21.024

Verrechnungssteuergesetz. Stärkung des Fremdkapitalmarkts

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Rechsteiner Paul, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Nichteintreten

Antrag der Minderheit

(Herzog Eva, Rechsteiner Paul, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat

mit dem Auftrag, zur Stärkung des Sicherungszwecks für natürliche inländische Personen die Verrechnungssteuerpflicht auf Zinsen, Renten und sonstigen Erträgen aus Obligationen, Serienschuldbriefen und Schuldbuchguthaben von in- wie ausländischen Emittenten im Direktbesitz beizubehalten respektive auszuweiten. Dafür soll ein vereinfachtes Zahlstellensystem vorgesehen werden, welches erlaubt, die steuerpflichtige Person von der Verrechnungssteuer zu befreien, sofern diese für ein Meldeverfahren optiert.

Verfahrensbeitrag

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Rechsteiner Paul, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Ne pas entrer en matière

Proposition de la minorité

(Herzog Eva, Rechsteiner Paul, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Renvoyer le projet au Conseil fédéral

avec mandat de conserver ou d'élargir l'obligation d'acquitter l'impôt anticipé sur les intérêts, les rentes et les autres rendements d'obligations, de cédules hypothécaires émises en série et d'avoirs figurant au livre de la dette d'émetteurs suisses et étrangers et en possession directe, dans le but de renforcer la fonction de garantie pour les personnes physiques domiciliées en Suisse. Il doit, pour cela, prévoir un système de l'agent payeur simplifié qui permet d'exonérer de l'impôt anticipé la personne assujettie, dans la mesure où celle-ci opte pour une procédure de déclaration.

Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Der Bundesrat legte dem Parlament am 14. April 2021 die Botschaft zur Anpassung des Verrechnungssteuergesetzes vor. Damit will er den Standort Schweiz für den Fremdkapitalmarkt und für Konzernfinanzierungsaktivitäten zugunsten der Real- und Finanzwirtschaft stärken. Dies wird erreicht, indem die Verrechnungssteuer auf Zinsen weitgehend abgeschafft wird, zusätzlich werden Anpassungen bei der Umsatzabgabe vorgenommen.

Schon verschiedentlich sollte das Verrechnungssteuergesetz angepasst werden, so zum letzten Mal mit der Absicht, vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip zu wechseln. Diese Vorlage wurde kritisiert und an den Bundesrat zurückgewiesen.

Mit der vorliegenden Reform soll nun gezielt der Fremdkapitalmarkt der Schweiz gestärkt werden. Die geltenden Regelungen haben Nachteile für den Wirtschaftsstandort, aber auch für den Fiskus. Zinszahlungen auf inländischen Obligationen unterliegen einer Verrechnungssteuer von 35 Prozent. Schweizer Obligationen sind deshalb für die meisten Anlegerinnen und Anleger unattraktiv, selbst wenn diese Anlegerinnen und Anleger Anspruch auf vollständige Rückerstattung der Steuer haben. Schweizer Konzerne weichen der Verrechnungssteuer aus, indem sie ihre Obligationen über eine ausländische Gesellschaft emittieren. Sie tun dies nicht, um Steuern zu hinterziehen, sondern weil die Anleger den Aufwand für die Rückforderung scheuen und vorläufig auch nur 65 Prozent der Erträge erhalten, nämlich nach Abzug der 35 Prozent; dies im Gegensatz zu Anlagen in Finanzplätzen, wo keine Quellensteuer besteht und keine Rückforderungsadministrationsaufwendungen entstehen.

Zur Illustration: Der Schweizer Fremdkapitalmarkt ist nicht nur wenig entwickelt, der Trend ist sogar rückläufig. So betrug das Emissionsvolumen gemäss der Botschaft des Bundesrates im Jahr 2016 gerade noch 55,4 Milliarden Franken und lag damit etwa 44 Prozent unter demjenigen des Jahres 2009.

Zudem belastet die Umsatzabgabe den Handel mit Obligationen. Gerade bei Obligationen mit kurzer Restlaufzeit stellt sie ein Hindernis dar und macht den Handel über Schweizer Effektenhändler unattraktiv. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass bei Staaten, mit denen die Schweiz den internationalen automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten pflegt, die Besteuerung für ausländische Anlegerinnen und Anleger bereits durch Meldung gesichert wird. 2021 sind 102 Staaten aktiviert; also die grosse Mehrheit der Staaten, zu denen die Schweiz geschäftliche Verbindungen pflegt, hat diesen automatischen Informationsaustausch. Die Erhebung der Verrechnungssteuer stellt bei Anlegerinnen und Anlegern, die gemäss Doppelbesteuerungsabkommen Anspruch auf Rückerstattung haben, somit eine Über-Sicherung dar. Aus diesem Grund hat der Bundesrat gezielt hier angesetzt.

Die weitgehende Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinserträgen erleichtert es Unternehmen, ihre Obligationen aus der Schweiz zu emittieren. Davon könnten nicht nur inländische, sondern auch ausländische Konzerne Gebrauch machen. Es besteht damit die Chance, dass konzerninterne Finanzierungsaktivitäten vermehrt in der Schweiz betrieben werden.

Daneben wird die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufgehoben. Auch damit würde es für Anlegerinnen und Anleger attraktiver, inländische Obligationen über einen inländischen Effektenhändler zu handeln, da die Umsatzabgabe entfällt.

Lassen Sie mich anmerken, dass die Verrechnungssteuer auf Zinserträgen aus Guthaben natürlicher Personen im Inland bei Banken und Sparkassen gemäss Bankengesetz beibehalten wird. Das typische Bankkonto, das wir haben, wird also weiterhin mit der Verrechnungssteuer belastet, sofern es denn überhaupt Zins gibt; das wird nicht aufgehoben.

Was sind die finanziellen Folgen? Natürlich ist es schwierig, die Ausfälle und erwarteten wirtschaftlichen Effekte abzuschätzen. Der Bundesrat geht in seiner Botschaft von einmaligen Effekten aus. Sie betragen etwa 1 Milliarde Franken. Diese sind aber durch Rückstellungen abgedeckt und eigentlich nur die Folge einer zeitlichen Verschiebung. Insofern ist es keine Belastung des Haushaltes. Die jährlich wiederkehrenden Ausfälle beziffert er bei der Verrechnungssteuer auf 170 Millionen Franken und bei der Umsatzabgabe auf 25 Millionen Franken. Dem stehen in den letzten Jahren Verrechnungssteuer-Gesamteinnahmen von zwischen 6,5 und 8 Milliarden Franken gegenüber. Sie sehen also, im Verhältnis ist das nicht so hoch.

Dem stehen aber längerfristig dynamische Effekte entgegen. Die Vorlage weist ein attraktives Kosten-Nutzen-Verhältnis auf, Bundesrat Maurer hat es sogar als Win-win-Situation bezeichnet. Die Reform könnte nach fünf Jahren zu einem Ausgleich der Mindereinnahmen führen, längerfristig ist aufgrund der Wertschöpfungs- und Beschäftigungsimpulse mit Mehreinnahmen zu rechnen.

Ich möchte noch betonen: Es handelt sich hier nur um Verrechnungssteuern auf Zinsen. Nicht betroffen sind Verrechnungssteuern auf Dividenden, diese machen rund 90 Prozent der Verrechnungssteuereinnahmen aus. Wir handeln hier also in einem kleinen Teilgebiet der Verrechnungssteuer.

Der Bundesrat hat vom 3. April bis zum 10. Juli 2020 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Stossrichtung wurde mehrheitlich begrüsst. Eine noch darin enthaltene Ausweitung des Sicherungszwecks wurde aufgrund der verbreiteten ablehnenden Haltung und der Komplexität nicht in die Botschaft aufgenommen.

Der Nationalrat hat die Vorlage am 28. September 2021 beraten und mit 122 zu 68 Stimmen angenommen. Er hat die Vorlage noch etwas angereichert, nämlich mit der Aufhebung der Verrechnungssteuer auch für Obligationenfonds, mit der Aufhebung der Umsatzabgabe auch für ausländische Obligationen mit kurzer Restlaufzeit, mit der Anpassung des Vermittler-Begriffs bei der Umsatzabgabe und mit einem Pragmatismusartikel; wir kommen dann in der Detailberatung dazu. Gegenüber dem Entwurf des Bundesrates ergeben sich damit Ausfälle von 190 bis 250 Millionen Franken bei der Verrechnungssteuer und von über 30 Millionen Franken bei der Umsatzabgabe. In der Gesamtabstimmung hat der Nationalrat die Vorlage mit 122 zu 68 Stimmen angenommen.

Ihre Kommission hat die Vorlage am 28. Oktober und am 18. November 2021 vorberaten. Sie ist mit 8 zu 4 Stimmen darauf eingetreten und hat sie auch in der Gesamtabstimmung mit dem gleichen Resultat angenommen. Gegen die Vorlage wurde die Aufweichung des Sicherungszwecks vorgebracht. Man solle die Verrechnungssteuer nicht schwächen, und der Finanzplatz brauche nicht speziell gefördert zu werden. Die Ausfälle würden bei einem Steigen der Zinsen zudem höher ausfallen.

Demgegenüber wurde geltend gemacht, dass es nicht nur um den Finanz-, sondern auch um den Werkplatz Schweiz gehe, da die Konzerne in der Schweiz auch die Finanzierung machen könnten und der Standort der Konzerne damit gestärkt werde; das sei hier insbesondere auch im Hinblick auf die anstehenden OECD-Reformen - ich nenne das Stichwort "Mindeststeuer" - erwähnt. Anträge auf Rückweisung mit dem Auftrag, das Meldeverfahren auch im Inland zu prüfen, und auf weitere Abklärungen der volkswirtschaftlichen Auswirkungen wurden mit jeweils 8 zu 4 Stimmen abgelehnt.

Ihre Kommission hat insbesondere noch eine Übergangsbestimmung, Artikel 70e, hinzugefügt, die dazu führt, dass noch laufende Anleihen nicht von der Verrechnungssteuer befreit werden. Anleihen laufen ja meistens mehrere Jahre, und Anleihen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes aufgelegt wurden, würden danach weiterhin der Verrechnungssteuer unterliegen. Dadurch würde sich der Steuerausfall, der vom Bundesrat errechnet wurde, reduzieren. Gemäss Verwaltung dürfte es bei der Verrechnungssteuer noch ein tiefer zweistelliger Millionenbetrag sein, gegenüber den vom Bundesrat in seiner Version erwarteten 170 Millionen Franken. Sie sehen, hier hat Ihre Kommission schon stark mildernd eingegriffen. Dieser geringere Ausfall wird sich nach Ablauf der Übergangsbestimmungen jedoch auf das Niveau der nationalrätlichen oder bundesrätlichen Schätzungen erhöhen. Allerdings kann er in der gleichen Zeit durch die dynamischen Effekte ausgeglichen werden.

Bei der Umsatzabgabe ergeben sich nach der Beratung durch Ihre Kommission ungefähr die gleichen Ausfälle wie beim Nationalrat. Bei den Verrechnungssteuern - das gilt es auch zu beachten - partizipieren die Kantone immer mit etwa 10 Prozent. Die Umsatzabgabe ist nur beim Bund wirksam.

Es ist klar, die Erhöhung des Zinsniveaus führt zu höheren Ausfällen. Gemäss Verwaltung würden sich bei einer Verdoppelung der Zinsen auch die Ausfälle etwa verdoppeln.

Es gibt verschiedene Minderheitsanträge. Zum ersten Minderheitsantrag bezüglich Eintreten habe ich bereits ausgeführt, welches die Argumente der Kommission sind. Ich beantrage Ihnen, hier beim Eintreten natürlich der Mehrheit zu folgen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen wie erwähnt mit 8 zu 4 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und sie dann auch anzunehmen.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Die Verrechnungssteuer gehört zu den ergiebigsten Steuern des Bundes. Das zeigt ein brandneuer, bisher aber leider noch nicht publizierter Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung über die neuesten steuerpolitischen Entwicklungen. Die Verrechnungssteuer ist zusammen mit der Gewinnsteuer die Steuer, die sich in den letzten fünfzehn Jahren am dynamischsten entwickelt hat, weit dynamischer als beispielsweise die ordentlichen Einnahmen des Bundes oder die Mehrwertsteuer. Die Verrechnungssteuer war in den letzten fünfzehn Jahren punkto Ergiebigkeit so etwas wie ein Kontrastprogramm zur Mineralölsteuer, die ja tendenziell immer weniger abwirft. Ausgerechnet diese ergiebige, bewährte Steuer soll jetzt weitgehend abgeschafft werden. Das ist schon finanzpolitisch eine Dummheit, erst recht mit Blick auf die anspruchsvollen Herausforderungen der Covid-Krise für den Staatshaushalt, die wir ja vorhin auch beim Budget gesehen haben.

Ich beantrage Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten und sie abzulehnen, und zwar aus fünf Gründen.

1. Was ist die Verrechnungssteuer? Die Verrechnungssteuer ist eine bewährte und äusserst produktive Erfindung des Schweizer Steuerrechts. Sie verfolgt einen Sicherungszweck. Wer die Einnahmen deklariert und korrekt versteuert, der bekommt die Verrechnungssteuer wieder zurückerstattet. Wer die Einnahmen aber nicht deklariert und vor dem Fiskus versteckt, der kann sie auch nicht zurückfordern. Die Verrechnungssteuer belastet als Sicherungssteuer unter dem Strich also nur jene, die ihre Einnahmen nicht korrekt deklarieren und versteuern. Dass die Verrechnungssteuer so ergiebig ist und einen so wichtigen Teil der Bundeseinnahmen ausmacht, zeigt, wie effizient diese Steuer ist. Es ist doch unsinnig, mit der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer ausgerechnet jene zu belohnen, die nicht korrekt deklarieren, und damit die Steuerunehrlichkeit auf Kosten der Ehrlichen zu begünstigen, zum Beispiel auf Kosten aller, die mit dem Lohnausweis veranlagt werden.

2. Die finanziellen Folgen dieser Steuersenkungsvorlage werden in der Botschaft, aber auch jetzt durch den Kommissionssprecher bagatellisiert. Bei einem normalen Zinsniveau von 3 bis 4 Prozent, das bis zur Finanzkrise langjährig die Ausgangslage war - wir leben in ausserordentlichen Zeiten -, betragen die Steuerausfälle 600 bis 800 Millionen Franken pro Jahr. Das sind die Zahlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Ausfälle in dieser Grössenordnung, von 600 bis 800 Millionen Franken pro Jahr, dürfen wir nicht akzeptieren, erst recht nicht zugunsten der finanzkräftigen Kreise, die ihre Einnahmen nicht korrekt deklarieren.

Wer an die Legende der Laffer-Kurve glaubt, die jetzt vom Kommissionssprecher auch wieder verbreitet worden ist, wonach eine Steuersenkung zwar zunächst zu Mindereinnahmen führt - was eigentlich auf der Hand liegt -, aber dann längerfristig doch wieder Mehreinnahmen eintreten werden, glaubt an den Weihnachtsmann oder an ein Märchen! Die Laffer-Kurve ist eine Erfindung aus den Reagan-Jahren, daran ist zu erinnern. Aber Laffer wurde von Trump nachher noch zum grossen Helden der USA befördert. Er hat ebenfalls die Legende verbreitet, Steuersenkungen würden zu Mehreinnahmen führen. Das wurde geschichtlich, historisch immer falsifiziert. Steuersenkungen führen zu Mindereinnahmen, so einfach ist die Ausgangslage.

3. Man will mit der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer den Fremdkapitalmarkt und den Finanzplatz stärken. Aber braucht es das wirklich, eine weitere Stärkung des Finanzplatzes und eine steuerliche Begünstigung des Kapitalmarktes? Der Schweizer Finanzplatz ist doch nicht unterkapitalisiert, im Gegenteil: Wegen der massiven Kapitalüberschüsse und der enormen Kapitalzuflüsse in unseren Finanzplatz stehen wir in der Schweiz vor der historisch einmaligen Situation, dass die Nationalbank diese Kapitalzuflüsse mit Negativzinsen bekämpfen muss - zum Schaden der Sparerinnen und Sparer in der Schweiz und zum Schaden unserer Altersvorsorge. Mit diesen Negativzinsen haben wir eine Situation, die wir uns vor wenigen Jahren nicht hätten vorstellen können. Mit einer Steuersenkung für den Kapitalmarkt verschärfen Sie dieses Übel der Überkapitalisierung noch. Unser Finanzplatz braucht keine zusätzliche steuerliche Stimulierung von Kapitalzuflüssen.

4. Wenn schon, ist unser Finanzplatz nicht überbesteuert, sondern unterbesteuert. Wenn Sie dem Finanzplatz schon weitere Steuergeschenke machen wollen, dann sollten Sie sich fragen, ob er diese Geschenke auch verdient. Lassen Sie mich daran erinnern, in welchem Ausmass unser Finanzplatz in den letzten Jahren Steuerbussen bezahlt hat. Die Zeitung "Finanz und Wirtschaft" hat die UBS und die CS als eigentliche Bussenmaschinen bezeichnet. Bei der CS betrugen diese Bussen gemäss "Finanz und Wirtschaft" in den letzten zehn Jahren 8,5 Milliarden Franken, bei der UBS 7 Milliarden - dies alles für Steuervergehen und Geldwäscherei. Der CS droht aktuell eine Megabusse im Zusammenhang mit einer gewaltigen Korruptionsaffäre in Mosambik, dies ganz abgesehen von der Greensill-Affäre, die das Asset-Management der CS Milliarden kosten kann, Kollege Noser.

All das zeigt, dass es auf dem Schweizer Finanzplatz Handlungsbedarf gibt, aber doch eine staatliche Prämierung solcher Praktiken mittels neuer Steuersenkungen durch den Bund nicht angezeigt ist. Wenn sich unsere Grossbanken in Zukunft rechtsstaatlich einwandfrei, korrekt verhalten, dann wird ihnen das x-mal mehr eintragen als die Steuersubvention bei der Verrechnungssteuer, die hier mit dieser Vorlage vorgesehen ist.

5. Ein wichtiger Grundsatz der Steuerpolitik ist die Steuergerechtigkeit. Weshalb hat das Stimmvolk kürzlich in Referendumsabstimmungen Steuervorlagen aus diesem Haus, wie die Unternehmenssteuerreform III und die Kinderabzüge, verworfen? Sie wurden verworfen, weil diese Vorlagen die Grundsätze der Steuergerechtigkeit verletzt haben. Die Bevölkerung wird von hohen Krankenkassenprämien und Mieten geplagt. Sie hat ein Sensorium für Steuergerechtigkeit. Glauben Sie im Ernst, dass Sie diese Abschaffung der Verrechnungssteuer für den Finanzplatz und die Konzerne in einer Referendumsabstimmung durchbringen werden? Dies müsste vor einem Stimmvolk geschehen, dessen Sparkonten und Bankguthaben - der Kommissionssprecher hat das zu Recht erwähnt - weiterhin verrechnungssteuerpflichtig bleiben.

Wir stehen nicht nur finanzpolitisch, sondern auch steuerpolitisch vor anspruchsvollen Zeiten. Zu den finanzpolitischen Herausforderungen durch die Covid-19-Krise kommt ein internationales Umfeld, in dem mit den neuen Regeln der OECD für die Mindestbesteuerung zuerst einmal eine Standortbestimmung nötig wäre. Stattdessen soll hier mit der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer zuerst wieder dem Finanzplatz ein Sonderwunsch erfüllt werden, ohne Rücksicht auf die Folgen und den Schaden, getreu den Forderungen aus diesen Kreisen. Diese wünschen gemäss einer strategischen Roadmap vom letzten Jahr nichts weniger als eine - ich zitiere wörtlich aus der Botschaft des Bundesrates - "steuerliche Entfesselung des Schweizer Kapitalmarkts". Als ob der hier so gehätschelte schweizerische Finanzplatz steuerlich in Fesseln läge!

Neue fiskalische Privilegien für den Finanzplatz sind das Letzte, was wir brauchen. Auch der Finanzplatz muss seinen Teil der öffentlichen Lasten tragen. Die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer steht somit quer in der Landschaft.

Ich lade Sie ein, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Die Bevölkerung hat am Wochenende zum zweiten Mal und dieses Mal noch deutlicher bestätigt, was ich auch finde, nämlich, dass wir diese immer noch andauernde Krise in der Schweiz bisher gut bewältigt haben. Ich spreche insbesondere von den wirtschaftlichen und finanziellen Unterstützungsmassnahmen. In noch nie da gewesenem Tempo wurden finanzielle Hilfsmassnahmen aus dem Boden gestampft, unsere bewährten Sozialwerke gestärkt und befristet ausgedehnt auf weitere Gruppen von Anspruchsberechtigten, um die wirtschaftliche Existenz der Menschen zu sichern, welche durch die gesundheitspolitischen Einschränkungen beeinträchtigt werden. Die notwendigen Gelder dafür wurden gesprochen. Damit diese ausgegeben werden können, muss man sie erst einmal einnehmen, und die Leistungen des Staates wurden von allen Seiten ästimiert.

Doch auf Dauer scheint Vernunft zu langweilen, obwohl die Herausforderungen der Zukunft, die schon vor der Pandemie bestanden, keineswegs verschwunden sind. Im Gegenteil, es wurde heute Morgen schon erwähnt: Klimakrise, demografische Entwicklung, alternde Bevölkerung, steigende Gesundheitskosten - die Kostenfolgen, die auf den Bundeshaushalt und auf die Haushalte der Kantone zukommen, sind immens. Und trotzdem: Steuerpolitisch scheinen viele von Ihnen - in der WAK ist es eine deutliche Mehrheit, wir haben es gehört - zu den alten Gewohnheiten zurückzukehren. Wo könnten wir noch auf Steuereinnahmen verzichten? Wer hat noch nicht, wer will noch mal?

Noch haben wir nicht entschieden, wie wir mit den Corona-Schulden umgehen wollen. Aber dieses Parlament hat gesagt, dass dies ohne Steuererhöhungen und Sparprogramme gehen soll. Ersteres glaube ich sofort, mit den Kürzungen wird aber schon begonnen. Obwohl es absolut nicht der Moment ist, soll scheibchenweise auf Einnahmen verzichtet werden: Abschaffung der Emissionsabgabe und der Industriezölle, jetzt Verzicht auf einen Teil der Verrechnungssteuer. Es geht wiederkehrend nur um 2 bis 3 Prozent der gesamten Einnahmen der Verrechnungssteuer, aber weitere Pläne wurden und werden schon diskutiert. Warum sollen wir also glauben, dass diese definitiv begraben sind?

Jedes Mal heisst es, dass dieser Verzicht auf Einnahmen nicht so schlimm sei, aber in der Summe ist es durchaus schon stattlich: 250 Millionen Franken bei der Emissionsabgabe auf Eigenkapital, 530 Millionen bei den Industriezöllen, 25 Millionen bei der Aufhebung der Umsatzabgabe und jetzt noch 170 Millionen bei der Verrechnungssteuer. So, wie diese Änderung der Verrechnungssteuer vorliegt, ist sie gerechnet mit einer Coupon-Rendite von 1 Prozent; bei 3 bis 4 Prozent wären es rund 520 Millionen. Dies alles ist statisch gerechnet, ohne Verhaltensänderungen und ohne die Zusätze, die im Nationalrat und zum Teil in der WAK-S schon beschlossen wurden.

Wenn es so weitergeht - so kann man es natürlich auch machen -, wenn die Beträge der Einnahmenseite zurückgehen, dann wird es irgendwann nicht mehr ohne Sparmassnahmen gehen.

Bei der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen und der Aufhebung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen gehe es - wir haben es gehört - um die Stärkung des Schweizer Fremdkapitalmarkts und um die Zentralisierung der Konzernfinanzierung, was zu zusätzlicher Wertschöpfung und zu Arbeitsplätzen in den betroffenen Unternehmen führe. Mithin gehe es um nichts anderes als um eine Stärkung des Werkplatzes Schweiz. Das sind grosse Worte. Die vermehrten Finanzierungsaktivitäten hätten positive Effekte auf den hiesigen Finanzsektor, hiess es, das System der Verrechnungssteuer beinhalte einen Liquiditätsnachteil für den Anleger und der administrative Aufwand sei hoch. Und als vorderstes Argument: die OECD-Steuerreform. Das werden wir in den nächsten Jahren noch oft hören, das ist der neue Slogan, mit dem Steuersenkungen in den kommenden Jahren begründet werden.

Zu diesen Punkten ist aus meiner Sicht Folgendes zu sagen:

Dass die Konzerne ihre Finanzierungsaktivitäten vermehrt aus dem Ausland in die Schweiz holen, passiert bereits. Im Zeichen des Projekts "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps) lohnt es sich für die Firmen längst, die Finanzierungsaktivitäten aus der Schweiz heraus zu tätigen, dafür braucht es diese Vorlage nicht.

Was die Stärkung des Finanzplatzes betrifft, so schreibt der Bundesrat in den Unterlagen selber, dass es lediglich um eine leichte Belebung des Wertpapier- und Vermögensverwaltungsgeschäfts gehe.

Der Liquiditätsnachteil für Anleger ist im derzeitigen Negativzinsumfeld inexistent und könnte bei steigenden Zinsen mit dem Meldeverfahren aufgehoben werden, so, wie dieses auch generell den beklagten administrativen Mehraufwand reduzieren würde.

Es gibt meiner Ansicht nach schlicht und ergreifend keinen Grund für diese Steuerreform. Das Argument, im aktuellen Tiefzinsumfeld erfülle die Verrechnungssteuer ihren Sicherungszweck ohnehin nur begrenzt, ist geradezu zynisch angesichts der Tatsache, dass die prognostizierten wiederkehrenden Ausfälle sich bei steigenden Zinsen entsprechend verdoppeln und verdreifachen.

Und die OECD-Steuerreform? Bisher sind die Eckwerte bekannt, aber noch keine Details. Wichtiger als der neue Mindeststeuersatz von 15 Prozent für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro ist die Bemessungsgrundlage, auf der er erhoben werden soll. Dasselbe gilt für den Gewinn, der bei Säule 1 tatsächlich umverteilt werden soll.

Offenbar wissen wir bald mehr über die Ausgestaltung der OECD-Steuerreform. Warum warten wir dann nicht ab und erarbeiten ein Gesamtpaket, das auch tatsächlich gezielt wirkt und Sinn macht, statt vorher Geld zu verschenken und so den Handlungsspielraum zu verkleinern? Für Firmen und Privatpersonen mit Sitz in der Schweiz hat die Verrechnungssteuer lediglich einen Sicherungszweck: Es geht um Steuerehrlichkeit. Bei den Erläuterungen zur Verrechnungssteuer auf der Website der Steuerverwaltung ist zu lesen, der Gesetzgeber bezwecke mit der Verrechnungssteuer "die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Schlechterstellung des Defraudanten gegenüber dem ehrlichen Steuerpflichtigen, sodass die Defraudanten auf diesem Weg zumindest eine minimale Steuerbelastung erdulden müssen". Eine klare Sprache!

Ich weiss, dass es nicht um die Abschaffung der Verrechnungssteuer als Ganzes geht. Bundesrat Ueli Maurer bat uns diesbezüglich schon in der Kommission, nicht zu dramatisieren. Aber in den Unterlagen können wir alle lesen, dass der Sicherungszweck der Verrechnungssteuer im vorliegenden Bereich aufgegeben wird. In seiner Vernehmlassungsvorlage hat der Bundesrat nochmals die Zahlstellensteuer vorgeschlagen, was aber - wir haben es schon gehört - mehrheitlich abgelehnt wurde. Der Bundesrat dachte auch darüber nach, ein Meldeverfahren mit den oben genannten Vorteilen einzuführen, kam aber zum Schluss, dass dies politisch keine Chance hat.

Ich bin ehrlich gesagt immer wieder sehr erstaunt, wie man sich unter dem Titel des Schutzes der Privatsphäre für die Interessen von potenziell Steuerunehrlichen einsetzen kann. Was mit dem automatischen Informationsaustausch mit dem Ausland Normalität geworden ist, sollte endlich auch im Inland eingeführt werden, dies zugunsten all derer, die jeden Franken ihres Einkommens und ihres Bankbüchleins versteuern, denn dort bleibt die Verrechnungssteuer ja auch bestehen. Irgendwann wird es auch bei uns wieder steigende Zinsen geben.

Aus diesen Gründen beantrage ich im Namen der Minderheit Rückweisung der Vorlage und Ausarbeitung einer neuen Vorlage unter Einschluss eines Meldeverfahrens.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Ich bin froh, dass ich nach beiden Begründungen sprechen darf, weil jetzt die Argumente auf dem Tisch liegen. Denn die Argumente von Herrn Rechsteiner und Frau Herzog unterscheiden sich ja signifikant. Herr Rechsteiner will gar nicht auf die Vorlage eintreten, während Frau Herzog auf die Vorlage eintreten, aber eine andere Vorlage möchte. Es ist deshalb gut, dass wir darüber diskutieren können.

Als Erstes möchte ich Sie auf zwei Punkte aufmerksam machen, die der Kommissionssprecher noch nicht gesagt hat. Sie müssen einmal schauen, wie die Verrechnungssteuer auf den Werkplatz - es geht hier um den Werkplatz - wirkt. Im Moment machen wir hier nämlich eine ausländische Standortförderung. Die Mehrheit aller Obligationen, die unser Werkplatz emittiert, wird heute in den Benelux-Ländern ausgegeben. Warum? Die Benelux-Länder kennen keine Verrechnungssteuer.

Herr Rechsteiner hat zu Recht gesagt, die Schweizer Verrechnungssteuer sei uns lieb geworden. Ich habe gar nichts gegen diese Aussage; es ist, glaube ich, eine gute Aussage. Aber leider - und das müssen wir auch feststellen, Herr Rechsteiner - hat sich das international nicht durchgesetzt. Das ist einfach so. International geht man andere Wege, und wenn wir in der Schweiz einen Finanzplatz wollen, der es unseren Konzernen ermöglicht, sich in der Schweiz zu refinanzieren, dann geht es nicht, dass wir die Verrechnungssteuer auf den Obligationen belassen.

Sie müssen sich bewusst sein: Jede Obligation, die in den Benelux-Ländern emittiert wird, wird nach dem Recht der Benelux-Länder emittiert. Darum haben Sie hier drin ja bereits Ausnahmen beschlossen. Wir haben alle Too-big-to-fail-Instrumente von der Verrechnungssteuer ausgenommen. Warum? Weil es klar war, dass ansonsten kein ausländischer Investor so ein Too-big-to-fail-Instrument kaufen würde, und es war nicht im Interesse der Schweiz, dass die Too-big-to-fail-Instrumente nur in Schweizer Pensionskassen liegen. Wir wollten eine internationale Streuung. Darum haben wir damals schon anerkannt, dass wir die Instrumente von der Verrechnungssteuer befreien müssen. Damit haben wir auch anerkannt, dass internationale Investoren keine Schweizer Obligationen mit einer Schweizer Verrechnungssteuer kaufen.

Was wir damit aber auch gemacht haben, ist eine komplette Wettbewerbsverzerrung, und darum komme ich, im Gegensatz zu Herrn Rechsteiner, zum genau umgekehrten Schluss: Diese Vorlage stellt den Werkplatz endlich wieder dem Finanzplatz gleich! Mit dieser Vorlage kann nämlich auch der Werkplatz verrechnungssteuerfrei Obligationen ausgeben. Das können nicht nur die grossen Too-big-to-fail-Banken tun, sondern das kann eben auch unser Werkplatz machen. Wer diese Vorlage bekämpft - und Sie gestatten mir diesen Seitenhieb, Herr Rechsteiner, Sie haben auch einen gemacht -, ist gegen die Arbeiter. Denn diese Vorlage führt dazu, dass Investitionen in unserem Land getätigt werden, finanziert werden, und darauf beruhen die Arbeitsplätze. Das ist der Sinn und Zweck dieser Vorlage.

Zu den Ausfällen: Der Kommissionssprecher hat zu Recht gesagt, dass etwa 160 bis 200 Millionen Franken Ausfälle entstehen werden. Er hat auch zu Recht gesagt, dass demgegenüber auch wirtschaftliche Einnahmen zu verzeichnen sein werden. Herr Rechsteiner, Sie haben sich in Ihrem Votum selbst widersprochen: Sie können nicht gleichzeitig sagen, dass bei den Steuern die Verrechnungssteuer und die Unternehmensgewinnsteuer in den letzten zwanzig Jahren gesprudelt haben, dass aber Reformen nicht dazu führen, dass es mehr Steuereinnahmen gibt. Bei der Gewinnsteuer ist es so, dass wir drei Unternehmenssteuerreformen beschlossen haben. Das hat dazu geführt, dass die Einnahmen aus der Unternehmensgewinnsteuer immer gestiegen sind. Zudem hat die Unternehmenssteuerreform II dazu geführt, dass die Verrechnungssteuereinnahmen gestiegen sind. Das ist der Fakt der ganzen Geschichte.

Wenn wir jetzt 2 bis 3 Prozent dieses Zuwachses so verwenden, dass die Schweizer Wirtschaft ihre Arbeitsplätze in der Schweiz halten und sich in der Schweiz finanzieren kann, dann ist das eine kluge Investition, denn es ist bedeutend weniger als die Zunahme der Steuereinnahmen in den letzten zehn Jahren.

Es kommt noch dazu, und das wurde bis jetzt noch nicht berechnet: Neu können dann Bund, Kantone, Gemeinden und die Gemeinwesen, die mit dem Bund, den Kantonen, den Gemeinden zusammenarbeiten, auch verrechnungssteuerfreie Obligationen emittieren. Damit wird der Preis, den der Bund dafür bezahlen muss, kleiner, denn er kann neu auch internationale Investoren ansprechen. Auch die Gemeinden und Kantone usw. können internationale Investoren finden. Das heisst, dass die Refinanzierungskosten der öffentlichen Hand sinken werden. Das macht relativ schnell diese 200 Millionen Franken an Ausfällen aus, die man damit kompensieren kann.

Die Verrechnungssteuer ist eine Steuer, die dem Sicherungszweck dient und die man zurückfordern kann. Effektiv dürfte am Schluss beim Bund also nichts hängenbleiben. Was beim Bund heute hängenbleibt, ist nicht das Geld von Schweizern, die ihre Verrechnungssteuer nicht zurückfordern. Das ist der absolut kleinste Teil. Was beim Bund heute hängenbleibt, ist das Geld von Investoren aus dem Ausland, die ihre Dividenden nicht zu 100 Prozent der Verrechnungssteuer anrechnen können, weil wir nicht überall Doppelbesteuerungsabkommen haben.

Man muss wissen: Man kann die Verrechnungssteuer nur aus Ländern zurückfordern, mit denen man ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Bei den meisten Doppelbesteuerungsabkommen steht nicht drin, dass man hundert Prozent der Verrechnungssteuer zurückfordern kann, und es sind ausländische Investoren, die diese nicht zurückfordern können. Dieser grosse Milliardenbetrag, der in der Bundeskasse hängenbleibt, bedeutet eigentlich, dass ausländische Investoren hier für etwas bezahlen, was sie im Endeffekt eigentlich zurückfordern dürfen, aber nicht zurückfordern können.

Sie können hier jetzt sagen, Herr Rechsteiner, das sei ja gut, davon könne man gut leben. Ja, das haben die Holländer auch gesagt - sie haben jetzt in kürzester Zeit zwei grosse Konzerne verloren. Was mich am meisten erstaunt, ist, dass diese nicht in die EU, sondern nach England gegangen sind. Das ist die Situation der Holländer. Ich gehe nicht davon aus, dass die Schweiz grosse Konzerne verlieren wird. Aber wenn wir wollen, dass in der Schweiz von ausländischen Investoren grosse Investitionen getätigt werden, dann werden wir hier eine Veränderung machen müssen.

Wer will, dass sich unser Finanzplatz, unser Werkplatz in der Schweiz refinanzieren kann, dass unsere Obligationen wieder in Schweizerfranken ausgegeben werden, und wer will, dass unser Werkplatz und unser Finanzplatz unter Schweizer Recht arbeiten können, muss diese Vorlage unterstützen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, und ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Zanetti Roberto · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion

Es ist ein Zufall, dass wir gemäss Tagesordnung zunächst das Budget, das in den Verantwortungsbereich der Finanzkommission fällt, behandelt haben und jetzt über die Verrechnungssteuervorlage sprechen, die in den Verantwortungsbereich der WAK fällt. Ich habe in meiner bisherigen politischen Tätigkeit auf Gemeinde- und Kantonsebene Finanzpolitik betrieben. Dort gab es die Anomalie, die wir auf Bundesebene haben, nicht: Dort waren die Finanzkommissionen immer für beide Seiten des Finanzhaushalts zuständig, nämlich für die Einnahmen und die Ausgaben. Beim Bund ist für die Einnahmen die WAK zuständig, für die Ausgaben die Finanzkommission.

Wir haben vorhin über das Budget debattiert, wobei wir relativ lange über einen Betrag von 100 000 Franken diskutiert haben, dies bei einem Volumen von rund 70 oder gar mehr Milliarden Franken. Hier sprechen wir über ein paar hundert Millionen Franken, über 170 oder 190 Millionen Franken, je nach Zinssatz über das Drei- oder Vierfache davon, und es werden irgendwelche Sachen behauptet. Herr Noser hat da jetzt sehr überzeugend gewirkt - vielleicht ist er ja auch tatsächlich überzeugt davon, was da genau passieren wird. Ich bin der eher traditionellen finanzpolitischen Schule von Willi Ritschard und Otto Stich verhaftet. Otto Stich hat immer gesagt, dass zwei und zwei vier ergeben würden, nicht mehr und nicht weniger - und man hat ihm immer Vulgärmarxismus vorgeworfen. Hier will man uns vorspielen, zwei minus eins ergäbe drei, weil es dynamische Effekte gebe. Herr Rechsteiner hat dargelegt, woher diese Schauermärchen kommen: Das ist irgendwie in den "Reagan economics" verhaftet, liesse sich aber abklären.

Vor einiger Zeit war in den Medien ein Artikel zum Thema "Das grosse Rätsel um die wahren Schweizer Steuerausfälle" zu lesen. Darin wurde bemängelt, dass die Folgen unserer Steuerrechtsrevisionen eben genau nicht untersucht werden. Diese werden eben genau nicht untersucht, sodass man ungestraft Behauptungen wie diejenige von Kollege Noser in die Landschaft setzen kann. Wenn man das häufig genug wiederholt, dann glauben plötzlich alle, dass die sogenannt dynamischen Effekte eintreffen werden und sich dann alles zum Besten wendet.

Immerhin hat diese Unsicherheit offenbar auch die FK-N ein bisschen irritiert. Deshalb hat sie im Rahmen des Mitberichtsverfahrens eine Empfehlung bzw. einen Wunsch an die WAK-N formuliert, den ich in unserer WAK auch aufgenommen habe. Die Empfehlung der FK-N - und das sind ja nicht irgendwelche wild gewordenen Etatisten oder Fiskalisten, sondern das sind seriöse, finanzpolitisch verantwortungsvolle Personen aus dem Schwesterrat - lautete wie folgt: "Es ist eine externe Studie zu den potenziellen Auswirkungen der Reform in Auftrag zu geben, da diese zu einer Schwächung des Sicherungszwecks der Verrechnungssteuer führt. Zu klären ist, wie hoch die durch die Schwächung ausgelösten Mindereinnahmen sein könnten."

Das ist wortwörtlich die Empfehlung der FK-N, die ich als Antrag in die WAK-S eingebracht habe. Selbstverständlich ist man nicht darauf eingetreten und hat den Antrag abgelehnt, weil das ja allenfalls die selbst erzählte Geschichte von den dynamischen Effekten hätte kompromittieren können. Für mich ist das, was wir hier machen, ein finanzpolitischer Blindflug. Nach aussen wirkt es doch unseriös, wenn wir einerseits im Rahmen der Budgetdebatte über 100 000 Franken streiten und die Folgen gegeneinander abwägen wollen und andererseits Steuergesetze revidieren, die 170 Millionen, 540 Millionen oder 800 Millionen Franken kosten können, ohne dass wir es wirklich wissen. Das ist schlicht und ergreifend nicht seriös und wirkt nach aussen auch unglaubhaft!

Die Voodoo-Ökonomie-Grundsätze, wonach Steuersenkungen immer positive dynamische Effekte haben, werden nicht verfangen. In Bezug auf die Drohkulisse, die Kollege Rechsteiner für den Fall einer Volksabstimmung aufgezogen hat, würde ich sagen, dass es wenig verheissungsvoll ist, wenn wir uns lediglich auf unbewiesene Behauptungen abstützen. Ich bedaure, dass die seinerzeitige Empfehlung der Finanzkommission des Nationalrates weder von der WAK-N noch von der WAK-S aufgenommen wurde. Damit hätte man vielleicht ein bisschen mehr Klarheit schaffen können.

In Übereinstimmung mit dem Minderheitsantrag Rechsteiner Paul werde ich deshalb gegen Eintreten stimmen.

Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Nach dem flammenden Votum meines Vorredners muss ich Ihnen trotzdem wieder einige Fakten in Erinnerung rufen. Wir haben eine Unternehmenssteuerreform II gemacht; Herr Zanetti war damals auch schon dabei. Dort hat man ähnliche Befürchtungen geäussert. Man hat von Ihrer Seite Milliardenverluste in Aussicht gestellt. Und was ist im Endeffekt passiert? Die Steuereinnahmen sind gestiegen. Wir haben andere Anpassungen gemacht. Bei der Verrechnungssteuer mussten wir uns vorwerfen lassen, es gebe aufgrund der Beschlüsse des Parlamentes Verluste in zweistelliger Milliardenhöhe; in einer Zeitung war die Zahl von 10 Milliarden Franken gross abgedruckt. Dieser Einschätzung liegt eine statische Betrachtung zugrunde. Die statische Betrachtung hat vielleicht noch die Generation Stich gemacht, das war auch seriös, aber statisch hat mit Wirtschaft relativ wenig zu tun. Eine Investition tätigen Sie ja nicht, um Ausgaben zu generieren, sondern Sie tätigen eine Investition, weil Sie einen Rückfluss erwarten, der grösser ist. Bei einer Investition versuchen Sie zu errechnen, wann Sie den Break-even-Point erreichen. Wenn die Erwartungen dann eintreffen, erreicht man diesen Break-even.

Ich muss Ihnen sagen: Alle Steuerreformen, die wir gemacht haben - alle, an die ich mich erinnern mag; Herr Bundesrat Maurer möge mich korrigieren -, haben sich letztlich bezahlt gemacht. Wir wären doch heute sonst nicht auf diesem Niveau, das Herr Bundesrat Maurer heute Morgen ausgeführt hat. Die Unternehmen zahlen mittlerweile ebenso viel Steuern wie die natürlichen Personen - das ist ja hocherfreulich -, und das, weil wir seit Jahren versuchen, den Standort für die Unternehmen attraktiver zu machen. In der Schweiz sind die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mittelaufnahme bei Investoren und auch für die Verteilung der Mittel unter den Tochtergesellschaften aber nach wie vor ungenügend und verglichen mit anderen Standorten sogar nachteilig. Schuld daran ist eben die angesprochene Verrechnungssteuer. Sie führt dazu, dass die Schweizer Industrie- und auch Finanzunternehmen ihre Finanzierung im Ausland tätigen, weil internationale Anleger den Verrechnungssteuerabzug nicht akzeptieren.

Mit der vorliegenden Revision kann nun dieser unhaltbare Zustand behoben werden. Es sollte doch möglich sein, dass konzerninterne Darlehen aus der Schweiz heraus vergeben werden. Das gehört für mich einfach dazu. Die Emissionsabgabe wollte man schon mit dem Steuerpaket abschaffen. Dort war die Abschaffung völlig unbestritten. Doch das Paket wurde dann bachab geschickt, weil es wirklich sehr überladen war; da hatten Sie wahrscheinlich recht. Ich hätte auch im Nachhinein meine Zweifel gehabt, ob die Vorlage eine dynamische Wirkung entfaltet.

Um es kurz zu machen und den Schluss zu finden: Machen Sie heute etwas Gutes, damit hier lokalisierte ökonomische Substanz auch hierbleibt und damit die Schweiz attraktiver wird. Das ist gut für die Arbeitsplätze, für die Wertschöpfung, aber auch für die Infrastrukturen. Wenn wir das gut geregelt haben, dann können wir auch unser Besteuerungsrecht auf den erzielten Firmengewinnen gegenüber den Ansprüchen von ausländischen Staaten behaupten. Das ist auch im Hinblick auf die laufenden Diskussionen in der OECD mit den ganzen Beps-Projekten äusserst wichtig.

Ich bitte Sie darum, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Ich glaube, wir sind in der Detailberatung sehr wohl in der Lage, Korrekturen anzubringen. Wir haben ja bereits etwas gemacht, indem wir versucht haben, die Steuerausfälle zu verringern, zumindest in statischer Hinsicht. Das scheint mir richtig. Dort können Sie das entscheiden. Es gibt aber keinen Grund, die Vorlage zurückzuweisen.

Die Kommission hat mit relativ soliden Mehrheiten eine massvolle Lösung gefunden. Darum bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und nachher der Mehrheit zu folgen. Es gibt eine Ausnahme, bei der ich anders stimmen werde. Dieses Recht nehme ich mir heraus.

Rechsteiner Paul · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion

Ich werde nicht auf das Votum von vor einiger Zeit replizieren, habe aber noch eine kurze Bemerkung zu Kollege Germann, weil es um Fakten geht. Sie haben gesagt, die Unternehmenssteuerreform II habe sich bewährt. Das ist aber ausgerechnet jene Steuerreform, bei der das Bundesgericht festgehalten hat, dass das Stimmvolk irregeführt und nicht richtig darüber informiert wurde, dass die Steuerausfälle im Zusammenhang mit dem sogenannten Kapitaleinlageprinzip Milliarden betragen. Es gab ein sehr knappes Abstimmungsresultat, und diese Abstimmung wäre anders herausgekommen - es wäre nämlich zu einem Scheitern wie bei der Unternehmenssteuerreform III gekommen -, wenn das Stimmvolk korrekt informiert worden wäre; das noch als Faktum.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich bitte Sie selbstverständlich, auf die Vorlage einzutreten. Vielleicht ist es wichtig, einige Dinge richtigzustellen.

Herr Rechsteiner hat suggeriert, dass quasi die ganze Verrechnungssteuer gefährdet sei. Das ist selbstverständlich nicht der Fall. 90 bis 95 Prozent der Einnahmen der Verrechnungssteuer kommen aus Dividendenzahlungen und Dividendenrückkäufen. Wir sprechen hier von Obligationen, die in der Schweiz ausgegeben werden, in Bezug auf den Verrechnungssteuerertrag von etwa 3 Prozent der Verrechnungssteuer. Wir sprechen nicht von der ganzen Verrechnungssteuer. Selbstverständlich wollen wir, dass die Verrechnungssteuer bestehen bleibt. Wir sind darauf angewiesen. Wir sprechen aber nicht über Milliardenbeträge bei der Verrechnungssteuer, sondern im Moment über etwa 3 Prozent.

Weshalb möchten wir das? Wir stellen fest, dass das Emissionsgeschäft aus der Schweiz abgewandert ist. Vor allem, wenn man im Ausland lebt, ist es relativ kompliziert, eine Steuer zu bezahlen und sie danach zurückzufordern. Man hat einen Liquiditätsentzug, der sich erst später wieder auflöst. Die betreffenden Zahlen sind in der Botschaft aufgelistet. Das Emissionsvolumen betrug 2016 noch 55 Milliarden Franken. Es liegt 44 Prozent unter dem Emissionsvolumen von 2009. Wir haben in diesen Jahren also fast die Hälfte des Emissionsvolumens verloren. Die Emission findet nicht mehr in der Schweiz statt. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass das Emissionsgschäft in der Schweiz zu kompliziert und zu teuer ist - man geht weg.

Man könnte jetzt annehmen, dass ausländische Emittenten die Emissionen in der Schweiz tätigen, weil wir so viel Geld haben. Dort ist der Rückgang aber noch krasser. Das Volumen ist auf etwa 10 Prozent zurückgegangen. Auch dieses Geschäft findet nicht mehr in der Schweiz statt. Es ist ins Ausland verlegt worden.

Wir möchten das verlorene Emissionsvolumen wieder in die Schweiz zurückholen, denn mit diesem Emissionsvolumen sind sehr viele Arbeitsplätze verbunden. Die Personen, die für die ganze Abwicklung der Emissionen zuständig sind, sind abgewandert. Die Emissionen finden zur Hälfte nicht mehr bei uns statt, im Falle der ausländischen Emittenten zu 90 Prozent. Das ist an und für sich logisch.

Wenn Sie dann noch schauen, wohin diese Emissionsabgaben gewandert sind - auch das haben wir in der Botschaft ausgeführt -, dann sehen Sie, dass das vor allem Luxemburg ist. Luxemburg emittiert, gemessen am Bruttoinlandprodukt, etwa dreissigmal mehr als die Schweiz. Das heisst, dass Luxemburg gute Bedingungen hat, wesentlich bessere als die Schweiz. Bei uns ist das Emissionsvolumen zurückgegangen. In Luxemburg, aber auch in London, Korea, Singapur, in den Vereinigten Staaten ist es massiv gestiegen. Wir haben verloren.

Mit der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationenzinsen möchten wir dieses Geschäft in die Schweiz zurückholen. Das haben wir definitiv verpasst, und es ist darum höchste Zeit, das jetzt zu tun. Es geht nicht primär um den Finanzplatz, um die "bösen Banken", wie sie wieder genannt wurden, sondern um den Werkplatz Schweiz, um Unternehmen, die Fremdkapital brauchen und darum Emissionen tätigen. Wenn wir diesen Handel in der Schweiz nicht zu günstigen Bedingungen zulassen, dann findet er schlicht und einfach im Ausland statt.

Frau Herzog hat mit Blick auf die OECD-Steuerreform auf diese Problematik hingewiesen und hat gewarnt, dass Firmen abwandern würden, wenn wir höhere Steuern hätten. Genau so ist es! Wenn wir in diesem Bereich höhere Steuern haben oder ein unmögliches Verfahren, dann wird dieser Handel nicht mehr in der Schweiz stattfinden. Die OECD-Steuerreform ist eigentlich ein gutes Beispiel dafür, weshalb man dieses Geschäft zurück in die Schweiz holen sollte, und nicht umgekehrt. Herr Noser hat das Beispiel von zwei grossen internationalen Konzernen genannt, die ihren Sitz aus den Niederlanden nach London verlegt haben - wegen der Verrechnungssteuer! Firmen suchen den bestmöglichen Standort, wo sie die Kosten optimieren können.

Ich habe es gesagt, und ich sage es noch einmal: Wir haben über 50 Prozent der Emissionsabgaben verloren. Diese sind einfach abgewandert. Wenn Sie dann noch das Bruttoinlandprodukt anschauen, dann sehen Sie, dass Luxemburg einen steigenden Anteil des Finanzplatzes hat. Dieser explodiert förmlich, weil das Land einfach gute Bedingungen hat. Bei uns sinkt der Anteil des Finanzplatzes am Bruttoinlandprodukt, und zwar einfach, weil wir schlechtere Bedingungen haben. Wir versuchen also, ein Geschäft in die Schweiz zurückzuholen, Arbeitsplätze wieder herzuholen oder zu erhalten und damit auch ein Volumen zu schaffen, das interessant ist.

In der Botschaft schreibt der Bundesrat von Ausfällen von 170 Millionen Franken. Das ist eine statische Rechnung, aber niemand hat erwähnt, dass der Bundesrat auch davon ausgeht, dass diese Mindereinnahmen in relativ kurzer Zeit kompensiert werden, weil das Geschäft wieder in der Schweiz stattfindet und Arbeitsplätze in die Schweiz zurückkommen.

Für den Standort Schweiz ist es ausserordentlich wichtig, dass wir in einem Bereich, in dem wir eine lange Tradition haben, wettbewerbsfähig sind, auch in Bezug auf Finanzierungen und Obligationen. Die Vorlage, die wir Ihnen hier unterbreiten, ist nicht einfach eine Steuersenkungsvorlage. Auf der einen Seite ist es zwar so, aber auf der anderen Seite wird die Vorlage in der Summe den Werkplatz Schweiz stärken und das Volumen entsprechend aufwerten. Es ist also eine Vorlage, die gerade auch in Hinsicht auf die OECD-Steuerreform dringend und wichtig ist. Wenn wir dort Nachteile haben, und das ist nicht auszuschliessen, müssen wir andernorts versuchen, Vorteile zu schaffen, damit die Schweiz insgesamt interessant ist.

Firmen suchen sich den besten Standort, und hier sprechen wir von solchen, die Obligationen ausgeben, also insbesondere von grösseren Firmen. Da muss man nicht Wissenschaftler sein, sondern das können Sie täglich in den Medien verfolgen: Man geht dorthin, wo man günstige Bedingungen hat, und man geht dort weg, wo man keine günstigen Bedingungen hat. Das haben wir jetzt weiss Gott genügend erlebt. Mit der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinserträgen versuchen wir, eine gewisse Kompensation zu machen und das wieder einzubringen.

Frau Herzog hat noch die Unehrlichkeit angesprochen und dass daher die Vorlage zurückgewiesen und eine neue ausgearbeitet werden müsse. In Hinsicht auf ein inländisches Meldeverfahren steht institutionell die Frage des Bankkundengeheimnisses zur Diskussion. Inländische Meldeverfahren wurden mehrmals abgelehnt, und der Schutz des Individuums hat in der Schweiz einen grossen Stellenwert. In Bezug auf die Steuerehrlichkeit war das nie mehrheitsfähig. Wenn aber auf diesen Obligationen Verrechnungssteuern anfallen, ist das insbesondere auf Verrechnungssteuern zurückzuführen, die im Ausland nicht zurückgefordert werden können, weil wir entweder gar keine Doppelbesteuerungsabkommen haben oder Doppelbesteuerungsabkommen haben, in denen nicht der ganze Betrag zurückgefordert werden kann. In den meisten Doppelbesteuerungsabkommen haben wir bis zu 15 Prozent Steuern, die nicht zurückgefordert werden können, die dann bei uns bleiben. Daher kommt dann allenfalls auch ein Ausfall zustande.

In Bezug auf die Steuerehrlichkeit - das nebenbei - führt der automatische Informationsaustausch dazu, dass es kaum mehr Sinn macht oder möglich ist, Vermögenswerte zu verheimlichen. Das wird aufgedeckt, und die Beträge werden kleiner. Wir gehen auch hier nicht das Risiko ein, als Land zu gelten, das der Unehrlichkeit Vorschub leistet. Das ist nicht der Fall. Das können wir auf die Seite schieben.

Zusammengefasst: Es ist eine Vorlage, die versucht, Potenzial, das wir in den letzten Jahren massiv verloren haben, zurückzuholen - mit allen Arbeitsplätzen und dem ganzen Drum und Dran - und in Europa wettbewerbsfähig zu sein. Darauf sind wir ausserhalb der EU ohnehin angewiesen. Wir können das nicht alles den Luxemburgern oder vielleicht noch London überlassen. Wir wollen einen starken Finanzplatz. Das muss in der Schweiz passieren. Wir sind darauf angewiesen, aus eigener Kraft Elemente zu stärken, in denen wir traditionell stark sind. Das können wir mit dieser Vorlage. Sie wird in der Summe positiv sein, auch wenn wir statisch jetzt einen Verlust von 170 Millionen ausweisen. Die ganze Geschichte zeigt, dass das so ist.

Es ist dringend notwendig, diese Vorlage so durchzubringen. Es ist eine Stärkung des Werkplatzes Schweiz, die in Anbetracht der Wettbewerbsverhältnisse, die rund um uns herum herrschen, dringend notwendig ist. Wir haben wirklich keinen Anlass, auch noch unser Silberbesteck zu verkaufen. Wir müssen dort investieren, dort präsent sein, wo wir traditionell stark sind, wo wir das Know-how haben. Das ist in diesem Bereich absolut notwendig. Es ist wirklich ein Schuss ins eigene Bein, wenn wir das nicht tun. Wir werden noch mehr verlieren, das kann ich Ihnen garantieren.

Die Wirtschaft steht unter Druck. Sie sucht für sich die besten Positionen. Auf diesen sind wir in diesem Bereich einfach nicht, das sind wir einfach nicht. Wir haben bereits genügend verloren und werden alles daransetzen müssen, um das zurückzugewinnen. Es ist keine Vorlage für die beiden "bösen" Grossbanken, wie sie ja so gerne zitiert werden, die übrigens im Ausland über ein hervorragendes Image verfügen - über ein besseres als bei uns im Inland - und einen guten Job zugunsten des Images der Schweiz machen, sondern es geht um den Werkplatz, es geht um Arbeitsplätze, und es geht um dieses Volumen. Das ist in dieser Zeit dringend notwendig.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag abzulehnen. Denn die Rückweisung - das haben wir jetzt beim Meldesystem lange genug diskutiert - ist einfach nicht mehrheitsfähig. Da haben wir wieder eine Volksabstimmung und sind am Schluss gleich weit. Da müssen wir einfach auch die Realitäten akzeptieren.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Wir stimmen zuerst über den Nichteintretensantrag der Minderheit Rechsteiner Paul ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Eintreten ... 32 Stimmen

Dagegen ... 13 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Nun stimmen wir über den Rückweisungsantrag der Minderheit Herzog Eva ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 13 Stimmen

Dagegen ... 32 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Da es sich um eine sehr umfangreiche Fahne handelt und es bereits nach halb eins ist, verschieben wir die Detailberatung auf einen anderen Tag.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag!

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 12.40 Uhr

La séance est levée à 12 h 40