01.437
Mindestens fünf Wochen Ferien ab 50
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Der Initiative Folge geben
Antrag der Minderheit
(Baader Caspar, Bührer, Gysin Hans Rudolf, Laubacher, Oehrli, Pelli, Schneider, Spuhler, Tschuppert, Wandfluh)
Der Initiative keine Folge geben
Proposition de la majorité
Donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Baader Caspar, Bührer, Gysin Hans Rudolf, Laubacher, Oehrli, Pelli, Schneider, Spuhler, Tschuppert, Wandfluh)
Ne pas donner suite à l'initiative
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen mehr Erholungszeiten. Das ist arbeitsmedizinisch völlig unbestritten; es ist eine allgemeine Erkenntnis. Das ist wohl auch der Grund dafür, dass Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen die Parlamentarische Initiative mitunterzeichnet haben und dass auch die Mehrheit der WAK der Initiative zugestimmt hat.
Für viele ist die fünfte Ferienwoche ab 50 Jahren bereits eine Realität. Bundesrat Couchepin schreibt dazu zuhanden der Kommission: "Die Regelung in Gesamtarbeitsverträgen sowie die Statistik lassen die Schlussfolgerung zu, dass in der Praxis die fünfte Ferienwoche ab dem 50. Altersjahr heute weit verbreitet ist. Praktisch alle Gesamtarbeitsverträge kennen sie. Auch die grosse Mehrheit der Angestellten der öffentlichen Dienste kommen ab 50 in den Genuss von mehr als den gesetzlich vorgesehenen vier Wochen Ferien."
Das Volkswirtschaftsdepartement schätzt, dass rund zehn Prozent der Vollzeitbeschäftigten noch keine fünfte Ferienwoche ab 50 Jahren haben. Davon ausgeschlossen sind vor allem die untersten sozialen Schichten. Das gilt vor allem für Lohnabhängige in prekären Arbeitsverhältnissen; darunter befinden sich viele Frauen. Das sind aber genau wieder die Schichten, die gesundheitlich die grössten Probleme haben, die eine vorzeitige Alterung erleiden. Die Folgen davon liegen auf der Hand. Es sind dies eine vermehrte Krankheitsanfälligkeit und Invalidisierung.
Eine fünfte Ferienwoche ab 50 Jahren ist damit eine gezielte Verbesserung für die sozial Schwächsten. Es ist die wirksamste und billigste Massnahme der Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz. Dies ist vor allem heute angesichts des zunehmenden Stresses und der steigenden Belastungen wichtig.
In der Kommission wurde geltend gemacht, man solle diese Frage den Sozialpartnern überlassen. Grundsätzlich ist das richtig. Das Problem ist nur, dass nur rund die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft einem GAV unterstehen. Genau die Personen, die es vor allem nötig hätten, sind vielfach davon ausgeschlossen. Nur mit einer gesetzlichen Regelung stellen wir deshalb sicher, dass alle ab 50 Jahren in den Genuss einer fünften Ferienwoche kommen: Sie helfen, wenn Sie die Initiative unterstützen, ganz gezielt den sozial schwächsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Es wurde ja auch geltend gemacht, die KMU könnten sich das nicht leisten. Tatsache ist nun aber, dass sehr viele KMU die fünfte Ferienwoche bereits kennen. Mit diesem Argument könnte man auch den kleinsten sozialen Fortschritt auf ewig torpedieren. Die volkswirtschaftlichen Kosten der fünften Ferienwoche sind gering; ich zitiere dazu Bundesrat Couchepin: "Die vorliegende Initiative würde demzufolge eine Ferienregelung vorschreiben, die für einen Grossteil der Betroffenen bereits Realität ist und deshalb für die Arbeitgeber in wirtschaftlicher Hinsicht insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen hätte." Das Seco schätzt die Kosten für die Vollzeitbeschäftigten auf 56 Millionen Franken, das bei einem Medianlohn von 5220 Franken im Monat. Wahrscheinlich hätte eine zusätzliche Ferienwoche auch zur Folge, dass die Kosten für die Krankheitsabsenzen sinken würden.
Ein weiteres Argument, das mir vielfach entgegengebracht wurde, ist, meine Forderung würde die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskriminieren. Einige der Mitglieder des Parlamentes, die mir dieses Argument entgegengebracht haben, gehören ausgerechnet zu jenen, die für eine Erhöhung des Pensionsalters sind. Von dieser Seite, muss ich sagen - gestatten Sie mir die Bemerkung -, finde ich das Argument ausgesprochen zynisch. Wenn Sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine längere Lebensarbeitszeit zumuten wollen, sorgen Sie bitte auch dafür, dass diese das gesundheitlich verkraften können.
Ich weiss, vor den Wahlen haben es soziale Anliegen besonders schwer, vor allem dann, wenn die bürgerlichen Parteien der Mitte unter dem Druck von rechts stehen. Ich bitte Sie: Stimmen Sie nicht nach dem Links-Rechts-Schema ab, sondern mit Kopf und Herz. Hier geht es nicht um ideologische Positionen, nicht um eine Revolution, sondern um einen längst fälligen sozialen Fortschritt, um mehr Gerechtigkeit für die sozial schwächsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er kostet wenig.
Ich bitte Sie deshalb mit den Arbeitnehmerorganisationen, mit Justitia et Pax, mit den konfessionellen Frauenorganisationen und mit der Caritas, meiner Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eine starke Minderheit der WAK - das Resultat lautete 12 zu 13 Stimmen - beantragt Ihnen, der Parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Es ist doch nicht nötig, dass wir im Gesetz alles im Maximum regeln! Heute kennen wir vier Wochen Ferien für alle. Viel besser sind die Regelungen, die vor allem über die Sozialpartner getroffen werden, wie beispielsweise Gesamtarbeitsverträge oder Branchenverträge. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihre Branche entsprechend attraktiver zu machen.
Ebenfalls verteuern wir mit der obligatorischen fünften Ferienwoche die Arbeit unnötig. Wir können uns heute in der Schweiz eine Verteuerung der Arbeit schlicht nicht mehr leisten! In erster Linie benachteiligen Sie mit dieser Regelung die 50-Jährigen und Älteren. Sie zahlen heute schon die höheren Pensionskassenbeiträge, und nachher müssen sie noch mit dem Obligatorium die fünfte Ferienwoche bezahlen. Das ist heute einfach nicht mehr vertretbar.
Ich bitte Sie namens der Minderheit, der Parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer keine Folge zu geben.
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Mit dieser Initiative will die Initiantin Artikel 329a Absatz 1 des Obligationenrechtes ändern und für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem vollendeten 50. Altersjahr einen gesetzlichen Ferienanspruch von mindestens fünf Wochen pro Jahr gewähren.
Die Kommissionsmehrheit unterstützt dieses Anliegen, denn sie stellt fest, dass in der Praxis die fünfte Ferienwoche ab dem 50. Altersjahr heute bereits weit verbreitet ist. So stellen wir folgende Entwicklung fest: Von den 15 vom Bundesrat allgemein verbindlich erklärten GAV sehen deren 14 ausdrücklich mindestens fünf Ferienwochen, zum Teil sogar mehr, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 50 Jahre vor. Der einzige vom Bundesrat allgemein verbindlich erklärte GAV ohne diese Regelung betrifft das Gastgewerbe; dennoch sieht dieser grundsätzlich ebenfalls fünf Wochen vor, wobei schriftlich vier Wochen Ferien vereinbart werden können, wenn gleichzeitig die wöchentliche Arbeitszeit auf 41 statt 42 Stunden reduziert wird.
Wichtiger sind die Regelungen, die Arbeitnehmende betreffen, die anderen Gesamtarbeitsverträgen unterstellt sind. Auch dort stellen wir fest, dass von den 101 GAV mit mindestens 1500 unterstellten Arbeitnehmenden 97 mindestens fünf Wochen gewähren. Auch aufgrund der unveröffentlichten Untersuchungen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2000 wissen wir, dass die durchschnittliche Feriendauer der Vollbeschäftigten ab dem 50. Altersjahr deutlich mehr als fünf Wochen beträgt respektive 28 Tage auf eine Fünftagewoche berechnet - Grund genug eigentlich, diese fünfte Woche nun gesetzlich zu verankern.
Nun kann man sich selbstverständlich fragen, wie das auch Herr Laubacher getan hat, ob angesichts dieser Fakten eine gesetzliche Regelung notwendig sei. Diese Frage wurde in unserer Kommission intensiv diskutiert. Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass diese Parlamentarische Initiative einem Ausbau von Sozialleistungen gleichkommt. Auch begründet diese Kommissionsminderheit ihren Antrag, keine Folge zu geben, mit der Überlegung - das haben wir soeben gehört -, ältere Arbeitnehmende könnten dadurch auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden; Arbeitgeber würden jüngere Arbeitskräfte mit einem tieferen Ferienanspruch respektive mit einem Anspruch auf vier Wochen bevorzugen, denn nach geltendem Recht beträgt der jährliche Ferienanspruch nach dem vollendeten 20. Lebensjahr ohne weitere Abstufung mindestens vier Wochen - dieser ist gesetzlich geregelt.
Die Gründe für eine Zustimmung zu dieser Initiative sind folgende:
1. Nach wie vor sind 10 Prozent der Vollbeschäftigten über 50 Jahre ohne Anspruch auf eine fünfte Ferienwoche. Es sind vorwiegend Frauen und wenig qualifizierte Arbeitnehmende. Sie arbeiten in Betrieben und Bereichen ohne Gesamtarbeitsverträge.
2. Gerade diese Erwerbstätigkeit, die weniger Qualifikationen erfordert, bedeutet für die Arbeitnehmenden repetitive, monotone Arbeit. Es ist Arbeit, die oft viel Energie beansprucht und daher auch langfristig die Lebensqualität beeinträchtigt.
3. Die Gewährung der fünften Ferienwoche würde für diese Arbeitnehmer nachweisbar zu weniger gesundheitsbedingten Abwesenheiten führen und würde zugleich eine höhere Produktivität am Arbeitsplatz ermöglichen.
4. Es ist festzustellen, dass die Arbeitgeber angesichts der demographischen Entwicklung in unserem Land nicht beliebig auf jüngere Erwerbstätige zurückgreifen können. Vielmehr wird die Wirtschaft in den kommenden Jahren auf die 50-Jährigen bis 65-Jährigen angewiesen sein oder, wie unlängst ein Professor mitgeteilt hat, sogar auf die 75-Jährigen.
Die Argumentation der Kommissionsminderheit trägt dem Faktor Demographie überhaupt keine Rechnung. Daher kommt auch der Trugschluss, man könne diese Erwerbstätigen beliebig durch jüngere ersetzen.
Die Kommissionsmehrheit ist daher der festen Überzeugung, dass eine Regelung des Mindestanspruches auf fünf Wochen für Erwerbstätige über 50 Jahre gesetzlich geregelt werden muss. Es betrifft vor allem Personen, die eine Tätigkeit ausüben, die oft mit Stress verbunden ist. Das Seco hat unlängst festgestellt, dass Stress massive Kosten verursacht. Wir dürfen die Folgen von Stress bei älteren Mitarbeitenden nicht verkennen; sie sind, wie vom Seco errechnet, auf 4,2 Milliarden Franken beziffert worden.
Gesundheitliche, physische und psychische Probleme beeinträchtigen, das ist ganz klar, die gefragten kognitiven und sozialen Fähigkeiten. Den neuen Risiken der Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft müssen wir deshalb begegnen lernen. Wir sind deshalb auch der Ansicht, dass wir den höheren Anforderungen der Wirtschaftswelt, die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit von jedem Einzelnen abverlangt, gerechter werden, wenn wir diese fünfte Woche gesetzlich verankern.
Indem Sie der Kommissionsmehrheit folgen, erlauben Sie diesen 10 Prozent der Erwerbstätigen über 50 Jahren - es sind primär Frauen und weniger qualifizierte Leute -, von jener Regelung zu profitieren, die für Sie, geschätzte Nationalräte und Nationalrätinnen, längst eine Selbstverständlichkeit ist. Beurteilen Sie selber doch einmal, wie die Wirkung Ihrer persönlichen fünften Ferienwoche auf Ihre Lebensqualität und Ihre Arbeitsmotivation ist. Sie wissen sehr wohl, dass diese fünfte Woche eine ersehnte Erholung bringt. Es wäre nicht einsichtig, weshalb ein Recht, welches Sie für sich beanspruchen, anderen nicht zugestanden würde.
Daher beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit mit 13 zu 12 Stimmen, dieser Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Rennwald Jean-Claude · Nationalrat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Contrairement aux apparences, l'initiative parlementaire Leutenegger Oberholzer, à laquelle la majorité de la commission vous propose de donner suite, ne propose pas la révolution. Aujourd'hui, le Code des obligations stipule que les travailleuses et les travailleurs ont droit à quatre semaines de vacances et à cinq semaines jusqu'à l'âge de 20 ans révolus. Cette disposition est entrée en vigueur le 1er juillet 1984, et depuis lors le Code des obligations est demeuré inchangé sur ce point.
Avec son initiative, Mme Leutenegger Oberholzer propose que la durée minimale des vacances soit portée de quatre à cinq semaines à partir de 50 ans révolus. Pour la majorité de la commission, plusieurs arguments militent en faveur de cette petite réforme.
En premier lieu, il faut mentionner qu'aujourd'hui déjà, la grande majorité des salariés ont droit à cinq semaines de vacances dès l'âge de 50 ans, soit par le biais des conventions collectives de travail, soit par le canal des réglementations en vigueur au sein de la fonction publique.
Dans une lettre adressée à la commission, M. Pascal Couchepin, alors qu'il était encore chef du Département fédéral de l'économie, soulignait d'ailleurs que "la durée de cinq semaines de vacances à partir de 50 ans est aujourd'hui largement répandue dans la pratique". Il ajoutait que "la durée moyenne des vacances des personnes occupées à plein temps et âgées de plus de 50 ans révolus est de 28,4 jours, c'est-à-dire d'une durée nettement supérieure à cinq semaines". "La présente initiative", précisait enfin M. Couchepin, "prescrirait par conséquent une réglementation des vacances qui est déjà réalité pour la majeure partie des personnes concernées et n'aurait donc aucune incidence notable du point de vue économique pour les employeurs".
Cela montre, et je m'adresse ici surtout à ceux qui pensent que ces questions doivent être réglées entre partenaires sociaux, que la loi dans ce cas interviendrait selon le principe de la subsidiarité, c'est-à-dire lorsque le partenariat social ne fonctionne pas ou n'existe pas. Très concrètement, le passage de quatre à cinq semaines de vacances pourrait toucher environ 10 pour cent des travailleurs de plus de 50 ans travaillant à plein temps, soit pour l'essentiel une main-d'oeuvre féminine ou peu qualifiée, active dans des entreprises et dans des branches économiques n'ayant pas de conventions collectives, par exemple dans le secteur de la vente et du nettoyage, ainsi que des personnes employées à temps partiel ou de manière temporaire. De ce fait, le minimum légal en matière de vacances concerne surtout des personnes professionnellement actives des catégories les plus défavorisées de la population.
Il convient aussi de noter que, grâce à certaines conventions collectives et à certaines réglementations de la fonction publique, les travailleuses et les travailleurs de nombreux secteurs économiques bénéficient d'un régime nettement plus généreux. Pour ne prendre que quelques exemples, tous les salariés de la construction, de l'industrie des machines ou encore de l'horlogerie ont ainsi droit à cinq semaines de vacances et à six semaines dès le moment où ils ont atteint l'âge de 50 ans. Quant aux agents de la fonction publique valaisanne, ils ont droit à cinq semaines de vacances à partir de 45 ans.
La majorité de la commission considère aussi qu'accorder une cinquième semaine de vacances aux travailleurs de plus de 50 ans leur permettrait de prendre le repos dont les salariés de cette tranche d'âge ont effectivement besoin. La vie active étant aujourd'hui caractérisée par des rythmes de travail toujours plus soutenus, il est en effet nécessaire d'allonger les périodes de repos à partir d'un certain âge. D'ailleurs, selon l'enquête suisse sur la santé publique publiée en 2000 par l'Office fédéral de la statistique, l'état de santé se dégrade à partir de 50 ans: "Les personnes de 50 à 64 ans appartenant aux couches sociales inférieures font état de problèmes de santé aussi fréquemment que les personnes de plus de 65 ans appartenant à la couche sociale supérieure. On pourrait parler à cet égard de vieillissement prématuré des couches inférieures."
A ce propos, on peut encore ajouter qu'en raison du stress et des problèmes de santé existants, un nombre toujours plus important de personnes abandonnent aujourd'hui la vie professionnelle avant l'heure. En dix ans, la proportion des retraites anticipées est en effet passée de 21,8 pour cent en 1990 à 29,8 pour cent en 2000. Dès lors, il est pratiquement certain qu'une cinquième semaine de vacances serait propice à une réduction des congés maladie et de l'absentéisme, et donc à une amélioration de la productivité.
Pour toutes ces raisons, je vous demande, au nom de la majorité de la commission, de donner suite à l'initiative parlementaire Leutenegger Oberholzer.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben .... 83 Stimmen
Dagegen .... 93 Stimmen