf diese Weise der hohe Sicherheitsstandard auf den Schweizer Strassen weiter verbessert werden kann.
Zu den Erwägungen Ihrer Kommission: Ihre Kommission führte zuerst eine Anhörung mit einer Delegation des Kantons Tessin durch. Anschliessend wurde mit 7 zu 4 Stimmen Eintreten beschlossen und die Detailberatung durchgeführt. Die Mehrheit Ihrer Kommission teilt das Anliegen der Vorlage. Die weitere Verbesserung der Verkehrssicherheit ist ihr ein grosses Anliegen. Eine Minderheit ist für Nichteintreten.
Zur vorgeschlagenen Lösung: Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, in allen Punkten dem Nationalrat zu folgen. Die Forderung der Initiative, für schwere Motorwagen zum Sachen- oder Personentransport im alpenquerenden Verkehr auf Transitstrassen Mindeststandards festzulegen, wird mit der vorgeschlagenen Änderung des SVG erfüllt. Die betroffenen Fahrzeuge müssen fünf Jahre nachdem unfallvermindernde Assistenzsysteme obligatorisch geworden sind, mit solchen Systemen ausgerüstet sein, um auf den Transitstrassen im Alpengebiet zu verkehren. Die Frist von fünf Jahren erlaubt den Fahrzeughaltern eine sorgfältige mittel- bis langfristige Planung, welche den neuen Vorschriften Rechnung trägt.
Grundsätzlich sind Unternehmen mit Fahrzeugflotten älteren Datums von den vorgeschlagenen Massnahmen stärker betroffen als Unternehmen mit Lastwagen jüngeren Datums. Zudem ist festzuhalten, dass Fahrzeuge im internationalen Verkehr aufgrund ihrer hohen Kilometerleistungen und des damit verbundenen Einsparpotenzials - Stichworte: geringerer Treibstoffverbrauch, LSVA - tendenziell moderner sind als Fahrzeuge, die mit deutlich weniger Laufleistung im Binnenverkehr eingesetzt werden. Bereits heute achten im grenzüberschreitenden Verkehr tätige Unternehmen eher darauf, moderne und möglichst umweltfreundliche Fahrzeuge einzusetzen. Die Unternehmen könnten mit dem Einsatz moderner Fahrzeuge die Kosten, die auf langen Fahrten anfallen, niedriger halten, als wenn sie ältere Fahrzeuge für den grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen.
Die neue Regelung dürfte deshalb von diesen Unternehmen nicht als einschneidende Massnahme eingestuft werden und eine gute Akzeptanz finden. Damit wird eine verhältnismässige Massnahme umgesetzt, indem bei der Typengenehmigung und Fahrzeugprüfung für schwere Motorwagen zum Sachen- und Personentransport internationale Normen für Assistenzsysteme übernommen werden. Zudem ist die strengere Ausrüstungspflicht auf bestimmte, wenn im internationalen Verkehr auch bedeutende Strecken beschränkt. Assistenzsysteme helfen, die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Nun zum strittigen Punkt der Vorlage: Der Nationalrat und die Kommissionsmehrheit haben in Artikel 45a Absatz 3 dem Bundesrat die Möglichkeit einer längeren Frist für alpenquerende, nicht grenzüberschreitende Transporte eingeräumt, welche die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen entlasten und die Versorgung der Berggebiete sicherstellen würde. Der Bundesrat beantragt, Artikel 45a Absatz 3 zu streichen. Eine Privilegierung des Binnenverkehrs, wie in der Vorlage vorgesehen, sei mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar. Eine starke Minderheit der Kommission fordert hingegen eine Konkretisierung von Artikel 45a Absatz 3. Anstelle einer Kompetenzdelegation an den Bundesrat über eine Kann-Formulierung soll eine Muss-Formulierung mit einer Frist von fünf Jahren ins Gesetz geschrieben werden.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 4 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und in der Detailberatung dem Nationalrat zu folgen.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Warum empfehle ich Ihnen, nicht auf diese Vorlage einzutreten? Es gibt Vorlagen, welche eine Verbesserung bringen. Dann gibt es Vorlagen, welche nichts bringen, und schliesslich solche, die vor allem schaden. Diese Vorlage, meine ich, schadet. Sie erhöht die Verkehrssicherheit nämlich nicht. Stattdessen bringt sie eine Menge Ärger und Probleme.
Die Befürworter der Standesinitiative versprechen sich von der Vorlage eine Verbesserung der Verkehrssicherheit. So sollen besonders Auffahrunfälle von übermüdeten LKW- oder Carfahrern durch die entsprechenden Fahrassistenzsysteme verhindert werden. Ich stimme mit den Befürwortern überein, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet sein muss. Die schrecklichen Unfallbilder der letzten Jahre lassen niemanden kalt. Nur, gut gemeint ist eben nicht gut gemacht. Eine Vorlage sollte nach ihren realen Auswirkungen und Resultaten beurteilt werden und nicht nach ihren theoretischen Absichten.
Die Standesinitiative wurde im März 2017, das heisst vor bald fünf Jahren, eingereicht. Seitdem haben sich die Verhältnisse verändert. Die Fahrzeuge des internationalen Verkehrs legen jedes Jahr viele tausend Kilometer zurück. Die Haltedauer ist folglich kurz, und die alten Fahrzeuge werden schnell ersetzt, so etwa alle sieben Jahre. Die meisten dieser Fahrzeuge sind daher bereits mit den entsprechenden Assistenzsystemen ausgerüstet oder werden es innert der in der Vorlage vorgesehenen Frist von fünf Jahren sein, was angesichts der langen Fahrzeiten der Chauffeure und des entsprechenden Anstiegs des Risikos eines Unfalls aus Unaufmerksamkeit durchaus begrüssenswert ist.
Aber wie erwähnt: Die Erneuerung mit den entsprechenden Assistenzsystemen geschieht ohnehin, auch ohne diese Vorlage. Zudem verstösst die Vorlage gegen das Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Union. Hier wird unnötigerweise ein Konflikt angezettelt, denn die EU wird mit der General Safety Regulation ohnehin selbst entsprechende Regelungen bezüglich Assistenzsystemen einführen. Für die Vorlage wesentliche Regelungen treten für die Typengenehmigungen ab 2022 und für neue Fahrzeuge ab 2024 in Kraft. Die Standesinitiative rennt hier also offene Türen ein.
Zu beachten ist auch die aufwendige Umsetzung. Ich meine, dass wir unsere Ressourcen zielführender einsetzen können.
Den grössten Nachteil würden aber die schweizerischen Binnentransporteure erleiden. Die Kilometerleistung ihrer Fahrzeuge pro Jahr ist in der Regel geringer; ihre Fahrzeuge werden folglich nicht so schnell ersetzt. Die Fahrer sind allerdings aufgrund der kürzeren Fahrzeiten und des abwechslungsreicheren Arbeitsalltags auch nicht so sehr auf die Assistenzsysteme angewiesen. Der Rhythmus ist bei den einheimischen Transporteuren ein gänzlich anderer. Monotonie tritt kaum auf. Die Fahrer sitzen nicht stundenlang hinter dem Steuer, sondern sie fahren in kürzeren Abständen verschiedene Orte an, um ihre Ware zu entladen. Die Gefahr, dass ihre Aufmerksamkeit leidet, besteht also deutlich weniger oder kaum. Deshalb beantrage ich auch, dass für solche Binnentransporte eine zwingende Ausnahmeregelung geschaffen werden muss, sollten Sie Eintreten auf diese Vorlage beschliessen.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die internationalen Transportunternehmen die von der Vorlage vorgegebenen Richtlinien ohnehin erfüllen werden. Hingegen würden die Binnentransporteure in erhebliche Schwierigkeiten gebracht. Um sie zu schützen, müsste ein unnötiger Konflikt mit der EU riskiert werden. Alles in allem gibt es mit dieser Vorlage eigentlich nur Verlierer und keine Gewinner.
Darum bitte ich Sie, nicht einzutreten.
Burkart Thierry · Mit-M · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Meine Interessenbindung vorweg: Ich bin Präsident der Astag.
Diese Standesinitiative lässt mich automatisch zum Sprichwort gelangen: "Man meint den Esel, schlägt aber den Sack." Um was geht es nämlich wirklich? Selbstverständlich ist niemand gegen Verkehrssicherheit. Aber das Ziel dieser Standesinitiative ist es, den Transitverkehr aus dem Ausland einzudämmen. Das zeigt sich ja insbesondere daran, dass man im Vorstoss eine Ausnahmeregelung für Schweizer Unternehmen vorsehen möchte.
Nun, es wurde vom Vorredner eigentlich ausgeführt, sodass ich es ganz kurz zusammenfassen kann: Man trifft mit diesem Vorstoss die ausländischen Lastwagen eben nicht. Die ausländischen Lastwagen haben nämlich aufgrund der sehr hohen Laufleistung eine viel kürzere Abschreibungszeit als die schweizerischen Binnenfahrzeuge; solche, zum Beispiel für den Baustellen-, Holz- oder Abfallsammelstellentransport, haben eine längere Abschreibungszeit, sodass dort eine weniger schnelle Flottenmodernisierung stattfindet. Deshalb trifft es insbesondere die Schweizer Lastwagen. Denn seit 2015 ist die im Vorstoss geforderte Einhaltung von technischen Voraussetzungen obligatorisch. So müssen Fahrzeuge mit einem Spurwechselassistenzsystem, einem Antiblockiersystem und einem Notbremsassistenzsystem ausgestattet sein.
Wenn man also diese Regelung so festschreibt, treffen wir die Schweizer Unternehmen, nicht die ausländischen. Damit ist der eigentliche Zweck, die Eindämmung des Transitverkehrs aus dem Ausland, eigentlich nicht erreicht. Wenn man dann aber eine Ausnahmeregelung für die Schweizer Unternehmen vorsieht, um zu verhindern, dass es gerade sie trifft, macht der ganze Vorstoss keinen Sinn.
In diesem Sinne bitte ich Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ich wäre auch in der Minderheit, wenn ich an der entsprechenden Kommissionssitzung anwesend gewesen wäre. Sollten wir dennoch Eintreten beschliessen, bitte ich Sie, die Ausnahmeregelung für die Schweizer Unternehmen so zu beschliessen.
Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion
Ich beantrage Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten. Es ist eine wichtige Vorlage für den alpenquerenden Verkehr. Es ist eine austarierte Vorlage. Es geht darum, den Schutz der Menschen zu erhöhen, die an diesen Transitachsen leben und verkehren. Es ist so, wir haben in der Kommission Bilder von schrecklichen Unfällen gesehen, von Unfällen, die mit Assistenzsystemen hätten verhindert werden können. Das ist real, nicht theoretisch. Es gibt klare Daten, wonach zahlreiche sehr schlimme Unfälle mit solchen Assistenzsystemen hätten verhindert werden können. Investitionen in diese Systeme lohnen sich.
Wieso ist die Vorlage austariert? Genau da möchte ich auf den Punkt der Vorredner eingehen: Die Vorlage ist austariert, weil sie für den Binnenverkehr eine gewisse Ausnahme vorsieht, aber natürlich keine komplette. Es gibt in einem zentralen Artikel - Artikel 45a Absatz 2 - eine Ausnahme von fünf Jahren für ältere Fahrzeuge. Wir haben dann die Möglichkeit, in Absatz 3 für den Binnenverkehr eine längere Frist vorzusehen.
Man könnte jetzt sagen, der Sinn der Vorlage werde damit ein Stück weit ausgehöhlt. Es ist aber schon so: Die Differenz, die mein Vorredner angesprochen hat, besteht natürlich. Die Fahrzeuge für Binnentransporte sind im Durchschnitt älter als Fahrzeuge, die im grenzüberschreitenden Verkehr zum Einsatz kommen. Man kann auch den Konflikt mit dem EU-Recht, wie es Kollege Knecht gesagt hat, ins Feld führen. Aber da möchte ich erwähnen, dass wir immerhin auch das Tropfenzählersystem am Gotthard haben. Auch dieses stellt eine Bevorzugung des nicht grenzüberschreitenden Verkehrs dar. Auch diese Regelung wird von der EU akzeptiert. Ich glaube, dass wir da mit dieser ausgewogenen Vorlage kein Problem haben werden.
Aber die Vorlage ist eben ein Kompromiss. Denn es ist nicht so, dass der Binnenverkehr nicht erfasst wäre. Es ist nur so, dass er von längeren Fristen profitiert. Wenn wir die Sicherheit erhöhen wollen, müssen wir am Schluss alle erfassen. Aber denjenigen, die im Binnenverkehr in der Schweiz unterwegs sind, sollten wir länger Zeit geben. Das will diese Vorlage mit einer Kann-Formulierung. Ich werde mich allenfalls bei der Frage, ob es eine Kann- oder eine Muss-Formulierung sein soll, noch einmal dazu äussern, warum die Kann-Formulierung die ausgewogenere ist.
Noch einmal: Es ist keine wirkungslose Vorlage. Es geht darum, den Schutz auf diesen Achsen zu erhöhen, schreckliche Unfälle zu verhindern. Bei einem Unfall ist es dem, der unter dem Lastwagen liegt, egal, ob es ein Binnentransport oder ein grenzüberschreitender Transport war. Bei diesen Assistenzsystemen müssen wir ansetzen, sie bringen etwas.
Wenn es so ist, wie Kollege Burkart sagt, nämlich dass das sowieso alles kommt, dann ist das umso besser. Aber es spricht nicht gegen diese Regelung. Wir wollen mit dieser Regelung verunmöglichen, dass es Schlupflöcher für ältere Fahrzeuge gibt, die ohne diese Sicherheitssysteme unterwegs sind.
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion
Ich werde mich kurzhalten und sagen, wieso die Standesinitiative Tessin sehr wichtig ist, selbstverständlich für den Kanton Tessin, aber auch für die anderen Kantone auf der Nord-Süd-Achse und die ganze Schweiz. Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Es ist, wie gesagt, eine sehr wichtige Vorlage, weil sie die Strassensicherheit in der ganzen Schweiz erhöhen will. Auch wenn die Initiative 2017 eingereicht wurde, also vor fünf Jahren, bleibt sie sehr wichtig und aktuell. Es stimmt, es gibt eine Verbesserung bei den Sicherheitsmassnahmen zum Schutze von Verkehrsteilnehmern und auch von Lastwagenfahrern, aber es braucht noch bessere Massnahmen, und diese Vorlage geht in diese Richtung.
Gemäss einer Studie des BfU gibt es leider viel mehr durch den Schwerverkehr verursachte Unfälle und sterben bei diesen viel mehr Personen, als es bei anderen Fahrzeugkategorien der Fall ist. Deshalb müssen wir wirklich alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit das verhindert wird. Diese Vorlage beruht auf der Standesinitiative, die in diese Richtung geht. Dank dieser verschärften Sicherheitsvorschriften werden auf Schweizer Strassen generell mehr Lastwagen mit Systemen nach neusten Sicherheits- und auch Umweltstandards fahren. Die Vorlage wird nebst weniger Unfällen eine Verbesserung für die Umwelt und weniger Lärmbelastung in den betroffenen Regionen zur Folge haben.
Deshalb bin ich der Meinung, es wäre wirklich wichtig, dass wir jetzt, fünf Jahre nachdem die Standesinitiative eingereicht wurde, auf diese gute Vorlage, die, wie gesagt, auch ein Kompromiss ist, eintreten und ihr zustimmen.
Z'graggen Heidi · Mit-F · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Standesinitiative "Sicherere Strassen jetzt!", auf der die Vorlage basiert, kommt nicht umsonst aus dem Kanton Tessin. Der Stand Tessin, Uri und weitere Alpenkantone sind vom alpenquerenden Transitverkehr stark betroffen. Der Gotthard ist und bleibt das wichtigste Tor in den Süden. Das Verkehrsaufkommen ist nach wie vor sehr hoch, übrigens nicht nur bei den LKW.
Das Ziel der Standesinitiative und der Vorlage ist es, die Sicherheit auf der Nord-Süd-Achse und auch auf anderen Alpentransitstrassen weiter zu erhöhen. Das ist wichtig, und es ist eine permanente Aufgabe von Bund und Kantonen, darauf hinzuarbeiten. Bund und Kantone haben hier bereits viel unternommen, gerade seit dem Brand im Gotthardtunnel. Beispiele sind das Tropfenzählersystem, aber auch das Schwerverkehrszentrum in Erstfeld, das eben erst das 10-Jahr-Jubiläum gefeiert hat.
Einige Zahlen verdeutlichen, wie wichtig es ist, grosse Aufmerksamkeit auf die Sicherheit zu richten. In den zehn Jahren, seit das Schwerverkehrszentrum existiert, mussten sage und schreibe 19 938 Fahrzeuge stillgelegt werden. Heute muss rund ein Drittel der Fahrzeuge beanstandet werden. Die Mängel müssen entweder vor der Weiterfahrt behoben oder die Fahrzeuge müssen ganz stillgelegt werden. Jedes zehnte Fahrzeug muss aus dem Verkehr gezogen werden, dies trotz der unbestrittenen Präventivwirkung des Schwerverkehrszentrums.
Der Kanton Uri macht bei rund tausend LKW, die den Gotthard pro Tag von Norden nach Süden nutzen, rund achtzig Stichproben. Wir kontrollieren in Uri nicht nur LKW, sondern auch Cars. Ende August 2021 wurden während sechs Stunden zwölf Cars kontrolliert. Vier Fahrzeuge mussten stillgelegt werden, bei weiteren wurden Mängel beanstandet, und sie konnten nicht weiterfahren, weil die Mängel zuerst behoben werden mussten. Wohlverstanden: In Cars sitzen vertrauensvoll Menschen, die sich darauf verlassen, dass diese Fahrzeuge sicher sind. Das Schwerverkehrszentrum in Erstfeld leistet also einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit auf der Alpentransitstrecke Uri-Tessin.
Es geht einerseits um Sicherheit für die Strassenverkehrsteilnehmerinnen und Strassenverkehrsteilnehmer und für die Mitfahrenden, andererseits um Sicherheit für die Anwohnerinnen und Anwohner der Transitstrassen im sensiblen Alpenraum. Ich darf gar nicht an den Fall denken, dass ein Unfall mit Gefahrguttransport passieren würde, und daran, welche verheerenden Folgen daraus entstehen könnten. Die Gefahrgutkontrolle an der Grenze zeigt schon - auch da werden ja nur Stichproben gemacht -, dass auch da Mängel bestehen. Wenn wir mit dieser Vorlage auch da einen Beitrag zur Sicherheit leisten können, ist das wichtig.
Wir können also das Sicherheitsniveau erhöhen. Zudem wollen wir in der Schweiz gemäss Verfassung nach wie vor - dieses Ziel dürfen wir nicht aus den Augen verlieren - den Schwerverkehr auf die Schiene verlagern. Die Schweiz hat hier ein vorbildliches, teures Projekt erstellt. Die Neat wurde auch dafür gebaut, und dieses Ziel dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, insbesondere weil es auch beste Klimapolitik ist.
Ich möchte ausdrücklich die Leistungen der Chauffeure der LKW, aber natürlich auch der Cars anerkennen. Das sind Profis auf der Strasse. Sie fahren sicher. Aber trotzdem kann natürlich immer etwas passieren. Die Anwendung der modernen Assistenzsysteme ist auch im Interesse der Chauffeure und ihrer eigenen Sicherheit und auch im Interesse der Unternehmerinnen und Unternehmer. Denn wenn sich bei einem Unfall zeigt, dass auf solche Systeme verzichtet wurde, so führt das zu einem Reputationsschaden, den sich ein Unternehmen doch gar nicht leisten kann. Ich bin überzeugt, dass in der Schweiz keine Unternehmerin und kein Unternehmer auf diese Sicherheitssysteme verzichten will.
Ich sehe aber selbstverständlich die finanzielle Belastung der transportierenden Wirtschaft in der Schweiz. Eine Lösung zur Steigerung der Sicherheit wäre zu finden gewesen oder ist allenfalls noch zu finden in einem Anreizsystem mit Mitteln aus der LSVA, der Mineralölsteuer oder was auch immer. Man würde hier die Unternehmen eben in diesen Bereichen unterstützen, analog der Luftfahrt. Wir machen das in der Luftfahrt ja auch: Es werden zur Erhöhung der Sicherheit Beiträge aus Abgaben der Luftfahrt an die Unternehmer zurückerstattet.
Ich wäre sehr froh, wenn der Bundesrat das noch prüfen würde, natürlich nicht im Rahmen dieser Vorlage, aber sonst, im Interesse der Sicherheit und auch der Branche und der Bevölkerung.
Ich bitte Sie, einzutreten und zuzustimmen.
Bauer Philippe · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Je ne suis pas dans la commission, mais j'y ai néanmoins siégé en tant que remplaçant et me permets de prendre la parole maintenant.
Je ne minimise pas les problèmes que rencontrent les cantons alpins avec le passage d'un certain nombre de véhicules qui sont de plus en plus lourds et de plus en plus larges, avec les risques d'accident qui y sont liés. Je ne minimise pas non plus les défauts qui affectent un certain nombre de camions et, donc, l'augmentation du risque d'accident, et je dois dire que les centres de contrôle technique que l'on rencontre tant au Tessin que dans le canton d'Uri sont pour moi une excellente chose. Je ne minimise pas non plus les risques que font courir un certain nombre d'entreprises parfois étrangères en envoyant sur la route des camions dans un triste état ou en envoyant des chauffeurs dans un - vous me passerez l'expression - tout aussi triste état. Néanmoins, pour moi, cette initiative pose un grand problème pour le reste de notre pays. Dans mon canton et dans l'Arc jurassien, voire - j'ai posé la question à Johanna Gapany il y a quelques instants - dans un canton comme celui de Fribourg, qui ne sont pas considérés comme des cantons alpins, nous avons aussi le même problème. Dès lors, j'ai de la peine à comprendre que l'on fasse une loi spéciale pour plus de sécurité qui s'applique uniquement aux cantons de l'Arc alpin.
Peut-être qu'il convient, dans le cadre des ordonnances sur l'admission des véhicules à la circulation routière, de renforcer les conditions d'accès, les conditions de circulation sur nos routes. Peut-être qu'il faut renforcer un certain nombre de contrôles des véhicules entrant en Suisse. Mais j'ai de la peine à accepter qu'on propose aujourd'hui de prendre des dispositions qui ne s'appliqueront qu'à un certain nombre de cantons, en partant du principe que les cantons du reste de notre pays, ceux qui ne sont pas dans l'Arc alpin, peuvent eux continuer de voir rouler des véhicules peut-être dangereux sur des routes qui sont aussi parfois relativement étroites et où l'on trouve aussi un certain nombre de tunnels, voire de plus en plus de tunnels.
Pour ces raisons, je vous invite à soutenir la proposition de minorité développée par notre collègue Knecht.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Der Bundesrat hat sehr viel Verständnis für diese Standesinitiative Tessin. Frau Ständerätin Z'graggen, Sie haben es gesagt: Es ist kein Zufall, dass die Initiative aus dem Kanton Tessin kommt, denn Erfahrungen mit schwierigen und, ja, auch gefährlichen Situationen sind dort sicher besonders virulent. Aber, das haben Sie auch noch erwähnt, Frau Ständerätin Z'graggen, es gibt auch andere Kantone - Sie haben Ihren Heimatkanton erwähnt -, die davon natürlich ebenso betroffen sind. Deshalb unterstützen Sie ja auch diese Standesinitiative, so wie das der Bundesrat auch tut.
Es ist so, die Sicherheit des Schwerverkehrs ist dem Bundesrat ein zentrales Anliegen. Seit dem katastrophalen Brand im Gotthardtunnel hat der Bundesrat auch viel unternommen, um die Sicherheit des Schwerverkehrs zu verbessern. Es wurden bis jetzt sieben Schwerverkehrskontrollzentren an strategisch sehr wirksamen Orten in Betrieb genommen. Das achte Zentrum, jenes in Giornico, wird spätestens im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden. Ausserdem unterstützt der Bund die Kantonspolizeien bei der Durchführung von sogenannten Unterwegskontrollen ausserhalb der Schwerverkehrskontrollzentren. Gleichzeitig investiert der Bund auch in die Verbesserung der Sicherheit der Strasseninfrastrukturen und der Tunnels.
Trotz dieser Massnahmen will der Bundesrat die Sicherheit des Schwerverkehrs aber noch weiter erhöhen mit der Einführung von Müdigkeits- und Geschwindigkeitsassistenzsystemen, Reifendruckkontrollsystemen, Notbremslichtern, Rückfahr- und Totwinkelassistenten und Kollisionswarnsystemen. Alle diese Systeme sind in der EU beschlossene Sache. Der Bundesrat wird diese Systeme in der Schweiz im Gleichschritt mit der EU einführen. Das wird die Sicherheit natürlich flächendeckend erhöhen. Die Inkraftsetzung ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Nun, wir sind der Meinung, dass diese Standesinitiative nach wie vor Sinn macht und dass sie die Sicherheit verbessert. Zwei Fragen sind jetzt aufgeworfen worden.
Ich würde gerne zuerst zur Frage von Herrn Ständerat Bauer Stellung nehmen. Sie haben gefragt, warum es nur das Tessin und das Wallis und warum es nur alpenquerende Transporte betreffen soll. In Ihrem Kanton, und Sie haben auch noch den Kanton Freiburg erwähnt, gibt es vielleicht auch solche gefährlichen Situationen. Genau deshalb sieht Artikel 45a Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes vor: "Der Bundesrat kann nach Anhörung der betroffenen Kantone die Ausrüstungspflicht [...] aus Sicherheitsgründen auf weitere Strecken ausdehnen." Wenn Sie der Meinung sind, Sie hätten dort eine besondere Situation: Der Bundesrat hat selbstverständlich auch für Ihren Kanton die Möglichkeit, auf diese Sicherheitsvorschriften zurückzugreifen. Das ist klar. Es ist sicher eher spezifisch, aber nicht nur auf die mit der Alpenquerung verbundenen Kantone gemünzt. Auch für andere Kantone gibt es diese Möglichkeit.
Die zweite Frage, die Sie auch im Rahmen der Detailberatung noch besprechen werden, ist, ob man den Binnenverkehr privilegieren kann. Herr Ständerat Burkart hat schon die richtige Frage gestellt. Wenn es Ihnen um die Sicherheit geht, dann, sorry, geht es einfach um die Sicherheit. Dann sagen Sie nicht, beim Binnenverkehr ist die Sicherheit nicht so wichtig - und beim grenzüberschreitenden Verkehr ist sie es dann plötzlich. Da müssten Sie sagen: "Wir hätten gerne eine leichte Diskriminierung des grenzüberschreitenden Verkehrs, und wir ziehen dort die Schrauben etwas stärker an." Wenn Sie über die Sicherheit sprechen, dann gibt es kaum Gründe, weshalb Sie hier Binnenverkehr und grenzüberschreitenden alpenquerenden Verkehr unterschiedlich behandeln sollten. Hinzu kommt, dass wir eigentlich der Meinung sind, dass wir in der Schweiz sehr gut ausgerüstet sind, sehr sichere Lastwagen haben, diesem Thema auch schon lange eine hohe Priorität einräumen und das Bewusstsein auch bei unseren Chauffeuren und natürlich auch bei den Lastwagenführern durchaus vorhanden ist.
Wir werden es anschauen. Ich kann es schon vorwegnehmen: Der Bundesrat kann mit dem Entwurf Ihrer Kommission leben, aber bei dieser fixen Privilegierung müsste man ehrlicherweise sagen, dass es um etwas anderes geht, nicht um die Sicherheit. Das dürfen Sie tun, aber dann lösen Sie das Problem nicht, und Sie schaffen dann noch neue Probleme. Ich werde mich in der Detailberatung noch ganz kurz dazu äussern.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten.
Hefti Thomas · 1VP-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Präsident (Hefti Thomas, erster Vizepräsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Knecht ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 27 Stimmen
Dagegen ... 10 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Hefti Thomas · 1VP-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Strassenverkehrsgesetz
Loi fédérale sur la circulation routière
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress; Ziff. I Einleitung; Gliederungstitel vor Art. 43
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule; ch. I introduction; titre précédant l'art. 43
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 45a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag der Minderheit
(Knecht, Bauer, Dittli, Salzmann, Wicki)
Abs. 3
... Leerfahrten muss der Bundesrat eine Frist von mindestens 5 Jahren vorsehen.
Art. 45a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition de la minorité
(Knecht, Bauer, Dittli, Salzmann, Wicki)
Al. 3
Le Conseil fédéral doit prévoir un délai minimal de cinq ans pour les transports ...
Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Hier sind wir jetzt also bei diesem strittigen Artikel. Die Kommissionsmehrheit räumt, wie vom Nationalrat beschlossen, in diesem Artikel dem Bundesrat die Möglichkeit einer längeren Frist für alpenquerende, nicht grenzüberschreitende Transporte ein. Mit dieser sollen die in den Alpenkantonen tätigen Speditionsunternehmen entlastet werden. Die Versorgung der Berggebiete soll ohne Nachteile sichergestellt werden. Der Bundesrat beantragt, dass Artikel 45a Absatz 3 gestrichen wird. Eine Privilegierung des Binnenverkehrs, wie in der Vorlage vorgesehen, sei mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht vereinbar und liesse sich auch materiell nicht begründen. Eine starke Minderheit fordert eine Konkretisierung von Artikel 45a Absatz 3. Sie will bei der Ausnahmeregelung nicht nur eine Kann-Formulierung, sondern eine Muss-Formulierung mit einer Frist von fünf Jahren.
Zu den Argumenten der Kommissionsmehrheit: Die vom Nationalrat beschlossene und von der Mehrheit beantragte Lösung räumt dem Bundesrat die Möglichkeit einer Fristverlängerung um ein paar wenige Jahre ein, nicht mehr und nicht weniger. Es geht also nicht darum, etwas nicht zu tun, sondern darum, es zu tun, einfach allenfalls später. Ohne die vorgesehene Sonderregelung für Binnentransporte wären schweizerische Unternehmen von der eingeführten Massnahme stärker betroffen als ausländische Unternehmen. Es geht dabei vor allem um Stein- und Holztransporte und um weitere Transporte im Bauwesen, welche in den Passkantonen der Alpentransversalen stattfinden. Da auf Kurzstrecken das Unfallrisiko weitaus geringer ausfällt als auf Langstrecken, ist eine solche vorübergehende Ausnahme auch zu vertreten. Am Gotthardtunnel gibt es bereits heute, ebenfalls aus Sicherheitsgründen, ein Tropfenzählersystem. Es existiert seit dem Brand von 2001 im Tunnel. Lastwagen, die nicht zum internationalen Transitverkehr gehören, sondern ins Tessin fahren, erhalten eine Ausnahme. Sie sind mit einem Schild markiert, auf dem ein S steht. Dieser S-Verkehr wird beim Tropfenzählersystem am Gotthard bevorzugt, weil er für die Wirtschaft der Südschweiz wichtig ist.
Die vorgeschlagene Lösung ist analog zur Verordnung über den S-Verkehr vom 20. September 2002. Im Gegensatz zum Tropfenzählersystem ist aber nicht nur die Südschweiz, also das Tessin und die Mesolcina, betroffen, sondern auch das Wallis mit dem Simplonpass und dem Grossen Sankt Bernhard.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit wird diese schweizerische Fristverlängerung kaum zu nennenswerten Problemen führen, da mit dem S-Regime ja bereits seit Jahren ein analoges System unbestritten ist. Sollte die Regelung gemäss Bundesrat für alle einheitlich eingeführt werden, würde man also vor allem das lokale Gewerbe der betroffenen Kantone bestrafen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen also, dem Nationalrat zu folgen. Die Entscheidung wurde in der Kommission mit 6 zu 5 Stimmen getroffen. Eine starke Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, Artikel 45a Absatz 3 griffig und verbindlich zu formulieren: "Für alpenquerende, nicht grenzüberschreitende Transporte, die für die Wirtschaft der Südschweiz oder des Wallis von besonderer Bedeutung sind, sowie für mit diesen Transporten direkt zusammenhängende Leerfahrten muss der Bundesrat eine Frist von mindestens 5 Jahren vorsehen." Hierzu wird Ihnen der Minderheitssprecher gleich selber die Begründung abgeben. Der Bundesrat will keine Ausnahmeregelung.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Nichteintretensvotum habe ich es bereits erwähnt: Mit dieser Vorlage werden die Binnentransporteure erheblich geschädigt. Da ihre Fahrzeuge im Vergleich zu jenen im internationalen Verkehr wesentlich weniger Kilometer pro Jahr zurücklegen, werden sie auch weniger schnell erneuert, das liegt in der Natur der Sache. Der Fuhrpark ist also generell etwas älter und verfügt momentan noch seltener über die neuesten Assistenzsysteme. Diese haben für mich aber nicht die gleiche Bedeutung, da die Fahrten sehr viel kürzer sind. Wenn jetzt ein Chauffeur vom Kanton Uri ins Tessin fährt, hat er beispielsweise eine Fahrzeit von 30 bis 90 Minuten. Vorher belädt er das Fahrzeug, nachher entlädt er das Fahrzeug. Diese Chauffeure haben einen viel abwechslungsreicheren und aktiveren Arbeitsalltag als die internationalen Chauffeure, welche oftmals praktisch neun Stunden am Stück hinter dem Steuer sitzen und unterwegs sind. Und all diese Faktoren beugen der Unaufmerksamkeit oder einem Sekundenschlaf während der Fahrt vor und senken somit auch die Unfallgefahr.
Folglich kann hier für die Ausrüstung mit den neuesten Assistenzsystemen die notwendige Zeit eingeräumt werden. Deshalb ist in meinem Minderheitsantrag eine zusätzliche Frist von fünf Jahren vorgesehen. Aufgrund der längeren Haltungsdauer der Fahrzeuge ist diese Zusatzfrist notwendig. Der Nationalrat wie auch die Mehrheit der Kommission haben die Problematik der Binnentransporteure zumindest teilweise erkannt. Es soll daher für die betroffenen Kantone eine Ausnahmeregelung ermöglicht werden.
"Für alpenquerende, nicht grenzüberschreitende Transporte, die für die Wirtschaft der Südschweiz oder des Wallis von besonderer Bedeutung sind, sowie für mit diesen Transporten direkt zusammenhängende Leerfahrten kann der Bundesrat eine längere Frist vorsehen." Diese Kann-Bestimmung liest sich zwar sehr schön, jedoch ist sie nur eine Beruhigungspille, ein Placebo. Wie nämlich der Bundesrat in den Unterlagen selbst antönt, wird er diese Klausel kaum je anwenden, denn er möchte keinen Konflikt mit der EU riskieren. Die Bestimmung wird folglich toter Buchstabe bleiben. Wohlgemerkt, dieser Konflikt wäre eigentlich gar nicht nötig, wenn die Vorlage abgelehnt würde. Aber wenn man schon an der Vorlage festhält, sind die Binnentransporteure auf eine solche Ausnahmeregelung angewiesen. Also gilt es sicherzustellen, dass sie auch wirklich zur Anwendung kommt. Das gelingt nur mit einer Muss-Bestimmung.
Weiter bin ich auch der Überzeugung, dass die Position des Bundesrates gegenüber der EU mit einer Muss-Bestimmung gestärkt wird. Bei einer Kann-Bestimmung wendet der Bundesrat die Klausel entweder nicht an, was für die Binnentransporteure verheerend wäre, oder er muss der EU erklären, wieso er sie anwendet. Es ist den Beziehungen der Schweiz zur EU wesentlich zuträglicher, wenn sich der Bundesrat nicht rechtfertigen muss. Dies erreicht man mit einer Muss-Bestimmung. Wer keine Wahl hat, dem kann auch kein Vorwurf gemacht werden.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Zopfi Mathias · Mit-M · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion
Ich bitte Sie, hier weder dem Bundesrat noch der Minderheit zu folgen, sondern mit der Mehrheit zu gehen. Diese Vorlage ist austariert. Zwar könnte man sagen - da verstehe ich die Argumentation des Bundesrates -, dass es keine Rolle spiele, was für ein Lastwagen es ist, wenn es zum Unfall kommt, dass die Bevorzugung des Binnenverkehrs tatsächlich irgendwo auch Grenzen haben muss. Ich meine aber mit dem Vorredner, dass die Ausnahme hier materiell vertretbar ist, weil es gute materielle Gründe für diese Ausnahme gibt: die kürzeren Strecken, die gefahren werden, die grössere Aufmerksamkeit. Der Nationalrat hat hier einen guten Kompromiss gefunden mit dieser Kann-Formulierung, die meiner Meinung nach auch gegenüber der EU durchkommen sollte; das Beispiel des Tropfenzählers haben wir schon gehört. Es ist austariert.
Man darf es aber auch nicht überreizen, da habe ich es schon mit dem Bundesrat. Wenn man es überreizt, eine Muss-Formulierung und eine zu lange Frist vorsieht, dann sinkt mit jedem Jahr, um das wir sie verlängern, die Berechtigung dieser Lösung, und es steigt unnötigerweise das Konfliktpotenzial mit der EU. Irgendwann - und da muss man ehrlich sein - muss auch der Binnenverkehr diese Vorgaben erfüllen können.
Konkret muss ich aber sagen, dass ich den Antrag der Minderheit ohnehin nicht verstehe. Hier lohnt es sich einmal, auf der Fahne den ganzen Artikel 45a durchzulesen. Lesen Sie ihn einmal durch, das gilt vor allem für die Vertreter der Minderheit, da müssten Sie eigentlich am eigenen Antrag zu zweifeln beginnen. Der Antrag der Mehrheit bezieht sich darauf, dass in Absatz 2 eine Frist von fünf Jahren fix vorgegeben ist. In ihrem Absatz 3 steht dann, dass der Bundesrat eine längere Frist - also mehr als fünf Jahre - vorsehen kann. Die Kommissionsminderheit will jetzt eine Muss-Formulierung mit einer Frist von fünf Jahren reinschreiben. Es steht nichts von einer Zusatzfrist, wie es mein Vorredner gesagt hat, sondern es steht einfach "5 Jahre". Das heisst, wenn man bei Absatz 2 eine Frist von fünf Jahren hat und bei Absatz 3 eine Frist von fünf Jahren reinschreibt, so sind es in beiden Fällen fünf Jahre und nicht zehn; es steht nichts von einer längeren Frist. Der Antrag der Minderheit ist also nur schon von der Formulierung her untauglich.
Wenn man den Antrag so verstehen würde, dass es zehn Jahre sein müssten, dann wäre das deutlich zu lange. Er ist aber nicht so zu verstehen. Sprachlich ist es klar, dass das hier ein sinnloser Antrag ist. Er würde sogar die Position schwächen, weil sich der Bundesrat dann auf den Standpunkt stellen würde, dass er die Frist von fünf Jahren ja ohnehin erfüllen muss und er damit das gemacht hat, was von ihm verlangt wird. Ich erwarte, dass der Bundesrat, gestützt auf die Kann-Formulierung in Absatz 3, eine angemessene - nicht überrissene, aber angemessene - Verlängerung der Fünfjahresfrist gemäss Absatz 2 vorsieht.
Ich hoffe, Sie sind jetzt nicht verwirrter als zuvor. Wenn Sie doch verwirrt sind, machen Sie keinen Fehler, wenn Sie mit der Mehrheit stimmen.
Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern
Sie haben mit dem Eintreten auf diese Vorlage zum Ausdruck gebracht, dass Sie für die Sicherheit im Schwerverkehr mehr tun wollen. Sie haben sich damit auch für die Stossrichtung entschieden, die Sie hier vorgeben wollen.
Sie haben jetzt einfach noch die Frage zu klären, ob Sie hier Ausnahmen vorsehen sollen. Nun, wenn es um die Sicherheit geht, ist es egal, ob Sie ein schweizerisches oder ein ausländisches Nummernschild haben. Wenn eine Katastrophe passiert, dann fragt man nicht, ob sie mit einem ausländischen oder einem schweizerischen Nummernschild passiert ist. Dann haben Sie eine Katastrophe, und das wollen Sie verhindern. Sie wollen nämlich die Sicherheit verbessern. Von daher muss ich sagen: Der Bundesrat hat Ihnen in seiner Stellungnahme beantragt, diese Verlängerungsmöglichkeiten und Ausnahmemöglichkeiten zu streichen, denn diese Differenzierung ist mit dem Anliegen der Sicherheit eigentlich nicht vereinbar.
Es wurde gesagt, diese Vorlage sei für den Binnenverkehr schädlich oder schwierig, weil man dort eher ältere Lastwagen habe, und diese hätten diese Sicherheitssysteme nicht oder nicht in dem Masse, und sie seien weniger gut ausgerüstet. Es ist also nicht gerade schmeichelhaft für unser einheimisches Gewerbe, wenn Sie es hier so darstellen, als sei es in Bezug auf die Sicherheit schlechter. Der Bundesrat ist eigentlich davon ausgegangen, dass wir gerade bei unserem einheimischen Gewerbe in Bezug auf die Sicherheit eine sehr gute Ausgangslage haben, dass das Thema bei uns sehr ernst genommen wird und man deshalb sicher nicht einfach eine generelle Ausnahme für das einheimische Gewerbe machen muss. Sie sagen, dieses sei in Bezug auf die Sicherheit schlechter ausgerüstet und deshalb müssten wir für das einheimische Gewerbe jetzt noch fünf Jahre Ausnahmefrist gewähren. Ich weiss, dass Sie es nicht so gemeint haben, aber die Aussage ist trotzdem die: Sie wollen bei mehr Sicherheit ausgerechnet für das einheimische Gewerbe eine Ausnahmebestimmung haben. Das ist nicht sehr überzeugend, wenn Sie zum Thema Sicherheit sprechen.
Dann, es wurde gesagt: Eine generelle Ausnahme für den grenzüberschreitenden alpenquerenden Schwerverkehr ist mit dem Landverkehrsabkommen einfach nicht vereinbar. Sie müssen sich also schon auch überlegen, wo Sie überall noch Diskriminierungen einführen wollen; Sie kennen die Beziehungen im Moment, man schaut da sicher genau hin. Ich denke, ausgerechnet hier beim Thema Sicherheit noch eine Diskriminierung einzuführen, die zu Konflikten führen kann, ist sicher nicht im Sinne der Sicherheit.
Nun, die Kommissionsmehrheit unterstützt den Nationalrat mit dieser Kann-Bestimmung. Ich kann Ihnen jetzt auch sagen, dass der Bundesrat auf eine Abstimmung im Sinne der Streichung von Artikel 45a Absatz 3 verzichtet. Er unterstützt aber die Kommissionsmehrheit, weil er der Meinung ist, dass es in ganz spezifischen Situationen sinnvoll sein kann, dass man hier eine Ausnahme macht. Das muss dann aber genau angeschaut werden. Dem möchten wir uns nicht völlig verschliessen. Deshalb sind wir der Meinung, dass man mit einer Kann-Bestimmung den spezifischen Schwierigkeiten entgegenkommen kann. Das wird, da möchte ich Ihnen gar nichts vormachen, sicher nicht die grosse Ausnahme sein. Ständerat Zopfi hat zu Recht darauf hingewiesen: Es gibt ja schon eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Es ist also wirklich die Frage, wo man noch mehr als fünf Jahre braucht. Auf diese Kann-Bestimmung könnte sich der Bundesrat einlassen. Deshalb beharrt er nicht auf der Streichung, sondern könnte sich der Kommissionsmehrheit anschliessen.
Der Antrag der Minderheit Knecht ist, abgesehen davon, dass er diese Inkohärenz mit Absatz 2 hat, hingegen wirklich nicht mit dem Ziel der Vorlage vereinbar. Er ist auch nicht praxistauglich. Zudem haben Sie sich jetzt für die Sicherheit ausgesprochen. Dann bitte ich Sie aber, Sicherheit bei allen einzufordern, sonst hätten Sie ein falsches Thema gewählt. Dann müsste man nicht über Sicherheit, sondern über Diskriminierung sprechen. Das kann ja nicht in Ihrem Sinne sein.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 15 Stimmen
(1 Enthaltung)
Hefti Thomas · 1VP-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 29 Stimmen
Dagegen ... 9 Stimmen
(1 Enthaltung)
Präsident (Hefti Thomas, erster Vizepräsident): Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.