21.041

Voranschlag 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023-2025

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten

1. Budget des unités administratives

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir sind in der ersten Runde der Differenzbereinigung zum Voranschlag 2022 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2023-2025. Im Budget verbleiben noch acht Differenzen. Ihre Finanzkommission beantragt Ihnen, in allen Positionen bei der Fassung des Ständerates zu bleiben, dies allerdings mit knappen Mehrheiten, sehr oft mit 7 zu 6 Stimmen. Die Mehrheit der Finanzkommission will Ihnen damit auch zu verstehen geben, dass wir langsam, aber sicher wieder zu einer sparsamen Finanzpolitik zurückkehren und das Budget nicht im Corona-Modus mit grossen Milliardenbeträgen aufstocken sollten.

Zur Information: Die Aufstockungen für Meteo Schweiz, das Bundesamt für Sport, das Bundesamt für Landwirtschaft, den Bahninfrastrukturfonds und das Bundesamt für Raumentwicklung wurden bereits angenommen.

Ich schlage vor, dass wir nun die Differenzen behandeln.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Departement des Innern - Département de l'intérieur

316 Bundesamt für Gesundheit

316 Office fédéral de la santé publique

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Bei den Positionen 316.A230.0421 und 316.A290.0112 hat der Nationalrat eine Umbuchung beschlossen, und zwar von einer ordentlichen zu einer ausserordentlichen Verbuchung. Der Nationalrat hat diesen Entscheid gefällt, um die Einhaltung der Schuldenbremse zu garantieren. Ich schlage Ihnen vor, dass wir erst am Schluss darüber beraten, nämlich dann, wenn wir in Kenntnis allfälliger Mehrausgaben Handlungsbedarf orten und diese Umbuchungen tatsächlich vornehmen müssen. Das heisst, ich schlage vor, die betreffende Beratung hier auszusetzen und am Schluss nachzuholen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Wir beschliessen vor der Behandlung des Bundesbeschlusses Ia über die beiden Positionen.

318 Bundesamt für Sozialversicherungen

318 Office fédéral des assurances sociales

Antrag der Mehrheit

A231.0243 Familienorganisationen

A231.0247 Kinderschutz/Kinderrechte

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Gapany, Carobbio Guscetti, Français, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

A231.0243 Familienorganisationen

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Carobbio Guscetti, Gapany, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Würth, Zanetti Roberto)

A231.0247 Kinderschutz/Kinderrechte

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la majorité

A231.0243 Organisations familiales

A231.0247 Protection et droits de l'enfant

Maintenir

Proposition de la minorité

(Gapany, Carobbio Guscetti, Français, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

A231.0243 Organisations familiales

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Carobbio Guscetti, Gapany, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Würth, Zanetti Roberto)

A231.0247 Protection et droits de l'enfant

Adhérer à la décision du Conseil national

Pos. 318.A231.0243

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Bei dieser Position haben wir keine Aufstockung vorgesehen. Wir haben über diesen Antrag auch keine materielle Diskussion geführt, sondern sind damals im Plenum geschlossen dem Entwurf des Bundesrates gefolgt.

Der Nationalrat sieht hier eine Aufstockung vor, und zwar möchte er die Position um 1 008 900 Franken aufstocken. Diese Aufstockung soll für Familienorganisationen vorgesehen werden, konkret für Projekte zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für die Beratung von Familien in Krisensituationen oder auch für die niederschwellige Beratung von Eltern. Das betrifft allesamt gute Institutionen mit entsprechend sinnvollen Angeboten.

Trotzdem kommt die Mehrheit Ihrer Finanzkommission zum Schluss, dass sie diese Aufstockung nicht vornehmen will. Sie stellt infrage, ob es wirklich am Bund sei, Mittel in dieser Grössenordnung zu verteilen, oder ob hier nicht vermehrt auch nachgelagerte öffentliche Institutionen einspringen und diese Projekte unterstützen sollten. Ein weiterer Grund ist, dass wir in Corona-Zeiten nicht entsprechende Subventionstatbestände ausbauen und aufstocken wollen, welche dann langfristig bestehen bleiben.

In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen, beim Beschluss des Ständerates zu bleiben und diese Aufstockung nicht vorzunehmen. Es gibt hier eine Minderheit, und ich gehe davon aus, dass diese Minderheit ihren Antrag selber begründen wird.

Gapany Johanna · Mit-F · Ständerat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion

Cela fait plus de 70 ans maintenant que la Confédération soutient des organisations familiales par des mesures ciblées, par des moyens efficaces. Ces organisations renforcent notre société en soutenant des familles dans des épreuves qui ne sont pas toujours simples. Rappelons-nous, ces aides financières étaient d'abord accordées sur la base de l'article 116 alinéa 1 de la Constitution fédérale. Ensuite, le Conseil fédéral a proposé la création d'une base légale pour les aides financières, qui sont ciblées sur deux domaines: d'abord, il y a l'accompagnement et le conseil aux familles et, ensuite, il y a la conciliation entre la vie familiale et la vie professionnelle. Dans la pratique, c'est l'Office fédéral des assurances sociales qui décide, sur la base légale bien évidemment, quelles organisations et quels projets sont soutenus dans le cadre des contrats de prestations.

Je vous donne quelques exemples de services concrets qui sont fournis depuis des années aux familles de notre pays. Il y a bien sûr le conseil aux parents; il y a aussi la coordination des prestataires de services locaux comme les crèches et les centres familiaux; il y a la numérisation dans les services d'éducation, de soins et de conseil. S'agissant de la conciliation entre le travail et la famille, ces organisations sont l'un des référents des entreprises et des autorités au niveau national pour mettre en oeuvre des conditions cadres qui sont favorables à la conciliation.

J'aborde le côté financier, puisque c'est ce qui nous occupe aujourd'hui. Le montant est le même depuis 2016. Par contre, les demandes augmentent, et vous vous en doutez, la pandémie en est une des causes. Je cite en exemple Pro Juventute, parce que nous connaissons tous cette organisation. Celle-ci a constaté une augmentation du conseil aux parents de plus de 46 pour cent en 2020 par rapport à 2019 et de plus de 31 pour cent pour le premier semestre 2021 par rapport au premier semestre 2020.

Maintenant, nous avons le choix entre deux options, soit nous augmentons les moyens et nous garantissons les prestations; soit nous maintenons les moyens comme nous l'avons fait jusqu'à présent, et ces organisations vont devoir freiner et réduire certaines prestations. Vu les besoins et le travail qui est fait par ces organisations, travail qui soulage aussi l'Etat de certaines prestations, je vous propose, avec ma proposition de minorité, soutenue par six membres de la Commission des finances, de nous aligner sur la version du Conseil national, mais surtout d'adapter les moyens pour que les prestations en faveur des familles ne soient pas réduites.

On parle beaucoup des familles, mais c'est aussi une opportunité pour l'économie. En effet, la conciliation entre la vie familiale et le travail est l'un des grands défis de notre génération. C'est en bonne voie, bien sûr, mais c'est loin d'être gagné. Dans ce domaine aussi, la fédération Kibesuisse fait face à une augmentation des demandes pour les structures d'accueil extrafamilial. C'est une expansion positive, bien sûr, mais c'est une expansion aussi qui exige des mesures supplémentaires de coordination, de numérisation des services, de conseil et d'information.

Je suis convaincue que ce travail et ces efforts ne sont pas vains. Ces moyens ne sont pas une charge: ils sont un véritable investissement pour l'avenir. Ces moyens ne servent pas seulement les plus de 1,1 million de familles dans notre pays, mais aussi les entreprises qui ont besoin de main d'oeuvre qualifiée.

Avant de terminer, je mentionne encore deux principes qui me semblent essentiels. D'abord, le principe de subsidiarité: les organisations familiales n'interviennent que si les pouvoirs publics n'interviennent pas. Ensuite, ces organisations doivent trouver des financements en dehors du soutien de la Confédération: cela veut dire que si la Confédération accorde une aide financière de 3 millions de francs aux organisations familiales, ces dernières doivent fournir des prestations d'une valeur de 6 millions de francs et chercher les autres sources de financement pour 3 millions.

Avec ces informations, j'espère vous voir soutenir l'adaptation des moyens à 3 millions de francs par rapport aux nouveaux besoins. Je vous remercie de suivre la minorité de votre commission à ce sujet.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Sie sehen hier, es geht um 3 Millionen Franken, verteilt auf drei Jahre. Ausgerichtet werden sollen diese Mittel an sieben Organisationen. Sie sehen schon daraus, dass wir hier über Bagatellbeträge sprechen. Das zeigt sich dann auch beim Aufgabenbereich.

Die Familienorganisationen, die Betreuung der Familien ist nicht primär Sache des Bundes, sondern der Gemeinden und der Kantone. Dort muss diese Arbeit gewährleistet werden, das ist völlig klar. Ob der Bund hier diese Rolle auch noch in diesem Ausmass spielen muss, darf man sich schon fragen. Die Subsidiarität ist hier also zu beachten.

Wir sind der Meinung, dass das nicht aufgestockt werden soll. Es geht nicht nur um den Betrag, sondern auch etwas um den Grundsatz. Wir sprechen ja immer über die Aufgabenteilung. Aus unserer Sicht ist die aktuelle Corona-Situation nicht dazu angetan, dass man jetzt diese Beiträge erhöht, denn sie werden dann bestehen bleiben. Das macht einfach keinen Sinn. Wir müssen uns immer darauf konzentrieren, welches die Aufgaben des Bundes sind und welche Aufgaben andere Bereiche unseres Staatswesens zu erfüllen haben.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dieser Erhöhung aus grundsätzlichen Überlegungen nicht zuzustimmen. Der Betrag spielt hier nicht die entscheidende Rolle. Dennoch müssen wir schauen, dass wir wieder aus dieser Corona-Krise herauskommen. Das müssen wir uns bei den verschiedenen Schritten immer wieder vor Augen halten, denn wir haben jetzt doch Beiträge gesprochen, die wir kaum mehr wegbringen. Ich erinnere mich an die letzte Woche: Ich habe den Schuldenausblick gemacht, und inzwischen hat das Parlament mit der Revision des Covid-19-Gesetzes zusätzlich noch einmal gegen 3500 Millionen Franken gesprochen. Das sind alles Mittel, die wir irgendwo wieder verdienen müssen. Ich bitte Sie hier einfach, auch im Kleinen mit unseren Geldern sorgfältig zu sein.

Ich bitte Sie also, hier nicht aufzustocken.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 20 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 19 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Pos. 318.A231.0247

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

In der letzten Beratung sind wir dem Bundesrat gefolgt und haben hier keine Aufstockung vorgenommen, dies im Gegensatz zum Nationalrat, der diese Position - mit 144 zu 39 Stimmen - um 390 000 Franken auf 2 680 000 Franken aufstocken möchte.

Hintergrund dieser Aufstockung ist die Motion Noser 19.3633, die das Parlament angenommen und damit den Bundesrat beauftragt hat, entsprechende gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um eine Ombudsstelle für Kinderrechte zu schaffen. Aufgrund dieser Motion gab es dann bereits ein Gesuch der Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz um finanzielle Unterstützung. Dieses Gesuch wurde damals abgelehnt. Das Gesuch ist immer noch hängig, weil der Entscheid beim Bundesgericht angefochten worden ist.

Die Mehrheit unserer Kommission ist nicht prinzipiell gegen die Unterstützung dieser Ombudsstelle. Sie ist vielmehr der Meinung, es sollten zuerst klare rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Erst dann seien entsprechende finanzielle Mittel zu sprechen. Diese gesetzliche Grundlage fehlt aktuell noch. Deshalb ist die Mehrheit der Kommission gegen eine Aufstockung und will den Kredit in der Höhe unseres Beschlusses belassen. Das Abstimmungsresultat betrug 7 zu 6 Stimmen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Finanzkommission zu folgen.

Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Ständerat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Le Conseil national a décidé, comme le rapporteur l'a rappelé, d'augmenter de 390 000 francs le crédit de l'Office fédéral des assurances sociales (OFAS) destiné à la protection des droits de l'enfant. Un bureau de médiation pour les droits de l'enfant est une nécessité. Sa mise en place a été demandée à plusieurs reprises par le Comité des droits de l'enfant de l'ONU. En 2020, le Parlement a adopté la motion Noser qui visait à la création d'un bureau de médiation pour les droits de l'enfant.

Avec ma minorité, je demande d'adhérer à la décision du Conseil national, car le contexte montre non seulement que ce bureau de médiation est nécessaire, mais qu'il faut aussi trouver une solution transitoire. C'est ce que demande la proposition de la minorité avec une augmentation du budget.

En effet, suite à l'adoption de la motion Noser par le Parlement, l'organe compétent de la Confédération, l'OFAS, a été chargé de mettre en place les bases légales nécessaires à la création du bureau de médiation pour les droits de l'enfant et de présenter un projet de loi pour atteindre l'objectif. Mais, comme je l'ai dit, il faut maintenant garantir la mise en place d'une solution transitoire à même de fournir une expertise, une représentation juridique, et d'apporter de l'aide aux enfants dans leurs droits, l'information, le conseil, la possibilité d'être entendus et protégés, cela dans toute la Suisse.

Afin de combler les lacunes qu'il y a maintenant, dans cette période de transition, la fondation de droit privé "Office de l'Ombudsman des droits de l'enfant Suisse" assume, à titre de projet pilote, certaines tâches importantes dans ce domaine.

Mais pour garantir cette approche dans toute la Suisse, et tant qu'il n'y a pas de bases légales, il faut mettre à disposition ces moyens supplémentaires, qui ne sont pas élevés; comme cela a déjà été dit: c'est un crédit supplémentaire de 390 000 francs pour le budget 2022. On pense que ce crédit serait nécessaire jusqu'à 2025 pour garantir les services de conseil et d'assistance juridique pour tous les enfants et les jeunes dans toute la Suisse. Ces expertises sont garanties par des professionnels sur le terrain.

Ce que je vous demande avec ma proposition de minorité, c'est de soutenir la décision du Conseil national pour garantir une solution transitoire jusqu'à l'élaboration des bases légales pour les enfants de toute la Suisse. Sans cette augmentation, il y a le risque que ces tâches de conseil ne soient possibles que pour une partie des enfants, surtout pour les enfants de Suisse alémanique, mais pas pour ceux du reste de la Suisse, en particulier en Romandie et en Suisse italienne.

Je vous invite à suivre ma minorité, qui - c'est clair - vise également l'élaboration de bases légales; c'est donc une solution transitoire.

Français Olivier · Mit-M · Ständerat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Il y a lieu de rappeler, comme l'a dit le président de la commission, que le crédit inscrit à la position 318.A231.0247, "Protection et droits de l'enfant", est passé de 1 million à 2 millions de francs entre 2020 et 2021, et il y aurait encore une augmentation de 15 pour cent selon le projet du Conseil fédéral.

La proposition faite par la sous-commission spécialisée du Conseil national se fonde sur une demande d'une association, qui certes accomplit une tâche très noble, mais qui n'est pas conforme aux bases légales. Elle a d'ailleurs déposé deux demandes: une demande a été acceptée, la deuxième n'a pas été acceptée. Comme l'a dit le président de la commission, c'est parce que la deuxième demande ne répond pas aux critères fixés dans l'ordonnance. Cela, c'est pour la somme de 390 000 francs.

De plus, il y a amalgame avec la motion Noser. Certes, celle-ci a été acceptée, et maintenant il faut tout simplement qu'elle soit mise en oeuvre selon la procédure bien établie. Nous ne remettons pas du tout en cause la motion Noser. Néanmoins, c'est dans le budget 2023 qu'il y aura le crédit pour le bureau de médiation pour les droits de l'enfant.

Par conséquent, nous vous recommandons, comme l'a dit le président de la commission, de ne pas suivre la décision du Conseil national. Par contre, cela n'empêchera pas d'accepter l'année prochaine cette proposition, qui est tout à fait justifiée pour atteindre un but noble, mais qui correspond très exactement à une mission - celle que nous avons donnée en adoptant la motion Noser - qui sera financée dans le prochain budget.

Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich bitte Sie hier, der Minderheit zu folgen. Begründen möchte ich das zweigleisig:

Zum einen habe ich unterschiedliche Angaben zur Rechtmässigkeit der Unterstützung der bestehenden Organisation. Es sei möglich, mehr Geld zu sprechen als das, was im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit der bestehenden Organisation vorgesehen ist. Ob das stimmt, weiss ich nicht.

Zum andern scheint mir die gesetzliche Grundlage wichtig, die für die Ombudsstelle, die wir beschlossen haben, erarbeitet werden soll. Uns wurde gesagt, dass man daran sei, die gesetzliche Grundlage dafür zu erarbeiten, und dass das Geld - sofern es ausreiche und die gesetzliche Grundlage nächstes Jahr bestehe - dann gesprochen und ausgegeben werden könne. Der Sprecher der Mehrheit hat ja gesagt, man wäre nicht prinzipiell gegen diese Erhöhung, aber es würde einfach die gesetzliche Grundlage fehlen. Wenn das der Fall ist, bitte ich Sie, den Kredit zu erhöhen und die zusätzlichen Mittel zu sprechen. Diese können ja nur ausgegeben werden, wenn die gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Es braucht ja immer beides: eine gesetzliche Grundlage und den Beschluss des Parlamentes sowie die Einstellung im Voranschlag.

Wenn auf nächstes Jahr alles geklärt werden kann, wäre es doch schade, wenn das Geld dann nicht zur Verfügung stünde, zumal das offenbar auch von der Mehrheit inhaltlich unterstützt wird.

Ich bitte Sie deshalb, der Erhöhung zuzustimmen.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Als Kommissionsmitglied erlaube ich mir, auch noch kurz Stellung zu nehmen. In der Fahne sehen Sie auf Seite C4, dass die Aufstockung der privatrechtlichen Stiftung Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz zukommen soll. Das ist insofern problematisch, als Frau Herzog sagt, dass wir das Geld sprechen sollten und dass es dann eben für diese neue Stelle eingesetzt werde, deren Schaffung die Motion Noser beabsichtigt. Es ist gesagt und geschrieben worden, dass das kein Fait accompli sein soll. Wenn dieses Geld also an die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz ginge, wäre noch nicht gesagt, dass die Stelle die zu definierende Funktion übernehmen würde.

Ich erinnere mich gut an die Diskussion über die Motion Noser, es ist ungefähr ein Jahr her. Ich möchte Ihnen zu bedenken geben, dass damals ganz klar gesagt wurde, dass die Kompetenzen dieser neuen Stelle im Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion geklärt werden sollen. Die Kompetenzen sind ungeklärt. Je nachdem, wie die Kompetenzen sind, braucht es weniger oder mehr Geld. Wir haben damals auch festgestellt, dass es auf dem Gebiet der Kinderbetreuung verschiedene private Stellen gibt. Es gibt die Informations- und Beratungsstelle Kescha, es gibt das Telefon 147 der Pro Juventute, und es gibt die Kinderanwaltschaft Schweiz. Diese Angebote existieren. Ich denke, bis die neue Stelle vom Bund geschaffen wird, kann das so belassen werden. Das funktioniert gut.

Ich bitte Sie deshalb, nicht vorzugreifen, den Bundesrat nicht zu übergehen und diese Aufstockung abzulehnen.

Noser Ruedi · Mit-M · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Wenn mein Name schon so oft gefallen ist, dann muss ich mich ja fast äussern, insbesondere jetzt, da Kollege Stark nach meiner Ansicht am Schluss noch ein Durcheinander gemacht hat.

Die Motion, das möchte ich hier nochmals deutlich sagen, verlangt, dass man dem Kind eine Rechtsberatung in schwierigen Situationen ermöglicht und ihm zum Recht verhilft. Es geht hier also nicht um Beratungsangebote, wie das vorhin erwähnt wurde, sondern nur um die reine Kind-im-Recht-Stellung. Dafür gibt es meines Wissens eine Organisation in der Romandie und eine in der Deutschschweiz. Es gibt weitere Beratungsstellen, die andere Dinge machen, was auch gut ist. Aber hier geht es wirklich nur darum.

Warum ich Sie bitte, die Minderheit zu unterstützen, hat drei ganz einfache Gründe: Erstens führt das Verhalten des Bundes dazu, dass diese Stiftung Kind im Recht faktisch weniger Geld bekommt als vorher. Früher wurde die Stiftung aus zwei verschiedenen Kassen gespeist. Bezüglich einer dieser Kassen hat der Bund entschieden, dass die Stiftung die Bedingungen nicht mehr erfüllt. Das ist für diese Organisation natürlich ein Problem.

Der zweite Grund ist auch ganz einfach, und da könnte ich mir vorstellen, dass der Pragmatiker Ueli Maurer mir sogar folgen könnte: Wenn die Motion auf 2023 umgesetzt wird, hat es dann wirklich einen Sinn, 2022 noch etwas in die Brüche gehen zu lassen? Kommt die Rechnung dann am Schluss nicht teurer? Wenn wir diese Gelder heute sprechen, die ja, wie Frau Herzog richtig gesagt hat, nur gesprochen werden können, wenn die Rechtsgrundlage auch genügt, dann schaffen wir damit die Voraussetzung, etwas nicht in die Brüche gehen zu lassen, das man sonst ab 2023 vielleicht wieder aufbauen müsste.

Ich habe noch einen dritten Grund, bei dem es Herrn Hegglin vielleicht schlecht wird, aber trotzdem: Wir haben gestern innerhalb einer halbstündigen Diskussion über das Covid-19-Gesetz ungefähr 3 Milliarden Franken gesprochen. Heute sprechen wir praktisch gleich lang über 400 000 Franken. Irgendwie sind die Verhältnisse etwas schief.

Ich bin daher der Ansicht, dass man hier der Minderheit folgen kann.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Es spricht natürlich für die Sorgfalt Ihrer Arbeit, dass Sie bei einem Budget von 80 Milliarden Franken - von 80 000 Millionen - einen Betrag von 390 000 Franken finden und ihn dann auch noch diskutieren. Aus unserer Sicht ist diese Aufstockung nicht möglich, weil die Rechtsgrundlagen dafür fehlen. Es ist ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig. Wir möchten zuerst die Ausgangslage klären, bevor wir den Betrag aufstocken. Das ist die Haltung, die ich im Namen des Bundesamtes für Sozialversicherungen und des Departementes des Innern vertrete.

Ich bitte Sie, diese Erhöhung nicht vorzunehmen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 22 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 22 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Mit Stichentscheid des Präsidenten

wird der Antrag der Mehrheit angenommen

Avec la voix prépondérante du président

la proposition de la majorité est adoptée

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Département de l'économie, de la formation et de la recherche

704 Staatssekretariat für Wirtschaft

704 Secrétariat à l'Etat à l'économie

Antrag der Mehrheit

A235.0101 Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Ettlin Erich, Carobbio Guscetti, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

A235.0101 Darlehen und Beteiligungen Entwicklungsländer

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la majorité

A235.0101 Prêts et participations, pays en développement

Maintenir

Proposition de la minorité

(Ettlin Erich, Carobbio Guscetti, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

A235.0101 Prêts et participations, pays en développement

Adhérer à la décision du Conseil national

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir folgten bei der damaligen Beratung dem Bundesrat und beliessen diese Position bei 35 Millionen Franken. Der Nationalrat votierte mit 107 zu 72 Stimmen für eine Aufstockung auf 45 Millionen Franken, also für eine Erhöhung um 10 Millionen Franken.

Um was geht es hier? Wenn Sie das Budget betrachten, dann sehen Sie, dass im Voranschlag 2022 rund 10 Millionen Franken weniger als im Voranschlag 2021 eingestellt sind. Dieser Rückgang ist aber keine Kürzung der entsprechenden Summe, sondern erklärt sich damit, dass eine vorgezogene ausserordentliche Kapitalaufstockung von 10 Millionen Franken an den Swiss Investment Fund for Emerging Markets (Sifem) zur Unterstützung von notleidenden KMU in Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz erfolgt ist. Im Jahr 2022 sind demnach entsprechend 20 Millionen anstatt 30 Millionen Franken für die Aufstockung des Eigenkapitals der Sifem AG vorgesehen, weil 10 Millionen bereits vorgezogen worden sind. Es handelt sich bei der Aufstockung um 20 Millionen Franken um die fünfte Jahrestranche der vom Bundesrat beschlossenen Kapitalaufstockung von 150 Millionen Franken. Diese dient dazu, die Verpflichtungskapazität der Sifem AG für Neuinvestitionen auf dem Niveau von 80 bis 100 Millionen US-Dollar pro Jahr aufrechtzuerhalten und die ausgewiesene entwicklungspolitische Wirkung zu verstetigen.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission mit 8 zu 5 Stimmen, beim bundesrätlichen Entwurf zu bleiben und die Position nicht aufzustocken.

Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Sifem AG ist die Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Mit dem Kapital und den Darlehen, die wir im Voranschlag eingesetzt haben, löst sie weitere Investitionen von Dritten aus. Der Hebel ist gross, der Kommissionssprecher hat es aufgezeigt: Das löst Investitionen Dritter aus. Diese Investitionen gehen an KMU in Entwicklungsländern. Das erfolgt sehr zielgerichtet. Im Entwicklungsbericht 2020 der Sifem AG steht, dass seit 2005 etwa 1,06 Milliarden US-Dollar in Entwicklungsländern investiert, 141 Projekte unterstützt und damit mehr als 870 000 Stellen geschaffen wurden. Das ist eindrücklich. Ich werde als Präsident der Subkommission 2 immer über die Arbeit der Sifem AG informiert. Sie überzeugt mich. Es ist eine kluge Lösung, wie die Sifem AG private Mittel anwirbt und sie vor allem KMU in Entwicklungsländern zufliessen lässt, also Hilfe zur Selbsthilfe leistet. Es geht bei den Investitionen, wie es hier steht, um Darlehen und Beteiligungen. Dies erfolgt nicht à fonds perdu. Im Idealfall fliesst das alles wieder zurück. Die Wirkung ist hier stärker als der Betrag, den wir eingesetzt haben.

Der Berichterstatter hat es gesagt: 2020 sind 10 Millionen Franken vorgezogen, aber bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit kompensiert worden - bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit allgemein und bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten. Man hat die 10 Millionen für die Sifem AG zwar vorgezogen, aber in anderen Bereichen kompensiert. Jetzt soll das mit Kürzungen um diese 10 Millionen Franken quasi "zurückkompensiert" werden.

Bei der Sifem AG zu kürzen, widerspricht der IZA-Strategie 2021-2024. Dort wurde gesagt, man wolle diese stärken. Der Vorbezug wurde aufgrund der Covid-19-Krise gemacht. Aber diese ist ja noch nicht vorbei. Deshalb ist es gerade jetzt wichtig, dass wir über die Sifem AG antizyklisch in Entwicklungsländern investieren und die Unternehmen nicht alleinlassen. Es gibt genug Projekte, das hat uns die Sifem AG immer wieder versichert. Es werde auch klug und begleitet nach Projekten gesucht. Wie gesagt, die Mittel fliessen vor allem in KMU, in Arbeitsplätze, die erhalten oder geschaffen werden, und das vor Ort. Das verlangen wir immer: Helft vor Ort, leistet Hilfe zur Selbsthilfe.

Das Ganze ist simpel angelegt. Es ist, wie gesagt, eine Kapitalaufstockung und eine Erhöhung von Darlehen. Es ist keine A-Fonds-perdu-Leistung, und es löst viel mehr übrige Investments aus.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen und diese Mittel auf 45 Millionen Franken festzulegen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Nationalrat ging davon aus, dass es sich hier um eine Kürzung handelt. Das ist nicht der Fall, sondern es ist eine Kompensation zwischen der DEZA und dem Sifem. Das geht auf einen Entscheid des Bundesrates aus dem Jahr 2017 zurück. Wir haben damals beschlossen, die Beiträge an den Sifem um 150 Millionen Franken aufzustocken; das passiert in diesem Bereich.

Wir hatten letztes Jahr beim Sifem etwas zu wenig Geld, bei der Entwicklungszusammenarbeit in der DEZA aber etwas zu viel. Somit haben wir 10 Millionen Franken aus der DEZA an den Sifem überwiesen. Das kompensieren wir jetzt wieder, wir geben das Geld wieder zurück. Die Arbeiten, die Herr Ettlin angesprochen hat, sind mit dieser Kompensation nicht gefährdet, sondern es geht um eine Kompensation im Laufe der Jahre.

Wenn Sie den Betrag gemäss Minderheitsantrag erhöhen, dann wäre es eben eine Erhöhung um 10 Millionen Franken. Dies würde den ursprünglichen Entscheid des Bundesrates übertreffen. Wir können die Aufgaben beim Sifem mit dieser Kompensation erfüllen. Es ist eben keine Kürzung.

Ich bitte Sie also, beim Bundesrat und bei Ihrem letztmaligen Beschluss zu bleiben.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 28 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 15 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication

805 Bundesamt für Energie

805 Office fédéral de l'énergie

Antrag der Kommission

A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)

A231.0304 Programm Energie Schweiz

Festhalten

Proposition de la commission

A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)

A231.0304 Programme Suisse Energie

Maintenir

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Auch hier beantragt Ihnen die Kommission Festhalten. Ein Minderheitsantrag wurde nicht eingereicht.

Ein paar Hintergrundinformationen: Wir stockten die Positionen bei der letzten Beratung auf, den Funktionsaufwand um 1,45 Millionen Franken und die Position 805.A231.0304, "Programm Energie Schweiz", um 4,15 Millionen Franken. Diese Aufstockung erfolgte nur im Voranschlag 2022 und nicht im Finanzplan. Wir beschlossen diese Massnahmen mit 23 zu 21 Stimmen. Demgegenüber beschloss der Nationalrat eine Aufstockung um 2,9 Millionen Franken beim Funktionsaufwand und um 8,3 Millionen Franken bei der Position "Programm Energie Schweiz", dies mit 115 zu 67 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

In der Beratung in der Finanzkommission hat der Beschluss des Nationalrates keine Aufnahme gefunden. Das heisst, wir sind stillschweigend beim Beschluss zur Aufstockung gemäss Ständerat geblieben. Es ist aber ein Antrag eingereicht worden, diese Aufstockung, welche wir im Voranschlag 2022 vorgenommen haben, auch für die Finanzplanjahre fortzuschreiben. Dieser Antrag wurde mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt. Es gab dann noch einen weiteren Antrag, unseren ursprünglichen Beschluss dem Entwurf des Bundesrates gegenüberzustellen. Die Kommission ist dann aber bei ihrem Beschluss geblieben.

Sie beantragt Ihnen mit 11 zu 2 Stimmen, beim Beschluss des Ständerates aus der letzten Beratung zu bleiben und demzufolge an beiden Positionen festzuhalten.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich denke, wir würden den Beschluss des Ständerates im Sinne eines Kompromisses in der Differenzbereinigung nicht mehr bekämpfen und ihn so übernehmen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Kontengruppen

Groupes de comptes

Antrag der Mehrheit

Personalausgaben

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Herzog Eva, Carobbio Guscetti, Français, Gapany, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Personalausgaben

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la majorité

Dépenses de personnel

Maintenir

Proposition de la minorité

(Herzog Eva, Carobbio Guscetti, Français, Gapany, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Dépenses de personnel

Adhérer à la décision du Conseil national

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Bei der letzten Beratung im Plenum haben wir beschlossen, bei den Personalausgaben eine Querschnittkürzung in der Grössenordnung von 21 Millionen Franken vorzunehmen und diese auch in den Finanzplanjahren fortzuschreiben. Dieser Beschluss kam mit 26 zu 17 Stimmen bei 1 Enthaltung zustande.

Die nationalrätliche Kommission, aber auch der Nationalrat haben diese Frage bzw. diese Thematik inhaltlich nicht beraten. Es gab damals also keine materielle Behandlung. Unsere Kommission hat an der gestrigen ersten Differenzbereinigungssitzung das Thema dann nicht nochmals materiell behandelt. Wir möchten aber mit Festhalten unserem Schwesterrat die Möglichkeit geben, sich auch materiell zu diesen Fragen zu äussern, weil, wie schon gesagt, sowohl die Finanzkommission des Nationalrates als auch der Nationalrat selber diese Thematik nicht behandelt haben. Ich gehe deshalb jetzt auch nicht nochmals materiell auf die Thematik ein.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 7 zu 6 Stimmen, bei Ihrem Beschluss zu bleiben und dem Nationalrat, wie gesagt, eine materielle Behandlung dieses Themas zu ermöglichen.

Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, gleich schon einen Schritt auf den Nationalrat zuzugehen. Offenbar gab es im Nationalrat auch Anträge für weitergehende Kürzungen, die abgelehnt wurden. Genau diese Kürzung wurde offenbar so nicht diskutiert. Der Nationalrat hat aber einen Entscheid gefällt, nämlich den, keine Kürzung vorzunehmen. Das ist auch ein Entscheid.

Ich will auch nicht die ganze Debatte nochmals aufrollen, sondern Ihnen nur nochmals sagen, worum es geht. Es geht tatsächlich um Personalaufstockungen. Das ist so. Es geht um die Schaffung von neuen Stellen. Ich möchte Sie aber daran erinnern - ich wende mich jetzt an die ehemaligen Regierungsmitglieder, vielleicht in erster Linie an die ehemaligen Finanzdirektoren -, dass es beim jährlichen Budget immer dasselbe Prozedere ist: Es werden Stellen eingegeben, das Finanzdepartement sagt dann jeweils, das werde kompensiert, man könne das schon machen. Das ist auf eidgenössischer wie auf kantonaler Ebene offenbar genau das Gleiche. Die meisten Stellen, die neu geschaffen werden, werden irgendwo kompensiert. Was dann einfach nicht geht, was man so nicht machen kann, ergibt dann die Plafonderhöhung.

Genau um diese geht es hier. Das sind wohlbegründete Stellen. Wenn wir diese Kürzung vornehmen würden, dann wäre das eine willkürliche. Wenn die Stellen geschaffen werden, müsste irgendwo gekürzt werden. Sonst können die Stellen nicht geschaffen werden. Darum geht es.

Ich versuche es nochmals und bitte Sie - der Entscheid fiel ja sehr knapp -, hier mit der Minderheit zu stimmen.

Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich

Der Bundesrat prüft ja jede einzelne Personalaufstockung sehr eingehend. Was am Schluss im Budget ist, ist nicht etwa der Wunschzettel der Ämter und Departemente, sondern das wurde eng geprüft, und es wurde auch gestrichen. Es kommen wirklich nur die Anträge ins Budget, von denen wir glauben, dass sie absolut notwendig sind, damit die Aufträge entsprechend erfüllt werden können.

Ich bitte Sie also, beim Bundesrat zu bleiben.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 24 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 20 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Departement des Innern - Département de l'intérieur

316 Bundesamt für Gesundheit

316 Office fédéral de la santé publique

Antrag der Kommission

A230.0421 Covid: Arzneimittel und Impfleistungen

A290.0112 Covid: Arzneimittel und Impfleistungen

Festhalten

Proposition de la commission

A230.0421 Covid: médicaments et vaccinations

A230.0112 Covid: médicaments et vaccinations

Maintenir

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Der Berichterstatter hat sich zu den beiden Positionen 316.A230.0421 und 316.A290.0112 bereits geäussert. Ich bitte ihn, uns noch den Betrag des Spielraumes bei der Schuldenbremse mitzuteilen.

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Sie haben bei der Position "Familienorganisationen" die Aufstockung vorgenommen. Das führt zu einer Änderung des Spielraums bei der Schuldenbremse. Die alte Summe war 24,2 Millionen Franken; die neue Zahl ist 23,2 Millionen Franken. Das heisst, die Schuldenbremse ist mit unseren Beschlüssen immer noch eingehalten. Es brauchte demzufolge keine Umbuchung.

Ich empfehle Ihnen deshalb, an unserem Beschluss festzuhalten und keine Umbuchung vorzunehmen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Es wird also keine Umbuchung vorgenommen.

Angenommen - Adopté

2. Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2022

2. Arrêté fédéral Ia concernant le budget pour l'année 2022

Art. 7 Abs. 2, 3

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 7 al. 2, 3

Proposition de la commission

Maintenir

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Auch hier beantragen wir Ihnen Festhalten. Es gibt keine Änderung beim ausserordentlichen Zahlungsbedarf, weil wir ja keine Umbuchung vorgenommen haben. Das heisst Festhalten.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2022

3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au budget 2022

Anhang 1 - Annexe 1

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Département de la défense, de la protection de la population et des sports

525 Verteidigung

525 Défense

Antrag der Kommission

LG 1: Vorgaben, Planung und Steuerung

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

GP 1: Directives, Planification et Pilotage

Adhérer à la décision du Conseil national

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir empfehlen Ihnen, hier dem Nationalrat zu folgen und diese Differenz auszuräumen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Anhang 2 - Annexe 2

Departement des Innern - Département de l'intérieur

318 Bundesamt für Sozialversicherungen

318 Office fédéral des assurances sociales

Antrag der Mehrheit

A231.0247 Kinderschutz/Kinderrechte

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Carobbio Guscetti, Gapany, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Würth, Zanetti Roberto)

A231.0247 Kinderschutz/Kinderrechte

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la majorité

A231.0247 Protection et droits de l'enfant

Maintenir

Proposition de la minorité

(Carobbio Guscetti, Gapany, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Würth, Zanetti Roberto)

A231.0247 Protection et droits de l'enfant

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication

805 Bundesamt für Energie

805 Office fédéral de l'énergie

Antrag der Kommission

A200.0001 Funktionsaufwand (Globalbudget)

A231.0304 Programm Energie Schweiz

Festhalten

Proposition de la commission

A200.0001 Charges de fonctionnement (enveloppe budgétaire)

A231.0304 Programme Suisse Energie

Maintenir

Angenommen - Adopté

4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2023-2025

4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2023-2025

Art. 2 Bst. a

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Gapany, Carobbio Guscetti, Français, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 2 let. a

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Gapany, Carobbio Guscetti, Français, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen gemäss Antrag der Minderheit

Adopté selon la proposition de la minorité

Art. 2 Bst. b

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Carobbio Guscetti, Gapany, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Würth, Zanetti Roberto)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 2 let. b

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Carobbio Guscetti, Gapany, Herzog Eva, Thorens Goumaz, Würth, Zanetti Roberto)

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 2 Bst. c

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 2 let. c

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 2 Bst. d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 2 let. d

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir hatten diese Frage auch nicht behandelt. Im Nationalrat ist dieser Antrag gestellt und ohne Gegenantrag beschlossen worden. Es ist ja schon eine sehr detaillierte Vorgabe, da es darum geht, die Anzahl Freihandelsabkommen in den Jahren 2024 und 2025 zu definieren und diese eben von 34 um eines bzw. um zwei zu erhöhen. Wir haben dazu keine Abstimmung durchgeführt. Wir folgen hier dem Nationalrat, um diese Differenz zu bereinigen. Aber der Bundesrat hat uns zugesichert, er werde in jedem Falle alles daransetzen, möglichst viele Freihandelsabkommen abschliessen zu können.

Ich empfehle Ihnen also, diese Differenz zu bereinigen und dem Nationalrat zu folgen.

Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 2 Bst. e, f

Antrag der Kommission

Festhalten

Art. 2 let. e, f

Proposition de la commission

Maintenir

Angenommen - Adopté

Art. 2 Bst. g

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(Herzog Eva, Carobbio Guscetti, Français, Gapany, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 2 let. g

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(Herzog Eva, Carobbio Guscetti, Français, Gapany, Thorens Goumaz, Zanetti Roberto)

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité